Gemeinderatsprotokoll vom 24. Mai 1949

19. ordentliche Sitzung Protokoll über die 19. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 24. Mai 1949. Beginn der Sitzung: 17,00 Uhr. Tagesordnung: Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr: Zl. 1350/49 Ausbau des Plenklberges, I. Teil, von der Ramingbachbrücke bis zur Holzstraße; Kostenbewilligung und Vergebung der Arbeiten. Zl. 2292/49 Fertigstellung der Ramingbachbrücke; Vergebung der Arbeiten und Bewilligung der Baukosten. Zl. 4186/46 Leichenhalle am Tabor; Anfertigung von Wandmalereien. Berichterstatter-Bürgelmeister-Stellv. Gottfried Koller: Zl. 7007/48 Neubau des Kindelgartens Taschelried; Kostenbewilligung und Vergebung der Baumeisterarbeiten. Berichterstatter Stadtrat Johann Ebmer: Zl. 1323/49 Entscheidung über die Berurung der Berufungswerber Roman Hoyka, Michael Moser, Josef Landthaler und Ignaz Schatz, Steyr, Kaserng. 2, gegen den FeuerPolizeibescheid vom 24. 2. 1949. Zl. 2061/48 Verlängerung der Bestimmungen über die Hundeabgabe. Berichterstatter Stadtrat Hans Kahlig: Zl. 1483/49 Parzellierungsplan betr. die Grundstücke Parzellen 26/1 und 31/1 KG. Steyr des Johann Hofer, Steyr, Aschacherstraße; Genehmigung. Zl. 2116/49 Änderung des Stadtverbauungsplanes beim Besitze des Bezirkshauptmannes Anton Weindl, Steyr. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Zl. 448/Präs. 48 Genehmigung eines Sonderdienstvertrages. Zl. 3173/49 Erteilung eines Darlehens in Höhe von S 400.000.-- an die städt. Unternehmungen.

Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: Zl. 5815/47 Einbau einer Wohnung im städt. Wirtschartshof; Baukostenbewilligung sowie Genehmigung zum Einbau eines Waschbeckens in der Betriebskanzlei. Zl. 554/Präs. 45 Nominierung eines Ersatzmitgliedes des Stadtschulrates Steyr an Stelle des verstorbenen Landesrates Anton Azwanger. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: Zl. 475/46 Rückerwerbung des Bootshauses an der Enns von den Steyr-Werken. Zl. 688/48 Sportplatz bei der Rennbahn; Neuanlage eines dritten Tennisplatzes und Ausbau der Leichtathletikanlagen. Berichterstatter Gemeinderat Julius Rußmann: Zl. 1321/49 Verlegung des Eichamtes in das gemeindeeigene Gebäude Industriestraße 8; Vergebung des Bauauftrages und Kostenbewilligung. Zl. 2775/48 Bewilligung eines weiteren Kredites für die anteiligen Kosten an der Leistungsschau "3 Jahre Wiederaufbau" in Wels (Mehrkosten = S 753,92). Zl. 4666/48 Genehmigung einer Dienst- und Verwaltungsordnung für das Steyrer Heimatmuseum und einer Dienstanweisung für den Kustos und den Museumswart. Berichterstatter Gemeinderat Josef Mayrhofer: Zl. 7120/48 Verlegung der Wasserleitung Wieserfeldplatz - Sierningerstraße; Auftragserteilung zur Durchführung der Arbeiten und Kostenbewilligung sowie Beschaffung von Wasserleitungsmaterial für die Wasserleitungsverlegung im Teilgebiet IX (Wasserleitung Gleinkergasse bis zum Annaberg). Berichterstatter Gemeinderat Vinzenz Ribnitzky: Zl. 2989/49 Ankauf von Müllkübeln. Zl. 2962/49 Pflasterung der Damberggasse im Anschluß an die Eisenbahnunterführung und des Gehsteiges bis zum Hause Schedlberger. Berichterstatter Gemeinderat Franz Enöckl: Zl. 2157/49 Herstellung von Vorrichtungen für verschiedene Verbots- und Hinweistafeln. Zl. 2200/49 Anschaffung von Straßenteer. Berichterstatter Gemeinderat Franz Trauner: ÖVP. Zl. 4728/48 Genehmigung von Auslagen für Reparaturen und Anschaffungsarbeite bei den städt. Schulen in den Hauptferien 1948. Zl. 3080/49 Anlegung eines Rauhbelages am Schnallenberg.

Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: Zl. 2760/45 Kabelverlegung an der Promenade. Zl. 5010/49 Verlegung der Wasserleitung in der Seitenstettnerstraße. Berichterstatter Gemeinderat Wilhelm Ennsthaler: Zl. 7193/40 Pflasterung der Schlüsselhofgasse. ÖFFENTLICHE SITZUNG Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr Bürgermeisterstellvertr. Gottfried Koller, die Stadträte Kahlig Hans Dedic Karl Schanovsky Hans Enge Franz Fellinger Josef Ebmer Hans die Gemeinderäte: Ennstnaler Wilhelm Schnabl rranz Enöckl Franz Steininger Oskar Hofer Franz Trauner Franz Fischer Karl Ulrich Emanuel Hallwirth Joser Vogelsam Josef Hochgatterer Anton Wipplinger Karl Huemer Alois Wohlfahrt Josef Huemer Maria Wokral Josefine Mayrhofer Josef Moser August Pöschl Josef Ribnitzky Vinzenz Riha Karl Russmann Julius Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferd. Häuslmayr, Mag. Dir. Stellv. Dr. Enzelmüller, Mag.Ob.Koär Götz, Dr. E. Krobath. Schriftführer: M. Kanitz Entschuldigt sind: St.R. Ludwig Wabitsch und die Gemeinderäte Kokesch Karl, Pöschl Franz, Trauner Franz, Weindl Anton Zu Protokollprüfern würden die Gemeinderäte Fischer Karl und Wipplinger Karl ernannt. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest.

Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr: Zl. 1350/49 Ausbau des Plenklberges, I. Teil von der Ramingbachbrücke bis zur Holzstraße: Kostenbewilligung und Vergebung der Arbeiten. Gemäß Bericht des städt. Bauamtes erfolgte die Anbotseröfinung über den Ausbau des Plenklberges, I. Teil von del Kamingbach¬ brücke bis zur Holzstraße; die eingelangten Unterlagen wurden einer sachlichen und rechnerischen Überprüfung unterzogen. Der Ausbauteil umfast das Straßenstück von km O.o beim Brückenwiderlager der Kamingbachbrücke bis ungefähr zur sinmündung der Holzstraße und beträgt eine Länge von rund 280 m. Die rahrbahn besitzt eine durchschnittliche gleichbleibende Breite von 9m, die Gehsteige sind einerseits mit 2 m, andererseits mit 1.60 m Breite gehalten. Der schmälere Gehsteig verläuft an der Südseite der Fahrbahn; die Befestigung der Straße wie auch der Gehsteige soll in Kleinsteinen erlolgen. Im Zuge der Regulierung sind auch die mit dem Strabenbau in Verbindung stehenden Nebenarbeiten, die sich aus den Anrainerinteressen ergeban, berücksichtigt. Gleichzeitig mit der Regulierung der Straße ist auch ein Ent¬ wässerungsanal geplant, der ebenfalls in einer Länge von ca. 280 m, beginnend bei Profil 15 und endend bei der Ramingbachbrücke, verlaufen soll. Laut Bericht des Stadtbauamtes hat der städt. Wirtschaftshof über die Herstellung des Kanales und der Pllasterarbeiten das günstigste Anbot vorgelegt. Für die übrigen Arbeiten rangiert die rirma Neudeck & Co. Der Finanza und Rechts- und der Bau- und Verwaltungsausschuß, welch letzterer sich in seiner Sitzung vom 2. 5. 1949 eingehend mit dem geplanten Vorhaben befaßte, stellten den Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Ausbau des Pienklberges, I. Teil, zwischen Ramingbach¬ brücke und Holzstraße, wird der Betrag von S 389.784,58 einschl. eines 5 Wigen Sicherheitsfaktors genehmigt. Hievon entfallen auf die Arbeiten beim Straßengrundbau und Kanal, welche der ra. Neudeck in Auftrag zu geben sind, S 143.887,41, und S 227.336.— für die Pflasterung, welche dem städt. Wirtschaftshof zu über¬ tragen ist und S 18.561,17 auf den 5 %igen Sicherheitsfaktor. Die Deckung ist wie folgt zu nehmen:

S 300.000.-- aus H. St. 665-31 a.o.H., S55.000.-- aus H. St. 712-33 a.o.H., S 34.784,58 aus H. St. 712-31 a.o.H, wobei entgegen der haus¬ haltsmäßig vorgesehenen Deckungsregelung diese durch Entnahme aus Rücklagebeständen zu suchen ist. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der. Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2292/49 Fertigstellung der Ramingbachbrücke: Vergebung der Arbeiten und Bewilligung der Baukosten. Die Ramingbachbrücke wurde an Stelle der gedeckten Brücke während des Krieges erbaut, jedoch wurden die Abdeckplatten für die Brüstungsmauern nur mehr teilweise geliefert und eingebaut. Außerdem ist, die Brüstungsmauer am rechten Widerlager bombenbeschädigt. Diese Mängel sind sehr augenfällig und war das Stadtbauamt seit Kriegsende bestrebt, diese zu beheben. Laut einem Amtsbericht des städt. Bauamtes liegt nun ein Anbot der Firma Woldrich mit einem Kostenpunkt von S 18.589,90 vor. Die Fa. Woldrich ist für diese Arbeit prädestiniert, da die verkleidungssteine mit den schon be¬ stehenden übereinstimmen müssen und diese seinerzeit von der ra. Woldrich geliefert wurden. Die Gesamtbaukosten betragen einschl. unvorhergesehener Arbeiten S 20.000.—. Der rinanz- und Rechtsausschuß sowie der Bau- und Verwaltungsaus¬ schuß stellen den Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur rertigstellung der Restarbeiten bei der Kamingbachbrücke wird der Betrag von S 20.000.-- (Einschließlich des Sicherheitsfaktors) genehmigt. Die Deckung ist bei H. St. 668-34 a.o.H. zu nehmen. Die Arbeiten sind an die ra. Viktor Woldrich in Steyr zum Anbotspreise von S 18.589,90 zu vergeben." Em. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewinscht Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 4186/46 Leichenhalle am Tabor: Aniertigung von Wandmalereien. Für die in der Leichenhalle am Tabor zu erstellenden Wandmalereien hat Herr Otto Götzinger, akad. Maler einen Kostenüberschlag eingebracht und belauren sich die Kosten auf S 10.000.—-. Diese Kostensumme ist in den Gesamtkosten für das Friedhofsgebäude seinerzeit, ebenso wie die Vorpiatzgestaltung, unberücksichtigt geblieben.

Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anfertigung von Wandmalereien in der Leichenhalle am Tabor durch den akad. Maler Prof. Otto Götzinger wird der Be¬ trag von S 10.000.-- (Schillinge zehntausend) bewilligt. Diese außerplanmäßige Ausgabe ist bei H. St. 717-31 a.o. H. zu buchen und aus rücklagen zu decken“. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der rall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Gottfried Koller: 21. 7007/48 Neubau des Kindergartens Taschlried: Kostenbewillisung und Vergebung der Baumeisterarbeiter. Laut Bericht des städt. Bauamtes ist durch den Beginn der Baumeisterarbeiten für obiges Bauvorhaben die Herstellung einer Bauwasserleitung notwendig. Um die Gesamtkosten zu senken, wäre es zweckmäßig, die Bauwasserleitung so zu verlegen, daß sie später als Hauptzuleitung der Wasserversorgung für den Kindergarten dienen kann. Nachdem die Vergebung der Installationsarbeiten noch nicht erfolgt ist, erscheint es zweckmäßige, die Verlegearbeiten durch die Stadt selbst durchzuführen, während die Grabarbeiten von der bauausführenden Firma Hirschberger gemacht würden. Der Antrag des Bau- und Verwaltungs- und des Finanz- und Rechtsausschusses lautet: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Verlegung der Wasserleitung Kindergarten Taschelried, und zwar für Grabarbeiten und Installation, wird der Betrag von S 4.270.-- bewilligt. Hievon sind die Grabarbeiten mit einem Kostenpunkt von S 1.260.—- der Baufirma Hirschberger in Auftrag zu geben, während die Installationsarbeiten im Betrage von S 3.010.-- in eigener Regie durchgeführt werden sollen. Die Deckung ist aus H. St. 471-31 a.o. H. zu nehmen. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht ? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Johann Ebmer: 21. 1323/49 Entscheidung über die Berulung der Berufungswerber Koman Hoyka, Michael Moser, Josef Landthaler,

Ignaz Schatz, Steyr, Kaserng. 2, geg Feuerpolizei¬ bescheid vom 24. 2. 1949. Wie die Erhebungen ergaben, benützen die Parteien des Hauses Kaserngasse 2 den Dachboden als Holzlage bezw. zur Aufbewahrung von Sägespänen. Gegen den vom Magistrate erlassenen reuerpolizeibescheid haben die Parteien die Berufung ergriffen. Gemäß § 95 der Feuerpolizeiordnung (LGBL.f.O.O. Nr. 8/38) wurde der Akt dem Gemeinderate zur Entscheidung über die Berufung vorgelegt. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat hierzu folgenden Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Den Berufungen der Obengenannten gegen die Bescheide des Magistrates vom 24. 2. 1949, Z1. 1523/49 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochteen Bescheide keine Folge gegeben.“ Bgm. L. Steinbrecher: Wi d zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2061/48 Verlängerung der Bestimmungen über die Hundeapgabe. Entgegen dem im Erlass des Amtes der o.ö. Landesregierung vom 24. 4. 1948, Gem/G-497/1-1948 Pr (Z1. 3080/40) dargelegten Stand¬ punkte hat nunmehr das Amt der o.ö. Landesregierung mit bezogenem Erlaß sich in der Eingabe vom 30.5.1948 Z1. 2061/48 ausgesprochenen Meinung des Magistrates angeschlossen, daß die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 1. 3. 1932, LGBL. f.O.Ö. Nr. 21/1932 betr. die Erhebung einer Abgabe auch für Nutzhunde (Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden) sinngemäß Anwendung zu finden haben. Hiermit erfolgte die Genehmigung der mit Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr mit 12. 4. 1948 erlassenen Abgabenordnung für das Halten von Hunden im Gemeindegebiete der Stadt Steyr (Hundesteuer) 1948. Die Hundesteuer für das Jahr 1949 wird auf Grund der Kundmachung des Bürgermeisters vom 28. 3. 1949, Z1. 1530/49 in derselben Höhe und unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen der Abgabenordnung eingehoben, jedoch bedarf dies noch nachträglich der Genehmigung durch einen Beschluß des Gemeinderates, dem auf Grund des bezogenen Erlasses der o.ö. Landesregierung nichts im Wege steht. Der Finanz- und Rechtsausschuß stellt daher folgenden Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 12. 4. 1948, Z1. 2061/48, beschlossene Abgabenordnung betreffend die Abgabe für das Halten von Hunden im Gemeindegebiete der Stadt Steyr (Hundesteuer) 1948 bøleibt bis auf weiteres in Kraft." Bgm.L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht Di--

ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stautrat Hans Kahlig: Parzellierungsplan betr. die Grundstücke Parzellen 21. 1483/49 26/1 und )1/1 KG. Steyr des Johann Horer, Steyr, Aschacherstrabei Genenmigung. Von Herrn J. Hofer, Steyr, Christkindlweg 1, wurde der Entwuri eines Aufschließungs- und Bebauungsplanes zur Genehmigung vorgelegt. Die Grundparzellen 26/1 und 31/1 KG Steyr sind derzeit Wiesengrund, landwirtschaftlich genutzt und liegen zwischen schon zum Teil bebauten Parzellen an der Aschacherstrase und dem Südhang des Christkindl-Plateaus, welches nahezu über die ganze Ausdehnung bereits parzelliert ist. Es handelt sich somit um eine Gesamtaufschließung des vorerwähnten Gebietes, welches vom städtebaulichen Standpunkt wünschenswert erscheint. Der vorliegende Entwurf ist im Einvernehmen mit dem Stadtbauamte verfaßt und ist damit die Wahrung der öfrentlichen wie auch der privaten Interessen gegeben. Das Stadtbauamt schlägt daher im Amtsberichte vom 8. 3. 1949 vor, dem Ansuchen des J. Hofer unter Voraussetzung der Einhaltung nachstehender Bedingungen stattzugeben: 1. Der vorliegende Teilungs- und Bebauungsplan wird als Grundlage des nach der Vermessung einzureichenden Parzellierungsplanes laut der Bauordnungsnovelle 1947, 1. Teil, A-Teilungen, vorgeschrieben. Nach Genehmigung des Entwuries hat der Gesuchsteller das An¬ suchen mit allen erlorderlichen Unterlagen laut § 4 der Bau¬ ordnungsnoveile dem Magistrate vorzulgen. Die Strawenzüge, die im Entwurisplan vorgesehen sind, sind nach den vom Stadtbauamte festgelegten Breiten unentgeltlich und lastenfrei in das öffentliche Gut zu überiühren. Der Lauf des Entwässerungsgrabens vom Lohnsiedelteich zum Teufelsbach ist nach den Bestimmungen und Auflagen der Wasserrechtsbehörde durchzuführen. 5. Ein entsprechender Antrag zu Punkt 4) ist vom Gesuchsteller mit allen erforderlichen Unterlagen einzubringen. 6. Durch Auflagen der Wasserrechtsbehörde bedingte Veränderungen dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Stadtbauamte vorgenommen werden. Allfällige Änderungen behält sich das Stadtbauamt vor. Sämtliche Grundstücksllächen, die aufgrund des Bebauungsplanes als nicht verbauungsfähig zu bezeichnen sind und jene Teile, die aus stadtebaulichen Interessen keine Bebauung zulassen, werden mit einem gänzlichen bezw. eventuell vorubergehenden Bau¬ verbot beiegt. Die Aullebung des Bauverbotes ist nach Masgabe der Bebauungsmöglichkeit oder bei Erfullung von städtebaulichen Interessen moglich. 8. Der Magistrat übernimmt bei Genehmigung des Bebauungsplanes keine Verpflichtungen uber samtliche lur das Gelande in Frage kommenden Aufschließungsarbeiten.

9. Straßenauflassung, Verlegungen und Neuherstel lungen einschlieblich der Gehwege, sind von der Zustimmung des Maglstrates abnängig. 10. Die Art der Bebauung dieses Gebletes ist eine 172-geschossige, d.n., Erdgeschoß und äusgebautes Dachgeschob. Die Trauennohe sowie die Fluchtlinien der Gebäude werden vom Magistrat, Stadtbauamt, festgelegt. 11. Bauten aus Holz, Riegelbau sowie Blockbau sind für dieses so nahe der Stadt gelegene Gelände untersagt, jedoch wird der Bau des Obergeschosses in Holz zugelassen. Die Einfriedung der Grenzstücke hat nach den vom Stadtbauamt aus- 12. gearbeiteten Richtlinien zu erfolgen. Derzeit bestehende Servitute und Lasten auf den Grundstücken, 13. bezw. evtl. solche, die durch die Aufschließung entstehen könnten, werden zum Zeitpunkt der Kommissionierung an Ort und Stelle einer genauen Klärung zugeführt. 14. Die Vermessung des gesamten Geländes, d.h. Parzellierung einschl. Anlage der Verkehrswege, hat nach den Vorschriften des Magistrates im engsten Einvernehmen mit dem Stadtbauamte zu erfolgen. Die im Privatbesitz befindlichen Bauparzellen sind - soweit sie 15. für eine klare Trassenführung der Verkehrswege nicht hinderlich sind und in Bezug auf die Teilung der neuen Parzellen- unverändert zu belassen. Für die Grundstücksteilung bezw. Parzellierung gelten über diese 16. vorstehenden Punkte im einzelnen die Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9 und 10 vom 11. II. 1947 bezw. vom Jhre 1946. Der Finanz- und Rechtsausschuß stellt daher nachstehenden Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Antrag des Johann Hofer, Steyr, Christkindlweg 1, um Genehmigung des Grundteilungs- und -bebauungsplanes hinsichtlich der Parzellen 26/1 und 31/1 KG. Steyr nach Maßgabe des Amtsberichtes des Stadtbauamtes vom 8. 3. 1949 wird genehmigt." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2116/49 Änderungdes Stadtverbauungsplanes beim Besitze des. Bezirkshauptmannes Anton Weinal, Steyr. Mit Bauansuchen vom 31. 3. 1949 beabsichtigt der Obengenannte die Errichtung eines Stallgebäudes auf der Parz. 952, KG. Steyr. Das Objekt würde auf projektiertem Strabengrund nach dem Verbau¬ ungsplan für die Stadt Steyr vom 28. 3. 1940, Z1. 7583/29, zu stehen kommen. Eine Errichtung des Stallgebäudes ist jedoch nur dann möglich, wenn die Verlegung der projektierten Straße in Erwägung gezogen wird. Die vorgesehene Straßentrasse ist als Durchzugsstraße gedacht, die die Verbindung zwischen der Ennserstraße und der Sierningerstraße in der Zukunft herstellen soll. Die bisher durchgeführten Verbauungen, Regulierungen und Baumaßnahmen haben die projektierte Trasse der Straße im vollen Umfange berücksichtigt.

Die bereits bestehende Verbauung der Rooseveltstraße wie auch die kürzlich genehmigte Grundteilung der Seifentruhe lassen die Strabenverlegung noch zu, sodaß eine dem Verkehr noch entsprechende Straßenführung möglich wird. Die Verlegung der Straße ist in der beigeschlossen, beim Akte beiindlichen Planskizze iestgehalten. rür die Verlegung ist jedoch nach grober Ermittlung aus dem Besitze des Herrn Anton Weindl, Parz. Nr. 959/2 ein Flächenausmaß von rund 910 m2 erforderlich. Gegenüber der Strabenführung nach dem Stadtverbauungsplan vermindert sich die Grundabtretung für öffentliches Gut um 100 m2. Das Stadtbauamt schlägt daher in seinem Amtsberichte vom 26. 4. 49 vor, die Änderung der Straßentrasse im Sinne der Planskizze unter folgenden Bedingungen vorzunehmen: Die nach dem Verbauungsplan lestgelegte Straßenführung über die Parzelle 951, die gemaß Gemeinderatsbeschluß vom 28. 5. 1930, 21. 7583/29 genehmigt wurde, wird aufgelassen. Die neue Trasse der Straße wird als Umfahrungsstraße zwischender Ennserstraße und der Sierningerstraße über die Parzelle 939/2, KG. Steyr, Besitzer H. Anton Weindl, in der vollen Breite von 9m bei trichterförmiger Erweiterung - an den Kreuzungsstellen verlegt. Gemeinsam mit der Festlegung der neuen Straßenführung wird auch gleichzeitig die Regulierung der Wolfernerstraße im Teilstück zwischen der neu festgelegten Umrahrungsstraße und der Einmündung des Mehlgrabens in die Wolfernerstraße vorgenommen, daß die Straße von der Baufläche 976 weg in einer übersichtlichen Kurve von 7.5 m Breite verläuft. 4. Der Magistrat Steyr behält sich den Zeitpunkt des Ausbaues und der Regulierung der Wolfernerstraße selbst vor. Die für die Anlegung der Straße erforderlichen Grundstücke aus der Parz. 939/2, KG.Steyr, sind unentgeltlich und lastenfrei abzutreten (öffentliches Gut - Straße). Die mit der Grundübertragung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Magistrates Steyr. Der Straßenkoffer bei den auf gelassenen Strasenteilen der Wolferne straße wird vom Magistrate zwecks Wiederverwendung entfernt und das Aushubmaterial von neuen Straßenflächen an diese Stellen gebracht. Gleichzeitig mit der Grundübereignung an das öfientliche Gut ist 8. auch der Grundstücksteil aus der Parz. 940, der für den Straßenbau benötigt wird, abzutreten. Zwecks Weiterführung der Umrahrungsstrase und Einbindung dieser in die Ennserstraße ist von Seiten des Bauwerbers grundsätzlich de Erklärung abzugeben, daß das Straßenstück, soweit es die Parz. 951, 949 und 950/1 berühren, dem Magistrate gegebenenialls nach den zu diesem Zeitpunkte geltenden Bestimmungen überlassen wird, soweit nicht diese Verpllichtung im Widerspruch mit dem zu die sem Zeitpunkte bestehenden gesetzlichen Vorschriften (BO. und BO.- Novelle) steht.

10. Die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung des Stallgebäudes muß von den vorstehenden Bedingungen abhängig gemacht werden und bilden diese einen integrierenden Bestandteil d er Baubewilligung. Der Bau- und Verwaltungsausschuß hat sohin nachstehenden Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschliesen: Die Änderung des Stadtverbauungsplanes vom Jahre 1929, genehmigt durch Gemeinderatsbeschluß vom 28. 3. 1940, Z1. 7583/29 im Bereiche des Besitzes des Bezirkshauptmannes Anton Weindl auf der Parzelle 939/2 und 940, KG. Steyr, nach Maßgabe des Amtsberich7* tes der Mag. Abt. III vom 26. 4. 1949, Z1. 2116/49, zum Zwecke der Errichtung eines Stallgebäudes auf dem Grundstücke Conscr. Nr. 952 bezw. 954, KG. Steyr, wird genehmigt. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Wer Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 21. 448/Präs. 48 Genehmigung eines Sonderdienstvertrages. Dem Gemeinderate liegt ein Sonderdienstvertrag mit Gangoli Zeilinger, Verwalter der städt. Altersheime vor, der der Genehmigung bedarf. Der Antrag des rinanz- und nechtsausschusses lautet daner: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Sonderdienstvertrag mit Gangolf Zeilinger, Verwalter der Altersheime, mit Entlohnung nach den Ansätzen der V. Dienstklasse, wird genehmigt." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der rall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 3173/49 Erteilung eines Darlehens im Höhe von S 400.000.—- an diesstadtischen Unternehmungen: Da die Errichung einer Obuslinie bis auf weiteres zurückgestellt wurde, hat es sich als notwendig erwiesen, zur Verdichtung des Verkehres Steyr-Münichholz den Fuhrpark der städtischen Unternehmungen, durch Ankaul von zwei neuen Omnibussen zu ergänzen bezw. zu vergrößern. Die Unternehmungen sind jedoch derzeit nicht in der Lage, den Betrag für diese Neuanschaffung flüssig zu machen, weshalb dieselben an die Stadt um Gewährung eines Darlehens von S 400.000.-- herangetreten sind. Nach Beratung im Finanz- und Rechtsausschuß hat dieser in seiner Sitzung vom 17. 5. 1949 den Antrag gestellt:

"Der Gemeinderat wolle beschließen: Den städtischen Unternehmungen der Stadt Steyr wird ein Darlehen in Höhe von S 400.000.—- (Schillinge vierhunderttausend) zu den bei Darlehenserteilungen der Sparkasse üblichen Bedingungen gewährt. Die Deckung ist aus Rücklagen zu nehmen." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: 21. 5815/47 Einbau einer Wohnung im städt. Wirtschaftshof: Baukostenbewilligung sowie Genehmigung zum Einbau eines Waschbeckens in der Betriebskanzlei. Der städt. Wirtschaftshof beabsichtigt, im I. Stock des Wirtschaftshofes beim Garagengebäude eine Wohnung, bestehend aus Küche, Zimmer und Abort, einzubauen. Die Räume befinden sich derzeit im Rohbau und dienen Einlagerungszwecken. Im Zuge dieses Wohnungsbaues soll auch in der Kanzlei des Betriebes ein Waschbecken mit Zu- und Ablaufleitung montiert werden. Die Baukosten stellen sich für ersteres Vorhaben laut Aufstellung des städt. Wirtschaftshofes auf S 11.624,--, die Kosten des Einbaues eines Waschbeckens belaufen sich auf S 1.710.—. Der Bau- und Verwaltungs- sowie der Finanz- und Rechtsausschuß haben sich mit dem vorliegenden Vorhaben beschäftigt und den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Einbau einer Wohnung im I. Stück des Gebäudes des städt. Wirtschaftshofes, bestehend aus 1 Küche, 1 Zimmer und Abort, einschließl. der notwendigen Holzlage, wird der Betrag von S 11.624. und für den Einbau eines Waschbeckens in der Betriebskanzlei des städt. Wirtschaftshofes der Betrag von S 1.710.--, zusammen also S 13.334.--, bewilligt. Die Auftragserteilung zur Durchführung dieser Arbeiten ist an den städt. Wirtschaftshof zu vergeben. Die Deckung ist aus Einsparungen bei H. St. 920-31 a.o.H. zu nehmen. Die Verrechnung erfolgt bei H. St. 920-32 a.o.H. Als außerplanmäßig. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 554/Präs. 45 Nominierung eines Ersatzmitgliedes des Stadtschulrates Steyr an Stelle des verstorbenen Dandesrates Anton Azwanger.

Durch Ableben des Stadtrates Anton Azwanger gelangt die derzeit noch offene Stelle im Stadtschulrate zur Besetzung. St. R. Azwanger war Mitglied der SP0 und obliegt es daher der SPO, einen Ersatz namhaft zu machen. In diesem Sinne hat der Finanz- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung vom 17. 5. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Mitgliedes des Stadtschulrates Steyr, Landesrat Anton Azwanger, wird der von der Sozialistischen Partei namhaft gemachte Dipl.Kfm. Dr. Erlefried Krobath, geb. 17. 8. 1904, wohnhaft Steyr, Stadtplatz 6, in den Stadtschulrat berufen.“ Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das wort gewünschi? Dies ist nicht der rail. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: 21. 475/46 nückerwerbung des Bootshauses an der Enns von den Steyr-Werken. Der Gewerkschaftsbund hat in den Jahren vor 1934 mit dem Bau des Bootshauses an der Enns begonnen. Nach 1934 wurde dieses Unternehmen von dem Nachfolger des Gewerkschaftsbundes (in Steyr "Werksgemeinschaft“) weitergetrieben. Schließlich übernahmen die Steyr-Werke A.G., Betriebssportgemeinschaft, dieses Projekt und stellten das heute vorhandene Bootshaus her. Die Stadt hat dazu den Grund kostenlos beigestellt. In dem Grundabtretungsvertrag wurde jedoch bestimmt, daß für den Fall, daß die Werkssportgemeinschaft der Steyr-Werke zu bestehen aufhört, das Grundstück wieder an die Stadt zurückfallen soll. Dieser Vertragsfall ist nun eingetreten, sodaß die Stadt nun das Bootshaus zur Gänze in ihre Obhut nehmen kann. Es ist somit die Forderung der SteyrWerke auf Leistung eines Ablösebetrages von S 15.000.--zu er¬ füllen. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat in seiner Sitzung vom 17.5.49 denentrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Rückerwerbung des GrundStückes Parzelle 1061 EZ. 433, KG. Steyr, samt dem auf diesem errichteten Bootshaus gemäß Pkt. V des Grundabtretungsvertrages vom 1. 8. 1939 gegen Zahlung von S 15.000.— (fünfzehntausend S) wird genehmigt. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewunscht?

Dies ist nicht der rall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 688/49 Sportplatz bei der Rennbahn; Neuanlage eines dritten Tennisplatzes und Auspau der Leichtathletikanlagen. Im Zuge des Ausbaues der Sportanlagen am Turnplatz bei der Rennbahn sollen die Leichtathletikanlagen ausgestaltet und ein dritter Tennisplatz neu angelegt werden. Die Kosten belaufen sich für erstere Ausgestaltung auf S 29.000.-, für die Errichtung des Tennisplatzes auf S 13.640.-. Es wird daher seitens des Finanz- und Rechtsausschusses folgender Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Ausbau der Leichtathaletikanlagen auf dem Sportplatz bei der Rennbahn wird der Betrag von S 29.000.-- und für die Neuanlage eines dritten Tennisplatzes dortselbst der Betrag von S 13.640.--, zusammen also S 42.640.-- genehmigt. Die Deckung in Höhe des präliminierten Betrages von S 20.000.-- ist bei H. St. 511-70, im übrigen aus Einsparungen, zu nehmen. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. . .. .. Berichterstatter Gemeinderat Julius Russmann: 21. 1321/49 Verlegung des Eichamtes in das gemeindeeigene Gebäude Industriestraße 8: Vergebung des Bauauftrages und Kostenbewilligung. Im Zuge des Straßenausbaues zur neuen Leichenhalle wird die teilweise Entfernung des bestehenden Objektes in der Industriestraße in dem derzeit das Eichamt untergebracht ist, notwendig. Die hiefür anfallenden Kosten betragen 1t. Anbot der bestbietenden Firma, Fa. Neudeck & Co., S 13.728,69, zu welchem Betrage noch die Leistungen für die vertragsmäßigen Sondererstattungen kommen. Der Bau-und Verwaltungs- sowie der Finanz- und Rechtsausschuß haben sich mit obigen Bauvorhaben befaßt und den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Verlegung des Eichamtes in das städt. Gebäude Industriestraße 8, wird der Betrag + und damit die Verlegung des Eichamtes in das städt. Objekt Industriestraße 8

von S 15.400.-- freigegeben. Die Deckung ist bei H. St. 664-31 a.o.H. zu nehmen, wobei entgegen der haushaltsmäßig vorgesehenen Deckung diese durch Entnahme aus Rücklagebeständen zu suchen ist. Die einschlägigen Rrbeiten sind der Baufilma C. Neudeck in Steyr unter der Bedingung in Auftrag zu geben, daß die O-Nolmen und der VOB. zu beachten sind, ferner mit dem Vorbehalt, daß der Magistrat Steyr Subunternehmerleistungen nach dem Anbots im eigenen Wirkungskreis vergeben kann und der Bedingung, daß dem Unternehmer das Recht nicht zusteht, unter dem Titel "Vorhalteleistungen" eine Rechnung zu stellen. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2775/48 Bewilligung eines weiteren Kredites iür die anteiligen Kosten an der Leistungsschau “5 Jahre Wiederaufbau" in Wels. Das Hochbauamt Linz hat mit Schreiben vom 9. 10. 1948 die an¬ teiligen Kosten für die Leistungsschau “3 Jahre wiederaufbau' in Wels fur Steyr mit S 2.904,82 bestimmt. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses am 17. 5. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschlieben: Für die Leistungsschau “3 Jahre Wiederaufbau'in Wels werden die der Stadtgemeinde Steyr angelasteten anteiligen Kosten im Betrage von S 2.904,82 als außerplanmäßige Ausgabe des außerordentlichen Haushaltes bewilligt. Die Verrechnung hat bei H. St. 026-33 sonstige Kosten des Wiederaufbaues' zu erfolgen. Die Deckung ist aus Rücklagebeständen zu bestreiten. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 4666/48 Genehmigung einer Dienst- und Verwaltungsordnung für das Steyrer Heimatmuseum und einer Dienstanweisung für den Kustos und den Museumswart. Nachstehende Dienst- und Verwaltungsordnung für das Steyrer Heimatmuseum sowie eine Dienstanweisung für den Kustos des und den Museumswart unterliegen der Genehmigung des Gemeinderates. Der Gemeinderat wolle daher beschließen: Nachstehende Dienst- und Verwaltungsordnung ür das Steyrer Heimatmuseum wird genehmigt:

§ 1. Zweck und Aufgabe des Steyrer Heimatmuseums. Das Steyrel Heimatmuseum ist eine Anstalt der Stadt Steyr. Es besteht aus einer kunst- und kulturnistorischen und einer natur¬ wissenschaftlichen Abteilung. Die beiden Abteilungen sind einander gleichgestellt. Der oberste Zweck des Steyrer Heimatmuseums ist die Förderung der Kunde über den Stadt- und Landbezirk Steyr's. Seine Aufgabe besteht daher insb. darin, nach Maßgabe der verfügbaren Mittel alles dasjenige zu sammeln, zugänglich aufzustellen und wissenschaftlich zu bearbeiten, was die Kenntnis der Geschichte, der Literatun Kunst- und Kulturentwicklung des Heimatbezirkes sowie jene seiner Bodenverhältnisse, seiner Tier- und Pflanzenwelt zu vermehren geeignet erscheint. Im weiteren Wirken strebt das Steyrer Heimatmuseum nach Förderung der Verallgemeinung des Wissens, der Geistes- und Geschmacksbildung überhaupt; es setzt sich demgemäss in steten Verkehr mit Anstalten und Gesellschaften gleicher oder verwandter Aufgaben; es zieht so auch das Fremde, insoferne es zu vergleichenden Studien, zur Erweiterung und zur Ergänzung seiner heimatlichen Tätigkeit dienen kann, in den Bereich des Sammelns und seiner Bearbeitung. § 2. Verwaltung und Aufsicht. Zur Verwaltung des Steyrer Heimatmuseums wird ein Kuratorium gebildet. Dieses besteht aus: dem gemeinderätlichen Referenten, welcher Vorsitzender des Kuratoriums ist; Mitglieder aus dem Kreise der im Gemeinderate vertretenen Parteien; 3. einem Mitglied des Magistrates Steyr, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist. Der gemeinderätliche Referent wird vom Gemeinderate, die Parteien vertreter vom Stadtrate gewählt, das Mitglied des Magistrates vom Bürgermeister bestimmt. Die Mitglieder des Kuratoriums leisten ihre Dienste unentgeltlich Die oberste Aufsicht über die gesamte Verwaltung des Steyrer Heimatmuseums erfolgt gem. § 11, Abs. 2 des Gemeindestatutes. Dem Gemeinderate sind vom Kuratorium alljährlich und auch sonst über Verlangen ein Verwältungsbericht und ein Ausweis über die Verwendung der Geldmittel vorzulegen. Die Kontrolle über die vorhandenen Sammlungsgegenstände und Büche bestände und der Gebarung wird vom Kontrollamt der Stadt Steyr vorgenommen. § 3. Wirkungskreis des Kuratoriums. In den Wirkungskreis des Kuratoriums fallen insbesondere: 1. die Sorge um die Erhaltung und Ausgestaltung des Heimatmuseums 2. die Entscheidung über bezirkskundliche Forschungen und die Drucklegung wissenschaftlicher Arbeiten;

3. Die Aufteilung der Räume und Betriebsmittel; 4. Die jährliche Festsetzung jenes Betrages, welchen jede der bei¬ den Abteilungen ohne vornerige Genehmigung des Kuratoriums zu Ankäufen Tür die Sammlungen und die Bibliothek Verwenden darl; die Erstattung von Vorschlägen an den Gemeinderat (Stadtrat über Ankäufe, welche nicht aus den dem Kuratorium zeur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen; die Feststellung der Dienstordnung für die Angestellten; die Erstattung von Vorschlägen in Personalangelegenheiten des Heimatmuseums an den Gemeinderat der Stadt Steyr, welcher jedoch an diese Vorschläge nicht gebunden ist; 8. die Entgegennahme der von den wissenschaftlichen Beamten zu erstattenden Berichte und die Prüfung über die Verwendung der Geldmittel; die Aufstellung der Regeln für die Benützung der Sammlungen und der Bibliothek sowie die Feststellung der Eintrittsgebühren; 10. die Entscheidung über die Veranstaltung von Sonderausstellungen; die Erstattung von Vorschlägen über die Veräußerung und den 11. Tausch sowie die Entscheidung über das Ausleihen von Sammlungsgegenständen; die Vorlage eines jährlichen Voranschlages, Verwaltungsberichtes 12, und Verwendungsausweises an den Gemeinderat zum allfälligen Gebrauch für die Erstattung des Gemeindevoranschlages; die Aufrechterhaltung des Einvernehmens mit dem o.ö. Museal- 13. vereine und dem Landesmuseum; 14. die Heranziehung von freiwilligen wissenschaftlichen Mitarbeitern und die Bestimmung über die Art ihrer Mitarbeit; 15. die Ernennung von korrespondierenden Mitgliedern und Mandataren (§§ 9 und 10); 16. die Wahl eines Schriftführers. Die Beschlüsse unter Punkt 6 und 9 bedürfen der Genehmigung des Gemeinderates bezw. Stadtrates. § 4. Der gemeinderätliche Referent. Der gemeinderätliche Referent beruft das Kuratorium zu den Sitzungen ein und führt in demselben den Vorsitz. Er sorgt für die Herhaltung eines ordnungsmässigen Geschäftsganges; es obliegt ihm die Beschlüsse des Kuratoriums zum Vollzuge zu brin¬ gen undden Vollzug zu überwachen. Er hat auch das Recht und die Pflicht, Beschlüsse des Kuratoriums, durch die er die Interessen des Heimatmuseums gefährdet erachtet, einzustellen und die Entscheidung der zuständigen Organe der Gemeindeverwaltung einzuholen. In Fällen, deren Dringlichkeit eine Einberufung des Kuratoriums nicht zuläßt, wird das Erforderliche vom vorisitzenden Kurator verfügt; über derartige Verfügungen erstattet er in der nächstfolgenden Sitzung im Kuratorium Bericht Héimat Die administrative Korrespondenz des Besirksmuseums wird vom gemeinderätlichen Referenten oder dem von ihm betrauten Mitärbeiter des Museums gefertigt.

§5 Der Vorsitzende-Stellvertreter. Der Vorsitzende-Stellvertreter ist das vom Bürgermeister entsandte Mitglied des magistrates. Er hat in Vertretung des gemeinderätlichen Referenten alle demselben zükommenden Rechte und Pflichten. § 6. Die Sitzungen des Kuratoriums. Das Kuratorium tritt von Fall zu Fall über Einberufung durch den gemeinderätlichen Referenten zusammen. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitgliede erforderlich. Die Form der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, oder über dessen Wunsch das Los. Das über jede Sitzung des Kuratoriums aufzunehmende Protokoll hat die Namen der Anwesenden, den wesentlichen Gang der Verhandlung, die gestellten Anträge und die gefaßten Beschlusse zu enthalten. Es wird vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterfertigt. § 7. Die sonstigen wissenschaftlichen Mitarbeiter. Das Kuratorium kann im Einvernehmen mit dem in Betracht kommenden wissenschaftlichen Beamten Personen, welche die entsprechenden wissenschaftlichen Qualifikationen besitzen oder in einem vom Heimatmuseum gepflegten Teile der Wissenschaft sich bereits erfolgreich betatigt haben und ihre Arbeit freiwillig dem Museum zur Verfügung stellen wollen, einladen, als „wissenschaftliche Mitarbeiter“ im Museum zu wirken. Diesen Personen steht das Recht zu, das wissenschaftliche Material des Museums an Ort und Stelle zu benützen, zu bearbeiten und im Einvernehmen mit dem in Betracht kommenden wissenschaftlichen Beamten und unter dessen Aufsicht an Aufstellungs- und Ausstellunge arbeiten sich zu beteiligen. § 8. Korrespondierende Mitglieder. Das Kuratorium kann Fachmänner, von deren Kenntnissen und Erfahrungen eine wesentliche Förderung der Zwecke und Aufgaben des Heimatmuseums zu erwarten ist, zu korrespondierenden Mitgliedern des Heimatmuseums ernennen. § 9. Beisitzer. Die Beisitzer werden vom Kuratorium ernannt, um die Zwecke und Aufgaben des Heimatmuseums dadurch zu fördern, daß sie über AufIndung von für die Sammlungen geeigneten Gegenständen Bericht statten und deren Erwegbung von Fäll zu Fall zu erteilender Weisung einleiten und durchführen. nach

§ 10. Wissenschaftliche Mitarbeiter, korrespondierende Mitglieder und Beisitzer können den Küratoriumssitzungen mit beratender Stimme beigezogen werden. § 11. Die Sammlungen des Heimatmuseums. Das Heimatmuseum ist eine Forschungsstätte und Bildungsanstalt, seine Sammlungen und die Bibliothek bleiben diesem Zwecke gewidmet. Die Veräußerung und der Tausch sowohl von Duplikaten, alsauch von sonstigen für das Museum entbehrlichen Gegenständen gegen für dasselbe wertvolle, können nur nach Anhörung des in Betracht kommenden wissenschaftlichen Beamten über ZI Beschluß des Kuratoriums, welcher der Genehmigung des Gemeinderates bezw. Stadtrates bedarf, erfolgen. Die Sammlungen und die Bibliothek werden im Musealgebäude in möglichst sicherer Aufstellung aufbewahrt. inzelne Sammlungsgegenstände können unter entsprechenden Bürgschaften ür vollkommene Sicherheit in besonderen Ausnahmefällen an fremde Ausstellungen oder zu Studienzwecken, jedoch nur an verwandte Institute, ausgeliehen werden, wenn durch ihre Entfernung aus dem Museum das Gesamtbild der Ausstellung nicht gestört oder das Studium für die Besucher des Museums nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Über derartige Ansuchen, die stets schriftlich eingebracht werden müssen, entscheidet das Kuratorium nach Ausserung des betreffenden wissenschaftlichen Beamten. Die entlehnenden Anstalten haben insbesondere die Bürgschaft für sichere Aufbewahrung und unversehrte Rückstellung innerhalb einer bestimmten Frist zu übernehmen, sowie sämtliche erlaufenden Kosten zu tragen. Ein Ausleihen von Sammlungsgegenständen an Privatpersonen ist unzulässig. Auch den Angestellten des Museums und den wissenschaftlichen Mitarbeitern (§ ist es nicht gestattet, Sammlungsobjekte aus dem Museum zu entlehnen. § 12. Schenkungen und Vermächtnisse. Dem Bezirksmuseum zukommende Schenkungen und Vermächtnisse von Geld¬ mitteln, Sammelobjekten und anderen Gegenständen werden in einem eigenen Buche mit dem Namen der Spender verzeichnet. Das Kuratorium bedient sich bei seiner Tätigkeit der steten Mitarbeit und Unterstützung des o.ö. Musealvereines und des o.ö. Landesmuseums. 2. Nachstehende Mlenstenmelaun: für den Kustos und den Museumswart des Steyrer Heimatmuseums wird genehmigt: A. Der Kustos ist der ständige wissenschaftliche Mitarbeiter des Museums. In dessen Wirkungsbereich fallen insbesondere:

zum Kilogewicht ergibt sich für die Rohre eine Preislage von S 1.20 per kg und für die dazu gehörigen Formstücke eine solche von 2.50 bis 2.90 S per kg. Der Grund der Bestellung beim Eisenwerk Gelsenkrichen liegt darin, daß im Inland keine Druckgrußrohre im Schleuderverfahren erzeugt werden und der Inlandmarkt durch die Einfuhr von ungarischen oder französischen Rohren nur sehr bescheiden gedeckt werden kann. Einige österr. Firmen haben der Gemeinde Gußrohre alt, jedoch neuwertig, im Laufe der letzten Zeit angeboten und schwanken die Erstehungskosten zwischen S 2.50 und 3.20 per kg: die Preise für die Formstücke ergaben einen Mittelwert von rund S 4.50 per kg. Zwischen dem Anbot des Werkes Gelsenkirchen und den einheimischen Anbotspreisen der Firmen, wobei nicht neues, sondern nur gebrauchtes Material zur Verfügung steht, ist demnach eine 100 %ige Preisdifferenz zu verzeichnen. Des weiteren bedarf die Bürgermeisterentschließung vom 23.5. 49, womit S 151.124,94 zur Anschaffung von 57.820 kg Wasserleitungseisenrohren bei der Fa. Latzel & Kutscha freigegeben wurden, der nachträglichen Genehmigung des Gemeinderates. Der Bau- und Verwaltungs- und der Finanz- und. Rechtsausschuß stellen daher an den Gemeinderat den Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Verlegung der Wasserleitung im Teilgebiet IX, Wieserfeldplatz bis Sierningerstraße, durch die Fa. Hingerl & Co. in Steyr, wird der Betrag von S 40.828,47, wovon 10 % als Sicherheitsfaktor für allfällige unvorhergesehene Ausgaben zur Verfügung gehalten werden sollen, und für die Installationsarbeiten an dieser Wasserleitungsverlegung durch die Fa. Kriszan in Steyr der Betrag von S 28.157,74 einschl. 10 % als Sicherheitsfaktor, zusammen also der Betrag von S 68.986,21, genehmigt. Weiters wird der Betrag von S 94.799,98 zur Beschaffung von Wasserleitungsmaterial zu obigem Zwecke bei den Eisenwerken Gelsenkirchen, Deutschland, bewilligt. Schließlich wird die mit Bürgermeisterentschließung nach § 49 des Gemeindestatutes erfolgte Freigabe von S 151.124,94 für die Anschaffung von 57.820 kg Wasserleitungsrohren bei der Fa. Latzel & Kutscha, Wien, einschl. Nebenkosten, wie Fracht, Baustellenabfuhr und allf. Unkosten, nachträglich genehmigt. Die hiefür erforderlichen Ausgaben im Betrage von insgesamt S 314.911,13 sind bei H. St. 714-32 a.o.H. zu buchen und die Deckung hiefür

entgegen der im Voranschlag 1949 vorgesehenen Entnahme aus Dariehen aus Rücklagen zu nehmen. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat VinzenzRibnitzky: 21. 2989/49 Ankauf von Müllkübeln. Zur Zeit werden im Bereiche des Bauabschnittes Münichholz iür die Müllabfuhr Holzkisten verwendent. Außerdem sind einzelne Wohnbläcks im Stadtgebiet nur unzurechend mit Müllkübel versorgt. Der Ankauf von Müllkübeln ist daher äußerst dringlich. Nach einem Anbote der Fa. Austria, Wien, besteht die Möglichkeit, eine größere Anzahl Müllkübel zu bestellen. Bei Abnahme von 500 Stück kostet eine Mülltonne S 150.—. Die Anschaffungskosten für 500 Stück Mülltonnen belaufen sich demnach einschl. Transportspesen auf S 76.000.—. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat in seiner Sitzung vom 17.5. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anschaffung von 500 Stück Mülltonnen, a S 150.--, zuzüglich S 1.000.-- Transportspesen, wird der Betrag von S 76.000.-- bewilligt. Die Deckung für den Abgang von S 60.000.-- ist aus H. St. 713-70, diejenige für den Abgang von S 16.000.-- aus H. St. 713-31 zu nehmen." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2962/49 Pflasterung der Damberggasse im Anschluß an die Eisenbannunterführung und des Gensteiges bis zum Hause Schediberger. Das Tagblatt-Gebäude wurde beim Wiederaufbau zur Erzielung einer Straßenverbreiterung zurückgerückt. Die so erhaltene Verbreiterung anschließend an die Eisenbahnunterführung der Damberggasse soll nun gepflastert werden und gleichezeitig der Gehsteig bis zum Hause Schedlberger verlängert werden. Die hiefür auflaufenden Kosten betragen S 17.000.--. Der Finanz- und Rechtsausschuß stellt hiezu den Antrag:

"Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Pflasterung der Damberggasse im Anschluß an die Eisenbahnunterführung und des Gehsteiges bis zum Hause Schealberger wird der Betrag von S 17.000.-- pewilligt. Die Deckung ist wie folgt zu nehmen: S 15.000.- H. St. 026-31 a.o.H. H. St. 662-31. S 2.000.- Die Pflasterungsarbeiten sind dem städt. Wirtschaftshof zu übertragen." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Franz Enöckl: 21. 2157/49 Herstellung von Vorrichtungen für verschiedene Verbots- und Hinweistafeln. Im Stadtgebiete werden eine große Zahl Verbots- und Hinweistafeln wie auch Straßenschilder laufend benötigt. Bisher wurde die Tafelanbringung, wenn sie bei Gebäuden oder anderen Anlagen nicht möglich war, auf hölzernen Säulen vorgenommen. Diese Ausführung war jedoch nicht so stabil, daß ein Dauerzustand erreicht wurde, sondern es führte zur laufenden Beschädigung und damit zu Reparaturen bezw. Erneuerungen mit einem sich ständig erhöhenden Kostenaufwand. Infolge Mangel an Eisenrohren war es bisher nicht möglich, eine bessere Ausführung vorzunehmen. Der günstige Ankauf von qualitätsmäßig guten Rohren gibt nun die Möglichkeit, Rohrständer mit Betonsockel herzustellen. Die Anschaffungskosten stellen sich auf S 67.68 per Stück. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat sich mit obigem Vorhaben befaßt und in seiner Sitzung vom 17. 5. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anschaffung von 330 Stück Rohrständern mit Betonsockel für die Verbots- und Hinweistafeln sowie Straßenschilder wird der Betrag von S 15.208,80 bewilligt. Die Deckung eines Teilbetrages von S 8.121,60 für 120 Stück Ständer ist bei H. St. 667-31, die Deckung für die restlichen 210 Stück in Höhe von S 7.087,20 ist bei H. St. 661-36 a zu nehmen." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage' das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2200/49 Anschaffung von Straßenteer. Durch das Amt der o.ö. Landesregierung wurden der Stadt Steyr 20 to Straßenteer zugewiesen. Die Kosten dieser Anschaffung

belaufen sich einschl. Fracht, Kesselmiète und Standgeld auf S 12.000.— Antrag des rinanz- und nechtsausschusses am 17. 5. 1949: "Der Gemeinderat woile beschlieben: Für die bereits durch das Amt der o.ö. Landesregierung zugewiesenen 20 to Straßenteer zum Preise von 55 Groschen pro kg, wird der Betrag von S 12.000.—- einschließlich Fracht, Kesselmiete und Standgeld, bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 711-34 zu nehmen, die in den Rücklagebeständen zu suchen ist. Berichterstatter Gemeinderat Franz Trauner (OVP) 21. 4720/48 Genenmigung von Auslagen für Reparaturen und Anschaffungsarbeiten bei den städt. Schulen in den Hauptferien 1940. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses am 17. 5. 1949. "Der Gemeinderat wolle beschließen: Nachstehende Instandsetzungs- und Neuanschaffungskosten an den städt. Schulen einschl. der städt. Lichtbildstelle, welche während der Schulferien getätigt wurden, werden genehmigt. Die Deckung ist bei der jeweils angegebenen Haushaltsstelle zu nehmen: 301.96 H. St. SS 5-210 Aichetschule: SS 10-210 15 11-210 612,72 § 12-210 3S 5-210 H. St. 612. Bergschule: 10-210 SS 1-210 SS SS 12-210 582368 5-210 SS 688 H. St. Ennsleitenschule: 179, Ss 10-210 434 SS 11-210 " 1567,96 SS 12-210 " 1021 SS. 5-210 H. St. Gleinkerschule: SS 10-210 SS 11-210 SS 12-210 6323 SS 5-210 Kematmüllerschule: 31,22 H. St. SS 11-210 146,88 1502,41 SS 12-210 1139,25 S 5-210 Münichholzschule V 1 H. St. 10-2 18 SS 11-210 205,76 SS 12-210 1030,81 SS 9-210 686,27

H. St. SS 5-210 § 4.639,05 Promenadeschule SS 10-210 2,— SS 11-210 2.175,16 SS 12-210 7.671,14 SS 9-210 168,42 711,28 SS 5-210 Rudigierschule H. St. 11-210 186;74 210-32 07. 92 H. St. 2.7 Realschule: 8,50 10-2. 34,06 SS 11-230 SS 12-230 2.217,09 SS 5-210 166,99 H. St. Steyrdorfschule SS 11-210 81,49 1.031,20 SS 12-210 210-34 602,70 651,30 H. St. SS 5-210 Wehrgrabenschule: 50,40 SS 11-210 2.157,73 SS 12-210 881,88 SS 5-240 Wirtschaftsschule SS 10-240 46;05 278,10 SS 11-240 991,61 SS 12-240 H.St. 241-71 Frauenberufsschule 820,20 SS 5-241 726,47 SS 11-241 208,10 53,12 SS 12-241 H. St. SS 5- 242 43,90 Gew. Berufsschule " " 260-31 1,60." Lichtbildstelle Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 3080/49 Anlegung eines Rauhbelages am Schnallenberg. Der Schnallenberg hat auf 70 m eine Steigung von 15 %. und auf 30 m, eine solche von 17%. Er ist damit für Pflasterung und übliche Schwarzdecke, die bei Kälte glatt und hart ist, wegen des Pferdefuhrwerkes zu steil. Es wurde deshalb bis jetzt keine Oberflächenbefestigung angebracht. In den letzten Jahren wurdenauf den Steilstrecken der Schrärdinger Bundesstraße mit dem Rauhbelag der Fa. Kapsreiter gute Erfahrungen gemacht. Das Stadtbauamt schlägt daher in seinem Amtsbericht vom 12. Mai 1949 die Anlegung eines Rauhbelages am Schnallenberg durch die Fa Kapsreiter vor. Die Kosten belaufen sich nach dem Anbote der Fa. Kapsreiter auf S 15.540.-- (600 m2, pro m2 S 25.90). Dazu kommen noch die durch den städt. Wirtschaftshof auszuführenden Vorarbeiten im Betrage von S 4.460.-.

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