Ratsprotokoll vom 5. August 1881

Geschlechtes, im Falle Eines oder das Andere derselben einmal in dürftige Verhältnisse gerathen sollte, dieselben müssen jedoch den Namen "Almhofer" führen und sich über die Abstammung von je einem der vorgenannten 3 Brüder ausweisen können. Wie viel Kinder dieselben hinterlassen haben und wie viel von denselben noch am Leben sind, ist mir jedoch nicht bekannt, nur so viel weiß ich bestimmt, daß jeder meiner drei verstorbenen Brüder eines oder mehrere Kinder gehabt hatte, ob hievon welche verehelicht waren oder sind, ist mir ebenfalls auch nicht bekannt. Mein Wunsch ist es daher, daß bei jedesmaliger Erledigung der Pfründe in der betreffenden Ausschreibung von dieser Bestimmung Erwähnung geschehe und falls sich auf Grund dessen anspruchsberechtigte Verwandte zu mir, hierum bewerben sollten,

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