Gemeinderatsprotokoll vom 17. Jänner 1919

I. Sitzung. Rats=Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der l. f. Stadt Steyr am 17. Jänner 1919 um ½4 Uhr nachm. im Nebenzimmer des Café Landsiedl. Tages=Ordnung: Elektrizitätswerk=Fragen. Gegenwärtige: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Die Herren Vizebürgermeister Paul Fendt und Josef Wokral. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Bach¬ mayr, Prof. W. Brand, Karl Dedic, Prof. Leopold Erb, Prof. Gregor Goldbacher, Ferdinand Gründler, Josef Haiden¬ thaller, Dr. Karl Harant, Ing. Josef Huber, Ludwig Karl, Franz Kattner, Franz Kirchberger, Fritz Krottenau, Rudolf Landa, Ignaz Langoth, August Mitter, Franz Müller, Franz Nothhaft, Hugo Olbrich, Viktor Ortler, Markus Ruckerbauer, Franz Schwertfelner, Franz Tribrunner, Adalbert Vogl, Hans Witzany, Karl Wöhrer und Ing. Alois Zwicker. Seitens des Stadtamtes: Herr Stadtamtsrat Dr. Fr. Habl. Als Schriftführer: städt. Protokollführer Karl Ridler. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte: Anton Chalupka, Karl Fischer, Hermann Kletzmayr, Karl Mayr und Ludwig Moser. Der Herr Vorsitzende begrüßt die erschienenen Herren Ge¬ meinderäte, stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest und erklärt die Sitzung um 3 Uhr 35 Min. für eröffnet. Zu Beglaubigern dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Prof. Gregor Goldbacher und Ferdinand Gründler gewählt. Herr Bürgermeister: „Die Herren werden einiger¬ maßen erstaunt sein, heute an einen so ungewohnten Ort ver¬ sammelt zu sein. Es dürfte seit Bestehen des Rathauses das erstemal der Fall sein, daß eine Gemeinderatssitzung wo anders als im Rathause abgehalten wird. Die Begründung hiefür liegt in der Anlage der Wählerlisten. Wir sind im Rathause, leider Gottes, im Raume sehr beschränkt und es kann ruhig gesagt werden, daß für die Anlage der Wählerlisten im ganzen Rat¬ hause kein anderer Raum möglich war, als der große Ratssaal Es muß dort der ganze Apparat fortlaufend arbeiten, um die Arbeit, die eine Verzeichnung von rund 14 000 Wählern um¬ faßt, bewältigen zu können. Wie groß diese Arbeitsleistung ist, kann daraus ersehen werden, als die Kommission gestern die Nacht durch bis halb 7 Uhr früh arbeitete, und um 9 Uhr vor¬ mittags wieder begonnen werden mußte, um die Wählerliste rechtzeitig fertig zu stellen. Es ist dies eine fast übermenschliche Arbeitsleistung der betreffenden Beamten, der freiwillig mit¬ arbeitenden Lehrkräfte und der Hilfskräfte der Stadtgemeinde. Die öffentliche Auflage der Wählerlisten wird derart eingeteilt, daß die Einsicht in dieselben im Rathaussaale jeden Tag nur bis 3 Uhr nachmittags festgesetzt ist, damit der Ratssaal wiederum für Sitzungen des Gemeinderates und der Sektionen usw. von dieser Zeit ab frei ist. Meine sehr geehrten Herren! „Ich habe Sie heute hier zusammenberufen, nachdem einige Herren Gemeinderäte ge¬ wünscht haben, daß in außerordentlicher Gemeinderatssitzung über die von breiten Kreisen der Interessenten erfolgte Stellung¬ nahme gegenüber dem Elektrizitätswerke Steyr gesprochen werde. In der Sitzung des Beleuchtungskomitees wurde Herr Vizo¬ bürgermeister Fendt als Referent für die heutige Sitzung be¬ stellt. Bevor ich ihm das Wort erteile, beehre ich mich, bekannt¬ zugeben, daß seitens der Krankenhauskommission ein Dringlichkeits¬ antrag, betreffend Anstellung von Aerzten für das allgemeine Krankenhaus, eingebracht wurde. Ich ersuche Herrn G.=R. Prof. Erb, nachdem Herr Dr. Harant bisher in der Sitzung noch nicht erscheinen konnte, zum Gegenstande zu referieren.“ Herr G.=R. Prof. Erb: „Ohne mich dahin einzulassen, ob es den Statuten entspricht, daß in außerordentlicher, zu einem bestimmten Zwecke einberufenen Gemeinderatssitzung, ein gar nicht zu diesem Gegenstande gehöriger Antrag verhandelt und erledigt werden soll, erlaube ich mir, den von der Kranken¬ hauskommission vorgelegten Dringlichkeitsantrag durch die Rechtssektion zur Beratung zu stellen. Der Sachverhalt ist wohl derart, daß kaum irgendwie im Gemeinderate gegen den Antrag ein Widerspruch erhoben werden dürfte. Es handelt sich um die Bestellung eines Assistents= und zweier Sekundarärzte. Ich möchte für alle Zukunft doch an die Antragsteller, Sektionen und Kommissionen die Anfrage stellen, ob es denn geht, daß in einer vom Gemeinderate verlangten außerordentlichen Sitzung andere Gegenstände, als solche auf der Tagesordnung stehen, behandelt werden. Meinem Gefühle enspricht das Verlangen nicht vollständig. Nachdem aber die Sache dringlich ist und vielleicht kein Widerstand bestehen wird, so möchte ich den Herrn Vorsitzenden bitten, zuerst die Umfrage zu stellen, ob nicht doch vielleicht ein Widerspruch gegen die Behandlung und Beschlu߬ fassung der Besetzungsvorschläge von irgend einer Seite besteht. Wenn ein solcher Widerspruch erfolgt, so ist es meine Ueber¬ zeugung, daß dieser Gegenstand nicht auf die Tagesordnung kommen darf. Nur unter der Voraussetzung, daß niemand Ein¬ sprache erhebt, wäre es möglich, diesen Gegenstand auch als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen. Ich bitte Herrn Bürgermeister, vorerst diese formelle Sache zu erledigen.“ Herr Bürgermeister: „Ich komme dem Ersuchen gerne nach. Der Gegenstand wurde mir erst gestern übermittelt, als die Einladung zur Sitzung mit der bekannten Tages¬ ordnung bereits hinausgegangen war. Ich war daher nicht in der Lage, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Ich er¬ suche die Herren Gemeinderäte, sich zu äußern, ob der Antrag heute behandelt werden soll oder nicht.“ Herr Vizebürgermeister Wokral: „Ich bin der Auf¬ fassung, daß es sich hier um einen Antrag handelt, der un¬ bedingt in der I. Sektion vorbesprochen werden muß. Es ist allerdings die Ausschreibung im Gemeinderate beschlossen worden und soll deshalb rasch erledigt werden, damit der Besetzungs¬ termin eingehalten wird und ist dies auch im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung ganz gut möglich. Auf acht Tage kommt es schon nicht mehr an; in der Zwischenzeit kann der Antrag in der 1. Sektion beraten werden.“ Herr G.=R. Kirchberger: „Die Krankenhauskommission hat einstimmig den Besetzungsvorschlag gemacht und verlangt, daß der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinde¬ ratssitzung kommt. Die Krankenhauskommission erscheint daher außer Schuld, wenn dies nicht der Fall war, da sie sich um die Tagesordnung nicht zu kümmern hat. Ich muß jedoch darauf hinweisen, daß Dringlichkeitsanträge in jeder Sitzung ein¬ gebracht werden können, wie dies schon mehrfach der Fall war. Der Antrag ist entschieden dringlich, da es Herrn Primarius unmöglich ist, alles allein zu leisten. Die Beistellung von ärzt¬ lichen Hilfskräften ist eine sehr dringliche und stelle ich daher den Antrag, die Dringlichkeit zuzuerkennen und den Beschluß der Krankenhauskommission heute zu behandeln.“ Herr G.=R. Nothhaft: „Ich meine, daß es ganz gut angänglich ist, den Dringlichkeitsantrag heute zu behandeln, da

2 a auch in anderen Sitzungen solche Dringlichkeitsanträge, ohne auf der Tagesordnung zu stehen, behandelt wurden. Vom prin¬ ipiellen Standpunkte aus dürfte dagegen kein Anstand obwalten da einmal die Dringlichkeit dieses Antrages gegeben ist Herr G.=R. Ing. Zwicker: „Ich bin der Ansicht, daß die Sitzung zu einem bestimmten Grunde und in erster Lini¬ über diesen Gegenstand zu verhandeln ist. Herr Bürgermeister: „Eine Zurückstellung des An¬ trages ist nach der Geschäftsordnung nicht möglich, da dies orschreibt, daß Dringlichkeitsanträge vor Eingehung in die Tagesordnung zu erledigen sind. Herr G.=R. Prof. Brand: „Ich meine, daß der Antrag auf die Tagesordnung zu setzen ist, da es sich um das Wohl von Kranken handelt Herr G.=R. Krottenau: „Ich möchte den Antrag den Antrag nicht zur Beratung zu stellen, da In¬ stellen, ormationen über denselben heute nicht mehr möglich sind und ohnedies noch im Laufe des Monates eine Gemeinderatssitzung tattfinden dürfte. Herr G.=R. Langoth: „Ich möchte den Antrag zur Durchführung gebracht wissen, da schon in der letzten Sitzung darauf verwiesen wurde, daß die Bestellung der Aerzte eine dringliche sei. err G.=R. Wöhrer: „Ich bitte im Interesse der Kranken den Antrag zu behandeln. Für die Kranken bedeutet ie erste ärztliche Hilfe die beste und ersuche daher, für die heutige Behandlung des Antrages zu stimmen. Herr Bürger meister: „Ich bin mit Vergnügen be¬ reit, den Antrag als im dringlichen Wege eingebracht, für die heutige Behandlung auch in außerordentlicher Sitzung gelten zu lassen und würde darüber abstimmen lassen, ob dem Antrag die Dringlichkeit zuerkannt wird, worauf der geschäftsordnungs mäßigen Behandlung desselben als Dringlichkeitsantrag nichts im Wege stünde.“ Herr Vizebürgermeister Wokral: „Ich bin der Auf¬ fassung, daß der Antrag keine Sache ist, die plötzlich aufgetaucht und daher sofort behandelt werden muß und daher der Gegen¬ stand auch in der nächsten sehr bald stattfindenden ordentlichen Gemeinderatssitzung vorgenommen werden kann.“ Herr G.=R. Prof. Erb: „Ich bitte um Entschuldigung, entweder haben wir ein Gemeindestatut und eine Geschäfts¬ ordnung, oder wir tun gegen das Gemeindestatut und Geschäfts¬ ordnung, was wir wollen. Wohin würde das führen, wenn in eder außerordentlichen Gemeinderatssitzung Gemeinderäte mit irgend einem Gegenstand für die Tagesordnung kämen; es müßte ein ganzer Wirrwarr in die Geschäftsordnung des Ge¬ meinderates einreißen. Die Behandlung dieses Antrages in der heutigen außerordentlichen Sitzung wäre zumindestens geschäfts¬ ordnungswidrig. Man hat mich aufgefordert, den Antrag im Dringlichkeitswege heute zur Verteidigung und Beschlußfassung zu bringen; ein Antrag, der der 1. Sektion gar nicht einmal vorgelegen ist. Das Ernennungsrecht hat die Rechtssektion und wohin würde es führen, wenn einfach der Referent einer Sektion oder Kommission hergeht und ohne die hiefür kompetente Sektion zu befragen, einen Dringlichkeitsantrag in außerordentlicher Gemeinderatssitzung übergibt, der wie hier in der bestimmenden und beschließenden Sektion gar nicht vorberaten wurde. So dringlich die Sache ist und so genau ich die Verhältnisse des Krankenhauses kenne, so muß ich doch an der Form der Geschäfts¬ ordnung festhalten. Es würde auch damit ein Präsedenzfall ge¬ schaffen, der die unangenehmsten Folgen für eine geregelte Durchführung von Sitzungen nach sich ziehen könnte. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß in eine außerordentliche Sitzung nur der Begenstand gehört, der auf der Tagesordnung steht. Die außer¬ ordentliche Gemeinderatssitzung hat sich mit dem außerordentlichen Gegenstande zu befassen und sonst mit keinem zu beschäftigen Wenn ich eine entgegenkommende Haltung eingenommen habe o war es die Fürsorge für das Krankenhaus. Ich habe auch den Herren der Krankenhauskommission sofort gesagt, daß die Behandlung in der heutigen außerordentlichen Sitzung aus den vorangeführten Gründen absolut unmöglich ist. Wir können ja morgen schon, wenn es gewünscht wird, für diesen Antrag eine außerordemliche Gemeinderatssitzung einberufen, wogegen an und für sich kein Anstand besteht. Ich habe für meine Persor nichts dagegen; bis morgen kann sich auch die Sektion damit befassen und wäre sodann der Geschäftsordnung nach jeder Richtung hin entsprochen.“ derr Bürgermeister: „Es liegen zwei Anträge vor Der Antrag des Herrn G.=R. Krottenau, den Antrag nicht auf die Tagesordnung zu setzen und der Antrag des Herrn G.=R. Langoth, den Antrag heute zu behandeln. Der Geschäftsordnung jemäß, habe ich über den Gegenantrag zuerst abstimmen zu lassen und lasse ich daher über den Antrag des Herrn G.=R Laugoth abstimmen. Der Antrag wird abgelehnt. Die Gegenprobe ergibt mit Stimmenmehrheit die Annahme des Antrages des Herrn G.=R. Krottenau. Herr Bürgermeister: „Ich halte Umfrage, ob die Herren Gemeinderäte bis zur nächsten ordentlichen Ge¬ meinberatssitzung mit der Behandlung des Antrages zuwarten wollen, oder ob morgen eine außerordentliche Sitzung für den Antrag einberufen werden soll. 1 herr G.=R. Kirchberger: „Ich bitte, mit Rücksich auf die Dringlichkeit sobald als möglich, längstens aber inner¬ halb acht Tagen eine Gemeinderatssitzung einzuberufen.“ Herr Bürgermeister: „Ich glaube, innerhalb acht Tagen wird es schwer gehen.“ Herr G.=R. Prof. Erb: „Warum keine außerordentliche Sitzung?“ Herr Bürgermeister: „Eine solche wurde nicht gewünscht. Herr G.=R. Kirchberger: „Länger kann man nicht uwarten, da uns Herr Primarius vor Arbeitsüberbürdung onst zusammenbricht.“ Herr Bürgermeister: „Ich werde somit bis längstens 27. Jänner eine ordentliche Gemeinderatssitzung einberufen und den vorliegenden Gegenstand auf die Tagesordnung setzen. Wir gehen nunmehr zum Gegenstande der heutigen außerordentlichen Sitzung über und ersuche Herrn Vizebürgermeister Fendt, sein Referat zu erstatten.“ Herr Vizebürgermeister Fendt: „Sehr geehrte Herren Im Jahre 1916, den 16. November, hat die Stadtgemeinde Steyr mit dem Elektrizitätswerke Steyr einen Vertragge hlossen. Der Wortlaut des Vertrages ist ja allen Herren des Gemeinderates und auch, wie ich glaube, den neuen Herren emeinderäten bekannt. Das Elektrizitätswerk Steyr hat an¬ angs so ziemlich mit dem Vertrage Ordnung gehalten. Aber die letzte Zeit hat das Elektrizitätswerk in einer Weise versagt, daß nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Bevölkerung, die Gewerbetreibenden und Unternehmungen ganz erheblichen Schaden gelitten haben. Es haben sich daher viele Interessenter zusammengefunden, die gegen das Vorgehen des Elektrizitäts perkes Beschwerde erhoben. Von Seite der Gemeinde wurden schon seit längerer Zeit Beschwerden gegen das Elektrizitäts werk geführt; dieselben sind aber leider immer resultatlos ver¬ aufen. Am 10. Jänner d. J. sind nun die Interessenten zu¬ immengegangen, hiezu die Gemeindevertretung und die Be¬ ölkerung eingeladen und in einer großen Versammlung, in der ja die meisten Herren Gemeinderäte anwesend waren, ffentlich Beschwerde über die Mängel, betreffend die Licht= und Kraftabgabe durch das Elektrizitätswerk, geführt. Die vor ebrachten Beschwerden sind zum größten Teile oder überhaup tatsächlich richtig gewesen. Es wurde auch in der Versammlung den vielfachen Beschwerden der Konsumenten von Gemeinde¬ vertretern zugestimmt und mußte denselben recht gegeben werden. Das Beleuchtungskomitee hat in drei aufeinander¬ folgenden Sitzungen sich darüber beraten, in welcher Weise gegen das Elektrizitätswerk vorgegangen werden soll. Ich habe noch beizufügen, daß diese vorgedachte Protestversammlung an die Stadtgemeindevorstehung mit einer Resolution herangetreten ist, velche folgenden Wortlaut hat: Steyr, am 10. Jänner 1919. An die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Heute am 10. d. M. um halb 8 Uhr abends in den Brauhaussälen wurde im Rahmen einer großen Besprechung aller Stromabnehmer Steyrs folgende Resolution mit Be¬ räftigung beiliegender Unterschriften ein stimmig angenommen. 1. Die Stadtgemeinde Steyr hat sofort den schädigenden Vertragsbrüchen des Elektrizitätswerkes in Steyr Abhilfe zu verschaffen und die Einhaltung des Vertrages auch rückwirkend zu fordern. 2. Im besonderen Beweisführung, daß die jetzige Betriebs¬ leitung des Elektrizitätswerkes als nicht vertrauenswürdig und licht umgangsfähig mit ihren Kunden erkannt und darum die selbe mit Namen Schaffenberger ihren Posten sofort zu verlasser at und auch einer Bestrafung zugeführt werde. 3. Weiters wird verlangt, die Veröffentlichung in den zeitungen und Verteilung von Verträgen an sämtliche Haus¬ besitzer Steyrs und dieselben auch für andere frei zugänglich zum Verkauf gestellt werden mögen. 4. Ferner wird verlangt, daß sämtliche Schäden, die bis etzt geschehen sind, sofort an alle Konsumenten auszuzahlen owie die verschiedenen Pönalen an die Stadtgemeinde ebenfalls in rückwirkender Form auszuzahlen sind 5. Wird verlangt, daß ab heute sämtliche Aufgrabungen in den Straßen, durch das Elektrizitätswerk polizei=vorschrifts mäßig beleuchtet werden und sofort in allen Stadtteilen, ins besondere an den gefährlichen Plätzen eine Notbeleuchtung an¬ gebracht werde, wie z. B. Pfarrberg u. dgl 6. Wird verlangt: Bei einer nochmaligen Störung, welche eine große Gefahr für die Bevölkerung ist, sofort die Umleitungs¬ arbeiten einzustellen 7. Wird verlangt: Die Stromstörungen von den Werken Stern und Hafferl zu überprüfen und die übrigen Störungen welche genau zu erheben sind, laut Vertrag rückwirkend Pönal zu verlangen. 8. Wird verlangt: Die unverschämt schlechten Einleitungs¬ irbeiten an Licht= und Kraftstrom genauestens überprüfen zu lassen und laut Vertrag von ungerechtfertigt geforderten Be trägen und Strafen sofort einzustellen und sämtlichen Kon¬ umenten die rückwirkende Entschädigung und auch Rückzahlung zu leisten.

9. Weiters wurde verlangt, daß die Stadtgemeinde die Annullierung des Vertrages mit dem Elektrizitätswerk fofort echtsmäßig durchführt. 10. Es wurde einstimmig beschlossen, die Gemeinde hat die Herren Schickl Friedrich, Rauchfangkehrermeister, Sonnleitner Gottfried, Feilenfabrikant und Hannesschläger Hans, Betriebs¬ eiter in Steyr, dauernd zu den Sitzungen und Besprechungen in allen Angelegenheiten, die Verhandlungen mit dem Elektri¬ itätswerk betreffen, beizuziehen. (Das sind auch Beleuchtungs komiteesitzungen 2c.) 1. Die Herren Schickl und Sonnleitner wurden ein¬ stimmig und mit Zustimmung des Herrn Verwaltungsrates Direktors der Linzer Elektrizitätsgesellschaft, Scheinig, einen unparteiischen Sachverständigen auf Kosten der Elektrizitäts¬ gesellschaft zur Ueberprüfung sämtlicher, von ihr ausgeführter und auszuführenden Anlagen heranzuziehen. Diese Resolution ist den Herren wohl bekannt, da sie auch in den Zeitungen veröffentlicht war. Diese Resolution hat das Beleuchtungskomitee sofort in Beratung gezogen und wurden sämtliche Punkte derselben eingehendst besprochen. In der heutigen 3. Sitzung desselben wurde für die heutige Gemeinderatssitzung ein Antrag ausgearbeitet, der alle Ersatzansprüche der Gemeind ind der sonstigen Interessenten gemeinsam behandelt. Ich werde nir erlauben, auf diesen Antrag näher einzugehen, diesen dem Gemeinderate vorzulegen und zur Diskussion zu bringen.“ Der Antrag des Beleuchtungskomitees lautet Am 10. Jänner 1919 fand in Steyr eine große Protest¬ undgebung gegen das Elektrizitätswerk statt, wobei die Uebel¬ stände ausführlich behandelt wurden, und geht aus den Aus¬ führungen der Tagesblätter genau hervor, worum es sich han¬ elt, inwieweit nicht allein die Stadtgemeinde, sondern auch alle Interessenten schwer beschädigt wurden, und sogar die Vertreter der Elektrizitätswerke, die von Linz erschienen waren, ihr Er¬ staunen über die Verhältnisse zum Ausdrucke brachten; wir nüssen gestehen, leider erst am obigen Tage, weil bis dahin unglaublicher Weise bei den maßgebenden Faktoren nichts be¬ kannt war Die Stadtgemeinde=Vorstehung hat, und wir müssen dies unumwunden zugestehen, leider dem Elektrizitätswerk gegen¬ über ein zu großes Entgegenkommen bewiesen, fühlt sich aber jetzt gezwungen, gegen die Gesellschaft vorzugehen. Die Stadtgemeinde=Vorstehung hat ihre Verpflichtungen bis jetzt immer eingehalten und wie bereits vorerwähnt, dem Elektrizitätswerk ein derartiges Entgegenkommen bewiesen, daß gerade dieses es war, welches die heute unhaltbaren Zustände hervorgerufen hat. Weiters sei darauf hingewiesen, daß die Betriebsleitung der Elektrizitätswerke Steyr schalten und walten konnte, wie sie vollte. Da die maßgebenden Faktoren sich trotz früher aufgetauchter Klagen nichts weniger als für die Uebelstände interessierten mußten auch die Vertreter der Stadtgemeinde zu ihrer größten Ueberraschung bei der stattgefundenen Protestversammlung von Vorkommnissen in dem Elektrizitätswerke hören, die wiederzu¬ jeben hier nicht am Platze sind, de aber auch einer gründlichen Remedur bedürfen Es ist der Wunsch der Bevölkerung, Leute als Vertreten der Elektrizitätswerke Steyr zu sehen, die in der Lage sind, einen entsprechenden Verkehr zu pflegen und nicht allein von dem Standpunkte ausgehen, durch exorbitant hohe Rechnungen und oft auch nicht richtige Verrechnung in den Säckel der Elek¬ trizitätswerke zu arbeiten. Wenn auch die Stadtgemeinde Steyr dem Elektrizitätswerk und dies ist doch im Interesse der Allgemeinheit gelegen gewesen, die Erlaubnis kommissionell gab, den Umbau des rückschrittlichen Gleichstromnetzes, welches im übrigen nicht dazu angetan war eine Erhöhung der Stromkonsumenten zuzulassen, auf Dreh¬ strom vorzunehmen, so geschah dies selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß dadurch in Steyr niemand in seinem Be¬ triebe bei der Lichtabnahme usw. gestört wird Die Stadtgemeinde Steyr hat am 18. November 1916 mit dem Elektrizitätswerk Steyr einen 45jährigen Vertrag ab¬ geschlossen. der Vertrag enthält 27 Paragraphe, die gegenseitig die Pflichten und Rechte bestimmen. Aber schon jetzt im Jännen 1919, also nach ganz verhältnismäßig kurzer Zeit, ist das Be¬ euchtungskomitee gezwungen, einesteils durch die vielen Be¬ chwerden und Vertragsbrüche, andernteils durch genaue Ueber¬ prüfung des Vertrages an den Gemeinderat mit folgendem An¬ trag heranzutreten zu beauf¬ Das Elektrizitätswerk Steyr ist strengstens 1 tragen, die geschaffene Anlage stets im tadellosen, betriebsfähigen Zustande zu erhalten (Laut § 7 Punkt 1 Erhaltungspflicht. Der § 7 sagt uns klar und deutlich, daß die Elektrizitäts¬ werke verpflichtet sind, alles zu tun, um die geschaffene Anlage tets im tadrllosen Betrieb zu erhalten. Meine Herren! Von einer tadellosen Aufrechterhaltung des Betriebes können wir doch nicht sprechen, wenn solche Störungen vorkommen, die die Konsumenten in der beklagten Weise schädigen. Es ist daher höchste Zeit, dem Elektrizitätswerke die in diesem § 7 zu¬ ommenden Verpflichtungen strenge aufzuerlegen. 2. Das Elektrizitätswerk Steyr ist laut § 21 verpflichtet, ine Reserveanlage im Notfalle in Betrieb zu haben. Der 8 lautet wörtlich: Die Unternehmung verpflichtet sich, die in ihrem 3 Besitze befindlichen Kraftmaschinen in betriebsfähigem Zustande zu erhalten, damit für den Fall einer Unterbrechung der Strom¬ zufuhr von Außen keine längere Zeit währende Störung des Betriebes bezw. Schädigung der Licht= und Kraftabnahme ein¬ reten kann. Von dieser Verpflichtung der Unternehmung wird dann ab¬ gesehen, wenn dieselbe für eine andere Reserve im Ausmaße der etzigen Dampfkraftanlage vorgesorgt hat. Sobald dies der Fall st, kann die Unternehmung ihre jetzige Kraftanlage nach ihrem eigenen Ermessen samt Gebäuden, Grundstücken usw. veräußern oder anderweitig darüber verfügen. Vom letzteren hat das Elektrizitätswerk Steyr bereits eichlich Gebrauch gemacht, denn es ist tatsächlich von der ganzen Rteserveanlage nichts mehr vorhanden. Der Kessel, Akkumulatorer c. alles wurde verkauft und zu Geld gemacht ber von der Schaffung einer anderen Reserve war und ist keine Spur. Am 22. Oktober 1917 war wohl eine Sitzung des Beleuchtungs¬ omitees, welches gegen diese Verkäufe der Reserveanlage Stellung nahm. In dieser Sitzung wurde schlankweg folgendes erklärt: Das Elektrizitätswerk Steyr wird als Ersatz für diese verkaufte ieserve, Dampfmaschinen 2c. eine eigene Umformanlage in der Heindl=Mühle in Zwischenbrücken errichten, wodurch für die Stadt¬ gemeinde zugleich eine Verbesserung in der Beleuchtung erzielt verden wird. Allerdings hat das Elektrizitätswerk Steyr mit der Waffen¬ abriks=Gesellschaft tatsächlich darüber Verhandlungen gepflogen ind war auch eine kurze Zeit Stromlieferung von der Heindl¬ Mühle aus vorhanden ber die ganze Sache war für die österreichische Waffen¬ fabriks=Gesellschaft gar nicht bindend und das Elektrizitätswer Steyr mußte auf die Stromlieferung von der Heindl=Mühle nach urzer Zeit wieder verzichten und nun steht das Elektrizitätswerk ollkommen ohne Reserveanlage da Wenn das Elektrizitätswerk behauptet, seinerzeit in der Heindl=Mühle der Waffenfabrik eine Reserveanlage installiert zu haben, so ist dies offenkundig eine Irreführung der Stadt¬ emeinde=Vorstehung, da sich im Laufe der letzten Zeit genau erausgestellt hat, daß von einer Reserveanlage nicht die Rede ein kann, sondern die Abmachungen zwischen der Waffenfabrik und dem Elektrizitätswerk waren derart, daß es sich lediglich m einen Spitzenausgleich in den Abendstunden handelte. Beweis dessen, daß bei dem seinerzeit eingetretenen Kohlen¬ nangel in der Waffenfabrik dieses fragliche Aggregat zum Stehen kam und später nur ganz kurze Zeit in Betrieb war. Die Gesamtbelastung, die hiebei in Frage kam, waren 70 —80 KW. vieder ein Beweis, daß diese Kraft nichts weniger als zu einer Reserve gedient hat. Das Elektrizitätswerk Steyr ist daher zu verpflichten, nach 21 des Vertrages eine Reserveanlage wieder unbedingt her¬ ellen zu lassen Meine Herren! Hier ist das Protokoll des Beleuchtungs¬ komitees vom 22. Oktober 1917, in welchem von der Ver¬ flichtung der Reserveanlage ausdrücklich die Rede ist. Damals at die Stadtgemeinde schon fest darauf gedrungen, daß ein Verkauf der bestehenden Dampfreserveanlage nicht stattfinden ürfe und beinhaltet dieses Protokoll den ausdrücklichen Protest der Stadtgemeinde, der darauf hinausläuft, daß, wie im Antrag rwähnt, von dieser Verpflichtung dann abgesehen wird, wenn das Elektrizitätswerk eine andere Reserve schafft. Der Verkauf der Reserveanlage bildete auch in der Protestversammlung am 0. d. M. einen Hauptbeschwerdepunkt. Wie Sie aus dem ganzen Elaborate ersehen, hat tatsächlich der Verkauf stattgefunden nd hat das Elektrizitätswerk der Stadtgemeinde versichert, daß sie eine Reserveanlage für die verkaufte schafft. Ja, sie hat tat¬ ächlich mit der Oesterr. Waffenfabrik verhandelt und wurde ihr von derselben in der Heindl=Mühle Platz zur Schaffung einen Reserveanlage eingeräumt. Das Elektrizitätswerk hat aber die Stadtgemeinde nicht verständigt, daß sie keine bindende Zusage ür eine bleibende Reserveanlage in der Heindl=Mühle besitze und ls die Oesterr. Waffenfabrik die Heindl=Mühle zu ihrer Gänze ür ihren eigenen Betrieb wieder benötigte, stand die Stadt¬ gemeinde ohne jede Reserveanlage da. Die zur Rechtfertigung des Verkaufes der Dampfzentrale gemachten Aeußerungen, daß zur Betätigung derselben keine Kohlen usw. vorhanden seien ind nicht stichhältig, da aus den Trauntaler Kohlenwerken ederzeit soviel Kohlen erhältlich wären, um die Anlage, die ja nur für verhältnismäßig kurze Zeit in Kraft zu treten hätte versorgen zu können. Wenn auch zugegeben werden könnte, daß die Dampfreserveanlage für das inzwischen größer ausgebaute Reß nicht genügt hätte, so muß darauf geantwortet werden, daß dieselbe immerhin eine Notbeleuchtung abgegeben hätte, so iber standen wir mitten im Winter und gerade in kritische Tagen ohne Licht da. Die Stadtgemeinde muß im Sinne meine¬ Antrages darauf dringen, daß nach den Vorschriften des § 21 eine Reserveanlage geschaffen wird. 3. Durch die fortwährenden Störungen, die oft längere zeit andauern, ist nicht nur die Gemeinde, sondern eine ganze Reihe von Unternehmungen und Gewerbetreibenden 2c. auf das Allerempfindlichste geschädigt und verpflichten wir die Gesellschaft nach § 14 (Haftung der Unternehmung) alle Schäben gut¬ zumachen. Auch die Stadtgemeinde=Vorstehung behält sich auf Grunt er gepflogenen Erhebungen vor, jebe Schabensvergütung ent¬ prechenden vertraglichen Bestimmungen unter Zugrundelegung

4 der Störungen im Netze, der Kabellegungen usw. von dem Elektrizitätswerk zu beanspruchen, resp. hat das Elektrizitätswerk die vorgeschriebenen Pönalen zu leisten. Auf diese Angelegenheit komme ich in meinem Antrage später nochmals zurück 4. Durch die Umwandlungsarbeiten des Gleichstromes auf Drehstrom mußten verschiedene Arbeiten, Aufgrabungen 2c. vor genommen werden, die seinerzeit am 3. April 1918 laut An¬ suchen pauschalita bewilligt wurden. Dies gibt aber dem Elektrizitätswerk nicht das Recht, willkürlich auf den Straßen schalten und walten zu können. In dieser Beziehung wurde von Seite des Elektrizitätswerkes fortwährend nach allen Rich tungen des Vertrages resp. der Vertragsvorschriften gesündigt Das Elektrizitätswerk muß daher bei jeder neubeginnenden Arbeit das Bauamt verständigen. Weiters müssen die sicherheits polizeilichen Vorschriften laut § 12 eingehalten werden. Es sind die noch fehlenden Notlampen anzubringen und außerdem sind für jeden Tag, wo die Herstellungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind, (das wäre auch rückwirkend) die im § 22 unter b) vorgeschriebenen Pönalen zu leisten. Sehr geehrte Herren! Für die Umwandlungsarbeiter von Gleichstrom auf Drehstrom hat am 3. April 1918 eine behördliche Kommissionierung stattgefunden, in welcher dem Elektrizitätswerke die genauen Vorschreibungen gemacht wurden Die Betriebsleitung hat sich jedoch um dieselben nicht bekümmert und nachdem sie die Bewilligung zum Umbau hatte, sich ge¬ dacht, jetzt kann sie tun was sie will. Das Elektrizitätswerk hat, ohne die Gemeinde oder das städtische Bauamt vorher zu ver¬ ständigen, die Straßen und Gassen aufgerissen und die Auf¬ grabungen so lange offen gelassen, daß es aussah, als ob die Stadt von Schützengräben durchzogen wäre, andere Aufgrabungen wurden nur ganz locker zugeworfen. Dies ist vollkommen ver tragswidrig, da es im Vertrage (§ 12) genau heißt, daß nach Aufgrabungen der vorherige Zustand wieder herzustellen ist. Die Gassen wurden aber derart in einem Zustande belassen, daß sich die Leute sogar die Füße brechen konnten. Dazu der Mangel an Notbeleuchtung, um die sich die Betriebsleitung ebenso wenig gekümmert hat. Es ist ganz richtig schon mehrfach betont worden, daß dadurch die Gefahr der Haftpflicht für die Hemeinde besteht. (Rufe: „Sehr richtig!") Das ist ein Zustand, der unter keinen Umständen geduldet werden kann. 5 Geht es absolut nicht an, daß alle Motorenbesitzer, die bis jetzt Gleichstrom bezogen, plötzlich mit Drehstrom versorgt werden. In diesem Falle können die Betreffenden nicht weiter arbeiten, außer, es werden die Motore ausgewechselt. Bei einem solchen Wechsel hat sich das Elektrizitätswerk nach § 17 des Vertrages zu halten. Da aber die Gesellschaft sich seinerzeit um die nötige Anzahl der Austauschmotore nicht gekümmert hat und jetzt mit den teuren Motoren die Kraftstromabnehmer bedeutend schädigt, so wäre eine Umschaltung der weiteren Stadtteile auf Drehstrom erst dann vorzunehmen, bis das Elektrizitätswerk diese Motorenfrage zugunsten der Gewerbetreibenden 2c. erledigt hat. Das Elektrizitätswerk hat es unterlassen, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß die notwendigen Motore vorhanden sind, speziell jene, welche es den Kleingewerbetreibenden ermöglichen, ihren Betrieb hinsichtlich Kraftstrom weiterzuführen. Wenn auch der Umbau begonnen wurde, so hätte dort, wo nicht sofort Ersatz an Motoren beschaffen werden konnte, eine Umschaltung nich vorgenommen werden dürfen. Es sind dies jene der unerhörtesten Fälle, die vorkommen und müssen wir als vollkommen zuversichtlich annehmen, das das Elektrizitätswerk den Interessenten alle Schäden vergütet, die ihnen durch diese Vorkommnisse erwachsen sind Durch die Umwandlung des Werkes von Gleichstrom auf Drehstrom sind tatsächlich eine Reihe von Gewerbetreibenden und Unternehmungen auf das Allerempfindlichste geschädigt worden. In dem Momente nämlich, als die Umschaltung von Gleichstrom auf Drehstrom erfolgt, ist der betreffende Gleich trommotorbesitzer nicht mehr im Stande, seinen Betrieb aufrecht zu erhalten. Es muß also eine Auswechelung der Motore statt inden und diese findet durch das Elektrizitätswerk nur zun Schaden der Motorenbesitzer dadurch statt, als die Drehstrom¬ motore den Gewerbetreibenden nur zu ganz horrenden Preiser ausgewechselt werden. Hier muß entschieden Remedur geschaffen werden und muß die Bestimmung des § 14 des Vertrages energisch im Interesse der Erhaltung der Betriebe zur Geltung gebracht werden.“ 6. Weiters sind die Installationen zu ganz horrenden Preisen berechnet, sämtliches Material bedeutend teurer kalkuliert vie zum Beispiel in Linz und anderswo. Auch diese Rechnungen nüssen überprüst und nachgesehen werden. Wenn auch in der striegszeit alles im Preise gestiegen, so darf die Betriebsleitung des Elektrizitätswerkes willkürlich die Preise nicht in das Uner¬ meßliche steigern. Auch in dieser Beziehung ist Nachschau und Revision zu halten, eventuelle Mehrberechnungen zu vergüten Es wird aber selbstverständlich angenommen, daß das Flekirizitätswerk dem Versprechen bei der öffentlichen Protest¬ versommlung gemäß allen Interessenten, die auch durch Rech¬ jtungen übervorteilt worden sind, jene Beträge zurückzuvergüten die denselben den gegebenen Verhältnissen gemäß auch tatsäch¬ ich zustehen und eine eingehende Revision aller in der letzten Zeit ausgegebenen Belege vorgenommen wird. Auch in dieser Hinsicht behält sich die Stadtgemeinde vor, ein Organ zu ent¬ enden, welches fallweise gemeinsam mit dem Elektrizitätswerke die Kontrolle im Interesse der Bevölterung vornimmt Dem Vertrage entsprechend behält sich die Gemeinde unter Berücksichtigung der Vorkommnisse vor, nunmehr eingehend die Kontrolle der Arbeiten des Elektrizitätswerkes vorzunehmen und verlangt weiters, daß die hier weilenden Vertreter jeweils bei intretenden Störungen die Stadtgemeinde verständigen, wie lange die Störung dauern wird, worauf sie zurückzuführenist, ob auf Ueberlandleitung oder auf die Unterstationen usw sodaß s auf diese Art und Weise der Stadtgemeinde möglich ist, den Interessenten entsprechende Mitteilung zu machen. Eine Ver¬ eimlichung scheint ausgeschlossen Meine Herren! Es muß auch hier scharf darau ge¬ rungen werden, daß das Versprechen des Herrn Direktors Scheinig, welcher die Ueberprüfung der Rechnungen und Belege versprach, strenge eingehalten wird. Es geht nicht an, daß die Stadt Steyr sozusagen die Wurzen spielt. 7. Fremde Installationen hat laut Vertrag das Elektrizitäts werk zu überprüfen. Diese Ueberprüfung darf aber nicht in die Länge jezogen oder durch Schikane verzögert oder hintangehalten werden, veil dadurch die Stromabnehmer empfindlich leiden Mit der Durchführung der vorstehenden Beschlüsse wir d das Beleuchtungskomitee betraut und beauftragt, die erforderlichen rhebungen und Verhandlungen sofort zu beginnen und dem emeinderate fallweise Bericht und Anträge vorzulegen, nötigen¬ alls wird es ermächtigt, Sachverständige oder Experten beizuziehen Dies wäre der Antrag, den das Beleuchtungskomitee dem Gemeinberate unterbreitet und bittet das Komitee den Gemeinde¬ rat, dem Antrag zuzustimmen Zu diesem Punkte möchte ich die Beschwerden dahin näher ausführen, als die meisten Hausbesitzer wegen der horrendet Materialpreise sich gezwungen sahen, das Installationsmaterial inderswo als hier zu beziehen und die Installationen von einer inderen Firma vornehmen zu lassen. In dieser Hinsicht sieht jun der Vertrag für das Elektrizitätswerk das Recht vor, vor Unschluß der Leitung die Installationen zu überprüfen. Hierin hat sich nun die Betriebsleitung gegenüber den Besitzern in der Weise mißliebig benommen, als sie die Ueberprüfung möglichst lange verzögerte, dadurch den Stromanschluß hinausschob und die Parteien schädigte. Dieser Punkt ist sehr wichtig, als die Inangriffnahme der Erhebungen so rasch als möglich erfolgen müssen, um in die anze Angelegenheit Ordnung hineinzubringen. Es sind all entstandenen Schäden zu bestimmen, die Pönalen zu errechnen urz, alle die im Antrage niedergelegten Forderungen zu er¬ füllen. Ich unterbreite somit den Antrag dem Gemeinderate und bitte, demselben zustimmen zu wollen. lls Nachtrag zum Antrage wäre zu erwähnen, daß das Beleuchtungskomitee empfiehlt, bei Drucklegung dieses Protokolles auch den Vertrag mit dem Elektrizitätswerk als Bestandteil des Protokolles mitveröffentlichen zu lassen, damit der Bevölkerung er Wortlaut des Vertrages allgemein zugänglich wird. herr G.=R. Ing. Huber: „Sehr geehrte Herren! Wenn ich mir erlaube, gleich nach dem Referenten das Wort zu er¬ reifen, so ist die Ursache hiezu darin gelegen, als ich weiter urückgreifen möchte und ich, als seinerzeit in die Beleuchtungs¬ kommission gewähltes Mitglied, an allen Arbeiten in der Er ichtung des Vertrages beteiligt war und im Komitee nach allen kräften mitgearbeitet habe. Ich kann sagen, daß sich in de Bevölkerung schon vor 10 Jahren das Gefühl rege machte, daß es Zeit ist, mit dem Elektrizitätswerk in ein Vertragsverhältnis u kommen. Ich selbst erinnere mich, wie ich in den Gemeindera kam, daß ich mit den verflossenen Bürgermeistern gekämpft abe, um mit dem Elektrizitätswerk in Verhandlungen zu ommen. Damals waren die Verhältnisse trotz des seinerzeitiger hasvertragsprozesses welcher so ungünstig für die Stadt aus¬ gefallen ist, noch ziemlich günstig. Ich erinnere daran, daß damals das Elektrizitätswerk noch in kleinen Anfängen stand, aß wenige Lampen installiert waren, weil eine Ausdehnung der Anlagen durch die Einschränkung des Gasvertrages nicht tunlich war. Ich erinnere ferner daran, daß sich damals niemand eigentlich recht um das Elektrizitätswerk gekümmert hat.e Die damals günstige Zeit, — es waren fast 6 Jahre verstrichen — ist seitens der Stadtgemeinde fast ungenützt verlaufen. Id möchte zunächst fragen; warum? Es mag vielleicht folgender Um stand sein. Das Werk hat seinerzeit infolge schlechten Geschäfts ganges kein besonderes Renommee besessen; jahrelang hat das Werk ohne einen Nutzen gearbeitet. Es war daher seitens der Privatinteressenten wenig Freude am Aktienbesitz vorhanden und auch in der Bevölkerung wäre bei dem eigenartigen Stand des Elektrizitätswerkes wie seitens der Gemeinde wenig zu machet gewesen, um für den Einkauf von Aktien zu interessieren. Die emeinde hätte aber damals günstiger arbeiten können, die Sache energischer in die Hand nehmen und schon damals einen Vertrag erreichen können, der viel günstiger geworden wäre, als der jeutige. Als die Zeit heranrückte, wo der Gasvertrag ablief at man sich von außen her mehr und mehr für das Elektri¬ itätswerk interessiert und die Möglichkeit ersehen, daß sich mit dem Elektrizitätswerk vielleicht doch ein gutes Geschäft machen asse. Es ist damals von außen her, ohne daß es der Bevöl¬ kerung oder der Gemeindevorstehung zum Bewußtsein gekommen st, für die Hebung des Elektrizitätswerkes sehr tätig gearbeiter vorden und die Aktien mehr und mehr aus den Händen det

Aktienbesitzer von Steyr heimlich durch alle möglichen Banken und Juden sogar in das Ausland gekommen, womit das wich tigste, nämlich die Aktien, in fremde Hände gingen. Aber noch ein weiterer großer Wert ist durch die heimliche Arbeit dieser fremden Elemente, welche zum Teile heute noch unbekannt sind oder doch zu wenig genau bezeichnet werden können, um die Sache einer näheren Verfolgung zu unterziehen, entschwunden und zwar durch einen heimlichen Vertrag, welcher von dieser fremden Aktienbesitzern mit der Firma Stern und Hafferl be¬ züglich Stromlieferung geschlossen wurde. Nachdem dieses große Perk dafür interessiert wurde, hat man auch seitens der Elektrizitätsgesellschaft in Linz mehr und mehr Interesse ge¬ zeigt, mit der Stadtgemeinde in Verhandlungen zu treten und war jene Zeit gekommen, wo bereits Herr Bürgermeister Bschaider amtierte, während alles das, wovon ich vorher sprach, n die Zeiten früherer Bürgermeister fällt. Nunmehr haben die Verhandlungen begonnen und war ich von allem Anfange an dabei. Das, was uns bei diesen Verhandlungen geboten worden wäre, wäre eigentlich sehr wenig und sehr drückend für die Stadtgemeinde gewesen, kurz und gut ein miserabler Vertrag den uns das Elektrizitätswerk oder die hinter demselben stehenden Macher vorzulegen erlaubten, weil sie dachten, sie haben so vie so alles in der Hand. Sie hatten auch tatsächlich sehr große Trümpfe in der Hand und das war das durch einen früheren Vertrag gewährleistete Recht, für immerwährende Zeiten allein in Steyr elektrischen Strom zum Vertrieb und Verkauf zu bringen; ein außerordentlich großes Recht, das sie ja ausschließlich ausnützen konnten. Weiters hatten sie noch das Schwergewicht des Aktienbesitzes auf ihrer Seite. Durch diese Umstände und besonders durch den mit der Firma Stern und Hafferl seitens der fremden Aktienbesitzer geschlossenen Vertrag und des Aus schließlichkeitsrechtes des Elekektrizitätswerkes, war es der Stadt auch unmöglich, anderswo Strom zu beziehen, außer, es hätt sich die Stadtgemeinde aufgeschwungen, irgend ein großes Wasserwerk zu errichten; hiefür wäre aber damals kaum der Mut zu einer solchen Zustimmung gefunden worden. Die Stadt war damals in kleineren Verhältnissen, verfügte nicht über solche Summen, wie sie die Stadt heute einnimmt. Solche Summen hätte man sich damals nicht einmal träumen lassen. Ich verweise darauf, daß damals die Einnahmen der Stadt aus der Waffenfabriksunternehmung jährlich kaum 70.000 bis 80.000 K betragen haben, also eine Summe, die die Stadt¬ jemeinde bei ihrer seinerzeitigen Schuldenlast kaum in die Lage gebracht hätte, irgend ein Millionen kostendes Werk zu erbauen. Eine Anlegung solcher Kosten wäre auch damals aus der Bevölkerung gar nicht herauszuholen gewesen. Dies wollte ich noch vorausschicken Nachdem nun zu den Verhandlungen über den vorliegenden Vertrag an die Beleuchtungskommission der Auftrag ergangen war, haben in derselben lange und zahlreiche Beratungen statt gefunden. Ich möchte darauf verweisen, daß der Vertrag infolge jedesmaliger beantragter Umänderungen mindestens zwölfmal im Entwurfe geändert wurde. Sie können daraus ersehen welche Unsumme von Arbeit an dieser Vertragserrichtung hing. Die zahllosen Verhandlungen und Beratungen führten endlich zu dem Ergebnisse, daß das Ausschließlichkeitsrecht mit den Dauer auf immerwährende Zeiten auf 25 Jahre und das Heimfallsrecht auf 45 Jahre herabgesetzt wurde. Es wurde einerzeit das wahnsinnige Verlangen gestellt, daß sämtliche vor¬ handene Wasserkräfte seitens der Gemeinde nicht für elektrische Zwecke ausgenützt werden dürfen. Ich habe mich energisch da gegen gewendet und mit den schärfsten Repressalien dagegen gedroht. Eine sehr wichtige Sache waren die Beratungen über das Leitungsnetz selbst, sowie über Strompreis, die Errichtung der Reserveanlage und Motorenfrage usw Nun, gar so einfach war die Sache auch für die Gegenpartei nicht; ich habe seinerzeit darauf hingewiesen, daß die Ueberschrift des alten Elektrizitäts¬ vertrages der Gegenpartei dadurch gefährlich werden könnte, weil es darin heißt, daß die Elektrizitätsgesellschaft nur das Necht habe, eine Zentralstation nur in Steyr zu halten und daß daher ein Strombezug von außen diesem widersprechen nürde. Das hat schließlich auch gewirkt und zu den Einigungen geführt, die in dem heute uns vorliegendem Vertrage nieder gelegt sind. Dieser Betrag wird aber, wie auch in der Protest. ersammlung nachgewiesen wurde, seitens der Elektrizitäts gesellschaft sehr wenig eingehalten. Dies habe ich zur Aufklärung sagen wollen, weil es durch die Auffassung der Oeffentlichkeit möglich wäre, die Tätigkeit des Beleuchtungskomitees in ein schiefes Licht zu setzen und zurch die Einberufung der heutigen außerordentlichen Gemeinde ratssitzung als Folge der Protestversammlung die Meinung auftauchen könnte, als ob das Beleuchtungskomitee zu wenig getan hat. Ich kann Ihnen wirklich für meine Person mit ruhigem Gewissen sagen, daß ich gegenüber den vorliegenden klagen schon viel früher auf ein Einschreiten gedrängt habe. Wenn nichts geschehen ist, so liegt gewiß nicht die Schuld an mir und auch nicht an dem Beleuchtungskomitee. Das Beleuchtungs¬ omitee ist kein Vollzugsorgan, sondern hat nur Beratungen zu führen. Wenn in der Protestversammlung gegen das Be¬ leuchtungskomitee ein Angriff erfolgt wäre, hätte ich es gewiß nicht versäumt dort zu sprechen; dies ist nicht geschehen und so hatte ich keinen Anlaß dort zu reden. derr G.=R. Ing. Zwicker: „Meine Herren! Aus den Ausführungen des Herrn G.=R. Ing. Huber ist zu entnehmen, daß es der Stadtgemeinde zwar gelungen ist, mit dem Elektri¬ itätswerk einen Vertrag zu schließen. Den neuen Gemeinderat vird es aber in erster Linie interessieren, daß der seitens der Stadtgemeinde abgeschlossene Vertrag einfach nicht eingehalten vird und haben wir dies auch aus den Ausführungen des Herrn Referenten Vizebürgermeister Fendt entnehmen können Ich möchte den Antrag stellen, daß unser berufener Vertreter, der als solcher in den Ausschuß der Elektrizitätsgesellschaft ge¬ ählt wurde, Aufklärung darüber gibt, wie so es möglich war aß alle bisherigen Beschwerden der Stadtgemeinde gegen das Elektrizitätswerk resultatlos verlaufen sind, daß zwar die Stadt gemeinde immer auf die Paragraphen des Vertrages hingewiesen hat, diese aber trotzdem nicht eingehalten wurden usw. Ich bitte Herrn Bürgermeister, uns hierüber Aufklärung zu geben, wie es möglich war, daß derartige Vorkommnisse, wie sie in der Protestversammlung zum Ausdrucke gebracht wurden, entstehen onnten. Herr Bürgermeister: „Bevor ich hiezu Antwort jebe, möchte ich die Frage stellen, ob Sie meine Antwort nur als Mitteilung auffassen; im anderen Falle würde ich den Vorsitz nach der Geschäftsordnung bis nach Beendigung der Ver¬ andlungen abtreten. err G.=R. Ing. Huber: „Ich möchte den Antrag stellen, daß Herr Bürgermeister den Vorsitz abtritt, und zwar us dem Grunde, weil der Herr Bürgermeister der Vertreter unserer Vevölkerung im Elektrizitätsausschusse ist und sich an eine Aeußerungen jedenfalls eine längere Wechselrede an¬ hließen wird. err Vizebürgermeister Wokral übernimmt den Vorsitz. Herr Bürgermeister: „Ich habe mir heute bereits vorgenommen, dem Wunsche des Gemeinderates nach Aussprache in der Angelegenheit im vorhinein nachzukommen und pflicht¬ gemäß zu berichten. Ich muß vorausschicken, daß ich als Ver¬ treter der Stadt in der Elektrizitätsgesellschaft dem weiteren und nicht dem engeren Vollzugsausschusse angehöre und der Vertrag die Bestimmung vorsieht, daß der Vertreter der Stadtgemeinde nur dem weiteren Vollzugsausschuß angehört. Leider Gottes nd die Sitzungen des weiteren Vollzugsausschusses äußerst elten, bloß ein= bis zweimal im Jahre, so daß es selten eine Gelegenheit gibt, dort das Wort zu ergreifen. Ich habe es unangenehm empfunden, daß fast sämtliche Geschäfte im engeren Vollzugsausschusse erledigt werden und habe bereits wiederhol eantragt, daß der Wirkungskreis des engeren und des weiteren Vollzugsausschusses nicht genau abgegrenzt werde wie bisher. einem diesbezüglichen Antrage wurde aber bisher noch nicht attgegeben. Ebenso habe ich wiederholt angestrebt, daß die lrbeiten des engeren Vollzugsausschusses in den Sitzungen des weiteren Vollzugsausschusses mitgeteilt werden. Dies ist erst in er letzten Vollzugsausschußsitzung geschehen; in der früheren nicht. Bezüglich der hier geführten Beschwerden kann ich mit eilen, daß ich über die meisten der gegen das Elektrizitätswerk heute vorgebrachten Anwürfe vorstellig wurde und habe ich be¬ zöglich der Beschwerde über die Auflassung der Dampfzentrale dieselbe Antwort erhalten wie das Beleuchtungskomitee, nämlich, daß ohnehin den Wünschen durch Schaffung einer Zwischen zentrale entsprochen wurde, da diese bei Störungen einspringen ll. Es wurde auch gesagt, daß die Dampfmaschinen ausgelaufen eien und die Kessel nicht mehr für einen betriebsfähigen Zu¬ tand in Betracht kommen. Ich habe verlangt, daß statt dieser Dampfreserveanlage eine Dieselmotorenanlage geschaffen werde, die unseren Bedürfnissen überhaupt viel mehr entsprechen würde da die Reserveanlage nur für eine verhältnismäßig kurze Dauer in Frage käme, weshalb eben diese Motore, die sofort an¬ jeworfen werden könnten, für eine rasch wirkende Reserve am jeeignetsten sind. Meine Forderung ist bereits in die Kriegszeit efallen, wo die Preise für solche Motore so gestiegen sind, daß diese Anregung aussichtlos wurde Bezüglich der Reserveanlage in Zwischenbrücken möchte ich insbesondere bemerken, daß ich gelegentlich einer auffallend uten Beleuchtung der Enge zum Betriebsleiter Schaffenberger ierüber eine Aeußerung machte, die dieser damit beantwortete „Sehen Sie, das ist schon die Wohltat der Reserveanlage in Zwischenbrücken.“ Diese Aeußerung ist ein praktisches Beispiel. Ich mußte also glauben, daß dieses Reservewerk zur Zufriedenheit unktioniert. Die Frage des Umtausches der Motoren habe ich oftmals angeschnitten. Es wurde mir geantwortet, daß die Motore seit langer Zeit bestellt sind, daß sie noch zu einem erhältnismäßig billigen Preis beschafft werden, daß aber die herrschenden Verhältnisse die Hierherbringung der Motore aus ngarn, welches jede Ausfuhr untersagt, unmöglich macht. Das gleiche hat sich bezüglich der Transformatoren ergeben. Be¬ kanntlich sind die Trausformatorenhäuschen jetzt fertig gestellt, ion den Transformatoren selbst ist aber bis zur Stunde nichts zu sehen. Die Transformatoren sollen nun in einer Fabrik sein, ie im Gebiete des tschechoslowakischen Staates liegt, welcher benfalls nichts herausgibt. Mit dem Momente der Verbots iufhebung für derartige Durchfuhrtransporte werden nach Ver¬ icherung der Fabrik sofort die Absendungen erfolgen. Bezüglich der Aufgrabungen habe ich wiederholt bei der Betriebsleitung Beschwerde geführt, gegen welche dieselbe die erschiedensten Ausreden gebrauchte. Einmal hieß es, der Mangel an Arbeitskräften sei Schuld, dann redete man sich auf die Pflasterungen aus. Ich bemerke, daß ich fast jeden Tag auf Herstellung des früheren Zustandes gedrängt habe, bis endlich die Zuschüttungen am Stadtplatze erfolgt sind; ebenso habe ich nich über die mangelhafte Beleuchtung aufgehalten. Dies¬ 5

6 bezüglich wurde gesagt, daß ohnedies Lampen aufgestellt wurden, diese aber vom Platz weggestohlen worden sind. (Rufe: „Hört“!) Neuerlicher Zwischenruf: „Es sind überhaupt keine aufgestellt worden.“) Letztere Bemerkung kann ich nicht behaupten. Ich habe auch die Anbringung elektrischer Lampen verlangt. Als im vorigen Jahr das Gaswerk gezwungen war, den Betrieb teil¬ weise einzustellen, ließ ich mehrere elektrische Lampen an wich¬ tigen Stellen anbringen, doch habe ich es trotz aller Bemühung nicht erreichen können, daß noch weitere elektrische Notlampen n mehreren Straßen eingerichtet wurden. Es wurden von der Betriebsleitung vielerlei Ausreden gebraucht: Mangel an Material, daß das Ein= und Ausschalten nicht möglich sei, Aus reden, um die Fertigstellung der ganzen Umbauarbeiten hinaus ziehen zu können. Die Bausektion und das Beleuchtungskomitee hat sich hierauf eingehend mit den Mißständen befaßt und haben diese Körperschaften auch meinem Antrage, auf durchgreifende Verbesserung der Beleuchtung, zugestimmt, allein die Betriebs leitung lehnte die Durchführung des Antrages mit der Begründung b, daß der Umbau des Netzes noch nicht fertig und daher an eine weitere Belastung des gegenwärtigen Netzes nicht zu denken ei. Ueber die Beschwerden wegen der eingetretenen Störungen n der Stromzufuhr hat sich die Betriebsleitung stets auf Stern und Hafferl ausgeredet und hat auch Photographien der Leitung am Sonnberg vorgelegt, die tatsächlich zeigten, daß hier die Ursachen der Stromunterbrechungen liegen. So konnte man au einem Bilde sehen, daß der Sturm einen Mast gebrochen und dieser, nur von der Leitung gehalten, in der Luft hängt. Es trat also hier der Fall ein, daß der Mast von der Leitung gehalten wurde, statt daß der Mast die Leitung stützen sollte. Aus den Aufnahmen konnte man die Verwüstungen durch Stürme wahrnehmen, so daß faktisch eine Unterbrechung der Stromzufuhr von Stern und Hafferl erkennbar war. Ich habe mich weiters wiederholt über Schaffenberger bei der zuständigen Stelle in Linz beschwert. Schaffenberger hatte aber bei Dr. Beurle in Linz einen Stein im Brett, so daß mit Beschwerden gegen hn nichts auszurichten war. Wenn ich mich gegen ihn be¬ chwerte, hieß es, ja, ich werde mit Schaffenberger reden Herr Linimayr hat sich mir gegenüber geäußert, daß gegen Schaffen berger einfach nichts auszurichten ist. Ich bemerke übrigens, daß ich schon in der letzten Vollzugsausschußsitzung und in der Vor¬ standssitzung Beschwerden vorgebracht habe, Beschwerden einzelner Parteien, wie sie in der Protestversammlung zu Tage traten, ind mir aber persönlich nie zugekommen. Ich weiß nur, was nir Herr G.=R. Prof. Erb erzählte, Sachen, die sich auf schlechte Spannungsverhältnisse bezogen und die auf den Umbau des Netzes zurückzuführen waren. Bei der Aussprache über die von nir vorgebrachten Beschwerden wurde seitens der Elektrizitäts¬ verke darauf hingewiesen, daß der Umbau durch die heutigen Verhältnisse statt der veranschlagten 350.000 K auf 1,300.000 K u stehen kommt. Um die nunmehr zu Tage getretenen Be¬ chwerden zu beheben, habe ich bereits beantragt, daß der Steyrer Vertreter Sitz und Stimme im engeren Ausschuß erhalten müsse. Diesem Verlangen wurde dadurch entsprochen, als Herr Honsak als Vertrekkr der Stadt in den engeren Ausschuß gewählt wurde. Ruse: „O je!“) Die Stelle des Präsidenten, die durch das Ab¬ eben Herrn Dr. Angermanns erledigt wurde, sollte überhaupt nicht mehr besetzt werden; erst auf eine energische Einsprache dagegen, wurde Herr Honsak als Präsident gewählt. Ich kann loch bemerken, daß ich mich mit Herrn Direktor Scheinig ge¬ egentlich seiner Anwesenheit eingehend ausgesprochen und der¬ selbe zugesagt hat, alle Fälle genau zu untersuchen, daß er andere Kräfte hieher versetzen werde, daß Schaffenberger überhaupt nicht mehr nach Steyr kommt und ein Ersatz dafür geschaffer wird, der den Wünschen der Stadtgemeinde und der Bevölkerung mehr entgegenkommt. Ich bitte, dies zur Kenntnis nehmen zu wollen.“ derr G.=R. Ing. Huber: „Herr Bürgermeister hat zu Beginn seiner Ausführung eine Bemerkung gemacht, die uns in Erstaunen setzt. Ich bitte, den § 25 des Vertrages anzusehen, der sagt, daß die Stadtgemeinde das Recht hat, einen Vertreter in den Vorstand zu entsenden. Jetzt kommt man mit einem Nachsatz, der interpretiert, daß der Vertreter der Stadt nur dem weiteren Vollzugsausschuß anzugehören hat. Ich kann mir doch nicht denken, daß der Kessel der Dampfreserveanlage um 47.000 K nach Prag verkauft worden wäre, wenn er als Vorstandsmitglied davon etwas gewußt hätte. Ich möchte aber noch eine weitere Sache berühren und diese ist, daß die Be¬ völkerung erhöhten Anteil an dem Werke nehmen solle. Ich habe daher auch seinerzeit verlangt, daß die Stadtgemeinde ein Viertel der Anteile erwerben solle, woraus sich ein ganz anderes Verhältnis im Stimmrecht der Stadt ergeben würde. Herr Dr. Beurle hat damals geantwortet, er sehe ganz gut ein und sei er bereit, die Beteiligung zuzulassen. Die Stadtgemeinde ist aber wiederum durchgefallen, als sich, ohne daß die Gemeinde etwas wußte, aus dem Elektrizitätswerke eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung bildete, womit man die uns gemachten Zu¬ geständnisse aus dem Wege schaffte und hieß es dann, daß sich die Stadt vielleicht bei einer neuerlichen Erhöhung des Aktien¬ apitales hieran beteiligen könne. Ich bin aber überzeugt, daß die Stadtgemeinde, wenn dieser Fall eintreten sollte, wieder hinausgelehnt werden wird. Es sind daher nicht nur die Kon¬ umenten, sondern in erster Linie die Stadtgemeinde als solcher chwer geschädigt und am meisten ärgert mich, daß wir als jesetzmäßige Körperschaft nach außen umgangen und unsere Beschlüsse einfach iguoriert werden. Ich kann es nicht begreifen, daß sich eine Körperschaft einer so bedeutenden Stadt darüber hinwegsetzen kann. Da ist es freilich kein Wunder, daß sich die esellschaft alles zu tun erlaubt und beschwerdeführende In¬ eressenten zur Tür hinausgeflogen sind. Der Gemeinderat mus mit allen Mitteln trachten, das Recht der Beteiligung zu er¬ angen, weil ich weiß, daß die Gemeinde und Interessenten dadurch sicherlich nichts daraufzahlen, sondern ein gutes Geschäft machen werden. Ich möchte daher bitten, daß der Gemeinderat ein gutes Recht in dieser Beziehung energisch zur Geltung ringt.“ (Bravorufe.) Herr Bürgermeister: „Geschäftsordnungsmäßig darf ein Redner nur zweimal zum Gegenstande sprechen; wennich auf Grund der Ausführungen hievon Abgang nehmen muß, so itte ich, die Genehmigung zu erteilen. err Vorsitzender: „Hat einer der Herren dagegen ine Einwendung zu erheben? Es ist nicht der Fall.“ err Bürgermeister: „Zu den Ausführungen des Herrn G.=R. Ing. Huber muß ich bemerken, daß der engere Vollzugsausschuß über dem weiteren Vollzugsausschuß steht und er engere Vollzugsausschuß diejenige Stelle ist, wo alles aus¬ gekocht wird. Bei der Vertragschließung hat kein Mensch gewußt, daß auch noch ein engerer Vollzugsausschuß besteht, sonst hätte man jedenfalls verlangt, daß der Vertreter der Stadt den engeren Vollzugsausschusse anzugehören hat. Was die Beteiligung der Stadt anbelangt, wie vom Herrn Vorredner angezogen wurde, nuß ich darauf hinweisen, daß ich erst nach Abschluß des Ver¬ trages als Vertreter entsendet wurde. Ich habe auch wieden darauf bestanden, daß der Stadt die Beteiligung mit einem Viertel gewährt werden muß, was mir auch nicht bestritten wurde, nur hat es geheißen, die Erhöhung des Stammkapitals müsse erst eintreten und ist auch tatsächlich eine Erhöhung offiziell noch nicht durchgeführt. Es ist möglich, daß Geld mit einer Anleihe beschafft wurde, darüber bin ich aber nicht genau unterrichtet. err G.=R. Prof. Goldbacher: „Ich möchte die An¬ rage stellen, warum die Stadtgemeinde nicht ihre Rechte als Aufsichtsbehörde ausgeübt hat. Das Elektrizitätswerk tut auch eute noch was es will. Die Unterlassung dieses Aufsichtsrechtes at sich schwer gerächt.“ derr Bürgermeister: „Darauf kann ich antworten, daß ich mehrmals den Herrn Ing. Treml zur Konstatierung der Durchführung der Legungsarbeiten entsendet habe. Leider ind aber andere Meldungen unterblieben. Sie wissen ja, meine Herren, daß man sich sonst auf niemand im Bauamt ver¬ lassen kann.“ Herr G.=R. Ing. Zwicker „Wir haben aus den Aus¬ ührungen des Herrn Vizebürgermeisters in erster Linie gehört, warum die Sitzung heute einberufen wurde und was zu ge¬ hehen hat, um die Interessen der Bevölkerung zu wahren. Wenn ich auf die Reserveanlage in der Heindl=Mühle zurück¬ komme, bin ich der Ansicht, daß seitens der Gemeinde bloß eine janz kurze Zuschrift an die Waffenfabrik genügt hätte, um die entsprechenden Aufklärungen zu erhalten, ob die Angaben der Elektrizitätswerke richtig sind oder nicht. In dieser wichtigen Sache sich mit einem Protokolle zufrieden zu geben, finde ich ür haltlos und haben die Elelktrizitätswerke die Stadtgemeinde wissentlich irregeführt. Was die Angaben des Herrn Bürger neisters anbelangt, so stehe ich auf dem Standpunkt, daß man sich ätte überzeugen müssen, ob tatsächlich die Umtauschmöglichkei besteht, dann erst hätte man den Umbau des Netzes bewilligen llen. In dem Vertrage ist allerdings die Rede, daß die Dreh¬ trommotore zum Selbstkostenpreise zu liefern und den Kon¬ umenten in der Bezahlung durch Gewährung von Raten ein Entgegenkommen zu beweisen ist. Es ist aber nicht gesagt, daß das Elektrizitätswerk das Recht hat, von den Interessenten den Gleichstrommotor zu verlangen. Es muß dem Interessen vor¬ behalten bleiben, wo und wie er den Gleichstrommotor verkaufer will. Aber das Elektrizitätswerk hat noch etwas anderes gemacht. Ich muß hier nochmals auf den Umbau zurückkommen. Es war ein Netz vorhanden, das mit dem Querschnitte nicht aus¬ reichte. Es wurde aber trotzdem weiter angeschlossen und nur 65 Volt statt 220 abgegeben und trotzdem ließ sie sich den Strom für eine Abgabe von 220 Volt bezahlen. Die Interessenten sind also demnach betrogen worden. Die Stadtgemeinde sagt aber, sie war gegenüber diesem unerhörten Vorgang machtlos. Derartige Vorkommnisse hätten aber bei rechtzeitigem Einschreiten entschieden vermieden werden können. In dem Vertrage steht weiters, daß Strafen eingeführt sind. Ich bitte, sich zu er¬ kundigen, ob es die Stadtgemeinde der Mühe wert gefunden hat, wenigstens einen energischen Brief zu schreiben. Diese Uebelstände müssen aber vollständig ausgemerzt werden. Die Stadtgemeinde hat vertragsmäßig das Recht, allen Einfluß zu lehmen und darauf zu achten, daß z. B. in Ennsdorf, wo noch kein Drehstrom vorhanden, absolut in den Häusern kein Auschluß erfolgen darf, wenn nicht die Gewähr vorhanden ist, daß tat¬ sächlich ein einwandfreier Betrieb möglich ist. Meine Herren! Es wären noch viele Fälle aufzuzählen. Der Herr Bürgermeister hat erklärt, er habe den Ing. Treml beauftragt, nachzusehen. Meines Erachtens ist es vollständic richtig, daß der Ing. Treml beauftragt war, seiner Beschäftigung nachzugehen, was umso notwendiger ist, als wir wissen, au wescher Stufe unser Bauamt steht. Es darf absolut nicht sein, daß man den Ingenieur dieser Tätigkeit entzieht und ihn wie voriges Jahr zum Holz= und Kohleneinkauf verwendet, denn das zeißt, den Ingenieur seiner Beschäftigung entziehen. Notwendig.

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