Ratsprotokoll vom 5. August 1881

leitung geringer geworden ist, so kann dem Herrn Gesuchsteller der Wasserbezug für das Haus No. 31 am Franz Josef-Platz unter folgenden Bedingungen gestattet werden. 1. Die Herstellung der Zuleitung vom Hauptrohre der städt. Wasserleitung bis zur Verbrauchsstelle hat auf Rechnung des Gesuchstellers zu geschehen und ist derselbe zu verpflichten in Zukunft auch die Erhaltung dieser Zuleitung zu besorgen. Das Zuleitungsrohr kann höchstens 0.025 Meter im Lichten erhalten und muß dasselbe zum Schutze vor dem Einfriren mindestens 1.15 Meter tief unter das bestehende Strassenniveau gelegt werden. 2. In der Nähe der Gartenmauer ist auf Rechnung des Gesuchstellers ein Absperrwechsel mit einem gußeisernen Schachtdeckel wie bei der Zuleitung in die Bürgerschule anzubringen, welcher zur Regulirung des

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