Ratsprotokoll vom 5. August 1881

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 5. August 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die diesjährige 13. Sitzung des Ge- meinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr am 5. August 1881. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Herr Gustav Gschaider Die Herrn Gemeinderäthe Dürrnberger Johann Nepomuk Mayr Johann Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Redl Johann Landsiedl Anton Schachinger Franz Mayr Anton Wickhoff Franz Entschuldigt haben sich die Herrn Gemein- deräthe Göppl Emil und Perz Mathias Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel

Raths-Protocoll über die diesjährige 13. Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr am 5. August 1881. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Herr Gustav Gschaider Die Herrn Gemeinderäthe Dürrnberger Johann Nepomuk Mayr Johann Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Redl Johann Landsiedl Anton Schachinger Franz Mayr Anton Wickhoff Franz Entschuldigt haben sich die Herrn Gemeinderäthe Göppl Emil und Perz Mathias Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel

Tagesordnung I. Section II. Section 1. Amtsbericht über die Vermögensgebahrung bei den Alt Fenzlschen und Wolfgang Pfefferlschen Stipendien Stiftungen im Jahre 1880. 2. Protokollar Erklärung des Herrn Josef und der Frau Anna Wolfsjäger wegen käuflicher Uibernahme der Marien Statue sammt Postament, des bestandenen Dominikaner Brunnens. 3. Amtsbericht über das Gesuch des Herrn Vincenz Gutbrunner und Bewilligung zur Herstellung einer Gartenanlage bei dem Hause No. 93 Sierningerstrasse und der hiezu nothwendigen Abtretung eines städt. Grundes. III. Section 4. Gesuch des Herrn Karl Holderer um Gestattung der Einleitung und Bezug des Wassers aus der

Tagesordnung I. Section II. Section 1. Amtsbericht über die Vermögensge- bahrung bei den Alt Fenzlschen und Wolfgang Pfefferlschen Stipen- dien Stiftungen im Jahre 1880. 2. Protokollar Erklärung des Herrn Josef und der Frau Anna Wolfsjäger we- gen käuflicher Uibernahme der Marien Statue sammt Postament, des bestandenen Dominikaner Brunnens. 3. Amtsbericht über das Gesuch des Herrn Vincenz Gutbrunner und Bewilli- gung zur Herstellung einer Gar- tenanlage bei dem Hause No. 93 Sierningerstrasse und der hiezu nothwendigen Abtretung eines städt. Grundes. III. Section 4. Gesuch des Herrn Karl Holderer um Gestattung der Einleitung und Bezug des Wassers aus der

städt. Wasserleitung zur Bewässe- rung des Gartens beim Hause No. 31 Franz Josef Platz. 5. Gesuch des Herrn Anton Plochberger um Umänderungsbewilligung seiner Wasserleitung und um wei- teren Wasserbezug zu seinen Häu- sern No. 4 und 6 Prevenhubergasse aus der städtischen Wasserleitung. 6. Amtsbericht über den Regulirungsbau in der Blumauergasse. IV. Section 7. Eingabe der Direktion der kk. Oberrealschule in Steyr über nothwendige Anschaffun- gen & Reparaturen. 8. Erlass der kk. Statthalterei Linz in Be- treff Aufnahme einer Nachtrags Erklä- rung des Herrn Gottlieb Almhofer in dem Stiftbrief Entwurfe bezüglich der von ihm gemachten Pfründenstiftung. Der Vorsitzende constatirt um 3 Uhr Nachmittags die Beschlußfähigkeit der Versammlung, erklärt die Sitzung

städt. Wasserleitung zur Bewässerung des Gartens beim Hause No. 31 Franz Josef Platz. 5. Gesuch des Herrn Anton Plochberger um Umänderungsbewilligung seiner Wasserleitung und um weiteren Wasserbezug zu seinen Häusern No. 4 und 6 Prevenhubergasse aus der städtischen Wasserleitung. 6. Amtsbericht über den Regulirungsbau in der Blumauergasse. IV. Section 7. Eingabe der Direktion der kk. Oberrealschule in Steyr über nothwendige Anschaffungen & Reparaturen. 8. Erlass der kk. Statthalterei Linz in Betreff Aufnahme einer Nachtrags Erklärung des Herrn Gottlieb Almhofer in dem Stiftbrief Entwurfe bezüglich der von ihm gemachten Pfründenstiftung. Der Vorsitzende constatirt um 3 Uhr Nachmittags die Beschlußfähigkeit der Versammlung, erklärt die Sitzung

für eröffnet und wird zur Berathung der Tagesordnung geschritten. Der ersten Section liegt kein Referat vor. II. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. 1. Amtsbericht. Uiber die Vermögens Gebahrung bei den mittelst hohen kk. Statthalterei Erlasses vom 8ten Jänner 1868 Z. 593 der gemeindeämtlichen Verwaltung zugewiesenen: A. Alt-Fenzlschen und B. Wolfgang Pfefferlschen Studien Stipendien Stiftungen, wovon der Ertrag der ersteren Stiftung für Einen Gymnasial- oder Real-Schüler und jener der zweiten Stiftung für Zwei Gymnasial-Schüler bestimmt ist, werden in den Anlagen et 2. die Rechnungen für das Solarjahr 1880 und in 3. et 4. auch die vorgeschriebenen Rechnungs Extracte zur

für eröffnet und wird zur Berathung der Tagesordnung geschritten. Der ersten Section liegt kein Re- ferat vor. II. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. 1. Amtsbericht. Uiber die Vermö- gens Gebahrung bei den mittelst ho- hen kk. Statthalterei Erlasses vom 8ten Jänner 1868 Z. 593 der gemeindeämtlichen Verwaltung zugewiesenen: A. Alt-Fenzlschen und B. Wolfgang Pfefferlschen Studien Stipendien Stiftungen, wovon der Ertrag der ersteren Stiftung für Einen Gymnasial- oder Real-Schüler und jener der zweiten Stiftung für Zwei Gymnasial-Schüler bestimmt ist, werden in den Anlagen et 2. die Rechnungen für das Solarjahr 1880 und in 3. et 4. auch die vorgeschrie- benen Rechnungs Extracte zur

Einsendung an das kk. Statthalte- rei-Rechnungs-Departement erge- benst überreicht. Am Jahresschlusse 1880 betrug das Ver- mögen der Alt-Fenzlschen Siftung 2419 fl 56 xr worunter, da dieses Stipendium im ganzen Jahre vacant war, sich eine Barschaft von 169 fl 56 xr befand, welche durch den Ankauf von 200 fl-Noten-Rente capitalisirt und wodurch dann der Jahres Ertrag der Sif- tungs-Kapitalien, gegenwärtig pr 93 fl 90 xr auf 102 fl 30 xr erhöht und sonach auch das, setzt an den Realschüler Karl Mayr wieder mit der früheren Jahresgebühr von 84 f verliehene Stipendium vom nächsten Studien-Jahre an auf 100 fl aufgebessert werden kann. Das schlüßliche Vermögen der Wolf- gang Pfefferlschen Stiftung betrug 5483 fl 20 1/2 x und sind deren 2 Stipendien à 100 fl an die Gymnasialschüler: Josef Gumpelmayr et Karl Wagner verliehen. Steyr am 26. Juli 1881. Stefan Willner Cassen Director Hähnel Secretär. Die Section beantragt, nachdem die ausgewiesene Vermögensgebahrung

Einsendung an das kk. Statthalterei-Rechnungs-Departement ergebenst überreicht. Am Jahresschlusse 1880 betrug das Vermögen der Alt-Fenzlschen Siftung 2419 fl 56 xr worunter, da dieses Stipendium im ganzen Jahre vacant war, sich eine Barschaft von 169 fl 56 xr befand, welche durch den Ankauf von 200 fl-Noten-Rente capitalisirt und wodurch dann der Jahres Ertrag der Siftungs-Kapitalien, gegenwärtig pr 93 fl 90 xr auf 102 fl 30 xr erhöht und sonach auch das, setzt an den Realschüler Karl Mayr wieder mit der früheren Jahresgebühr von 84 f verliehene Stipendium vom nächsten Studien-Jahre an auf 100 fl aufgebessert werden kann. Das schlüßliche Vermögen der Wolfgang Pfefferlschen Stiftung betrug 5483 fl 20 1/2 x und sind deren 2 Stipendien à 100 fl an die Gymnasialschüler: Josef Gumpelmayr et Karl Wagner verliehen. Steyr am 26. Juli 1881. Stefan Willner Cassen Director Hähnel Secretär. Die Section beantragt, nachdem die ausgewiesene Vermögensgebahrung

als richtig befunden worden, möge an die hochlöbliche kk. oberoesterreichische Statthalterei berichtet werden, daß in Folge der ausgewiesenen Kapitalsvermehrung das nächste Jahr dieses Stipendium, welches gegenwärtig dem Realschüler Karl Mayer verliehen ist, von 84 fl auf 100 fl erhöht und diese Bestimmung im Stiftsbriefe aufgenommen werden möge. Herr Gemeinderath Josef Peyrl fragt ob die Verleihung alljährlich geschehe. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß dieses Stipendium bei guten Fortgang des betreffenden Schülers auf die Studiendauer zu verleihen ist und auch vergangenes Jahr so verliehen wurde. Hierauf wird der Sections Antrag ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 9497. 2. Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 26. Juli 1881.

als richtig befunden worden, mö- ge an die hochlöbliche kk. oberoesterrei- chische Statthalterei berichtet wer- den, daß in Folge der ausgewiese- nen Kapitalsvermehrung das nächste Jahr dieses Stipendium, welches ge- genwärtig dem Realschüler Karl Mayer verliehen ist, von 84 fl auf 100 fl erhöht und diese Bestimmung im Stiftsbriefe aufgenommen wer- den möge. Herr Gemeinderath Josef Peyrl fragt ob die Verleihung alljährlich ge- schehe. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß dieses Stipendium bei guten Fortgang des betreffenden Schü- lers auf die Studiendauer zu verleihen ist und auch vergan- genes Jahr so verliehen wurde. Hierauf wird der Sections Antrag ohne Debatte einstimmig an- genommen. - Z. 9497. 2. Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 26. Juli 1881.

Gegenstand Es erscheinen Herr Josef und Frau Anna Wolfsjäger Oekonomie und Realitätenbe- sitzer in Steyr und geben zu Protocoll. Nachdem der ehemalige Dominikanerbrun- nen beseitigt wurde, so berufen wir uns auf unsere frühere Erklärung, daß wir geneigt waren, die bestandene Marien Statue mit Postament um den Preis von 25 fl käuflich zu erwerben, indem wir dieselbe bei unserem Mayrhofe, Rey- grabengut an einem zweckentsprechen- den Platze aufzusetzen gedenken. Wir bitten demnach uns diese Statue sammt Postament um den gemachten Anboth käuflich zu überlassen. Josef Wolfsjäger. Anna Wolfsjäger Zur Beglaubigung Amtmann. Die Section beantragt diesen Ansuchen keine Folge zu geben. Herr Gemeinderath Josef Peyrl er- wähnt, er habe gehört und vom hochw. Herrn Stadtpfarrer Kanonikus Ar- minger selbst vernommen, daß

Gegenstand Es erscheinen Herr Josef und Frau Anna Wolfsjäger Oekonomie und Realitätenbesitzer in Steyr und geben zu Protocoll. Nachdem der ehemalige Dominikanerbrunnen beseitigt wurde, so berufen wir uns auf unsere frühere Erklärung, daß wir geneigt waren, die bestandene Marien Statue mit Postament um den Preis von 25 fl käuflich zu erwerben, indem wir dieselbe bei unserem Mayrhofe, Reygrabengut an einem zweckentsprechenden Platze aufzusetzen gedenken. Wir bitten demnach uns diese Statue sammt Postament um den gemachten Anboth käuflich zu überlassen. Josef Wolfsjäger. Anna Wolfsjäger Zur Beglaubigung Amtmann. Die Section beantragt diesen Ansuchen keine Folge zu geben. Herr Gemeinderath Josef Peyrl erwähnt, er habe gehört und vom hochw. Herrn Stadtpfarrer Kanonikus Arminger selbst vernommen, daß

dieser eine Freude hätte, wenn ihm die Gemeinde die in Rede stehende Marien Statue, für welche er bereits einen passenden neuen Aufstellungsplatz habe, überlassen würde, und beantragt daher diese Marienstatue den Hochwürden Herrn Kanonikus zur Verfügung zu stellen. Herr Gemeinderath Kautsch ist mit den Sectionsantrag vollkommen einverstanden, doch beantragt er die Marienstatue an der Mauer in der Mitte der Stiegenaufgänge bei der Michaeler Kirche in einer hiezu ausgemeisselten Nische anzubringen, da dieser Ort sich besonders hiezu eigne. Herr Gemeinderath Dürrnberger ist darüber hocherfreut, will jedoch dem Wunsche des hochwürdigen Herrn Kanonikus nicht vorgreifen. Die Herrn Gemeinderäthe Josef Reder und Leopold Putz unter-

dieser eine Freude hätte, wenn ihm die Gemeinde die in Rede ste- hende Marien Statue, für welche er bereits einen passenden neuen Aufstellungsplatz habe, überlassen würde, und beantragt daher diese Marienstatue den Hochwürden Herrn Kanonikus zur Verfü- gung zu stellen. Herr Gemeinderath Kautsch ist mit den Sectionsantrag vollkom- men einverstanden, doch beantragt er die Marienstatue an der Mauer in der Mitte der Stiegenaufgän- ge bei der Michaeler Kirche in ei- ner hiezu ausgemeisselten Nische anzubringen, da dieser Ort sich besonders hiezu eigne. Herr Gemeinderath Dürrnberger ist darüber hocherfreut, will je- doch dem Wunsche des hochwürdi- gen Herrn Kanonikus nicht vor- greifen. Die Herrn Gemeinderäthe Josef Reder und Leopold Putz unter-

stützen den Antrag des Herrn Gemeinderathes Josef Peyrl. Herr Gemeinderath Kautsch meint, daß vielleicht Hochwürden Herr Kanonikus, wenn er hört, daß die Marienstatue auf die besprochene Stelle vor der Michaelerkirche komme, hiermit vollkommen einverstanden sein und von seiner Idee abkommen werde, daher man sich jedenfalls diesbezüglich anfragen möge. Die Herren Gemeinderäthe Josef Peyrl und Josef Reder sind derselben Mei- nung und wird sodann der Sections- antrag mit den Zusatz "den Hochwür- den Herrn Kanonikus zu befragen ob er selbst die Marienstatue zur ei- genen Verfügung wünscht oder ob er mit den Antrag des Herrn Gemeinderathes Jakob Kautsch ein- verstanden ist" - mit allen ge- gen zwei Stimmen angenommen. Z. 9489. 3. Uiber Ansuchen des Herrn Vin- cenz Gutbrunner um Abtretung ei-

stützen den Antrag des Herrn Gemeinderathes Josef Peyrl. Herr Gemeinderath Kautsch meint, daß vielleicht Hochwürden Herr Kanonikus, wenn er hört, daß die Marienstatue auf die besprochene Stelle vor der Michaelerkirche komme, hiermit vollkommen einverstanden sein und von seiner Idee abkommen werde, daher man sich jedenfalls diesbezüglich anfragen möge. Die Herren Gemeinderäthe Josef Peyrl und Josef Reder sind derselben Meinung und wird sodann der Sectionsantrag mit den Zusatz "den Hochwürden Herrn Kanonikus zu befragen ob er selbst die Marienstatue zur eigenen Verfügung wünscht oder ob er mit den Antrag des Herrn Gemeinderathes Jakob Kautsch einverstanden ist" - mit allen gegen zwei Stimmen angenommen. Z. 9489. 3. Uiber Ansuchen des Herrn Vincenz Gutbrunner um Abtretung ei-

nes städtischen Grundes zur Anlage eines Hausgartens berichtet das Bauamt, daß die angesuchte Gartenanlage beim Hause No. 93 in der Sierningerstrasse bereits ohne Bewilligung von Seite der Stadtgemeinde erfolgt ist und zwar durch Herstellung einer Sockelmauer bis zur äusseren Flucht des Wohngebäudes in einer Breite von 2.93 Meter in der Verlängerung derselben. Nach dem vorliegenden Plane vom 18. Juli l. Js. beabsichtigt jedoch der Gesuchsteller die obige Breite auf 3.6 Meter zu vergrössern, um dadurch den Gartensockel parallel mit der Hausmauer zu erhalten. Nach gepflogener Erhebung ist dieser neue Garten größtentheils auf dem städt. Grunde angelegt, weil an dieser Stelle bei dem gewesenen alten Wohnhause nur eine kleine Holzhütte, wie dieselbe im Plane mit a, b, c, d bezeichnet erscheint ge-

nes städtischen Grundes zur Anlage eines Hausgartens be- richtet das Bauamt, daß die an- gesuchte Gartenanlage beim Hause No. 93 in der Sierningerstrasse bereits ohne Bewilligung von Seite der Stadtgemeinde erfolgt ist und zwar durch Herstellung einer Sockelmauer bis zur äusseren Flucht des Wohnge- bäudes in einer Breite von 2.93 Meter in der Verlängerung derselben. Nach dem vorliegenden Plane vom 18. Juli l. Js. beabsichtigt jedoch der Gesuchsteller die obige Breite auf 3.6 Meter zu vergrössern, um dadurch den Gartensockel parallel mit der Hausmauer zu erhalten. Nach gepflogener Erhebung ist die- ser neue Garten größtentheils auf dem städt. Grunde angelegt, weil an dieser Stelle bei dem gewesenen alten Wohnhause nur eine kleine Holzhütte, wie dieselbe im Plane mit a, b, c, d bezeichnet erscheint ge-

standen ist, welche über Auftrag der Stadtgemeinde aus feuerpolizei- lichen Rücksichten beseitigt wurde. Die Grundfläche, welche von Seite der Stadtgemeinde an den Gesuchstel- ler zu dieser Gartenanlage abge- treten werden sollte, beträgt nach der im Plane mit rother Tinte aus- gewiesenen Zusammenstellung 12.96 Quadrat Me- ter und zwar 3.6. Meter breit und 3.6 Meter lang. Im Falle der löbliche Gemeinderath die Uiberlassung des städt. Grundes im obigen Ausmasse zum angesuchten Zwecke beschliessen sollte, wäre an- gezeigt darauf zu bestehen, daß dieser Garten mit einem soliden Eisen- gitter auf einem Steinsockel ver- sehen werde. Städt. Bauamt Steyr am 26. Juli 1881. Bogacki Hähnel. Die Section beantragt im Sinne dieses Amtsberichtes dem Gesuchsteller die angesuchte Abtretung des anrai- nenden städtischen Grundes im Aus- masse von 12.96 Quadrat Meter unentgeldlich

standen ist, welche über Auftrag der Stadtgemeinde aus feuerpolizeilichen Rücksichten beseitigt wurde. Die Grundfläche, welche von Seite der Stadtgemeinde an den Gesuchsteller zu dieser Gartenanlage abgetreten werden sollte, beträgt nach der im Plane mit rother Tinte ausgewiesenen Zusammenstellung 12.96 Quadrat Meter und zwar 3.6. Meter breit und 3.6 Meter lang. Im Falle der löbliche Gemeinderath die Uiberlassung des städt. Grundes im obigen Ausmasse zum angesuchten Zwecke beschliessen sollte, wäre angezeigt darauf zu bestehen, daß dieser Garten mit einem soliden Eisengitter auf einem Steinsockel versehen werde. Städt. Bauamt Steyr am 26. Juli 1881. Bogacki Hähnel. Die Section beantragt im Sinne dieses Amtsberichtes dem Gesuchsteller die angesuchte Abtretung des anrainenden städtischen Grundes im Ausmasse von 12.96 Quadrat Meter unentgeldlich

zu bewilligen, da der Grund welchen er zur Strassenerweiterung der Gemeinde abgetreten hat, im Ausmasse bedeutend größer sei als jener. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger fragt ob durch die neue Gartenmauer nicht der Zugang zur dortigen städt. Wasserleitungsreservoir erschwert werde. Herr Gemeinderath Leopold Huber und der Herr Vorsitzende erwähnen, die Bausection habe sich überzeugt, daß dies nicht der Fall sei. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z. 9164. III. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Johann Redl. 4. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Ich ergebenst Gefertigter habe von der Advokatens Witwe Frau Rosa Pierer das Haus Consc. No. 163 auf der Promenade in Steyr gekauft, wobei, wie bekannt, sich ein Garten befindet. Zur Bewässerung dieses Gartens

zu bewilligen, da der Grund wel- chen er zur Strassenerweiterung der Gemeinde abgetreten hat, im Ausmasse bedeutend größer sei als jener. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger fragt ob durch die neue Gartenmauer nicht der Zugang zur dortigen städt. Wasserleitungsreservoir erschwert werde. Herr Gemeinderath Leopold Huber und der Herr Vorsitzende erwähnen, die Bausection habe sich überzeugt, daß dies nicht der Fall sei. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z. 9164. III. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Johann Redl. 4. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Ich ergebenst Gefertigter habe von der Advokatens Witwe Frau Rosa Pierer das Haus Consc. No. 163 auf der Promenade in Steyr gekauft, wobei, wie bekannt, sich ein Garten befindet. Zur Bewässerung dieses Gartens

benöthige ich ein gewisses Quan- tum Wasser, welches ich von der städtischen Leitung gegen Zahlung der ortsüblichen Gebühr gerne beziehen möchte. Wie viel ich von dem Wasser benöthigen werde, kann ich wohl dermalen nicht angeben und wird erst dies in der Folge mög- lich werden. Ich stelle die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde Vorstehung geruhe mir den Bezug des nöthi- gen Wassers für meinen Garten auf der Promenade gegen Zahlung der ortsüblichen Gebühr und die Einleitung in denselben sobald als möglich zu gestatten, und darüber das Nöthige anzuordnen. - Steyr am 20. Juli 1881. Karl Holderer. Amtsbericht. Mit Bezug auf den Auftrag vom 20. Juli l. Js. ad Z. 9250 wird nachstehende Aeusserung abgegeben. Nachdem durch die Abtragung des Dominikanerbrunnens der Wasser- bezug aus der städtischen Wasser-

benöthige ich ein gewisses Quantum Wasser, welches ich von der städtischen Leitung gegen Zahlung der ortsüblichen Gebühr gerne beziehen möchte. Wie viel ich von dem Wasser benöthigen werde, kann ich wohl dermalen nicht angeben und wird erst dies in der Folge möglich werden. Ich stelle die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde Vorstehung geruhe mir den Bezug des nöthigen Wassers für meinen Garten auf der Promenade gegen Zahlung der ortsüblichen Gebühr und die Einleitung in denselben sobald als möglich zu gestatten, und darüber das Nöthige anzuordnen. - Steyr am 20. Juli 1881. Karl Holderer. Amtsbericht. Mit Bezug auf den Auftrag vom 20. Juli l. Js. ad Z. 9250 wird nachstehende Aeusserung abgegeben. Nachdem durch die Abtragung des Dominikanerbrunnens der Wasserbezug aus der städtischen Wasser-

leitung geringer geworden ist, so kann dem Herrn Gesuchsteller der Wasserbezug für das Haus No. 31 am Franz Josef-Platz unter folgenden Bedingungen gestattet werden. 1. Die Herstellung der Zuleitung vom Hauptrohre der städt. Wasserleitung bis zur Verbrauchsstelle hat auf Rechnung des Gesuchstellers zu geschehen und ist derselbe zu verpflichten in Zukunft auch die Erhaltung dieser Zuleitung zu besorgen. Das Zuleitungsrohr kann höchstens 0.025 Meter im Lichten erhalten und muß dasselbe zum Schutze vor dem Einfriren mindestens 1.15 Meter tief unter das bestehende Strassenniveau gelegt werden. 2. In der Nähe der Gartenmauer ist auf Rechnung des Gesuchstellers ein Absperrwechsel mit einem gußeisernen Schachtdeckel wie bei der Zuleitung in die Bürgerschule anzubringen, welcher zur Regulirung des

leitung geringer geworden ist, so kann dem Herrn Gesuchstel- ler der Wasserbezug für das Haus No. 31 am Franz Josef-Platz unter folgenden Bedingungen gestattet werden. 1. Die Herstellung der Zuleitung vom Hauptrohre der städt. Wasser- leitung bis zur Verbrauchsstelle hat auf Rechnung des Gesuchstel- lers zu geschehen und ist derselbe zu verpflichten in Zukunft auch die Erhaltung dieser Zuleitung zu besorgen. Das Zuleitungsrohr kann höchstens 0.025 Meter im Lichten erhalten und muß dasselbe zum Schutze vor dem Einfriren min- destens 1.15 Meter tief unter das bestehende Strassenniveau gelegt werden. 2. In der Nähe der Gartenmauer ist auf Rechnung des Gesuchstellers ein Absperrwechsel mit einem gußei- sernen Schachtdeckel wie bei der Zu- leitung in die Bürgerschule anzubrin- gen, welcher zur Regulirung des

Zulaufes und zur gänzlichen Absper- rung dieser Zuleitung zu dienen hat. 3. Jenes Wasserquantum, welches der Gesuchsteller aus der städtischen Was- serleitung für seine Zwecke zu bezie- hen für nothwendig finden wird, soll nach erfolgter Herstellung dieser Zuleitung commissionell festgestellt resp. gemessen werden, und hätte derselbe mit Bezug auf den Gemeinderathsbeschluß vom 30. April 1875 Z. 4540 pr 1 Eimer und Tag jähr- lich 30 xr als Brunnengeld an die Stadt- gemeinde zu entrichten. Das dem Gesuchsteller zugetheilte Was- serquantum darf ohne Wissen der Stadtgemeinde unter keiner Bedingung vergrössert werden, weshalb der auf der Strasse anzubringende Wechsel nur von Seite der Stadtgemeinde regu- lirt werden darf. Städt. Bauamt Steyr am 3. August 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section beantragt dem Herrn Ge- suchsteller den nachgesuchten Was- serbezug zur Bewässerung des Gar- tens beim Hause Consc. No. 163 auf

Zulaufes und zur gänzlichen Absperrung dieser Zuleitung zu dienen hat. 3. Jenes Wasserquantum, welches der Gesuchsteller aus der städtischen Wasserleitung für seine Zwecke zu beziehen für nothwendig finden wird, soll nach erfolgter Herstellung dieser Zuleitung commissionell festgestellt resp. gemessen werden, und hätte derselbe mit Bezug auf den Gemeinderathsbeschluß vom 30. April 1875 Z. 4540 pr 1 Eimer und Tag jährlich 30 xr als Brunnengeld an die Stadtgemeinde zu entrichten. Das dem Gesuchsteller zugetheilte Wasserquantum darf ohne Wissen der Stadtgemeinde unter keiner Bedingung vergrössert werden, weshalb der auf der Strasse anzubringende Wechsel nur von Seite der Stadtgemeinde regulirt werden darf. Städt. Bauamt Steyr am 3. August 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section beantragt dem Herrn Gesuchsteller den nachgesuchten Wasserbezug zur Bewässerung des Gartens beim Hause Consc. No. 163 auf

der Promenade im Sinne des obigen Amtsberichtes zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 9250. 5. Löbliche Gemeindevorstehung Im vorigen Jahre wurde mir die Herstellung der Wasserleitung von meinen Gartenbassin beim Hause No. 3 in der Prevenhubergasse über die Gasse in meinen Bauhof neben den Häusern No. 4 und 6 zur Kalkgrube bewilligt und habe ich dieselbe sogleich ausgeführt. Diese Leitung habe ich bisher einmal benützt und werde sie auch fürhin nicht öfter als einmal im Jahre benöthigen. Ich hege aber den Wunsch, die Hauskanäle meiner beiden Häuser No. 4 und 6 bei trockenen Wetter wöchentlich einmal mit Wasser zu versorgen um den Unrathstauungen im Strassenkanal, welche in meine Hauskanäle zurückwirken zu begegnen, wozu die Dachwässer nicht immer ausreichen.

der Promenade im Sinne des obi- gen Amtsberichtes zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 9250. 5. Löbliche Gemeindevorstehung Im vorigen Jahre wurde mir die Herstellung der Wasserleitung von meinen Gartenbassin beim Hause No. 3 in der Prevenhubergasse über die Gasse in meinen Bauhof neben den Häusern No. 4 und 6 zur Kalkgrube bewilligt und habe ich dieselbe sogleich ausgeführt. Diese Leitung habe ich bisher einmal benützt und wer- de sie auch fürhin nicht öfter als einmal im Jahre benöthigen. Ich hege aber den Wunsch, die Hauskanäle meiner beiden Häuser No. 4 und 6 bei trockenen Wetter wöchentlich einmal mit Wasser zu versorgen um den Unrathstau- ungen im Strassenkanal, welche in meine Hauskanäle zurückwirken zu begegnen, wozu die Dachwässer nicht immer ausreichen.

Ich stelle daher die ergebene Bit- te um die Bewilligung zur Abnahme eines weiteren Wasserquantums pr 25 Hectoliter und Tieferlegung der Leitungsröhren auf 1 Meter unter dem Gassenniveau, da dieselben bei der kürzlich vorgenommenen Rinseil- pflasterung beschädigt wurden, nachdem sie nur 30 Centm. tief liegen. Obwohl hiedurch, da ich die Beziehung des Wassers zur Zeit als ich dasselbe für die Häuser No. 4 und 6 zum er- wähnten Zwecke benöthige im Hause No. 3 absperren muß, kein grösseres Quantum Wasser als bisher abneh- men kann, so erbiethe ich mich für eine jährliche Zahlung von 12 fl auf 24 fl bei obenerwähnter Bewilligung. Steyr 23. Juli 1881. Ant. Plochberger. Amtsbericht: Die Benützung des Was- sers aus der städt. Wasserleitung zu dem angesuchten Zwecke ist aus Sanitätsrücksichten empfehlenswerth und wird daher wärmstens befürwor- tend nachdem jedoch die Leistung der städt. Wasserpumpe keine bedeutende

Ich stelle daher die ergebene Bitte um die Bewilligung zur Abnahme eines weiteren Wasserquantums pr 25 Hectoliter und Tieferlegung der Leitungsröhren auf 1 Meter unter dem Gassenniveau, da dieselben bei der kürzlich vorgenommenen Rinseilpflasterung beschädigt wurden, nachdem sie nur 30 Centm. tief liegen. Obwohl hiedurch, da ich die Beziehung des Wassers zur Zeit als ich dasselbe für die Häuser No. 4 und 6 zum erwähnten Zwecke benöthige im Hause No. 3 absperren muß, kein grösseres Quantum Wasser als bisher abnehmen kann, so erbiethe ich mich für eine jährliche Zahlung von 12 fl auf 24 fl bei obenerwähnter Bewilligung. Steyr 23. Juli 1881. Ant. Plochberger. Amtsbericht: Die Benützung des Wassers aus der städt. Wasserleitung zu dem angesuchten Zwecke ist aus Sanitätsrücksichten empfehlenswerth und wird daher wärmstens befürwortend nachdem jedoch die Leistung der städt. Wasserpumpe keine bedeutende

ist, so kann der Bezug des Wassers nur unter der Bedingung gestattet werden, daß derselbe nur einmal in der Woche und zwar bei der Nacht stattfindet, weil zu dieser Zeit der Wasserbezug für sonstige Zwecke am geringsten ist. Die Herstellung und Erhaltung dieser Leitung hat auf Rechnung des Gesuchstellers zu geschehen und ist dieselbe über die Strasse mindestens 1.15 Meter tief zu legen. - Städt. Bauamt Steyr am 3. August 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section beantragt dem Herrn Gesuchsteller wolle der Bezug des Wassers aus der städt. Wasserleitung zu oben angesuchten Zwecke jedoch nur unter der Bedingung zugestanden werden, das die Zuleitung des Wassers nur einmal in der Woche, und zwar bei der Nacht stattzufinden habe, und das beanspruchte Wasserquantum 25 Hectoliter

ist, so kann der Bezug des Was- sers nur unter der Bedingung gestattet werden, daß derselbe nur einmal in der Woche und zwar bei der Nacht statt- findet, weil zu dieser Zeit der Was- serbezug für sonstige Zwecke am ge- ringsten ist. Die Herstellung und Erhaltung die- ser Leitung hat auf Rechnung des Gesuchstellers zu geschehen und ist dieselbe über die Strasse mindestens 1.15 Meter tief zu legen. - Städt. Bauamt Steyr am 3. August 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section beantragt dem Herrn Gesuchsteller wolle der Bezug des Wassers aus der städt. Wasserlei- tung zu oben angesuchten Zwecke jedoch nur unter der Bedingung zugestanden werden, das die Zulei- tung des Wassers nur einmal in der Woche, und zwar bei der Nacht stattzufinden habe, und das beanspruch- te Wasserquantum 25 Hectoliter

nicht übersteigen darf. Die Art der Zuleitung ist jedoch commissio- nel festzustellen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 9355. 6. Anläßlich der Verführung des beim Umbau in der Blumauergasse gewonnenen Schotters zur Makade- misirung der Strasse am Grünmarkt im Regieweg, wurde Herr Baumei- ster Plochberger den Baubedingun- gen gemäß aufgefordert auf seine Kosten das Aufladen des Schotters auf die Wägen des städt. Fuhrwerks- kontrahenten zu besorgen. Hierüber gab Herr Plochberger im Gemeindeamte zu Protokoll wie folgt. Protocoll aufgenommen bei der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 30. Juli 1881. Gegenstand ist der Wunsch des Herrn Baumeisters Anton Plochberger über das hierämtliche Decret vom 29. Juni 1881. - Z. 8619. Der hierüber nach hieramts eingela-

nicht übersteigen darf. Die Art der Zuleitung ist jedoch commissionel festzustellen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 9355. 6. Anläßlich der Verführung des beim Umbau in der Blumauergasse gewonnenen Schotters zur Makademisirung der Strasse am Grünmarkt im Regieweg, wurde Herr Baumeister Plochberger den Baubedingungen gemäß aufgefordert auf seine Kosten das Aufladen des Schotters auf die Wägen des städt. Fuhrwerkskontrahenten zu besorgen. Hierüber gab Herr Plochberger im Gemeindeamte zu Protokoll wie folgt. Protocoll aufgenommen bei der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 30. Juli 1881. Gegenstand ist der Wunsch des Herrn Baumeisters Anton Plochberger über das hierämtliche Decret vom 29. Juni 1881. - Z. 8619. Der hierüber nach hieramts eingela-

dene Herr Anton Plochberger gibt nun zu Protocoll: Ich bin bereit das Aufladen des Schotters auf die Wägen des städtischen Kontrahenten unentgeldlich zu besorgen. Nachdem ich aber den Schotter von den Erzeugungsstellen, wohin kein Wagen fahren kann, mit Schiebkarren bis zur Aufladestelle verführe und anderseits auf viele unvorhergesehene Bauschwierigkeiten gestossen bin und hiedurch bedeutende Mehrauslagen habe, so ersuche ich eine löbliche Gemeinde Vorstehung mir für das Ausführen des Schotters von der Erzeugungsstelle bis zum gegenwärtigen Aufladeplatz als entsprechende Vergütung den Pauschalbetrag von 100 fl zu gewähren. Gleichzeitig ersuche ich, daß betreffs eines unvermuthet vorgefundenen Felsenbruches an der jetzi-

dene Herr Anton Plochberger gibt nun zu Protocoll: Ich bin bereit das Aufladen des Schotters auf die Wägen des städtischen Kontrahenten unent- geldlich zu besorgen. Nachdem ich aber den Schotter von den Erzeu- gungsstellen, wohin kein Wagen fahren kann, mit Schiebkarren bis zur Aufladestelle verführe und anderseits auf viele unvorhergese- hene Bauschwierigkeiten gestos- sen bin und hiedurch bedeutende Mehrauslagen habe, so ersuche ich eine löbliche Gemeinde Vorste- hung mir für das Ausführen des Schotters von der Erzeugungsstelle bis zum gegenwärtigen Aufla- deplatz als entsprechende Vergü- tung den Pauschalbetrag von 100 fl zu gewähren. Gleichzeitig ersuche ich, daß be- treffs eines unvermuthet vorgefun- denen Felsenbruches an der jetzi-

gen Arbeitsstelle, wodurch grös- sere Untermauerungen nothwen- dig werden dürften, welche nicht vorhergesehen und daher auch in den Bedingnissen nicht aufgenom- men worden sind, sobald als mög- lich eine Commission daselbst erschei- nen, und das diesfällig weitere mit mir vereinbaren möge. Nach Vorlesung Ant. Plochberger zur Beglaubigung Hähnel. In Folge dieses Ansuchens liegt nun folgender Commissions-Be- richt vor. Commissions-Bericht Mit Bezug auf das protocollarisch gestellte Ansuchen des Herrn Anton Plochberger vom 30. Juli l. Js., wurde laut Currende vom 31. Juli "eine Lo- calbesichtigung des Gsangberges auf den 1. August l. Js. angeordnet und von der Commission nachstehen- des erhoben: Bei der Abtragung der Geländer- mauer oberhalb des Wohnhauses des Herrn Mitter zwischen dem Pro-

gen Arbeitsstelle, wodurch grössere Untermauerungen nothwendig werden dürften, welche nicht vorhergesehen und daher auch in den Bedingnissen nicht aufgenommen worden sind, sobald als möglich eine Commission daselbst erscheinen, und das diesfällig weitere mit mir vereinbaren möge. Nach Vorlesung Ant. Plochberger zur Beglaubigung Hähnel. In Folge dieses Ansuchens liegt nun folgender Commissions-Bericht vor. Commissions-Bericht Mit Bezug auf das protocollarisch gestellte Ansuchen des Herrn Anton Plochberger vom 30. Juli l. Js., wurde laut Currende vom 31. Juli "eine Localbesichtigung des Gsangberges auf den 1. August l. Js. angeordnet und von der Commission nachstehendes erhoben: Bei der Abtragung der Geländermauer oberhalb des Wohnhauses des Herrn Mitter zwischen dem Pro-

fil 5 und 6 wurde von Seite des Herrn Anton Plochberges wahrgenommen, daß ein Theil des überhängenden Felsens eine beinahe verticale alte Spalte besitzt, was zu befürchten läßt, daß dieser Theil des Felsens bei einer weiteren Abgrabung der Strasse, in den Hofraum des Herrn Mitter herunterstürzen könnte. Die Commission hat sich von der vorhandenen Gefahr die Uiberzeugung verschafft und nachdem die Ausdehnung der vorhandenen Spalte ohne Gerüst nicht beurtheilt werden kann, ist beschlossen worden an dieser Stelle ein entsprechendes Gerüst herstellen zu lassen, womit der Herr Anton Plochberger gegen seperate Verrechnung betraut wurde. Nach erfolgter Herstellung dieses Gerüstes hat sodann die Commission nochmals Localaugenschein vorzunehmen und zu beschliessen, auf welche Art und Weise die eben geschilderte Gefahr beseitigt werden könnte.

fil 5 und 6 wurde von Seite des Herrn Anton Plochberges wahrgenom- men, daß ein Theil des überhängen- den Felsens eine beinahe verticale al- te Spalte besitzt, was zu befürchten läßt, daß dieser Theil des Felsens bei einer weiteren Abgrabung der Strasse, in den Hofraum des Herrn Mitter herunterstürzen könnte. Die Commission hat sich von der vor- handenen Gefahr die Uiberzeugung verschafft und nachdem die Ausdeh- nung der vorhandenen Spalte ohne Gerüst nicht beurtheilt werden kann, ist beschlossen worden an dieser Stel- le ein entsprechendes Gerüst herstel- len zu lassen, womit der Herr Anton Plochberger gegen seperate Verrech- nung betraut wurde. Nach erfolgter Herstellung dieses Gerüstes hat sodann die Commis- sion nochmals Localaugenschein vorzu- nehmen und zu beschliessen, auf welche Art und Weise die eben geschilderte Gefahr beseitigt werden könnte.

Weiters ist noch erhoben, daß wahr- scheinlich auch oberhalb der vorer- wähnten Stelle der Felsen einer theil- weisen Untermauerung bedürfen wird, was jedoch erst nach erfolgter Abhebung der Strasse auf das bestimm- te Niveau genau beurtheilt werden kann. Bezüglich der angesuchten Entschädi- gung von 100 fl für Materialverfüh- rung mit Schiebkarren ist dieser Akt dem löblichen Gemeinderathe zur Be- schlußfassung vorzulegen. Hinsichtlich der Materialverführung vom Gsangberg auf den Grünmarkt, hat die Commission eine Vereinbarung mit Herrn Anton Plochberger getrof- fen, laut welcher demselben pr Cubik Meter des verführten Materials eine Vergütung von 1 fl und 11 1/2 xr von Seite der Stadtgemeinde zu leisten ist. Im obigen Preise ist bereits die sub Post 7 des Kostenvoranschlages vom 1. Juni l. Js. angesetzte Vergütung von 40 xr per Cubick Meter inbegrif- fen und ist auch der vom Herrn An-

Weiters ist noch erhoben, daß wahrscheinlich auch oberhalb der vorerwähnten Stelle der Felsen einer theilweisen Untermauerung bedürfen wird, was jedoch erst nach erfolgter Abhebung der Strasse auf das bestimmte Niveau genau beurtheilt werden kann. Bezüglich der angesuchten Entschädigung von 100 fl für Materialverführung mit Schiebkarren ist dieser Akt dem löblichen Gemeinderathe zur Beschlußfassung vorzulegen. Hinsichtlich der Materialverführung vom Gsangberg auf den Grünmarkt, hat die Commission eine Vereinbarung mit Herrn Anton Plochberger getroffen, laut welcher demselben pr Cubik Meter des verführten Materials eine Vergütung von 1 fl und 11 1/2 xr von Seite der Stadtgemeinde zu leisten ist. Im obigen Preise ist bereits die sub Post 7 des Kostenvoranschlages vom 1. Juni l. Js. angesetzte Vergütung von 40 xr per Cubick Meter inbegriffen und ist auch der vom Herrn An-

ton Plochberger in seinem Offerte vom 11. Juli l. J. gewährte Nachlaß von 19 1/10 % in Abzug gebracht und daher bei der Abrechnung für die Verführung dieses Materials ein weiterer Abzug nicht gemacht werden kann. - Steyr den 2. August 1881. Zur Beglaubigung Bogacki. G. Pointner. Einverstanden Joh. Redl Ant. Plochberger. Josef Haller Franz Breselmayr. Franz Schachinger. Die Section beantragt bezüglich der von Herrn Plochberger nachgesuchten Entschädigung von 100 fl für die unvorhergesehene Materialverführung mit Schiebkarren, denselben hiefür eine Entschädigung von 50 fl zu gewähren. Herr Gemeinderath Peyrl fragt ob die Schotterverführung nicht ohnehin im Kostenvoranschlag inbegriffen sei. Herr Referent Gemeinderath Redl sagt dies sei wohl der Fall,

ton Plochberger in seinem Offer- te vom 11. Juli l. J. gewährte Nach- laß von 19 1/10 % in Abzug gebracht und daher bei der Abrechnung für die Verführung dieses Materials ein weiterer Abzug nicht gemacht werden kann. - Steyr den 2. August 1881. Zur Beglaubigung Bogacki. G. Pointner. Einverstanden Joh. Redl Ant. Plochberger. Josef Haller Franz Breselmayr. Franz Schachinger. Die Section beantragt bezüglich der von Herrn Plochberger nachgesuch- ten Entschädigung von 100 fl für die unvorhergesehene Materialver- führung mit Schiebkarren, den- selben hiefür eine Entschädigung von 50 fl zu gewähren. Herr Gemeinderath Peyrl fragt ob die Schotterverführung nicht ohnehin im Kostenvoranschlag inbegriffen sei. Herr Referent Gemeinderath Redl sagt dies sei wohl der Fall,

es ist aber angenommen worden, daß die Verführung des Schotters schon von der Erzeugungsstelle mit Wägen wird vorgenommen werden können, daher ein geringerer Preis eingesetzt worden ist, nun aber sei dies nicht möglich geworden und muß der Schotter ehe er auf die Wägen verladen werden kann, eine Strecke weit mit Schubkarren verführt werden was allerdings bedeutend mehr Kosten verursacht. Herr Gemeinderath Reder ist ge- gen den Sections Antrag weil Herr Plochberger den ebenangeführ- ten Sachverhalt als Baumeister voraussehen mußte. Herr Vicebürgermeister beantragt diese Angelegenheit zu vertagen. Da vermuthlich noch mehrere ähnliche Nachtragsforderungen gestellt werden, weil bei die- sen Bau manches unvorherge- sehene eingetreten sei und ist

es ist aber angenommen worden, daß die Verführung des Schotters schon von der Erzeugungsstelle mit Wägen wird vorgenommen werden können, daher ein geringerer Preis eingesetzt worden ist, nun aber sei dies nicht möglich geworden und muß der Schotter ehe er auf die Wägen verladen werden kann, eine Strecke weit mit Schubkarren verführt werden was allerdings bedeutend mehr Kosten verursacht. Herr Gemeinderath Reder ist gegen den Sections Antrag weil Herr Plochberger den ebenangeführten Sachverhalt als Baumeister voraussehen mußte. Herr Vicebürgermeister beantragt diese Angelegenheit zu vertagen. Da vermuthlich noch mehrere ähnliche Nachtragsforderungen gestellt werden, weil bei diesen Bau manches unvorhergesehene eingetreten sei und ist

es gewiß zweckmässig wenn nach Beendigung des Baues alles diesbezügliche miteinander verhandelt, geprüft und erledigt werde. Dieser Antrag wird von den Herrn Vorsitzenden und Herrn Gemeinderath Anton Mayr unterstützt und hierauf mit allen gegen eine Stimme (Josef Reder) angenommen. - Z. 9752. IV. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Josef Peyrl. 7. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. - Die achtungsvoll gefertigte Direction stellt auf Grund eines Conferenzbeschlusses das freundliche Ersuchen, eine löbliche Gemeinde Vertretung wolle für das kommende Schuljahr für die hiesige Staats Oberrealschule 15 neue Schulbänke verschiedener Größe anfertigen lassen, da die vorhandenen Bänke

es gewiß zweckmässig wenn nach Beendigung des Baues alles diesbezügliche miteinan- der verhandelt, geprüft und erledigt werde. Dieser Antrag wird von den Herrn Vorsitzenden und Herrn Gemeinderath Anton Mayr un- terstützt und hierauf mit al- len gegen eine Stimme (Jo- sef Reder) angenommen. - Z. 9752. IV. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Josef Peyrl. 7. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. - Die achtungsvoll gefer- tigte Direction stellt auf Grund eines Conferenzbeschlusses das freund- liche Ersuchen, eine löbliche Gemein- de Vertretung wolle für das kommen- de Schuljahr für die hiesige Staats Oberrealschule 15 neue Schulbänke verschiedener Größe anfertigen lassen, da die vorhandenen Bänke

den Bedürfnissen nicht mehr genügen und einige alte Bänke entfernt werden müssen. Ebenso sind die Schultafeln der V., VI. u. VII. Classe theils zu repariren, theils durch neue zu ersetzen. Der Professor der Naturgeschichte wünscht einen Ofen im naturhistorischen Kabinete, um seinen Arbeiten auch im Winter ob- liegen zu können. Auf einen neuen Zimmerboden in der Directions-Kanzlei und auf das Ausmalen derselben, obwohl beides ein nahezu unabweisliches Be- dürfnis geworden ist, will die Direc- tion mit Rücksicht auf obige unum- gänglich nothwendige Anschaffungen für das kommende Schuljahr noch gerne verzichten. - K. K. Direction der Staats-Oberrealschule Steyr 18. Juli 1881. Berger. Die Kosten für die instehenden Arbeiten werden sich belau- fen wie folgt.

den Bedürfnissen nicht mehr genügen und einige alte Bänke entfernt werden müssen. Ebenso sind die Schultafeln der V., VI. u. VII. Classe theils zu repariren, theils durch neue zu ersetzen. Der Professor der Naturgeschichte wünscht einen Ofen im naturhistorischen Kabinete, um seinen Arbeiten auch im Winter obliegen zu können. Auf einen neuen Zimmerboden in der Directions-Kanzlei und auf das Ausmalen derselben, obwohl beides ein nahezu unabweisliches Bedürfnis geworden ist, will die Direction mit Rücksicht auf obige unumgänglich nothwendige Anschaffungen für das kommende Schuljahr noch gerne verzichten. - K. K. Direction der Staats-Oberrealschule Steyr 18. Juli 1881. Berger. Die Kosten für die instehenden Arbeiten werden sich belaufen wie folgt.

15 Stk. neue Bänke à circa 3.0 Met. Länge à 19 fl fl 135.00 3 Stk. Schultafel abhobeln und reu Anstreichen à 2.50 x 7.50 x 4. Neuer Ofen im Naturhistorischen Kabinet sammt Abtragung des bestehenden Ofens fl 45.00 5. Herstellung eines neuen Fußbodens in der Directions Kanzlei 43.7 Quadrat Met. à 1 fl 30 x 61 18 xr 6. Einfaches Ausmalen obiger Kanzlei 15.00 Gesammt Summe 263 fl 68 xr Städt. Bauamt Steyr am 26. Juli 1881. Bogacki. Auf Grund der Besichtigung der schadhaften Brücke, Schultafeln etc. in der hiesigen Staats-Oberrealschule stellt die Section folgenden Antrag: Es möge der löbliche Gemeinderath, statt der im anliegenden Kostenvoranschläge angesetzten ... 263 fl 68 xr nachstehende Posten bewilligen, und zwar für Anschaffung von Bänken ... fl 90 für Reparaturen der alten Bänke und Tafeln ... 20 zusammen 110 fl Herr Gemeinderath Anton Mayr wäre

15 Stk. neue Bänke à circa 3.0 Met. Länge à 19 fl fl 135.00 3 Stk. Schultafel abhobeln und reu Anstreichen à 2.50 x 7.50 x 4. Neuer Ofen im Naturhistorischen Kabinet sammt Abtragung des bestehenden Ofens fl 45.00 5. Herstellung eines neuen Fuß- bodens in der Directions Kanzlei 43.7 Quadrat Met. à 1 fl 30 x 61 18 xr 6. Einfaches Ausmalen obiger Kanzlei 15.00 Gesammt Summe 263 fl 68 xr Städt. Bauamt Steyr am 26. Juli 1881. Bogacki. Auf Grund der Besichtigung der schad- haften Brücke, Schultafeln etc. in der hiesigen Staats-Oberrealschule stellt die Section folgenden Antrag: Es möge der löbliche Gemeinderath, statt der im anliegenden Kostenvoranschlä- ge angesetzten ... 263 fl 68 xr nachstehende Posten bewilligen, und zwar für Anschaffung von Bänken ... fl 90 für Reparaturen der al- ten Bänke und Tafeln ... 20 zusammen 110 fl Herr Gemeinderath Anton Mayr wäre

dafür daß auch das Directionszim- mer hergerichtet werde. Referent Herr Gemeinderath Peyrl meint, daß das nächste Jahr ohnehin sämmtliche Räumlichkeiten gereinigt und hergerichtet werden. Herr Gemeinderath Leopold Putz macht aufmerksam, daß ja für heuer die Direction ohnehin darauf verzichte. Herr Gemeinderath Franz Wickhoff ist dafür daß im naturhistorischen Ka- binet ein Ofen gesetzt werde. Herr Gemeinderath Johann Mayr ist dafür, daß der ohnehin dortselbst befindliche Ofen von einen Hafner- meister besichtigt möglichst ausge- bessert werden solle und nur dann wenn der Ofen schon zu schlecht wä- re, ein neuer anzuschaffen sei. Herr Gemeinderath Franz Wickhoff schließt sich diesen Ergänzungsan- trag an. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. Der Ergänzungsantrag des Herrn

dafür daß auch das Directionszimmer hergerichtet werde. Referent Herr Gemeinderath Peyrl meint, daß das nächste Jahr ohnehin sämmtliche Räumlichkeiten gereinigt und hergerichtet werden. Herr Gemeinderath Leopold Putz macht aufmerksam, daß ja für heuer die Direction ohnehin darauf verzichte. Herr Gemeinderath Franz Wickhoff ist dafür daß im naturhistorischen Kabinet ein Ofen gesetzt werde. Herr Gemeinderath Johann Mayr ist dafür, daß der ohnehin dortselbst befindliche Ofen von einen Hafnermeister besichtigt möglichst ausgebessert werden solle und nur dann wenn der Ofen schon zu schlecht wäre, ein neuer anzuschaffen sei. Herr Gemeinderath Franz Wickhoff schließt sich diesen Ergänzungsantrag an. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. Der Ergänzungsantrag des Herrn

Gemeinderathes Johann Mayr bleibt in Minorität. - Z. 9174. 8. Herr Gottlieb Almhofer hat unterm 12. Juli l. Js. bei der Gemeinde Vorstehung folgende Eingabe überreicht: Löbliche Gemeinde Vorstehung in weiteren Nachhange zu meiner Eingabe vom 9. April 1881 präsentirt den 10. April 1881 Z. 4952 und als Ergänzung meiner Protokollar Erklärung vom 8. Juli 1881, treffe ich bei dem Umstande, als der Stiftbrief bezüglich der von mir errichteten "Gottlieb Almhoferschen Pfründenstiftung" ohnehin noch nicht ausgefertigt ist, noch folgende Bestimmung. Als in erster Linie auf diese Pfründenstiftung anspruchsberechtigt erkläre ich nach dem Ableben des von mir bereits bestimmten Pfründners Simon Metz die Abkömmlinge meiner 3 verehelicht gewesenen und bereits verstorbenen Brüder Kilian, Bernhard und Johann Almhofer, ohne Unterschied des

Gemeinderathes Johann Mayr bleibt in Minorität. - Z. 9174. 8. Herr Gottlieb Almhofer hat unterm 12. Juli l. Js. bei der Gemeinde Vorste- hung folgende Eingabe überreicht: Löbliche Gemeinde Vorstehung in weiteren Nachhange zu meiner Eingabe vom 9. April 1881 präsentirt den 10. April 1881 Z. 4952 und als Ergän- zung meiner Protokollar Erklärung vom 8. Juli 1881, treffe ich bei dem Umstande, als der Stiftbrief bezüg- lich der von mir errichteten "Gott- lieb Almhoferschen Pfründenstif- tung" ohnehin noch nicht ausgefer- tigt ist, noch folgende Bestimmung. Als in erster Linie auf diese Pfrün- denstiftung anspruchsberechtigt er- kläre ich nach dem Ableben des von mir bereits bestimmten Pfründ- ners Simon Metz die Abkömmlin- ge meiner 3 verehelicht gewesenen und bereits verstorbenen Brüder Kilian, Bernhard und Johann Almhofer, ohne Unterschied des

Geschlechtes, im Falle Eines oder das Andere derselben einmal in dürftige Verhältnisse gerathen sollte, dieselben müssen jedoch den Namen "Almhofer" führen und sich über die Abstammung von je einem der vorgenannten 3 Brü- der ausweisen können. Wie viel Kinder dieselben hinter- lassen haben und wie viel von den- selben noch am Leben sind, ist mir jedoch nicht bekannt, nur so viel weiß ich bestimmt, daß jeder meiner drei verstorbenen Brüder eines oder meh- rere Kinder gehabt hatte, ob hievon welche verehelicht waren oder sind, ist mir ebenfalls auch nicht bekannt. Mein Wunsch ist es daher, daß bei je- desmaliger Erledigung der Pfründe in der betreffenden Ausschreibung von dieser Bestimmung Erwähnung ge- schehe und falls sich auf Grund des- sen anspruchsberechtigte Verwand- te zu mir, hierum bewerben sollten,

Geschlechtes, im Falle Eines oder das Andere derselben einmal in dürftige Verhältnisse gerathen sollte, dieselben müssen jedoch den Namen "Almhofer" führen und sich über die Abstammung von je einem der vorgenannten 3 Brüder ausweisen können. Wie viel Kinder dieselben hinterlassen haben und wie viel von denselben noch am Leben sind, ist mir jedoch nicht bekannt, nur so viel weiß ich bestimmt, daß jeder meiner drei verstorbenen Brüder eines oder mehrere Kinder gehabt hatte, ob hievon welche verehelicht waren oder sind, ist mir ebenfalls auch nicht bekannt. Mein Wunsch ist es daher, daß bei jedesmaliger Erledigung der Pfründe in der betreffenden Ausschreibung von dieser Bestimmung Erwähnung geschehe und falls sich auf Grund dessen anspruchsberechtigte Verwandte zu mir, hierum bewerben sollten,

denselben jedes mal das Vorzugsrecht eingeräumt werden möge. Steyr am 12. Juli 1881. Gottlieb Almhofer als Stifter. Diese Eingabe wurde der hochlöblichen kk. oberoesterreichischen Statthalterei vorgelegt und hat nun diese hierüber folgenden Erlass herabgegeben. An die Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr: In Erledigung des Berichtes vom 12. Juli 1881. - Z. 8702 wird der Gemeinde Vorstehung in der Anlage der Verhandlungsakt betreffend die Gottlieb Almhofersche Pfründenstiftung mit dem Bemerken zurückgeschlossen, daß die Aufnahme der Nachtragserklärung des Stifters vom 12. Juli 1881 in den Stiftbrief keinem Anstande unterliegt, wenn der Gemeinderath der Stadt Steyr damit einverstanden ist, und wäre

denselben jedes mal das Vorzugs- recht eingeräumt werden möge. Steyr am 12. Juli 1881. Gottlieb Almhofer als Stifter. Diese Eingabe wurde der hoch- löblichen kk. oberoesterreichischen Statthalterei vorgelegt und hat nun diese hierüber folgenden Erlass herabgegeben. An die Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr: In Erledigung des Berichtes vom 12. Juli 1881. - Z. 8702 wird der Gemeinde Vorstehung in der Anlage der Verhandlungsakt betreffend die Gottlieb Almhofer- sche Pfründenstiftung mit dem Bemerken zurückgeschlossen, daß die Aufnahme der Nachtragser- klärung des Stifters vom 12. Juli 1881 in den Stiftbrief keinem An- stande unterliegt, wenn der Gemeinderath der Stadt Steyr da- mit einverstanden ist, und wäre

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