Ratsprotokoll vom 25. November 1881

sen wir der Stadtgemeinde Steyr für das zu erbauende Armenhaus zur freien unbeschränkten Benützung, und ertheilen wir derselben das Recht, nach Erfordernis die nöthigen Reparaturen und Aufgrabungen in der Ausdehnung der auf unserem Grunde befindlichen Wasserleitung zu jeder Zeit ohne eine Ersatzleistung für Kulturbeschädigung jederzeit vornehmen zu können. 3. Für den Wasserbezug aus der in der obener- wähnten Wiesenparzelle No. 741 errichte- ten Brunnenstube und Gestattung der Leitung in der bestehenden Richtung ver- pflichtet sich die Stadtgemeinde Steyr auf die Dauer des erworbenen Bezuges dem Herrn Urban und Frau Elisabeth Schreiberhuber beziehweise dem jeweiligen Besitzer des Köglmayrgutes vom 1. Jänner 1882 angefangen ein jährliches Brunnen- geld von 12 fl ÖW schreibe Zwölf Gulden Ö Whg. vorhinein auszubezahlen. 4. Zur Sicherheit des der Stadtgemeinde Steyr

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