Ratsprotokoll vom 4. November 1881

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 4. November 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll aufgenommen am 4. November 1881 über die diesjäh- rige 18te Sitzung des Gemeinderathes der kk. lan- desfürstlichen Stadt Steyr. Gegenwärtig Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner. Die Herrn Gemeinderäthe: Breslmayr Franz Mayr Anton Dürrnberger Johann Nepomuck Mayr Johann Göppl Emil Olbrich Hugo Haller Josef Perz Mathias Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Redl Johann Klein Wilhelm Schachinger Franz Entschuldigt sind. Herr Vicebürgermeister Gustav Gschaider und die Herren Gemeinderäthe Anton Landsiedl und Franz Wickhoff. Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel

Raths-Protokoll aufgenommen am 4. November 1881 über die diesjährige 18te Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr. Gegenwärtig Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner. Die Herrn Gemeinderäthe: Breslmayr Franz Mayr Anton Dürrnberger Johann Nepomuck Mayr Johann Göppl Emil Olbrich Hugo Haller Josef Perz Mathias Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Redl Johann Klein Wilhelm Schachinger Franz Entschuldigt sind. Herr Vicebürgermeister Gustav Gschaider und die Herren Gemeinderäthe Anton Landsiedl und Franz Wickhoff. Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel

Tagesordnung I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch und Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. 2. Recurs der Theres Waldi gegen die verweigerte Bewilligung eines Reisegeldes durch den Armenrath des Stadt Steyr. II. Section 3. Rapular über das eingehobene Marktgefälle beim letzten Herbstjahrmarkte. 4. Gesuch des Dieners der kk. vereinigten Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte in Steyr um Lohnerhöhung. 5. Amtsbericht pcto Vergebung der städt. Wirthschaftsfuhren pro 1882. 6. Gesuch des Vereines für Förderung der Blindenbildung in Dresden um eine Unterstützung. 7. Zuschrift nebst Rechnung der Direktion der kk. vereinigten Versuchs Anstalt und Lehrwerkstätte in Steyr über Auslagen für Herstellung der Seiner k. u. k. Hoheit

Tagesordnung I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch und Aufnah- me in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. 2. Recurs der Theres Waldi gegen die verweiger- te Bewilligung eines Reisegeldes durch den Armenrath des Stadt Steyr. II. Section 3. Rapular über das eingehobene Marktge- fälle beim letzten Herbstjahrmarkte. 4. Gesuch des Dieners der kk. vereinigten Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte in Steyr um Lohnerhöhung. 5. Amtsbericht pcto Vergebung der städt. Wirthschaftsfuhren pro 1882. 6. Gesuch des Vereines für Förderung der Blindenbildung in Dresden um eine Unterstützung. 7. Zuschrift nebst Rechnung der Direktion der kk. vereinigten Versuchs Anstalt und Lehrwerkstätte in Steyr über Auslagen für Herstellung der Seiner k. u. k. Hoheit

des durchlauchtigsten Kronprinzen Erzher- zog Rudolf anläßlich Allerhöchstdessen Vermälung gewidmeten Spinde. III. Section 8. Amtsbericht über den Material-Bedarf pro 1882. 9. Offert für Uibernahme der Reparaturs- arbeiten am linksseitigen Brückenpfeiler der Steyrbrücke. IV. Section 10. Sectionsbericht über die gepflogenen Er- hebungen in Betreff der Pauschalien der Aichet Mädchenschule und der Mädchenschu- le in der Berggasse. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende erklärt nach Constatirung der Beschlußfähigkeit, die Sitzung für eröffnet und wird sofort zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemein- derath Anton Jäger v. Waldau. 1. (dieser Gegenstand wird in vertrauli- cher Sitzung berathen.)

des durchlauchtigsten Kronprinzen Erzherzog Rudolf anläßlich Allerhöchstdessen Vermälung gewidmeten Spinde. III. Section 8. Amtsbericht über den Material-Bedarf pro 1882. 9. Offert für Uibernahme der Reparatursarbeiten am linksseitigen Brückenpfeiler der Steyrbrücke. IV. Section 10. Sectionsbericht über die gepflogenen Erhebungen in Betreff der Pauschalien der Aichet Mädchenschule und der Mädchenschule in der Berggasse. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende erklärt nach Constatirung der Beschlußfähigkeit, die Sitzung für eröffnet und wird sofort zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 1. (dieser Gegenstand wird in vertraulicher Sitzung berathen.)

Löbliche Gemeinde Vorstehung: - Wie aus dem Heimathscheine sub A. geneigtest entnommen werden wolle bin ich im Jahre 1825 geboren und nach Hofkirchen im Bezirke Sct. Florian Ob. Oesterr. zuständig. Laut des Trauungsscheines in B. habe ich mich im Jahre 1872 mit der Hausbesitzerswitwe Marie Ecker von Steyr verehelicht und gelangte durch die Ehepacten C und den Kaufvertrag in D in den Mitbesitz des Hauses C. No. 475 in Aichet zu Steyr. Dieser Besitzstand welcher zum mindestens einen Werth von ... 8000 fl repräsentirt ist laut Grundbuchs-Auszug E mit einer Passiva von 800 fl und 600 fl zusammen 1400 fl belastet. Meine Ehe mit Marie verwitwet gewesenen Ecker ist kinderlos und sind von meinem Vorfahren dem verstorbenen Herrn Karl Ecker zwei Kinder am Leben und zwar die großjährige und bereits verehel. Tochter Clara

Löbliche Gemeinde Vorstehung: - Wie aus dem Heimathscheine sub A. geneigtest entnommen werden wolle bin ich im Jahre 1825 geboren und nach Hofkirchen im Bezirke Sct. Florian Ob. Oesterr. zuständig. Laut des Trauungsscheines in B. habe ich mich im Jahre 1872 mit der Haus- besitzerswitwe Marie Ecker von Steyr verehelicht und gelangte durch die Ehe- pacten C und den Kaufvertrag in D in den Mitbesitz des Hauses C. No. 475 in Ai- chet zu Steyr. Dieser Besitzstand welcher zum minde- stens einen Werth von ... 8000 fl repräsentirt ist laut Grundbuchs-Aus- zug E mit einer Passiva von 800 fl und 600 fl zusammen 1400 fl belastet. Meine Ehe mit Marie verwitwet ge- wesenen Ecker ist kinderlos und sind von meinem Vorfahren dem verstor- benen Herrn Karl Ecker zwei Kinder am Leben und zwar die großjähri- ge und bereits verehel. Tochter Clara

und der ledige 20 Jahre alte Sohn Josef Ecker. Diese Kinder sind jedoch bei dem Umstande als ihr Vater der verstorbene Herr Carl Ecker laut Heimathschein vom 31. Jänner 1867 No. 318 (verwahrt bei der Stadtgemeinde Vor- stehung Steyr unter Meldungs No. 301 W. P. III) nach Gleink in Ob. Oesterr. zuständig war in dieser Gemeinde heimathsberechtigt. Als Mitbesitzer einer Realität im Rayone der Stadt Steyr ist mir daran gelegen in den Gemeindeverband dieser Stadt aufge- nommen zu werden. Da sowohl in pecuniärer als sittlicher Bezie- hung gegen diese Aufnahme ein Anstand obwalten dürfte - so stelle ich mit dem Be- merken, daß ich für den Fall der Nothwen- digkeit zur Beibringung des Sittenzeug- nisses gerne bereit bin die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde Vorstehung geruhe mir Ignaz Schachner die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zu bewilligen und mir sonach die entfallen- de Aufnahmsgebühr in Gemäßheit der § 4 des Gemeinde Statuts zur Berichti-

und der ledige 20 Jahre alte Sohn Josef Ecker. Diese Kinder sind jedoch bei dem Umstande als ihr Vater der verstorbene Herr Carl Ecker laut Heimathschein vom 31. Jänner 1867 No. 318 (verwahrt bei der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr unter Meldungs No. 301 W. P. III) nach Gleink in Ob. Oesterr. zuständig war in dieser Gemeinde heimathsberechtigt. Als Mitbesitzer einer Realität im Rayone der Stadt Steyr ist mir daran gelegen in den Gemeindeverband dieser Stadt aufgenommen zu werden. Da sowohl in pecuniärer als sittlicher Beziehung gegen diese Aufnahme ein Anstand obwalten dürfte - so stelle ich mit dem Bemerken, daß ich für den Fall der Nothwendigkeit zur Beibringung des Sittenzeugnisses gerne bereit bin die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde Vorstehung geruhe mir Ignaz Schachner die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zu bewilligen und mir sonach die entfallende Aufnahmsgebühr in Gemäßheit der § 4 des Gemeinde Statuts zur Berichti-

gung vorzuschreiben. Steyr am 17. Oktober 1881. Ignaz Schachner. Die Section stellt den Antrag es sei dem Herrn Franz Schachner die Aufnahme in den Gemeinde Verband gegen Erlag der Taxe zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 13010. 2. Theresia Waldi, ledigen Standes Mutter von 4 unmündigen Kindern, zuständig nach Steyr und gegenwärtig mit 3 ihrer Kindern hier in Aufenthalt, ist bei dem städt. Armenrathe um eine momentane Unterstützung damit sie nach Lundenburg woselbst gegenwärtig der aussereheliche Vater ihrer Kinder, das 4te Kind hat er bei sich, in der fürstl. Lichtensteinischen Dampfsäge mit freier Station im Wochenlohn steht, reihen und mit ihm wieder wie zuvor in Steyr, in gemeinschaftlichen Haushalt leben zu können. Uiber dieses Ansuchen wurde ihr fol-

gung vorzuschreiben. Steyr am 17. Ok- tober 1881. Ignaz Schachner. Die Section stellt den Antrag es sei dem Herrn Franz Schachner die Aufnahme in den Gemeinde Verband gegen Erlag der Taxe zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Be- schlusse erhoben. Z. 13010. 2. Theresia Waldi, ledigen Standes Mut- ter von 4 unmündigen Kindern, zustän- dig nach Steyr und gegenwärtig mit 3 ihrer Kindern hier in Aufenthalt, ist bei dem städt. Armenrathe um eine momentane Unterstützung damit sie nach Lundenburg woselbst gegenwär- tig der aussereheliche Vater ihrer Kin- der, das 4te Kind hat er bei sich, in der fürstl. Lichtensteinischen Dampf- säge mit freier Station im Wochen- lohn steht, reihen und mit ihm wieder wie zuvor in Steyr, in gemeinschaft- lichen Haushalt leben zu können. Uiber dieses Ansuchen wurde ihr fol-

gender Bescheid seitens des städtischen Armenrathes zugestellt. An Frau The- rese Waldi in Steyr. - Der Armenrath der Stadt Steyr hat Ihrem mündlich gestell- ten Ansuchen um Bewilligung eines Rei- segeldes behufs Abreise nach Lundenburg aus dem Grunde keine Folge gegeben, da Sie noch erwerbsfähig sind und dann das Verhältnis zu dem ausserehelichen Vater Ihrer Kinder, bei dem Umstande als die- ser ohnehin verheiratet ist als unmora- lisch von Seite der Gemeinde nicht durch Gewährung des Reisegeldes zur dessen Aufsuchung unterstützt werden könne. Hievon werden Sie mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Ihnen gegen diese Entscheidung gemäß § 38 des Armen Sta- tuts der binnen 14 Tagen hieramts ein- zubringende Recurs an den löbl. Gemein- derath der Stadt Steyr offen steht. Städt. Armenrath Steyr am 16. Oktober 1881. Der Vorsitzende G. Pointner. Therese Waldi hat hierauf folgende Recursschrift eingebracht: Löblicher

gender Bescheid seitens des städtischen Armenrathes zugestellt. An Frau Therese Waldi in Steyr. - Der Armenrath der Stadt Steyr hat Ihrem mündlich gestellten Ansuchen um Bewilligung eines Reisegeldes behufs Abreise nach Lundenburg aus dem Grunde keine Folge gegeben, da Sie noch erwerbsfähig sind und dann das Verhältnis zu dem ausserehelichen Vater Ihrer Kinder, bei dem Umstande als dieser ohnehin verheiratet ist als unmoralisch von Seite der Gemeinde nicht durch Gewährung des Reisegeldes zur dessen Aufsuchung unterstützt werden könne. Hievon werden Sie mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Ihnen gegen diese Entscheidung gemäß § 38 des Armen Statuts der binnen 14 Tagen hieramts einzubringende Recurs an den löbl. Gemeinderath der Stadt Steyr offen steht. Städt. Armenrath Steyr am 16. Oktober 1881. Der Vorsitzende G. Pointner. Therese Waldi hat hierauf folgende Recursschrift eingebracht: Löblicher

Gemeinde-Rath. - Wie aus dem anschlüssigen Decrete des löblichen Armenrathes vom 16. Oktober, zugestellt 19. Oktober 1881 Z. 12255 hervorgeht, bin ich unterthänigst gefertigte Theresia Waldi mit meinen Gesuche um Bewilligung eines Reisegeldes zur Reise nach Lundenburg abgewiesen worden mit dem Bemerken, daß mir dagegen an den löblichen GemeindeRath der Recurs innerhalb 14 Tagen offen steht. - Ich bitte nun vielmals, daß mir im Recurswege ein Reisegeld zu dem angegebenen Zwecke gnädigst bewilliget werde, da meine Erwerbsfähigkeit und mein wirklicher Erwerb nicht derart beschaffen sind, daß ich in den Stand gesetzt wäre, meine sämmtlichen Lebensbedürfnisse bei dem hohen Preise derselben bestreiten zu können, und meine Absicht dahin gerichtet ist, mir auf ordentlichen und gesetzlichen Wege meine Existenz,

Gemeinde-Rath. - Wie aus dem an- schlüssigen Decrete des löblichen Ar- menrathes vom 16. Oktober, zugestellt 19. Oktober 1881 Z. 12255 hervorgeht, bin ich unterthänigst gefertigte Theresia Waldi mit meinen Gesuche um Bewilligung eines Reisegeldes zur Reise nach Lundenburg abgewiesen worden mit dem Bemerken, daß mir dagegen an den löblichen Gemeinde- Rath der Recurs innerhalb 14 Tagen offen steht. - Ich bitte nun vielmals, daß mir im Recurswege ein Reise- geld zu dem angegebenen Zwecke gnä- digst bewilliget werde, da meine Er- werbsfähigkeit und mein wirklicher Erwerb nicht derart beschaffen sind, daß ich in den Stand gesetzt wäre, meine sämmtlichen Lebensbedürfnisse bei dem hohen Preise derselben bestrei- ten zu können, und meine Absicht dahin gerichtet ist, mir auf ordentlichen und gesetzlichen Wege meine Existenz,

Verhältnisse zu verbessern und zu er- leichtern, und ich meine gegenwärtige Bitte mir nicht erlauben würde, wenn ich mir nicht der Reinheit meiner Absich- ten bewußt wäre, daher auch die Gewäh- rung meiner Bitte jedenfalls in einer gu- ten Absicht gegründet wäre, übrigens ich und eine periodische Unterstützung son- dern nur um ein einmaliges Reisegeld bitte, und ich hieher zuständig bin, der löblichen Zuständigkeitsbehörde selbst daran gele- gen sein müsse, daß ich für mein ordent- liches Fortkommen und Verbesserung meiner Lage besorgt bin. Ich bitte daher unterthänigst, daß meine Bitte der ge- neigten Gewährung gewürdiget und mir ein Reisegeld zur Reise nach Lun- denburg gnädigst im Recurswege bewil- liget werden wolle. Steyr am 31. Okto- ber 1881. Theresia Waldy. Die Section geleitet von den Gedanken, daß der löbliche Gemeinderath in erster Linie für die Kinder, welche nichts da- für können, daß ihre Aeltern nicht

Verhältnisse zu verbessern und zu erleichtern, und ich meine gegenwärtige Bitte mir nicht erlauben würde, wenn ich mir nicht der Reinheit meiner Absichten bewußt wäre, daher auch die Gewährung meiner Bitte jedenfalls in einer guten Absicht gegründet wäre, übrigens ich und eine periodische Unterstützung sondern nur um ein einmaliges Reisegeld bitte, und ich hieher zuständig bin, der löblichen Zuständigkeitsbehörde selbst daran gelegen sein müsse, daß ich für mein ordentliches Fortkommen und Verbesserung meiner Lage besorgt bin. Ich bitte daher unterthänigst, daß meine Bitte der geneigten Gewährung gewürdiget und mir ein Reisegeld zur Reise nach Lundenburg gnädigst im Recurswege bewilliget werden wolle. Steyr am 31. Oktober 1881. Theresia Waldy. Die Section geleitet von den Gedanken, daß der löbliche Gemeinderath in erster Linie für die Kinder, welche nichts dafür können, daß ihre Aeltern nicht

verehelicht sind, zu sorgen und nicht nutzlos Moral zu predigen habe, stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Recurse der Theresia Waldi dahin Folge geben, daß derselben ein Betrag von 10 fl zur Bestreitung der Reisekosten nach Lundenburg angewiesen werde. Herr Gemeinderath Josef Peyrl erwähnt, daß er in der betreffenden Armenraths Sitzung nicht zugegen war. Die Motivirung der Abweisung seitens des städt. Armenrathes finde er auch begründet, glaube aber, durch daß im gegebenen Falle der löbliche Gemeinderath gut thun den Sectionsantrag anzunehmen, da man einerseits hiedurch die Erhaltung der Kinder den Aeltern möglich mache und der Gemeinde erspare, anderseits auch anzunehmen sei, daß der Vater

verehelicht sind, zu sorgen und nicht nutzlos Moral zu predigen habe, stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Recurse der Theresia Waldi dahin Folge geben, daß derselben ein Be- trag von 10 fl zur Bestreitung der Reisekosten nach Lundenburg ange- wiesen werde. Herr Gemeinderath Josef Peyrl erwähnt, daß er in der betreffenden Armen- raths Sitzung nicht zugegen war. Die Motivirung der Abweisung seitens des städt. Armenrathes finde er auch begründet, glaube aber, durch daß im gegebenen Falle der löbli- che Gemeinderath gut thun den Sec- tionsantrag anzunehmen, da man ei- nerseits hiedurch die Erhaltung der Kinder den Aeltern möglich mache und der Gemeinde erspare, anderseits auch anzunehmen sei, daß der Vater

wie bisher auch ferners die Kinder im Vereine mit der Mutter erhalten und zu ordentlichen Menschen erziehen werde. Herr Gemeinderath Johann Nep. Dürrnberger erwiedert, es sei zwar richtig, daß der löbliche Gemeinderath nicht nutzlos Moral zu predigen habe, ebenso richtig sei es aber auch, daß er nicht eine unmoralische Ver- bindung nämlich ein Concubinat zu unter- stützen habe. Richtiger wäre es daß die Therese Waldi, wenn sie nach Lundenburg kommt und dort in Koncubinat lebe, dieses von der Behörde aufgehoben, und sie mit den Kindern nach Steyr abgeschoben wer- den möchte. Für die fernere Erziehung der Kinder hätte die Gemeinde zu sorgen. Dieser Vorgang wäre der richtige, daher er die Abweisung der Bittstellerin beantrage. Herr Gemeinderath Anton Mayr tritt diesen Antrag entgegen und unterstützt den Antrag der Section, in dem er ebenso wie in der betreffenden Armenraths Sitzung der Ansicht ist, daß man die Kinder ihren

wie bisher auch ferners die Kinder im Vereine mit der Mutter erhalten und zu ordentlichen Menschen erziehen werde. Herr Gemeinderath Johann Nep. Dürrnberger erwiedert, es sei zwar richtig, daß der löbliche Gemeinderath nicht nutzlos Moral zu predigen habe, ebenso richtig sei es aber auch, daß er nicht eine unmoralische Verbindung nämlich ein Concubinat zu unterstützen habe. Richtiger wäre es daß die Therese Waldi, wenn sie nach Lundenburg kommt und dort in Koncubinat lebe, dieses von der Behörde aufgehoben, und sie mit den Kindern nach Steyr abgeschoben werden möchte. Für die fernere Erziehung der Kinder hätte die Gemeinde zu sorgen. Dieser Vorgang wäre der richtige, daher er die Abweisung der Bittstellerin beantrage. Herr Gemeinderath Anton Mayr tritt diesen Antrag entgegen und unterstützt den Antrag der Section, in dem er ebenso wie in der betreffenden Armenraths Sitzung der Ansicht ist, daß man die Kinder ihren

natürlichen Aeltern und Ernährern nicht entziehen soll, der Vater und die Mutter aber obwohl nicht verehelicht, weil der Vater bereits verehelicht und seine Frau, mit welcher er seit Jahren nicht zusammen lebt, noch am Leben ist, thatsächlich seit jeher ihre aelterlichen Pflichten redlich erfüllt haben. Es wäre auch viel zu spät jetzt dieses Koncubinat zu trennen, sie sei gegen 40 Jahre er gegen 60 Jahre alt und haben sie bereits miteinander 4 Kinder für welche sie so lange sie in Steyr waren, auch stets ordentlich gesorgt haben und dies wohl auch künftig thun werden, wenn man gegen das Koncubinat sei, so hätte man es gleich anfangs als sie in Steyr wohnten, trennen sollen nicht aber jetzt erst in ihren alten Tagen. Er empfehle daher

natürlichen Aeltern und Ernährern nicht entziehen soll, der Vater und die Mutter aber obwohl nicht verehelicht, weil der Vater bereits verehelicht und seine Frau, mit welcher er seit Jahren nicht zusammen lebt, noch am Leben ist, thatsächlich seit jeher ihre aelterlichen Pflichten redlich erfüllt haben. Es wäre auch viel zu spät jetzt dieses Koncubinat zu tren- nen, sie sei gegen 40 Jahre er ge- gen 60 Jahre alt und haben sie bereits miteinander 4 Kinder für welche sie so lange sie in Steyr waren, auch stets ordentlich gesorgt haben und dies wohl auch künftig thun werden, wenn man gegen das Koncubinat sei, so hätte man es gleich anfangs als sie in Steyr wohnten, trennen sollen nicht aber jetzt erst in ihren alten Tagen. Er empfehle daher

wärmstens die Annahme des Sections Antrages. Herr Gemeinderath Franz Breslmayr frägt ob die Gemeinde durch die Bewilli- gung des in Rede stehenden Reisegeld- betrages von 10 fl, jeder weiteren etwaigen späteren Verpflichtung den Kindern ge- genüber enthoben werde. Der Herr Vorsitzende verneint diese Frage nachdem die Kinder nach wie vor nach Steyr zuständig bleiben. Hierauf bringt er den Antrag des Herrn Gemeinderathes Johann Nep. Dürrnberger auf Abweisung zur Abstimmung und bleibt dieser Antrag in Minorität nachdem sich hiefür nur die Herren Gemeinderä- then Johann Nep. Dürrnberger, Franz Breslmayr, Josef Haller und Johann Mayr erhoben haben. Hierauf wird der Sections Antrag mit Majorität (allen übrigen Stimmen) zum Beschlusse erhoben - Z. 13333. II. Section Referent. Sectionsobmann Herr Gemeinderath Leopold Huber.

wärmstens die Annahme des Sections Antrages. Herr Gemeinderath Franz Breslmayr frägt ob die Gemeinde durch die Bewilligung des in Rede stehenden Reisegeldbetrages von 10 fl, jeder weiteren etwaigen späteren Verpflichtung den Kindern gegenüber enthoben werde. Der Herr Vorsitzende verneint diese Frage nachdem die Kinder nach wie vor nach Steyr zuständig bleiben. Hierauf bringt er den Antrag des Herrn Gemeinderathes Johann Nep. Dürrnberger auf Abweisung zur Abstimmung und bleibt dieser Antrag in Minorität nachdem sich hiefür nur die Herren Gemeinderäthen Johann Nep. Dürrnberger, Franz Breslmayr, Josef Haller und Johann Mayr erhoben haben. Hierauf wird der Sections Antrag mit Majorität (allen übrigen Stimmen) zum Beschlusse erhoben - Z. 13333. II. Section Referent. Sectionsobmann Herr Gemeinderath Leopold Huber.

3. Der heurige Herbstjahrmarkt ergab an Gefällerträgniss 546 fl 62 xr was nach Abzug der Wachegebühren pr 47 fl 37 xr ein Reinerträgniß von 499 fl 25 xr ergibt, um 7 fl 38 xr mehr als der gleiche Markt im Jahre 1880. Wird ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. - Z. 12652. 4. Wohllöblicher Gemeinderath Steyr. Ich ergebenst Gefertigter in der kk. Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte als Diener in Condition, stelle die unterthänigste Bitte um eine Lohnerhöhung, und stütze dieselbe auf folgende Gründe. 1. Ist es mir unmöglich mit meinem jetzigen Lohne im Betrage von fl ÖW 6 pr Woche auszukommen, da derselbe fast gänzlich für Kleidung und Beschuhung aufgeht. 2. Bei Gründung der kk. Versuchs Anstalt und Lehrwerkstätte waren nur 10 Schüler beschäftigt, wogegen sich jetzt 27 befinden. In Anbetracht dessen und in Würdigung

3. Der heurige Herbstjahrmarkt ergab an Gefällerträgniss 546 fl 62 xr was nach Ab- zug der Wachegebühren pr 47 fl 37 xr ein Reinerträgniß von 499 fl 25 xr ergibt, um 7 fl 38 xr mehr als der gleiche Markt im Jahre 1880. Wird ohne Debatte einstimmig zur Kennt- nis genommen. - Z. 12652. 4. Wohllöblicher Gemeinderath Steyr. Ich ergebenst Gefertigter in der kk. Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte als Die- ner in Condition, stelle die unterthänig- ste Bitte um eine Lohnerhöhung, und stütze dieselbe auf folgende Gründe. 1. Ist es mir unmöglich mit meinem jet- zigen Lohne im Betrage von fl ÖW 6 pr Woche auszukommen, da derselbe fast gänzlich für Kleidung und Beschuhung aufgeht. 2. Bei Gründung der kk. Versuchs An- stalt und Lehrwerkstätte waren nur 10 Schüler beschäftigt, wogegen sich jetzt 27 befinden. In Anbetracht dessen und in Würdigung

dieser wahrheitsgetreuen Gründe stelle ich an den wohllöblichen Gemeinderath die ergebene Bitte es ermöglichen zu wollen, mir eine kleine Lohnerhöhung gütigst zukommen zu lassen. Hochachtungsvoll ergebenst Hieronymus Ogris. Nachdem Bittsteller ausser seiner Löhnung noch freies Quartier hat, so beantragt die Section die Abweisung vorstehenden Gesuches. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch ist der Meinung, daß bevor man über dieses Gesuch entscheide, man genau wissen sollte welche Dienste Gesuchsteller zu verrichten habe und wäre dessen Ge- such mit Einbegleitung seitens der Di- rection der Anstalt einzubringen gewesen. Der Herr Vorsitzende erwiedert, er habe sich diesfalls informirt. Gesuchsteller bezieht seinen Taglohn für die Hausdienerarbeiten in der Anstalt und habe den ganzen Tag mit Reinigen der Anstaltsräume und mit der Verrichtung verschiedener

dieser wahrheitsgetreuen Gründe stelle ich an den wohllöblichen Gemeinderath die ergebene Bitte es ermöglichen zu wollen, mir eine kleine Lohnerhöhung gütigst zukommen zu lassen. Hochachtungsvoll ergebenst Hieronymus Ogris. Nachdem Bittsteller ausser seiner Löhnung noch freies Quartier hat, so beantragt die Section die Abweisung vorstehenden Gesuches. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch ist der Meinung, daß bevor man über dieses Gesuch entscheide, man genau wissen sollte welche Dienste Gesuchsteller zu verrichten habe und wäre dessen Gesuch mit Einbegleitung seitens der Direction der Anstalt einzubringen gewesen. Der Herr Vorsitzende erwiedert, er habe sich diesfalls informirt. Gesuchsteller bezieht seinen Taglohn für die Hausdienerarbeiten in der Anstalt und habe den ganzen Tag mit Reinigen der Anstaltsräume und mit der Verrichtung verschiedener

Gänge für die Direction der Anstalt zu thun, daher beziehe er auch den höchsten Taglohn, welcher überhaupt seitens der Gemeinde gezahlt werde d. i. einen Gulden pr Tag, ausserdem habe er freie Wohnung. Herr Gemeinderath Franz Breslmayr beantragt die Abweisung des Gesuchstellers im Sinne des Sectionsantrages. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch beantragt, die Rückmittlung des Gesuches mit der Weisung, daß dasselbe mittelst Einbegleitung seitens der Direktion der Anstalt neuerlich vorgelegt werden solle. Dieser Antrag, wird von den Herren Gemeinderäthen Jakob Kautsch, Johann Redl und Wilhelm Klein unterstützt bleibt in Minorität, worauf der Sectionsantrag auf Abweisung des Gesuchstellers mit Majorität (allen übrigen Stimmen) zum Beschlusse erhoben wird. - Z. 12882. 5. Amtsbericht. - Mit Gemeinderathsbe-

Gänge für die Direction der Anstalt zu thun, daher beziehe er auch den höchsten Taglohn, welcher überhaupt seitens der Gemeinde gezahlt werde d. i. einen Gul- den pr Tag, ausserdem habe er freie Wohnung. Herr Gemeinderath Franz Breslmayr bean- tragt die Abweisung des Gesuchstellers im Sinne des Sectionsantrages. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch bean- tragt, die Rückmittlung des Gesuches mit der Weisung, daß dasselbe mittelst Einbegleitung seitens der Direktion der Anstalt neuerlich vorgelegt werden solle. Dieser Antrag, wird von den Herren Ge- meinderäthen Jakob Kautsch, Johann Redl und Wilhelm Klein unterstützt bleibt in Minorität, worauf der Sections- antrag auf Abweisung des Gesuchstel- lers mit Majorität (allen übrigen Stimmen) zum Beschlusse erhoben wird. - Z. 12882. 5. Amtsbericht. - Mit Gemeinderathsbe-

schluß vom 5. November v. Js. wurde dem Herrn Karl Viertl über sein Offert vom 24. Oktober v. Js. die Besorgung der städti- schen Wirthschaftsfuhren übertragen. Nachdem die Pachtzeit nunmehr bald zu Ende geht, so erlaubt sich das Amt behufs Einleitung einer neuerlichen Vergebung der Wirthschaftsfuhren diesen Gegen- stand in Anregung zu bringen. Vorakt liegt bei Steyr am 15. Oktober 1881. Der Secretär. Hähnel. Referent Herr Gemeinderath Leopold Huber theilt mit, daß mittlerweile auch folgendes diesbezügliches Gesuch des Herrn Carl Viertl eingelangt ist. "Wohllöbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. - Indem der Pachtvertrag der städtischen Wirth- schaftsfuhren bald zur Verpachtung kom- men wird, so erlaube ich mir das er- gebenste Ansuchen zu stellen, der löbli- che Gemeinderath wolle mir die Wirth- schaftsfuhren für das Jahr 1882 wieder um den bisherigen Preis um fl 3.80 xr Drei Gulden achtzig Kreuzer unter den

schluß vom 5. November v. Js. wurde dem Herrn Karl Viertl über sein Offert vom 24. Oktober v. Js. die Besorgung der städtischen Wirthschaftsfuhren übertragen. Nachdem die Pachtzeit nunmehr bald zu Ende geht, so erlaubt sich das Amt behufs Einleitung einer neuerlichen Vergebung der Wirthschaftsfuhren diesen Gegenstand in Anregung zu bringen. Vorakt liegt bei Steyr am 15. Oktober 1881. Der Secretär. Hähnel. Referent Herr Gemeinderath Leopold Huber theilt mit, daß mittlerweile auch folgendes diesbezügliches Gesuch des Herrn Carl Viertl eingelangt ist. "Wohllöbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. - Indem der Pachtvertrag der städtischen Wirthschaftsfuhren bald zur Verpachtung kommen wird, so erlaube ich mir das ergebenste Ansuchen zu stellen, der löbliche Gemeinderath wolle mir die Wirthschaftsfuhren für das Jahr 1882 wieder um den bisherigen Preis um fl 3.80 xr Drei Gulden achtzig Kreuzer unter den

vorgeschriebenen Pachtbedingnissen wieder ohne einer weitere Offert Ausschreibung überlassen. Die erforderliche Kaution liegt ohnedies im städtischen Kassaammt. Mit Hochachtung Steyr am 1. November 1881. Viertl." Die Section beantragt, die städtischen Wirthschaftsfuhren für das Verwaltungsjahr 1882 unter den bisherigen Bedingungen nämlich mit 3 fl 80 xr pr Tag für die Beistellung von 1 Paar Pferde sammt Wagen und Knecht und den weiteren bisherigen Nebenbedingnissen, ohne Offertausschreibung wieder an Herrn Karl Viertl zu vergeben. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger wäre für die Offert Ausschreibung, da es doch möglich wäre, daß ein anderer oder Herr Karl Viestl selbst noch einen billigeren Preis machen und so die Gemeinde eine Ersparung erzielen könnte. Herr Gemeinderath Johann Mayr unterstützt den Sectionsantrag indem er ausführt, daß es sich hier nicht um eine Lieferung

vorgeschriebenen Pachtbedingnissen wieder ohne einer weitere Offert Ausschreibung überlassen. Die erfor- derliche Kaution liegt ohnedies im städtischen Kassaammt. Mit Hochachtung Steyr am 1. November 1881. Viertl." Die Section beantragt, die städtischen Wirthschaftsfuhren für das Verwal- tungsjahr 1882 unter den bisherigen Bedingungen nämlich mit 3 fl 80 xr pr Tag für die Beistellung von 1 Paar Pferde sammt Wagen und Knecht und den wei- teren bisherigen Nebenbedingnissen, ohne Offertausschreibung wieder an Herrn Karl Viertl zu vergeben. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger wäre für die Offert Ausschreibung, da es doch möglich wäre, daß ein anderer oder Herr Karl Viestl selbst noch einen billi- geren Preis machen und so die Gemeinde eine Ersparung erzielen könnte. Herr Gemeinderath Johann Mayr unterstützt den Sectionsantrag indem er ausführt, daß es sich hier nicht um eine Lieferung

von Materialien handelt, wo man aus- suchen könne, sondern hier handle es sich um Leistungen und möge man da Herr Karl Viertl diese Leistungen gut verrichtet habe und stets gute Pferde und Wägen zur Dis- position stelle, den Vertrag mit ihm im kurzen Wege erneuern. Herr Gemeinderath Franz Breslmayr frägt ob das Amt mit den Leistungen zufrieden war. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß man in Grossen und Ganzen zufrieden; wird eine Leistung nicht genau vertragsmässig erfüllt, so wird einfach ein Abzug gemacht. Der Preis selbst sei wie allen bekannt mit 3 fl 80 xr pr Tag ein sehr mässiger, die Jahres- summe hiefür mache über 1200 fl aus, und sei die Bestreitung der städtischen Fuhren, wenn auch ein grosser doch ein sicherer Verdienst. Herr Gemeinderath Josef Reder erwähnt, daß der betreffende Contrahent jetzt also Herr Karl Viertl, über Wunsch der Gemeinde zu jeder Zeit einspannen muß und jener, wie bekannt, genügend viele Pferde und Wägen habe.

von Materialien handelt, wo man aussuchen könne, sondern hier handle es sich um Leistungen und möge man da Herr Karl Viertl diese Leistungen gut verrichtet habe und stets gute Pferde und Wägen zur Disposition stelle, den Vertrag mit ihm im kurzen Wege erneuern. Herr Gemeinderath Franz Breslmayr frägt ob das Amt mit den Leistungen zufrieden war. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß man in Grossen und Ganzen zufrieden; wird eine Leistung nicht genau vertragsmässig erfüllt, so wird einfach ein Abzug gemacht. Der Preis selbst sei wie allen bekannt mit 3 fl 80 xr pr Tag ein sehr mässiger, die Jahressumme hiefür mache über 1200 fl aus, und sei die Bestreitung der städtischen Fuhren, wenn auch ein grosser doch ein sicherer Verdienst. Herr Gemeinderath Josef Reder erwähnt, daß der betreffende Contrahent jetzt also Herr Karl Viertl, über Wunsch der Gemeinde zu jeder Zeit einspannen muß und jener, wie bekannt, genügend viele Pferde und Wägen habe.

Herr Gemeinderath Johann Mayr beantragt, daß in den neuen Vertrags Bedingnissen analog den Bestimmungen der neuen Feuerordnung auch der Passus aufzunehmen ist, daß Contrahent über Auftrag des Herrn Bürgermeisters oder seiner Organe bei Feuersgefahr in erster Linie die nöthige Bespannung unverweigerlich beizustellen und dazu diejenige Bespannung die ihm and nächsten bei der Hand ist zu verwenden habe. Herr Gemeinderath Josef Peyrl empfiehlt diesen Antrag auf das Wärmste zur Annahme. Der Herr Vorsitzende fragt ob hiefür eine specielle Entlohnung zugestanden werden solle. Herr Gemeinderath Josef Haller wünscht, man möge beim Ausfahren die Pferde etwas schonen und solle die Mannschaft an steilen Stellen absteigen daß nicht wie z. B. schon vorgekommen die Pferde den vollen Mannschafts-

Herr Gemeinderath Johann Mayr bean- tragt, daß in den neuen Vertrags Beding- nissen analog den Bestimmungen der neuen Feuerordnung auch der Passus aufzunehmen ist, daß Contrahent über Auftrag des Herrn Bürgermeisters oder seiner Organe bei Feuersgefahr in erster Linie die nöthige Bespannung unverweigerlich beizustellen und dazu diejenige Bespan- nung die ihm and nächsten bei der Hand ist zu verwenden habe. Herr Gemeinderath Josef Peyrl empfiehlt diesen Antrag auf das Wärmste zur Annahme. Der Herr Vorsitzende fragt ob hiefür eine specielle Entlohnung zugestanden werden solle. Herr Gemeinderath Josef Haller wünscht, man möge beim Ausfahren die Pfer- de etwas schonen und solle die Mann- schaft an steilen Stellen absteigen daß nicht wie z. B. schon vorgekommen die Pferde den vollen Mannschafts-

wagen über den Schnallenberg ziehen müssen. Herr Gemeinderath Wilhelm Klein erwie- dert zur Anfrage des Herrn Vorsitzenden, daß die Entlohnung für die Bespannung bei Feu- ersgefahr von Fall zu Fall statthaben soll, weil sich hier schwer eine fixe Bestimmung treffen lasse. Was den Wunsch des Herrn Gemeindera- thes Josef Haller betrifft, so finde er den- selben ganz gerechtfertigt und ist es auch bereits Vorschrift, daß die Mannschaft an steilen Stellen vom Wagen, wie dessen Ein- richtung gut zuläßt abspringe. Er werde jedes ihm bekannt werdende Ausserachtlas- sen dieser Vorschrift stets geziement behandeln. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzanträgen der Herren Gemeinderä- then Johann Mayr und Wilhelm Klein betreffend die Verpflichtung zur Beistel- lung der Bespannung bei Feuersgefahr gegen Entlohnung von Fall zu Fall, einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 13380. (Durch diesen Beschluß wird jedoch keineswegs aufgeho- ben der § 14 Absatz 2 der Feuerordnung für Steyr ...) 6. Das Ansuchen des Vereines für För-

wagen über den Schnallenberg ziehen müssen. Herr Gemeinderath Wilhelm Klein erwiedert zur Anfrage des Herrn Vorsitzenden, daß die Entlohnung für die Bespannung bei Feuersgefahr von Fall zu Fall statthaben soll, weil sich hier schwer eine fixe Bestimmung treffen lasse. Was den Wunsch des Herrn Gemeinderathes Josef Haller betrifft, so finde er denselben ganz gerechtfertigt und ist es auch bereits Vorschrift, daß die Mannschaft an steilen Stellen vom Wagen, wie dessen Einrichtung gut zuläßt abspringe. Er werde jedes ihm bekannt werdende Ausserachtlassen dieser Vorschrift stets geziement behandeln. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzanträgen der Herren Gemeinderäthen Johann Mayr und Wilhelm Klein betreffend die Verpflichtung zur Beistellung der Bespannung bei Feuersgefahr gegen Entlohnung von Fall zu Fall, einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 13380. (Durch diesen Beschluß wird jedoch keineswegs aufgeho ben der § 14 Absatz 2 der Feuerordnung für Steyr ...) 6. Das Ansuchen des Vereines für För-

derung der Blindenbildung in Dresden um eine Beitragsleistung wird über Sectionsantrag wie im Vorjahre ohne Debatte einstimmig abgelehnt. - Z. 13224. 7. Referent Herr Gemeinderath Leopold Huber theilt mit, daß von Seite der Direktion der kk. vereinigten Versuchs und Lehrwerkstätte in Steyr eine Nachtragsrechnung von 70 fl 89 xr für die anläßlich der Vermälung Seiner kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen Rudolf von der Stadt Steyr gewidmeten Spinde eingelaufen ist. Die Section beantragt diese Nachtragsrechnung im Betrage von 70 fl 89 x aus Gemeindemitteln zu begleichen. Nachdem Herr Gemeinderath Josef Peyrl seine Verwunderung ausgedrückt, daß diese Rechnung so spät vorgelegt worden ist, wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 13099. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemein-

derung der Blindenbildung in Dresden um eine Beitragsleistung wird über Sections- antrag wie im Vorjahre ohne Debatte einstimmig abgelehnt. - Z. 13224. 7. Referent Herr Gemeinderath Leopold Huber theilt mit, daß von Seite der Di- rektion der kk. vereinigten Versuchs und Lehrwerkstätte in Steyr eine Nach- tragsrechnung von 70 fl 89 xr für die an- läßlich der Vermälung Seiner kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen Rudolf von der Stadt Steyr gewidmeten Spinde eingelaufen ist. Die Section beantragt diese Nach- tragsrechnung im Betrage von 70 fl 89 x aus Gemeindemitteln zu begleichen. Nachdem Herr Gemeinderath Josef Peyrl seine Verwunderung ausge- drückt, daß diese Rechnung so spät vorgelegt worden ist, wird der Sec- tionsantrag einstimmig zum Be- schlusse erhoben. - Z. 13099. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemein-

derath Johann Redl. 8. Der Materialbedarf der Gemeinde pro Verwaltungs Jahr 1882 ist vor- angeschlagen mit: 39 Stück weise Endsbäume 18 Stück lärchene Endsbäume 322 Stück buchene Brückenstreu 16 Stück lärchene Streifbäume 2 Stück lärchene Geländerbäume 10 Stück lärchene Anzüge 734 Stück lärchene Trottoirpfosten 340 verschiedene Laden 15 Stück lärchene Floßstämme 6000 Stück weiche Schindeln 2000 Stück Dachziegel Gesammtkostenbetrag circa 2500 fl Die näheren Masse und üblichen Lie- ferungsbedingungen liegen im Bauamte zur Einsicht auf. Die Section beantragt die Lieferung des Materialbedarfes der Gemeinde pro Jahr 1882 unter Zugrundelegung der Offertbedingnisse vom 2. November 1881 in den beiden Localblättern im Offertwege auszuschreiben.

derath Johann Redl. 8. Der Materialbedarf der Gemeinde pro Verwaltungs Jahr 1882 ist vorangeschlagen mit: 39 Stück weise Endsbäume 18 Stück lärchene Endsbäume 322 Stück buchene Brückenstreu 16 Stück lärchene Streifbäume 2 Stück lärchene Geländerbäume 10 Stück lärchene Anzüge 734 Stück lärchene Trottoirpfosten 340 verschiedene Laden 15 Stück lärchene Floßstämme 6000 Stück weiche Schindeln 2000 Stück Dachziegel Gesammtkostenbetrag circa 2500 fl Die näheren Masse und üblichen Lieferungsbedingungen liegen im Bauamte zur Einsicht auf. Die Section beantragt die Lieferung des Materialbedarfes der Gemeinde pro Jahr 1882 unter Zugrundelegung der Offertbedingnisse vom 2. November 1881 in den beiden Localblättern im Offertwege auszuschreiben.

Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12833. Punkt 9 der Tagesordnung wird zum Schlusse berathen. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Josef Peyrl. 10. a. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Die achtungsvoll gefertigte Direktion der Volksschule Aichet erlaubt sich hiermit an eine löbliche Gemeinde Vorstehung das Ansuchen zu stellen, in Betreff der Schulbedienung und Holzverkleinerung für die neu errichtete 5. Classe rechtzeitig Sorge zu tragen. Für den Fall, als eine löbliche Gemeinde Vorstehung gewillt sein sollte, dem Gefertigten die Besorgung des diesfalls Nöthigen auch für diese Classe gegen eine entsprechende Vergütung zu übertragen, theilt derselbe mit, daß er auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 28. November 1873 als Schuldiener- und Holz-

Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12833. Punkt 9 der Tagesordnung wird zum Schlusse berathen. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemein- derath Josef Peyrl. 10. a. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Die achtungsvoll gefertigte Direktion der Volksschule Aichet erlaubt sich hier- mit an eine löbliche Gemeinde Vorste- hung das Ansuchen zu stellen, in Betreff der Schulbedienung und Holzverkleine- rung für die neu errichtete 5. Classe rechtzeitig Sorge zu tragen. Für den Fall, als eine löbliche Gemeinde Vorstehung gewillt sein sollte, dem Gefertigten die Besorgung des diesfalls Nöthigen auch für diese Classe gegen eine ent- sprechende Vergütung zu übertragen, theilt derselbe mit, daß er auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 28. No- vember 1873 als Schuldiener- und Holz-

verkleinerungs-Pauschale aus der hierstäd- tischen Gemeindecasse einen jährlichen Be- trag von 250 fl bezieht, und erklärt sich hiermit im Interesse der Schulordnung bereit, auch für die ausserhalb des Schulhauses liegende 5. Klasse die Besorgung der obenbezeichneten Erfordernisse um den nach dem bisherigen Maßstabe auf eine Klasse entfallenden jährl. Pauschalbetrag von 62 fl 50 xr zu übernehmen. Volksschule Aichet den 16. September 1881. W. Wenhat Direktor. Die Section stellt folgenden Antrag: Zufolge Schaffung einer fünften Classe in der Aichet Schule beansprucht laut an- liegender Eingabe Herr Wenzel Wenhart Direktor genannter Schule, eine Erhöhung des Pauschalsbetrages, die verhältnismäs- sig auf eine Classe entfallende Quote von 62 fl 50 xr somit der bestehende Pauschal- betrag von 250 fl auf 312 fl 50 xr zu erhöhen wäre. Die Section beantragt und befürwor- tet desto mehr diese Erhöhung, da diese fünfte Classe, ausser den eigentlichen Schulgebäude untergebracht sei, und

verkleinerungs-Pauschale aus der hierstädtischen Gemeindecasse einen jährlichen Betrag von 250 fl bezieht, und erklärt sich hiermit im Interesse der Schulordnung bereit, auch für die ausserhalb des Schulhauses liegende 5. Klasse die Besorgung der obenbezeichneten Erfordernisse um den nach dem bisherigen Maßstabe auf eine Klasse entfallenden jährl. Pauschalbetrag von 62 fl 50 xr zu übernehmen. Volksschule Aichet den 16. September 1881. W. Wenhat Direktor. Die Section stellt folgenden Antrag: Zufolge Schaffung einer fünften Classe in der Aichet Schule beansprucht laut anliegender Eingabe Herr Wenzel Wenhart Direktor genannter Schule, eine Erhöhung des Pauschalsbetrages, die verhältnismässig auf eine Classe entfallende Quote von 62 fl 50 xr somit der bestehende Pauschalbetrag von 250 fl auf 312 fl 50 xr zu erhöhen wäre. Die Section beantragt und befürwortet desto mehr diese Erhöhung, da diese fünfte Classe, ausser den eigentlichen Schulgebäude untergebracht sei, und

möge der löbliche Gemeinderath diese Erhöhung bewilligen. Der Pauschalbetrag von 312 fl 50 soll zur Haltung einer Magd, für die Säuberung und Reinhaltung der sämmtlichen Schullokalitäten, für alle Verrichtungen, welche einen Schuldiener obliegen, für Holzverkleinerung, Holztragen, Heitzen, Ein und Aushängen der Winterfenster, Jalousien, nebst Reinigung derselben, Beistellung der Sagspäne, Besen, Kerzen und Spänne zum Anheitzen in den Schulzimmern, reinigen der Hand und Abwischtücher, die Bestimmung haben. Die Einstellung der weiteren bisherigen Bezüge, gründet sich auf Gleichstellung aller anderen Schulen. Alle anderen Utensilien, Lehrmitteln, bestehend in Papier und Drucksorten Federn, Bleistifte, Streu, Schwäme, Kreide, Oblatten, Siegellack, Anschaffung von Trinkgeschieren, Hand und

möge der löbliche Gemeinderath diese Erhöhung bewilligen. Der Pauschalbetrag von 312 fl 50 soll zur Haltung einer Magd, für die Säuberung und Reinhaltung der sämmtlichen Schullokalitäten, für alle Verrichtungen, welche einen Schuldiener obliegen, für Holzver- kleinerung, Holztragen, Heitzen, Ein und Aushängen der Winterfen- ster, Jalousien, nebst Reinigung derselben, Beistellung der Sagspäne, Besen, Kerzen und Spänne zum Anheitzen in den Schulzimmern, reinigen der Hand und Abwischtücher, die Bestimmung haben. Die Einstellung der weiteren bisherigen Bezüge, gründet sich auf Gleichstel- lung aller anderen Schulen. Alle anderen Utensilien, Lehrmitteln, bestehend in Papier und Drucksorten Federn, Bleistifte, Streu, Schwäme, Kreide, Oblatten, Siegellack, Anschaf- fung von Trinkgeschieren, Hand und

Abwischtücher, Bartwische, Körbe sollen auch vom Leiter dieser Schule gegen Verrechnung der Gemeinde angekauft, dazu ihm ein jeweiliger Vorschuß von 50 fl be- williget werden. Nach Ausgabe dieser 50 fl hat Herr Direk- tor Wenhart, die saldirten Rechnungen der Gemeinde Vorstehung zur Prüfung vorzulegen. Tinte hat Herr Direktor für sämmtliche Classen in natura von der Gemeinde zu beziehen. Den jährli- chen Pauschalsbetrag von 312 fl 50 xr, hat der Leiter der Schule in Aichet wie bisher in 1/4tl jährigen Raten gegen Quittung zu beheben. Jedoch sollen diese Be- stimmungen nur zu gelten haben, ad personam Herrn Wenzel Wenhart Di- rektor genannter Schule. Dieser von der Section gestellte Antrag hätte für genannte Schule mit 1. Oktober 1881 in Wirk- samkeit zu treten, resp. rückzugreifen. Alle die bis dato zuerkannten, und auch behobenen Bezüge vom Leiter der Aichet- Schule, sind ebenfalls mit genannten Datum

Abwischtücher, Bartwische, Körbe sollen auch vom Leiter dieser Schule gegen Verrechnung der Gemeinde angekauft, dazu ihm ein jeweiliger Vorschuß von 50 fl bewilliget werden. Nach Ausgabe dieser 50 fl hat Herr Direktor Wenhart, die saldirten Rechnungen der Gemeinde Vorstehung zur Prüfung vorzulegen. Tinte hat Herr Direktor für sämmtliche Classen in natura von der Gemeinde zu beziehen. Den jährlichen Pauschalsbetrag von 312 fl 50 xr, hat der Leiter der Schule in Aichet wie bisher in 1/4tl jährigen Raten gegen Quittung zu beheben. Jedoch sollen diese Bestimmungen nur zu gelten haben, ad personam Herrn Wenzel Wenhart Direktor genannter Schule. Dieser von der Section gestellte Antrag hätte für genannte Schule mit 1. Oktober 1881 in Wirksamkeit zu treten, resp. rückzugreifen. Alle die bis dato zuerkannten, und auch behobenen Bezüge vom Leiter der AichetSchule, sind ebenfalls mit genannten Datum

also mit 1. Oktober d. Js. in Rechnung zu ziehen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12196. 10. b. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Auf die geschätzte Zuschrift vom 3. Oktober l. Js. Z. 12155, betreffend die Einziehung des Pauschalbetrages für die Beistellung der Unterrichts- und Kanzlei Erfordernisse an der Mädchenvolksschule in der Berggasse beehre ich mich Nachstehendes zur geneigten Kenntnis zu bringen. Da ich im Jahre 1872 nur provisorischer Leiter der Schule war, konnte ich nur für die Dauer der provisorischen Leitung um Bewilligung eines Pauschalbetrages einschreiten. Als ich im nächsten Jahre definitiv zum Leiter dieser Schule ernannt wurde, stellte ich mündlich die Anfrage, ob ich neuerdings um Bewilligung des Pauschalbetrages einschreiten soll, worauf mir bedeutet wurde, daß diese Schulerfordernisse zu den laufenden Auslagen gehören, welche einmal angewiesen, keiner

also mit 1. Oktober d. Js. in Rechnung zu ziehen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12196. 10. b. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Auf die geschätzte Zuschrift vom 3. Oktober l. Js. Z. 12155, betreffend die Einziehung des Pauschalbetrages für die Beistellung der Unterrichts- und Kanzlei Erfordernisse an der Mädchenvolksschule in der Berg- gasse beehre ich mich Nachstehendes zur geneigten Kenntnis zu bringen. Da ich im Jahre 1872 nur provisorischer Leiter der Schule war, konnte ich nur für die Dauer der provisorischen Leitung um Bewilligung eines Pauschalbetrages einschreiten. Als ich im nächsten Jahre de- finitiv zum Leiter dieser Schule ernannt wurde, stellte ich mündlich die Anfrage, ob ich neuerdings um Bewilligung des Pauschalbetrages einschreiten soll, worauf mir bedeutet wurde, daß diese Schuler- fordernisse zu den laufenden Auslagen gehören, welche einmal angewiesen, keiner

weiteren Bewilligung mehr benöthigen. Mittelst Zuschrift der löblichen Gemeinde- Vorstehung der Stadt Steyr vom 1. April 1876, No. 3274 wurden die Schulleitungen an- gewiesen, die Unterrichtserfordernisse, als Kreide, Schwämme und Tinte nur bei Gott- wald zu beziehen. Ich fragte mich damals beim Herrn Bürgermeister an, ob dieser Erlaß auch auf die mir unterstehende Schule Anwendung habe, da ich bisher einen Pau- schalbetrag bezogen habe, worauf sich der Herr Bürgermeister dahin aussprach, daß in diesem Falle jener Erlaß auf unsere Schule keinen Bezug habe. Durch die Anordnung der löblichen Gemein- de Vorstehung, daß vom Mai 1880 an die Tinte vom Amte beigestellt werde, entfiel mir wohl ein Theil der Auslagen, allein ich erlaube mir zu bemerken, daß seit Bewil- ligung des Pauschalbetrages die Zahl der Schülerinnen an dieser Schule um 200 gestiegen ist und daß namentlich die Aus- lagen für Kanzleierfordernisse sich bedeutend vermehrten. Diesen letzten

weiteren Bewilligung mehr benöthigen. Mittelst Zuschrift der löblichen GemeindeVorstehung der Stadt Steyr vom 1. April 1876, No. 3274 wurden die Schulleitungen angewiesen, die Unterrichtserfordernisse, als Kreide, Schwämme und Tinte nur bei Gottwald zu beziehen. Ich fragte mich damals beim Herrn Bürgermeister an, ob dieser Erlaß auch auf die mir unterstehende Schule Anwendung habe, da ich bisher einen Pauschalbetrag bezogen habe, worauf sich der Herr Bürgermeister dahin aussprach, daß in diesem Falle jener Erlaß auf unsere Schule keinen Bezug habe. Durch die Anordnung der löblichen Gemeinde Vorstehung, daß vom Mai 1880 an die Tinte vom Amte beigestellt werde, entfiel mir wohl ein Theil der Auslagen, allein ich erlaube mir zu bemerken, daß seit Bewilligung des Pauschalbetrages die Zahl der Schülerinnen an dieser Schule um 200 gestiegen ist und daß namentlich die Auslagen für Kanzleierfordernisse sich bedeutend vermehrten. Diesen letzten

zwei Punkten meiner Bemerkung Rechnung tragend, kann ich der geehrten Einladung Folge leistend von dem früheren Pauschalbetrage für den Entfall der Beistellung der Tinte nur einen Betrag von 35 fl in Abrechnung stellen und ersuche mir für die Beistellung der übrigen Unterrichtsund Kanzleierfordernisse einen jährlichen Pauschalbetrag von 100 fl, in 1/4 jährlichen Raten auszahlbar, zu bewilligen. Steyr den 9. Oktober 1881 Salzer Schulleiter. Die Section stellt folgenden Antrag: Um eine Gleichstellung betreff Anschaffung der Lehrmitteln in der Mädchenvolksschule in der Berggasse mit allen anderen Schulen zu erzielen, werden von der löblichen Gemeinde Vorstehung am 3. Oktober 1881 mittelst Dekret das städtische Kassaamt und die in Rede stehende Schulleitung von der Einstellung der weiteren Behebung des jährlichen Pauschalsbetrages durch den Leiter obiger Schule ver-

zwei Punkten meiner Bemerkung Rechnung tragend, kann ich der geehrten Einladung Folge leistend von dem früheren Pauschalbetrage für den Entfall der Beistellung der Tinte nur einen Betrag von 35 fl in Abrech- nung stellen und ersuche mir für die Beistellung der übrigen Unterrichts- und Kanzleierfordernisse einen jähr- lichen Pauschalbetrag von 100 fl, in 1/4 jähr- lichen Raten auszahlbar, zu bewilligen. Steyr den 9. Oktober 1881 Salzer Schulleiter. Die Section stellt folgenden Antrag: Um eine Gleichstellung betreff Anschaf- fung der Lehrmitteln in der Mädchen- volksschule in der Berggasse mit allen anderen Schulen zu erzielen, werden von der löblichen Gemeinde Vorstehung am 3. Oktober 1881 mittelst Dekret das städtische Kassaamt und die in Rede stehende Schulleitung von der Ein- stellung der weiteren Behebung des jährlichen Pauschalsbetrages durch den Leiter obiger Schule ver-

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