Ratsprotokoll vom 23. Mai 1860

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 23. Mai 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 23. Mai 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgerministers Anton Haller und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Amort, Edelbauer, Haas, Harazmüller, Haindl Anton, Heindl Michael, Krenklmüller, Lechner, Mayr, Millner, Sandböck, Dr. Spängler, Unzeittig, Vogl, Vögerl. Abwesend die Hrn. Gemderäthe: Eysen, Engl, Jäger, Nutzinger und Stigler. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 2754. Vortrag. Um die Gebahrung mit dem Ge- meinde Vermögen unter fernerer Beobachtung der Ansätze des Voranschlages nach §. 92 der Gemeindeordnung zur wirk- lichen Ausführung zu bringen und hindurch die Grundbedingung eines geordneten Haushaltes, Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Einnahme und Aus- gabe zu ermöglichen, erscheint es vor Allem dringend gebothen, das gegenwärtige Sistem aufzugeben, und ein anderes zu adoptiren, welches die Bürg- schaft seiner Lösung in sich trägt. Als Fundamentalsätze empfehlen sich:

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 23. Mai 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgerministers Anton Haller und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Amort, Edelbauer, Haas, Harazmüller, Haindl Anton, Heindl Michael, Krenklmüller, Lechner, Mayr, Millner, Sandböck, Dr. Spängler, Unzeittig, Vogl, Vögerl. Abwesend die Hrn. Gemderäthe: Eysen, Engl, Jäger, Nutzinger und Stigler. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 2754 Vortrag. Um die Gebahrung mit dem Gemeinde Vermögen unter fernerer Beobachtung der Ansätze des Voranschlages nach §. 92 der Gemeindeordnung zur wirklichen Ausführung zu bringen und hindurch die Grundbedingung eines geordneten Haushaltes, Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Einnahme und Ausgabe zu ermöglichen, erscheint es vor Allem dringend gebothen, das gegenwärtige Sistem aufzugeben, und ein anderes zu adoptiren, welches die Bürgschaft seiner Lösung in sich trägt. Als Fundamentalsätze empfehlen sich:

Eine zifferrichtige Liquidation des Aktiv- und Passiv-Standes des städte, Haushaltes, woaraus sich die finanzielle Lage der Gegenwart unzweifelhaft ergibt, um zu vermeiden, daß ein unbekanntes Defizit fortwärend störend auf den Gebahrungsvorgang einwirkt, um für das nächste Verwaltungsjahr den Voranschlag annähernd richtig abfassen zu können. Vollständiger Abschluß mit der Vergangenheit, resp. Deckung oder Tilgung des liquidirten Defizits, das aus der kurrenten Einnahme des Verwaltungsjahres nicht zu beschaffen ist. Strenge Einhaltung der Ansätze des Voranschlages unter Feststellung einer Ordnung in Behandlung aller die Gemeindekasse berührenden Angelegenheiten, daß eine stete Evidenz der für die Gemeinde bestehenden Verbindlichkeiten ersichtlich, und bei den complicirten Anforderungen die genaue Zuhaltung der angewiesenen Zahlungen anstandslos an der Casse erfolgen kann. Die endgiltige Anordnung zum Behufe jeder nachträglich zur

Eine zifferrichtige Liquidation des Aktiv- und Passiv-Standes des städte, Haushaltes, woaraus sich die finanzielle Lage der Gegen- wart unzweifelhaft ergibt, um zu vermeiden, daß ein unbekanntes Defizit fortwärend störend auf den Gebahrungsvorgang ein- wirkt, um für das nächste Ver- waltungsjahr den Voranschlag annähernd richtig abfassen zu können. Vollständiger Abschluß mit der Vergangenheit, resp. Deckung oder Tilgung des liquidirten Defizits, das aus der kurrenten Einnahme des Verwaltungsjahres nicht zu beschaffen ist. Strenge Einhaltung der Ansätze des Voranschlages unter Fest- stellung einer Ordnung in Behandlung aller die Gemeinde- kasse berührenden Angelegenheiten, daß eine stete Evidenz der für die Gemeinde bestehenden Verbind- lichkeiten ersichtlich, und bei den complicirten Anforderungen die ge- naue Zuhaltung der angewiesenen Zah- lungen anstandslos an der Casse erfolgen kann. Die endgiltige Anordnung zum Behufe jeder nachträglich zur

Zalungsanweisung gelangenden und in den Wirkungskreis des Gemeinderathes gehörigen Amts- handlung durch das verantwort- liche Vollzugsorgan, unter Ver- wendung der speziel hiezu be- rufenen Organen. Die Befolgung des bewährten Grundsatzes, allsogleiche und pünktliche Zalung nach Maßgabe der Vereinbarung. Die Feststellung dieser Prinzipien durch die den hiebei thätigen Organen innerhalb ihrer Gränzen genau processirten besonderen Instruktionen, welche in ihren letzten Ausläufen in dem Voll- zugsorgane der Gemeindever- waltung sich concentriren. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 2850. Die Kanzley relationirt über die laufenden städtischen Passivforderungen pr. fl 6208 31 xr. Die anliegenden nicht spezifizirten Conti sind zu rektifiziren und von den betreffenden auf die Anschaffung Einfluß genommenen Organen zu beglaubigen, wornach die Revision und deren Eintragung in das Einreichungs Protokoll zu ge- schehen hat.

Zalungsanweisung gelangenden und in den Wirkungskreis des Gemeinderathes gehörigen Amtshandlung durch das verantwortliche Vollzugsorgan, unter Verwendung der speziel hiezu berufenen Organen. Die Befolgung des bewährten Grundsatzes, allsogleiche und pünktliche Zalung nach Maßgabe der Vereinbarung. Die Feststellung dieser Prinzipien durch die den hiebei thätigen Organen innerhalb ihrer Gränzen genau processirten besonderen Instruktionen, welche in ihren letzten Ausläufen in dem Vollzugsorgane der Gemeindeverwaltung sich concentriren. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 2850. Die Kanzley relationirt über die laufenden städtischen Passivforderungen pr. fl 6208 31 xr. Die anliegenden nicht spezifizirten Conti sind zu rektifiziren und von den betreffenden auf die Anschaffung Einfluß genommenen Organen zu beglaubigen, wornach die Revision und deren Eintragung in das Einreichungs Protokoll zu geschehen hat.

Vortrag über das Gebahrungsergebniß im Verwaltungsjahre 1860. vom 1. Novber 1859 bis 31. Mai l.J. Einnahme Ausgabe Laut Kassa-Journal betrugen die Empfänge einschließlich der bis 31. Mai 1860 5971 43 ½ und der vorausgegangenen Monate 14.173 38 ½ Laut demselben die Gesamtausgaben 20.144 82 vom 1. November 1859 an bis zum 31. Mai 18771 25 Im Vergleichung des Vorauschlages pro 1860 beziffert sich ein Totale 36.980 45.398 Von der Gesammtsumme der Letzteren, nämlich die veranschlagte Einnahme und Ausgabe wird die bisherige oben nachgewiesene Summe in Abzug gebracht, wodurch sich für die nächsten 5 Monate der Verwaltungsperiode ergibt an Einnahme und Ausgabe 16.836 26.627 Werden nun zu den Letzteren die sämtlichen bis heute erhobenen Passiva der Stadtgemeinde geschlagen mit 6200 ergibt sich ein Erforderniß von 32.627 welches im Gegenhalte der sämtl noch zu erwartenden Empfänge pr 16.836 die Totalausgabe auf die Ziffer von 15.791 stellt, u. somit zur Herstellung des Gleichgewichtes

Vortrag über das Gebahrungsergebniß im Verwaltungsjahre 1860. vom 1. Novber 1859 bis 31. Mai l.J. Einnahme Ausgabe Laut Kassa-Journal betrugen die Empfänge einschließlich der bis 31. Mai 1860 5971 43 ½ und der vorausgegangenen Monate 14.173 38 ½ Laut demselben die Gesamtausgaben 20.144 82 vom 1. November 1859 an bis zum 31. Mai 18771 25 Im Vergleichung des Vorauschlages pro 1860 beziffert sich ein Totale 36.980 45.398 Von der Gesammtsumme der Letzteren, nämlich die veranschlagte Einnahme und Ausgabe wird die bisherige oben nachgewiesene Summe in Abzug gebracht, wodurch sich für die nächsten 5 Monate der Ver- waltungsperiode ergibt an Einnahme und Ausgabe 16.836 26.627 Werden nun zu den Letzteren die sämtlichen bis heute erhobenen Passiva der Stadtgemeinde geschlagen mit 6200 ergibt sich ein Erforderniß von 32.627 welches im Gegenhalte der sämtl noch zu er- wartenden Empfänge pr 16.836 die Totalausgabe auf die Ziffer von 15.791 stellt, u. somit zur Herstellung des Gleichgewichtes

eine Bedeckung in diesem Betrage erfordert. Hieraus folgt die Nothwendigkeit diesen aus der kurrenten Einnahme nicht zu bedeckenden Abgang durch, eine Anleihe zu beschaffen, um damit jenen unerläßlichen Zustand anzubahnen, daß im Haushalte der Gemeinde in derselben Ver- waltungsperiode die eingehenden Gelder zur Bestreitung der laufenden und im Voranschlage vorgesehenen Bedürfniße verwendet werden können, und für immer jene Störungen im Gleichgewichte beseitiget werden, deren Fortbestand jede geregelte Verwaltung resp. Gebahrung mit den Gemeindemitteln illusorisch macht. Auf Grund dieser Motivirung wird vom Comité im Einklange mit den ad Num 2754 angenommenen Grundsätzen über die künftige Regelung des städt. Haushaltes und des einzuhaltenden Gebahrungs- Vorganges der einhellige Bede- ckungs Antrag gestellt, daß der Gemeinderath die Aufnahme eines Darlehens von 6000 fl oestr. Währg. (Sechs Tausend Gulden ÖW)

eine Bedeckung in diesem Betrage erfordert. Hieraus folgt die Nothwendigkeit diesen aus der kurrenten Einnahme nicht zu bedeckenden Abgang durch, eine Anleihe zu beschaffen, um damit jenen unerläßlichen Zustand anzubahnen, daß im Haushalte der Gemeinde in derselben Verwaltungsperiode die eingehenden Gelder zur Bestreitung der laufenden und im Voranschlage vorgesehenen Bedürfniße verwendet werden können, und für immer jene Störungen im Gleichgewichte beseitiget werden, deren Fortbestand jede geregelte Verwaltung resp. Gebahrung mit den Gemeindemitteln illusorisch macht. Auf Grund dieser Motivirung wird vom Comité im Einklange mit den ad Num 2754 angenommenen Grundsätzen über die künftige Regelung des städt. Haushaltes und des einzuhaltenden GebahrungsVorganges der einhellige Bedeckungs Antrag gestellt, daß der Gemeinderath die Aufnahme eines Darlehens von 6000 fl oestr. Währg. (Sechs Tausend Gulden ÖW)

bei der löbl. Sparkasse Direktion mit der Begünstigung der durch die Verhältnisse sich zeigenden theilweisen Rückzalung beschließe, und das Comité mit der Abwicklung dieses Geschäftes zum Besten der Stadtkasse betraue. Einhellig nach dem Antrage. VII. Section Refrt. Hr. Sekretär Aichinger. 2597. Vortrag. Im ständigen Comité sind folgende Geschäftsstücke zum Vortrag zu bringen. I a. Alle Gegenstände des natürlichen Wirkungskreises, welche dem Gemeinderathe zur Schlußfassung zu unterziehen sind; b. oder dem Comité vom Gemeinderathe zur Entscheidung übertragen werden. II. Alle Gegenstände des übertragenen Wirkungskreises, welche a. von besonderer Wichtigkeit und theilweisen Bezug auf die lokalen Verhältnisse der Gemeinde sind b. die Verleihung einer GewerbsConzession c. die Gemeindezuständigkeit d. die Ertheilung des Ehekonsenses

bei der löbl. Sparkasse Direktion mit der Begünstigung der durch die Verhältnisse sich zeigenden theil- weisen Rückzalung beschließe, und das Comité mit der Abwicklung dieses Geschäftes zum Besten der Stadtkasse betraue. Einhellig nach dem Antrage. VII. Section Refrt. Hr. Sekretär Aichinger. 2597. Vortrag. Im ständigen Comité sind folgende Geschäftsstücke zum Vortrag zu bringen. I a. Alle Gegenstände des natürli- chen Wirkungskreises, welche dem Gemeinderathe zur Schlußfassung zu unterziehen sind; b. oder dem Comité vom Gemein- derathe zur Entscheidung übertra- gen werden. II. Alle Gegenstände des über- tragenen Wirkungskreises, welche a. von besonderer Wichtigkeit und theilweisen Bezug auf die lokalen Verhältnisse der Gemeinde sind b. die Verleihung einer Gewerbs- Conzession c. die Gemeindezuständigkeit d. die Ertheilung des Ehekonsenses

e. des politischen Baukonsenses f. polizeiliche Anordnungen und Entscheidungen betreffen Diese Geschäftsstücke werden von den vom Bürgermeister bestimmten Referenten des Comités vorge- tragen. Die Referate werden unter den sieben Mitgliedern des Comités in folgender Weise vertheilt: 1. Finanzgegenstände und städt. Haushalt. 2. Kirchen-Vogtey-Patronats Angelegenheiten, Stiftungen und Milden Versorgungsfond. 3. Armenpflege. 4. Städtische Bauten 5. Schulangelegenheiten. 6. Gemeinde-Angehörigkeit Bürgerrecht, — inwohnungs- weisen Aufenthalt, Ehekonsens. 7. Amts-, Polizei- und Rechts- Referat. Einhelliger Beschluß und werden nach diesem Antrage, welcher dem Gemeinderathe zur Schlußfassung in Vorlage zu bringen ist, die Referate in folgender Weise ver- theilt: 1 Herr Bürgermeister, 2 Herr Gemeinderath Lechner, 3 Herr Gemeinderath Millner,

e. des politischen Baukonsenses f. polizeiliche Anordnungen und Entscheidungen betreffen Diese Geschäftsstücke werden von den vom Bürgermeister bestimmten Referenten des Comités vorgetragen. Die Referate werden unter den sieben Mitgliedern des Comités in folgender Weise vertheilt: 1. Finanzgegenstände und städt. Haushalt. 2. Kirchen-Vogtey-Patronats Angelegenheiten, Stiftungen und Milden Versorgungsfond. 3. Armenpflege. 4. Städtische Bauten 5. Schulangelegenheiten. 6. Gemeinde-Angehörigkeit Bürgerrecht, — inwohnungsweisen Aufenthalt, Ehekonsens. 7. Amts-, Polizei- und RechtsReferat. Einhelliger Beschluß und werden nach diesem Antrage, welcher dem Gemeinderathe zur Schlußfassung in Vorlage zu bringen ist, die Referate in folgender Weise vertheilt: 1 Herr Bürgermeister, 2 Herr Gemeinderath Lechner, 3 Herr Gemeinderath Millner,

4. Herr Gemeinderath Amort, 5. Herr Gemeinderath Dr. Spängler, 6. Herr Gemeinderath Mayr u. 7. Herr Sekretär Aichinger. Einhelliger Beschluß des Gemeinderathes nach dem Antrage des Comités. 2753. Vortrag. Damit sämtl. Anschaffungen für die Gemeinde, welche eine Geldausgabe zur Folge haben, und die erfolgte Lieferung oder Herstellung, welche sich auf eine Anschaffung der Gemeinde gründet, in gehöriger und unausgesetzter Evidenz erhalten werden können, erscheint es unerläßlich, daß alle derartigen Geschäfte in einem eigenen Protokolle ersichtlich gemacht werden, welches bei der Gemeindevorstehung geführt wird. Dieses „Protokoll über akkordirte Anschaffungen für die Gemeinde Steyr“ soll nach folgender Vorschrift geführt werden. Jede Anschaffung über 5 fl, sie möge sich auf einen speziellen Gemeinderathsbeschluß oder auf das bereits

4. Herr Gemeinderath Amort, 5. Herr Gemeinderath Dr. Spängler, 6. Herr Gemeinderath Mayr u. 7. Herr Sekretär Aichinger. Einhelliger Beschluß des Gemein- derathes nach dem Antrage des Comités. 2753. Vortrag. Damit sämtl. Anschaffungen für die Gemeinde, welche eine Geldaus- gabe zur Folge haben, und die erfolgte Lieferung oder Her- stellung, welche sich auf eine Anschaf- fung der Gemeinde gründet, in gehöriger und unausgesetzter Evidenz erhalten werden können, erscheint es unerläßlich, daß alle derartigen Geschäfte in einem eigenen Protokolle ersichtlich gemacht werden, welches bei der Gemeindevorstehung geführt wird. Dieses „Protokoll über akkordirte Anschaffungen für die Gemeinde Steyr“ soll nach folgender Vorschrift geführt werden. Jede Anschaffung über 5 fl, sie möge sich auf einen speziellen Gemeinde- rathsbeschluß oder auf das bereits

genehmigte Präliminare gründen, sie möge eine bauämtliche oder eine was immer für eine andere geartete Auslage der Gemeinde zur Folge haben, ist wenn der Zeit- punkt des Erfordernißes eintritt oder bevorsteht, von demjenigen Organe, welches hiezu bestimmt ist, unter Vorschlag des Herstellers dem Bürgermeister oder dem von selben bezeichneten Beamten rechtzeitig anzuzeigen. Diese Anzeige hat zur Folge, daß über Anordnung des Bürger- meisters mit dem im Vorschlag gebrachten oder auch mit einem andern geeignet erscheinenden Hersteller im Amte über diese Herstellung oder Lieferung akkordirt wird. Bauämtliche Akkordgeschäfte mit einem Kostenbetrage von mehr als fl 50 müssen vom Bauverwalter, jene welche eine geringere Ausgabe zur Folge haben vom Bauinspizienten — An- schaffungen für das Amt vom Sekretär dem Bürgermeister angezeigt werden. Bei der Akkordverhandlung im

genehmigte Präliminare gründen, sie möge eine bauämtliche oder eine was immer für eine andere geartete Auslage der Gemeinde zur Folge haben, ist wenn der Zeitpunkt des Erfordernißes eintritt oder bevorsteht, von demjenigen Organe, welches hiezu bestimmt ist, unter Vorschlag des Herstellers dem Bürgermeister oder dem von selben bezeichneten Beamten rechtzeitig anzuzeigen. Diese Anzeige hat zur Folge, daß über Anordnung des Bürgermeisters mit dem im Vorschlag gebrachten oder auch mit einem andern geeignet erscheinenden Hersteller im Amte über diese Herstellung oder Lieferung akkordirt wird. Bauämtliche Akkordgeschäfte mit einem Kostenbetrage von mehr als fl 50 müssen vom Bauverwalter, jene welche eine geringere Ausgabe zur Folge haben vom Bauinspizienten — Anschaffungen für das Amt vom Sekretär dem Bürgermeister angezeigt werden. Bei der Akkordverhandlung im

Amte hat, wenn es sich um bauämtliche Anschaffungen handelt, immer der Bauamts-Inspizient und bei den vom Bauverwalter angezeigten, auch dieser oder der Baureferent anwesend zu sein. Nach gehöriger Behandlung des Akkordgeschäftes wird selbes in das Akkordprotokoll eingetragen. Dieses wird mit einer fortlaufenden Zahl (der abgeschlossenen Akkorde) geführt und hat den Namen des Herstellers, die kurze aber genaue Bezeichnung des Akkordobjektes, den akkordirten Preis, die Lieferzeit und das Datum des abgeschlossenen Akkordes, so wie die Klausel zu enthalten, daß der Hersteller oder Lieferant sich verpflichte, unter Verzichtleistung auf den Rechtsweg bezüglich der richtigen und qualitätmäßigen Herstellung oder Lieferung sich dem Ausspruche des Gemeinderathes zu unterwerfen. Dieses Protokoll wird sonach von dem Akkordübernehmer, bei bauämtlichen Geschäften von dem Bauamts Inspizienten, eventuel auch vom Bauverwalter oder dem

Amte hat, wenn es sich um bauämtliche Anschaffungen handelt, immer der Bauamts-Inspizient und bei den vom Bauverwalter angezeigten, auch dieser oder der Baureferent anwesend zu sein. Nach gehöriger Behandlung des Akkordgeschäftes wird selbes in das Akkordprotokoll eingetragen. Dieses wird mit einer fortlaufenden Zahl (der abgeschlossenen Akkorde) geführt und hat den Namen des Herstellers, die kurze aber ge- naue Bezeichnung des Akkord- objektes, den akkordirten Preis, die Lieferzeit und das Datum des abgeschlossenen Akkordes, so wie die Klausel zu enthalten, daß der Hersteller oder Lieferant sich verpflichte, unter Verzichtleistung auf den Rechtsweg bezüglich der richtigen und qualitätmäßigen Herstellung oder Lieferung sich dem Ausspruche des Gemeinderathes zu unterwerfen. Dieses Protokoll wird sonach von dem Akkordübernehmer, bei bauämtlichen Geschäften von dem Bauamts Inspizienten, eventuel auch vom Bauverwalter oder dem

Baureferenten, ferners vom Bürgermeister und einem Beam- ten gefertiget, und hierauf der mit den gleichen Rubriken ver- sehenen und ausgefüllte und mit den gleichen Unterschriften ver- sehene juxtirte Theil des Pro- tokolles aus selbem ausgeschnitten und dem kontrahirenden Lieferanten behändiget. Nach erfolgter Herstellung wird bei bauämtlichen Geschäften un- ter Zuziehung eines Beamten, und der bei Akkorde anwesend gewesenen Gemeinde Organe — wenn nicht der Gemeinderath eine Collaudirungs Comißion abordnet, — nach gewissenhafter Prüfung und Besichtigung die richtige Herstellung auf der in Handen des Herstellers befind- lichen Blanquette kommissionell bestätiget, diese kommissionelle Besichtigung im Protokolle ämtlich bemerkt, wornach der Lieferant auf Grund seiner im Amte abge- gebenen Blanquette, die mit der Zalungs Anweisung versehen im Kassaamte als Kassabeleg zu ver- bleiben hat, von letzteren die

Baureferenten, ferners vom Bürgermeister und einem Beamten gefertiget, und hierauf der mit den gleichen Rubriken versehenen und ausgefüllte und mit den gleichen Unterschriften versehene juxtirte Theil des Protokolles aus selbem ausgeschnitten und dem kontrahirenden Lieferanten behändiget. Nach erfolgter Herstellung wird bei bauämtlichen Geschäften unter Zuziehung eines Beamten, und der bei Akkorde anwesend gewesenen Gemeinde Organe — wenn nicht der Gemeinderath eine Collaudirungs Comißion abordnet, — nach gewissenhafter Prüfung und Besichtigung die richtige Herstellung auf der in Handen des Herstellers befindlichen Blanquette kommissionell bestätiget, diese kommissionelle Besichtigung im Protokolle ämtlich bemerkt, wornach der Lieferant auf Grund seiner im Amte abgegebenen Blanquette, die mit der Zalungs Anweisung versehen im Kassaamte als Kassabeleg zu verbleiben hat, von letzteren die

Zalung erhält. Bei Herstellung für das Amt vertritt die Bestätigung desselben die Stelle der komißionellen Bemerkung, und ist der obige Vorgang im Uebrigen gleichfalls maßgebend. Bei genauer Beachtung dieses Verfahrens sind die Gemeinde-Vorstehung so wie sämtliche Organe der Gemeinde stets in der Lage die für den städt. Haushalt so wichtige Uebersicht über alle Anschaffungen so wie über bereits erfolgten oder noch bevorstehenden Geldausgaben nach der akkordirten Ziffer sich zu verschaffen. Wolle demnach dieses Verfahren in Hinkunft zur Vorschrift gemacht und dieserwegen die geeignete Verfügung getroffen werden. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. II Section Reft. Herr Gemeinderath Lechner. 2598. Referent relationirt über den Befund der Kirchen und Stiftungsfonde, so wie der städtischen und Armen Institutskasse bei der stattgehabten Scontrirung aus Anlaß der Resignation

Zalung erhält. Bei Herstellung für das Amt vertritt die Bestätigung des- selben die Stelle der komißionellen Bemerkung, und ist der obige Vorgang im Uebrigen gleichfalls maßgebend. Bei genauer Beachtung dieses Verfahrens sind die Gemeinde-Vor- stehung so wie sämtliche Organe der Gemeinde stets in der Lage die für den städt. Haushalt so wich- tige Uebersicht über alle Anschaf- fungen so wie über bereits er- folgten oder noch bevorstehenden Geldausgaben nach der akkordirten Ziffer sich zu verschaffen. Wolle demnach dieses Verfahren in Hinkunft zur Vorschrift gemacht und dieserwegen die geeignete Verfügung getroffen werden. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. II Section Reft. Herr Gemeinderath Lechner. 2598. Referent relationirt über den Befund der Kirchen und Stiftungs- fonde, so wie der städtischen und Armen Institutskasse bei der stattgehabten Scontrirung aus Anlaß der Resignation

des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und der Ernennung des Herrn Anton Haller zum prov. Bürger- meister. Wird dem Herrn Kaßier mit der Weisung zugestellt, nach den in dieser Relation gegebenen Andeutungen die Depositen und Kapitalien-Bücher richtig zu stellen. Da sich bei der vorgenommenen Scontrirung auch als wünschenswerth herausstellte, eine eigene Depo- siten Comißion zusammenzustellen, welche mit dem Kaßier die Depositen in Empfang zu nehmen, zu hinter- legen und die Legscheine auszu- stellen hat, so werden hiezu die Herren Gemeinderäthe Amort und Mayr ernannt, welche an der Kasse zugleich die Mitsperre haben und im geeigneten Wege mittelst Rathschlägen von dieser Ernennung zu verständigen sind. ad Num 2080 Betreffend die Regelung der Holz-, Holzspaltungs- und Schul- bedürfnis auslagen, dann eines Pauschalbetrages für einen Schul- diener in der Pfarrhauptschule Aichet.

des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und der Ernennung des Herrn Anton Haller zum prov. Bürgermeister. Wird dem Herrn Kaßier mit der Weisung zugestellt, nach den in dieser Relation gegebenen Andeutungen die Depositen und Kapitalien-Bücher richtig zu stellen. Da sich bei der vorgenommenen Scontrirung auch als wünschenswerth herausstellte, eine eigene Depositen Comißion zusammenzustellen, welche mit dem Kaßier die Depositen in Empfang zu nehmen, zu hinterlegen und die Legscheine auszustellen hat, so werden hiezu die Herren Gemeinderäthe Amort und Mayr ernannt, welche an der Kasse zugleich die Mitsperre haben und im geeigneten Wege mittelst Rathschlägen von dieser Ernennung zu verständigen sind. ad Num 2080 Betreffend die Regelung der Holz-, Holzspaltungs- und Schulbedürfnis auslagen, dann eines Pauschalbetrages für einen Schuldiener in der Pfarrhauptschule Aichet.

Vortrag. Mit Beschluß des leitenden Comités wurde über die Anforderungen des Oberlehrers Irk und zur endlichen Regelung seiner Bezüge am 10. d.Mts. eine Berathung gehalten, worin sich die anwesenden Comité Mitglieder Herr Bürgermeister Haller und Gemeinderäthe Lechner, Dr. Spängler und Millner dahin geeiniget haben, folgende Anträge zu unterbreiten und zwar: 1. Der Gemeinderath beschließt, daß der Beschluß desselben ddto 20. Merz d.J. Z. 27 aufrecht erhalten werde, und daß demnach das Schulgeld von der AicheterHauptschule vom 1. Jänner 1860 angefangen zu verrechnen und abzuführen sey. Die weiteren Bezüge für den Oberlehrer sind vom obigen Tage einzustellen. Dagegen aber hat der neue Gehalt des Oberlehrers und dessen neu geregelten Bezüge vom 1. Januar an zu beginnen. 2. Hat der Oberlehrer das Schulgeld vierteljährig, das ist am 31. Merz, 30. Juni, 31. September

Vortrag. Mit Beschluß des leitenden Comités wurde über die Anforderungen des Oberlehrers Irk und zur endlichen Regelung seiner Bezüge am 10. d.Mts. eine Berathung ge- halten, worin sich die anwesenden Comité Mitglieder Herr Bürger- meister Haller und Gemeinde- räthe Lechner, Dr. Spängler und Millner dahin geeiniget haben, folgende Anträge zu un- terbreiten und zwar: 1. Der Gemeinderath beschließt, daß der Beschluß desselben ddto 20. Merz d.J. Z. 27 aufrecht er- halten werde, und daß demnach das Schulgeld von der Aicheter- Hauptschule vom 1. Jänner 1860 angefangen zu verrechnen und abzuführen sey. Die weiteren Bezüge für den Oberlehrer sind vom obigen Tage einzustellen. Dagegen aber hat der neue Gehalt des Oberlehrers und dessen neu geregelten Bezüge vom 1. Januar an zu beginnen. 2. Hat der Oberlehrer das Schul- geld vierteljährig, das ist am 31. Merz, 30. Juni, 31. September

und 31. Dezbr unter Verweisung des Original Ausweises, worin der Empfang des abgeführten Schulgeld- betrages zu bestätigen und zu- rückzugeben ist, dann unter Bei- bringung einer wahrheitsgetreuen Abschrift dieses Ausweises welche zurückzubehalten und dem Ge- meinderathe darzulegen ist, abzuführen. Diese Ausweise haben ersichtlich zu machen: a. den Nahmen und das Alter der Kinder b. den Stand der Eltern c. die Abstattung und die Schul- digkeit des Schulgeldes, endlich die Ursache der Rückstände oder der gänzlichen Nichteinzah- lung desselben mit Angabe der Verhältnisse der Kinder und Eltern. 3. In der Regel ist von jedem Kinde das Schulgeld und zwar mindestens mit 17 ½ xr ÖW monatlich einzuheben. Die Nachsicht der uneinbring- baren Rückstände ertheilt die Gemeindevorsehung im Ein- verständnisse mit dem Gemeinde- rathe.

und 31. Dezbr unter Verweisung des Original Ausweises, worin der Empfang des abgeführten Schulgeldbetrages zu bestätigen und zurückzugeben ist, dann unter Beibringung einer wahrheitsgetreuen Abschrift dieses Ausweises welche zurückzubehalten und dem Gemeinderathe darzulegen ist, abzuführen. Diese Ausweise haben ersichtlich zu machen: a. den Nahmen und das Alter der Kinder b. den Stand der Eltern c. die Abstattung und die Schuldigkeit des Schulgeldes, endlich die Ursache der Rückstände oder der gänzlichen Nichteinzahlung desselben mit Angabe der Verhältnisse der Kinder und Eltern. 3. In der Regel ist von jedem Kinde das Schulgeld und zwar mindestens mit 17 ½ xr ÖW monatlich einzuheben. Die Nachsicht der uneinbringbaren Rückstände ertheilt die Gemeindevorsehung im Einverständnisse mit dem Gemeinderathe.

4. Die abzuführenden Schulgelder hat das Kassaamt in Empfang zu nehmen und in der Schulkostenrechnung durchzuführen. 5. Als Schulbedürfnisse genehmigt der Gemeinderath nachfolgende Beträge und zwar: a. für Schreibmaterialien zum Amtsgebrauche, für Prämienbücher, Bilder, Fleißscheine, Kerzen, Späne etc. für vier Lehrzimmer zusammen. 76 fl b. 28 Klafter 30" weiche Brennscheiter für die 4 Lehrzimmer und die Sonntagsschule. c. für Holzspalterlohn 25 fl d. für Reinhaltung, Einheitzung und Säuberung der Schullokalitäten, dann für verschiedene andere Verrichtungen, die einem Schuldiener obliegen, den Pauschalbetrag zur Haltung einer Magd mit 120 fl Zusammen 221 fl e. für die Schulgeld Einhebung eine 10 % tige Remuneration, welche bei der quartalweisen Abfuhr auszuzalen und zu verrechnen ist. Von diesen Maßregeln ist der

4. Die abzuführenden Schulgelder hat das Kassaamt in Empfang zu nehmen und in der Schulkosten- rechnung durchzuführen. 5. Als Schulbedürfnisse geneh- migt der Gemeinderath nach- folgende Beträge und zwar: a. für Schreibmaterialien zum Amtsgebrauche, für Prämien- bücher, Bilder, Fleißscheine, Kerzen, Späne etc. für vier Lehrzimmer zusammen. 76 fl b. 28 Klafter 30" weiche Brenn- scheiter für die 4 Lehrzimmer und die Sonntagsschule. c. für Holzspalterlohn 25 fl d. für Reinhaltung, Einheitzung und Säuberung der Schulloka- litäten, dann für verschiedene andere Verrichtungen, die einem Schuldiener obliegen, den Pau- schalbetrag zur Haltung einer Magd mit 120 fl Zusammen 221 fl e. für die Schulgeld Einhebung eine 10 % tige Remuneration, welche bei der quartalweisen Ab- fuhr auszuzalen und zu ver- rechnen ist. Von diesen Maßregeln ist der

Oberlehrer Jakob Irk mittelst Dekret, das Kassaamt aber rathschlägig mit der Weisung zu verständigen, daß alle älteren Bezüge des Oberlehrers, Irk vom 1. Jänner 1860 ein- gestellt sind, dagegen der Gehalt desselben mit 450 fl die obigen Pauschalbeträge mit 221 fl Zusammen mit 671 fl vom 1. Januar 1860 angefan- gen in vierteljährigen Raten und zwar im Betrage von 167 fl 75 xr gegen Quittung aus zu zalen sind. Ferner wird das Kassaamt an- gewiesen, an den Oberlehrer Irk auszuzalen: Dessen Besoldung für die Monate November und Dezember 1859 mit 29 fl 55 xr die Besoldung der beiden Unter- lehrer für diese zwey Monate mit 10 fl 50 xr den Ersatz für Nichtzalende für eben diese zwei Monate mit 8 fl 24 ½ xr dann bei der quartalweise stattfindenden Abfuhr des Schul- geldes die 10% Remuneration. Das Kassaamt erhält unter Einem den Auftrag, zu veran- lassen, daß die nunmehr geregelten

Oberlehrer Jakob Irk mittelst Dekret, das Kassaamt aber rathschlägig mit der Weisung zu verständigen, daß alle älteren Bezüge des Oberlehrers, Irk vom 1. Jänner 1860 eingestellt sind, dagegen der Gehalt desselben mit 450 fl die obigen Pauschalbeträge mit 221 fl Zusammen mit 671 fl vom 1. Januar 1860 angefangen in vierteljährigen Raten und zwar im Betrage von 167 fl 75 xr gegen Quittung aus zu zalen sind. Ferner wird das Kassaamt angewiesen, an den Oberlehrer Irk auszuzalen: Dessen Besoldung für die Monate November und Dezember 1859 mit 29 fl 55 xr die Besoldung der beiden Unterlehrer für diese zwey Monate mit 10 fl 50 xr den Ersatz für Nichtzalende für eben diese zwei Monate mit 8 fl 24 ½ xr dann bei der quartalweise stattfindenden Abfuhr des Schulgeldes die 10% Remuneration. Das Kassaamt erhält unter Einem den Auftrag, zu veranlassen, daß die nunmehr geregelten

Bezüge in die Schulkonkurrenz einbezogen werden können. Die seit dem 1. Jänner 1860 an Hrn. Jakob Irk bereits bezalten Schulbedürfnißauslagen sind in Abzug zu bringen, da selbe in dem erneuert bewilligten Pauschale für solche aufscheinen und angewiesen sind. Einhelliger Beschluß nach diesen Antrage. IV Section Refrt. Herr GRath Amort. 2618. Akkordprotokoll ad Num 2086 mit Peter Puxkandl, Michael Fischer, Mathias Größer rücksichtlich der im hiesigen städtischen Theater nothwendigen Herstellungen. Die in Protokolle aufgeführten Anschaffungen werden theilweise genehmigt u.z. wie folgt. bei Tischler Puxkandl: Die 6 Stück Lehnstühle a 2 fl die 8 Spanierblenden a 50 xr die Ausbesserung der 6 CoullißenRahmen. Ferners bei Maler Größer alle angeführten Gegenstände. Dagegen werden die Tapezierer Arbeiten vor der Hand alle auf ein späteres Jahr verschoben

Bezüge in die Schulkonkurrenz einbezogen werden können. Die seit dem 1. Jänner 1860 an Hrn. Jakob Irk bereits bezalten Schul- bedürfnißauslagen sind in Ab- zug zu bringen, da selbe in dem erneuert bewilligten Pauschale für solche aufscheinen und angewie- sen sind. Einhelliger Beschluß nach diesen Antrage. IV Section Refrt. Herr GRath Amort. 2618. Akkordprotokoll ad Num 2086 mit Peter Puxkandl, Michael Fischer, Mathias Größer rück- sichtlich der im hiesigen städtischen Theater nothwendigen Herstel- lungen. Die in Protokolle aufgeführten Anschaffungen werden theilweise genehmigt u.z. wie folgt. bei Tischler Puxkandl: Die 6 Stück Lehnstühle a 2 fl die 8 Spanierblenden a 50 xr die Ausbesserung der 6 Coullißen- Rahmen. Ferners bei Maler Größer alle angeführten Gegenstände. Dagegen werden die Tapezierer Arbeiten vor der Hand alle auf ein späteres Jahr verschoben

Die möglichste Reparatur der Bänke im Partere und Gallerie soll einstweilen durch das Bauamt veranlaßt werden, so wie die Ausbesserung des rothen Salon- Vorhanges. Herr Puxkandl und Hr. Größer sind über die ehebaldige Inangriff- nahme der betreffenden Arbeiten wie üblich zu verständigen. 6590. ao 859 Josef Spitzer städt. Holzversilberer erstattet die Anzeige über die Zurücklegung der ihm ver- liehenen Holzversilbererstelle. Nachdem sich Herr Josef Spitzer bereit erklärte, die Stelle eines städt. Holzversilberers für das Jahr 1860 unter den bisher be- standenen Verpflichtungen fort- zuführen, so ist an denselben, nachdem er über das Verwaltgs. Jahr 1859 bereits Rechnung gelegt hat, Dekret zu erlassen. 2724 Commissions Protokoll ad Num 1903 über den abgehaltenen Augen- schein pcto der Strassenstützmauer bei der Mädchenschule. Die Herstellung der Strassenstütz- mauer samt Stiege bei der kk. Mädchenschule wird im Sinne des

Die möglichste Reparatur der Bänke im Partere und Gallerie soll einstweilen durch das Bauamt veranlaßt werden, so wie die Ausbesserung des rothen SalonVorhanges. Herr Puxkandl und Hr. Größer sind über die ehebaldige Inangriffnahme der betreffenden Arbeiten wie üblich zu verständigen. 6590. ao 859 Josef Spitzer städt. Holzversilberer erstattet die Anzeige über die Zurücklegung der ihm verliehenen Holzversilbererstelle. Nachdem sich Herr Josef Spitzer bereit erklärte, die Stelle eines städt. Holzversilberers für das Jahr 1860 unter den bisher bestandenen Verpflichtungen fortzuführen, so ist an denselben, nachdem er über das Verwaltgs. Jahr 1859 bereits Rechnung gelegt hat, Dekret zu erlassen. 2724 Commissions Protokoll ad Num 1903 über den abgehaltenen Augenschein pcto der Strassenstützmauer bei der Mädchenschule. Die Herstellung der Strassenstützmauer samt Stiege bei der kk. Mädchenschule wird im Sinne des

Commissions Protokolles vom 10. Mai 1860 genehmigt und ist die bezügliche Verhandlung des Objektes mit Zugrundelegung des beigefügten rektifizirten Kostenanschlages im Regierwege auszuführen, und unverzüglich einzuleiten. A. Haller Johann Amort Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer

Commissions Protokolles vom 10. Mai 1860 genehmigt und ist die bezügliche Verhandlung des Objektes mit Zugrundele- gung des beigefügten rekti- fizirten Kostenanschlages im Regierwege auszuführen, und unverzüglich einzuleiten. A. Haller Johann Amort Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer

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