Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1878

eines städt. Grundes seitens der Waffenfabrick eingenommen worden sei. G.R. Leopold Huber glaubt, daß die Durchführung einer neuen Nummerirung auf Anstände im Grundbuche stossen würde. G.R. Pointer erwidert, daß die neue Anlage des Grundbuches auch für Steyr ohnehin unmittelbar bevorstehe; auch halte er es für einen vollkommen richtigen Vorgang, wenn mit der Anschaffung sämmtlicher Häusernummerirungstafeln von Seite der Gemeinde vorgegangen werden würde. Denn hievon hätten nicht bloß die Hausbesitzer, sondern auch die Inwoner einen Nutzen, insbesonders durch die hiedurch erzielte bessere Orientirung. Es sei daher nicht billig, daß der Hausbesitzer allein die Kosten tragen sollte, während alle davon den Nutzen hätten, daher die Anschaffung aus Gemeindemitteln, zu denen Alle beitrügen, das Richtige wäre. G.R. Peyrl fürt an, daß man auch im Comité auf die einheitliche Durchführung einen grösseren Wert gelegt habe, weil sich dann wenn die Gemeinde selbst die Angelegenheit in die Hand nenne, sich voraussichtlich noch ein bedeutend billiger Preis erzielen lasse, überdies die Anschaffung dann im Grossen erfolgen könne.

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