Ratsprotokoll vom 25. November 1881

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 25. November 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll aufgenommen am 25. November 1881 über die diesjährige 19. Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr. Gegenwärtige: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Mayr Anton Dürrnberger Joh. Nepomuk Mayr Johann Göppl Emil Olbrich Hugo Haller Josef Perz Mathias Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Klein Wilhelm Redl Johann Landsiedl Anton Schachinger Franz Entschuldigt hat sich Herr Gemeinderath Holub Karl Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel

Raths-Protocoll aufgenommen am 25. November 1881 über die diesjährige 19. Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr. Gegenwärtige: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Mayr Anton Dürrnberger Joh. Nepomuk Mayr Johann Göppl Emil Olbrich Hugo Haller Josef Perz Mathias Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Klein Wilhelm Redl Johann Landsiedl Anton Schachinger Franz Entschuldigt hat sich Herr Gemeinderath Holub Karl Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel

Tagesordnung I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch um bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr II. Section 2. Amtsbericht betreffs Einhebung der Verbrauchs Umlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten. 3. Zuschrift des kk. Stadtschulrathes Steyr über das Ansuchen des hiesigen Gewerbe Vereines wegen Wiederüberlassung der Localien sowie Beistellung der Beheitzung und Beleuchtung für Abhaltung des gewerblichen Fortbildungscurses. 4. Protokoll mit Fr. Rosine Dreyer, betreffs Kündigung des Gewölbes No. 1 im Bürgerspitale. 5. Amtsbericht pcto Erhöhung der Löhnung für Reinigung und Beheitzung der Kanzleien im Rathhause. 6. Amtsbericht betreffs Wahl eines Uiberprüfungs Comites für das Gemeinde Praeliminare pro 1882.

Tagesordnung I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch um bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr II. Section 2. Amtsbericht betreffs Einhebung der Ver- brauchs Umlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten. 3. Zuschrift des kk. Stadtschulrathes Steyr über das Ansuchen des hiesigen Gewer- be Vereines wegen Wiederüberlas- sung der Localien sowie Beistellung der Beheitzung und Beleuchtung für Abhaltung des gewerblichen Fortbildungscurses. 4. Protokoll mit Fr. Rosine Dreyer, betreffs Kündigung des Gewölbes No. 1 im Bürgerspitale. 5. Amtsbericht pcto Erhöhung der Löhnung für Reinigung und Beheitzung der Kanzleien im Rathhause. 6. Amtsbericht betreffs Wahl eines Uiber- prüfungs Comites für das Gemeinde Praeliminare pro 1882.

III. Section 7. Collectiv-Eingabe mehrerer Herren Hausbe- sitzer in der Schlüßlhofgasse um Aufstel- lung der bereits bewilligten Petroleum- laterne daselbst. 8. Zuschrift der löbl. Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich pcto Regulirung des Weges von Ramingsteg nach Steyr. IV. Section a. in Schulsachen 9. Eingabe der Leitung der Knabenvolksschu- le Steyerdorf um Gleichstellung im Pau- schale mit den übrigen Schulen. b. in Armensachen 10. Commissions-Protokoll betreffs einer provi- sorischen Vereinbarung mit Herrn Urban Schreiberhuber wegen Gestattung der Her- stellung einer Wasserleitung zum künf- tigen Armenhause auf seinem Grunde. 11. Referat des Herrn Bürgermeisters in Be- treff der kk. vereinigten Versuchsan- stalt und Lehrwerkstätte in Steyr. Um 3 Uhr Nachmittag erklärt der Vorsit- zende nach Konstatirung der Beschlußfähig-

III. Section 7. Collectiv-Eingabe mehrerer Herren Hausbesitzer in der Schlüßlhofgasse um Aufstellung der bereits bewilligten Petroleumlaterne daselbst. 8. Zuschrift der löbl. Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich pcto Regulirung des Weges von Ramingsteg nach Steyr. IV. Section a. in Schulsachen 9. Eingabe der Leitung der Knabenvolksschule Steyerdorf um Gleichstellung im Pauschale mit den übrigen Schulen. b. in Armensachen 10. Commissions-Protokoll betreffs einer provisorischen Vereinbarung mit Herrn Urban Schreiberhuber wegen Gestattung der Herstellung einer Wasserleitung zum künftigen Armenhause auf seinem Grunde. 11. Referat des Herrn Bürgermeisters in Betreff der kk. vereinigten Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte in Steyr. Um 3 Uhr Nachmittag erklärt der Vorsitzende nach Konstatirung der Beschlußfähig-

keit die Sitzung für eröffnet und erstattet folgende Mittheilungen. Seine Excellenz der Herr kk. Statthalter Freiherr von Weber beehrte Steyr am 23. l. Mts. Abends mit seinem Besuche. Am 24. d. Mts. Früh besichtigte er das Rathhaus, die Bezirkshauptmannschaft, sodann den Herrn kk. Kreisgerichts Praesidenten Ritter von Weismayr. Hierauf besichtigte er die Stadtpfarre, die Bürgerschule den Kindergarten, die permanente Gewerbeausstellung und schließlich die Sparcassa. Nach einem Besuch bei Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Lamberg, Mitglied des oesterr. Herrnhauses nahm er die Vorstellung des löblichen Gemeinderathes und des löblichen Bürgercorps entgegen und besichtigte hierauf eingehend die Waffenfabrik und die Werndlschen FischzuchtsAnstalten. Am Abend brachte ihm die Bürgerkorps Musik Kapelle ein Ständchen. Heute den 25. l. Mts. besichtigte Sr. Excellenz

keit die Sitzung für eröffnet und erstattet folgende Mittheilungen. Seine Excellenz der Herr kk. Statthalter Freiherr von Weber beehrte Steyr am 23. l. Mts. Abends mit seinem Besuche. Am 24. d. Mts. Früh besichtigte er das Rathhaus, die Bezirkshauptmannschaft, sodann den Herrn kk. Kreis- gerichts Praesidenten Ritter von Weismayr. Hierauf besichtigte er die Stadtpfarre, die Bürgerschule den Kindergarten, die permanente Gewerbeausstellung und schließlich die Sparcassa. Nach einem Besuch bei Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Lamberg, Mitglied des oesterr. Herrnhauses nahm er die Vorstel- lung des löblichen Gemeinderathes und des löblichen Bürgercorps entgegen und be- sichtigte hierauf eingehend die Waffen- fabrik und die Werndlschen Fischzuchts- Anstalten. Am Abend brachte ihm die Bürger- korps Musik Kapelle ein Ständchen. Heute den 25. l. Mts. besichtigte Sr. Excellenz

die kk. Oberrealschule, einen Theil der Volks- schule im selben Gebäude, die Suppenanstalt die Vorstadtpfarre, das Bürgerspital, die Kleinkinderbewahranstalt, die Anstalt für verwarloste Kinder und schließlich die Versuchsanstalt. Heute Nachmittags wird Sr. Excellenz Garsten besichtigen und sodann Abends nach Linz zurückfahren. Sr. Excellenz waren von seinen Wahrneh- mungen in Stadt Steyr sichtlich wohlthu- end berührt und haben sich auch wieder- holt in diesem Sinne geäussert. Wird einstimmig zur angenehmen Kenntnis genommen. b. Ist folgender hochlöblicher kk. ob. oest. Statt- halterei Erlass eingelangt: Z. 12570/IX. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Die Statthalterei findet dem Otto Sander aus Hörgauergreuth in Baiern, derzeit Buchhalter der oesterreichischen Waffenfabriks Gesellschaft in Steyr über sein Einschrei- ten vom 28. Oktober 1881 auf Grund der von der Kgl. bairischen Regierung von Schwaben

die kk. Oberrealschule, einen Theil der Volksschule im selben Gebäude, die Suppenanstalt die Vorstadtpfarre, das Bürgerspital, die Kleinkinderbewahranstalt, die Anstalt für verwarloste Kinder und schließlich die Versuchsanstalt. Heute Nachmittags wird Sr. Excellenz Garsten besichtigen und sodann Abends nach Linz zurückfahren. Sr. Excellenz waren von seinen Wahrnehmungen in Stadt Steyr sichtlich wohlthuend berührt und haben sich auch wiederholt in diesem Sinne geäussert. Wird einstimmig zur angenehmen Kenntnis genommen. b. Ist folgender hochlöblicher kk. ob. oest. Statthalterei Erlass eingelangt: Z. 12570/IX. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Die Statthalterei findet dem Otto Sander aus Hörgauergreuth in Baiern, derzeit Buchhalter der oesterreichischen Waffenfabriks Gesellschaft in Steyr über sein Einschreiten vom 28. Oktober 1881 auf Grund der von der Kgl. bairischen Regierung von Schwaben

und Neuburg ausgestellten Entlassungsurkunde vom 13. September 1881. Z. 21026 und der ihm vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung vom 25. Februar d. Js. ertheilten Zusicherung seiner Aufnahme in den Verband der Stadtgemeinde Steyr die kk. oesterreichische Staatsbürgerschaft für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zu verleihen. Hievon werden Euer Wohlgeboren unter Rückschluß der Beilagen des Berichtes vom 4. November 1881 Z. 13184 zur Verständigung des Otto Sander und des Gemeinderathes der Stadt Steyr mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, dem Otto Sander den Staatsbürgereid abzunehmen, das Eidesprotokoll aufzubewahren, und hievon unter Vorlage der Einwanderungs Tabelle die Anzeige hieher zu erstatten. Linz am 20. November 1881. Der kk. Statthalter Weber. Die Beeidigung Herrn Otto Sanders findet am Sonntag den 27. d. Mts. statt.

und Neuburg ausgestellten Entlas- sungsurkunde vom 13. September 1881. Z. 21026 und der ihm vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung vom 25. Februar d. Js. ertheilten Zusicherung seiner Aufnahme in den Verband der Stadtgemeinde Steyr die kk. oesterreichische Staatsbürgerschaft für die im Reichsra- the vertretenen Königreiche und Län- der zu verleihen. Hievon werden Euer Wohlgeboren unter Rückschluß der Beilagen des Berichtes vom 4. November 1881 Z. 13184 zur Ver- ständigung des Otto Sander und des Gemeinderathes der Stadt Steyr mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, dem Otto Sander den Staatsbürgereid ab- zunehmen, das Eidesprotokoll aufzu- bewahren, und hievon unter Vorlage der Einwanderungs Tabelle die Anzei- ge hieher zu erstatten. Linz am 20. November 1881. Der kk. Statthalter Weber. Die Beeidigung Herrn Otto Sanders findet am Sonntag den 27. d. Mts. statt.

Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 14170. c. Vom hochwürdigen Stadtpfarramte ist nachstehende Zuschrift eingelangt. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung. Der ergebenst Gefertigte beehrt sich anzuzeigen, daß er in den östlichen Theil der Stadtpfarrkirche nämlich in die Sakristei und den vorderen Theil des linken Seitenschiffes die Gasbe- leuchtung einzuführen beabsichtigt und hiezu schon die nöthigen Aufträge er- theilt hat. Da es sehr angezeigt wäre, daß am oberen Eingange der Pfarrstiege, welche von so vielen Leuten betreten wird und dermalen ganz finster ist, eine Gas- flamme angebracht würde, so erlaubt sich der Gefertigte die bescheidene An- frage, ob nicht die löbliche Gemeinde Vorste- hung geneigt wäre, auch an diesem Orte noch eine Gasflamme zu errichten, was gegenwärtig unter Einem be- werkstelligt werden könnte. Steyr am 25. November 1881. Can. Georg Arminger Stadtpfarrer. Der Bericht des Bauamtes lautet: Nach Aeusserung des Herrn Gasdirek- tors würde die gewünschte Laterne

Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 14170. c. Vom hochwürdigen Stadtpfarramte ist nachstehende Zuschrift eingelangt. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung. Der ergebenst Gefertigte beehrt sich anzuzeigen, daß er in den östlichen Theil der Stadtpfarrkirche nämlich in die Sakristei und den vorderen Theil des linken Seitenschiffes die Gasbeleuchtung einzuführen beabsichtigt und hiezu schon die nöthigen Aufträge ertheilt hat. Da es sehr angezeigt wäre, daß am oberen Eingange der Pfarrstiege, welche von so vielen Leuten betreten wird und dermalen ganz finster ist, eine Gasflamme angebracht würde, so erlaubt sich der Gefertigte die bescheidene Anfrage, ob nicht die löbliche Gemeinde Vorstehung geneigt wäre, auch an diesem Orte noch eine Gasflamme zu errichten, was gegenwärtig unter Einem bewerkstelligt werden könnte. Steyr am 25. November 1881. Can. Georg Arminger Stadtpfarrer. Der Bericht des Bauamtes lautet: Nach Aeusserung des Herrn Gasdirektors würde die gewünschte Laterne

auf Rechnung der Gasfabrick aufgestellt. - Städt. Bauamt Steyr am 25. November 1881 Bogacki. Herr Gemeinderath Franz Schachinger theilt mit, daß dies richtig sei, er habe heute mit dem Herrn Direktor der Gasanstalt gesprochen und dieser auch ihm versichert, daß die Herstellung dieser Gaslaterne von Seite der Gasanstalt kostenfrei besorgt würde. Herr Gemeinderath Schachinger beantragt daher der löbliche Gemeinderath möge die in Rede stehende Herstellung einer neuen Gaslaterne bei der Pfarrstiege genehmigen. Nachdem die Herren Gemeinderäthe Johann Redl und Josef Peyrl diesen Antrag unterstützen, wird er einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z.14237. Der Herr Vorsitzende verliest sodann betreffs Punkt 11 der Tagesordnung folgendes Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am

auf Rechnung der Gasfabrick auf- gestellt. - Städt. Bauamt Steyr am 25. November 1881 Bogacki. Herr Gemeinderath Franz Schachinger theilt mit, daß dies richtig sei, er habe heute mit dem Herrn Direktor der Gasanstalt gesprochen und die- ser auch ihm versichert, daß die Her- stellung dieser Gaslaterne von Seite der Gasanstalt kostenfrei besorgt würde. Herr Gemeinderath Schachinger beantragt daher der löbliche Gemein- derath möge die in Rede stehende Herstellung einer neuen Gaslaterne bei der Pfarrstiege genehmigen. Nachdem die Herren Gemeinderäthe Jo- hann Redl und Josef Peyrl diesen Antrag unterstützen, wird er ein- stimmig zum Beschlusse erhoben. Z.14237. Der Herr Vorsitzende verliest sodann betreffs Punkt 11 der Tagesordnung folgendes Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am

13. November 1881. Gegenstand ist die Vernehmung der Frau Josefine Reit- mayr Werks &. Realitätenbesitzerin we- gen Abgabe der Erklärung, ob sie fer- nerhin geneigt sei, die von Seite der Stadtgemeinde laut Vertrag vom 17. Juli 1877 zur Unterbringung der Versuchswerk- stätte zur Hebung der Eisenwaaren Industrie für die Zeit vom 1. Oktober 1877 bis letzten September 1882 um jährlich 700 fl gepachteten Objekte No. 70 alt/465 neu in Aichet unter den bisherigen Bestimmungen nach Ablauf der Pachtzeit fernerhin auf unbestimmte Zeit in Pacht zu überlassen. Nach Vorhalt gibt Frau Josefine Reitmayr zu Protokoll. Ich habe bereits die Verfügung getrof- fen, daß das oberwähnte Haus sammt Zugehör nach Ablauf der Pachtzeit d. i. am 1. Oktober 1882 mein Sohn Josef Reit- mayr übernimmt, bin daher nicht in der Lage auf eine Pachtverlängerung einzugehen. Josefine Reitmayr. Zur Beglaubigung Amtmann.

13. November 1881. Gegenstand ist die Vernehmung der Frau Josefine Reitmayr Werks &. Realitätenbesitzerin wegen Abgabe der Erklärung, ob sie fernerhin geneigt sei, die von Seite der Stadtgemeinde laut Vertrag vom 17. Juli 1877 zur Unterbringung der Versuchswerkstätte zur Hebung der Eisenwaaren Industrie für die Zeit vom 1. Oktober 1877 bis letzten September 1882 um jährlich 700 fl gepachteten Objekte No. 70 alt/465 neu in Aichet unter den bisherigen Bestimmungen nach Ablauf der Pachtzeit fernerhin auf unbestimmte Zeit in Pacht zu überlassen. Nach Vorhalt gibt Frau Josefine Reitmayr zu Protokoll. Ich habe bereits die Verfügung getroffen, daß das oberwähnte Haus sammt Zugehör nach Ablauf der Pachtzeit d. i. am 1. Oktober 1882 mein Sohn Josef Reitmayr übernimmt, bin daher nicht in der Lage auf eine Pachtverlängerung einzugehen. Josefine Reitmayr. Zur Beglaubigung Amtmann.

Uiber Antrag des Herrn Vorsitzenden wird ohne Debatte einstimmig beschlossen, diesen Gegenstand vorerst dem Curatorium der Versuchs und Lehrwerkstätte zur Berathung und Antragstellung zuzumitteln. - Z. 13770. I. Section Referent: Herr Sectionsobmann Gemeinderath Anton v. Jäger. 1. Die Section beantragt diesen Punkt der Tagesordnung behufs neuerlichen Erhebungen zu vertagen. Wird ohne Debatte einstimmig genehmigt. II. Section Refrent: Herr Sectionsobmann Gemeinderath Leopold Huber. 2. Amtsbericht. Mit löblichen Gemeinderathsbeschluß vom 3. Juni l. Js. Z. 6325, wurde das Amt beauftragt im Monate November l. Js. bezüglich

Uiber Antrag des Herrn Vor- sitzenden wird ohne Debatte ein- stimmig beschlossen, diesen Gegen- stand vorerst dem Curatorium der Versuchs und Lehrwerkstätte zur Berathung und Antragstellung zuzumitteln. - Z. 13770. I. Section Referent: Herr Sectionsobmann Gemeinderath Anton v. Jäger. 1. Die Section beantragt diesen Punkt der Tagesordnung behufs neuerli- chen Erhebungen zu vertagen. Wird ohne Debatte einstimmig ge- nehmigt. II. Section Refrent: Herr Sectionsobmann Gemeinderath Leopold Huber. 2. Amtsbericht. Mit löblichen Ge- meinderathsbeschluß vom 3. Juni l. Js. Z. 6325, wurde das Amt beauftragt im Monate November l. Js. bezüglich

der Einhebungsart der Verbrauchs Umlage von gebrannten geistigen Flüssigkeiten im Verwaltungsjahre 1882 geeigneten Vorschlag zu erstat- ten, welchen Auftrag nun entsprochen wird. Für das Verwaltungsjahr 1881 wurde die Einhebung der in Rede ste- henden Verbrauchs Umlage mit 2 fl per Hectoliter d. i. 2 xr per Liter in der Gemein- derathssitzung vom 14. Dezember 1880 beschlos- sen und dieser Beschluß mit Februar l. Js. ausgeführt. Die Umlage selbst wurde bei der Ein- fuhr, wie beim Bier von den betref- fenden Mauthnern eingehoben, doch waren erst Mengen von 5 Liter aufwärts umla- gepflichtig. Eine direkte Rückvergütung dieser Um- lage würde von Seite der Gemeinde ver- weigert, doch wurde über specielles Ver- langen der Parteien für das Jahr 1881 eine indirekte Rückvergütung im Ab- findungswege geleistet. Transitfuhren waren gegen Erwirkung

der Einhebungsart der Verbrauchs Umlage von gebrannten geistigen Flüssigkeiten im Verwaltungsjahre 1882 geeigneten Vorschlag zu erstatten, welchen Auftrag nun entsprochen wird. Für das Verwaltungsjahr 1881 wurde die Einhebung der in Rede stehenden Verbrauchs Umlage mit 2 fl per Hectoliter d. i. 2 xr per Liter in der Gemeinderathssitzung vom 14. Dezember 1880 beschlossen und dieser Beschluß mit Februar l. Js. ausgeführt. Die Umlage selbst wurde bei der Einfuhr, wie beim Bier von den betreffenden Mauthnern eingehoben, doch waren erst Mengen von 5 Liter aufwärts umlagepflichtig. Eine direkte Rückvergütung dieser Umlage würde von Seite der Gemeinde verweigert, doch wurde über specielles Verlangen der Parteien für das Jahr 1881 eine indirekte Rückvergütung im Abfindungswege geleistet. Transitfuhren waren gegen Erwirkung

der ämtlichen Begleitung frei von dieser Umlage. Nachdem diese Einhebungsart dieser Verbrauchsumlage sich unter den gegenwärtig obwaltenden Umständen als die einfachste und praktischste erwiesen hat, so erlaubt man sich ergebenst zu beantragen, dasselbe auch für das Verwaltungsjahr 1882 gelten zu lassen. Eine kleine Abänderung wäre wohl sehr zu empfehlen und zwar die, daß die Verbrauchs Umlage nicht wie im Jahre 1881 erst bei Mengen von 5 Liter aufwärts, sondern schon bei Mengen von 1 Liter aufwärts zu entrichten ist, da in letzterer Zeit auffallend viel gebrannte geistige Flüssigkeiten in 5 Literfäßchen als umlagenfrei eingeführt wird. Falls der löbliche Gemeinderath diesen Amtsvortrag genehmigen sollte, so

der ämtlichen Begleitung frei von die- ser Umlage. Nachdem diese Einhebungsart dieser Verbrauchsumlage sich unter den ge- genwärtig obwaltenden Umständen als die einfachste und praktischste er- wiesen hat, so erlaubt man sich erge- benst zu beantragen, dasselbe auch für das Verwaltungsjahr 1882 gelten zu lassen. Eine kleine Abänderung wäre wohl sehr zu empfehlen und zwar die, daß die Verbrauchs Umlage nicht wie im Jahre 1881 erst bei Men- gen von 5 Liter aufwärts, sondern schon bei Mengen von 1 Liter aufwärts zu entrichten ist, da in letzterer Zeit auf- fallend viel gebrannte geistige Flüssigkeiten in 5 Literfäßchen als umlagenfrei eingeführt wird. Falls der löbliche Gemeinderath diesen Amtsvortrag genehmigen sollte, so

wäre baldigst beiliegende Kundmachung zu erlassen. Nachdem im Jahre 1881 vom Februar bis inclusive Oktober also in 9 Mo- naten das Gesammterträgnis der in Rede stehenden Verbrauchsumlage 833 fl 29 x betrug, so kann man wohl das ganzjähri- ge Erträgnis sicherlich mit 1000 fl annehmen, und auch diesen Betrag in den voraus- sichtlichen Einnahmen für das Verwal- tungsjahr 1882 einstellen. - Steyr am 14. November 1881. Der Secretär Hähnel. Kundmachungs Entwurf. Der Gemein- derath der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 25. November 1881 beschlossen in den Voranschlag des Gemeindepräliminars für das Verwal- tungsjahr 1882 auf Grund des Landes- gesetzes vom 5. August 1880 G. d. Verordn. Bl. No. 9 den vermuthlichen Ertrag der Verbrauchsumlage für gebrannte gei- stige Flüssigkeiten einzustellen. Die Einhebung dieser Verbrauchsum- lage wird im Jahre 1882, wie bisher bei der Einfuhr von den betreffenden Mauth-

wäre baldigst beiliegende Kundmachung zu erlassen. Nachdem im Jahre 1881 vom Februar bis inclusive Oktober also in 9 Monaten das Gesammterträgnis der in Rede stehenden Verbrauchsumlage 833 fl 29 x betrug, so kann man wohl das ganzjährige Erträgnis sicherlich mit 1000 fl annehmen, und auch diesen Betrag in den voraussichtlichen Einnahmen für das Verwaltungsjahr 1882 einstellen. - Steyr am 14. November 1881. Der Secretär Hähnel. Kundmachungs Entwurf. Der Gemeinderath der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 25. November 1881 beschlossen in den Voranschlag des Gemeindepräliminars für das Verwaltungsjahr 1882 auf Grund des Landesgesetzes vom 5. August 1880 G. d. Verordn. Bl. No. 9 den vermuthlichen Ertrag der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten einzustellen. Die Einhebung dieser Verbrauchsumlage wird im Jahre 1882, wie bisher bei der Einfuhr von den betreffenden Mauth-

ämtern eingehoben und zwar per Hektoliter 2 fl d. i. per Liter 2 xr und zwar von einen nicht wie bisher von 5 Liter, aufwärts. Bei der Ausfuhr von gebrannten geistigen Flüssigkeiten wird keine specielle Rückvergütung geleistet, doch ist die Gemeinde bereit auch für das Jahr 1882 auf verhältnismässig billige Abfindungsanträge einzugehen. Es werden daher alle diejenigen Parteien, welche auf eine Rückvergütung der in Rede stehenden Verbrauchsumlage gegründeten Anspruch zu machen sich berechtiget halten, hiemit aufgefordert, ihre diesfälligen Abfindungsanträge für das Jahr 1882, bis längstens 14. Dezember l. Js. 12 Uhr Mittags im Gemeindeamte zu überreichen. Später geltend gemachte Rückvergütungsforderungen werden nicht berücksichtiget. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 26. November 1881. Der Bürgermeister. Die Section beantragt die Beschlußfas-

ämtern eingehoben und zwar per Hek- toliter 2 fl d. i. per Liter 2 xr und zwar von einen nicht wie bisher von 5 Liter, aufwärts. Bei der Ausfuhr von gebrannten gei- stigen Flüssigkeiten wird keine spe- cielle Rückvergütung geleistet, doch ist die Gemeinde bereit auch für das Jahr 1882 auf verhältnismässig billige Abfindungsanträge einzugehen. Es werden daher alle diejenigen Parteien, welche auf eine Rückvergütung der in Rede stehenden Verbrauchsumlage gegründeten Anspruch zu machen sich berechtiget halten, hiemit aufgefordert, ihre diesfälligen Abfindungsanträge für das Jahr 1882, bis längstens 14. De- zember l. Js. 12 Uhr Mittags im Gemein- deamte zu überreichen. Später geltend gemachte Rückvergütungs- forderungen werden nicht berücksichtiget. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 26. November 1881. Der Bürgermeister. Die Section beantragt die Beschlußfas-

sung im Sinne des Amtsberichtes mit dem Zusatze, daß der Herr Bürgermeister seitens des löblichen Gemeinderathes zum Abschluß der eventuellen Abfindungen be- vollmächtigt werde. Herr Gemeinderath Josef Peyrl frägt ob in der Abfindung die Rückvergütung enthalten ist. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage. Herr Gemeinderath Mathias Perz frägt ob die Erhebungen über die Menge der Einfuhr von gebrannten geistigen Flüssigkeiten seitens der einzelnen Partheien in laufen- den Jahre gepflogen worden sind. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß dies ge- schehen sei. Hierauf wird der S. A. einstimmig zum Beschluße erhoben. - Z. 13885. 3. An den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr. Der löbliche Gewerbeverein des Steyrer Industrie Bezirkes hat mit Eingabe vom 25. Oktober l. Js. hieher angezeigt, daß die von ihm creirte gewerbliche Fortbildungs- schule mit Beginn dieses Schuljahres wie- der eröffnet wurde und stellte hiebei

sung im Sinne des Amtsberichtes mit dem Zusatze, daß der Herr Bürgermeister seitens des löblichen Gemeinderathes zum Abschluß der eventuellen Abfindungen bevollmächtigt werde. Herr Gemeinderath Josef Peyrl frägt ob in der Abfindung die Rückvergütung enthalten ist. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage. Herr Gemeinderath Mathias Perz frägt ob die Erhebungen über die Menge der Einfuhr von gebrannten geistigen Flüssigkeiten seitens der einzelnen Partheien in laufenden Jahre gepflogen worden sind. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß dies geschehen sei. Hierauf wird der S. A. einstimmig zum Beschluße erhoben. - Z. 13885. 3. An den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr. Der löbliche Gewerbeverein des Steyrer Industrie Bezirkes hat mit Eingabe vom 25. Oktober l. Js. hieher angezeigt, daß die von ihm creirte gewerbliche Fortbildungsschule mit Beginn dieses Schuljahres wieder eröffnet wurde und stellte hiebei

die Bitte um Verwendung bei Einem löblichen Gemeinderathe der Stadt Steyr, daß ihm wie im Vorjahre auch für die Folgezeit die unentgeldliche Benützung der hiezu nöthigen Lokalitäten im Bürgerschulgebäude sowie deren Beheitzung und Beleuchtung geneigtest bewilligt werde. Zufolge einstimmigen Sitzungsbeschlusses des kk. Stadtschulrathes vom 5. d. Mts. beehre ich mich nun dieses Ansuchen bestens unterstützend, zur Willfahrung mitzutheilen. - kk. Stadtschulrath Steyr am 7. November 1881. Der Vorsitzende: G. Pointner. Wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig genehmigt. - Z. 13657. 4. Potocoll. - aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 9. November 1881. Gegenstand. - Frau Theresia Dreyer Viktualien & Schuhwaarenhändlerin hat laut Protocoll vom 5. November d. Js. das von ihr laut Vertrag vom 15. Jänner d. Js. Z. 86 gemiethete Gewölbe No. 1 beim

die Bitte um Verwendung bei Einem löblichen Gemeinderathe der Stadt Steyr, daß ihm wie im Vorjahre auch für die Folgezeit die unentgeldliche Benützung der hiezu nöthigen Lokalitäten im Bür- gerschulgebäude sowie deren Beheit- zung und Beleuchtung geneigtest be- willigt werde. Zufolge einstimmigen Sitzungsbeschlus- ses des kk. Stadtschulrathes vom 5. d. Mts. beehre ich mich nun dieses Ansuchen be- stens unterstützend, zur Willfahrung mitzutheilen. - kk. Stadtschulrath Steyr am 7. November 1881. Der Vorsitzende: G. Pointner. Wird über Sectionsantrag ohne Debat- te einstimmig genehmigt. - Z. 13657. 4. Potocoll. - aufgenommen bei der Ge- meinde Vorstehung Steyr am 9. November 1881. Gegenstand. - Frau Theresia Dreyer Viktualien & Schuhwaarenhändlerin hat laut Protocoll vom 5. November d. Js. das von ihr laut Vertrag vom 15. Jänner d. Js. Z. 86 gemiethete Gewölbe No. 1 beim

Bürgerspitale gekündet. Inhaltlich dieses Vertrages Punkt 5 hat die Kündigung vierteljährig vorhinein zu erfolgen, demzufolge wurde Fr. There- sia Dreyer vorgeladen, und ihr bedeutet, daß sie wegen verspäteter Kündigung vom 1. Jänner 1882 ab den Zins für ein Vierteljahr noch zu bezahlen habe. Hie- rauf gibt dieselbe zu Protokoll: Ich nehme die mir gemachte Mitthei- lung zur Kenntnis, und werde sohin das Gewölbe noch für das I. Quartal 1882 benützen und den Zins bezahlen. Uibrigens erlaube ich mir zu bemer- ken, daß ich in Erfahrung gebracht habe, daß Isidor Weinwurm Krämer in der Stadt No. 66, und Anton Pecher Krämer No. 14 in der Stadt dieses Gewölbe zu pachten geneigt wären, ich bitte daher dieselben hierüber einzuvernehmen, falls sie jedoch den von mir bisher bezahlten Miethzins pr 135 fl nicht bezahlen wollten, so behalte ich das Gewölbe bis Ablauf

Bürgerspitale gekündet. Inhaltlich dieses Vertrages Punkt 5 hat die Kündigung vierteljährig vorhinein zu erfolgen, demzufolge wurde Fr. Theresia Dreyer vorgeladen, und ihr bedeutet, daß sie wegen verspäteter Kündigung vom 1. Jänner 1882 ab den Zins für ein Vierteljahr noch zu bezahlen habe. Hierauf gibt dieselbe zu Protokoll: Ich nehme die mir gemachte Mittheilung zur Kenntnis, und werde sohin das Gewölbe noch für das I. Quartal 1882 benützen und den Zins bezahlen. Uibrigens erlaube ich mir zu bemerken, daß ich in Erfahrung gebracht habe, daß Isidor Weinwurm Krämer in der Stadt No. 66, und Anton Pecher Krämer No. 14 in der Stadt dieses Gewölbe zu pachten geneigt wären, ich bitte daher dieselben hierüber einzuvernehmen, falls sie jedoch den von mir bisher bezahlten Miethzins pr 135 fl nicht bezahlen wollten, so behalte ich das Gewölbe bis Ablauf

des I. Quartals 1882 und zahle den Zins. Theresia Dreier. Zur Beglaubigung Amtmann. Protocolls Fortsetzung am 12. November 1881 mit Frau Pauline Lechner No. 229 bei der Feier welche vorbringt. Ich bin geneigt das Verschleißgewölbe No. 1 beim Bürgerspitale unter den mir bekannt gegebenen Bedingungen vom 1. Jänner 1882 ab vorläufig auf ein Jahr um den Pachtzins von 135 fl in Miethe zu übernehmen. Pauline Lechner. Herr Franz Pecher Weiswaarenhändler erklärt, für dermalen auf dieses Gewölbe nicht zu reflectiren. Franz Pecher. Herr Isidor Weinwurm gibt zu Protocoll daß er nicht geneigt ist, das Gewölbe zu miethen. Isidor Weinwurm. Zur Beglaubigung Amtmann. Wird über Sectionsantrag dem Ansuchen der Frau Pauline Lechner um Vermiethung des Verschleißgewölbes No. 1 beim Bürgerspitale gegen den Jahrespachtzins von 135 fl und gegen den übri-

des I. Quartals 1882 und zahle den Zins. Theresia Dreier. Zur Beglaubigung Amtmann. Protocolls Fortsetzung am 12. November 1881 mit Frau Pauline Lechner No. 229 bei der Feier welche vorbringt. Ich bin geneigt das Verschleißgewöl- be No. 1 beim Bürgerspitale unter den mir bekannt gegebenen Bedingungen vom 1. Jänner 1882 ab vorläufig auf ein Jahr um den Pachtzins von 135 fl in Mie- the zu übernehmen. Pauline Lechner. Herr Franz Pecher Weiswaarenhänd- ler erklärt, für dermalen auf dieses Ge- wölbe nicht zu reflectiren. Franz Pecher. Herr Isidor Weinwurm gibt zu Protocoll daß er nicht geneigt ist, das Gewölbe zu miethen. Isidor Weinwurm. Zur Beglaubigung Amtmann. Wird über Sectionsantrag dem Ansu- chen der Frau Pauline Lechner um Ver- miethung des Verschleißgewölbes No. 1 beim Bürgerspitale gegen den Jahres- pachtzins von 135 fl und gegen den übri-

gen bisherigen Bedingungen, ohne Debatte einstimmig Folge gegeben. - ad Z.13469. 5. Amtsbericht. - Beim Baurapporte vom 13. l. Mts. wurde von Seite des Herrn Bürger- meisters ein mündliches Ansuchen des L. Gradl um Erhöhung der bisher bezogenen wöchent- lichen Entlohnung pr 2 fl 10 xr für die Reini- gung und Beheitzung der Kanzleien im Rathhause vorgetragen und diesbezüglich von Seite der anwesenden Mitglieder der Bausection unter Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung des löbl. Gemein- derathes beschlossen, diesem Ansuchen Folge zu leisten und die bisherige Entlohnung auf 3 fl pr Woche zu erhöhen. Ich bringe dies zur gefälligen Kenntnis und Vorlage an den löblichen Gemeinderath. Städt. Bauamt Steyr am 19. November 1881. Bogacki. Gesehen Hähnel. Wird über Sectionsantrag, ohne Debatte einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z. 13991. 6. Amtsbericht. Das Gemeinde Präliminar für das Verwaltungsjahr 1882 liegt be- reits seit 20. l. Mts. zur öffentlichen Einsichts-

gen bisherigen Bedingungen, ohne Debatte einstimmig Folge gegeben. - ad Z.13469. 5. Amtsbericht. - Beim Baurapporte vom 13. l. Mts. wurde von Seite des Herrn Bürgermeisters ein mündliches Ansuchen des L. Gradl um Erhöhung der bisher bezogenen wöchentlichen Entlohnung pr 2 fl 10 xr für die Reinigung und Beheitzung der Kanzleien im Rathhause vorgetragen und diesbezüglich von Seite der anwesenden Mitglieder der Bausection unter Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung des löbl. Gemeinderathes beschlossen, diesem Ansuchen Folge zu leisten und die bisherige Entlohnung auf 3 fl pr Woche zu erhöhen. Ich bringe dies zur gefälligen Kenntnis und Vorlage an den löblichen Gemeinderath. Städt. Bauamt Steyr am 19. November 1881. Bogacki. Gesehen Hähnel. Wird über Sectionsantrag, ohne Debatte einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z. 13991. 6. Amtsbericht. Das Gemeinde Präliminar für das Verwaltungsjahr 1882 liegt bereits seit 20. l. Mts. zur öffentlichen Einsichts-

nahme im Gemeindeamte auf und wäre daher seitens des löblichen Gemeinderathes das diesbetreffende Uiberprüfungscomite zu wählen, damit sodann rechtzeitig die Vorlage betreffend die Genehmigung obigen Präliminars, an den löblichen Gemeinderath und schlüßlich an den hochlöblichen Landesausschuss erfolgen kann. Im vergangenen Jahre bestand das in Rede stehende Uiberprüfungscomite aus dem Herrn Bürgermeister und den Herren Gemeinderäthen Dr. Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und Mathias Perz. - Steyr am 22. November 1881. Der Gemeinde Secretär Hähnel. Wird zur Kenntnis genommen und werden über Sectionsantrag wieder der Herr Bürgermeister und die Herren Gemeinderäthe Dr. Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und Mathias Perz mit der Uiberprüfung des Praeliminars für das Jahr 1882 betraut. - Z. 14039.

nahme im Gemeindeamte auf und wäre daher seitens des löblichen Ge- meinderathes das diesbetreffende Uiber- prüfungscomite zu wählen, damit sodann rechtzeitig die Vorlage betreffend die Genehmigung obigen Präliminars, an den löblichen Gemeinderath und schlüß- lich an den hochlöblichen Landesausschuss erfolgen kann. Im vergangenen Jahre bestand das in Rede stehende Uiberprüfungscomite aus dem Herrn Bürgermeister und den Herren Gemeinderäthen Dr. Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und Mathias Perz. - Steyr am 22. November 1881. Der Gemeinde Secretär Hähnel. Wird zur Kenntnis genommen und wer- den über Sectionsantrag wieder der Herr Bürgermeister und die Herren Ge- meinderäthe Dr. Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und Mathias Perz mit der Uiberprüfung des Praelimi- nars für das Jahr 1882 betraut. - Z. 14039.

III. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemein- derath Johann Redl. 7. Löbliche Gemeinde Vorstehung. In der Gemeinderathssitzung vom 3. Juni d. Js. wurde über das von mehreren Hausbesit- zern der Vorstadt Ort untern 12. Dezem- ber 1880 gestellte schriftliche Ansuchen um Beleuchtung beschlossen, daß wenn Je- mand von Seite der Bewohner der Vor- stadt Ort die Instandhaltung einer Pe- troleumbeleuchtung gegen eine ent- sprechende Entschädigung von Seite der Gemeinde im Abfindungswege zu übernehmen sich verpflichte, die Ge- meinde hierauf einzugehen bereit sei. Vor diesem Beschlusse wurde ich als Erst- unterschriebener des Gesuches behufs Ver- ständigung der übrigen Interessenten in Kenntnis gesetzt. Nachdem es mir trotz wiederhollten Versuchen nicht gelungen ist, zu diesem Geschäfte eine passende Persönlichkeit aufzufinden, so erlauben wir uns beim Heranna-

III. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Johann Redl. 7. Löbliche Gemeinde Vorstehung. In der Gemeinderathssitzung vom 3. Juni d. Js. wurde über das von mehreren Hausbesitzern der Vorstadt Ort untern 12. Dezember 1880 gestellte schriftliche Ansuchen um Beleuchtung beschlossen, daß wenn Jemand von Seite der Bewohner der Vorstadt Ort die Instandhaltung einer Petroleumbeleuchtung gegen eine entsprechende Entschädigung von Seite der Gemeinde im Abfindungswege zu übernehmen sich verpflichte, die Gemeinde hierauf einzugehen bereit sei. Vor diesem Beschlusse wurde ich als Erstunterschriebener des Gesuches behufs Verständigung der übrigen Interessenten in Kenntnis gesetzt. Nachdem es mir trotz wiederhollten Versuchen nicht gelungen ist, zu diesem Geschäfte eine passende Persönlichkeit aufzufinden, so erlauben wir uns beim Heranna-

hen des Winters und der finsteren Nächte die ganz bescheidene Bitte zu wiederhollen, eine löbliche Gemeinde Vorstehung wolle uns die erbetene Petroleumbeleuchtung nicht länger mehr vorenthalten, und die Durchführung derselben in eigener Regie übernehmen. Nicht verkennend, daß dadurch der Gemeinde bedeutende Kosten erwachsen, erlauben wir uns die ganz unmaßgebliche Meinung auszusprechen, daß eine wenn auch kleine Abminderung der durch diese Mehrbeleuchtung bedingten Auslagen vielleicht dadurch sich erzielen liesse, wenn das so überflüssige Brennen der Gasflammen am Ortsquai bei Hochwasser während der Tagesstunden vermieden werden könnte. Steyr am 16. November 1881. Anton Jäger Gräflich Lambergsche Gutsdirektion Josef Stelzermüller, Josef Baumgartner. Alois Arnold. Josefa Geistberger. Stefan Berhuber Franz Koppler

hen des Winters und der finsteren Nächte die ganz bescheidene Bitte zu wiederhollen, eine löbliche Ge- meinde Vorstehung wolle uns die erbetene Petroleumbeleuchtung nicht länger mehr vorenthalten, und die Durchführung derselben in eigener Regie übernehmen. Nicht verkennend, daß dadurch der Ge- meinde bedeutende Kosten erwachsen, erlauben wir uns die ganz unmaß- gebliche Meinung auszusprechen, daß eine wenn auch kleine Abminde- rung der durch diese Mehrbeleuchtung bedingten Auslagen vielleicht dadurch sich erzielen liesse, wenn das so über- flüssige Brennen der Gasflammen am Ortsquai bei Hochwasser während der Tagesstunden vermieden werden könnte. Steyr am 16. November 1881. Anton Jäger Gräflich Lambergsche Gutsdirektion Josef Stelzermüller, Josef Baumgartner. Alois Arnold. Josefa Geistberger. Ste- fan Berhuber Franz Koppler

Die Section beantragt, das wieder- holte Ansuchen obiger Bewohner von Ort um Aufstellung zweier Petroleum- laternen im äusseren Ende der Schlüssel- hofgasse in der Weise zu berücksichtigen, daß für den heurigen Winter 2 Petrole- umlampen daselbst aufgestellt und zu de- ren Bedienung von Seite der Stadtge- meinde eine eigene Persönlichkeit bestimmt werden möge. Herr G. R. Jakob Kautsch ist der Ansicht, daß diese Frage doch einmal endgiltig erledigt werden möge, da ja im äusse- ren Theile von Ort auch Steuerträger und darunter ganz gewichtige wie z. B. die gräfliche Forstdirektion, Herr Anton v. Jäger u. a. m. seßhaft sind. Die Gasdi- rektion werde gewiß für die Einleitung einen billigen Preis machen wenn eini- ge Private gleichzeitig in ihre Lolali- täten die Gaseinleitung vornehmen liessen. Das von der Section vorgeschla- gene Provisorium koste der Gemeinde sicherlich ein Bedeutendes und stelle er

Die Section beantragt, das wiederholte Ansuchen obiger Bewohner von Ort um Aufstellung zweier Petroleumlaternen im äusseren Ende der Schlüsselhofgasse in der Weise zu berücksichtigen, daß für den heurigen Winter 2 Petroleumlampen daselbst aufgestellt und zu deren Bedienung von Seite der Stadtgemeinde eine eigene Persönlichkeit bestimmt werden möge. Herr G. R. Jakob Kautsch ist der Ansicht, daß diese Frage doch einmal endgiltig erledigt werden möge, da ja im äusseren Theile von Ort auch Steuerträger und darunter ganz gewichtige wie z. B. die gräfliche Forstdirektion, Herr Anton v. Jäger u. a. m. seßhaft sind. Die Gasdirektion werde gewiß für die Einleitung einen billigen Preis machen wenn einige Private gleichzeitig in ihre Lolalitäten die Gaseinleitung vornehmen liessen. Das von der Section vorgeschlagene Provisorium koste der Gemeinde sicherlich ein Bedeutendes und stelle er

daher den Antrag, daß keine Petroleumlampen sondern Gaslaternen nach Bedarf aufgestellt, und die betreffenden Einleitungsarbeiten umgesäumt in Angriff genommen werden sollen. Herr G. R. Franz Schachinger bestättigt, daß der Herr Direktor der Gasanstalt gesagt habe, die Zuleitung werde bedeutend billiger kommen sobald auch Private in ihre Lokalitäten das Gas einleiten lassen würden. Herr G. R. Johann Redl verliest den Kostenvoranschlag wonach sich die Einleitung mit 380 fl 96 xr und die Erdarbeiten mit 60 fl 60 xr belaufen würden, welche Summe sich jedoch falls man auf Felsen stossen sollte, bedeutend erhöhen würde. Herr G. R. Franz Breslmayr glaubt es dürfte sich empfehlen, diese Angelegenheit im Wege neuerlicher Commissionirung zu überprüfen und könnte vielleicht der Herr Bürgermeister und die Bausection vom Herrn Direktor der Gas-

daher den Antrag, daß keine Petro- leumlampen sondern Gaslaternen nach Bedarf aufgestellt, und die be- treffenden Einleitungsarbeiten umge- säumt in Angriff genommen werden sollen. Herr G. R. Franz Schachinger bestät- tigt, daß der Herr Direktor der Gasan- stalt gesagt habe, die Zuleitung wer- de bedeutend billiger kommen sobald auch Private in ihre Lokalitäten das Gas einleiten lassen würden. Herr G. R. Johann Redl verliest den Kostenvoranschlag wonach sich die Einlei- tung mit 380 fl 96 xr und die Erdarbeiten mit 60 fl 60 xr belaufen würden, welche Summe sich jedoch falls man auf Felsen stossen sollte, be- deutend erhöhen würde. Herr G. R. Franz Breslmayr glaubt es dürfte sich empfehlen, diese Angelegen- heit im Wege neuerlicher Commissioni- rung zu überprüfen und könnte viel- leicht der Herr Bürgermeister und die Bausection vom Herrn Direktor der Gas-

Anstalt einen billigeren Preis zugesagt erhalten. Der Herr Vorsitzende macht aufmerksam, daß dies wohl nicht gut angehe, da Letzterer jeden Kostenvoranschlag über eine grössere Arbeit zuvor vom Verwaltungsrathe in Augsburg genehmigen lassen muß. Herr Gemeinderath Franz Schachinger theilt mit, daß ihm der Herr Direktor versicherte es könne sobald kein Privatconsum eintre- te, kein billigerer Preis gemacht werden und ist andererseits jedenfalls für dieses Jahr die Zeit schon zu weit vorgerückt um diese Arbeit unternehmen zu können. Herr Referent Gemeinderath Johann Redl macht aufmerksam, daß aus letzte- rem Grunde es im Sectionsantrage aus- drücklich heißt "für diesen Winter." Herr G. R. Josef Peyrl ist bei dem Um- stande als es Feuer schon zur Vornahme der Gaseinleitung zu spät ist, für die Annahme des Sectionsantrages und meint, daß man mit der Bedienung der in Rede stehenden 2 Petroleumlampen einen etwa

Anstalt einen billigeren Preis zugesagt erhalten. Der Herr Vorsitzende macht aufmerksam, daß dies wohl nicht gut angehe, da Letzterer jeden Kostenvoranschlag über eine grössere Arbeit zuvor vom Verwaltungsrathe in Augsburg genehmigen lassen muß. Herr Gemeinderath Franz Schachinger theilt mit, daß ihm der Herr Direktor versicherte es könne sobald kein Privatconsum eintrete, kein billigerer Preis gemacht werden und ist andererseits jedenfalls für dieses Jahr die Zeit schon zu weit vorgerückt um diese Arbeit unternehmen zu können. Herr Referent Gemeinderath Johann Redl macht aufmerksam, daß aus letzterem Grunde es im Sectionsantrage ausdrücklich heißt "für diesen Winter." Herr G. R. Josef Peyrl ist bei dem Umstande als es Feuer schon zur Vornahme der Gaseinleitung zu spät ist, für die Annahme des Sectionsantrages und meint, daß man mit der Bedienung der in Rede stehenden 2 Petroleumlampen einen etwa

in der Nähe wohnhaften städtischen Taglöhner betrauen könnte. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag des Herrn G. R. Jakob Kautsch auf ungesäumte Gaseinleitung ins äussere Ort zur Abstimmung. Hiefür stimmen nur ausser Herrn Antragsteller die Herren G. R. Johann Nep. Dürrnberger Franz Breslmayr und Julius Huber. Sodann wird der Sectionsantrag mit allen übrigen Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 13922. 8. No. 470. An die löbliche Gemeinde Vorstehung der landesf. Kreisstadt Steyr. In der Anlage beehrt sich die gefertigte Gemeindevorstehung im Nachhange der protokollarischen Abmachungen bei der letzten Commission betreff des Weges von der Ortschaft Ramingsteg nach Steyr den Situationsplan, das Längenprofil die Operationslinie und 3 Pläne mit Querprofilen, zusammen 5 Pläne zur Kenntnisnahme, Begut-

in der Nähe wohnhaften städti- schen Taglöhner betrauen könnte. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag des Herrn G. R. Jakob Kautsch auf ungesäumte Gaseinleitung ins äussere Ort zur Abstimmung. Hiefür stimmen nur ausser Herrn Antrag- steller die Herren G. R. Johann Nep. Dürrnberger Franz Breslmayr und Julius Huber. Sodann wird der Sectionsantrag mit allen übrigen Stimmen zum Beschlus- se erhoben. - Z. 13922. 8. No. 470. An die löbliche Gemeinde Vorstehung der landesf. Kreisstadt Steyr. In der Anlage beehrt sich die gefertigte Ge- meindevorstehung im Nachhange der protokollarischen Abmachungen bei der letzten Commission betreff des Weges von der Ortschaft Ramingsteg nach Steyr den Situationsplan, das Län- genprofil die Operationslinie und 3 Pläne mit Querprofilen, zusammen 5 Pläne zur Kenntnisnahme, Begut-

achtung und Antragstellung mit dem Bemerken zu übersenden, daß der hohe Landesausschuß für Oberoesterreich die Sache als dringend behandelt und von der gefertigten Gemeindevorstehung fortwäh- rend Berichterstattungen über den Stand der Sache abverlangt. Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich am 17. November 1881. Oesterreicher. In Folge dieser Zuschrift fand nun am 30. November l. Js. eine gemeinschaft- liche Lokalcommission statt und wurde die Nothwendigkeit der Vornahme dieser Strassenregulirung allseitig constatirt. Die Section beantragt nun der löbliche Gemeinderath möge die erwähnte Stras- senregulirung nach dem rechtsseitigen Projekte (Richtung Steyr-Gmain) im Principe genehmigen. Die weiteren Ausführungsbestimmungen sind mit der Gemeinde Sct. Ulrich zu vereinbaren und sodann unter Beilage des genauen Kostenvoranschlages für den im Stadtgebiethe

achtung und Antragstellung mit dem Bemerken zu übersenden, daß der hohe Landesausschuß für Oberoesterreich die Sache als dringend behandelt und von der gefertigten Gemeindevorstehung fortwährend Berichterstattungen über den Stand der Sache abverlangt. Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich am 17. November 1881. Oesterreicher. In Folge dieser Zuschrift fand nun am 30. November l. Js. eine gemeinschaftliche Lokalcommission statt und wurde die Nothwendigkeit der Vornahme dieser Strassenregulirung allseitig constatirt. Die Section beantragt nun der löbliche Gemeinderath möge die erwähnte Strassenregulirung nach dem rechtsseitigen Projekte (Richtung Steyr-Gmain) im Principe genehmigen. Die weiteren Ausführungsbestimmungen sind mit der Gemeinde Sct. Ulrich zu vereinbaren und sodann unter Beilage des genauen Kostenvoranschlages für den im Stadtgebiethe

Steyr gelegenen Strassentheil, dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen. Die Herren G. R. Leopold Putz und Mathias Perz fragen wie hoch sich beiläufig die Kosten belaufen werden, damit man in der ganzen Sache klar sehen könne. Herr Gemeinderath Johann Redl erwiedert, daß sich die Grundeinlösung auf circa 100 fl stellen wird. Herr G. R. Josef Reder glaubt die Gesammtkosten dürften sich auf circa 500 fl stellen. Der Herr Vorsitzende erwähnt, daß es sich für heute wohl nur darum handelt, die Regulirung im Principe zu genehmigen bei der Grundeinlösung werden pr Quadrat Klafter 5 fl angenommen und haben sich bereits die betreffenden Grundeigenthümer damit einverstanden erklärt. Behufs Genehmigung der Gesammtkosten wird ohnehin später der löblichen Gemeinderathe der vollständige Kosten-

Steyr gelegenen Strassentheil, dem löb- lichen Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen. Die Herren G. R. Leopold Putz und Mathias Perz fragen wie hoch sich bei- läufig die Kosten belaufen werden, damit man in der ganzen Sache klar sehen könne. Herr Gemeinderath Johann Redl erwie- dert, daß sich die Grundeinlösung auf circa 100 fl stellen wird. Herr G. R. Josef Reder glaubt die Ge- sammtkosten dürften sich auf circa 500 fl stellen. Der Herr Vorsitzende erwähnt, daß es sich für heute wohl nur darum handelt, die Regulirung im Principe zu genehmigen bei der Grundeinlösung werden pr Quadrat Klaf- ter 5 fl angenommen und haben sich bereits die betreffenden Grundeigen- thümer damit einverstanden erklärt. Behufs Genehmigung der Gesammt- kosten wird ohnehin später der löbli- chen Gemeinderathe der vollständige Kosten-

voranschlag vorgelegt werden. Nachdem die Herren G. R. Josef Haller, Johann Redl und Leopold Putz, die Noth- wendigkeit der Regulirung betonen, wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 13900. IV. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemein- derath Josef Peyrl. Punkt 9. der Tagesordnung wird über Sectionsantrag behufs Einhebung wei- teren Informationen, einstimmig vertagt. 10. Protocoll aufgenommen von der Gemein- de Vorstehung Steyr am 17. November 1881. Gegenstand. Ist die Aufnahme der Erklä- rung des Herrn Urban Schreiberhuber Besitzer des Köglmayrgutes und seiner Ehegattin Frau Elisabeth Schreiberhuber wegen Gestattung des Aufsuchens der Wasserquellen auf seiner Wiesenpar- zelle No. 741 in der Vorstadt Aichet und seinerzeitigen Herstellung einer Was- serleitung durch die obige Parzelle zu dem Hause No. 439/a. No. 152 in Aichet. Herr Urban und Frau Elisabeth Schrei-

voranschlag vorgelegt werden. Nachdem die Herren G. R. Josef Haller, Johann Redl und Leopold Putz, die Nothwendigkeit der Regulirung betonen, wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 13900. IV. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Josef Peyrl. Punkt 9. der Tagesordnung wird über Sectionsantrag behufs Einhebung weiteren Informationen, einstimmig vertagt. 10. Protocoll aufgenommen von der Gemeinde Vorstehung Steyr am 17. November 1881. Gegenstand. Ist die Aufnahme der Erklärung des Herrn Urban Schreiberhuber Besitzer des Köglmayrgutes und seiner Ehegattin Frau Elisabeth Schreiberhuber wegen Gestattung des Aufsuchens der Wasserquellen auf seiner Wiesenparzelle No. 741 in der Vorstadt Aichet und seinerzeitigen Herstellung einer Wasserleitung durch die obige Parzelle zu dem Hause No. 439/a. No. 152 in Aichet. Herr Urban und Frau Elisabeth Schrei-

berhuber geben diesbezüglich zu Protocoll. Wir gestatten der löbl. Stadtgemeinde Steyr auf der uns gehörigen Wiesenparzelle No. 741 an beliebigen Stellen dieser Parzelle Wasserquellen zu suchen und dieselben in eine gemeinschaftliche Brunnenstube zu vereinigen; weiters räumen wir der Stadtgemeinde Steyr das Recht ein, von dieser Brunnenstube längs der obigen Wiesenparzelle nach der im Plane vom 17. November d. Js. mit blauer Farbe angegebenen Richtung die erforderlichen Wasserleitungsröhren in der nöthigen und frostfreien Tiefe zu legen; wobei noch bemerkt wird, daß zur Herstellung des im Plane ersichtlichen Bogens die Ecke der uns gehörigen Ackerparzelle No. 740 benützt werden darf. Das in eine gemeinschaftliche Brunnenstube vereinigte Quellenwasser überlassen wir der Stadtgemeinde zur freien unbeschränkten Benützung, und hat dieselbe das Recht, nach Erfordernis die nöthigen Reparaturen und Aufgrabung

berhuber geben diesbezüglich zu Protocoll. Wir gestatten der löbl. Stadtgemeinde Steyr auf der uns gehörigen Wiesenpar- zelle No. 741 an beliebigen Stellen dieser Parzelle Wasserquellen zu suchen und dieselben in eine gemeinschaftliche Brun- nenstube zu vereinigen; weiters räu- men wir der Stadtgemeinde Steyr das Recht ein, von dieser Brunnenstube längs der obigen Wiesenparzelle nach der im Plane vom 17. November d. Js. mit blauer Farbe angegebenen Richtung die erfor- derlichen Wasserleitungsröhren in der nöthigen und frostfreien Tiefe zu le- gen; wobei noch bemerkt wird, daß zur Herstellung des im Plane ersichtlichen Bogens die Ecke der uns gehörigen Acker- parzelle No. 740 benützt werden darf. Das in eine gemeinschaftliche Brunnen- stube vereinigte Quellenwasser über- lassen wir der Stadtgemeinde zur freien unbeschränkten Benützung, und hat dieselbe das Recht, nach Erfordernis die nöthigen Reparaturen und Aufgrabung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2