Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1917

Rals=Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Montag den 8. Oktober 1917. Tages=Ordnung: I. Sektion. (Sektionssitzung am Freitag den 5. Oktober um 3 Uhr nachmittags.) 1. Vertrag betreffend Einverleibung des Hauptteiles der Katastralgemeinde Stein und eines Teiles der Katastralgemeinde Gleink in das Stadtgebiet Steyr. II. Sektion. (Sektionssitzung am Samstag den 6. Okto¬ ber um 3 Uhr nachmittags.) 2. Aufnahme des 10 Millionen=Darlehens. III. Sektion. Sektionssitzung am Samstag den 6. Okto¬ ber um 4 Uhr nachmittags.) 3. Ansuchen der Elektrizitätswerke in Steyr um Grund¬ abtretung zur Erbauung von Transformatoren=Stationen. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Vorsitzender=Stellvertreter: Herr Vizebürgermeister Ferd. Gründler. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Amer¬ storfer, Heinrich Bachmayr, Ludwig Binderberger, Wilhelm Denk¬ mayr, Otto Dunkl, Prof. Leopold Erb, Josef Haidenthaller, Leo¬ pold Haller, Dr. Karl Harant jun., Ing. Josef Huber, Franz Kattner, Franz Kirchberger, August Mitter, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Franz Tribrunner, Karl Wöhrer und Josef Wokral. Als Schriftführer fungiert der städtische Protokollführer Karl Ridler. Abwesend und wegen Verhinderung entschuldigt Herr G.=R. Gottlieb Dantlgraber. Zur militärischen Dienstleistung eingerückt sind: Herr Vizebürgermeister Paul Fendt und die Herren Gemeinderäte: Anton Kurz, Josef Langoth und Anton Sighart. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Ge¬ meinderäte Franz Kirchberger und August Mitter gewählt. Herr Bürgermeister: Meine sehr geehrten Herren! Ich habe mir erlaubt, Sie zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenzuberufen, weil sehr bedeutende Punkte zu erledigen sind und diese jedenfalls in einer hiefür eigens angesetzten Sitzung gründlicher beraten werden können, als dies in einer laufenden Sitzung der Fall ist. Es sind dies die Punkte „Einverleibung eines Gebietes aus der Gemeinde Gleink“ und „Aufnahme eines 10 Millionen Darlehens“. Ich ersuche Herrn Referenten G.=R. Dr. Harant über Punkt 1 Vertrag betreffend Einverleibung des Hauptteiles der Katastralgemeinde Stein und eines Teiles der Katastralgemeinde Gleink in das Stadtgebiet Steyr Bericht zu erstatten. Herr Referent G.=R. Dr. Harant: Die aufstrebende Entwicklung unserer Stadt bringt es mit sich, daß wir nach Möglichkeit nach einer weiteren räumlichen Ausdehnung suchen müssen. Diese Erwägungen haben dazuge¬ führt, mit der benachbarten Gemeinde Gleink in Verbindung zu treten, damit aus der Gemeinde Gleink Teile in das Ver¬ waltungsgebiet der Stadt übergeleitet und inkorporiert werden. Das Ergebnis bezw. die fortschreitende Entwicklung dieser Unterhandlungen und das Resultat derselben liegt Ihnen in ausführlicher Weise in dem Berichte des Herrn Bürgermeisters vor, welcher den Herren in Druck übermittelt wurde. Ich brauche Sie daher nicht mit Auseinandersetzungen desjenigen zu bemühen, was alles in den Unterhandlungen geschehen ist. Der gedruckte Bericht hat folgenden Wortlaut: Bericht über die betreffs Einverleibung eines Teiles des Gemeinde¬ gebietes Gleink ins Gebiet der Stadt Steyr getroffenen Ma߬ nahmen und Unterhandlungen. Die in den letzten Jahren eingesetzte starke Entwicklung Steyrs und die damit verbundene große industrielle Bautätig¬ keit haben mit sich gebracht, daß das im Jahre 1913 aus dem Gemeindegebiete St. Ulrich einverleibte 88·80 ha große Gebiet vollständig verbaut bezw. in Verbauung begriffen ist und zu weiteren privaten Verbauungen nicht mehr in Frage kommt. Da das übrige Stadtgebiet größtenteils von früher her verbaut erscheint, ist es, um einer weiteren Entwicklung der Stadt keine Schranken zu setzen, notwendig, eine weitere Ge¬ bietserweiterung vorzunehmen. Als sowohl in der Raumausdehnung, als auch in der Bodengestaltung günstigstes Gebiet kommt die an der Nord¬ grenze der Stadt liegende Gleinker=Ebene in Betracht. Die Bedingungen sind dort außerordentlich günstige und dürfte es lediglich von der Errichtung der Wasserleitung ab¬ hängen um dort eine gute Verbauungsmöglichkeit zu sichern. Von diesem Gesichtspunkte aus wurde mit der Gemeinde Gleink vorerst mündlich das Einvernehmen gepflogen und fand die erste bezügliche Besprechung am 24. Mai 1917 zwischen dem Bürgermeister der Stadt Steyr und dem Gemeinde=Vorsteher der Gemeinde Gleink statt. Hiebei wurde von Ersterem die Einverleibung eines Ge¬ bietes vorgeschlagen, das westlich von den Ortschaften Gleink und Stein, die bei der Gemeinde Gleink bleiben sollten, begrenzt, bis an die Südgrenze von Dietachdorf reichte, von dort sollte die Grenze in östlicher Richtung bis zur Enns laufen, so daß die

2 ganze Hochebene südlich dieser Grenze einschließlich Exerzierplatz, Oberösterreichisch=Haidershofen, Schafweidmühle und Nieder¬ hausleiten in das Stadtgebiet gefallen wäre Eine weitere Besprechung fand am 6. Juni l. J. statt. An dieser nahm der Bürgermeister und Vizebürgermeister von Steyr sowie der Gemeinde=Vorsteher und der Altbürgermeister von Gleink teil. Es wurde bei dieser Besprechung, selbstverständlich unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderates bezw. Gemeinde ausschusses, nachstehende Verhandlungsschrift versaßt: Verhandlungsschrift über die am 6. Juni 1917 gepflogene Unterhandlung mit den Vertretern der Gemeinde Gleink, Altbürgermeister Karl Stein¬ parz und Herrn Bürgermeister Franz Huber, und den Ver¬ tretern der Stadtgemeinde Steyr, Bürgermeister Julius Gschaider und Vizebürgermeister Ferdinand Gründler, betreffend die Abtrennung von Gebiet aus der Gemeinde Gleink zwecks Ein¬ verleibung dieses Gebietes in das Gebiet der Stadt Steyr. n erster Linie wird festgelegt, daß das abzutretende mit Grenzstrichen bezeichnete Gebiet ein Ausmaß von 622 ha 95 a 81 m2 hat und daß die seitens der Gemeinde Gleink aus diesen Gebiete eingehobene Gemeindeumlage 2562 K beträgt. Als Grundlage für die Unterhandlungen dienen die Ge¬ sichtspunkte, daß die Gemeinde Gleink für diese Abtretung in allen Belangen entschädigt werde, jedoch nicht in einem Aus das die Uebernahmsmöglichkeit durch die Stadt ausschließt maß Als Entschädigungspunkte kommen in Betracht: Umlagen entgang, Sparkassageldentgang, Jagdpachtentgang und Schulbau¬ ostenentgang. Betreffend Umlagenentgang wird vorgeschlagen, daß die Stadt Steyr der Gemeinde Gleink den Umlagenentgang mit apitalisiert vergütet, was eine Vergütungssumme von 5% 51.240 K betragen wird Der Sparkassengeldentgang wird nach der Kopfzahl der zur Zeit der Volkszählung 1910 in dem abzutretenden Gebiete ebenden Einwohner errechnet und dieser Betrag am 1. Jänner 1920, ebenfalls mit 5% kapitalisiert, vergütet Als Jagdpachtentgang wird die Summe von 270 K be¬ zeichnet, die mit einer Kapitalsabfindung von 5400 K ihre Ent schädigung findet Der Schulbaukostenentgang wird folgendermaßen festgesetzt: Die neuerbaute Schule in Gleink verursachte der Gemeinde Gleink Baukosten von rund 70.000 K; es ist festzustellen, wie viel von dieser Bausumme in der Gemeinde Gleink auf die Steuerkrone entfällt, und ergibt die Multiplikation dieses Teil¬ betrages mit der Steuersumme von 6100 A jenen Betrag, der der Gemeinde Gleink im baren zu vergüten ist. Die hier gemachten Vorschläge werden von den beider Unterhändlern den maßgebenden Stellen in Gleink vorgelegt werden und wird dann auch später eine an die Gemeinde Gleink zu richtende Anfrage der Stadtgemeinde Steyr das Verlangen auf Erfüllung dieser besprochenen Entschädigung gestellt werden, velches dann dem Gemeinderate der Stadt Steyr zur Beschluß fassung vorgelegt wird. Ueber die getroffene Vereinbarung zwischen Gemeinde=Aus schuß Gleink und Gemeinderat der Stadt Steyr wird hierüber ein Inkorporierungsvertrag errichtet werden, der dem Landes¬ ausschusse zur Genehmigung vorzulegen ist. Bei Vollziehung der Inkorporierung würde der Grund esitz der Gemeinde Gleink, auf dem sich das Armenhaus be¬ findet, in das Stadtgebiet Steyr fallen. Diesbezüglich wird ver¬ einbart, daß die Gemeinde Gleink in ihren Rechten auf das Armenhaus und die ihr gehörigen Gründe, wie sie sie heute besitzt, nicht geschmälert wird. Julius Gschaider m. p., Bürgermeister. Ferd. Gründler m. p. Huber m. p. Steinparz m. p. Auf Grund dieser Verhandlungsschrift beschäftigte sich der Gemeinde=Ausschuß von Gleink in der Sitzung vom 7. Juli mit der Einverleibungsfrage und lautet die auf Grund dieser Sitzung ergangene Zuschrift vom 8. Juli wie folgt: Z. 1820. Gleink, am 8. Juli 1917. Inkorporierung aus dem hiesigen Gemeinde gebiete. An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr. In Erledigung der dortigen Note vom 9. Juni l. J., Nr. 25.734, beehrt sich der Gefertigte mitzuteilen, daß der hiesige Gemeinde=Ausschuß in seiner Sitzung am 7. d. M. mit Stimmen¬ mehrheit beschlossen hat, auf die von dort in Aussicht genommene Inkorporierung aus hiesiger Gemeinde nicht einzugehen, da ihm durch diese außergewöhnlich große und unpraktische Gebietsab¬ tretung die Existenzmöglichkeit der hiesigen Gemeinde gefährde erscheine. Der hiesige Gemeinde=Ausschuß hat jedoch nicht verkannt, daß die Stadtgemeinde Steyr zu ihrer Weiterentwicklung ein Gebiet benötigt und wurde über Antrag des Gefertigten be¬ chlossen, an die Stadtgemeinde Steyr gegen entsprechende Ent¬ schädigung, infolge Entgang an Sparkassaanteil, des Jagd pachtes, Schulbaukosten und Gemeindeumlage 2c. folgendes Ge¬ biet abzutreten, resp. wegen Abtrennung in Verhandlung zu treten, und zwar: Aus der Steuergemeinde Gleink: Vom Ennsflusse ausgehend alle dem Stadtgebiete zuliegenden Parzellen, einschließlich der Grundparzellen 1198, 1197, 1196 209, 1208, Straßenparzelle 1240 südlich der Parzellengrenze 286 und 1190 Aus der Steuergemeinde Stein: Ab der Steuergemeinde Gleink bei G.=P. 1208 entlang der Grenze Stein—Gleink bis G.=P. 267 St.=G. Stein, von da ab alle dem Stadtgebiet zuliegenden, einschließlich der G.=P. 267 273, 272, 271, 270, 506, 474/5, 455 und 456 an der Grenze Bründberg Um der Angelegenheit näher zu kommen und auch das abzutrennende Gebiet nach der Terrainlage zu sehen, schlägt der Gemeinde=Ausschuß vor, gemeinsam mit Vertretern der dortigen Stadtgemeinde eine Begehung der Gebietsgrenzen vorzunehmen, um dann in nähere Verhandlungen treten zu können. Huber m. p Gemeinde=Vorsteher Gemäß des in dieser Zuschrift gestellten Verlangens der emeinde Gleink fand am 3. August eine gemeinsame Begehung er Gebietsgrenzen statt und verlangten die Vertreter der Stadt¬ gemeinde Steyr bei dieser Gelegenheit neuerdings eine Aus¬ ehnung der Einverleibung über das bisher zugesagte Gebiet hinaus in der Weise, daß der Exerzierplatz dem Stadtgebiete ein verleibt würde und zu diesem Behufe einige Felder, welche das abzutretende Gebiet mit dem Exerzierplatz verbinden, ebenfalls in das Stadtgebiet fallen müßten Ueber die Begehung und die weiter geführten Verhand¬ lungen wurde am selben Tage in Gleink ein Protokoll verfaßt, welches nachstehenden Inhalt hat: Protokoll aufgenommen am 3. August 1917 im Gasthause Lugmayr in Gleink. Gegenstand: Verhandlung betreffs Ausscheidung eines Gebietes aus der Ge¬ neinde Gleink und Einverleibung dieses Gebietes in das Gebiet der Stadt Steyr Anwesend als Vertreter der Stadt Steyr: err Bürgermeister Julius Gschaider; Herr G.=R. Josef Haidenthaller: Herr G.=R. Franz Tribrunner; ferner der städt. Bauamtsadjunkt Herr Ing. Heinz Treml. Aus der Gemeinde Gleink: Herr Gemeinde=Vorsteher Franz Huber: Herr G.=R. Johann Forster: Herr G.=R. Leopold Kippler; Herr G.=R. Ignaz Lemer; err G.=A. Karl Steinparz; Herr G.=A. David Feurhuber; err G.=A. Georg Schilhuber; Herr G.=A. Josef Ofner; Herr G.=A. Georg Schedlberger Mit Zuschrift der Gemeinde=Vorstehung Gleink vom 8. Juli 1917, Nr. 1820, wurde der Stadtgemeinde Steyr auf Brund des am 7. Juli l. J. gefaßten Beschlusses des Gemeinde¬ lusschusses Gleink mitgeteilt, daß die Gemeinde Gleink bereit ei, der Stadtgemeinde das in obgenannter Zuschrift bezeichnete Gebict unter den seitens der Gemeinde Gleink gestellten Bedin¬ gungen abzutreten Uleber Wunsch des Gemeinde=Ausschusses Gleink hat heute die Begehung des obbezeichneten Gebietes durch die oben be¬ zeichneten Anwesenden stattgefunden und wurden die vorgeschla genen Grenzen des obbezeichneten Gebietes als passend und nicht änderungsbedürftig befunden. Die Stadtgemeinde Steyr legt jedoch besonderen Wert arauf, daß der in ihrem Eigentum befindliche Artillerie¬ Exerzierplatz, dessen Südgrenze von der Nordgrenze des ange botenen Gebietes nur unwesentlich entfernt ist, ebenfalls in das Stadtgebiet einverleibt werde. Zu diesem Behufe erscheint es notwendig, die beiden Ge¬ iete zu verbinden, was durch einen schmalen Streifen aus einigen Parzellen, deren größte die Grundparzellen 608 und 610 nd, unschwer geschehen kann Die Vertreter der Stadt Steyr ersuchen daher die an¬ wesenden Vertreter der Gemeinde Gleink, im Gemeinde=Ausschusse uf die Beistimmung zur verlangten Einverleibung des Exerzier¬ latzes und des dazu gehörigen obenerwähnten Verbindungs¬ streifens hinwirken zu wollen. Selbstredend wird seitens der Stadtgemeinde Steyr auch ür diese weitere Einverleibung entsprechende Entschädigung ge¬ leistet werden Von den anwesenden Vertretern der Gemeinde Gleink äußern sich Forster, Steinparz und Feurhuber für die Inkorpo¬ rierung des Exerzierplatzes und der anstoßenden, von der Stadt¬ gemeinde Steyr beanspruchten Parzellen. Die übrigen anwesen¬ en Vertreter der Gemeinde Gleink geben zu diesem Punkte eine negative Aeußerung ab. Die bezüglich der Einverleibung des Exerzierplatzes au einen ablehnenden Standpunkt stehenden Vertreter der Gemeinde Gleink erklären jedoch, daß sie diesen Standpunkt nicht als un¬ abänderlich betrachten, sondern nach reiflicher Ueberlegung ihren

endgiltigen Standpunkt bei der nächsten Ausschußsitzung ver¬ treten werden. Vorgelesen, geschlossen und gefertigt Franz Tribrunner m. p Julius Gschaider m. p. Gemeinderat. Bürgermeister. J. Haidenthaller m. p. Huber m. p. Gemeinderat. Gemeinde=Vorsteher. Steinparz m. p. Josef Ofner m. p. Johann Forster m. p. Daniel Koppler m. p Gemeinderat. Gemeinderat. Geor Schillhuber m. p. Schedlberger m. p. Beorg Gemeinderat. Gemeinderat. Michlmayr m. p. David Feurhuber m. p. Ing. Heinz Treml m. p Stadtbauamtsadjunkt. Gemeinderat. Da die Gemeinde Gleink scheinbar großen Wert auf die Meinung des Bischofs von Linz legt, sprach ich bei diesem per¬ önlich vor, mit dem Ersuchen, der Einverleibung seiner in Be¬ tracht kommenden Felder zuzustimmen und legte ihm dieses Er¬ suchen auch schriftlich unter Beifügung entsprechender Plan¬ kizzen vor Seine Antwort vom 18. August l. J. lautet wie nach¬ stehend: Linz, am 18. August 1917. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Im Sinne Ihres geschätzten Schreibens vom 8. d. M holte ich bezüglich der in Frage kommenden Parzellen in Gleink nähere Informationen ein, deren Ergebnis ich mir im folgen¬ den vorzulegen gestatte Die Einverleibung würde zunächst eine nachweisbare Ver mehrung der Umlagen um jährlich zum mindesten 50 K be deuten, solange die Maut besteht; dann dürfte die Belastung um das Doppelte steigen. Sodann hat, wie mir versichert wird, die Gemeinde Gleink ein hohes Interesse, daß keine Parzelle des Dotationsgutes bgetrennt werde, weshalb auch die Gemeinde bei der amtlichen Begehung keine einzige Parzelle des Maierhofes zugesagt hat. Nun liegt mir selbstverständlich sehr daran, mit der Gemeinde Gleink, in deren Besitz einerseits mein Besitz gelegen ist und die anderseits gegenwärtig durch die Unterbringung des Petri¬ num nicht unerheblich mitbelastet erscheint, ein gutes Ein¬ vernehmen zu pflegen. Aus den dargelegten Gründen kann ich mich zu meinem lebhaften Bedauern nicht zu der erbetenen Zustimmung ent¬ chließen, sogerne ich sonst den erfüllbaren Wünschen der Stadt¬ gemeinde Steyr entgegenkommen möchte In diesem Sinne"bitte ich meine Erwiderung gütig auf nehmen zu wollen. In ganz besonderer Verehrung geharrt Johannes Maria m. p. Am 23. August hatte ich nochmals eine Besprechung mit dem Gemeinde=Vorsteher Huber von Gleink, dem ich, nachdem er sich zur Einverleibung der bischöflichen Felder durchaus nicht verstehen wollte, vorschlug, einen schmalen, östlich dieser Felder verlaufenden Grundstreifen als Verbindung zwischen der künf¬ tigen Gemeindegrenze und dem Exerzierplatze gelten zu lassen ind so die Exerzierplatzeinverleibung zu bewerkstelligen Wie aus der Zuschrift der Gemeinde Gleink vom 21. August hervorgeht, wurde dieser neue Vorschlag in der Ge¬ neinde=Ausschußsitzung vom 24. August behandelt und nach¬ stehendes Ergebnis mitgeteilt: Auszug aus dem Protokolle über die Sitzung des Gemeinde=Ausschusses Gleink am 24. August 1917. Gegenstand: ist die Beschlußfassung nachstehender Tages=Ordnung; nachdem die beschlußfähige Anzahl der Mitglieder vom Vorsitzenden kon statiert, wurde mit dem Vortrage begonnen, wie folgt: Punkt 1. Note der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 20. d. M., Nr. 35.449, bzw. Uebereinkommen betreffend die Einverleibung von Teilen des Gemeindegebietes Gleink in das Stadtgebiet Steyr ad Begehung und Besichtigung vom 3. d. M., wurde vom Vorsitzenden vorgetragen. Nach längerer Debatte beschließt der Gemeinde=Ausschus mit 8 gegen 4 Stimmen einer Abtretung weiterer Gebietsteile der hies. Gemeinde, als im hies. Gemeinde=Ausschußbeschluß von 7. Juli l. J. bereits festgesetzt ist, nicht mehr einzugehen und das in diesem Beschluß bezeichnete Gebiet nur dann abzutreten, wenn die im Ausschußbeschlusse vom 7. Juli l. J. gestellten Ent¬ schädigungsansprüche seitens der Stadtgemeinde Steyr voll und ganz erfüllt werden, von derselben auch sämtliche durch die Tren¬ nung bezw. Einverleibung wie immer Namen habenden Arbeiten, Kosten und Auslagen besorgt und getragen werden. Zur Durchführung der Trennungsaktion werden außer dem Herrn Gemeinde=Vorsteher nachstehende Herren Gemeinde¬ 3 räte bevollmächtigt, und zwar Herr Ignaz Oemer, Herr Daniel Koppler und Gemeinde=Ausschuß Herr Georg Schedlberger. Vorgelesen, geschlossen und gefertigt. Huber m. p. Gemeinde=Vorsteher. Oemer Ignaz m. p Koppler m. p Gemeinderat. Gemeinderat Straßmayr Franz m. p. Forster Johann m. p. Gemeindeausschuß. Gemeinderat. Nachdem es nunmehr ausgeschlossen erscheint, die Ge¬ meinde Gleink dermalen zur Abtretung des Exerzierplatzes zu bewegen, wurden die entsprechenden Entwürfe und Berechnungen ür das seitens der Gemeinde Gleink zugesagte Gebiet vorge¬ nommen und im Verfolge dieser Maßnahmen nachstehende Zu¬ schrift mit angeschlossenem Parzellenverzeichnis an die Gemeinde Gleink abgesendet: Stadtgemeinde =Vorstehung Steyr. Steyr, am 12. September 1917. Z. 37.470. Inkorporierung von Gründen der Gemeinde Gleink An die Gemeinde=Vorstehung Gleink In Angelegenheit der Inkorporierung eines Teiles des emeindegebietes Gleink in jenes der Stadt Steyr erlaube ich mir auf Grund der gepflogenen Erhebungen nachstehendes mit¬ zuteilen: Das aus der Gemeinde Gleink auszuscheidende Gebiet I. beinhaltet: An Grund= und Bauparzellen ein Ausmaß von 226 ha 98 a 92 m2 mit einem Katastralreinertrag von 13.224 K 34¼; hievon entfällt auf die Ortschaft Stein ein Ausmaß von 218 ha 5 a 12 m2 mit einem Katastralreinertrag von 13.011 K 36 h uf die Gemeinde Gleink ein Ausmaß von 8 ha 93 a 80 m3 nit einem Reinertrag von 212 K 98 h Die 22•7 % Grundsteuer von dem Katastralreinertrage per K 34 h beträgt 3001 K 92 k. 13.224 Von dieser Grundsteuer entfällt an 42%iger Gemeinde¬ umlage ein Betrag von jährlich 1260 K 80 ¼. Auf die auszuscheidenden Bauparzellen samt den darauf erbauten Gebäuden entfällt jährlich 250 K 80 ine Hausklassensteuer von * ine Hauszinssteuer von 1341 „ 28„ * * Gebäudesteuer von zusammen 1592 K 08 h omit Von dieser Gebäudesteuer entfällt an 42%igen 668 K 67 h. Gemeindeumlage ein Betrag von * * der infolge der Inkorporierung der Gemeinde leink entstehende jährliche Ausfall an Umlagen 1929 K 47 7 beträgt daher zusammen * * * * * Dieser Entgang jährlicher 1929 K 47 k zu 5% kapitali¬ ergibt sohin einen Ablösungsbetrag für Ausfall an Ge¬ iert, neindeumlagen von 38.589 K 40 ¼. Die auszuscheidenden Parzellen erscheinen einzeln in den inter beiliegendem Verzeichnisse nach Zahl, Ausmaß und Kata¬ tralreinertrag angeführt 2. Betreffend den Jagdpachtentgang gelten folgende Er¬ wägungen Das Gesamtgebiet der Gemeinde Gleink umfaßt 3087 ha 77 a 44 in2, hievon kommt in Abrechnung das Ausmaß des Eigenjagdgebietes mit 114 ha 12 a 57 m2, so daß sich der Jagd¬ pachtschilling per 1200 K auf ein Gebiet von 2973 ha 64 a 87 m2 verteilt Jährlich entfällt daher auf das auszuscheidende Gebiet von 226 ha 98 a 92 m2 der Betrag von 93 K, welcher also gleich zeitig den Ausfall am Jagdpachte infolge der Inkorporierung edeutet, so daß wiederum bei einer 5%igen Kapitalisierung der Entschädigungsbetrag sich mit 1860 K beziffert 3. Hinsichtlich des Schulbaukostenersatzes stellt sich die Sach¬ lage also: Die Kosten des Schulbaues betrugen 70.000 K An umlagenpflichtigen Steuern sind in der Gemeinde Gleink vorgeschrieben 41.386 K Von dem Schulaufwande von 70.000 K entfällt demnach auf eine Krone Steuer ein Anteil von 1 K 69 k. Auf den aus der Gemeinde Gleink auszuscheidenden Besitz der, wie aus den Ausführungen ad 1 hervorgeht, mit 4594 A in Steuer in Vorschreibung steht, entfällt sohin von dem Schul¬ baukostenaufwande von 70.000 K ein Betrag von 7763 K 86 h, welcher ebenfalls seitens der Gemeinde Steyr zu vergüten wäre. 4. Bezüglich des Entganges an Sparkassasubvention ergibt ich folgende Berechnung Der letzte voll zur Auszahlung gelangte Sparkassabeitrag bezifferte sich per Kopf mit 2 K 10 h Da die Einwohnerzahl des auszuscheidenden [Gebietes laut der im Jahre 1910 stattgehabten Volkszählung 573 betrug, so ntfällt auf dieses Gebiet von der Subvention der Teilbetrag on 1203 K 30 Bei einer 5%igen Kapitalisierung ergibt sich also der aus diesem Titel zu leistende Entschädigungsbetrag mit 24 066 K.

4 Auf Grund vorstehender Ausführungen erlaube ich mir zu er¬ lchen, nunmehr ehemöglichst den Gemeinde=Ausschuß in Gleink zu einer Sitzung zu dem Zwecke einzuberufen, um durch den¬ elben beschließen zu lassen, daß der Gemeinde=Ausschuß Glein! zu der Ausscheidung der in dem mitfolgenden Verzeichnisse an¬ geführten Parzellen aus dem Gebiete der Gemeinde Gleink und zu deren Einbeziehung in das Gebiet der Stadtgemeinde Steyr eine Zustimmung unter der Bedingung erteilt und die Ver¬ pflichtung zur Ausstellung des bezüglichen Vertrages übernimmt daß die Gemeinde Steyr an die Gemeinde Gleink folgende Beträge an Entschädigung für entsprechende Gemeinde umlagen 38.589 K 40 h 1.860 an Entschädigung für Jagdpachtentgang an Schulkostenbeitrag 7.763 „ 86 „ und an Entschädigung für Entgang an Spar¬ kassasubvention 24.066 „ — „ ohin zusammen einen Betrag von 72.279 K 20 auszubezahlen und die durch die Errichtung und grundbücher¬ liche Durchführung des Vertrages über diese Grenzänderung ent¬ tehenden Kosten allein zur Gänze zu bezahlen sich verpflichtet. Die Beträge für Umlagenentgang und Schulbaukostenersatz sind 4 Wochen nach grundbücherlicher Durchführung der Grenz¬ änderung, jener für Entgang an Sparkassasubvention an 15. Jänner 1921, jener für Entgang an Jagdpachtgeld 8 Tage nach der nächsten Vergebung der Gemeindejagd Gleink fällig Dies unter ¼. mitfolgende Verzeichnis der Parzellen wolle, um die Verfassung eines umfangreichen Protokolles über die Sitzung des Gemeinde=Ausschusses zu vermeiden, in dem Proto¬ kolle als dessen integrierender Bestandteil bezeichnet und dem elben sodann beigeheftet werden. Mit Rücksicht darauf, als der Gemeinderat Steyr bereits in der nächsten Zeit zusammentritt, um ebenfalls in dieser An¬ gelegenheit Beschluß zu fassen, ersuche ich um möglichste Be schleunigung dieser Sache und Uebersendung des bezüglichen Protokollauszuges, um sodann den Vertrag selbst ausfertigen ind bei einer gemeinsamen Besprechung der bereits bestellten Vertreter beider Gemeinden unterfertigen zu können Der Bürgermeister: Gschaider. Der Gemeinde=Ausschuß von Gleink hielt darüber am Sams¬ tag den 29. September l. J. eine letzte Sitzung ab, die fol¬ gendes Ergebnis hatte: Punkt 2. Note der Stadtgemeinde Steyr vom 13. d. M. Nr. 37.470, wird vom Vorsitzenden vorgetragen, vom Gemeinde¬ Ausschusse zur Kenntuis genommen und einstimmig beschlossen, gemäß Sitzungsbeschluß vom 24. August d. J. zur Ausscheidung er von der Stadtgemeinde Steyr in einem separaten Verzeich¬ nisse aufgezählten Parzellen aus dem Gemeindegebiete Gleink zwecks Einreihung ins Stadtgebiet Steyr gegen der in vor¬ jenannter Zuschrift seitens der Stadtgemeinde Steyr angebotenen Entschädigung und zwar: 38.589 K 40 1. Für Entgang an Gemeindeumlagen. B. Für Entgang an Jagdpacht 1.860 „ — . Schulbaukostenersa 7.763 „ 86 „ 4.066 „ D. Sparkassagelderentgang — 72.279 K 20 K in Summa die Zustimmung zu geben, gleichzeitig die in der Sitzung vom 24. August l. J. gewählten Gemeindevertreter zur Durch führung der Trennungsaktion mit den Stadtgemeinde=Vertretern zu beauftragen, wenn seitens der Stadtgemeinde Steyr au alle anderen im hiesigen Ausschußbeschlusse vom 24. August l. J. gestellten Bedingungen (hinsichtlich Arbeit und Kosten) erfüllt, sämtliche Entschädigungssummen in barem, und zwar wie vorstehend unter A und C genannten, binnen 4 Wochen nach Erscheinen der Grenzänderungsbewilligung im o.=ö. Landes¬ gesetz= und Verordnungsblatte, die unter B angeführte binnen 8 Tagen nach Ablauf des gegenwärtigen Jagdpachtvertrages endlich die unter D bezeichnete am 5. Jänner 1921, ohne es auf eine Betreibung ankommen zu lassen, leistet, sowie die Zu¬ ständigkeit der auf dem Trennungsgebiete liegenden Häusern inskribierten Personen zur Stadtgemeinde — wie anläßlich der Begehungskommission besprochen, selbst wenn dies gesetzlich auch icht bestimmt sein soll — mit dem Tage der Verlautbarung der Grenzänderungsbewilligung im Oberösterr. Landesgesetz und Verordnungsblatt, anerkennt. Vorgelesen, geschlossen und gefertigt Koppler m. p. Huber m. p. Gemeinderat Gemeinde=Vorsteher. Oemer m. p. Ig. Manhard m. p. Gemeinderat. Gemeindeausschuß. Michlmayr m. p Seb Mayr m. p. Schriftführer Gemeindeausschuß. Ich schlage daher vor, die Einverleibung des von der Gemeinde Gleink angebotenen Gebietes im Ausmaße von 226•99 ha zu en vereinbarten Bedingungen vorzunehmen und ersuche die 1. Sektion, die diesbezüglichen Anträge dem Gemeinderate vor zulegen. Steyr, am 3. Oktober 1917. Julius Gschaider Bürgermeister. Das Ergebnis gipfelt darin, daß ein beträchtlicher Teil des Gemeindegebietes Gleink, und zwar der Hauptteil der Kata¬ stralgemeinde Stein und ein Teil der Katastralgemeinde Gleink nunmehr durch die heutige Beschlußfassung inkorporiert werden soll unter Bedingungen, welche in dem vorliegenden Vertrags¬ entwurfe niedergelegt wurden, dessen Genehmigung ich Ihnen namens der Sektion zu empfehlen habe Ich bringe Ihnen den Vertragsentwurf und Sektions¬ antrag zur Verlesung und ersuche die Herren sodann für den Fall, als irgend welche Aufklärungen gewünscht würden, sich zum Worte zu melden Der Vertragsentwurf und der Sektionsantrag lautet: Die Sektion beantragt . Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr gibt seine Zu¬ stimmung zu folgendem Uebereinkommen betreffend die Einver leibung von Teilen des Gemeindegebietes Gleink in das Gebiet der Stadtgemeinde Steyr Die Stadtgemeinde Steyr, vertreten durch den Bürger¬ neister Julius Gschaider und die Gemeinderäte Dr. Karl Harant, Franz Kirchberger und Josef Wokral, und die Gemeinde Gleink, ertreten durch den Gemeindevorsteher Franz Huber, die Ge¬ meinderäte Ignaz Oemer und Daniel Koppler und Gemeinde¬ ausschuß Georg Schedlberger, haben in Ausführung der bezüg¬ lichen Gemeinderatsbeschlüsse vom 29. September 1917 und vom 8. Oktober 1917 am heutigen nachstehendes Uebereinkommen ge¬ troffen § 1. Die Gemeinde Gleink erteilt hiermit ihre Zustimmung, daß die in dem diesem Uebereinkommen angehefteten, einen vesentlichen Bestandteil desselben bildenden Verzeichnisse ange¬ ührten Grund= und Bauparzellen im Gesamtausmaße von 26 ha 98 a 92 m2 samt darauf befindlichen Gebäuden aus dem Gebiete der Gemeinde Gleink ausgeschieden und mit dem Stadtgebiete Steyr vereinigt werden. Die Gemeinde Gleink verpflichtet sich, alle jene Urkunden und Erklärungen in rechtsverbindlicher Form auszufertigen, welche allenfalls noch zur rechtlichen oder technischen Durch¬ führung dieser Inkorporierung sich als notwendig herausstellen ollten. § 2. Die Stadtgemeinde Steyr erteilt zu der Einbeziehung der im § 1 bezeichneten Grund= und Bauparzellen samt Gebänden n das Gebiet der Stadt Steyr ihre Zustimmung und sichert der Gemeinde Gleink nachstehende Leistungen zu 1. Als Entschädigung für den durch vorbezeichnete In orporierung der Gemeinde Gleink erwachsenden Entgang an 38.589 K 40 h Gemeindeumlagen einen Betrag von fällig 4 Wochen nach Erscheinen der betreffenden Grenzände¬ rungsbewilligung im oberösterreichischen Landesgesetz= und Ver¬ ordnungsblatte 2. Als Entschädigung für den durch diese Grenzänderung Jagdpachtgeld der Gemeinde Gleink entstehenden Entgang an 1860 K einen Betrag von — 7 fällig binnen 8 Tagen nach der dem Abschlusse dieses Ueber¬ inkommens folgenden Verpachtung, von welch' letzterer die Stadtgemeinde Steyr seitens der Gemeinde Gleink zu verstän¬ digen ist. 3. An Ersatz des auf die auszuscheidenden Steuerobjekte entfallenden Anteiles an den Kosten der Errichtung des Schul¬ 7763 K 86 k, jebändes in Gleink den Betrag von ällig binnen 4 Wochen nach Erscheinen der betreffenden Grenz¬ änderungsbewilligung im oberösterreichischen Landesgesetz= und Verordnungsblatte. 4. Als Entschädigung für den der Gemeinde Gleink er¬ wachsenden Entgang an Sparkassa=Subvention den Betrag von ..24.066 K — h, fällig am 15. Jänner 1921 § 3. Die Kosten der Ausfertigung dieses Uebereinkommens, so¬ wie der Durchführung der Inkorporierung werden zur Gänze on der Stadtgemeinde Steyr getragen § 4. Beide Teile verzichten auf das Rechtsmittel der Anfech¬ tung dieses Uebereinkommens wegen Verletzung über oder unter ie Hälfte des wahren Wertes. § 5. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, alle jene Per¬ onen, welche am Tage der Verlautbarung der Grenzänderung im oberösterreichischen Landesgesetz= und Verordnungsblatte in em auf Grund dieses Uebereinkommens dem Gebiete der Stadt¬ gemeinde Steyr einverleibten Gebiete ihren Wohnsitz haben unt nach Gleink heimatszuständig sind, als nach Steyr heimats¬ uständig anzuerkennen. II. Der Gemeinderat bevollmächtigt die Herren Bürger meister Julius Gschaider und Gemeinderäte Dr. Harant, Franz Kirchberger und Josef Wokral zu der Unterfertigung des Ueber¬ inkommens nach I. III. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtgemeinde=Vor¬ stehung, alle Schritte zu unternehmen, um die Erlassung dee Landesgesetzes hinsichtlich dieses Uebereinkommens zu erwirken¬

V. Die zeitgerechte Auszahlung der Ablösungsbeträge sowie die Kosten der Einverleibungsdurchführung sind aus dem 10 Millionen=Darlehen zu bestreiten. Bevor zur Abstimmung über diesen Vertragsentwurf ge¬ chritten wird, möchte ich Ihnen noch zwei Berichte des Herrr Bürgermeisters zur Kenntnis bringen: I. Bericht. Ich habe heute bezüglich der Gleinker=Einverleibung mit Seiner Gnaden dem Herrn Landeshauptmann Johann Nepomuk gesprochen. Hauser Herr Landeshauptmann erklärte mir, daß im gegebenen in welchem eine Einigung der beiden Gemeinden vor¬ Falle, iegt, der Landesausschuß selbstredend seine Zustimmung geber verde und daß seiner Ansicht nach auch von privater Seit mögliche Einwendungen keinen Einfluß auf diese Stellungnahme haben können. Herr Landeshauptmann sagte mir rascheste Behandlung des Gegenstandes zu. Steyr, am 5. Oktober 1917. Julius Gschaider Bürgermeister. II. Bericht. Die Jagdinhaber in Gleink, Karl Steinparz und Hans Forster, haben im Zuge der Einverleibungsverhandlungen eine einmalige Abfindung von je 3000 K verlangt, was ihnen, selbst redend unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderates auch zugestanden wurde Ich schlage daher vor, den Obgenannten diese Entschädi¬ gung zuzuerkennen. Steyr, am 3. Oktober 1917 Julius Gschaider Bürgermeister. Ich darf vielleicht hier gleich anfügen, daß die Sektion dazu beantragt: Der Gemeinderat beschließe, den Jagdinhabern Karl Steinparz und Hans Forster eine einmalige Entschädigung von e 3000 K auszubezahlen, und zwar am gleichen Tage, an dem die im Uebereinkommen mit der Gemeinde Gleink im Punkte des § 2 aufscheinende Entschädigung für Gemeindeumlagenent¬ gang fällig wird. Die Auszahlung dieses Betrages von zusammen 6000 K hat aus dem 10 Millionen=Darlehen zu erfolgen.“ Verhandlungstechnisch müßte zunächst über den Inkorpo¬ rierungsvertrag und dann erst über letzteren Sektionsantrag bzustimmen sein zum Inkorporierungsvertrage selbst möchte ich beifügen, daß die ganze Transaktion ganz gewiß einen bedeutenden Mark¬ stein in der weiteren Entwicklung der Stadt Steyr vorstellt. Der Stadt Steyr wird auf diese Weise ein neues großes Gebiet ein¬ verleibt, welches geeignet ist, dem Anwachsen der Bevölkerung Raum zu verleihen. Wir werden auf diese Weise vielleicht end¬ lich in die Lage kommen, der so oft beregten Wohnungsnot ab¬ zuhelfen. Steyr wird ein nach neuer Entwicklung reich auf strebendes Gebiet erwerben. Ich glaube daher für das ganze Unternehmen im Detail nichts weiter beifügen zu müssen und itte Sie im Namen der Sektion um die Annahme der Anträge Herr Bürgermeister: Wünscht Jemand zu den ge¬ tellten Anträgen das Wort? Herr G.=R. Wokral: Ich möchte die Gelegenheit be¬ nützen, um hier im Gemeinderate namens meiner Partei und Genossen die Erklärung abzugeben, daß wir mit dem Inkorpo rierungsantrage vollstandig einverstanden sind; wir begrüßen ihn, weil er zur Möglichkeit berechtigt, mit einer Ausdehnung und Entwicklung der Stadt rechnen zu können und erklären die ausdrückliche Zustimmung zu demselben zu geben. Herr G.=R. Ing. Huber: Es ist eine alte Gepflogenheit und wie ich glaube, hat der Gemeinderat sich bereits seinerzeit dahin ausgesprochen, daß der erste Beamte der Stadt der Sitzung anzuwohnen hat; darum glaube ich auch, daß der neue Herr mtsrat den Sitzungen des Gemeinderates anzuwohnen hat, un die direkten Eindrücke aus den Gemeinderatssitzungen zu em¬ pfangen, und daß der Gemeinderat auch darauf bestehen soll imsomehr, als ja außer dem Herrn Bürgermeister, der im ver¬ valtenden Teile des Gemeindewesens etwas zu tun hat, Niemand vom Verwaltungskörper der Stadt anwesend ist; ich weiß nicht aus welcher Ursache von dieser Gepflogenheit abgegangen wurde. Herr Bürgermeister: Ich werde mich über die Ab¬ wesenheit des Herrn Stadtamtsrates bekümmern, glaube aber, daß derselbe dienstlich verhindert sein dürfte. Wünscht noch Je¬ mand zu den gestellten Anträgen das Wort Dies ist nicht der Fall. Dann bitte ich die Herren, die mit dem Inhalte des Ver¬ tragsentwurfes und dem Sektionsantrage einverstanden sind, die Hand zu erheben. 5 Ich stelle fest, daß der Sektionsantrag in Anwesenheit von als Zweidrittel der Mitglieder des Gemeinderates über mehr die erfolgte Abstimmung einhellig zum Beschlusse erhoben wurde. Wünscht Jemand bezüglich des Sektionantrages über die Entschädigungsleistungen an Karl Steinparz und Hans Forster das Wort Dies ist nicht der Fall; ich bitte ebenfalls, hierüber ab¬ zustimmen. Der Sektionsantrag erscheint einstimmig angenommen. Herr Referent G.=R. Dr. Harant: Durch die einstimmige nnahme des Inkorporierungsvertrages haben die Herren deut¬ lich zu erkennen gegeben, welch' große Bedeutung Sie dem eben beschlossenen Unternehmen beimessen. Ich möchte bei dieser Ge¬ egenheit nicht versäumen, darauf aufmerksam zu machen, daß vir das Zustandekommen dieser Inkorporierung in erster Linic em Herrn Bürgermeister zu verdanken haben, der mit weitem lick erkannt hat, daß dadurch für die Stadt eine weitreichende Entwicklungsmöglichkeit gegeben ist und der keine Mühe gescheut at, in langwierigen Verhandlungen mit der Gemeinde Gleink es zu dem vorliegenden Ergebnisse zu bringen, welches für die Stadt überaus günstig ist. Ich möchte daher Herrn Bürgermeister von diesem Platze ür seine außerordentliche Mühewaltung den besten Dank aus auch in Ihrem Namen aussprechen Allgemeine Bravo= und Zustimmungsrufe. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Kirchberger. Franz 2. Aufnahme des 10 Millionen=Darlehens. — herr G.=R. Kirchberger: Sehr verehrlicher Gemeinderat Schon vor Kriegsausbruch befaßte sich der Herr Bürger¬ meister mit dem Studium jener Fragen, deren Lösung nicht erschoben werden konnte, sollte nicht die Entwicklungsmöglichkeil berhaupt unterbunden und die Gesundheit der Bevölkerung auf das ärgste gefährdet werden. Der Herr Bürgermeister studierte diese Fragen unablässig ind eingehendst, zumal deren Lösung vielfach eine recht schwierige und für die Zukunft der Stadt einerseits, für deren finanziell Lage anderseits recht einschneidende ist. Es wurden eingehende Vorerhebungen gepflogen, deren Beendigung und Verwertung zur Erstattung von Vorschlägen an den verehrlichen Gemeinderat nfolge Ausbruches des Krieges unterbrochen wurde Als zu Beginn des Jahres 1917 eine Typhusepidemie in Steyr ausbrach, hat die von dem k. u. k. Kriegsministerium zu¬ immengestellte und hieher entsendete Sanitätskommission das esundheitswesen unserer Stadt geprüft und das Ergebnis wa er Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Februar 1917, Z. 71/V mit welchem der Stadtgemeinde Steyr verschieden sanitäre Maßnahmen zur unverzüglichen Durchführung aufge¬ ragen wurden Alle diese vorgeschriebenen Durchführungen betreffen durch¬ wegs Fragen, deren Lösung auch die Gemeinde selbst schon lange als unaufschiebbar erkannt hatte. Dieser Erkenntnis ist es zuzuschreiben, daß der verehrliche Gemeinderat den einstimmigen Beschluß faßte, die bezüglichen ektionen mit der Erledigung der Vorarbeiten zu betrauen. Diese Angelegenheiten umfassen zunächst die Einrichtung nodernen Wasserleitung und Kanalisation einer Die Wasserversorgung der Stadt geschieht bisher in verschiedener Weise, entweder durch eine Reihe privater Basserleitungen und Brunnen oder durch die städtische Wasser¬ eitung; letztere versorgt leider nur einen kleinen Stadtteil; es ist klar, daß den sanitären Anforderungen nur eine einheitliche Wasserleitung entspricht, da nur so eine genügende und ein¬ wandfreie Versorgung der Bevölkerung, die nötige Ueberwachung und Untersuchung des Wassers stattfinden kann, die Hintan¬ haltung von Verunreinigungen und das Entstehen von Epidemien möglich ist. Hand in Hand mit der Lösung der Wasserversorgung muß die Durchführung der Kanalisierung erfolgen; gerade in dieser Richtung ist unsere Stadt sehr im Rückstande, denn nur venige Straßen haben betonierte Kanäle, die meisten haben urchlässige Mauerkanäle und münden diese Kanäle meist in be¬ wohnten Gebieten in die Flüsse, wodurch gewisse schwere sanitäre Gefahren heraufbeschworen werden Weiter ist eine geordnete Fäkalienabfuhr erforder¬ lich, da eine ganze Reihe von Senkgruben weder gründlich noch in sanitär einwandfreier Weise entleert werden. Das gleiche gilt hinsichtlich der Kehrichtabfuhr gegenwärtig erfolgt die Ablagerung des Kehrichtes seitens vieler Hausbesitzer auf einigen hiezu bestimmten Plätzen, sehr häufig wird derselbe in die Flüsse geworfen, ja es bleibt derselbe sogar auf der Böschung der Flüsse liegen, was gleichfalls schwere Ge¬ ahren in sich birgt Die Fragen der Straßenreinigung in den Bereich der Sanierungsmaßnahmen einzubeziehen, ist gleichfalls der Stadtgemeinde aufgetragen worden. Die meisten Straßen der

6 Stadt sind ungepflastert, ihre Abnützung infolge des starken Ver¬ kehres durch Schwerfuhrwerk und die Eisenbereifung der Last¬ automobile ist eine sehr große; infolgedessen tritt starke und sehr gesundheitsschädliche Staubentwicklung auf. Da die Straßen meist eng und für Licht und Luft wenig zugänglich sind, ist deren Reinigung sehr schwierig Um die gesundheitsschädliche Staubentwicklung zu ver¬ hindern, ist eine maschinelle Straßenreinigung das zweckent¬ prechendste Mittel, doch muß auch die Neupflasterung vieler Straßen durchgeführt werden Endlich hat die k. k. Statthalterei auch die Erbauung eines Epidemiespitales angeordnet, woselbst an epidemischen Krankheiten erkrankte oder solcher verdächtiger Personen unter¬ gebracht werden sollen, um eine Ausbreitung solcher Krankheiten zu verhindern Die Errichtung eines Infektionspavillons war gleichzeitig mit dem Bau des neuen Krankenhauses in Aussicht genommen, ist aber damals aus finanziellen und technischen Gründen unter¬ blieben Außer diesen von der k. k. Statthalterei Linz aufgetra¬ jenen sanilären Maßnahmen harren auch noch andere Fragen der Lösung, die ebenfalls nicht länger hinausgeschoben werden kann Im sanitären Interesse gelegen ist die Erbauung eines Schlachthauses, um eine Zentralisierung der Schlachtungen herbeizuführen, eine gründliche Vieh= und Fleischbeschau zu er¬ möglichen und eine zweckmäßige Ueberschau der von auswärts eingeführten Fleisch= und Wurstwaren vornehmen zu können nur so ist eine unschädliche Ableitung der Schmutz= und Abfall¬ wässer möglich und in einer solchen Anlage werden auch Ein¬ ichtungen getrossen werden können, um die Verarbeitung von Kadavern und Abfallsstoffen vorzunehmen. Infolge der außerordentlich starken Vermehrung der Be¬ völkerung ist die Erbauung neuer Schulen eine teils anitäre, teils kulturelle Notwendigkeit. Die bisherigen Schulver hältnisse beruhen auf der Annahme einer Bevölkerungsziffer von 14.000 Einwohnern; S eyr zählt gegenwärtig über 34.000 Ein¬ wohner; wenn auch bei Eintritt normaler Verhältnisse ein Ab¬ ziehen fluktuierender Arbeitskräfte zu erwarten steht, so steht den die Neuerbauung der Automobil= und Flugzeugfabrik gegenüber in denen eine so große Anzahl von Personen beschäftigt werden oll, daß immerhin mit einer Bevölkerungsziffer von 30.000 Per¬ onen wird gerechnet werden müssen Bei einer solchen Bevölkerung und demgemäß auch einer doppelt so hohen Kinderzahl wäre es ein Verbrechen an der Ge¬ sundheit der Kinder, eine Versündigung an der Zukunft der Menschheit, Kinder in den Schulen zusammenzupferchen und so dauernde Schäden für die körperliche und geistige Entwicklung erselben heraufzubeschwören. Aus wirtschaftlichen Gründen müssen Kasernen=Neu¬ und Umbauten durchgeführt werden; die Vorteile, die einer jeden Stadt aus der Unterbringung von Militär dortselbst er¬ vachsen, liegen zu sehr auf der Hand, als daß hierüber weiteie Erörterungen nötig wären. An Stelle des bisher in Friedens zeiten in Steyr stationiert gewesenen Jägerbataillons soll ein Infanterieregiment treten und ist daher der Um= und auch der Neubau von Kasernen nötig. Unbedingt nötig ist es, für die Möglichkeit der Stadt¬ erweiterung zu sorgen; es ist bereits das rapide Anwachsen der Bevölkerung dargetan worden; die Folge davon ist auch eine geradezu furchtbare Wohnungsnot, wie sie wohl kaum in einer zweiten Stadt bemerkt werden kann. Es steht außer Frage, daß mit Eintritt normaler Zeiten eine rege Baulätigkeit einsetzen wird und muß; auch die industriellen Unternehmungen benötigen Grund zur Erweiterung und zur Schaffung sozialer Einrichtungen Doch steht hiefür Gemeindegebiet nicht mehr zur Ver¬ fügung, so daß für eine Erweiterung des Stadigebietes durch Einbeziehung von Gründen der angrenzenden Landgemeinden vorgesorgt werden muß, wodurch allerdings an Entschädigungs¬ beträgen beträchtliche Auslagen erwachsen. dringend notwendig ist die Erwerbung von Grundstücken durch die Gemeinde, um in den neuen Stadtteilen hinreichen! ür freie Plätze, Anlagen und Errichtung öffentlicher Gebäude orsorgen zu können. Hiemit erscheint die Reihe all' jener Arbeiten und Vor¬ kehrungen, die für die nächste Zukunft bevorstehen, noch keines¬ wegs rschöpft Dringend nötig ist die Vergrößerung des Armen¬ hauses, denn bei dem Bevölkerungszuwachs ist es naturgemäß daß die Zahl der hierstadts heimatszuständigen Personen eine mmer größere wird. und die Armenversorgung einen geradezu beängstigenden Umfang annimmt Der verehrliche Gemeinderat hat erkannt, daß jene Vor¬ kehrungen, welche aus sanitären Rücksichten hervorgehen, keinen ängeren Aufschub erdulden dürfen und hat daher die Finanz¬ ektion beaustragt, die aus dem in der Sitzung am 23. Februar 917 angenommenen Anträgen sich ergebenden finanziellen Fragen zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen. Diesem Auftrage hat die Finanzseklion entsprochen und hat, von der Erwägung ausgehend, daß das Erfordernis für all' diese Arbeiten nur im Darlehenswege beschafft werden kann, dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Aufnahme eines Darlehens im Betrage von 10,000.000 K zu beschließen, welcher Beschluß uch in der Sitzung am 4. September 1917 erfolgte. Die Finanzsektion hat die voraussichtlichen Kosten der ein¬ zelnen Durchführungen wie folgt veranschlagt: 2.500.000 K Wasserleitung * * * * * 2,000.000 Kanalisierung * * Kehricht= und Fäkalienabfuhr 200.000 Straßenreinigung, Straßenpflosterung, 400.000 Straßen= und Brückenherstellungen 300.000 Ausgestaltung des Krankenhauses 000.000 „ Schulenneubau Bau eines Schlachthauses 500.000 Kasernen=Neu= und Umbauten 2,000.000 Stadterweiterung, Grunderwerbung, so¬ vie Verbesserung und Erw iterung des Armenunterkunftewesens, für städtische Gebäude und Bahnangelegenheiten 1,100.000 10,000.000 K zusammen * Daß mit diesen Beträgen das Auslangen gewiß nicht ge¬ funden wird können, steht wohl außer Zweifel und wird die Stadtgemeinde nur im Falle der Erlangung ausgiebiger Sub¬ ventionen aus Staats= und Landesmitteln in der Lage sein, diese außerordentlich dringenden und wichtigen Arbeiten vorzu¬ lehmen Es läßt sich aber außerdem heute noch nicht vorhersehen wie Materialpreise und Arbeitslöhne nach dem Kriege sich ge¬ stalten werden und ob dieselben jene vor dem Kriege weit über¬ steigen werden, in welch' letzterem Falle natürlich auch die vor¬ genannten Ziffern sich entsprechend erhöhen müßten. Doch gegen¬ wärtig handelt es sich um die Vornahme der vorbereitenden Naßnahmen, um mit Eintritt der Ausführungsmöglichkeit sofort nit den Arbeiten selbst beginnen zu können und die erforder¬ ichen Mittel bereit zu haben. Stillstand bedeutet Rückschritt und der Gemeinderat würde es vor den späteren Generationen nicht verantworten können, bermals die Entwicklungsmöglichkeit der Stadt verabsäumt zu haben. Steyr ist die zweitgrößte Stadt des Kronlandes und muß nun in sanitärer, kultureller und wirtschaftlicher Beziehung all' das in die Wege leiten, was nötig ist, um nicht hinter an deren Städten zurückzustehen Die erforderliche Gesamtdarlehenssumme für die in den allernächsten Jahren vorzunehmenden und in der Zusammen¬ tellung aufgezählten Arbeiten soll bei der Kommunalkreditanstalt des Landes Oberösterreich beschafft werden und zwar so, daß die eweils erforderlichen Teilbeträge in jener Darlehensform (Kom¬ nunaldarlehen ohne Intabulation, Hypothekardarlehen mit In¬ abulation) zu jenen Zinsfuß (4%, 4½%) und in jenem Zeit¬ punkte abgehoben werden, wodurch die finanziellen Interessen der Stadtgemeinde im Hinblicke auf die jeweiligen Kursverhältnisse am besten gewahrt erscheinen. Herrn Bürgermeister zu Letztere Bewegungsfreiheit dem Gemeinde gelegen ist im finanziellen Vorteile der icher Bei einem Zinsfuße von 4 % mit einem Zuzählungskurse von 90 bei den Pfandbriefdarlehen und 89•50 bei den Kom¬ munaldarlehen und von 94 bei einem Zinsfuße von 4½%, wo¬ zu noch ein ¼% Regiebeitrag kommt, kann schon jetzt, noch mehr mit Rücksicht auf den Geldbedarf nach dem Kriege, behauptet werden, daß die Bedingungen sehr günstige sind Die Rückzahlung erfolgt in ½% Amortisation, also in 105 Halbjahrsraten, so daß die gegenwärtige Generation nicht allzuschwer belastet wird und auch die künftigen Generationen denen ja die durch die zweckentsprechende Verwendung des Dar¬ ehens bedingte Entwicklung der Stadt ebenfalls zu gute kommt auch an den Lasten teilnehmen Was die Frage der Verzinsungsmöglichkeit anbelangt, so verden einzelne Auslagen, so die Wasserleitung, die Kanalisierungs¬ nlage, Kehricht= und Fäkalienabfuhr, Schlachthaus, Kasernenbau und Grunderwerb sich selbst verzinsen, möglicherweise sogar Ueber¬ chüsse ergeben, so daß als unproduktive Ausgaben nur jene für Straßen= und Brückenherstellungen, Schulbauten, Krankenhaus¬ usgestaltung und Armenwesen in Betracht kommen; die Deckung hiefür dürfte sich einerseits aus einem Mehrbetrage vorgenannter roduktiver Ausgaben ergeben, ein Fehlbetrag wäre aus den aufenden Einnahmen zu decken Wenn es auch gewiß ist, daß die gegenwärtige Hoch¬ onjunktur der Industrie unserer Stadt nach dem Kriege nicht anhalten wird, so ist andererseits die mit einem Kapitalsauf¬ wande von vielen Millionen Kronen in Errichtung begriffen utomobilfabrik, in welcher eine bereits fertiggestellte Type von Automobilen in bei uns noch ungewohntem Umfange bei mäßigem Verkaufspreise und daher zu erwartendem außerordentlich großen Absatze hergestellt werden wird, eine Gewähr dafür, daß die ordemtlichen Einnahmen, wenn schon nicht steigen, so doch gewiß auch nicht wesentlich zurückgehen werden und das Gleichgewicht in diesem Haushaltungsplane erhalten bleibt. In Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungen im Gemeinderat und der daselbst gefaßten Beschlüsse stellt die Finanz¬ ektion den Antrag: Der verehrliche Gemeinderat beschließe, zum Zwecke der Durchführung unumgänglich notwendiger Maßnahmen, als des aues einer Wasserleitung, einer Kanalisationsanlage, der An¬ schaffung von Einrichtungen für eine sanitär einwandfreie Kehricht¬ ind Fäkalienabfuhr und für Straßenreinigung, der Deckung der Kosten für Straßenpflasterungen, Straßen= und Brückenherstel¬ ungen, der Krankenhaus=Ausgestaltung, Schulenneubau, des Baues eines Schlachthauses, der Kasernen=Neu= und Umbauten, de Stadterweiterung und Grunderwerbungen, sowie Verbesserung nd Erweiterung des Armenunterkunstswesens und städtische Ge¬

bäude und Bahnangelegenheiten bei der Kommunal=Kreditanstalt des Landes Oberösterreich ein Darlehen im Gesamtbetrage von 10,000.000 K im 4% und 4½% Kommunal= oder Pfandbrief¬ darlehen, je mit ¼% Regiebeitrag und ½% Amortisation auf¬ zunehmen. II. Gleichzeitig werde der Herr Bürgermeister seitens des Gemeinderates ermächtigt, im Einvernehmen mit der Finanz¬ ektion die jeweilig benötigten Teilbeträge in jener Darlehens¬ orm, zu jenem Zinsfuße und in jenem Zeitpunkte zur Aufnahm zu bringen, wodurch die finanziellen Interessen der Stadtgemeind im Hinblicke auf die jeweiligen Kursverhältnisse am besten ge¬ wahrt und gesichert werden III. Der Gemeinderat beschließe, für den Fall, als die Darlehenssumme von 10,000.000 K ganz oder zum Teile im Wege eines in Obligationen (Schuldverschreibungen oder Pfand¬ briefe) zur Zuzählung gelangenden Darlehens beschafft werden sollte, ein dem nachweislich erlittenen Kursverluste gleichkommen¬ des Nachtragsdarlehen bei der Kommunal=Kreditanstalt für Ober österreich zu den Bedingungen unter l aufzunehmen und auch diesbezüglich dem Herrn Bürgermeister die Ermächtigung wie unter 11 zu erteilen. V. Der Gemeinderat beschließe, nachfolgenden Gesetzentwur im Sinne des § 50, Punkt 4, des Gemeindestatutes dem Landes¬ usschusse mit dem Ansuchen um Einbringung desselben im Landtage, bezw. bei Ermangelung einer Landtagstätigkeit um Genehmigung desselben durch den Landesausschuß, gegen nach¬ rägliche Genehmigung durch den Landtag und Einholung der lllerhöchsten Sanktion in Vorlage zu bringen: § 1. Zur Deckung der Kosten für Errichtung von Anstalten zur Verbesserung der sanitären Verhältnisse, so der Kosten für die Erbauung einer Wasserleitung, der Durchführung der Kanalisa¬ tion, der Anschaffungen für eine sanitär einwandfreie Kehricht¬ ind Fäkalienabfuhr, der Anschaffungen für eine ebensolch Straßenreinigung, der Vornahme von Straßenpflasterungen, Straßen= und Brückenherstellungen, der Krankenhaus = Ausgestal¬ tung, des Baues eines Schlachthauses, zur Bestreitung der Kosten on Schulbauten, des Neu= und Umbaues von für militärische Zwecke dienenden Unterkünften, der durch die Erweiterung des Stadtgebietes und für die fernere Stadtanlage nötiger Grund¬ erwerbungen bedingten Aufwendungen sowie der Kosten für die lusgestaltung des Armenunterkunftswesens, für städt. Gebände ind Bahnangelegenheiten, wird der Stadtgemeinde Steyr die Aufnahme eines in ½% Amortisation rückzahlbaren Darlehens bis zum Gesamtbetrage von 10,000.000 K eventuell unter Ver¬ pfändung von der Stadtgemeinde gehöriger Realitäten bewilligt § 2. Im Falle, als die benötigte Darlehenssumme ganz oder zum Teile im Wege eines in Obligationen (Schuldverschreibungen oder Pfandbriefen) zur Zuzählung gelangenden Darlehens be¬ chafft werden sollte, wird der Stadtgemeinde Steyr die Bewilli¬ jung zur Aufnahme eines dem nachweislich erlittenen Kursver¬ uste gleichkommenden Nachtragsdarlehens erteilt und hiefür so wie für den ursprünglichen Darlehensnominalbetrag die Ge bührenfreiheit im Sinne des Gesetzes vom 25. März 1902, R.=G.=Bl. Nr. 70, zuerkannt. § 3. Die Verzinsung und Amortisation dieses Darlehens hat zunächst durch die Erträgnisse der aus den Mitteln des Dar¬ lehens geschaffenen Unternehmungen und Anlagen zu erfolgen. Die Beschaffung des sich ergebenden weiteren Bedarfes hat nach den Bestimmungen und unter Beachtung des § 50, Punkt 3, des Gemeindestatutes zu erfolgen § 4 Die Verwendung der Mittel des neuen Darlehens darf nur für solche Zwecke erfolgen, welche entweder im Gesetze selbst namentlich aufgeführt sind, oder welche, sofern sie im Gesetze bloß allgemein aufgeführt erscheinen, vom Gemeinderate bereits beschlossen sind, oder in Zukunft von Fall zu Fall mit der im § 50 des Gemeindestatutes geforderten qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. § 5 Mein Minister des Innern ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt Steyr am 21. September 1917. Franz Kirchberger, Sektionsobmann. Die Herren haben nunmehr den Antrag der Finanzsektion gehört; der Antrag ist eine Ergänzung des früheren Beschlusses, über welchen nunmehr das Gesetz zu erwirken ist. Herr G.=R. Prof. Erb: Bei dem Punkte Abhebung der Darlehenssummen und bei Berücksichtigung der Kurse ist hier nur vom Bürgermeister die Rede. immer Neine Herren! Es handelt sich um ein 10 Millionen=Dar¬ lehen, von dem noch in 20 Jahren etwas vorhanden sein kann: wir wissen gar nicht, wer dann Bürgermeister ist und ist es auch jetzt für den Herrn Bürgermeister gar nicht angenehm, ganz allein die Verantwortung zu tragen; er kann sich auch ir der Auffassung der Kursgebarung täuschen und wenn er es auch noch so gut meint, in einer verfehlten Ueberlegung handeln; 7 warum sieht man also nicht vor, daß zumindesten der Herr Bürgermeister mit den Herren der Finanzsektion sich zu be¬ prechen hat. Ich bin ein Gegner, dem Herrn Bürgermeister un lütze Lasten aufzuerlegen und ihn allein verantwortlich zu machen. Wir könnten den Herrn Bürgermeister gewissermaßen entlasten und die Finanzsektion ist ja doch dazu da, um die Geldgebarung des Gemeinderates zu prüfen Wenn es möglich ist, möchte ich daher einen Zusatz in dem Antrag eingefügt wissen, der lautet: nach Anhörung oder im Einvernehmen mit der Finanzsektion. Dies brächte zwei Vorteile. Erstens denken über die Angelegenheit mehrere Leute nach, die sich besonders mit Finanzfragen beschäftigen, und zweitens hat der Herr Bürgermeister die Verantwortung nicht allein zu tragen Der Herr Bürgermeister wird sicherlich froh sein, wenn er ie Verantwortung mit der Sektion teilt. Herr Bürgermeister: Ich bemerke, daß ich selbstver¬ tändlich gar nichts einzuwenden habe, daß dieser Passus, der tur aus der Fassung über die Begebungsbedingungen der Kom¬ nunal=Kreditanstalt stammt, im Sinne der Aufklärungen des Herrn G.=R. Prof. Erb eine Ergänzung findet. Herr G.=R. Kirchberger: Ich teile vollinhaltlich die lnschauung des Herrn G.=R. Prof. Erb, weil ich fürchte, daß durch einen notwendigen raschen Entschluß die Gemeinde doch u Schaden kommen könnte; wenn auch der Herr Bürgermeister ich vorher genau informieren würde. Es wird gegebenenfalls mmer noch Zeit übrig bleiben, vorher die Finanzsektion zur Beratung einzuberufen, weshalb ich gleichfalls für diese Anregung bin und beantrage, den Passus „im Einvernehmen mit der Finanzsektion“ aufzunehmen Der Entwurf war eben nur einer ähnlichen Linzer Ver¬ fügung entlehnt Uleber einige von Herrn Bürgermeister erteilte Aufklärungen etreffend Wahl des günstigeren Zinsfußes für die einzelnen Dar¬ ehensbehebungen erklärt Herr G.=R. Wokral: Ich möchte benfalls wünschen, daß ein solcher Passus eingeschaltet wird und es nicht dem Herrn Bürgermeister allein überlassen bleiben soll über den Zeitpunkt der Darlehensbehebung zu entscheiden; ich halte es nicht für praktisch, wenn durch das alleinige Verfügungs¬ recht des Bürgermeisters eine Art Absolutismus geschaffen wird der dem Bürgermeister eine kolossale Verantwortung aufhalst, ndererseits könnten dem Gemeinderat später Vorwürfe treffen, wenn irgend eine Verfügung des Bürgermeisters fehlschlägt, warum der Gemeinderat dem Herrn Bürgermeister die Durch¬ ührungen allein überlassen hat. Wir wissen ja keiner, wie lange eder Einzelne die Angelegenheit im Gemeinderate durchmacht ch schlage daher ebenfalls vor, daß nicht einzelne Personen ondern die ganze Finanzsektion zur Durchführung dieser Finanz¬ aktion herangezogen wird. Herr G.=R. Kirchberger bringt nunmehr nochmals den Antrag mit der vorgeschlagenen Ergänzung zur Verlesung. Herr Bürgermeister: Wünscht noch jemand das Wort zum Antrage Nachdem dies nicht der Fall, schreite ich zur Abstimmung und bitte Sie, zum Zeichen Ihrer Zustimmung zum Antrage die Hand zu erheben. Der Antrag erscheint einstimmig angenommen. Ich stelle fest, daß über den Antrag die erforderliche An¬ ahl von Zweidrittel der Mitglieder des Gemeinderates abge¬ stimmt hat und ein einstimmiger Beschluß gefaßt wurde. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.-R Josef Huber jun. Ing. 3. Ansuchen der Elektrizitätswerke sin Steyr um Grundabtretung zur Erbauung von Transformatoren¬ tationen Herr Referent G.=R. Ing. Huber: Ich habe mir in der letzten Gemeinderatssitzung erlaubt, über einen Punkt des Elek trizitätswerksvertrages mit der Gemeinde auf Grund von Er¬ ebungen Aufklärungen zu verlangen und möchte ich bitten, den mir schriftlich zugekommenen Bericht zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Herr Bürgermeister bringt den nachfolgenden Bericht zur Verlesung: Beantwortung iner in der Sitzung des Gemeinderates vom 4. September 1917 jestellten Anfrage. In der oben angeführten Sitzung haben die Herren Ge¬ meinderäte Kirchberger und Ing. Josef Huber verlangt, es sei zu erheben, ob die Erhöhung des Kapitales der Elektrizitäts¬ verke G. m. b. H. vor oder nach Abschluß des Vertrages zwischen der Stadtgemeinde und Elektrizitätswerke stattgefunden hat. Ich habe mich dessentwegen mit dem gelegentlich der Grün dung der Genossenschaft mit beschränkter Haftung und der dami erbundenen Kapitalserhöhung amtshandelnden Herrn k. k. Notar Ferdinand Schön ins Einvernehmen gesetzt und an Hand der in essen Kanzlei befindlichen diesbezüglichen Akten folgendes fest¬ gestellt: Die Umwandlung der Aktien=Gesellschaft Elektrizitätswerk in Steyr in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgte

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