Ratsprotokoll vom 25. November 1881

nannten Eheleuten für ihr gefällges Entgegenkommen der schriftliche Dank zuerkannt werden. Herr G. R. Jakob Kautsch frägt ob dieser Vertrags Entwurf dem ArmenhausbauComite vorgelegen sei, was sich behufs Einheit der ganzen Angelegenheit empfehlen würde; ferners ob die Rechtssection der Geschäftsordnung gemäß den VertragsEntwurf begutachtet habe? Referent Herr Gemeinderath Josef Peyrl erwiedert, daß dies nicht der Fall war und zwar einerseits, weil die Angelegenheit sehr dringend, andererseits in der Sitzung ohnehin alle 4 Sectionen zugegen sind und ihr Gutachten abgeben können. Des Herr Vorsitzende ist derselben Ansicht und betont daß es sich hauptsächlich darum handelte, das günstige Anbot rasch anzunehmen und die ganze ArmenhausbauAngelegenheit einen guten Schritt vorwärts zu bringen. Sollte die Rechtssection gegen die Annahme

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