Ratsprotokoll vom 4. November 1881

weiteren Bewilligung mehr benöthigen. Mittelst Zuschrift der löblichen Gemeinde- Vorstehung der Stadt Steyr vom 1. April 1876, No. 3274 wurden die Schulleitungen an- gewiesen, die Unterrichtserfordernisse, als Kreide, Schwämme und Tinte nur bei Gott- wald zu beziehen. Ich fragte mich damals beim Herrn Bürgermeister an, ob dieser Erlaß auch auf die mir unterstehende Schule Anwendung habe, da ich bisher einen Pau- schalbetrag bezogen habe, worauf sich der Herr Bürgermeister dahin aussprach, daß in diesem Falle jener Erlaß auf unsere Schule keinen Bezug habe. Durch die Anordnung der löblichen Gemein- de Vorstehung, daß vom Mai 1880 an die Tinte vom Amte beigestellt werde, entfiel mir wohl ein Theil der Auslagen, allein ich erlaube mir zu bemerken, daß seit Bewil- ligung des Pauschalbetrages die Zahl der Schülerinnen an dieser Schule um 200 gestiegen ist und daß namentlich die Aus- lagen für Kanzleierfordernisse sich bedeutend vermehrten. Diesen letzten

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