Gemeinderatsprotokoll vom 22. Juli 1947

9. Ordentliche Sitzung. Protokoll über die 9. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 22. Juli 1947. Tagesordnung. I. Stadtratsanträge. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: 1.) Zl. 1542/47 Ankauf von Mietfahrzeugen. 2.) Zl. 3938/47 Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen. II. Anträge des Finanz-und Rechtsausschusses: Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 3.) Zl. 6831/46 Wiedergutmachung an den Verein „Arbeiterheim in Bezug auf das Volkskino. 4.) Zl. 4670/47 Rechnungsabschluss 1946. 5.) Zl. 2590/47 Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Bundesrealgymnasiums Steyr. 6.) Zl. 4035/46 Gemeinde Dietach, Antrag auf Eingemeindung eines Teiles der Kat. Gem. Gleink. 7.) Zl. 3535/47 Erhöhung der Gebühren für Vieh-und Fleischbeschau. III. Anträge des Bau- und Verwaltungsausschusses: Berichterstatter Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: 8.) Zl. 1096/47 Instandsetzung des Frischwehres oberhalb der Steyr-Brücke. 9.) Zl. 4620/45 Ankauf von Lichtmasten für die Sepp Stögerstrasse. 10.) Zl. 1717/46 Ankauf von Pflastersteinen.

Berichterstatter Gemeinderat Franz Pöschl: 11.) Zl. 3901/47 Umbau der Grossen Fallenbrücke Berichterstatter Gemeinderat Josef Pöschl: 12.) Zl. 1217/46 Tibitanzl Therese, Bahnhofstrasse 10, Übernahme der Kosten für Aufräumungsarbeiten nach Bombenschaden. Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: 13.) Zl. 5097/41 Ankauf zweier Kreiselpumpen für das Pumpwerk Dietachdorf. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: 14.) Zl. 1865/47 Fendt Berta, Schlüsselhofgasse 6, Übernahme der Abtragungs-und Aufräumungskosten nach Bombenschaden beim Hause Engegasse 8. Berichterstatter Stadtrat Hans Kahlig: 15.) Zl. 6628/46 Instandsetzung des städt. Objektes Versorgungsheimstrasse 4 (gedeckte Reitschule). Öffentliche Sitzung. Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, die Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und Franz Paulmayr die Stadträte: Schanovsky Hans Ebmer Johann Wabitsch Ludwig Enge Franz Kahlig Hans die Gemeinderäte Ennsthaler Wilhelm Fellinger Josef Fischer Franz Hochgatterer Anton Huemer Alois Huemer Maria Pöschl Franz Pöschl Josef Kokesch Karl Moser August Rathmoser Hans Riha Karl

Voglsam Josef Russmann Julius Weindl Anton Schnabl Franz Wohlfahrt Josef Steininger Oskar Wokral Josefine Trauner Franz (SPÖ) Zeilinger Gangolf Trauner Franz (ÖVP) Vom Magistrat : Mag. Dir. Stellvertr. Dr. Karl Enzelmüller Dr. Erlefried Krobath Als Schriftführerin: A. Moser. Beginn der Sitzung: 17 Uhr. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Entschuldigt sind die Stadträte Anton Azwanger und Karl Dedic und die Gemeinderäte Karl Fischer, Josef Mayrhofer, Vinzenz Ribnitzky und Karl Wipplinger. Zu Protokollprüfern werden Gemeinderat Franz Trauner (SPÖ) und Stadtrat Johann Ebmer bestellt. Vor Eingang in die Tagesordnung nimmt Bürgermeister Steinbrecher die Angelobung der Gemeinderätin Maria Huemer, die von der SPÖ. an Stelle der ausgeschiedenen Gemeinderätin Hermine Pickl entsendet wurde, vor. Punkt 1) Zl. 1542/47 Ankauf von Mietfahrzeugen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge beantragt: "Der Gemeinderat beschliesse den Ankauf folgender derzeit beim Magistrat Steyr in Verwendung befindlichen Mietfahrzeuge zum Preise von S 53.599.70 (fünfzigdreitausendfünfhundertneunzigneun 70/100): 1 Krad, 3 PKW, 9 LKW, 1 Zugmaschine, 2 Anhänger, 2 Wraks." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 2) Zl. 3938/47 Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen. Stadtrat Franz Enge beantragt weiters : Der Gemeinderat beschliesse : "Die derzeit von der freiw.

Stadtfeuerwehr Steyr in Benützung genommenen 12 Mietfahrzeuge werden um den Betrag von S 13.581.50 (dreizehntausendfünfhundertachtzigeins 50/100 ) angekauft." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 3) Zl. 6831/46 Wiedergutmachung an den Verein „Arbeiterheim" in Bezug auf das Volkskino. Stadtrat Hans Schanovsky führt aus : Am 20.III.1923 fasste der Gemeinderat den prinzipiellen Beschluss, die sogenannte Industriehalle in Steyr, dem Verein „Arbeiterheim", bzw. deren Volkskinogesellschaft zu verpachten. Schliesslich wurde am 30.10.1923 ein Pachtvertrag auf 30 Jahre, d.i. bis 31.XII.1954, abgeschlossen. Als Pachtschilling wurden 10 % der zu erwartenden Reineinnahmen und ein Fixum im Betrage von 100 Goldschillingen im Jahr vereinbart. Der Vertrag hat verschiedene kleinere Veränderungen durch Nachträge erfahren. Im Zuge der Ereignisse im Feber 1934 wurde der Verein „Arbeiterheim" aufgelöst und seine Volkskinogesellschaft zur Liquidation gebracht. Der Gemeinde als Hauseigentümerin fielen schliesslich die gesamten in der Industriehalle vom Verein "Arbeiterheim" und der Volkskinogesellschaft investierten Werte ohne Gegenleistung zu. Mit Ende 1934 ist das Reinvermögen mit S 66.704.37 beziffert worden. Die Gemeinde hat das ihr gehörige Haus und schliesslich die ihr unentgeltlich zugekommenen Zubauten und Inventar in der Folgezeit an die KIBA, Wien, verpachtet. Als Pachtschilling hat die Stadt rund 10 % der Bruttoeinnahmen erhalten. Im November 1938 hat die Ostmärkische Filmbetriebs-G.m.b.H. in Wien das Pachtverhältnis von der KIBA übernommen und einen neuen Vertrag, unkündbar bis 31.V.1952, abgeschlossen. Im Zuge des Zusammenbruches 1945 wurde die Ostm. Filmbetriebs-G.m.b.H. in Wien unter kommissarische Leitung gestellt. Ihr Betrieb in Steyr wurde von dem früheren Leiter Johann Zeitlhofer weitergeführt, wobei dem Verein „Arbeiterheim“ eine Einflussnahme auf die Geschäftsführung zugebilligt wurde. Im Feber 1946 stellte nun der wiedererstandene Verein „Arbeiterheim“ an die Stadtgemeinde Steyr den Antrag, im Sinne der Wiedergutmachung ihm die szt. Rechte aus dem Vertrag

von 1923 und schliesslich das Inventar, welches er im Jahre 1934 eingebüsst hatte, wieder zum Betriebe eines Kinos zurückzustellen. Für die Stadt ergaben sich aus diesem Begehren zwei Schwierigkeiten. Die eine in rechtlicher Hinsicht, dass nämlich eine genaue Abgrenzung der Wiedergutmachungsleistungen und das Verfahren nicht bekannt waren, die zweite, dass der öffentliche Verwalter der Ostm. Filmbetriebs-G.m.b.H. nicht ohne weiteres bereit war, die Stadt aus dem laufenden Pachtvertrage zu entlassen. Durch das Rückgabegesetz, Bundesgesetz Nr. 55 aus 1947, ist die erste der hier aufgezeigten Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt worden, da darin festgelegt worden ist, dass das Vermögen der ehemals sozialdemokratischen Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen von den derzeitigen Inhabern zurückzugeben ist. Das Verfahren selbst ist in den Rückstellungsgesetzen vorgezeichnet. Dabei ist ausdrücklich bestimmt, dass Vergleiche über solche Vermögenswerte zulässig sind. Die zweite Schwierigkeit wurde durch Vereinbarung der Stadt mit dem öffentlichen Verwalter der Ostm. Filmbetriebs-G.m.b.H. bereinigt, nachdem letztere bereit ist, aus dem Vertrage auszutreten. Eine neue Schwierigkeit ergab sich dardurch, dass der Verein „Arbeiterheim" seine Wiedergutmachungsforderungen mit S 346.333,00 bezifferte. Da die Stadt selbst aber immer nur verhältnismässig bescheidene Pachteinnahmen von dem fraglichen Kinounternehmen hatte, scheint diese Forderung zu hoch gegriffen. Auch sind die wirtschaftlichen Veränderungen, die sich nach 1934 bis 1945 ergeben haben, so tiefgreifend, dass eine allgemeine Restitution gar nicht durchführbar ist, da inzwischen viele dem Verein „Arbeiterheim" gehörende Inventargegenstände ausgewechselt oder irgendwie verändert wurden. Der Verein „Arbeiterheim " hat die Möglichkeit, sein verlorenes Vermögen im Wege des Landesgerichtes Linz zurückzufordern. Offen bleibt aber auch der Vergleichsweg. Nach längeren Verhandlungen mit den einzelnen Interessenten waren diese schliesslich darin einig, dass die Stadt den Vertrag vom 30.10.1923 anerkennen und den Verein „Arbeiterheim" in den Besitz der Kinoeinrichtungen wie sie sich heute darstellen, samt Konzession gelangen lassen soll. Dagegen hätte der Verein „Arbeiterheim“ den szt. ausgemachten Pachtschilling und die Ver-

pflichtungen der Stadt gegenüber der Ostm. Filmbetriebs-G.m.b.H. hinsichtlich der vorzeitigen Auflösung des Pachtvertrages vom Jahre 1938, zu übernehmen. Dieser Weg scheint auch für die Stadt verhältnismässig am günstigsten, da er keinerlei weitere finanzielle Einbussen beinhaltet und nur die derzeitige Einnahme von 5 % der Bruttoeinnahmen auf 10 % der Reineinnahmen, zuzüglich 100 S Gold, verändert wird. Wenn damit der Verein „Arbeiterheim" ausdrücklich erklärt, auf alle ihm in Bezug auf das Volkskino und seiner Volkskinogesellschaft zustehenden Wiedergutmachungsrechte zu verzichten, bleiben der Stadt immerhin die ihr in den Jahren ab 1934 zugekommenen Einnahmen von einem fremden Vermögen. Der Gemeinderat genehmige daher nachstehenden Vergleich: 1.) Die Stadtgemeinde Steyr anerkennt das Recht auf Wiedergutmachung gegenüber dem Verein „Arbeiterheim" in Bezug auf das Volkskino Steyr. Zu diesem Zwecke anerkennt sie das Weiterbestehen des Vertrages vom 30.10.1923. Sie übergibt die Liegenschaft Volksstrasse 5 (Volkskino) nach Form und Inhalt des obgenannten Vertrages mit dem Zeitpunkt, wie sie selbst aus dem Vertrag seitens der Ostm. Filmbetriebs-G.m.b.H. entlassen wird. 2.) Die Geschäftsübernahme hat der Verein „Arbeiterheim" mit der ostm. Filmbetriebs-G.m.b.H. selbst zu regeln. Der Verein „Arbeiterheim" übernimmt es, alle Forderungen, die aus dem Vertrage zwischen der Ostm. Filmbetriebs-G.m.b.H. und der Stadtgemeinde Steyr sich ergeben, zu übernehmen. 3.) Der Verein „Arbeiterheim" verzichtet auf jede weitere Wiedergutmachung in Bezug auf das Volkskino. Er hält die Stadt gegenüber Forderungen Dritter (insbesonders der Gesellschafter der Volkskinogesellschaft) schad- und klaglos. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 4) Zl. 4670/47 Rechnungsabschluss 1946. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky führt hiezu im wesentlichen folgendes aus: I. Haushaltsrechnung. a) Ordentlicher Haushalt.

Die Jahresrechnung umfasst alle im Kalenderjahr 1946 fällig gewordenen Einnahmen und Ausgaben, auf Grund der in diesem Jahre entstandenen Zahlungsverpflichtungen; die Jahresrechnung ist somit ein Gebührenabschluss (Soll-Abschluss). Die Bruttoeinnahme, berichtigt um den Abfall von den Kasseneinnahmeresten aus dem Vorjahre, beträgt S 4,812.031.32 die Bruttoausgaben S 5,585.883.55 ergibt einen Fehlbetrag von 773.852.23 der sich durch die Übernahme des Überschusses aus dem Jahre 1944 im Betrage von S 535.420.44 auf einen ungedeckten Abgang von S 238.431.79 reduziert. Kassenmässig wurde vorläufig dieser Abgang aus dem Überschuss des Jahres 1945 gedeckt. Im Vergleiche mit dem Voranschlag 1946, der im ordentlichen Haushalt mit einem Abgang von S 912.050.- abschloss, ist das Rechnungsergebnis um S 138.197.77 günstiger. Dieses Vergleichsergebnis ist als Endergebnis wohl befriedigend und man könnte bei oberflächlicher Betrachtung der Meinung sein, der Ablauf des Rechnungsjahres hätte sich, wenn man allein berücksichtigt, dass der im Haushaltsplan als Ausgabe ausgewiesene Wiederaufbaubeitrag B in der veranschlagten Höhe von S 155.000.- nicht fällig wurde, plangemäss vollzogen. Dem ist aber nicht so. Es wurden bei verschiedenen Posten um S 800.879.77 höhere Einnahmen erzielt, als präliminiert war, bei anderen wieder um insgesamt S 387.475.92 weniger beeinnahmt als im Voranschlag vor gesehen, insgesamt wurden jedoch um S 413.403.85 mehr beeinnahmt als vorgesehen war. Bei den Ausgaben treten diese Differenzen im erhöhten Ausmasse auf. So betrug im Verhältnis zu dem Voranschlage bei verschiedenen Haushaltsstellen die Mehrausgabe S 1,105.529.50, bei anderen Haushaltsstellen wurde wiederum um S 835.245.95 weniger beausgabt, sodass die Mehrausgabe insgesamt S 270.283.55 betrug. Diese grossen Unterschiede zwischen Voranschlag und Jahresrechnung sind damit zu begründen, dass, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 1946 schon vermerkt wurde, eine richtige Erstellung desselben zufolge Fehlens eines klaren Finanzgesetzes einerseits und der äusserst labilen wirtschaftlichen Lage andererseits nicht möglich war. Bei der Abwicklung der Jahresrechnung wurde demgemäss das Hauptaugenmerk darauf gerichtet, dass im gesamten keine Überschreitung des haushalts-

planmässigen Abganges erfolgte. Zum grössten Teil sind die Ausgabenüberschreitungen auf Pflichtausgaben beschränkt; die wenigen anderen Überschreitungen sind durch Beschlüsse des Stadtoder Gemeinderates bestätigt. Im Laufe des Rechnungsjahres stiegen allgemein die Löhne und Gehälter (Teuerungszulagen) um über 30 %, die verschiedenen Unterstützungssätze wurden erhöht, die Spitals-und sonstigen Anstaltskosten sind gestiegen und selbstverständlich hat auch die allgemein eingetretene Preiserhöhung bei den Lebensmitteln und sonstigen Waren und Leistungen die Ausgabenseite stark beeinträchtigt. Nur dadurch, dass verschiedene im Voranschlage geplante Vorhaben und Leistungen zufolge Materialmangels oder sonstiger Schwierigkeiten entweder nicht, oder nicht in dem vorgesehenen Ausmass durchgeführt wurden, konnte eine Überschreitung des im Haushaltsplane ausgewiesenen Abganges vermieden werden. Der Personalaufwand betrug S 1,645.879.51, das sind 29.4 % des Gesamtaufwandes und entspricht im gesamten der Voranschlagssumme. Die Einnahmen im Fürsorgewesen betrugen S 1,063.613.15 die Ausgaben S 2,081.637.34 ergibt einen Abgang von S 1,018.024.19 somit gegenüber dem präliminierten Fehlbetrag von 793.710.- mehr um 224.314.19 Von diesem erhöhten Abgang entfallen rund S 28.000.- auf die Errichtung neuer Kindergärten, S 30.000.- auf die Adaptierungsarbeiten in den Versorgungsheimen, der übrige Abgang entfällt auf erhöhte Fürsorgeunterstützungen und sonstige Leistungen für die offene und geschlossene Fürsorge. Die Fürsorgeausgaben selbst nehmen 37.3.% der Gesamtausgaben in Anspruch und sind stetig im Steigen begriffen. Die Lohnsummensteuer von S 367.847.61 ergab gegenüber dem Voranschlag in Höhe von S 240.000.- einen Mehrertrag von S 127.847.61, hauptsächlich zufolge der eingetretenen Lohnerhöhungen, hingegen blieb die Gewerbesteuer mit einem Ertrage von S 509.582.99 um S 90.417.01 hinter der präliminierten Summe von S 600.000.- zurück. Allgemein ist zum Finanzplan festzustellen, dass die Steuereingänge im Vergleich zu den Vorjahren enorm zurückgegangen sind und die Ursache des Haushaltsdefizites bilden. Die Gesetzwerdung einer gerechten Finanzausgleichsbestimmung

zwischen Bund, Länder und Gemeinden , die eine Lebensfähigkeit der Gemeinden garantiert, ist daher ein dringendes Gebot der Stunde, sollten nicht die Gemeinden in finanzielle Krisen stürzen, die sich zwangsläufig auch auf das Bundesbudget gefahrbringend auswirken würden. b) Ausserordentlicher Haushalt. Im ausserordentlichen Haushalt ist lediglich der Erlös, der durch den Abverkauf eines kleinen Grundstückes beim ehemaligen Föhrenschacherl im Werte von S 5.520.- entstanden ist, beeinnahmt worden und wurde dieser Erlös dem Gemeindevermögen in Form der Zuführung dieses Betrages an die Grunderwerbsrücklage wieder rückgeführt. Einnahmen und Ausgaben gleichen sich somit aus. Der geplante Bau eines Feuerwehrdepots musste in diesem Jahre noch unterbleiben, wodurch der im Haushaltsplan als 1. Baurate vorgesehene Betrag von S 20.000.- eingespart wurde. II. Vermögensrechnung. Der Erfolg der Haushaltsgebarung, der nur das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres aufzeigt, entspricht keineswegs dem tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis. Dieses Ergebnis zeigt erst die Vermögensrechnung, in der auf alle Einnahmen und Ausgaben von wirtschaftlicher Bedeutung; wie Schuldenrückzahlungen, Investitionen, Vermögensveräusserungen, Wertabschreibungen usw., Rücksicht genommen wird. Den Wirtschaftserfolg ergibt die Gegenüberstellung des Reinvermögens des abgelaufenen Rechnungsjahres mit dem des vorangegangenen Jahres. Bemerkenswert ist, dass sich der Schuldenstand um S 108.414.01 durch die zusätzliche Tilgung des Darlehensrestes an den Österr. Feuerbestattungsversicherungsverein per S 87.400.- verringert hat; hingegen haben die Verwaltungsschulden um S 99.797.70 zugenommen (Forderung der Nordböhmischen Wasserbau A.G. Aussig). III. Schiffmeister Reder'sche Jubiläumsstiftung für verarmte Gewerbetreibende: Das Stiftungsvermögen beträgt am Ende des Rechnungs-

jahres 1946 S 5.842.50. Die Erträgnisse dieser Stiftung im Rechnungsjahre 1946 in der Höhe von S 234.- wurden widmungsgemäss verwendet. IV. Städt. Unternehmungen. Die Bilanz der städt. Unternehmungen weist in den Aktiven einen Betrag von S 532.960.43 in den Passiven einen Betrag von S 278.064.40 auf, somit ein Reinvermögen per 31.12.46 von S 254.896.03 gegenüber dem Reinvermögen per 31.12.45 von S 221.892.04 eine Reinvermögensmehrung (Gewinn) von S 33.003.99 Der Finanz-und Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.VII.1947 folgenden Antrag ausgearbeitet : "Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 1946 mit Bruttoeinnahmen von S 4,812.031.32 und Bruttoausgaben von S 5,585.883.55 sohin mit einem Fehlbetrag von S 773.852.23 zur Kenntnis. Der Überschuss aus dem Jahre 1944 im Betrage von S 535.420.44 ist zur teilweisen Deckung dieses Abganges heranzuziehen. Der verbleibende Abgang von S 238.431.79 ist aus dem Überschuss des Jahres 1945 vorläufig kassenmässig zu decken. Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr: Namens der Fraktion der ÖVP habe ich die Kenntnisnahme des Rechnungsabschlusses 1946 zu bestätigen. Ich möchte bei diesem Anlasse auf meine Ausführungen in der Budgetdebatte 1947 verweisen. Ähnlich wie damals möchte ich betonen, dass der aufscheinende Abgang nicht auf das Unvermögen der Verwaltung zurückzuführen, sondern die Ursache allein in dem trostlosen Erbe, das wir anzutreten hatten, zu suchen ist. Ich appelliere sowohl an die Majoritätspartei wie auch an die dritte im Gemeinderat vertretene Partei, sich in dieser Notzeit nur von rein sachlichen Gründen zur Wahrung der Interessen unserer schönen Stadt leiten zu lassen. Der Bürgermeister dankt dem Redner für seine Ausfüh-

rungen und verspricht, dass auch in Zukunft alle politischen und persönlichen Meinungen in den Hintergrund gestellt und alle Anstrengungen zum Wohle dieser Stadt unternommen würden. Der Antrag wird sohin einstimmig angenommen. Punkt 5) Zl. 2590/47 Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Bundesrealgymnasiums Steyr. Stadtrat Schanovsky führt aus, dass sich durch den Baufortschritt nunmehr die Notwendigkeit der Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Bundesrealgymnasiums Steyr ergeben hat. Er gibt einen Überblick über den von der Direktion des Gymnasiums diesbezüglich ausgearbeiteten Plan und betont, dass die Stadtgemeinde lt. eines aus dem Jahre 1872 stammenden Vertrages zur Beschaffung der Inneneinrichtung der genannten Schule verpflichtet ist. Das Bundesministerium für Finanzen hat für den Wiederaufbau des Bundesrealgymnasiums Steyr eine Subvention von S 300.000.- gewährt. Der Finanz-und Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.VII.1947 beantragt: "Die Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Bundesrealgymnasiums Steyr wird in der von der Schulleitung vorgeschlagenen Form bis zu einem Höchstbetrage von S 150.000.- (einhundertfünfzigtausend) bewilligt." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 6) Zl. 4035/46 Gemeinde Dietach, Antrag auf Eingemeindung eines Teiles der Kat. Gem.Gleink. Referent Stadtrat Hans Schanovsky berichtet: Eine Reihe von Haus- und Grundbesitzern der Ortschaften Haidershofen und Dornach haben ein Ansuchen um Wiederaufnahme in den Gemeindeverband der Ortsgemeinde Dietach gestellt. In den Beratungen des Finanz- und Rechtsausschusses wurde festgestellt, dass die Abtrennung eines Teiles der Kat. Gem. Gleink (Haidershofen und Dornach) abgelehnt werden muss, da es notwendig erscheint, dass das Stadtgebiet Steyr in dieser Richtung hin Ausdehnungsmöglichkeiten hat. Auf dem eingegliederten Gebiet ist ein Kraftwerk mit Stausee entstanden, dessen Ausbau im Interesse

der Energiewirtschaft unerlässlich notwendig ist und nur vom Standpunkte eines grösseren Gemeinwesens aus, weiterentwickelt werden kann. Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses vom 9.7.1947: "Der Abtrennung eines Teiles der Kat. Gem. Gleink (Haidershofen und Dornach) wird aus bevölkerungspolitischen Gründen nicht zugestimmt." Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 7) Zl. 3535/47 Erhöhung der Gebühren für Vieh- und Fleischbeschau. Stadtrat Hans Schanovsky : Zufolge eines Berichtes des Stadtrechnungsamtes ist bereits im Jahre 1946 ein ausgesprochenes Missverhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Veterinäramtes eingetreten (Abgang S 13.278.83). Bei unbedeutenden sächlichen Aufwendungen sind auf der Ausgabenseite die personellen Ausgaben, auf der Einnahmenseite die Vieh-und Fleischbeschaugebühren massgebend. Bei unveränderten Gebühren und steigendem Personalaufwand ist für das Jahr 1947 ein erhöhter Abgang zu erwarten. Es erscheint daher eine Erhöhung der Gebühren für Vieh-und Fleischbeschau erforderlich. Das Stadtrechnungsamt schlägt eine 75 %ige Erhöhung der Grundgebühr und des Gemeindezuschlages vor. Der Finanz- und Rechtsausschuss hat in der Sitzung vom 9.VII.1947 folgenden Antrag gestellt : Die Gebühren für Vieh- und Fleischbeschau werden im Sinne des Amtsantrages der Mag.Abt.II vom 27.V.1947 erhöht. Einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 8) Zl. 1096/47 Instandsetzung des Frischwehres oberhalb der Steyr-Brücke. Referent Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: Der am 14.II. l.J. erfolgte Durchbruch des Frischwehres oberhalb der Steyr-Brücke, der allerdings binnen weniger Tage notdürftig ausgebessert werden konnte, macht die Instandsetzung des schon lange reparaturbedürftigen Wehres dringend nötig.

Eine Vernichtung des Wehres würde zur Folge haben, dass sich die Steyr in ganz kurzer Zeit oberhalb des Wehres um einige Meter vertieft und als erste Folge die Hackwerke unterspült. Im weiteren würde auch der Betrieb des Elektrizitätswerkes unmöglich werden, ev. könnte auch eine Gefahr für die Fundamente der Steyr-Brücke entstehen. Der Besitzer des Wehres, Rudolf Schmidt, ist zahlungsunfähig. Um in der für die Allgemeinheit so wichtigen Angelegenheit kein Versäumnis aufkommen zu lassen, hat das Stadtbauamt Steyr bereits die nötigen Vorbereitungen zum Wehrbau getroffen. Die Kosten der Instandsetzung belaufen sich auf ca. S 50.000.-. Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses: "Für den Bau des Frischwehres wird ein Betrag von S 50.000.- (fünfzigtausend) bewilligt. Das Magistratspräsidium wird beauftragt, hinsichtlich der Kostendeckung durch die beteiligten Interessenten alles Erforderliche zu veranlassen. Vorläufig wird der Betrag aus Rücklagen zu decken sein." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 9) Zl. 4620/45 Ankauf von Lichtmasten für die Sepp Stögerstrasse. Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr: Das Stadtbauamt ist bemüht, für die Sepp Stögerstrasse neuzeitliche Lichtmaste zu beschaffen. Unter Zugrundelegung des billigsten Angebotes kommt ein aufgestellter Lichtmast einschliesslich Fundamenten, Montage und Verfeinerungen auf S 1.500.- zu stehen. Insgesamt werden für die Sepp Stögerstrasse 11 Lichtmaste benötigt. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 8.V.1947 die Bewilligung eines Betrages von S 16.500.- (sechzehntausendfünfhundert) für den Ankauf von Lichtmasten für die Sepp Stögerstrasse beantragt. Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses einstimmig ohne Debatte an. Punkt 10) Zl. 1717/46 Ankauf von Pflastersteinen. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Franz

Paulmayr führt aus : Mit Stadtratsbeschluss vom 23.III. 1946 wurde das Stadtbauamt beauftragt, Einkaufsverhandlungen für 5.000 m2 Pflastersteine einzuleiten. Zur Zeit ist es möglich, diesen Auftrag bei der Schärdinger-Granit G.m.b.H. unterzubringen. Eine Tonne Kleinpflaster kostet S 100.-, sodass dem Magistrat hiedurch eine Ausgabe von S 100.000.- (einhunderttausend) erwächst. Der Bau-und Verwaltungsausschuss hat am 12.VI.1947 den Ankauf von 5000 m2 Pflastersteinen zum Preise von S 100.000.- beantragt. Der Finanz-und Rechtsausschuss hat diesem Antrage am 9.VII.1947 seine Zustimmung erteilt. Die Ausgabe findet im Voranschlag ihre Deckung. Der Gemeinderat wird ersucht zu diesem Antrage ebenfalls seine Zustimmung zu geben. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 11) Zl. 3901/47 Umbau der Grossen Fallenbrücke. Gemeinderat Franz Pöschl führt im wesentlichen aus: Das Ingenieurbüro Karl Krieger, Dipl.Ing., Salzburg, Wolf Dietrichstrasse 25, wurde im Jahre 1938 von der Stadtverwaltung Steyr beauftragt, ein Projekt für den Umbau der Grossen Fallenbrücke auszuarbeiten. Da durch die eintretenden Kriegsverhältnisse andere Arbeiten vordringlicher erschienen, wurde dieses Bauvorhaben zurückgestellt. Das genannte Ingenierbüro hat sich nun neuerlich zur Planung dieses Bauvorhabens erbötig gemacht.Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat am 12.VI.1947 folgendes beantragt : "Das Projekt für den Bau der Grossen Fallenbrücke, dessen Kosten zur Zeit mit S 212.000.- veranschlagt sind, sowie die Bauleitung, die Bauabnahme und Abrechnung wolle dem Ing. Büro Dipl. Ing. Karl Krieger in Salzburg, gegen ein Honorar von voraussichtlich S 9.950.- übertragen werden." Der Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses vom 9.7. 1947 lautet: "Die Ausarbeitung des Projektes für den Umbau der Grossen Fallenbrücke wird dem Ing. Büro Dipl. Ing. Karl Krieger in Salzburg gegen ein Honorar von rund S 9.950.- (neuntausendneunhundert-

fünfzig) übertragen. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 12) Zl. 1217/46 Tibitanzl Therese, Bahnhofstrasse 10, Übernahme der Kosten für Aufräumungsarbeiten nach Bombenschaden. Gemeinderat Josef Pöschl berichtet: Die Kosten der Aufräumungsarbeiten beim Hause Steyr, Bahnhofstrasse 10, wurden It. Gemeinderatsbeschlusses vom 19.VI.1946 mit dem Kostenaufwand von rund S 5.000.- bewilligt. Die noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eingetretene Lohnerhöhung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.IV.1947 in der Höhe von S 3.500.- ebenfalls genehmigt. Seit der ersten Anbotlegung der Fa. Neudeck ist nun ausser einer Erhöhung der Arbeitslöhne auch eine 50 %ige Erhöhung der Fuhrwerkskosten eingetreten. Weiters hat sich der Regiezuschlag für Baumeisterarbeiten erhöht. Diese Erhöhungen, erschwert noch durch die Vornahme der Arbeiten in der kalten Jahreszeit, ergeben zwangsläufig eine Kostenvermehrung von rund S 9.000.-. Das Stadtbauamt hat um nachträgliche Bewilligung dieses Betrages ersucht. Der Bau- und Verwaltungsausschuss und der Finanz- und Rechtsausschuss haben diesem Ansuchen die Zustimmung erteilt. Der Gemeinderat nimmt den Antrag einstimmig ohne Debatte an. Punkt 13) Zl. 5097/41 Ankauf zweier Kreiselpumpen für das Pumpwerk Dietachdorf. Referent Gemeinderat Karl Kokesch: Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 8.V. 1947 die Anschaffung von zwei Stück Kreiselpumpen samt Zubehör, zum Preise von S 8.300.- (achttausenddreihundert), zur einwandfreien Aufrechterhaltung des Betriebes des Pumpwerkes Dietachdorf, beantragt. Der Gemeinderat erteilt diesem Antrage einstimmig ohne Debatte seine Zustimmung.

Punkt 14) Zl. 1865/47 Fendt Berta, Schlüsselhofgasse 6, Übernahme der Abtragungs- und Aufräumungskosten nach Bombenschaden beim Hause Engegasse 8. Gemeinderat Franz Schnabl: Frau Berta Fendt hat um Übernahme der Aufräumungs- und Abtragungskosten nach Bombenschaden beim Hause Engegasse 8 angesucht. Die Kosten hiefür belaufen sich auf S 9.298.- (neuntausendzweihundertneunzigacht). Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 8.V.1947 den Antrag auf Stattgebung dieses Ansuchens gestellt. Der Gemeinderat nimmt den Antrag einstimmig ohne Debatte an. Punkt 15) Zl. 6628/46 Instandsetzung des städt. Objektes Versorgungsheimstrasse 4 (gedeckte Reitschule) Stadtrat Hans Kahlig führt aus: Nach einem Berichte des Stadtbauamtes bedarf das Objekt Versorgungsheimstrasse 4 (gedeckte Reitschule) vor Inbetriebnahme eine gründlichen Instandsetzung. Die Kosten der dringendsten Instandsetzungsarbeiten werden mit S 15.000.- veranschlagt. Der Bauund Verwaltungsausschuss hat diesem Amtsantrag in der Sitzung vom 8.V.1947 seine Zustimmung erteilt. Der Finanz-und Rechtsausschuss hat am 9.7. nachstehenden Antrag ausgearbeitet: "Für die Instandsetzung des Objektes Versorgungsheimstr. 4 wird ein Betrag von S 15.000.- (fünfzehntausend) bewilligt. Das Magistratspräsidium wird beauftragt, bei Vertragsabschluss mit den Benützern die Kosten anteilsmässig zu verrechnen. Vorläufig ist die Deckung aus Rücklagen zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Nach Beendigung der Tagesordnung werden die Mitglieder des Gemeinderates vom Bürgermeister zu einer Besichtigung des Betriebes der Fa. Dipl. Ing. Bruno Kralowetz & Co.,eingeladen. Schluss der Sitzung: 18 Uhr. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:

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