Ratsprotokoll vom 28. Mai 1880

Bedingnissen, so wie Herr Reichl es erhalten habe, überlassen und mit dem Bemerken eine gegenseitige jährige Kündigung einzuschliessen im Vertrag." GR. Perz frägt, ob in den Vertrag wegen der Kündigung nichts enthalten sei, bemerkt, dies sei sehr notwendig den die Gemeinde könne diesen Platz jeden Augenblick wieder brauchen, was Referent verneint. Der Vorsitzende bemerkt, daß während der kommenden Festtage beide Plätze sowol der vom Huber als auch vom Landsiedl zu räumen seien. Im Vertrage heisse es auch daß der Platz auch zu Frohnleichnams geräumt werden müsse und habe er schon die Bemerkung gemacht daß Herr Landsiedl diese Vertragsbedingung nicht sehr berücksichtige, und beantrage er, dass die Bedingung wegen Räumung des Platzes während der Festtage in den Vertrag aufgenommen werde.

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