Ratsprotokoll vom 5. August 1881

leitung geringer geworden ist, so kann dem Herrn Gesuchstel- ler der Wasserbezug für das Haus No. 31 am Franz Josef-Platz unter folgenden Bedingungen gestattet werden. 1. Die Herstellung der Zuleitung vom Hauptrohre der städt. Wasser- leitung bis zur Verbrauchsstelle hat auf Rechnung des Gesuchstel- lers zu geschehen und ist derselbe zu verpflichten in Zukunft auch die Erhaltung dieser Zuleitung zu besorgen. Das Zuleitungsrohr kann höchstens 0.025 Meter im Lichten erhalten und muß dasselbe zum Schutze vor dem Einfriren min- destens 1.15 Meter tief unter das bestehende Strassenniveau gelegt werden. 2. In der Nähe der Gartenmauer ist auf Rechnung des Gesuchstellers ein Absperrwechsel mit einem gußei- sernen Schachtdeckel wie bei der Zu- leitung in die Bürgerschule anzubrin- gen, welcher zur Regulirung des

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