Ratsprotokoll vom 25. November 1881

berhuber geben diesbezüglich zu Protocoll. Wir gestatten der löbl. Stadtgemeinde Steyr auf der uns gehörigen Wiesenparzelle No. 741 an beliebigen Stellen dieser Parzelle Wasserquellen zu suchen und dieselben in eine gemeinschaftliche Brunnenstube zu vereinigen; weiters räumen wir der Stadtgemeinde Steyr das Recht ein, von dieser Brunnenstube längs der obigen Wiesenparzelle nach der im Plane vom 17. November d. Js. mit blauer Farbe angegebenen Richtung die erforderlichen Wasserleitungsröhren in der nöthigen und frostfreien Tiefe zu legen; wobei noch bemerkt wird, daß zur Herstellung des im Plane ersichtlichen Bogens die Ecke der uns gehörigen Ackerparzelle No. 740 benützt werden darf. Das in eine gemeinschaftliche Brunnenstube vereinigte Quellenwasser überlassen wir der Stadtgemeinde zur freien unbeschränkten Benützung, und hat dieselbe das Recht, nach Erfordernis die nöthigen Reparaturen und Aufgrabung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2