Ratsprotokoll vom 5. August 1881

standen ist, welche über Auftrag der Stadtgemeinde aus feuerpolizeilichen Rücksichten beseitigt wurde. Die Grundfläche, welche von Seite der Stadtgemeinde an den Gesuchsteller zu dieser Gartenanlage abgetreten werden sollte, beträgt nach der im Plane mit rother Tinte ausgewiesenen Zusammenstellung 12.96 Quadrat Meter und zwar 3.6. Meter breit und 3.6 Meter lang. Im Falle der löbliche Gemeinderath die Uiberlassung des städt. Grundes im obigen Ausmasse zum angesuchten Zwecke beschliessen sollte, wäre angezeigt darauf zu bestehen, daß dieser Garten mit einem soliden Eisengitter auf einem Steinsockel versehen werde. Städt. Bauamt Steyr am 26. Juli 1881. Bogacki Hähnel. Die Section beantragt im Sinne dieses Amtsberichtes dem Gesuchsteller die angesuchte Abtretung des anrainenden städtischen Grundes im Ausmasse von 12.96 Quadrat Meter unentgeldlich

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