Gemeinderatsprotokoll vom 22. Juli 1947

Die Jahresrechnung umfasst alle im Kalenderjahr 1946 fällig gewordenen Einnahmen und Ausgaben, auf Grund der in diesem Jahre entstandenen Zahlungsverpflichtungen; die Jahresrechnung ist somit ein Gebührenabschluss (Soll-Abschluss). Die Bruttoeinnahme, berichtigt um den Abfall von den Kasseneinnahmeresten aus dem Vorjahre, beträgt S 4,812.031.32 die Bruttoausgaben S 5,585.883.55 ergibt einen Fehlbetrag von 773.852.23 der sich durch die Übernahme des Überschusses aus dem Jahre 1944 im Betrage von S 535.420.44 auf einen ungedeckten Abgang von S 238.431.79 reduziert. Kassenmässig wurde vorläufig dieser Abgang aus dem Überschuss des Jahres 1945 gedeckt. Im Vergleiche mit dem Voranschlag 1946, der im ordentlichen Haushalt mit einem Abgang von S 912.050.- abschloss, ist das Rechnungsergebnis um S 138.197.77 günstiger. Dieses Vergleichsergebnis ist als Endergebnis wohl befriedigend und man könnte bei oberflächlicher Betrachtung der Meinung sein, der Ablauf des Rechnungsjahres hätte sich, wenn man allein berücksichtigt, dass der im Haushaltsplan als Ausgabe ausgewiesene Wiederaufbaubeitrag B in der veranschlagten Höhe von S 155.000.- nicht fällig wurde, plangemäss vollzogen. Dem ist aber nicht so. Es wurden bei verschiedenen Posten um S 800.879.77 höhere Einnahmen erzielt, als präliminiert war, bei anderen wieder um insgesamt S 387.475.92 weniger beeinnahmt als im Voranschlag vor gesehen, insgesamt wurden jedoch um S 413.403.85 mehr beeinnahmt als vorgesehen war. Bei den Ausgaben treten diese Differenzen im erhöhten Ausmasse auf. So betrug im Verhältnis zu dem Voranschlage bei verschiedenen Haushaltsstellen die Mehrausgabe S 1,105.529.50, bei anderen Haushaltsstellen wurde wiederum um S 835.245.95 weniger beausgabt, sodass die Mehrausgabe insgesamt S 270.283.55 betrug. Diese grossen Unterschiede zwischen Voranschlag und Jahresrechnung sind damit zu begründen, dass, wie bei der Erstellung des Haushaltsplans 1946 schon vermerkt wurde, eine richtige Erstellung desselben zufolge Fehlens eines klaren Finanzgesetzes einerseits und der äusserst labilen wirtschaftlichen Lage andererseits nicht möglich war. Bei der Abwicklung der Jahresrechnung wurde demgemäss das Hauptaugenmerk darauf gerichtet, dass im gesamten keine Überschreitung des haushalts-

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