Ratsprotokoll vom 4. November 1881

also mit 1. Oktober d. Js. in Rechnung zu ziehen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12196. 10. b. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Auf die geschätzte Zuschrift vom 3. Oktober l. Js. Z. 12155, betreffend die Einziehung des Pauschalbetrages für die Beistellung der Unterrichts- und Kanzlei Erfordernisse an der Mädchenvolksschule in der Berggasse beehre ich mich Nachstehendes zur geneigten Kenntnis zu bringen. Da ich im Jahre 1872 nur provisorischer Leiter der Schule war, konnte ich nur für die Dauer der provisorischen Leitung um Bewilligung eines Pauschalbetrages einschreiten. Als ich im nächsten Jahre definitiv zum Leiter dieser Schule ernannt wurde, stellte ich mündlich die Anfrage, ob ich neuerdings um Bewilligung des Pauschalbetrages einschreiten soll, worauf mir bedeutet wurde, daß diese Schulerfordernisse zu den laufenden Auslagen gehören, welche einmal angewiesen, keiner

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