Gemeinderatsprotokoll vom 9. Oktober 1925

Darlehensschuld als Bürgerin beitritt, diese Haftung jedoch ausschliesslich eine sachliche wird, so dass die Stadtgemeinde Steyr nur mit diesem Gebäude zu haften habe. Der Referent hebt die Vorteile für die Gemeinde hervor, die Gefährlichkeit des jetzigen Zustandes und die Unmöglichkeit der Adaptierung auf Kosten der Gemeinde. V.B. Dr. Messenböck begrüsst die Möglichkeit, ein für die Stadtgemeinde Steyr entsprechendes Theater zu errichten, will aber die Art und Weise der Durchführung nicht gutheissen. Die Gemeinde, die immer darauf bedacht war ihren Besitz zu erweitern, will sich dadurch eines kostbaren Gutes enteignen und für einen Verein ein Monopol schaffen. Das könne die Gemeinde auch selbst in die Hand nehmen. Er stellt daher folgenden Gegenantrag: Der Gemeinderat beschliesse über Wunsch der Urania die Ausgestaltung des Stadttheaters für Theater und Vortragszwecke in dem Falle, dass die Urania die hiezu nötigen Geldmittel beistellt, für welche die Gemeinde die Bürgschaft leistet. Der Urania wird als Gegenleistung eingeräumt, in bevorzugter Weise neben anderen Vereinen und Körperschaften auf 30 Jahre gegen einen noch zu vereinbarenden Anerkennungszins die Theater und Vortragsräumlichkeiten benützen zu dürfen. Die Gemeinde behält sich das Vergebungsrecht über alle Räumlichkeiten als Eigentümerin des genannten Gebäudes vor. Dr. Schneeweiss wendet sich gegen den Antrag und ersucht um Annahme des im Finanz-Ausschuss genehmigten Antrages. Der Gegenantrag wird daraufhin zuerst abgestimmt und abgelehnt. Des Referenten Antrag wird angenommen. Referent: G.R. Steinbrecher. Punkt 18.) Rechenschaftsbericht über das Stadtgut. Zl. 18439/25. Übernahme der Zinsen für Darlehen und Vorschüsse, die für das Stadtgut aufgenommen wurden.

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