Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1878

G.R. Holub erwidert, daß ja auch die bisher eingebrachten Offerte sich darauf gründen, daß der ganze Bedarf von Häusernummerirungstafel angeschafft werden. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß es sich heute ja nur um die prinzipielle Frage der Einsetzung eines bestimmten Betrages ins Präliminare für den vorliegenden Zweck handle. Es sei wol selbst verständlich, daß man es bei dem alten Schlendrian, nicht belassen könne, wo es jedem Hausbesitzer offen stünde, diese oder jene Tafel sich anzuschaffen, was dem einzelnen freilich wenig kosten würde. Wenn man einmal von Seite der Gemeinde die Überzeugung habe, daß die gegenwärtige Nummerirung ganz schlecht und nirgends so elend sei, als wie in Steyr, so wäre es doch besser, die Sache gleich ordentlich durchzuführen. Die einzelnen Hausbesitzer könne man einmal nicht verpflichten, die von der Gemeinde angeschafften Tafeln um diesen oder jenen Preis zu kaufen. Im öffentlichen Interesse aber sei die einheitliche Nummerirung und Bezeichnung sämmtlicher Häuser wünschenswert, es zeige sich ja bei jeder Einquartirung, daß die Soldaten nicht im Stande seien, das ihnen zugewiesene Haus zu finden. Weiters sei gerade der jetzige Zeitpunkt der günstigste. Im Frühjahre 1879 wurde die Anlegung eines neuen Grundbuches für Steyr beginnen. Mit dieser

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