Ratsprotokoll vom 23. Mai 1860

Zalungsanweisung gelangenden und in den Wirkungskreis des Gemeinderathes gehörigen Amtshandlung durch das verantwortliche Vollzugsorgan, unter Verwendung der speziel hiezu berufenen Organen. Die Befolgung des bewährten Grundsatzes, allsogleiche und pünktliche Zalung nach Maßgabe der Vereinbarung. Die Feststellung dieser Prinzipien durch die den hiebei thätigen Organen innerhalb ihrer Gränzen genau processirten besonderen Instruktionen, welche in ihren letzten Ausläufen in dem Vollzugsorgane der Gemeindeverwaltung sich concentriren. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 2850. Die Kanzley relationirt über die laufenden städtischen Passivforderungen pr. fl 6208 31 xr. Die anliegenden nicht spezifizirten Conti sind zu rektifiziren und von den betreffenden auf die Anschaffung Einfluß genommenen Organen zu beglaubigen, wornach die Revision und deren Eintragung in das Einreichungs Protokoll zu geschehen hat.

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