Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1917

bäude und Bahnangelegenheiten bei der Kommunal=Kreditanstalt des Landes Oberösterreich ein Darlehen im Gesamtbetrage von 10,000.000 K im 4% und 4½% Kommunal= oder Pfandbrief¬ darlehen, je mit ¼% Regiebeitrag und ½% Amortisation auf¬ zunehmen. II. Gleichzeitig werde der Herr Bürgermeister seitens des Gemeinderates ermächtigt, im Einvernehmen mit der Finanz¬ ektion die jeweilig benötigten Teilbeträge in jener Darlehens¬ orm, zu jenem Zinsfuße und in jenem Zeitpunkte zur Aufnahm zu bringen, wodurch die finanziellen Interessen der Stadtgemeind im Hinblicke auf die jeweiligen Kursverhältnisse am besten ge¬ wahrt und gesichert werden III. Der Gemeinderat beschließe, für den Fall, als die Darlehenssumme von 10,000.000 K ganz oder zum Teile im Wege eines in Obligationen (Schuldverschreibungen oder Pfand¬ briefe) zur Zuzählung gelangenden Darlehens beschafft werden sollte, ein dem nachweislich erlittenen Kursverluste gleichkommen¬ des Nachtragsdarlehen bei der Kommunal=Kreditanstalt für Ober österreich zu den Bedingungen unter l aufzunehmen und auch diesbezüglich dem Herrn Bürgermeister die Ermächtigung wie unter 11 zu erteilen. V. Der Gemeinderat beschließe, nachfolgenden Gesetzentwur im Sinne des § 50, Punkt 4, des Gemeindestatutes dem Landes¬ usschusse mit dem Ansuchen um Einbringung desselben im Landtage, bezw. bei Ermangelung einer Landtagstätigkeit um Genehmigung desselben durch den Landesausschuß, gegen nach¬ rägliche Genehmigung durch den Landtag und Einholung der lllerhöchsten Sanktion in Vorlage zu bringen: § 1. Zur Deckung der Kosten für Errichtung von Anstalten zur Verbesserung der sanitären Verhältnisse, so der Kosten für die Erbauung einer Wasserleitung, der Durchführung der Kanalisa¬ tion, der Anschaffungen für eine sanitär einwandfreie Kehricht¬ ind Fäkalienabfuhr, der Anschaffungen für eine ebensolch Straßenreinigung, der Vornahme von Straßenpflasterungen, Straßen= und Brückenherstellungen, der Krankenhaus = Ausgestal¬ tung, des Baues eines Schlachthauses, zur Bestreitung der Kosten on Schulbauten, des Neu= und Umbaues von für militärische Zwecke dienenden Unterkünften, der durch die Erweiterung des Stadtgebietes und für die fernere Stadtanlage nötiger Grund¬ erwerbungen bedingten Aufwendungen sowie der Kosten für die lusgestaltung des Armenunterkunftswesens, für städt. Gebände ind Bahnangelegenheiten, wird der Stadtgemeinde Steyr die Aufnahme eines in ½% Amortisation rückzahlbaren Darlehens bis zum Gesamtbetrage von 10,000.000 K eventuell unter Ver¬ pfändung von der Stadtgemeinde gehöriger Realitäten bewilligt § 2. Im Falle, als die benötigte Darlehenssumme ganz oder zum Teile im Wege eines in Obligationen (Schuldverschreibungen oder Pfandbriefen) zur Zuzählung gelangenden Darlehens be¬ chafft werden sollte, wird der Stadtgemeinde Steyr die Bewilli¬ jung zur Aufnahme eines dem nachweislich erlittenen Kursver¬ uste gleichkommenden Nachtragsdarlehens erteilt und hiefür so wie für den ursprünglichen Darlehensnominalbetrag die Ge bührenfreiheit im Sinne des Gesetzes vom 25. März 1902, R.=G.=Bl. Nr. 70, zuerkannt. § 3. Die Verzinsung und Amortisation dieses Darlehens hat zunächst durch die Erträgnisse der aus den Mitteln des Dar¬ lehens geschaffenen Unternehmungen und Anlagen zu erfolgen. Die Beschaffung des sich ergebenden weiteren Bedarfes hat nach den Bestimmungen und unter Beachtung des § 50, Punkt 3, des Gemeindestatutes zu erfolgen § 4 Die Verwendung der Mittel des neuen Darlehens darf nur für solche Zwecke erfolgen, welche entweder im Gesetze selbst namentlich aufgeführt sind, oder welche, sofern sie im Gesetze bloß allgemein aufgeführt erscheinen, vom Gemeinderate bereits beschlossen sind, oder in Zukunft von Fall zu Fall mit der im § 50 des Gemeindestatutes geforderten qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. § 5 Mein Minister des Innern ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt Steyr am 21. September 1917. Franz Kirchberger, Sektionsobmann. Die Herren haben nunmehr den Antrag der Finanzsektion gehört; der Antrag ist eine Ergänzung des früheren Beschlusses, über welchen nunmehr das Gesetz zu erwirken ist. Herr G.=R. Prof. Erb: Bei dem Punkte Abhebung der Darlehenssummen und bei Berücksichtigung der Kurse ist hier nur vom Bürgermeister die Rede. immer Neine Herren! Es handelt sich um ein 10 Millionen=Dar¬ lehen, von dem noch in 20 Jahren etwas vorhanden sein kann: wir wissen gar nicht, wer dann Bürgermeister ist und ist es auch jetzt für den Herrn Bürgermeister gar nicht angenehm, ganz allein die Verantwortung zu tragen; er kann sich auch ir der Auffassung der Kursgebarung täuschen und wenn er es auch noch so gut meint, in einer verfehlten Ueberlegung handeln; 7 warum sieht man also nicht vor, daß zumindesten der Herr Bürgermeister mit den Herren der Finanzsektion sich zu be¬ prechen hat. Ich bin ein Gegner, dem Herrn Bürgermeister un lütze Lasten aufzuerlegen und ihn allein verantwortlich zu machen. Wir könnten den Herrn Bürgermeister gewissermaßen entlasten und die Finanzsektion ist ja doch dazu da, um die Geldgebarung des Gemeinderates zu prüfen Wenn es möglich ist, möchte ich daher einen Zusatz in dem Antrag eingefügt wissen, der lautet: nach Anhörung oder im Einvernehmen mit der Finanzsektion. Dies brächte zwei Vorteile. Erstens denken über die Angelegenheit mehrere Leute nach, die sich besonders mit Finanzfragen beschäftigen, und zweitens hat der Herr Bürgermeister die Verantwortung nicht allein zu tragen Der Herr Bürgermeister wird sicherlich froh sein, wenn er ie Verantwortung mit der Sektion teilt. Herr Bürgermeister: Ich bemerke, daß ich selbstver¬ tändlich gar nichts einzuwenden habe, daß dieser Passus, der tur aus der Fassung über die Begebungsbedingungen der Kom¬ nunal=Kreditanstalt stammt, im Sinne der Aufklärungen des Herrn G.=R. Prof. Erb eine Ergänzung findet. Herr G.=R. Kirchberger: Ich teile vollinhaltlich die lnschauung des Herrn G.=R. Prof. Erb, weil ich fürchte, daß durch einen notwendigen raschen Entschluß die Gemeinde doch u Schaden kommen könnte; wenn auch der Herr Bürgermeister ich vorher genau informieren würde. Es wird gegebenenfalls mmer noch Zeit übrig bleiben, vorher die Finanzsektion zur Beratung einzuberufen, weshalb ich gleichfalls für diese Anregung bin und beantrage, den Passus „im Einvernehmen mit der Finanzsektion“ aufzunehmen Der Entwurf war eben nur einer ähnlichen Linzer Ver¬ fügung entlehnt Uleber einige von Herrn Bürgermeister erteilte Aufklärungen etreffend Wahl des günstigeren Zinsfußes für die einzelnen Dar¬ ehensbehebungen erklärt Herr G.=R. Wokral: Ich möchte benfalls wünschen, daß ein solcher Passus eingeschaltet wird und es nicht dem Herrn Bürgermeister allein überlassen bleiben soll über den Zeitpunkt der Darlehensbehebung zu entscheiden; ich halte es nicht für praktisch, wenn durch das alleinige Verfügungs¬ recht des Bürgermeisters eine Art Absolutismus geschaffen wird der dem Bürgermeister eine kolossale Verantwortung aufhalst, ndererseits könnten dem Gemeinderat später Vorwürfe treffen, wenn irgend eine Verfügung des Bürgermeisters fehlschlägt, warum der Gemeinderat dem Herrn Bürgermeister die Durch¬ ührungen allein überlassen hat. Wir wissen ja keiner, wie lange eder Einzelne die Angelegenheit im Gemeinderate durchmacht ch schlage daher ebenfalls vor, daß nicht einzelne Personen ondern die ganze Finanzsektion zur Durchführung dieser Finanz¬ aktion herangezogen wird. Herr G.=R. Kirchberger bringt nunmehr nochmals den Antrag mit der vorgeschlagenen Ergänzung zur Verlesung. Herr Bürgermeister: Wünscht noch jemand das Wort zum Antrage Nachdem dies nicht der Fall, schreite ich zur Abstimmung und bitte Sie, zum Zeichen Ihrer Zustimmung zum Antrage die Hand zu erheben. Der Antrag erscheint einstimmig angenommen. Ich stelle fest, daß über den Antrag die erforderliche An¬ ahl von Zweidrittel der Mitglieder des Gemeinderates abge¬ stimmt hat und ein einstimmiger Beschluß gefaßt wurde. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.-R Josef Huber jun. Ing. 3. Ansuchen der Elektrizitätswerke sin Steyr um Grundabtretung zur Erbauung von Transformatoren¬ tationen Herr Referent G.=R. Ing. Huber: Ich habe mir in der letzten Gemeinderatssitzung erlaubt, über einen Punkt des Elek trizitätswerksvertrages mit der Gemeinde auf Grund von Er¬ ebungen Aufklärungen zu verlangen und möchte ich bitten, den mir schriftlich zugekommenen Bericht zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Herr Bürgermeister bringt den nachfolgenden Bericht zur Verlesung: Beantwortung iner in der Sitzung des Gemeinderates vom 4. September 1917 jestellten Anfrage. In der oben angeführten Sitzung haben die Herren Ge¬ meinderäte Kirchberger und Ing. Josef Huber verlangt, es sei zu erheben, ob die Erhöhung des Kapitales der Elektrizitäts¬ verke G. m. b. H. vor oder nach Abschluß des Vertrages zwischen der Stadtgemeinde und Elektrizitätswerke stattgefunden hat. Ich habe mich dessentwegen mit dem gelegentlich der Grün dung der Genossenschaft mit beschränkter Haftung und der dami erbundenen Kapitalserhöhung amtshandelnden Herrn k. k. Notar Ferdinand Schön ins Einvernehmen gesetzt und an Hand der in essen Kanzlei befindlichen diesbezüglichen Akten folgendes fest¬ gestellt: Die Umwandlung der Aktien=Gesellschaft Elektrizitätswerk in Steyr in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgte

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