Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 20. Dezember 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protocoll über die XXIV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 20. Dezember 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Dr. Johann Hochhauser Franz Hofman Karl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger von Waldau Franz Jäger von Waldau Carl Jäger von Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer, Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung. 1. Beratung des Praeliminares pro 1879. 2. Begebung der Wirtschaftsfuhren.

Protocoll über die XXIV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 20. Dezember 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Ferdinand Gründler Dr. Johann Hochhauser Franz Hofman Karl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger von Waldau Franz Jäger von Waldau Carl Jäger von Waldau Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer, Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung. 1. Beratung des Praeliminares pro 1879. 2. Begebung der Wirtschaftsfuhren.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürgermeister wegen noch anhaltenden Unwolsein der heutigen Sitzung nicht beiwohnen könne und ihn deswegen ersucht habe, den Vorsitz zu übernemen. Er konstatirt die Anwesenheit der nach §. 50 P. 3 des Gemeinde-Statutes zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und ersucht sohin den G.R. Dr. Hochhauser mit der Berichterstattung über das Praeliminare pro 1879 zu beginnen. G.R. Dr. Hochhauser erwänt zuerst, daß anläßlich der vorjährigen Beratung des Praeliminares damals die Hoffnung ausgesprochen worden sei, im Jahre 1878 eine Schuldentilgung mit 10,000 fl vornemen zu können. Bei der Beratung des Praeliminares pro 1879 habe sich nun gezeigt, daß nicht allein diese Hoffnung sich erfüllt, sondern daß sogar 15,000 fl von den Passiv-Capitalien abgezalt worden seien. Nachdem dieses in einer Richtung gewiß nur dardurch möglich geworden sei, daß in der Behandlung der Gemeindeangelegenheiten die höchste Sparsamkeit an den Tag gelegt und daß von Seite des Bürgermeisters keine nun Auslagen aufgegriffen worden seien, für welche im Praeliminare kein Bedacht genommen wäre, und andererseits auch solche Auslagen vermieden worden seien, für welche selbst vorgesorgt gewesen sei; so halte er den

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürgermeister wegen noch anhaltenden Unwolsein der heutigen Sit- zung nicht beiwohnen könne und ihn des- wegen ersucht habe, den Vorsitz zu überne- men. Er konstatirt die Anwesenheit der nach §. 50 P. 3 des Gemeinde-Statutes zur Beschluß- fähigkeit erforderlichen Anzal von Gemein- derats-Mitgliedern und ersucht sohin den G.R. Dr. Hochhauser mit der Berichterstattung über das Praeliminare pro 1879 zu beginnen. G.R. Dr. Hochhauser erwänt zuerst, daß an- läßlich der vorjährigen Beratung des Praelimina- res damals die Hoffnung ausgesprochen worden sei, im Jahre 1878 eine Schuldentilgung mit 10,000 fl vornemen zu können. Bei der Bera- tung des Praeliminares pro 1879 habe sich nun ge- zeigt, daß nicht allein diese Hoffnung sich er- füllt, sondern daß sogar 15,000 fl von den Pas- siv-Capitalien abgezalt worden seien. Nachdem dieses in einer Richtung gewiß nur dar- durch möglich geworden sei, daß in der Behand- lung der Gemeindeangelegenheiten die höchste Sparsamkeit an den Tag gelegt und daß von Seite des Bürgermeisters keine nun Ausla- gen aufgegriffen worden seien, für wel- che im Praeliminare kein Bedacht genommen wäre, und andererseits auch solche Auslagen vermieden worden seien, für welche selbst vorgesorgt gewesen sei; so halte er den

Gemeinderat für verpflichtet, dem Bürgermeister für die Durchfürung des Praeliminares innerhalb dessen Grenzen, sowie für die an den Tag geleg- te Sparsamkeit den schriftlichen Dank zu vo- tiren und beantrage er daher, demselben die sen Dank durch Aufstehen von den Sitzen be- kannt zu geben. Die Versammlung erhebt sich. — Z. 13839. Referent geht sodann auf die Berichterstattung über das Praeliminare pr 1879 über und bemerkt, daß auch dieses mit einem Überschuße abschließe, welcher vorläufig dazu verwendet werden solle, die vom Sparkassa-Darlehen per 20000 fl noch abzustattende Schuld per 5000 fl abzuzalen. Referent nimmt sohin die einzelnen Posten des Präliminares durch und zwar zuerst die ordentlichen Einnamm und zwar 1. Interessen für die Aktiv-Kapitalien. 2. Ertrag der städti- schen Gefälle. 3. Ertrag der Gebüren, an wel- chen Posten sich keine Änderung ergeben habe. Eine solche sei aber bei Post 4. „Renten von städt. Realitäten“ vom Comité vorgenommen worden und zwar auf Grund des Ersuchens der städt. Ar- men-Commission, den bisher vom Wilden-Ver- sorgungsfonde für die Benützung des Ennsdor- fer-Schulgebäudes als Unterstandshaus bezal- ten Jahreszins per 500 fl nachzulassen. Referent ersucht den Schriftführer die diesfällige Zu- schrift der städt. Armen-Commission zu ver- lesen, welche lautet: „Z.12656. An den

Gemeinderat für verpflichtet, dem Bürgermeister für die Durchfürung des Praeliminares innerhalb dessen Grenzen, sowie für die an den Tag gelegte Sparsamkeit den schriftlichen Dank zu votiren und beantrage er daher, demselben die sen Dank durch Aufstehen von den Sitzen bekannt zu geben. Die Versammlung erhebt sich. — Z. 13839. Referent geht sodann auf die Berichterstattung über das Praeliminare pr 1879 über und bemerkt, daß auch dieses mit einem Überschuße abschließe, welcher vorläufig dazu verwendet werden solle, die vom Sparkassa-Darlehen per 20000 fl noch abzustattende Schuld per 5000 fl abzuzalen. Referent nimmt sohin die einzelnen Posten des Präliminares durch und zwar zuerst die ordentlichen Einnamm und zwar 1. Interessen für die Aktiv-Kapitalien. 2. Ertrag der städtischen Gefälle. 3. Ertrag der Gebüren, an welchen Posten sich keine Änderung ergeben habe. Eine solche sei aber bei Post 4. „Renten von städt. Realitäten“ vom Comité vorgenommen worden und zwar auf Grund des Ersuchens der städt. Armen-Commission, den bisher vom Wilden-Versorgungsfonde für die Benützung des Ennsdorfer-Schulgebäudes als Unterstandshaus bezalten Jahreszins per 500 fl nachzulassen. Referent ersucht den Schriftführer die diesfällige Zuschrift der städt. Armen-Commission zu verlesen, welche lautet: „Z.12656. An den

löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr. – Die städt. Armen-Commission hat im Sinne des §. 29. A. A. zur Regelung des Haushaltes für die Armenpflege im Jahre 1879 das Präliminare in ihrer Sitzung vom 2. d.M. in Beratung gezogen und erlaubt, sich dasselbe mit den von ihr eingesetzten Ziffern zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen. Hienach beziffern sich die Ausgaben auf 17700 fl, darunter 9000 fl für Armengelder, welche in der gleichen Zal und Höhe, wie im Jahre 1878 auf Grund des Jahresdurchschnittes, nemlich mit 150 Portionen à 1 fl 120 à 2 fl 50 xr, 40 à 3 fl 50 xr und 30 à 5 fl angenommen wurden. — Die Deckung obigen Erfordernisses soll gefunden werden in den gewönlichen Einamen 7000 fl dem Ergebnisse einer wie alljährlich im Monate Februar durchzuführenden Subscription, deren Resultat auf Grund der Jahre 1876, 1877 und 1878, in welchen hiedurch 4386, 4186 und 4214 fl 92 xr erzielt worden sind, mit 4000 fl präliminirt wurde, und einer Dotation aus der Stadtkasse mit 6700 fl, daher im gleichen Betrage wir im Jahre 1878, so daß also für das Jahr 1879 trotz der erfolgten Erhöhung der Verpflegsgelder für die im Sondersichenhause verpflegten Armen von täglich 30 auf 32 xr pr Kopf an die Stadtkasse für den Titel Armenauslagen keine erhöhten Anforderungen

löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr. – Die städt. Armen-Commission hat im Sinne des §. 29. A. A. zur Regelung des Haushaltes für die Armenpflege im Jahre 1879 das Präli- minare in ihrer Sitzung vom 2. d.M. in Be- ratung gezogen und erlaubt, sich dassel- be mit den von ihr eingesetzten Ziffern zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen. Hienach beziffern sich die Ausgaben auf 17700 fl, darunter 9000 fl für Armengelder, welche in der gleichen Zal und Höhe, wie im Jahre 1878 auf Grund des Jahresdurch- schnittes, nemlich mit 150 Portionen à 1 fl 120 à 2 fl 50 xr, 40 à 3 fl 50 xr und 30 à 5 fl angenommen wurden. — Die Deckung obigen Erfordernisses soll gefunden wer- den in den gewönlichen Einamen 7000 fl dem Ergebnisse einer wie alljährlich im Monate Februar durchzuführenden Sub- scription, deren Resultat auf Grund der Jahre 1876, 1877 und 1878, in welchen hiedurch 4386, 4186 und 4214 fl 92 xr erzielt wor- den sind, mit 4000 fl präliminirt wurde, und einer Dotation aus der Stadtkasse mit 6700 fl, daher im gleichen Betrage wir im Jahre 1878, so daß also für das Jahr 1879 trotz der erfolgten Erhöhung der Verpflegsgelder für die im Sondersichenhause verpfleg- ten Armen von täglich 30 auf 32 xr pr Kopf an die Stadtkasse für den Titel Armenaus- lagen keine erhöhten Anforderungen

gestellt werden. Die Einnamen und Ausga- ben des Milden Versorgungsfondes wurden mit den im Praeliminare ersichtlichen Ziffern eingesetzt. Hiezu erlaubt sich aber die städt. Armen-Commission zu folge obigen Sitzungsbeschlußes noch nachstehen- des zu bemerken. Anläßlich der prov. Widmung des Ennsdorfer Schulgebäudes zu einem Unterstandshause wurde mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom 2. März 1877 bei dem damaligen gün- stigen Stande des Milden-Versorgungs- Fondes beschlossen, aus demselben hiefür an die Stadtkasse einen jährlichen Zins mit 500 fl zu zalen. Seither ist durch die Ausscheidung der Duckart'schen Bür- gerspitals-Stiftung der Milden Versorgungs- fond in seinen Einnamen um circa 800 fl jährlich verringert worden, und schließt derselbe pro 1879 nur mit ein Überschusse von 233 fl ab. Nun schuldet aber derselbe noch für das Josef Lazaret einen zu verzinsenden Restkaufschil- ling pr 3025 fl, was einen Interessenauf- wand von jährlich 151 fl erfordert. Weiters werden die 32 Bürgerspitals- Pfründen, statt des mit 172 täglich si- stemisirten Betrages mit 15 xr, die Bru- derhauspfründen statt mit 14 mit 10, die Sondersichenhaus-Pfründen statt mit 12 1/4 mit 8 und die Lazarethauspfründen statt

gestellt werden. Die Einnamen und Ausgaben des Milden Versorgungsfondes wurden mit den im Praeliminare ersichtlichen Ziffern eingesetzt. Hiezu erlaubt sich aber die städt. Armen-Commission zu folge obigen Sitzungsbeschlußes noch nachstehendes zu bemerken. Anläßlich der prov. Widmung des Ennsdorfer Schulgebäudes zu einem Unterstandshause wurde mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom 2. März 1877 bei dem damaligen günstigen Stande des Milden-VersorgungsFondes beschlossen, aus demselben hiefür an die Stadtkasse einen jährlichen Zins mit 500 fl zu zalen. Seither ist durch die Ausscheidung der Duckart'schen Bürgerspitals-Stiftung der Milden Versorgungsfond in seinen Einnamen um circa 800 fl jährlich verringert worden, und schließt derselbe pro 1879 nur mit ein Überschusse von 233 fl ab. Nun schuldet aber derselbe noch für das Josef Lazaret einen zu verzinsenden Restkaufschilling pr 3025 fl, was einen Interessenaufwand von jährlich 151 fl erfordert. Weiters werden die 32 BürgerspitalsPfründen, statt des mit 172 täglich sistemisirten Betrages mit 15 xr, die Bruderhauspfründen statt mit 14 mit 10, die Sondersichenhaus-Pfründen statt mit 12 1/4 mit 8 und die Lazarethauspfründen statt

mit 8 % mit 6 xr in Folge Interessen Reduction ausbezalt, während es natürlich Pflicht des Milden-Versorgungsfondes ist, ehestens die Auszalung zu den vollen Beträgen zu ermöglichen. Unter solchen Umständen stelle daher die städt. Armen-Commission das Ersuchen, der löbl. Gemeinderat möge bis auf weiteres das städt. Haus No 303 in Ennsdorf aus dem die Gemeinde zur Zeit seiner Verwindung als Schulhaus gleichfalls kein Erträgnis erhielte, unentgeldlich zu Armenzwecken überlassen, und auf die Zalung des Zinses pr jährlich 500 f aus dem Milden Versorgungsfrage an die Stadtkasse verzichten. Die auf diese Weise erzielten Cassa-Überschüsse wären sohin fruchtbringend anzulegen, durch welche Operation die Rückzalung des Passiv-Capitales binnen längstens 6 Jahren ermöglicht wurde, wonach dann auch allmälig an die Auszalung der Pfründen in ihren sistirten Beträgen gedacht werden konnte. — Städt. Armen Commission Steyr, am 4. Dezember 1878 der Vorsitzende Stellvertreter. Franz Hofman.“ Referent bemerkt hiezu, daß das Comité einstimmig der Anschauung gewesen sei, daß, nachdem der Gemeinde die Versorgung der Armen obliege, sie um so mehr von der Zalung dieses Zinses Umgang nennen solle, als

mit 8 % mit 6 xr in Folge Interessen Reducti- on ausbezalt, während es natürlich Pflicht des Milden-Versorgungsfondes ist, ehestens die Auszalung zu den vollen Beträgen zu ermöglichen. Unter solchen Umständen stelle daher die städt. Armen-Commission das Ersu- chen, der löbl. Gemeinderat möge bis auf wei- teres das städt. Haus No 303 in Ennsdorf aus dem die Gemeinde zur Zeit seiner Ver- windung als Schulhaus gleichfalls kein Er- trägnis erhielte, unentgeldlich zu Armen- zwecken überlassen, und auf die Zalung des Zinses pr jährlich 500 f aus dem Milden Versorgungsfrage an die Stadtkasse ver- zichten. Die auf diese Weise erzielten Cassa-Über- schüsse wären sohin fruchtbringend anzu- legen, durch welche Operation die Rückza- lung des Passiv-Capitales binnen längstens 6 Jahren ermöglicht wurde, wonach dann auch allmälig an die Auszalung der Pfründen in ihren sistirten Beträ- gen gedacht werden konnte. — Städt. Armen Commission Steyr, am 4. Dezember 1878 der Vorsitzende Stellvertreter. Franz Hofman.“ Referent bemerkt hiezu, daß das Comité einstim- mig der Anschauung gewesen sei, daß, nach- dem der Gemeinde die Versorgung der Ar- men obliege, sie um so mehr von der Zalung dieses Zinses Umgang nennen solle, als

hiedurch auch beim Milden-Versorgungsfonde die wünschenswerte Ordnung geschaffen werde. Er stellt daher namens des Comités den Antrag es sei dieser vom Milden Versorgungsfonde an die Stadtkasse zu zalende Zins per 500 vorläu- fig aufzulassen, wodurch sich die betreffende Einnamenpost um den gleichen Betrag mindere. Der Vorsitzende ersucht über diesen Punkt abzu- stimmen, und wird derselbe einstimmig angenommen. — Z. 12656. Referent geht dann die weiteren Einnamen Po- sten von 5 - 13 durch, bei denen nichts zu be merken sei und führt an, daß hienach sich die Summe der gewönlichen Einnamen auf 55095 fl beziffern. Hierauf behandelt Referent die gewönlichen Jahres Auslagen, hinsichtlich wel- cher bei den Posten 16 keine Abänderungen vorgeschlagen werden. Hingegen erlaube sich das Comité bei der Rubrik 6, Verwaltungs- Auslagen, welche mit 25125 fl präliminirt, sein, eine Abänderung zu beantragen. Demselben sei nemlich ein Gesuch des städt. Ingenieurs, um Aufbesserung seiner Bezüge vorgelegen, welches der Schriftführer sammt einem hiezu erstatteten Bericht der Amtsleitung zur Ver- lesung bringt, und wonach Referent unter Hinweis auf die sehr befriedigende Dienstlei- stung des Gesuchstellers, die wirkliche Unzu- länglichkeit seiner mit 800 fl und einem

hiedurch auch beim Milden-Versorgungsfonde die wünschenswerte Ordnung geschaffen werde. Er stellt daher namens des Comités den Antrag es sei dieser vom Milden Versorgungsfonde an die Stadtkasse zu zalende Zins per 500 vorläufig aufzulassen, wodurch sich die betreffende Einnamenpost um den gleichen Betrag mindere. Der Vorsitzende ersucht über diesen Punkt abzustimmen, und wird derselbe einstimmig angenommen. — Z. 12656. Referent geht dann die weiteren Einnamen Posten von 5 - 13 durch, bei denen nichts zu be merken sei und führt an, daß hienach sich die Summe der gewönlichen Einnamen auf 55095 fl beziffern. Hierauf behandelt Referent die gewönlichen Jahres Auslagen, hinsichtlich welcher bei den Posten 16 keine Abänderungen vorgeschlagen werden. Hingegen erlaube sich das Comité bei der Rubrik 6, VerwaltungsAuslagen, welche mit 25125 fl präliminirt, sein, eine Abänderung zu beantragen. Demselben sei nemlich ein Gesuch des städt. Ingenieurs, um Aufbesserung seiner Bezüge vorgelegen, welches der Schriftführer sammt einem hiezu erstatteten Bericht der Amtsleitung zur Verlesung bringt, und wonach Referent unter Hinweis auf die sehr befriedigende Dienstleistung des Gesuchstellers, die wirkliche Unzulänglichkeit seiner mit 800 fl und einem

Naturalquartir bemessenen Bezügen und den strengen, äußern, mit einem größeren Aufwand verbundenen Dienst, bemerkt, daß das Comité in einstimmigen Beschluß gefast habe, eine Erhöhung seiner Bezüge um jährlich 200 fl zu beantragen. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Reder stellt unter Hinweis auf die Stellung der übrigen Gemeinde Beamten den motivirten Antrag, den Ingenieur in die 9. Rangsklasse mit in mit dieser Reihung verbundenen Bezug einzuteilen, nachdem hiedurch dessen Stellung ein für allemal geregelt, und sich im Falle der Anname seines Antrages der Mehrbedarf gegenüber dem Antrage des Comités doch nur auf jährlich 70 fl belaufen wurde. Referent konformirt sich mit diesem Antrage des G.R. Reder, der mit goßer Majorität zum Beschluße erhoben wird. — Z. 316 praes. Referent geht sohin auf Post VII., Sicherheits-Auslagen über welche mit 21035 fl präliminirt seien; bei dieser Post habe nun das Comité ebenfalls Abänderungen beantragt und zwar 1. wegen Anschaffung von Waffen. Es habe sich kein Eingreifen der Wache im öffentlichen Dienste gezeigt, daß der Schleppsäbel, mit dem dieselbe gegenwärtig ausgerüstet sei, nicht handsam sei, und

Naturalquartir bemessenen Bezügen und den strengen, äußern, mit einem größeren Aufwand verbundenen Dienst, bemerkt, daß das Comité in einstimmigen Beschluß gefast habe, eine Erhöhung seiner Bezüge um jähr- lich 200 fl zu beantragen. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Reder stellt unter Hinweis auf die Stel- lung der übrigen Gemeinde Beamten den motivirten Antrag, den Ingenieur in die 9. Rangsklasse mit in mit dieser Reihung verbundenen Bezug einzuteilen, nachdem hiedurch dessen Stellung ein für al- lemal geregelt, und sich im Falle der Anna- me seines Antrages der Mehrbedarf gegen- über dem Antrage des Comités doch nur auf jährlich 70 fl belaufen wurde. Referent konformirt sich mit diesem Antrage des G.R. Reder, der mit goßer Majorität zum Beschluße erhoben wird. — Z. 316 praes. Referent geht sohin auf Post VII., Sicherheits-Ausla- gen über welche mit 21035 fl präliminirt seien; bei dieser Post habe nun das Comité ebenfalls Abände- rungen beantragt und zwar 1. wegen Anschaffung von Waffen. Es habe sich kein Ein- greifen der Wache im öffentlichen Dienste gezeigt, daß der Schleppsäbel, mit dem dieselbe gegenwär- tig ausgerüstet sei, nicht handsam sei, und

dieselbe häufig hindern. Das Comité beantrage daher, sie mit anderen Säbel mit Lederscheiden, gleich jenen, wie sie bei der Linzer-Sicherheitswa- che eingeführt seien, sowie weiters mit Boxern zu verschen, und zu diesem Zwecke 100 fl ins Praeli- minare einzustellen. Weiters sei im Co- mité zur Sprache gebracht worden, daß der häufige Personenwechsel in der Sicherheitswa- che hauptsächtlich darin seinen Grund habe, daß die Wachmänner zu häufig in Dienst kämen, und sehr angestrengt seien, daher sich deren ge- genwärtige Zal mit Rücksicht auf den Umfang der Stadt als zu klein erweise; es empfehle sich daher, die Wachmannschaft um 2 Mitglie- der zu vermeren, und habe daher das Comité diesfalls um 1000 fl mehr ins Praeliminare ein- gesetzt; auch dieser Beschluß sei vom Comité mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt worden. G.R. Holub hebt hervor, daß seinerzeit bei Ein- führung der städt. Gewölbe & Feuerwache geltend gemacht worden sei, daß hiedurch die Sicherheitswache besonders hinsichtlich des Nacht- Dienstes unterstützt werde, und daher deren Stand nicht erhöht zu werden brauche. G.R. Anton von Jäger wirft die Frage auf, ob es nicht zweckentsprechender wäre, wenn schon der Vermehrung der Wache in Aussicht genom- men würde, einen Bezirksposten in Wieserfeld oder der Bruderhausgasse zu kreiren. — Hie-

dieselbe häufig hindern. Das Comité beantrage daher, sie mit anderen Säbel mit Lederscheiden, gleich jenen, wie sie bei der Linzer-Sicherheitswache eingeführt seien, sowie weiters mit Boxern zu verschen, und zu diesem Zwecke 100 fl ins Praeliminare einzustellen. Weiters sei im Comité zur Sprache gebracht worden, daß der häufige Personenwechsel in der Sicherheitswache hauptsächtlich darin seinen Grund habe, daß die Wachmänner zu häufig in Dienst kämen, und sehr angestrengt seien, daher sich deren gegenwärtige Zal mit Rücksicht auf den Umfang der Stadt als zu klein erweise; es empfehle sich daher, die Wachmannschaft um 2 Mitglieder zu vermeren, und habe daher das Comité diesfalls um 1000 fl mehr ins Praeliminare eingesetzt; auch dieser Beschluß sei vom Comité mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt worden. G.R. Holub hebt hervor, daß seinerzeit bei Einführung der städt. Gewölbe & Feuerwache geltend gemacht worden sei, daß hiedurch die Sicherheitswache besonders hinsichtlich des NachtDienstes unterstützt werde, und daher deren Stand nicht erhöht zu werden brauche. G.R. Anton von Jäger wirft die Frage auf, ob es nicht zweckentsprechender wäre, wenn schon der Vermehrung der Wache in Aussicht genommen würde, einen Bezirksposten in Wieserfeld oder der Bruderhausgasse zu kreiren. — Hie-

durch würde die Möglichkeit gebeten, vorkommendenfalls bei Exzessen, Raufereien und dergleichen die polizeiliche Hilfe schneller bei der Hand zu haben; andererseits würde hiedurch dem, insbesonders in den Vorstädten noch im mer schwunghaft betriebenen Strassenbettel mehr Einhalt gethan; er wäre daher dafür, in der dortigen Gegend ein Lokale zu diesem Zwecke zu mieten, und in demselben einer Bezirksposten unterzubringen, und stelle mithin den bestimmten Antrag, im Falle der Vermehrung der Sicherheitswache eine Filiale derselben in der genannten Vorstadt zu errichten. Die G.R. Breslmayr und Ploberger unterstützen die sen Zusatzantrag des G.R. Anton von Jaeger lebhaft. G.R. Peyrl möchte darauf aufmerksam machen, daß die früher von der Wache benützten Schußwaffen, welche noch vorhanden seien, in ihrem gegenwärtigen Zustande unbrauchbar seien. Unter Hinweis auf die jüngsten Vorgänge in der Frohnveste glaube er, daß es immer recht gut wäre, wenn die Wache für solche außerordentliche Fälle mit Schußwaffen bewaffnet wäre. Er stelle daher den Antrag es seien die vorhandenen Gewehre einer Untersuchung zu unterziehen, in Stand zu setzen und dann als Reserve-Gewehre

durch würde die Möglichkeit gebeten, vorkom- mendenfalls bei Exzessen, Raufereien und der- gleichen die polizeiliche Hilfe schneller bei der Hand zu haben; andererseits würde hiedurch dem, insbesonders in den Vorstädten noch im mer schwunghaft betriebenen Strassenbettel mehr Einhalt gethan; er wäre daher dafür, in der dortigen Gegend ein Lokale zu diesem Zwecke zu mieten, und in demselben einer Bezirksposten unterzubringen, und stelle mithin den bestimmten Antrag, im Falle der Vermehrung der Sicherheitswache eine Fi- liale derselben in der genannten Vorstadt zu errichten. Die G.R. Breslmayr und Ploberger unterstützen die sen Zusatzantrag des G.R. Anton von Jaeger leb- haft. G.R. Peyrl möchte darauf aufmerksam ma- chen, daß die früher von der Wache benützten Schußwaffen, welche noch vorhanden seien, in ihrem gegenwärtigen Zustande unbrauchbar seien. Unter Hinweis auf die jüngsten Vorgänge in der Frohnveste glaube er, daß es immer recht gut wäre, wenn die Wache für solche außerordentliche Fälle mit Schußwaffen bewaffnet wäre. Er stelle daher den Antrag es seien die vorhandenen Gewehre einer Untersuchung zu unterziehen, in Stand zu setzen und dann als Reserve-Gewehre

von der Wache in Aufbewahrung zu nemen. G.R. Holub erwiedert, daß in dieser Richtung bereits von Seite des Herrn Bürgermeisters eine Anfrage an die Direction der Waffen- Fabrik gelangt sei, ob dieselbe nicht bereit wä- re, für die Wache nur Gewehre zu liefern. Er wisse zwar nicht, ob und welche Erledigung hierauf seitens der Waffenfabrik erfolgt sei, doch glaube er, daß hiedurch der Antrag des Vor- redners bereits überholt sei. G.R. Ploberger hebt hervor, daß hievon der Gemein- derats nichts wisse, worüber der Vorsitzende entgegnet, daß es sich ja nur um eine Voran- frage der Gemeinde-Vorstehung handle, und daß seinerzeit der Gegenstand schon vor den Ge- meinderat gebracht werden würde. Der Vorsitzende läßt sohin die Anträge des Comité auf Einsetzung von 100 fl für die Anschaffung von neuen Säbeln nebst Boxern und von 1000 fl für die Vermehrung der Sicherheitswache um 2 Mitglieder, sowie den Zusatzantrag des G.R. Anton von Jaeger auf Errichtung einer Bezirkspostens in der Vorstadt Wieserfeld, oder Bruderhausgasse zur Abstimmung bringen, und werden alle diese Anträge einstimmig angenommen. Referent führt sohin die weiteren Posten

von der Wache in Aufbewahrung zu nemen. G.R. Holub erwiedert, daß in dieser Richtung bereits von Seite des Herrn Bürgermeisters eine Anfrage an die Direction der WaffenFabrik gelangt sei, ob dieselbe nicht bereit wäre, für die Wache nur Gewehre zu liefern. Er wisse zwar nicht, ob und welche Erledigung hierauf seitens der Waffenfabrik erfolgt sei, doch glaube er, daß hiedurch der Antrag des Vorredners bereits überholt sei. G.R. Ploberger hebt hervor, daß hievon der Gemeinderats nichts wisse, worüber der Vorsitzende entgegnet, daß es sich ja nur um eine Voranfrage der Gemeinde-Vorstehung handle, und daß seinerzeit der Gegenstand schon vor den Gemeinderat gebracht werden würde. Der Vorsitzende läßt sohin die Anträge des Comité auf Einsetzung von 100 fl für die Anschaffung von neuen Säbeln nebst Boxern und von 1000 fl für die Vermehrung der Sicherheitswache um 2 Mitglieder, sowie den Zusatzantrag des G.R. Anton von Jaeger auf Errichtung einer Bezirkspostens in der Vorstadt Wieserfeld, oder Bruderhausgasse zur Abstimmung bringen, und werden alle diese Anträge einstimmig angenommen. Referent führt sohin die weiteren Posten

8 - 13 der gewönlichen Jahresauslagen an und bemerkt, daß sich deren Summe nach dem vom Amte vorgelegten Praeliminare auf 122,238 fl hingegen nach dem Antrage des Comité und auf Grund der hierüber bereits vom Gemeinderate eine gefaßten Beschlüsse auf 123,608 fl beziffere, daher sich mit Zusammenhalt der gewönlichen Einnamen ein unbedeckter Abgang mit 68513 fl ergebe. Referent geht sohin auf die außerordentlichen Ausgaben über, welche er der Reihe nach anführt, und bei denen als neue Ausgabenpost auf Grund des letzten Gemeinderats-Beschlußes die Kosten der Herstellung der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude, noch einzusetzen gewesen wären, welche das Comité mit 150 fl präliminirt habe. G.R. Pointer bemerkt, daß er hinsichtlich dieser Post nicht klar sei, da ja die Hälfte der Kosten Herr Edelbauer zalen müße, der doch zu fragen wäre, worüber der Vorsitzende erwiedert, daß derselbe ja hierüber schon einvernommen worden sei, und daß er sich mit der Herstellung der Wasserleitung einverstanden erklärt habe. Übrigens sei es besser, grösser Summen hiefür ins Präliminare einzusetzen, weil, wenn mit einer geringeren das Auslangen gefunden würde, dieses für die finanzielle Gebarung jedenfalls

8 - 13 der gewönlichen Jahresauslagen an und bemerkt, daß sich deren Summe nach dem vom Amte vorgelegten Praeliminare auf 122,238 fl hingegen nach dem Antrage des Co- mité und auf Grund der hierüber bereits vom Gemeinderate eine gefaßten Beschlüsse auf 123,608 fl beziffere, daher sich mit Zusam- menhalt der gewönlichen Einnamen ein unbedeckter Abgang mit 68513 fl ergebe. Referent geht sohin auf die außerordentlichen Ausgaben über, welche er der Reihe nach anführt, und bei denen als neue Ausgabenpost auf Grund des letzten Gemeinderats-Beschlußes die Ko- sten der Herstellung der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude, noch einzusetzen gewesen wären, welche das Comité mit 150 fl prälimi- nirt habe. G.R. Pointer bemerkt, daß er hinsichtlich dieser Post nicht klar sei, da ja die Hälfte der Kosten Herr Edelbauer zalen müße, der doch zu fragen wäre, worüber der Vorsitzende erwiedert, daß derselbe ja hierüber schon einvernommen worden sei, und daß er sich mit der Herstel- lung der Wasserleitung einverstanden er- klärt habe. Übrigens sei es besser, grös- ser Summen hiefür ins Präliminare ein- zusetzen, weil, wenn mit einer geringe- ren das Auslangen gefunden würde, die- ses für die finanzielle Gebarung jedenfalls

von Vorteil wäre. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Comités auf Einsetzung eines Betrages von 1500 fl für diesen Zweck angenommen. — Referent fort fort, daß demgemäß sich die Summe der bisherigen außerordentlichen Auslagen auf 9550 fl beziffern, nun kämen aber weitere ausser- ordentliche Auslagen, unter den für die Kosten der neuen Häuser-Nummerirung von Seite des Amtes ein Betrag von 800 fl eingesetzt worden sei. Dieser Betrag sei lediglich präliminirt, für die Bezeichnung der Strassen und Plätze, wäh- rend es bisher von Seite des Gemeinderates in Aussicht genommen gewesen sei, daß die Tafeln für die einzelnen Häuser jeder Haus- besitzer, selbst anschaffen solle. Dieser Ge- genstand sei nun im Comité eingehend erör- tert worden, und habe man es für unbil- lig gehalten, von Seite der Gemeinde dem Hausherrn gewiße Tafeln zu oktroiren, die er sich vielleicht selbst billiger anschaffen könnte. Es müsse unbillig erscheinen, daß bei Hinausgabe der Tafeln zum gleichen Prei- se der Besitzer eines kleineren Hauses die gleichen Auslagen, wie jener eines größe- ren tragen müße, abgesehen davon, daß nach der Überzeugung des Comités man überhaupt hinsichtlich der Feststellung des Preises einer Tafel kein Verfügungs- recht habe. Ganz anders stelle sich die Sache,

von Vorteil wäre. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Comités auf Einsetzung eines Betrages von 1500 fl für diesen Zweck angenommen. — Referent fort fort, daß demgemäß sich die Summe der bisherigen außerordentlichen Auslagen auf 9550 fl beziffern, nun kämen aber weitere ausserordentliche Auslagen, unter den für die Kosten der neuen Häuser-Nummerirung von Seite des Amtes ein Betrag von 800 fl eingesetzt worden sei. Dieser Betrag sei lediglich präliminirt, für die Bezeichnung der Strassen und Plätze, während es bisher von Seite des Gemeinderates in Aussicht genommen gewesen sei, daß die Tafeln für die einzelnen Häuser jeder Hausbesitzer, selbst anschaffen solle. Dieser Gegenstand sei nun im Comité eingehend erörtert worden, und habe man es für unbillig gehalten, von Seite der Gemeinde dem Hausherrn gewiße Tafeln zu oktroiren, die er sich vielleicht selbst billiger anschaffen könnte. Es müsse unbillig erscheinen, daß bei Hinausgabe der Tafeln zum gleichen Preise der Besitzer eines kleineren Hauses die gleichen Auslagen, wie jener eines größeren tragen müße, abgesehen davon, daß nach der Überzeugung des Comités man überhaupt hinsichtlich der Feststellung des Preises einer Tafel kein Verfügungsrecht habe. Ganz anders stelle sich die Sache,

wenn die Anbringung der Tafeln vom Standpunkte der Lokalpolizei aus vorgenommen werde. Wenn die Gemeinde selbst die ganze Angelegenheit übernemen und die Kosten aus Gemeindemitteln bestreite dann sei eine einheitliche und rasche Durchführung möglich, und werde jeder Konflict vermieden. Das Comité habe daher mit einhelligen Beschluße beantragt, es sei dieser Posten statt mit 800 mit 2000 fl zu präliminiren. G.R. Holub erklärt sich mit der Anschaffung der Nummerirungs-Tafeln für die einzelnen Häuser auf Kosten der Gemeinde nicht einverstanden, und beruft sich in dieser Richtung auf jene frühere Sitzung, wo dieser Gegenstand bereits zur Sprache gebracht worden sei, und wo er bemerkt habe, daß in den entlegenen Vorstädten es vollkommen genüge, wenn dort beliebige Tafel angebracht würden, wenn sie nur die richtige Nummer haben. In den frequentesten Strassen wurde ohnehin gewiß kein Hausherr einen Anstand nemen, sich die von der Gemeinde gewälte Tafel zu kaufen. Redner macht hiebei aufmerksam, daß die im Jahre 1878 erzielten Ersparungen nicht allein durch gewönlichen Einnamen verursacht worden seien, sondern ein Betrag von 2000 fl durch Ankauf

wenn die Anbringung der Tafeln vom Standpunk- te der Lokalpolizei aus vorgenommen werde. Wenn die Gemeinde selbst die ganze Angelegenheit übernemen und die Kosten aus Gemeindemitteln bestreite dann sei eine einheitliche und rasche Durch- führung möglich, und werde jeder Konflict vermieden. Das Comité habe daher mit einhelligen Beschluße beantragt, es sei dieser Posten statt mit 800 mit 2000 fl zu präliminiren. G.R. Holub erklärt sich mit der Anschaffung der Nummerirungs-Tafeln für die einzel- nen Häuser auf Kosten der Gemeinde nicht einverstanden, und beruft sich in dieser Richtung auf jene frühere Sitzung, wo dieser Gegenstand bereits zur Sprache ge- bracht worden sei, und wo er bemerkt habe, daß in den entlegenen Vorstädten es voll- kommen genüge, wenn dort beliebige Tafel angebracht würden, wenn sie nur die richtige Nummer haben. In den frequentesten Strassen wurde ohnehin ge- wiß kein Hausherr einen Anstand nemen, sich die von der Gemeinde gewälte Tafel zu kaufen. Redner macht hiebei auf- merksam, daß die im Jahre 1878 erzielten Ersparungen nicht allein durch gewönlichen Einnamen verursacht worden seien, son- dern ein Betrag von 2000 fl durch Ankauf

eines städt. Grundes seitens der Waffenfabrick eingenommen worden sei. G.R. Leopold Huber glaubt, daß die Durchfüh- rung einer neuen Nummerirung auf An- stände im Grundbuche stossen würde. G.R. Pointer erwidert, daß die neue Anlage des Grundbuches auch für Steyr ohnehin un- mittelbar bevorstehe; auch halte er es für einen vollkommen richtigen Vorgang, wenn mit der Anschaffung sämmtlicher Häusernum- merirungstafeln von Seite der Gemeinde vorgegangen werden würde. Denn hievon hätten nicht bloß die Hausbesitzer, sondern auch die Inwoner einen Nutzen, insbesonders durch die hiedurch erzielte bessere Orientirung. Es sei daher nicht billig, daß der Hausbesitzer allein die Kosten tragen sollte, während alle davon den Nutzen hätten, daher die An- schaffung aus Gemeindemitteln, zu denen Alle beitrügen, das Richtige wäre. G.R. Peyrl fürt an, daß man auch im Comité auf die einheitliche Durchführung einen grös- seren Wert gelegt habe, weil sich dann wenn die Gemeinde selbst die Angelegenheit in die Hand nenne, sich voraussichtlich noch ein bedeutend billiger Preis erzielen lasse, überdies die Anschaffung dann im Gros- sen erfolgen könne.

eines städt. Grundes seitens der Waffenfabrick eingenommen worden sei. G.R. Leopold Huber glaubt, daß die Durchführung einer neuen Nummerirung auf Anstände im Grundbuche stossen würde. G.R. Pointer erwidert, daß die neue Anlage des Grundbuches auch für Steyr ohnehin unmittelbar bevorstehe; auch halte er es für einen vollkommen richtigen Vorgang, wenn mit der Anschaffung sämmtlicher Häusernummerirungstafeln von Seite der Gemeinde vorgegangen werden würde. Denn hievon hätten nicht bloß die Hausbesitzer, sondern auch die Inwoner einen Nutzen, insbesonders durch die hiedurch erzielte bessere Orientirung. Es sei daher nicht billig, daß der Hausbesitzer allein die Kosten tragen sollte, während alle davon den Nutzen hätten, daher die Anschaffung aus Gemeindemitteln, zu denen Alle beitrügen, das Richtige wäre. G.R. Peyrl fürt an, daß man auch im Comité auf die einheitliche Durchführung einen grösseren Wert gelegt habe, weil sich dann wenn die Gemeinde selbst die Angelegenheit in die Hand nenne, sich voraussichtlich noch ein bedeutend billiger Preis erzielen lasse, überdies die Anschaffung dann im Grossen erfolgen könne.

G.R. Holub erwidert, daß ja auch die bisher eingebrachten Offerte sich darauf gründen, daß der ganze Bedarf von Häusernummerirungstafel angeschafft werden. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß es sich heute ja nur um die prinzipielle Frage der Einsetzung eines bestimmten Betrages ins Präliminare für den vorliegenden Zweck handle. Es sei wol selbst verständlich, daß man es bei dem alten Schlendrian, nicht belassen könne, wo es jedem Hausbesitzer offen stünde, diese oder jene Tafel sich anzuschaffen, was dem einzelnen freilich wenig kosten würde. Wenn man einmal von Seite der Gemeinde die Überzeugung habe, daß die gegenwärtige Nummerirung ganz schlecht und nirgends so elend sei, als wie in Steyr, so wäre es doch besser, die Sache gleich ordentlich durchzuführen. Die einzelnen Hausbesitzer könne man einmal nicht verpflichten, die von der Gemeinde angeschafften Tafeln um diesen oder jenen Preis zu kaufen. Im öffentlichen Interesse aber sei die einheitliche Nummerirung und Bezeichnung sämmtlicher Häuser wünschenswert, es zeige sich ja bei jeder Einquartirung, daß die Soldaten nicht im Stande seien, das ihnen zugewiesene Haus zu finden. Weiters sei gerade der jetzige Zeitpunkt der günstigste. Im Frühjahre 1879 wurde die Anlegung eines neuen Grundbuches für Steyr beginnen. Mit dieser

G.R. Holub erwidert, daß ja auch die bisher einge- brachten Offerte sich darauf gründen, daß der ganze Bedarf von Häusernummerirungstafel ange- schafft werden. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß es sich heute ja nur um die prinzipielle Frage der Einset- zung eines bestimmten Betrages ins Prälimi- nare für den vorliegenden Zweck handle. Es sei wol selbst verständlich, daß man es bei dem alten Schlendrian, nicht belassen könne, wo es jedem Hausbesitzer offen stünde, diese oder jene Tafel sich anzuschaffen, was dem ein- zelnen freilich wenig kosten würde. Wenn man einmal von Seite der Gemeinde die Über- zeugung habe, daß die gegenwärtige Numme- rirung ganz schlecht und nirgends so elend sei, als wie in Steyr, so wäre es doch besser, die Sache gleich ordentlich durchzuführen. Die ein- zelnen Hausbesitzer könne man einmal nicht verpflichten, die von der Gemeinde angeschaff- ten Tafeln um diesen oder jenen Preis zu kau- fen. Im öffentlichen Interesse aber sei die einheitliche Nummerirung und Bezeichnung sämmtlicher Häuser wünschenswert, es zeige sich ja bei jeder Einquartirung, daß die Solda- ten nicht im Stande seien, das ihnen zuge- wiesene Haus zu finden. Weiters sei gerade der jetzige Zeitpunkt der günstigste. Im Früh- jahre 1879 wurde die Anlegung eines neuen Grundbuches für Steyr beginnen. Mit dieser

habe die neue Nummerirung Hand in Hand zu gehen, und sei selbe bei diesem Anlaße ohne Anstand durchzuführen. Werde dieser Augenblick versäumt, dann müße das eben erst angelegte Grundbuch wieder berichtiget werden und jedes Haus bekomme wieder 2 oder 3 Nummern. Er sehe keinen Grund ein, warum nicht die Gemeinde die An- schaffung der Tafeln auf sich nemen könnte, da ja in diesem Falle doch alle gleichmässig zur Zalung herbeigezogen würden. G.R. Holub macht geltend, daß er keineswegs gegen die Einführung einer neuen Hausnum- merirung sei, er sei nur damit nicht einver- standen, daß die Anschaffung der Häusernum- merirungstafeln von der Gemeinde aus- gehe. G.R. Reder erklärt sich jedenfalls für die Anschaf- fung der Tafeln durch die Gemeinde, weil sonst der Fall sich ereignen würde, daß der Gemein- de ganze Reihe von Nummertafeln übrig bleiben würde. Der Vorsitzende betont, daß die Einführung einer neuen Häusernummerirung im Prin- zipe ohnehin bereits beschlossen sei. Heute handle es sich blos darum, ob hiefür ein ent- sprechender Betrag ins Praeliminare aufzu- nemen sei. Er für seine Person glaube, daß man jedenfalls auf eine einheitliche

habe die neue Nummerirung Hand in Hand zu gehen, und sei selbe bei diesem Anlaße ohne Anstand durchzuführen. Werde dieser Augenblick versäumt, dann müße das eben erst angelegte Grundbuch wieder berichtiget werden und jedes Haus bekomme wieder 2 oder 3 Nummern. Er sehe keinen Grund ein, warum nicht die Gemeinde die Anschaffung der Tafeln auf sich nemen könnte, da ja in diesem Falle doch alle gleichmässig zur Zalung herbeigezogen würden. G.R. Holub macht geltend, daß er keineswegs gegen die Einführung einer neuen Hausnummerirung sei, er sei nur damit nicht einverstanden, daß die Anschaffung der Häusernummerirungstafeln von der Gemeinde ausgehe. G.R. Reder erklärt sich jedenfalls für die Anschaffung der Tafeln durch die Gemeinde, weil sonst der Fall sich ereignen würde, daß der Gemeinde ganze Reihe von Nummertafeln übrig bleiben würde. Der Vorsitzende betont, daß die Einführung einer neuen Häusernummerirung im Prinzipe ohnehin bereits beschlossen sei. Heute handle es sich blos darum, ob hiefür ein entsprechender Betrag ins Praeliminare aufzunemen sei. Er für seine Person glaube, daß man jedenfalls auf eine einheitliche

Der Vorsitzende bringt sohin den Antrag des Comité auf Einstellung von 2000 fl für diesen Zweck zur Abstimmung, und wird derselbe mit Majorität zum Beschluße erhoben. Referent bemerkt dann weiters, daß bei den außerordentlichen Ausgaben auch wieder 5000 fl für Rückzalung des restlichen Sparkassa-Darlehens pr 20,000 fl präliminirt seien und bezifferte sich hienach die Summe sämmtlicher Auslagen mit Zugrundlegung der heutigen Beschlüße auf 152,623 fl. Zur Bedeckung dieser Auslagen seien nun neben den gewönlichen Jahreseinnamen die ausserordentlichen Einnamen zu verwenden; zu diesen gehören 1. die Gemeinde-Umlage, welche nach dem Antrage des Comité in derselben Höhe, wie im Jahre 1878, nemlich mit 60 % der direkten ärarischen Steuern einzuheben, wären. Nur beantrage das Comité in dieser Beziehung, die sich daraus ergebenden, vom Amte mit 57,000 fl präliminirten Einnamen mit 59,000 f einzusetzen; weil die seitens der Waffenfabrik vom Amte in Aussicht genommenen diesfälligen Einnamen pr 21,000 fl unbedenklich mit 23,000 f präliminirt weiden könnten, indem die Jahresgebür, pro 1878 sogar 28,355 fl betragen habe und eine Verminderung dieser Summe kaum zu befürchten sei. 2. Weiters beantrage das Comite die Einhebung der Zinskreuzer in der bisherigen Höhe, nemlich mit 2 % bis

Der Vorsitzende bringt sohin den Antrag des Comité auf Einstellung von 2000 fl für die- sen Zweck zur Abstimmung, und wird derselbe mit Majorität zum Beschluße erhoben. Referent bemerkt dann weiters, daß bei den außerordentlichen Ausgaben auch wieder 5000 fl für Rückzalung des restlichen Spar- kassa-Darlehens pr 20,000 fl präliminirt seien und bezifferte sich hienach die Summe sämmt- licher Auslagen mit Zugrundlegung der heutigen Beschlüße auf 152,623 fl. Zur Bedeckung dieser Auslagen seien nun neben den gewönlichen Jahreseinnamen die aus- serordentlichen Einnamen zu verwenden; zu diesen gehören 1. die Gemeinde-Umlage, wel- che nach dem Antrage des Comité in derselben Höhe, wie im Jahre 1878, nemlich mit 60 % der direkten ärarischen Steuern einzuheben, wä- ren. Nur beantrage das Comité in dieser Be- ziehung, die sich daraus ergebenden, vom Amte mit 57,000 fl präliminirten Einnamen mit 59,000 f einzusetzen; weil die seitens der Waf- fenfabrik vom Amte in Aussicht genomme- nen diesfälligen Einnamen pr 21,000 fl un- bedenklich mit 23,000 f präliminirt weiden könnten, indem die Jahresgebür, pro 1878 sogar 28,355 fl betragen habe und eine Verminderung dieser Summe kaum zu befürchten sei. 2. Weiters beantrage das Comite die Einhebung der Zinskreuzer in der bisherigen Höhe, nemlich mit 2 % bis

zu 100 fl, mit 3 1/2 % bis zu 200 fl, und mit 5 % über 200 fl Zins, was eine Gesammt-Einname von 7500 fl darstelle. 3. Auch die Verzerungssteuer- Zuschläge würden in derselben Höhe, wie im Jahre 1878 beantragt und zwar von der Bier-Consumtion in Steyr mit 30 %, beziffert auf 26,400 fl; ebenso von Wein- und Obstmost-Consumtion, mit einem 30 % Zuschlage pr 1832 fl und von der Fleischkon- sumption ebenfalls mit 30 % pr 4212 fl so daß sich die gesammten außerordentlichen Einnamen nach dem Antrage des Comités auf 98,944 fl bezifferten. Der Vorsitzende bringt sohin diese sub, 1 2 & 3 aufgezälten Anträge des Comités wegen Bemessung der Gemein- de-Umlage, der Zinskreuzer und der Verze- rungssteuer Zuschläge getrennt zur Ab- stimmung, und werden diese sämmtlichen Anträge einstimmig angenommen. Referent bemerkt sohin schließlich, daß sich im Zusammenhalte zwischen den ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, und den ordentlichen und außerordentlichen Einnamen, wie selbe heute vom Gemeinde- rate so eben beschlossen worden seien, ein schließlicher Kassarest mit 1416 fl herausstelle, daher die Bedeckung für sämmtliche Auslagen genügend vorhanden sei.

zu 100 fl, mit 3 1/2 % bis zu 200 fl, und mit 5 % über 200 fl Zins, was eine Gesammt-Einname von 7500 fl darstelle. 3. Auch die VerzerungssteuerZuschläge würden in derselben Höhe, wie im Jahre 1878 beantragt und zwar von der Bier-Consumtion in Steyr mit 30 %, beziffert auf 26,400 fl; ebenso von Weinund Obstmost-Consumtion, mit einem 30 % Zuschlage pr 1832 fl und von der Fleischkonsumption ebenfalls mit 30 % pr 4212 fl so daß sich die gesammten außerordentlichen Einnamen nach dem Antrage des Comités auf 98,944 fl bezifferten. Der Vorsitzende bringt sohin diese sub, 1 2 & 3 aufgezälten Anträge des Comités wegen Bemessung der Gemeinde-Umlage, der Zinskreuzer und der Verzerungssteuer Zuschläge getrennt zur Abstimmung, und werden diese sämmtlichen Anträge einstimmig angenommen. Referent bemerkt sohin schließlich, daß sich im Zusammenhalte zwischen den ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, und den ordentlichen und außerordentlichen Einnamen, wie selbe heute vom Gemeinderate so eben beschlossen worden seien, ein schließlicher Kassarest mit 1416 fl herausstelle, daher die Bedeckung für sämmtliche Auslagen genügend vorhanden sei.

Der Vorsitzende erklärt sohin das Praeliminare pro 1879 wie selbes vom Comité beantragt werde im ganzen zur Abstimmung zu bringen, und wird selbes einstimmig angenommen. Sohin ersucht der Vorsitzende den Obmann der 2. Section die noch auf der Tages-Ordnung stehende Angelegenheit wegen Begebung der Wirtschaffuhren vorzutragen, G.R. Leopold Huber erwänt, daß wegen Übername der Wirtschaftsfuhren für 1879 2 Offerte eingelaufen seien, und zwar von Herrn Ignaz Huemer, welcher für ein Paar Pferde per Tag 3 fl 50 xr verlange, und von Herrn Karl Viertel, welcher hiefür 3 fl 60 xr verlange. Nachdem die Differenz zwischen beiden nur 10 xr betrage und Herrn Viertls' Leistungen bereits bekannt seien, so beantrage die Section die Anname des Offertes des Herrn Viertl. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 13086 und 13090. — Der Vorsitzende bringt dann noch als Mitteilung nachstehende Zuschrift der städt. Armen-Commission zur Verlesung: „z.Z. 12904. An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr! Die städtische Armen-Commission hat in ihrer außerordentlichen Sitzung vom 16. d.M. über den Antrag seines Mitgliedes des Herrn

Der Vorsitzende erklärt sohin das Praeliminare pro 1879 wie selbes vom Comité beantragt werde im ganzen zur Abstimmung zu bringen, und wird selbes einstimmig an- genommen. Sohin ersucht der Vorsitzende den Obmann der 2. Section die noch auf der Tages-Ordnung stehende Angelegenheit wegen Begebung der Wirtschaffuhren vorzutragen, G.R. Leopold Huber erwänt, daß wegen Über- name der Wirtschaftsfuhren für 1879 2 Offer- te eingelaufen seien, und zwar von Herrn Ignaz Huemer, welcher für ein Paar Pferde per Tag 3 fl 50 xr verlange, und von Herrn Karl Viertel, welcher hiefür 3 fl 60 xr verlange. Nach- dem die Differenz zwischen beiden nur 10 xr betrage und Herrn Viertls' Leistungen bereits bekannt seien, so beantrage die Section die Anname des Offertes des Herrn Viertl. Dieser Antrag wird einstimmig angenom- men. — Z. 13086 und 13090. — Der Vorsitzende bringt dann noch als Mitteilung nachstehende Zuschrift der städt. Armen-Com- mission zur Verlesung: „z.Z. 12904. An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr! Die städtische Armen-Commission hat in ihrer außeror- dentlichen Sitzung vom 16. d.M. über den Antrag seines Mitgliedes des Herrn

Gemeinderates Anton Mayr den einstimmigen Beschluß gefaßt, im Fasching 1879 einen Ar- men-Ball abzuhalten, dessen Reinerträg- nis dem hiesigen Armenfonde, resp. den hierstädtischen Armen zu gute kommen solle. Hievon beehrt sich die städt. Armen-Commission die geziemende Anzeige mit der Bitte zu erstatten, der löbl. Gemeinderat wolle diesem humanitären Unternemen geneigtest seine kräftige Unterstützung angedeihen lassen. — Gleichzeitig beehrt sich die städt. Ar- men-Commission den löbl. Gemeinderat einzuladen, Vertreter aus seiner Mitte in das zur Durchführung dieser Angelegen- heit eingesetzte Comité entsenden zu wol- len. Städt. Armen-Commission Steyr, am 15. Dezember 1878. Der Vorsitzende- Stellvertreter, Franz Hofman.“ Nach erfolgter Bemerkung, daß mehrere Mitglieder des Gemeinderates bereits in Comité eingetre- ten seien, wird diese Zuschrift lediglich beifällig zur Kenntnis genommen. — Z. 12902. Vor Schluß der Sitzung erbittet sich G.R. Gründler das Wort und bringt vor, daß der Uhrmacher Skopa, welcher das Verschleiß-Gewölbe Nro 3 im Bürgerspitale von der Gemeinde gemietet habe, vom Schlage getroffen worden sei und an ihn die Bitte gestellt habe, er möge in der heuti- gen Sitzung des Gemeinderates in seinem Namen

Gemeinderates Anton Mayr den einstimmigen Beschluß gefaßt, im Fasching 1879 einen Armen-Ball abzuhalten, dessen Reinerträgnis dem hiesigen Armenfonde, resp. den hierstädtischen Armen zu gute kommen solle. Hievon beehrt sich die städt. Armen-Commission die geziemende Anzeige mit der Bitte zu erstatten, der löbl. Gemeinderat wolle diesem humanitären Unternemen geneigtest seine kräftige Unterstützung angedeihen lassen. — Gleichzeitig beehrt sich die städt. Armen-Commission den löbl. Gemeinderat einzuladen, Vertreter aus seiner Mitte in das zur Durchführung dieser Angelegenheit eingesetzte Comité entsenden zu wollen. Städt. Armen-Commission Steyr, am 15. Dezember 1878. Der VorsitzendeStellvertreter, Franz Hofman.“ Nach erfolgter Bemerkung, daß mehrere Mitglieder des Gemeinderates bereits in Comité eingetreten seien, wird diese Zuschrift lediglich beifällig zur Kenntnis genommen. — Z. 12902. Vor Schluß der Sitzung erbittet sich G.R. Gründler das Wort und bringt vor, daß der Uhrmacher Skopa, welcher das Verschleiß-Gewölbe Nro 3 im Bürgerspitale von der Gemeinde gemietet habe, vom Schlage getroffen worden sei und an ihn die Bitte gestellt habe, er möge in der heutigen Sitzung des Gemeinderates in seinem Namen

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