Gemeinderatsprotokoll vom 17. Jänner 1919

4 der Störungen im Netze, der Kabellegungen usw. von dem Elektrizitätswerk zu beanspruchen, resp. hat das Elektrizitätswerk die vorgeschriebenen Pönalen zu leisten. Auf diese Angelegenheit komme ich in meinem Antrage später nochmals zurück 4. Durch die Umwandlungsarbeiten des Gleichstromes auf Drehstrom mußten verschiedene Arbeiten, Aufgrabungen 2c. vor genommen werden, die seinerzeit am 3. April 1918 laut An¬ suchen pauschalita bewilligt wurden. Dies gibt aber dem Elektrizitätswerk nicht das Recht, willkürlich auf den Straßen schalten und walten zu können. In dieser Beziehung wurde von Seite des Elektrizitätswerkes fortwährend nach allen Rich tungen des Vertrages resp. der Vertragsvorschriften gesündigt Das Elektrizitätswerk muß daher bei jeder neubeginnenden Arbeit das Bauamt verständigen. Weiters müssen die sicherheits polizeilichen Vorschriften laut § 12 eingehalten werden. Es sind die noch fehlenden Notlampen anzubringen und außerdem sind für jeden Tag, wo die Herstellungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind, (das wäre auch rückwirkend) die im § 22 unter b) vorgeschriebenen Pönalen zu leisten. Sehr geehrte Herren! Für die Umwandlungsarbeiter von Gleichstrom auf Drehstrom hat am 3. April 1918 eine behördliche Kommissionierung stattgefunden, in welcher dem Elektrizitätswerke die genauen Vorschreibungen gemacht wurden Die Betriebsleitung hat sich jedoch um dieselben nicht bekümmert und nachdem sie die Bewilligung zum Umbau hatte, sich ge¬ dacht, jetzt kann sie tun was sie will. Das Elektrizitätswerk hat, ohne die Gemeinde oder das städtische Bauamt vorher zu ver¬ ständigen, die Straßen und Gassen aufgerissen und die Auf¬ grabungen so lange offen gelassen, daß es aussah, als ob die Stadt von Schützengräben durchzogen wäre, andere Aufgrabungen wurden nur ganz locker zugeworfen. Dies ist vollkommen ver tragswidrig, da es im Vertrage (§ 12) genau heißt, daß nach Aufgrabungen der vorherige Zustand wieder herzustellen ist. Die Gassen wurden aber derart in einem Zustande belassen, daß sich die Leute sogar die Füße brechen konnten. Dazu der Mangel an Notbeleuchtung, um die sich die Betriebsleitung ebenso wenig gekümmert hat. Es ist ganz richtig schon mehrfach betont worden, daß dadurch die Gefahr der Haftpflicht für die Hemeinde besteht. (Rufe: „Sehr richtig!") Das ist ein Zustand, der unter keinen Umständen geduldet werden kann. 5 Geht es absolut nicht an, daß alle Motorenbesitzer, die bis jetzt Gleichstrom bezogen, plötzlich mit Drehstrom versorgt werden. In diesem Falle können die Betreffenden nicht weiter arbeiten, außer, es werden die Motore ausgewechselt. Bei einem solchen Wechsel hat sich das Elektrizitätswerk nach § 17 des Vertrages zu halten. Da aber die Gesellschaft sich seinerzeit um die nötige Anzahl der Austauschmotore nicht gekümmert hat und jetzt mit den teuren Motoren die Kraftstromabnehmer bedeutend schädigt, so wäre eine Umschaltung der weiteren Stadtteile auf Drehstrom erst dann vorzunehmen, bis das Elektrizitätswerk diese Motorenfrage zugunsten der Gewerbetreibenden 2c. erledigt hat. Das Elektrizitätswerk hat es unterlassen, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß die notwendigen Motore vorhanden sind, speziell jene, welche es den Kleingewerbetreibenden ermöglichen, ihren Betrieb hinsichtlich Kraftstrom weiterzuführen. Wenn auch der Umbau begonnen wurde, so hätte dort, wo nicht sofort Ersatz an Motoren beschaffen werden konnte, eine Umschaltung nich vorgenommen werden dürfen. Es sind dies jene der unerhörtesten Fälle, die vorkommen und müssen wir als vollkommen zuversichtlich annehmen, das das Elektrizitätswerk den Interessenten alle Schäden vergütet, die ihnen durch diese Vorkommnisse erwachsen sind Durch die Umwandlung des Werkes von Gleichstrom auf Drehstrom sind tatsächlich eine Reihe von Gewerbetreibenden und Unternehmungen auf das Allerempfindlichste geschädigt worden. In dem Momente nämlich, als die Umschaltung von Gleichstrom auf Drehstrom erfolgt, ist der betreffende Gleich trommotorbesitzer nicht mehr im Stande, seinen Betrieb aufrecht zu erhalten. Es muß also eine Auswechelung der Motore statt inden und diese findet durch das Elektrizitätswerk nur zun Schaden der Motorenbesitzer dadurch statt, als die Drehstrom¬ motore den Gewerbetreibenden nur zu ganz horrenden Preiser ausgewechselt werden. Hier muß entschieden Remedur geschaffen werden und muß die Bestimmung des § 14 des Vertrages energisch im Interesse der Erhaltung der Betriebe zur Geltung gebracht werden.“ 6. Weiters sind die Installationen zu ganz horrenden Preisen berechnet, sämtliches Material bedeutend teurer kalkuliert vie zum Beispiel in Linz und anderswo. Auch diese Rechnungen nüssen überprüst und nachgesehen werden. Wenn auch in der striegszeit alles im Preise gestiegen, so darf die Betriebsleitung des Elektrizitätswerkes willkürlich die Preise nicht in das Uner¬ meßliche steigern. Auch in dieser Beziehung ist Nachschau und Revision zu halten, eventuelle Mehrberechnungen zu vergüten Es wird aber selbstverständlich angenommen, daß das Flekirizitätswerk dem Versprechen bei der öffentlichen Protest¬ versommlung gemäß allen Interessenten, die auch durch Rech¬ jtungen übervorteilt worden sind, jene Beträge zurückzuvergüten die denselben den gegebenen Verhältnissen gemäß auch tatsäch¬ ich zustehen und eine eingehende Revision aller in der letzten Zeit ausgegebenen Belege vorgenommen wird. Auch in dieser Hinsicht behält sich die Stadtgemeinde vor, ein Organ zu ent¬ enden, welches fallweise gemeinsam mit dem Elektrizitätswerke die Kontrolle im Interesse der Bevölterung vornimmt Dem Vertrage entsprechend behält sich die Gemeinde unter Berücksichtigung der Vorkommnisse vor, nunmehr eingehend die Kontrolle der Arbeiten des Elektrizitätswerkes vorzunehmen und verlangt weiters, daß die hier weilenden Vertreter jeweils bei intretenden Störungen die Stadtgemeinde verständigen, wie lange die Störung dauern wird, worauf sie zurückzuführenist, ob auf Ueberlandleitung oder auf die Unterstationen usw sodaß s auf diese Art und Weise der Stadtgemeinde möglich ist, den Interessenten entsprechende Mitteilung zu machen. Eine Ver¬ eimlichung scheint ausgeschlossen Meine Herren! Es muß auch hier scharf darau ge¬ rungen werden, daß das Versprechen des Herrn Direktors Scheinig, welcher die Ueberprüfung der Rechnungen und Belege versprach, strenge eingehalten wird. Es geht nicht an, daß die Stadt Steyr sozusagen die Wurzen spielt. 7. Fremde Installationen hat laut Vertrag das Elektrizitäts werk zu überprüfen. Diese Ueberprüfung darf aber nicht in die Länge jezogen oder durch Schikane verzögert oder hintangehalten werden, veil dadurch die Stromabnehmer empfindlich leiden Mit der Durchführung der vorstehenden Beschlüsse wir d das Beleuchtungskomitee betraut und beauftragt, die erforderlichen rhebungen und Verhandlungen sofort zu beginnen und dem emeinderate fallweise Bericht und Anträge vorzulegen, nötigen¬ alls wird es ermächtigt, Sachverständige oder Experten beizuziehen Dies wäre der Antrag, den das Beleuchtungskomitee dem Gemeinberate unterbreitet und bittet das Komitee den Gemeinde¬ rat, dem Antrag zuzustimmen Zu diesem Punkte möchte ich die Beschwerden dahin näher ausführen, als die meisten Hausbesitzer wegen der horrendet Materialpreise sich gezwungen sahen, das Installationsmaterial inderswo als hier zu beziehen und die Installationen von einer inderen Firma vornehmen zu lassen. In dieser Hinsicht sieht jun der Vertrag für das Elektrizitätswerk das Recht vor, vor Unschluß der Leitung die Installationen zu überprüfen. Hierin hat sich nun die Betriebsleitung gegenüber den Besitzern in der Weise mißliebig benommen, als sie die Ueberprüfung möglichst lange verzögerte, dadurch den Stromanschluß hinausschob und die Parteien schädigte. Dieser Punkt ist sehr wichtig, als die Inangriffnahme der Erhebungen so rasch als möglich erfolgen müssen, um in die anze Angelegenheit Ordnung hineinzubringen. Es sind all entstandenen Schäden zu bestimmen, die Pönalen zu errechnen urz, alle die im Antrage niedergelegten Forderungen zu er¬ füllen. Ich unterbreite somit den Antrag dem Gemeinderate und bitte, demselben zustimmen zu wollen. lls Nachtrag zum Antrage wäre zu erwähnen, daß das Beleuchtungskomitee empfiehlt, bei Drucklegung dieses Protokolles auch den Vertrag mit dem Elektrizitätswerk als Bestandteil des Protokolles mitveröffentlichen zu lassen, damit der Bevölkerung er Wortlaut des Vertrages allgemein zugänglich wird. herr G.=R. Ing. Huber: „Sehr geehrte Herren! Wenn ich mir erlaube, gleich nach dem Referenten das Wort zu er¬ reifen, so ist die Ursache hiezu darin gelegen, als ich weiter urückgreifen möchte und ich, als seinerzeit in die Beleuchtungs¬ kommission gewähltes Mitglied, an allen Arbeiten in der Er ichtung des Vertrages beteiligt war und im Komitee nach allen kräften mitgearbeitet habe. Ich kann sagen, daß sich in de Bevölkerung schon vor 10 Jahren das Gefühl rege machte, daß es Zeit ist, mit dem Elektrizitätswerk in ein Vertragsverhältnis u kommen. Ich selbst erinnere mich, wie ich in den Gemeindera kam, daß ich mit den verflossenen Bürgermeistern gekämpft abe, um mit dem Elektrizitätswerk in Verhandlungen zu ommen. Damals waren die Verhältnisse trotz des seinerzeitiger hasvertragsprozesses welcher so ungünstig für die Stadt aus¬ gefallen ist, noch ziemlich günstig. Ich erinnere daran, daß damals das Elektrizitätswerk noch in kleinen Anfängen stand, aß wenige Lampen installiert waren, weil eine Ausdehnung der Anlagen durch die Einschränkung des Gasvertrages nicht tunlich war. Ich erinnere ferner daran, daß sich damals niemand eigentlich recht um das Elektrizitätswerk gekümmert hat.e Die damals günstige Zeit, — es waren fast 6 Jahre verstrichen — ist seitens der Stadtgemeinde fast ungenützt verlaufen. Id möchte zunächst fragen; warum? Es mag vielleicht folgender Um stand sein. Das Werk hat seinerzeit infolge schlechten Geschäfts ganges kein besonderes Renommee besessen; jahrelang hat das Werk ohne einen Nutzen gearbeitet. Es war daher seitens der Privatinteressenten wenig Freude am Aktienbesitz vorhanden und auch in der Bevölkerung wäre bei dem eigenartigen Stand des Elektrizitätswerkes wie seitens der Gemeinde wenig zu machet gewesen, um für den Einkauf von Aktien zu interessieren. Die emeinde hätte aber damals günstiger arbeiten können, die Sache energischer in die Hand nehmen und schon damals einen Vertrag erreichen können, der viel günstiger geworden wäre, als der jeutige. Als die Zeit heranrückte, wo der Gasvertrag ablief at man sich von außen her mehr und mehr für das Elektri¬ itätswerk interessiert und die Möglichkeit ersehen, daß sich mit dem Elektrizitätswerk vielleicht doch ein gutes Geschäft machen asse. Es ist damals von außen her, ohne daß es der Bevöl¬ kerung oder der Gemeindevorstehung zum Bewußtsein gekommen st, für die Hebung des Elektrizitätswerkes sehr tätig gearbeiter vorden und die Aktien mehr und mehr aus den Händen det

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