Gemeinderatsprotokoll vom 9. Oktober 1925

das Anlagekapital, aus welchem diese Zinsen zu leisten sind, in barem angelegt wurde, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufwertung nicht gegeben sind. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Grundverkauf. Zl. 16655 und 8347/25. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Herrn Friedrich Landsiedl, welcher trotz Aufforderung bisher den Kaufvertrag bezüglich der ihm zugesicherten Parzelle nicht erfüllt hat, ist eine Nachfrist von 30 Tagen zur Erfüllung des Kaufvertrages zu erteilen, widrigenfalls die Stadtgemeinde Steyr von dem Kaufvertrag zurücktritt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Neuregelung der Ländeordnung. Zl. 8359/25. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Das hinsichtlich des Ennskai bestehende Haft- und Ländegefälle wird aufgehoben. Die Pächter Huber und Binder sind zur Aufhebung des Pachtvertrages hinsichtlich dieses Gefälles zu verhalten: Der Genossenschaft der Holzhändler wird die Organisation des Anlandens unbeschadet des Aufsichtsrechtes der Stadtgemeinde Steyr überlassen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Befreiung vom Interessentenbeitrag. Zl. 17580. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen der Wohnungsfürsorgegenossenschaft Steyr um Befreiung vom Interessentenbeitrag wird, da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, stattgegeben. Ohne Debatte angenommen.

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