Ratsprotokoll vom 28. Mai 1880

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 28. Mai 1880 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die IX. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 28. Mai 1880. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gust. Gschaider Die Mitglieder Ferdinand Gründler Josef Huber Leopold Huber Ant. Jäger v. Waldau Carl Jäger v. Waldau Jakob Kautsch Anton Landsiedl Anton Mayr Mattias Perz Josef Peyrl Leopold Putz Josef Reder Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer: Kanzlei-Director Franz Amtmann Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags Tagesordnung I. Section 1. Statthalterei Erlass pcto Erklärung des Schiffweges als Leinpfad. II. Section 2. Gesuch des Herrn Mattias Huber

Raths-Protokoll über die IX. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 28. Mai 1880. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gust. Gschaider Die Mitglieder Ferdinand Gründler Josef Huber Leopold Huber Ant. Jäger v. Waldau Carl Jäger v. Waldau Jakob Kautsch Anton Landsiedl Anton Mayr Mattias Perz Josef Peyrl Leopold Putz Josef Reder Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer: Kanzlei-Director Franz Amtmann Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags Tagesordnung I. Section 1. Statthalterei Erlass pcto Erklärung des Schiffweges als Leinpfad. II. Section 2. Gesuch des Herrn Mattias Huber

um Überlassung eines Platzes vor seinem Locale zur Aufstellung eines Kioskos in der Sommer Saison. 3. Bericht des Casseamtes über das Ergebnis des Jahrmarktes. 4. 5. Cassamtsberichte über die Cassegebahrung in Monate März und April 1880. III. Section 6. Gesuch um Beseitigung des Dominikanerbrunnens und Beschlußfassung wegen Pflasterung des Grünmarktes. 7. Schreiben des Central-Aus schusses für die Feier der 900 jährigen Bestandes der Stadt Steyr, womit derselbe mehrere um Anweisung von Vergnügungs-Plätzen ausserhalb des Fest-Platzes abtritt8. Eingabe der Direction der Mädchenschule in Aichet um Verlegung der Holzlage. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-

um Überlassung eines Platzes vor seinem Locale zur Auf- stellung eines Kioskos in der Sommer Saison. 3. Bericht des Casseamtes über das Ergebnis des Jahrmarktes. 4. 5. Cassamtsberichte über die Cassegebahrung in Monate März und April 1880. III. Section 6. Gesuch um Beseitigung des Do- minikanerbrunnens und Beschlußfassung wegen Pfla- sterung des Grünmarktes. 7. Schreiben des Central-Aus schusses für die Feier der 900 jährigen Bestandes der Stadt Steyr, womit derselbe mehrere um Anweisung von Ver- gnügungs-Plätzen ausser- halb des Fest-Platzes abtritt- 8. Eingabe der Direction der Mädchenschule in Aichet um Verlegung der Holzlage. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die An- wesenheit der zur Beschluß- fähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-

Mitgliedern bemerkt, daß das Ausbleiben des GR. Göppl begründet entschuldigt sei und geht zur Tagesordnung über. GR. Perz entschuldigt die Abwe- senheit des GR. Redl. I. Section 1. GR. Anton v. Jäger verliest nachstehendes Schreiben: „Z 2009. An die löbliche Stadtgemeinde - Vorstehung Steyr! Die gräfl. Lamberg'sche Güterdirektion hat einverständlich mit dem Schiffmeister Johann Kronberger in Mauthausen ein Gesuch bei der h. kk. Statthalterei in Linz eingebracht, wornach dieselbe beabsichtigt den dermalen als Verschönerungs-Anlage am linken Ennsufer oberhalb Steyr bestehenden Weg als Trep- pelweg zum Schiffszug zu be- nützen. Hierüber hat die kk Statthalterei mit hohem Erlasse vom 2. April 1880 Z 3194 die Ab- haltung einer Comission an Ort und Stelle unter Zuziehung der sämmtlichen Interessenten und der erforderlichen Sach- verständigen behufs Erhe- bung der öffentlichen und

Mitgliedern bemerkt, daß das Ausbleiben des GR. Göppl begründet entschuldigt sei und geht zur Tagesordnung über. GR. Perz entschuldigt die Abwesenheit des GR. Redl. I. Section 1. GR. Anton v. Jäger verliest nachstehendes Schreiben: „Z 2009. An die löbliche Stadtgemeinde - Vorstehung Steyr! Die gräfl. Lamberg'sche Güterdirektion hat einverständlich mit dem Schiffmeister Johann Kronberger in Mauthausen ein Gesuch bei der h. kk. Statthalterei in Linz eingebracht, wornach dieselbe beabsichtigt den dermalen als Verschönerungs-Anlage am linken Ennsufer oberhalb Steyr bestehenden Weg als Treppelweg zum Schiffszug zu benützen. Hierüber hat die kk Statthalterei mit hohem Erlasse vom 2. April 1880 Z 3194 die Abhaltung einer Comission an Ort und Stelle unter Zuziehung der sämmtlichen Interessenten und der erforderlichen Sachverständigen behufs Erhebung der öffentlichen und

und privatrechtlichen Verhältnisse angeordnet in Befolgdessen diese Lokalkommission am Samstag den 17. April dJ. Vormittags 9 Uhr anberaumt wurde. Hievon setze ich die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung mit dem Ersuchen in Kenntnis die im Gebiete der Stadt Steyr berechtigten Anreiner eventuell Eigenthümer des fraglichen Weges zu dieser Commission gefälligst einladen zu wollen und bei der Commission selbst durch einen Abgeordneten vertreten zu sein. Auch wolle die löbliche Stadtgemeinde - Vorstehung gefälligst veranlassen daß 2 unparteiische Experten im Fache der Schiffmeisterei, welche nötigenfalls als Schätzmeister in Forstsachen fungiren würden, dieser Comission beigezogen werden und wollen die betreffenden Persönlichkeiten vor der Commission hieher namhaft gemacht werden. Ort der Zusammenkunft der Comissionsmitglieder ist beim Neuthor der Stadt Steyr. Steyr am 5. April

und privatrechtlichen Verhält- nisse angeordnet in Befolg- dessen diese Lokalkommission am Samstag den 17. April dJ. Vormittags 9 Uhr anberaumt wurde. Hievon setze ich die löb- liche Stadtgemeinde-Vorste- hung mit dem Ersuchen in Kenntnis die im Gebiete der Stadt Steyr berechtigten Anreiner eventuell Eigenthü- mer des fraglichen Weges zu dieser Commission gefälligst einladen zu wollen und bei der Commission selbst durch einen Abgeordneten vertreten zu sein. Auch wolle die löbliche Stadtgemeinde - Vorstehung gefälligst veran- lassen daß 2 unparteiische Experten im Fache der Schiffmei- sterei, welche nötigenfalls als Schätzmeister in Forst- sachen fungiren würden, dieser Comission beigezo- gen werden und wollen die betreffenden Persönlich- keiten vor der Commission hieher namhaft gemacht werden. Ort der Zusammen- kunft der Comissionsmit- glieder ist beim Neuthor der Stadt Steyr. Steyr am 5. April

1880. Der kk Statthaltereirat und Bezirkshauptmann- Zimmerauer.“ Referent bemerkt, dass die commissionellen Verhandlun- gen hirüber mit den In- teressenten am 17. April lJ. stattgefunden haben und werde er von der Verlesung dieser Interessenten Umgang nehmen. Hienach verliest derselbe die von der kk Statthalterei hie- rüber herabgelangte Entschei- dung vom 5. Mai 1881, welche lautet: „Nr. 4102/Statthl. An den Herrn kk Bezirkshauptmann im Steyr! - Die kk Statthal- terei findet über die Einga- be der gräfl. Lamberg'schen Güter-Direction in Steyr und des Franz Kronberger, Schiffmeisters in Maut- hausen vom 18. März dJ. und auf Grund der Commis- sions-Verhandlung vom 17. bis 21 April dJ die Herrschaft Steyr und den Schiffmeister Franz Kronberger für berech- tigt zu erklären, den soge- nannten Schiffweg oberhalb Steyr bis Freisig und Sand behufs der Beschiffung des

1880. Der kk Statthaltereirat und Bezirkshauptmann- Zimmerauer.“ Referent bemerkt, dass die commissionellen Verhandlungen hirüber mit den Interessenten am 17. April lJ. stattgefunden haben und werde er von der Verlesung dieser Interessenten Umgang nehmen. Hienach verliest derselbe die von der kk Statthalterei hierüber herabgelangte Entscheidung vom 5. Mai 1881, welche lautet: „Nr. 4102/Statthl. An den Herrn kk Bezirkshauptmann im Steyr! - Die kk Statthalterei findet über die Eingabe der gräfl. Lamberg'schen Güter-Direction in Steyr und des Franz Kronberger, Schiffmeisters in Mauthausen vom 18. März dJ. und auf Grund der Commissions-Verhandlung vom 17. bis 21 April dJ die Herrschaft Steyr und den Schiffmeister Franz Kronberger für berechtigt zu erklären, den sogenannten Schiffweg oberhalb Steyr bis Freisig und Sand behufs der Beschiffung des

Ennsflusses zu benützen und ihnen die Bewilligung zu ertheilen, die diesem Zwecke hinderlichen Gesträuche mit tunlichster Vorsicht und Schonung zu entfernen, beides jedoch nur unter folgenden Bedingungen: 1stens haben die Unternehmer eine halbe Stunde vor den jedesmaligen Passiren eines Schiffszuges das Publikum durch ausgesteckte Tafeln bei der Neubrücke und beim Bertolde - Brunnen aufmerksamm zu machen. 2tens dürfen die Zugthiere nicht getrieben oder geritten, sondern nur an der Hand geführt werden 3tens sind die Unternehmer verpflichtet die durch ihren Schiffartsbetrieb an den Leinpfad und der Uferböschungen angerichteten Schäden auf ihre Kosten durchaus zu repariren. 4. Ist bis zur Beendigung des Schiffbetriebes und klaglosen Ausbesserung der dadurch an dem Leinpfadeund den Uferböschungen verursachten Schäden eine Caution von 100 fl bei der

Ennsflusses zu benützen und ihnen die Bewilligung zu ertheilen, die diesem Zwecke hinderlichen Ge- sträuche mit tunlichster Vorsicht und Schonung zu entfernen, beides jedoch nur unter folgenden Be- dingungen: 1stens haben die Unternehmer eine halbe Stunde vor den jedesmali- gen Passiren eines Schiffs- zuges das Publikum durch ausgesteckte Tafeln bei der Neubrücke und beim Bertolde - Brunnen auf- merksamm zu machen. 2tens dürfen die Zugthiere nicht getrieben oder geritten, sondern nur an der Hand geführt werden 3tens sind die Unternehmer verpflich- tet die durch ihren Schiffarts- betrieb an den Leinpfad und der Uferböschungen angerichteten Schäden auf ihre Kosten durchaus zu repa- riren. 4. Ist bis zur Beendi- gung des Schiffbetriebes und klaglosen Ausbesserung der dadurch an dem Leinpfade- und den Uferböschungen verursachten Schäden eine Caution von 100 fl bei der

kk. Bezirkshauptmannschaft Steyr zu erlegen. Endlich werden die genannten Un- ternehmer, welche die Ein- leitung des Verfahrens an- gesucht haben gemäß § 98 des L. G. vom 28. Mai 1870. ver- halten die Kosten der comm- sionellen Erhebungen, wovon die Partikularbeträge des kk Statthalterei- Concipisten Dr Pittner auf 6 f 86 und des kk Oberingenieurs Hronek auf 5 f und die Entlohnung des Sachverständigen Huber auf 2 f adjustirt wurden, zu vergüten. Der kk Oberför- ster Schasching ist zur Vorlage einer vorschriftmässig aus- gefertigten Partikulirung aufzufordern, während die Schreibkraft für die Amts- handlung am Amtssitze der kk Bezirkshauptmann- schaft aus deren Pauschale zu entlohnen ist.“ Referent frägt, ob er auch die Gründe dieser Entscheidung zur Verlesung bringen solle was begehrt wird und wonach er in der Verlesung fortfährt. „Gründe: Die Competenz der politischen Behörden zur Ent- scheidung des vorliegenden

kk. Bezirkshauptmannschaft Steyr zu erlegen. Endlich werden die genannten Unternehmer, welche die Einleitung des Verfahrens angesucht haben gemäß § 98 des L. G. vom 28. Mai 1870. verhalten die Kosten der commsionellen Erhebungen, wovon die Partikularbeträge des kk Statthalterei- Concipisten Dr Pittner auf 6 f 86 und des kk Oberingenieurs Hronek auf 5 f und die Entlohnung des Sachverständigen Huber auf 2 f adjustirt wurden, zu vergüten. Der kk Oberförster Schasching ist zur Vorlage einer vorschriftmässig ausgefertigten Partikulirung aufzufordern, während die Schreibkraft für die Amtshandlung am Amtssitze der kk Bezirkshauptmannschaft aus deren Pauschale zu entlohnen ist.“ Referent frägt, ob er auch die Gründe dieser Entscheidung zur Verlesung bringen solle was begehrt wird und wonach er in der Verlesung fortfährt. „Gründe: Die Competenz der politischen Behörden zur Entscheidung des vorliegenden

Falles ergibt sich aus § 75 des obö. Wasserrechtgesetzes, da es sich um den Bestand und die Instandsetzung und Benützung eines Leinpfades behufs der Beschiffung des Ennsflusses somit um die Benützung des letzteren selbst zur Schiffart handelt. Die Fällung der Entscheidung in erster Instanz liegt nach § 76 der kk Statthalterei ob, indem eine Anlage in der zur Schiff- und Floßfart benützten Strecke eines Flusses in Frage steht. Es ist zwar nicht um die Neuerstellung wol aber um die Instandsetzung dieser Anlage durch Entfernung von Gesträuchen zu bewilligen und über das Recht und die Bedingungen ihrer Benützung zu erkennen. Selbstverständlich kann hiezu nur derselbe Behörde berufen sein, welcher die Bewilligung zur Anlage selbst gesetzlich vorbehalten ist. Aus den vorliegenden Erhebungen ergiebt sich, daß der fragliche sogenannte Schiffweg zur Zeit des Inkrafttretens des Reichsgesetzes vom 30. Mai 1869 R. G. Bl. No 93 und des Landesges. vom 28. August 1870 Gesetz und Verord. Bl. No. 32

Falles ergibt sich aus § 75 des obö. Wasserrechtgesetzes, da es sich um den Bestand und die Instandsetzung und Benützung eines Leinpfades behufs der Beschiffung des Ennsflusses somit um die Benützung des letzteren selbst zur Schiffart handelt. Die Fällung der Ent- scheidung in erster Instanz liegt nach § 76 der kk Statthalterei ob, indem eine Anlage in der zur Schiff- und Floßfart benützten Strecke eines Flusses in Frage steht. Es ist zwar nicht um die Neuerstellung wol aber um die Instandsetzung dieser Anlage durch Entfernung von Gesträuchen zu bewilligen und über das Recht und die Bedingungen ihrer Benützung zu erkennen. Selbstverständ- lich kann hiezu nur derselbe Behörde berufen sein, welcher die Bewilligung zur Anlage selbst gesetzlich vorbehalten ist. Aus den vorliegenden Erhebun- gen ergiebt sich, daß der frag- liche sogenannte Schiffweg zur Zeit des Inkrafttretens des Reichsgesetzes vom 30. Mai 1869 R. G. Bl. No 93 und des Landesges. vom 28. August 1870 Gesetz und Verord. Bl. No. 32

noch als Leinpfad bestanden laut des Protokolles vom Juli 1868 über die Begehung der Kron- prinz Rudolf-Bahn haben die Vertreter der Innerberger - Hauptgewerkschaft die Bedin- gung gestellt, daß der Treppel- weg durch den Bahnbau nicht beeinträchtigt und insbeson- dere am linken Ufer unter den ersten Joche der benachbar- ten Eisenbahnbrücke auf der bei kleinen Wasser heraustre- tenden Schotterbank ein Huf- schlag angelegt werde, wurde demgemäß der Bahnbau bewil- ligt und laut des Protokolles vom 28. September 1869, auch ausgeführt befunden. Auch wird ohne Widerspruch von irgend einer Seite bezeugt, daß dieser Leinpfad bis zum Jahre 1872 als solcher benützt wurde. Der Umstand daß der Weg seit d. J. 1872 nicht mehr als Lein- pfad in Verwendung kam konnte an dessen rechtlichem Bestande als Leinpfad und an der im § 8 alinea 2 des Reichs - und Landesgesetzes ausgespro- chene Verpflichtung der Uferbesitzer nichts ändern und insbesonders konnte die Verpachtung der an den

noch als Leinpfad bestanden laut des Protokolles vom Juli 1868 über die Begehung der Kronprinz Rudolf-Bahn haben die Vertreter der Innerberger - Hauptgewerkschaft die Bedingung gestellt, daß der Treppelweg durch den Bahnbau nicht beeinträchtigt und insbesondere am linken Ufer unter den ersten Joche der benachbarten Eisenbahnbrücke auf der bei kleinen Wasser heraustretenden Schotterbank ein Hufschlag angelegt werde, wurde demgemäß der Bahnbau bewilligt und laut des Protokolles vom 28. September 1869, auch ausgeführt befunden. Auch wird ohne Widerspruch von irgend einer Seite bezeugt, daß dieser Leinpfad bis zum Jahre 1872 als solcher benützt wurde. Der Umstand daß der Weg seit d. J. 1872 nicht mehr als Leinpfad in Verwendung kam konnte an dessen rechtlichem Bestande als Leinpfad und an der im § 8 alinea 2 des Reichs - und Landesgesetzes ausgesprochene Verpflichtung der Uferbesitzer nichts ändern und insbesonders konnte die Verpachtung der an den

Wege liegenden Grundstücke der Innerberger Aktiengesellschaft an den Verschönerungs-Vereine in Steyr hierauf keinerlei Einfluß üben. Aus dieser Verpflichtung ergiebt sich auch die weitere Verpflich zu dulden daß die der Benutzung des Leinpfades hinderlichen Gesträuche ohne Entschädigung entfernt werden. Da die Auflassung des Leinpfades, welcher für den anderweitigen öffentlichen Verkehr nicht notwendig erscheint, unzulässig ist, so ist Niemand und somit auch nicht die Innerberger Aktiengesellschaft berechtigt der Herrschaft Steyr und den Schiffmeister Franz Kronberger dessen Benützung behufs der jedermann zustehenden Beschiffung der Ennsflusses zu verwehren. Die hiegegen erhobenen Bedenken beheben sich durch die von diesen Schiffartunternehmen übernommenen Verbindlichkeit die Schäden, welch durch Iren Schiffartsbetrieb an dem Wege hervorgerufen werden durchaus und auf eigene Kosten zu repariren.

Wege liegenden Grundstücke der Innerberger Aktiengesellschaft an den Verschönerungs-Ver- eine in Steyr hierauf keiner- lei Einfluß üben. Aus die- ser Verpflichtung ergiebt sich auch die weitere Verpflich zu dulden daß die der Benut- zung des Leinpfades hinder- lichen Gesträuche ohne Entschä- digung entfernt werden. Da die Auflassung des Lein- pfades, welcher für den ander- weitigen öffentlichen Ver- kehr nicht notwendig er- scheint, unzulässig ist, so ist Niemand und somit auch nicht die Innerberger Aktien- gesellschaft berechtigt der Herrschaft Steyr und den Schiffmeister Franz Kronberger dessen Benützung behufs der jedermann zustehenden Be- schiffung der Ennsflusses zu verwehren. Die hiegegen erhobenen Bedenken behe- ben sich durch die von diesen Schiffartunternehmen übernommenen Verbindlich- keit die Schäden, welch durch Iren Schiffartsbetrieb an dem Wege hervorgerufen werden durchaus und auf eigene Kosten zu repariren.

Da übrigens dieselben nicht befugt waren an dem Lein- pfade ohne weiters Ände- rungen vorzunehmen und hiezu namentlich zur Besei- tigung der der Bergfahrt hinderlichen Gesträuche die Bewilligung der politischen Behörde bedürfen, welche ohne vorherige Lokalerhe- bung nicht ertheilt werden konnte, so erscheint deren Verwahrung hingegen un- begründet, und sind sie da sie die Einleitung des Verfahrens angesucht haben, zum Ersatz der nur in ihrem Interesse aufgelaufenen Comissions-Costen ver- pflichtet. Gegen diese Ent- scheidung steht binnen 4 Wochen der Rekurs an das hohe kk Ackerbau-Mi- nisterum offen. Die Bei- lagen des Berichtes vom 21. v. Mts Z 2320 folgen zur wei- teren Veranlassung mit dem Beisatze zurück, daß der Gemeinde-Vorstehung Steyr gleichzeitig eine Abschrift des vorstehenden Erlasses zu- gestellt wird. Linz, am 3. Mai 1880 Der kk Statthalter: Pino mp.“ Sodann verliest derselbe das von

Da übrigens dieselben nicht befugt waren an dem Leinpfade ohne weiters Änderungen vorzunehmen und hiezu namentlich zur Beseitigung der der Bergfahrt hinderlichen Gesträuche die Bewilligung der politischen Behörde bedürfen, welche ohne vorherige Lokalerhebung nicht ertheilt werden konnte, so erscheint deren Verwahrung hingegen unbegründet, und sind sie da sie die Einleitung des Verfahrens angesucht haben, zum Ersatz der nur in ihrem Interesse aufgelaufenen Comissions-Costen verpflichtet. Gegen diese Entscheidung steht binnen 4 Wochen der Rekurs an das hohe kk Ackerbau-Ministerum offen. Die Beilagen des Berichtes vom 21. v. Mts Z 2320 folgen zur weiteren Veranlassung mit dem Beisatze zurück, daß der Gemeinde-Vorstehung Steyr gleichzeitig eine Abschrift des vorstehenden Erlasses zugestellt wird. Linz, am 3. Mai 1880 Der kk Statthalter: Pino mp.“ Sodann verliest derselbe das von

der gräfl Lamberg'schen GüterDirection herabgelangte Schreiben welches lautet. „N. 276. Löbliche Gemeinde- Vorstehung! In der Sache der Benützung des Schiffweges oberhalb Steyr zum Schiffzuge ist bekanntlich die Entscheidung der hohen kk Statthalterei in dem Sinne erfolgt daß das von der löblichen Gemeinde-Vorstehung und einigen anderen Partheien angefochtene Recht des Fideikommißgutes Steyr und des Schiffmeisters Herrn Franz Kronberger zu dieser Benützung erkannt wurde. Allerdings ist diese Entscheidung dermalen noch nicht rechtskräftig nachdem dagegen der Rekurs an das hohe Ackerbau-Ministerium offen steht, allein die evidenteste Klarheit des von uns beanspruchten Rechtes die schiffbare Enns zur Schiffart benützen zu können, läßt uns nicht zweifeln, daß die Entscheidung der hohen kk Statthalterei in Falle eines Rekurses bestättigt werden

der gräfl Lamberg'schen Güter- Direction herabgelangte Schreiben welches lautet. „N. 276. Löbliche Gemeinde- Vorstehung! In der Sache der Benützung des Schiffweges oberhalb Steyr zum Schiffzuge ist bekanntlich die Entschei- dung der hohen kk Statthalte- rei in dem Sinne erfolgt daß das von der löblichen Gemeinde-Vorstehung und einigen anderen Par- theien angefochtene Recht des Fideikommißgutes Steyr und des Schiffmeisters Herrn Franz Kronberger zu dieser Benützung erkannt wurde. Allerdings ist die- se Entscheidung dermalen noch nicht rechtskräftig nach- dem dagegen der Rekurs an das hohe Ackerbau-Mi- nisterium offen steht, al- lein die evidenteste Klar- heit des von uns beanspruch- ten Rechtes die schiffbare Enns zur Schiffart benützen zu können, läßt uns nicht zweifeln, daß die Entschei- dung der hohen kk Statthal- terei in Falle eines Re- kurses bestättigt werden

und so schließlich die behörd- liche Anerkennung unseren Rechtes zur unanfechtba- ren Gültigkeit gelangen würde. Gleichwol verken- nen wir nicht, daß bis da- hin, wenn gegen die Entschei- dung der hohen Statthalterei rekurirt wird, die zur Verschiffung unserer Scheiter benützbare Zeit des laufen- den Jahres verstreichen wür- de und uns so die Aus- nützung des schließlichen Er- folges in der fraglichen Sache für heuer unmöglich ge- macht werden könnte, womit für uns ein nicht ge- ringfügiger pekuniärer Schaden verbunden wäre, dessen Zufügung gewieß weder in der Absicht der löblichen Stadtgemeinde noch der andern Interessen- ten liegt. In dieser Erwä- gung ist nun der Herr Graf zu dem Beschlusse gelangt und die achtungsvoll ge- fertigte Gutsdirektion beehrt sich der löblichem Stadt- gemeinde-Vorstehung hie- von Mittheilung zu machen, den Betrag von 500 fl zalbar zu Handen des Vorstandes des

und so schließlich die behördliche Anerkennung unseren Rechtes zur unanfechtbaren Gültigkeit gelangen würde. Gleichwol verkennen wir nicht, daß bis dahin, wenn gegen die Entscheidung der hohen Statthalterei rekurirt wird, die zur Verschiffung unserer Scheiter benützbare Zeit des laufenden Jahres verstreichen würde und uns so die Ausnützung des schließlichen Erfolges in der fraglichen Sache für heuer unmöglich gemacht werden könnte, womit für uns ein nicht geringfügiger pekuniärer Schaden verbunden wäre, dessen Zufügung gewieß weder in der Absicht der löblichen Stadtgemeinde noch der andern Interessenten liegt. In dieser Erwägung ist nun der Herr Graf zu dem Beschlusse gelangt und die achtungsvoll gefertigte Gutsdirektion beehrt sich der löblichem Stadtgemeinde-Vorstehung hievon Mittheilung zu machen, den Betrag von 500 fl zalbar zu Handen des Vorstandes des

hiesigen Verschönerungs-Vereines für Zwecke der Verschönerung von Steyr und Umgebung unter der Bedingung zu offeriren, daß die Stadtgemeinde Steyr, sowie alle übrigen Parteien, welche gegen die von uns und Herrn Kronberger intendirte Benützung des Treppelweges an der Enns zum Schiffzuge Einspruch erhoben haben, gegen die vorliegende Statthaltereientscheidung keinen Rekurs zu ergreifen und unser Recht zur Benützung des Schiffweges zum Schiffzuge nach Maßgabe der eben gedachten Entscheidung für die Zukunft anzuerkennen erklären und die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung diese gemeinsamme Erklärung binnen 10 Tagen von heute an, für welche Frist wir mit obigen Offerte im Worte bleiben, uns zumittelt. Wir müssen uns diese kurze Frist deshalb bedingen, weil wir bei der rücksichtlich unserer Holzverschiffung ohnehin schon etwas weit vorgerückten Jahreszeit nur dann zur

hiesigen Verschönerungs-Verei- nes für Zwecke der Verschö- nerung von Steyr und Um- gebung unter der Bedin- gung zu offeriren, daß die Stadtgemeinde Steyr, sowie alle übrigen Parteien, welche gegen die von uns und Herrn Kronberger intendirte Benüt- zung des Treppelweges an der Enns zum Schiffzuge Einspruch erhoben haben, gegen die vorliegende Statthalterei- entscheidung keinen Re- kurs zu ergreifen und unser Recht zur Benützung des Schiffweges zum Schiffzuge nach Maßgabe der eben gedach- ten Entscheidung für die Zu- kunft anzuerkennen erklären und die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung diese gemeinsamme Erklärung binnen 10 Tagen von heute an, für welche Frist wir mit obigen Offerte im Worte bleiben, uns zumittelt. Wir müssen uns diese kurze Frist deshalb bedingen, weil wir bei der rücksichtlich unse- rer Holzverschiffung ohnehin schon etwas weit vorgerückten Jahreszeit nur dann zur

Widmung des offerirten Be- trages uns veranlaßt sehen können, wenn wir unge- säumt die Möglichkeit er- langen die Verschiffung unserer Scheithölzer in Sand und Freising zu beginnen und auszuführen. Achtungs- voll. Gräfl Lamberg'sche Guts - Direction Steyr, am 10. Mai 1880. Dr. Parger. Weiters verliest Referent fol- gendes Schreiben: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung! Die Herrschaft Steyr hat dem Verschönerungs-Verein den Antrag gemacht, 500 f zu Ver- einszwecken zu widmen, wenn die Rekurse gegen die Statthalterei Entscheidung vom 5. Mai dJ Z 4902 unter- lassen werden und hiedurch die Herrschaft in die Lage ge- setzt ist, sofort mit der Ver- schiffung der Scheiter beginnen zu können. Der Verschöne- rungs-Verein wird in Folge dieses Entgegenkommens der Herrschaft Steyr den Rekurs gegen die obige Entscheidung unterlassen und hat sich bitt- lich an die Person des Herrn

Widmung des offerirten Betrages uns veranlaßt sehen können, wenn wir ungesäumt die Möglichkeit erlangen die Verschiffung unserer Scheithölzer in Sand und Freising zu beginnen und auszuführen. Achtungsvoll. Gräfl Lamberg'sche Guts - Direction Steyr, am 10. Mai 1880. Dr. Parger. Weiters verliest Referent folgendes Schreiben: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung! Die Herrschaft Steyr hat dem Verschönerungs-Verein den Antrag gemacht, 500 f zu Vereinszwecken zu widmen, wenn die Rekurse gegen die Statthalterei Entscheidung vom 5. Mai dJ Z 4902 unterlassen werden und hiedurch die Herrschaft in die Lage gesetzt ist, sofort mit der Verschiffung der Scheiter beginnen zu können. Der Verschönerungs-Verein wird in Folge dieses Entgegenkommens der Herrschaft Steyr den Rekurs gegen die obige Entscheidung unterlassen und hat sich bittlich an die Person des Herrn

Grafen Lamberg gewendet, Hochderselbe möge aus eigener Iniciative eine andere Transportart wälen und auf die Benützung des Schiffweges als Treppelweg verzichten. Wir theilen Ihnen hiemit anbei eine Abschrift unserer Zuschrift an den Herrn Grafen Lamberg zur gefälligen Einsicht und Kenntnisnahme mit und erlauben uns die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde-Vorstehung wolle gleichfalls sich mündlich oder schriftlich beim Herrn Grafen Lamberg für die Verschonung dieses Schiffweges verwenden und dem löblichen Gemeinderate über diese Angelegenheit zur weiteren Beschlußfassung Bericht erstatten. Steyr am 15. Mai, 1880. für den Ausschuß des Verschönerungs-Vereines: Gustav Gschaider." Referent bemerkt, daß eine Abschrift des Schreibens, welches der Verschönerungsverein an Herrn Grafen Lamberg gerichtet habe beiliege, welches

Grafen Lamberg gewendet, Hochderselbe möge aus ei- gener Iniciative eine andere Transportart wälen und auf die Benützung des Schiffweges als Treppelweg verzichten. Wir theilen Ihnen hiemit anbei eine Abschrift unserer Zuschrift an den Herrn Grafen Lamberg zur gefälligen Einsicht und Kenntnisnahme mit und erlauben uns die ergebene Bitte: Die löbliche Gemein- de-Vorstehung wolle gleich- falls sich mündlich oder schrift- lich beim Herrn Grafen Lam- berg für die Verschonung die- ses Schiffweges verwenden und dem löblichen Gemein- derate über diese Angele- genheit zur weiteren Be- schlußfassung Bericht erstat- ten. Steyr am 15. Mai, 1880. für den Ausschuß des Verschö- nerungs-Vereines: Gustav Gschaider." Referent bemerkt, daß eine Abschrift des Schreibens, welches der Verschönerungsverein an Herrn Grafen Lamberg gerichtet habe beiliege, welches

er verliest und aus welchem hervorgeht, daß der Ausschuß des Verschönerungsvereines die ihm angebotenen 500 f ablehnt und sich dahin aus- spricht, daß er gegen die Entscheidung der Statthalt- rei nicht rekuriren werde, sondern das Schicksal des Schiffweges dem Herrn Grafen Lamberg in die Hand lege und die be- gründete Bitte ausspricht, dass derselbe aus freier Iniciative diesen Weg von dem bedrohlichen Unter- gange schonen möge. Referent bemerkt weiters dass noch das Protokoll vor- liege welches die Gemeinde- vorstehung über die Äusse- rung der Anrainer auf- genommen habe und laut welchen sich einige für und einige gegen den Rekurs aussprechen und sei es nun Sache der Gemeinderates den bei der Begehungs-Com- mission eingenommene Standpunkt beizubehalten und stellt hierauf namens der Sektion folgenden An- trag: „Die Sektion stellt

er verliest und aus welchem hervorgeht, daß der Ausschuß des Verschönerungsvereines die ihm angebotenen 500 f ablehnt und sich dahin ausspricht, daß er gegen die Entscheidung der Statthaltrei nicht rekuriren werde, sondern das Schicksal des Schiffweges dem Herrn Grafen Lamberg in die Hand lege und die begründete Bitte ausspricht, dass derselbe aus freier Iniciative diesen Weg von dem bedrohlichen Untergange schonen möge. Referent bemerkt weiters dass noch das Protokoll vorliege welches die Gemeindevorstehung über die Äusserung der Anrainer aufgenommen habe und laut welchen sich einige für und einige gegen den Rekurs aussprechen und sei es nun Sache der Gemeinderates den bei der Begehungs-Commission eingenommene Standpunkt beizubehalten und stellt hierauf namens der Sektion folgenden Antrag: „Die Sektion stellt

den Antrag der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen gegen vorliegenden Statthalterei Erlaß den Rekurs nicht zu ergreifen, dagegen dem Ansuchen des Verschönerungs - Vereines Folge zu geben und sich bei Herrn Grafen Lamberg durch Herrn Bürgermeister für Verschonung dieses Promenadeweges zu verwenden.“ GR. Peyrl bemerkt, es gehe eben der Sektions-Antrag dahin, was der Verschönerungsvereinwünsche, nämlich daß der Rekurs nicht eingeleitet werden solle, sondern daß sich schriftlich oder mündlich an Herrn Grafen gewendet werden solle. Er müsse gestehen daß er auf das wärmste unterstütze, daß kein Rekurs ergriffen werde und halte er es für richtig daß ein Versuch gemacht werden könne, wie die Sektion beantrage und daß vielleicht eine Deputation vom Gemeinderate mit dem Bürgermeister an der Spitze nochmals sich zu Herrn Grafen Lamberg begeben

den Antrag der löbliche Gemeinderat wolle be- schliessen gegen vorliegen- den Statthalterei Erlaß den Rekurs nicht zu ergrei- fen, dagegen dem An- suchen des Verschönerungs - Vereines Folge zu geben und sich bei Herrn Grafen Lamberg durch Herrn Bürgermeister für Ver- schonung dieses Promenade- weges zu verwenden.“ GR. Peyrl bemerkt, es gehe eben der Sektions-Antrag dahin, was der Verschönerungsverein- wünsche, nämlich daß der Re- kurs nicht eingeleitet wer- den solle, sondern daß sich schriftlich oder mündlich an Herrn Grafen gewendet wer- den solle. Er müsse gestehen daß er auf das wärmste unter- stütze, daß kein Rekurs ergrif- fen werde und halte er es für richtig daß ein Versuch ge- macht werden könne, wie die Sektion beantrage und daß vielleicht eine Deputation vom Gemeinderate mit dem Bürgermeister an der Spitze nochmals sich zu Herrn Grafen Lamberg begeben

und einen Versuch machen solle. Er glaube dieses Übereinkom- men von der Gemeinde dürfte wertvoll sein, um so mehr, nachdem man erwar- ten könnte, daß dieser Weg vielleicht weniger leiden dürfte und sei dieser Weg deshalb nicht verloren. Auch solle der eigentliche Fußweg ausgebessert werden, nachdem so viele schlech- te Stellen seien. Er gebe seiner Meinung dahin Ausdruck daß er den Sektions-Antrag un- terstütze und die Deputation in Ausführung komme. Der Vorsitzende führt an, was den Sektions-Antrag anbelange so scheine derselbe von allen Gemeinderäten derart ge- theilt zu werden, daß von der Ergreifung des Rekurses Umgang genommen werde; wegen Schonung dieses Weges mit dem Herrn Grafen in per- sönlichen Verkehr zu treten wäre. In dieser letzteren Bezie- hung glaube er erklären zu sollen, daß dermalen durch eine weitere Vermittlung mit dem Grafen in dieser Ange- legenheit nichts erzielt werde; nachdem der Güter-Director

und einen Versuch machen solle. Er glaube dieses Übereinkommen von der Gemeinde dürfte wertvoll sein, um so mehr, nachdem man erwarten könnte, daß dieser Weg vielleicht weniger leiden dürfte und sei dieser Weg deshalb nicht verloren. Auch solle der eigentliche Fußweg ausgebessert werden, nachdem so viele schlechte Stellen seien. Er gebe seiner Meinung dahin Ausdruck daß er den Sektions-Antrag unterstütze und die Deputation in Ausführung komme. Der Vorsitzende führt an, was den Sektions-Antrag anbelange so scheine derselbe von allen Gemeinderäten derart getheilt zu werden, daß von der Ergreifung des Rekurses Umgang genommen werde; wegen Schonung dieses Weges mit dem Herrn Grafen in persönlichen Verkehr zu treten wäre. In dieser letzteren Beziehung glaube er erklären zu sollen, daß dermalen durch eine weitere Vermittlung mit dem Grafen in dieser Angelegenheit nichts erzielt werde; nachdem der Güter-Director

D. Parger ihm bereits die Erklärung abgegeben habe, daß der Herr Graf auf die Benützung dieses Weges als Leinpfad für Forst-Zwecke nicht verzichten könne. Mit Rücksicht auf diese Erklärung solle man jeden Vermittlungsversuch dermalen vermeiden. Hierauf wird der erste Theil des Sektions-Antrages einstimmig angenommen Z 3968 - 5044 - 5180 GR. Peyrl frägt, ob der Antrag des Vorsitzenden nicht dahin gehe, daß ein Versuch gemacht werde. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Sektions-Antrag sich in 2 Theile theile nämlich, daß kein Rekurs ergriffen werde und zweitens daß eine Deputation bei Herrn Grafen Lamberg einen Versuch mache, welch letzterer Antrag aber in Folge der Erklärung des Güterdirector entfallen dürfte. GR. Peyrl ist mit dieser Erklärung einverstanden.

D. Parger ihm bereits die Erklä- rung abgegeben habe, daß der Herr Graf auf die Be- nützung dieses Weges als Leinpfad für Forst-Zwecke nicht verzichten könne. Mit Rücksicht auf diese Erklärung solle man jeden Vermitt- lungsversuch dermalen vermeiden. Hierauf wird der erste Theil des Sektions-Antrages einstimmig angenommen Z 3968 - 5044 - 5180 GR. Peyrl frägt, ob der Antrag des Vorsitzenden nicht dahin gehe, daß ein Versuch gemacht werde. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Sektions-Antrag sich in 2 Theile theile nämlich, daß kein Rekurs ergriffen werde und zweitens daß eine Deputation bei Herrn Grafen Lamberg einen Ver- such mache, welch letzterer An- trag aber in Folge der Erklä- rung des Güterdirector ent- fallen dürfte. GR. Peyrl ist mit dieser Er- klärung einverstanden.

II. Section 2. GR. Leopold Huber verliest nach- stehendes Gesuch: „Löbliche Gemein- devorstehung! Wie bekannt habe ich ergebenst Gefertigter vom Herrn Josef Reichl das Cafeehaus- Lokale in dessen Hause No 22 am Stadtplatze übernommen und zum Betriebe dieses Ge- schäftes die Concession erhal- ten. Ich wäre nun gesonnen vor dem Lokale während der Sommer-Saison wie mein Vorgänger Herr Reichl und der Geschäftsnachbar Herr Michael Landsiedl einen angemes- senen Platz zu benützen um darauf einen Kiosk herzustellen, worin für 4 kleine Tische Raum wäre und welchen ich derart solid und comfortable auszu- statten gedenke, daß er dem Stadtplatze nur zur Zier- de gereichen wird. Dieser Kiosk würde einen Raum von 6 Meter Länge und 5 Meter Tiefe beanspruchen und sonach nicht mehr Platz einnehmen wie der meines Herrn Nachbars oder Vorgängers. Ich bin

II. Section 2. GR. Leopold Huber verliest nachstehendes Gesuch: „Löbliche Gemeindevorstehung! Wie bekannt habe ich ergebenst Gefertigter vom Herrn Josef Reichl das CafeehausLokale in dessen Hause No 22 am Stadtplatze übernommen und zum Betriebe dieses Geschäftes die Concession erhalten. Ich wäre nun gesonnen vor dem Lokale während der Sommer-Saison wie mein Vorgänger Herr Reichl und der Geschäftsnachbar Herr Michael Landsiedl einen angemessenen Platz zu benützen um darauf einen Kiosk herzustellen, worin für 4 kleine Tische Raum wäre und welchen ich derart solid und comfortable auszustatten gedenke, daß er dem Stadtplatze nur zur Zierde gereichen wird. Dieser Kiosk würde einen Raum von 6 Meter Länge und 5 Meter Tiefe beanspruchen und sonach nicht mehr Platz einnehmen wie der meines Herrn Nachbars oder Vorgängers. Ich bin

auch gerne bereit für diese überlassene Grundfläche denselben Betrag jährlich zu zu entrichten, welchen Herr Josef Reichl bezalt hat. Da nun die wärmere Jahreszeit angebrochen ist, stelle ich im Vertrauen darauf, dass auch mein Vorgänger dieses Recht zur Benützung eines Grundes vor seinem Hause hatte, die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde-Vorstehung wolle mir zu meinen angedeuteten Vorhaben den erbetenen Platz gütigst überlassen. Steyr, am 9. Mai 1880. Mattias Huber.“ Referent bemerkt dass der Vertrag vorliege, welcher mit Herrn Reichl abgeschlossen wurde und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Über das Ansuchen des Herrn Huber um Überlassung eines städt Platzes zur Aufstellung eines Kiosk vor dem Café Reichl beantragt die Sektion, es wolle der löbliche Gemeinderat dieses Ansuchen unter selben

auch gerne bereit für diese überlassene Grundfläche denselben Betrag jährlich zu zu entrichten, welchen Herr Josef Reichl bezalt hat. Da nun die wärmere Jahreszeit angebrochen ist, stelle ich im Vertrauen darauf, dass auch mein Vor- gänger dieses Recht zur Benützung eines Grundes vor seinem Hause hatte, die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde-Vorste- hung wolle mir zu meinen angedeuteten Vorhaben den erbetenen Platz gütigst überlassen. Steyr, am 9. Mai 1880. Mattias Huber.“ Referent bemerkt dass der Vertrag vorliege, welcher mit Herrn Reichl abgeschlos- sen wurde und stellt namens der Sektion fol- genden Antrag: Über das Ansuchen des Herrn Huber um Überlassung eines städt Platzes zur Auf- stellung eines Kiosk vor dem Café Reichl beantragt die Sektion, es wolle der löbliche Gemeinderat die- ses Ansuchen unter selben

Bedingnissen, so wie Herr Reichl es erhalten habe, ü- berlassen und mit dem Bemerken eine gegen- seitige jährige Kündigung einzuschliessen im Vertrag." GR. Perz frägt, ob in den Ver- trag wegen der Kündigung nichts enthalten sei, bemerkt, dies sei sehr notwendig den die Gemeinde könne diesen Platz jeden Augen- blick wieder brauchen, was Referent verneint. Der Vorsitzende bemerkt, daß während der kommenden Festtage beide Plätze sowol der vom Huber als auch vom Landsiedl zu räumen seien. Im Vertrage heisse es auch daß der Platz auch zu Frohn- leichnams geräumt werden müsse und habe er schon die Bemerkung gemacht daß Herr Landsiedl diese Vertragsbedingung nicht sehr berücksichtige, und beantrage er, dass die Be- dingung wegen Räumung des Platzes während der Fest- tage in den Vertrag auf- genommen werde.

Bedingnissen, so wie Herr Reichl es erhalten habe, überlassen und mit dem Bemerken eine gegenseitige jährige Kündigung einzuschliessen im Vertrag." GR. Perz frägt, ob in den Vertrag wegen der Kündigung nichts enthalten sei, bemerkt, dies sei sehr notwendig den die Gemeinde könne diesen Platz jeden Augenblick wieder brauchen, was Referent verneint. Der Vorsitzende bemerkt, daß während der kommenden Festtage beide Plätze sowol der vom Huber als auch vom Landsiedl zu räumen seien. Im Vertrage heisse es auch daß der Platz auch zu Frohnleichnams geräumt werden müsse und habe er schon die Bemerkung gemacht daß Herr Landsiedl diese Vertragsbedingung nicht sehr berücksichtige, und beantrage er, dass die Bedingung wegen Räumung des Platzes während der Festtage in den Vertrag aufgenommen werde.

GR. Peyrl bemerkt, dieß sei auch wegen der 2 Jahrmärkte zu erwähnen und bemerkt weiters, daß Huber ein grösseres Terrain beanspruche als Reichl. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrage des Vorsitzenden einstimmig angenommen. 3. GR. Leopold Huber referirt über den Bericht des städt. Casseamtes mit welchem dasselbe das Regulare über das im Frühjahrmarkte 1880 eingehoben Marktgefälle und Polizeiwachgeld vorlegt, führt an, dass das Ergebnis sich auf 490 f 23 x daher um 77 f 64 x weniger als im Vorjahre beziffere. Wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende ersucht den Referenten um Bekanntgabe der Einnahmen auf dem Seidlfelde. Referent bemerkt daß sich die Einnahmen von den Ständen auf 139 f 63 x und jene

GR. Peyrl bemerkt, dieß sei auch wegen der 2 Jahrmärk- te zu erwähnen und bemerkt weiters, daß Huber ein grösseres Terrain beanspruche als Reichl. Hierauf wird der Antrag der Sektion mit dem Zu- satzantrage des Vorsitzenden einstimmig angenommen. 3. GR. Leopold Huber referirt über den Bericht des städt. Casseamtes mit welchem dasselbe das Regulare über das im Frühjahrmarkte 1880 eingehoben Marktge- fälle und Polizeiwachgeld vorlegt, führt an, dass das Ergebnis sich auf 490 f 23 x daher um 77 f 64 x weniger als im Vorjahre beziffere. Wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende ersucht den Referenten um Bekannt- gabe der Einnahmen auf dem Seidlfelde. Referent bemerkt daß sich die Einnahmen von den Stän- den auf 139 f 63 x und jene

der Spectaklbuden auf 32 f 8 beziffern. 4. 5. GR. Leopold Huber verliest den Bericht des städt Casseam- tes über die Cassegebahrung im Monate März, wonach sich die Einnahmen in die- sem Monate auf 21462 f 44 x die Ausgaben auf 11548 f 3 x bezifferten und für den Monat April ein barer Casserest von 9914 f 41 x ver- blieb wovon 3000 f in die Spar- kasse eingelegt worden seien. Sodan verliest derselbe den Bericht über die Einnahmen und Ausgaben für den Monat April, laut welchem sich erstern 19771 f 77 x letztere auf 7845 f 16 beliefen und für den Monat Mai ein baarer Casserest von 11926 f 31 erübrigte. Referent bemerkt, dass die Casse Journale von den GR. Perz und Landsiedl ge- prüft und genehmigt wor- den seien. Wird zur Kenntis genommen Z 5359 u. 3360

der Spectaklbuden auf 32 f 8 beziffern. 4. 5. GR. Leopold Huber verliest den Bericht des städt Casseamtes über die Cassegebahrung im Monate März, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 21462 f 44 x die Ausgaben auf 11548 f 3 x bezifferten und für den Monat April ein barer Casserest von 9914 f 41 x verblieb wovon 3000 f in die Sparkasse eingelegt worden seien. Sodan verliest derselbe den Bericht über die Einnahmen und Ausgaben für den Monat April, laut welchem sich erstern 19771 f 77 x letztere auf 7845 f 16 beliefen und für den Monat Mai ein baarer Casserest von 11926 f 31 erübrigte. Referent bemerkt, dass die Casse Journale von den GR. Perz und Landsiedl geprüft und genehmigt worden seien. Wird zur Kenntis genommen Z 5359 u. 3360

III. Section. 6. GR. Josef Huber verliest nachstehendes Protokoll: „Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde-Vorstehung Steyr am 24 Mai 1880. Gegenstand. Mit Gemeinderatsbeschluß vom 12. Mai d.J. Z 4860 wurde die Pflasterung des Grünmarktes sowie die Beseitigung des Dominikanerbrunnen im Prinzipe angenommen, daß die Durchführung dieser Arbeiten jedoch von der Bestreitung der Trottoirskosten von Seite der betreffenden Hausbesitzer abhängig gemacht sei. Weiters seien auch noch der Herr Baumeister Gerl und Herr Josef Wolfsjäger darüber einzuvernehmen, was selbe für die Brunsteinplatten und der steinernen Statue zu zalen geneigt sind. In Gemäßheit obigen Beschlusses wurden die betreffenden Hausbesitzer vorgeladen und es geben nach gemachtem Vorhalt zu Protokoll: 1. Herr Anton

III. Section. 6. GR. Josef Huber verliest nachstehendes Protokoll: „Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde-Vorstehung Steyr am 24 Mai 1880. Gegen- stand. Mit Gemeinderats- beschluß vom 12. Mai d.J. Z 4860 wurde die Pflasterung des Grünmarktes sowie die Beseitigung des Dominika- nerbrunnen im Prinzipe angenommen, daß die Durch- führung dieser Arbeiten jedoch von der Bestreitung der Trottoirskosten von Seite der betreffenden Hausbesitzer abhängig ge- macht sei. Weiters seien auch noch der Herr Baumei- ster Gerl und Herr Josef Wolfsjäger darüber ein- zuvernehmen, was selbe für die Brunsteinplatten und der steinernen Statue zu zalen geneigt sind. In Gemäßheit obigen Be- schlusses wurden die be- treffenden Hausbesitzer vorgeladen und es geben nach gemachtem Vorhalt zu Protokoll: 1. Herr Anton

Amtmann Hausbesitzer N 62. Ich für meine Person kann mich auf eine Zalung nicht herbei- lassen damit jedoch diese Herstellung zur Ausführung gelangt haben Herr Mattias Mayr und Herr Mattias Klinglmayr mir die Zusi- cherung gegeben die auf mich entfallenden Trotoirs- kosten zu bezalen. Anton Amtmann. - 2. Herr Franz Geyer, Hausbesitzer N. 63. Ich bin bereit, die auf mich entfallenden Trottoirskos- ten zu bezalen, wozu ich mir 3 Jahresraten erbitte. Franz Geyer. - 3. Frau Rosalie Benedict Hausbesitzerin N 68. Ich erkläre mich ebenfalls bereit die auf mich entfal- lenden Trottoirskosten zu bezalen. Rosalie Benedikt 4. H. Karl Derfler, Hausbesitzer Nr. 27. - Wenn der Grünmarkt durgehends gepflastert wird, so lasse ich mich auf die Zah- lung der Trottoirskosten ein Karl Derfler. - 5 Herr Paul Wolfartsberger Hausbe- sitzer N 70 und Frau Anna Fichtl N. 69. - Wir schliessen uns der Äusserung des Hr. Carl Derfler an. Paul

Amtmann Hausbesitzer N 62. Ich für meine Person kann mich auf eine Zalung nicht herbeilassen damit jedoch diese Herstellung zur Ausführung gelangt haben Herr Mattias Mayr und Herr Mattias Klinglmayr mir die Zusicherung gegeben die auf mich entfallenden Trotoirskosten zu bezalen. Anton Amtmann. - 2. Herr Franz Geyer, Hausbesitzer N. 63. Ich bin bereit, die auf mich entfallenden Trottoirskosten zu bezalen, wozu ich mir 3 Jahresraten erbitte. Franz Geyer. - 3. Frau Rosalie Benedict Hausbesitzerin N 68. Ich erkläre mich ebenfalls bereit die auf mich entfallenden Trottoirskosten zu bezalen. Rosalie Benedikt 4. H. Karl Derfler, Hausbesitzer Nr. 27. - Wenn der Grünmarkt durgehends gepflastert wird, so lasse ich mich auf die Zahlung der Trottoirskosten ein Karl Derfler. - 5 Herr Paul Wolfartsberger Hausbesitzer N 70 und Frau Anna Fichtl N. 69. - Wir schliessen uns der Äusserung des Hr. Carl Derfler an. Paul

Wolfartsberger Anna Fichtl. 7. Herr Ignaz Kamerhofer Hausbesitzer N 55 u 56. Ich erkläre mich zur Zalung der auf mich entfallenden Trottoirskosten unter der Bedingung daß ich selbe in 3 Jahresraten berichtigen kann. Übrigens wäre ich dafür wenn durchgehends der Grünmarkt gepflastert würde. Ignaz Kammerhofer. 8. Frau Elisabet Kronlachner Hausbesitzerin N 57. Ich erkläre mich ebenfalls bereit die auf mich entfallenden Trottoirskosten aber in 3 bis 4 Jahresraten zu bezalen und spreche mich für die gänzliche Pflasterung aus. Elise Kronlachner. 9. Herr Leopold Grießler Hausbesitzer N. 48 Ich lasse mich auf die Zalung der auf mich entfallenden Trottoirskosten herbei, wenn der Grünmarkt durchgehends gepflastert wird. Leopold Grießler. 10. Herr Franz Sailer Hausbesitzer N 58. - Ich erkläre zur Zalung der entfallenden Trottoirskosten erbitte mir jedoch hiezu 3 Jahresraten

Wolfartsberger Anna Fichtl. 7. Herr Ignaz Kamerhofer Hausbesitzer N 55 u 56. Ich erkläre mich zur Zalung der auf mich entfallenden Trottoirskosten unter der Bedingung daß ich selbe in 3 Jahresraten berichtigen kann. Übrigens wäre ich dafür wenn durchgehends der Grünmarkt gepflastert würde. Ignaz Kammerhofer. 8. Frau Elisabet Kronlachner Hausbesitzerin N 57. Ich er- kläre mich ebenfalls bereit die auf mich entfallenden Trottoirskosten aber in 3 bis 4 Jahresraten zu be- zalen und spreche mich für die gänzliche Pflasterung aus. Elise Kronlachner. 9. Herr Leopold Grießler Hausbe- sitzer N. 48 Ich lasse mich auf die Zalung der auf mich ent- fallenden Trottoirskosten herbei, wenn der Grünmarkt durchgehends gepflastert wird. Leopold Grießler. 10. Herr Franz Sailer Hausbe- sitzer N 58. - Ich erkläre zur Za- lung der entfallenden Trot- toirskosten erbitte mir jedoch hiezu 3 Jahresraten

In Betreff der Ausführung bin ich für gänzliche Pflasterung Franz H. Sailer. Herr Josef Wolfsjäger und dessen Frau geben zu Protokoll. - In der Voraussetzung, daß die Marien-Statue sammt Posta- ment von Stein ist und beim Abtragen nichts bricht, zalen wie für dieselbe 20 fl Josef Wolfsjäger Anna Wolfs- jäger. - 11 Herr Carl Kammer- hofer Hausbesitzer N 50. Ich erkläre mich bereit die auf mich entfallenden Trottoirskosten von 43 f 88 xr zu bezalen, die vor meinen Hause befindlichen Steinplat- ten, werde ich für mich ver- wenden. Im übrigen spreche ich mich für die gänzliche Pflaste- rung des Grünmarktes aus. Carl Kammerhofer. 12. Hochwürdig Herr P. P. Mucken huber, Minister der Gesell- schaft Jesu. - Wir werden die entfallenden Trottoirkosten bezalen, nachdem durch diese Herstellung etwas Gutes geschaffen wird und wün- schen bezüglich der Dauer- haftigkeit die gänzliche Pflasterung des Grünmark- tes. Stefan Muckenhuber Minister.

In Betreff der Ausführung bin ich für gänzliche Pflasterung Franz H. Sailer. Herr Josef Wolfsjäger und dessen Frau geben zu Protokoll. - In der Voraussetzung, daß die Marien-Statue sammt Postament von Stein ist und beim Abtragen nichts bricht, zalen wie für dieselbe 20 fl Josef Wolfsjäger Anna Wolfsjäger. - 11 Herr Carl Kammerhofer Hausbesitzer N 50. Ich erkläre mich bereit die auf mich entfallenden Trottoirskosten von 43 f 88 xr zu bezalen, die vor meinen Hause befindlichen Steinplatten, werde ich für mich verwenden. Im übrigen spreche ich mich für die gänzliche Pflasterung des Grünmarktes aus. Carl Kammerhofer. 12. Hochwürdig Herr P. P. Mucken huber, Minister der Gesellschaft Jesu. - Wir werden die entfallenden Trottoirkosten bezalen, nachdem durch diese Herstellung etwas Gutes geschaffen wird und wünschen bezüglich der Dauerhaftigkeit die gänzliche Pflasterung des Grünmarktes. Stefan Muckenhuber Minister.

13. Herr Dr. Harant Vertreter der Frau Theresia Seifert gibt an: Ich bin von Frau Theresie Seifert insoweit nicht ermächtiget in dieser Angelegenheit eine bindende Erklärung abgeben zu können, bitte sich daher diesfalls direkte an Frau Seifert, wohnhaft Graz Brandhoffgasse N 12 selbst zu wenden. Dr. Harant. Herr Franz Gerl, Baumeister gibt an: Nach Abzug der Abtragungskosten nebst Fuhrwerktransport sowie der Marien Statur bitte ich eine Pausschalsumme von 65 f für das Stein und Eisenmateriale von Dominikanerbrunen Gerl. Zur Beglaubigung Amtmann Hiezu stellt Referent nahmens der Sektion folgenden Antrag: „Die Regulirung des Grünmarktes im Sinne der Planskizze vom 30. April 1880 mit theilweiser Pflasterung und Makadamisirung der Strassen ist in Prinzipe unter der Bedingung beschlossen, wenn die dortigen Hausbesitzer die Kosten der Trottoirlegung

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