Gemeinderatsprotokoll vom 24. Mai 1949

von S 15.400.-- freigegeben. Die Deckung ist bei H. St. 664-31 a.o.H. zu nehmen, wobei entgegen der haushaltsmäßig vorgesehenen Deckung diese durch Entnahme aus Rücklagebeständen zu suchen ist. Die einschlägigen Rrbeiten sind der Baufilma C. Neudeck in Steyr unter der Bedingung in Auftrag zu geben, daß die O-Nolmen und der VOB. zu beachten sind, ferner mit dem Vorbehalt, daß der Magistrat Steyr Subunternehmerleistungen nach dem Anbots im eigenen Wirkungskreis vergeben kann und der Bedingung, daß dem Unternehmer das Recht nicht zusteht, unter dem Titel "Vorhalteleistungen" eine Rechnung zu stellen. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2775/48 Bewilligung eines weiteren Kredites iür die anteiligen Kosten an der Leistungsschau “5 Jahre Wiederaufbau" in Wels. Das Hochbauamt Linz hat mit Schreiben vom 9. 10. 1948 die an¬ teiligen Kosten für die Leistungsschau “3 Jahre wiederaufbau' in Wels fur Steyr mit S 2.904,82 bestimmt. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses am 17. 5. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschlieben: Für die Leistungsschau “3 Jahre Wiederaufbau'in Wels werden die der Stadtgemeinde Steyr angelasteten anteiligen Kosten im Betrage von S 2.904,82 als außerplanmäßige Ausgabe des außerordentlichen Haushaltes bewilligt. Die Verrechnung hat bei H. St. 026-33 sonstige Kosten des Wiederaufbaues' zu erfolgen. Die Deckung ist aus Rücklagebeständen zu bestreiten. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 4666/48 Genehmigung einer Dienst- und Verwaltungsordnung für das Steyrer Heimatmuseum und einer Dienstanweisung für den Kustos und den Museumswart. Nachstehende Dienst- und Verwaltungsordnung für das Steyrer Heimatmuseum sowie eine Dienstanweisung für den Kustos des und den Museumswart unterliegen der Genehmigung des Gemeinderates. Der Gemeinderat wolle daher beschließen: Nachstehende Dienst- und Verwaltungsordnung ür das Steyrer Heimatmuseum wird genehmigt:

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