Ratsprotokoll vom 4. November 1881

wagen über den Schnallenberg ziehen müssen. Herr Gemeinderath Wilhelm Klein erwiedert zur Anfrage des Herrn Vorsitzenden, daß die Entlohnung für die Bespannung bei Feuersgefahr von Fall zu Fall statthaben soll, weil sich hier schwer eine fixe Bestimmung treffen lasse. Was den Wunsch des Herrn Gemeinderathes Josef Haller betrifft, so finde er denselben ganz gerechtfertigt und ist es auch bereits Vorschrift, daß die Mannschaft an steilen Stellen vom Wagen, wie dessen Einrichtung gut zuläßt abspringe. Er werde jedes ihm bekannt werdende Ausserachtlassen dieser Vorschrift stets geziement behandeln. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzanträgen der Herren Gemeinderäthen Johann Mayr und Wilhelm Klein betreffend die Verpflichtung zur Beistellung der Bespannung bei Feuersgefahr gegen Entlohnung von Fall zu Fall, einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 13380. (Durch diesen Beschluß wird jedoch keineswegs aufgeho ben der § 14 Absatz 2 der Feuerordnung für Steyr ...) 6. Das Ansuchen des Vereines für För-

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