Ratsprotokoll vom 25. November 1881

wäre baldigst beiliegende Kundmachung zu erlassen. Nachdem im Jahre 1881 vom Februar bis inclusive Oktober also in 9 Mo- naten das Gesammterträgnis der in Rede stehenden Verbrauchsumlage 833 fl 29 x betrug, so kann man wohl das ganzjähri- ge Erträgnis sicherlich mit 1000 fl annehmen, und auch diesen Betrag in den voraus- sichtlichen Einnahmen für das Verwal- tungsjahr 1882 einstellen. - Steyr am 14. November 1881. Der Secretär Hähnel. Kundmachungs Entwurf. Der Gemein- derath der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 25. November 1881 beschlossen in den Voranschlag des Gemeindepräliminars für das Verwal- tungsjahr 1882 auf Grund des Landes- gesetzes vom 5. August 1880 G. d. Verordn. Bl. No. 9 den vermuthlichen Ertrag der Verbrauchsumlage für gebrannte gei- stige Flüssigkeiten einzustellen. Die Einhebung dieser Verbrauchsum- lage wird im Jahre 1882, wie bisher bei der Einfuhr von den betreffenden Mauth-

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