Ratsprotokoll vom 4. November 1881

natürlichen Aeltern und Ernährern nicht entziehen soll, der Vater und die Mutter aber obwohl nicht verehelicht, weil der Vater bereits verehelicht und seine Frau, mit welcher er seit Jahren nicht zusammen lebt, noch am Leben ist, thatsächlich seit jeher ihre aelterlichen Pflichten redlich erfüllt haben. Es wäre auch viel zu spät jetzt dieses Koncubinat zu tren- nen, sie sei gegen 40 Jahre er ge- gen 60 Jahre alt und haben sie bereits miteinander 4 Kinder für welche sie so lange sie in Steyr waren, auch stets ordentlich gesorgt haben und dies wohl auch künftig thun werden, wenn man gegen das Koncubinat sei, so hätte man es gleich anfangs als sie in Steyr wohnten, trennen sollen nicht aber jetzt erst in ihren alten Tagen. Er empfehle daher

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2