Ratsprotokoll vom 25. November 1881

Bürgerspitale gekündet. Inhaltlich dieses Vertrages Punkt 5 hat die Kündigung vierteljährig vorhinein zu erfolgen, demzufolge wurde Fr. Theresia Dreyer vorgeladen, und ihr bedeutet, daß sie wegen verspäteter Kündigung vom 1. Jänner 1882 ab den Zins für ein Vierteljahr noch zu bezahlen habe. Hierauf gibt dieselbe zu Protokoll: Ich nehme die mir gemachte Mittheilung zur Kenntnis, und werde sohin das Gewölbe noch für das I. Quartal 1882 benützen und den Zins bezahlen. Uibrigens erlaube ich mir zu bemerken, daß ich in Erfahrung gebracht habe, daß Isidor Weinwurm Krämer in der Stadt No. 66, und Anton Pecher Krämer No. 14 in der Stadt dieses Gewölbe zu pachten geneigt wären, ich bitte daher dieselben hierüber einzuvernehmen, falls sie jedoch den von mir bisher bezahlten Miethzins pr 135 fl nicht bezahlen wollten, so behalte ich das Gewölbe bis Ablauf

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