Ratsprotokoll vom 11. März 1881

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 11. März 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protocoll! aufgenommen am 11. März 1881 über die diesjährige 4te Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Gustav Gschaider Die Mitglieder: Breslmayr Franz Mayr Anton Göppl Emil Perz Mathias Haller Josef Peyrl Josef Holub Karl Ploberger Franz Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Jäger Karl v. Waldau Redl Johann Kautsch Jakob Schachinger Franz Landsiedl Anton Wenhart Wenzel * Entschuldigt haben sich Gründler Ferdinand und Huber Josef Schriftführer: Fritz Hähnel

Protocoll! aufgenommen am 11. März 1881 über die diesjährige 4te Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Gustav Gschaider Die Mitglieder: Breslmayr Franz Mayr Anton Göppl Emil Perz Mathias Haller Josef Peyrl Josef Holub Karl Ploberger Franz Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Jäger Karl v. Waldau Redl Johann Kautsch Jakob Schachinger Franz Landsiedl Anton Wenhart Wenzel * Entschuldigt haben sich Gründler Ferdinand und Huber Josef Schriftführer: Fritz Hähnel

Tagesordnung I. Section 1. Gesuch des Herrn Ludwig Wild, um die bedingte Zusicherung seiner Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr behufs Erwerbung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft. 2. Comitébericht über die vorgenommene Prüfung der Chronik des Jubiläumsfestes der Stadt Steyr. 3. Amtsbericht wegen Erlassung einer Strafbestimmung gegen das Hinauslehnen beim Fensterputzen. 4. Amtsbericht in Betreff des Hausirwesens. II. Section. 5. Amtsbericht über den Abschluß der Einnahmen und Ausgaben Journale der Stadtkasse pro Dezember 1880. 6. Protokollar-Gesuch des Herrn Johann Dallhubes wegen Uibenlassung eines städtischen Grundes. 7. Ausweis über die vorhandenen

Tagesordnung I. Section 1. Gesuch des Herrn Ludwig Wild, um die bedingte Zusicherung seiner Aufnahme in den Ge- meinde Verband der Stadt Steyr behufs Erwerbung der oesterrei- chischen Staatsbürgerschaft. 2. Comitébericht über die vorgenom- mene Prüfung der Chronik des Jubiläumsfestes der Stadt Steyr. 3. Amtsbericht wegen Erlassung ei- ner Strafbestimmung gegen das Hinauslehnen beim Fensterputzen. 4. Amtsbericht in Betreff des Hausirwesens. II. Section. 5. Amtsbericht über den Abschluß der Einnahmen und Ausgaben Jour- nale der Stadtkasse pro Dezember 1880. 6. Protokollar-Gesuch des Herrn Johann Dallhubes wegen Uibenlas- sung eines städtischen Grundes. 7. Ausweis über die vorhandenen

baaren Geldmitteln zum Zwe- cke der Erbauung eines neuen Armenhauses. IV. Section. 8. Protocoll über die Comitésitzung betreffend die Berathung der Armenhausbaufrage. Der Vorsitzende erklärt um 3 Uhr Nachmittags bei Anwesenheit der zur Beschlußfassung nöthigen Anzal von Gemeinderathsmitglieder die Sitzung für eröffnet. Bevor zur Tagesordnung überge- gangen, referirt der Vorsitzende über drei dringende Geschäftsstücke a. Uiber Ansuchen des Hausbesit- zers und Bräuers Karl Auböck in Voglsang um Bewilligung zur Legung den Wasserzuleitungsröhren vom Josef Huberschen Maschinen- farbricksgebäude in das gegenüber liegende Bräuereigebäude des Karl Auböck, wird dieselben gegen Aus- stellung eines Reverses wonach er

baaren Geldmitteln zum Zwecke der Erbauung eines neuen Armenhauses. IV. Section. 8. Protocoll über die Comitésitzung betreffend die Berathung der Armenhausbaufrage. Der Vorsitzende erklärt um 3 Uhr Nachmittags bei Anwesenheit der zur Beschlußfassung nöthigen Anzal von Gemeinderathsmitglieder die Sitzung für eröffnet. Bevor zur Tagesordnung übergegangen, referirt der Vorsitzende über drei dringende Geschäftsstücke a. Uiber Ansuchen des Hausbesitzers und Bräuers Karl Auböck in Voglsang um Bewilligung zur Legung den Wasserzuleitungsröhren vom Josef Huberschen Maschinenfarbricksgebäude in das gegenüber liegende Bräuereigebäude des Karl Auböck, wird dieselben gegen Ausstellung eines Reverses wonach er

sich verpflichtet, die Zuleitungsröhren mindestens 1 Meter unter das Strassen Niveau zu legen und jederzeit über Verlangen der Gemeinde, dieselben auf eigene Kosten umzulegen oder ganz zu entfernen - einstimmig genehmigt. b. Dem Ansuchen des Johann Gruber Schlossermeisters in Ennsdorf, ihm wegen Schwerhörigkeit von der Stelle eines Mitgliedes der Wahlcommission für den II. Wahlkörper zu entheben, wird einstimmig Folge gegeben und für Johann Gruber Ferdinand Mayrhofer Weißwaarenhändler in Steyerdorf in obige Wahlcommission entsendet. Wird folgender Amtsbericht verlesen. Nach dem mit hochl. kk. Statthalterei Erlaß vom 21. Februar l.Js. Z. 1756 die Ländeordnung für den Ennsquai im Gemeindegebiethe der kk. I.f. Stadt Steyr entgiltig genehmigt worden ist, hat

sich verpflichtet, die Zuleitungs- röhren mindestens 1 Meter unter das Strassen Niveau zu legen und jederzeit über Verlangen der Gemeinde, dieselben auf eigene Kosten umzulegen oder ganz zu entfer- nen - einstimmig genehmigt. b. Dem Ansuchen des Johann Gruber Schlossermeisters in Ennsdorf, ihm wegen Schwerhörigkeit von der Stelle eines Mitgliedes der Wahlcommission für den II. Wahl- körper zu entheben, wird einstim- mig Folge gegeben und für Johann Gruber Ferdinand Mayrhofer Weiß- waarenhändler in Steyerdorf in obige Wahlcommission entsendet. Wird folgender Amtsbericht verlesen. Nach dem mit hochl. kk. Statthalterei Erlaß vom 21. Fe- bruar l.Js. Z. 1756 die Ländeordnung für den Ennsquai im Gemeindege- biethe der kk. I.f. Stadt Steyr ent- giltig genehmigt worden ist, hat

man in weiteren Vollzug des Ge- meinderathsbeschlusses vom 28. Jänner l.Js. unter gefälliger Berathung des Herrn Gemeinderathes Josef Reder und der Herren Johann Mayr und Karl Huber, nachstehenden Tarif für das Ausladen, Vermes- sen und Verladen und in Weite- ren für das Verführen, ausgear- beitet und wird nun dieser Tarif einem löblichen Gemeinderathe zur gefälligen Begutachtung even- tuell zur Annahme vorgelegt. Nachdem es meist vorkommt, daß das Holz in Quadratmeter (wie eben die Scheiter lang sind) geschlich- tet und verführt wird, so würden die Tarifsätze für den Quadratme- ter und für den Raummeter angesetzt. Früher waren für das Verführen nicht weniger als 20 Tarifsätze und hat man dieselben der Vereinfa- chung wegen in 5 Tarifsätze zusam- mengezogen, ohne dieselben jedoch wesentlich zu erhöhen.

man in weiteren Vollzug des Gemeinderathsbeschlusses vom 28. Jänner l.Js. unter gefälliger Berathung des Herrn Gemeinderathes Josef Reder und der Herren Johann Mayr und Karl Huber, nachstehenden Tarif für das Ausladen, Vermessen und Verladen und in Weiteren für das Verführen, ausgearbeitet und wird nun dieser Tarif einem löblichen Gemeinderathe zur gefälligen Begutachtung eventuell zur Annahme vorgelegt. Nachdem es meist vorkommt, daß das Holz in Quadratmeter (wie eben die Scheiter lang sind) geschlichtet und verführt wird, so würden die Tarifsätze für den Quadratmeter und für den Raummeter angesetzt. Früher waren für das Verführen nicht weniger als 20 Tarifsätze und hat man dieselben der Vereinfachung wegen in 5 Tarifsätze zusammengezogen, ohne dieselben jedoch wesentlich zu erhöhen.

Da es aber gerecht ist, daß für das Zuführen eines einzigen Meters etwas mehr zu bezahlen ist als wie beim Zuführen einer größeren Menge, so wird beantragt, daß wenn weniger als 3 Meter (gleich ob Quadrat oder Raummeter) zugestellt werden, der Tarifsatz um 5 xr höher sei. Steyr am 8. März 1881: Der Sekretär Hähnel. Hierauf wird nachstehender Tarif einstimmig genehmigt. Tarif A. Fürs Ausladen, Vermessen und Verladen. per Quadratmeter (wie eben die Länge 10 xr der Scheiter ist) per Raummeter (genau) 12 xr B. fürs Verführen des Holzes per Quadrat per Raum Meter Meter 1. Am Ennsquai 10 xr 12 xr 2. Am Stadtplatz, Grünmarkt u. Enge 15 xr 20 xr 3. In die Berggasse, Voglsangberg, Schönau, Ennsdorf, Ort, Steyerdorf u. Reichenschwal 20 xr 25 xr 4. Nach dem Vorstadt bei der Steyer, Wiesenfeld, Eysnfeld und Aichet bis zum Hause Sierin- genstrasse N°. 71 (C. N. 376) 25 xr 30 xr 5. In übrige Aichet 30 xr 35 xr Wenn eine Parthei sich weniger als 3. (Quadrat

Da es aber gerecht ist, daß für das Zuführen eines einzigen Meters etwas mehr zu bezahlen ist als wie beim Zuführen einer größeren Menge, so wird beantragt, daß wenn weniger als 3 Meter (gleich ob Quadrat oder Raummeter) zuge- stellt werden, der Tarifsatz um 5 xr höher sei. Steyr am 8. März 1881: Der Sekretär Hähnel. Hierauf wird nachstehender Tarif einstimmig genehmigt. Tarif A. Fürs Ausladen, Vermessen und Verladen. per Quadratmeter (wie eben die Länge 10 xr der Scheiter ist) per Raummeter (genau) 12 xr B. fürs Verführen des Holzes per Quadrat per Raum Meter Meter 1. Am Ennsquai 10 xr 12 xr 2. Am Stadtplatz, Grünmarkt u. Enge 15 xr 20 xr 3. In die Berggasse, Voglsangberg, Schönau, Ennsdorf, Ort, Steyerdorf u. Reichenschwal 20 xr 25 xr 4. Nach dem Vorstadt bei der Steyer, Wiesenfeld, Eysnfeld und Aichet bis zum Hause Sierin- genstrasse N°. 71 (C. N. 376) 25 xr 30 xr 5. In übrige Aichet 30 xr 35 xr Wenn eine Parthei sich weniger als 3. (Quadrat

oder Raum) Meter zustellen läßt, hat sie um 5 xr per Meter mehr zu zahlen. Außer obigen tärifmässigen Fuhrlohn ist wie bisher für jeden Quadrat oder Raummeter für den Knecht ein Betrag von 2 xr zu entrichten. Nun wird zur Tagesordnung über- gegangen. (G.R. Wenhart erscheint im Saale u. nimmt seinen Sitz ein.) 1. Wird folgendes Gesuch verlesen Löbliche Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr! Der ergebenst Gefertigte, laut beige- schlossenen Heimathschein in der Stadt Nürnberg heimatberechtigt, beabsichtigt das oesterreichische Staatsbürgerrecht zu erwerben, und stellt aus diesem An- lasse unter Bezugnahme auf seinen 8 1/2 jährigen Aufenthalt in hiesiger Gemeinde die Bitte: Eine löbliche Gemeindevorstehung wolle ihm die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband geneigtest ertheilen. - Steyr am 28. Februar 1881 Hochachtungsvollst Ludwig Wild Inge- nieur der Kronprinz Rudolfbahn. Der diesbezügliche Sectionsantrag, dem

oder Raum) Meter zustellen läßt, hat sie um 5 xr per Meter mehr zu zahlen. Außer obigen tärifmässigen Fuhrlohn ist wie bisher für jeden Quadrat oder Raummeter für den Knecht ein Betrag von 2 xr zu entrichten. Nun wird zur Tagesordnung übergegangen. (G.R. Wenhart erscheint im Saale u. nimmt seinen Sitz ein.) 1. Wird folgendes Gesuch verlesen Löbliche Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr! Der ergebenst Gefertigte, laut beigeschlossenen Heimathschein in der Stadt Nürnberg heimatberechtigt, beabsichtigt das oesterreichische Staatsbürgerrecht zu erwerben, und stellt aus diesem Anlasse unter Bezugnahme auf seinen 8 1/2 jährigen Aufenthalt in hiesiger Gemeinde die Bitte: Eine löbliche Gemeindevorstehung wolle ihm die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband geneigtest ertheilen. - Steyr am 28. Februar 1881 Hochachtungsvollst Ludwig Wild Ingenieur der Kronprinz Rudolfbahn. Der diesbezügliche Sectionsantrag, dem

Gesuche des Herrn Ludwig Wild um bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband zum Behufe der Erwerbung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft zu willfahren wird einstimmig angenommen. 2. Betreffs der vom nun verstorbenen Anton Ritter v. Grimmer vorliegenden Jubiläumsfestschrift stellt die Section folgenden Antrag. Der Bericht des Herrn Anton Ritter v. Grimmer über die Feier der 900jährigen Gründung der Stadt Steyr und des 500 jährigen Bestandes der Bürgergarde ist, was die Materialsammlung anbelangt, mit Wahrheitsliebe und großem Fleiße zusammengetragen und erforderte viele Mühe und Arbeit. Wenngleich das zur Prüfung dieser Chronik beauftragte Comité diese Arbeit als Preisarbeit nicht bezeichnet, und dem Verfasser oder dessen Erben den ausgeschriebenen Preis nicht zuerkennen kann, so beantragt die Section

Gesuche des Herrn Ludwig Wild um bedingte Zusicherung der Auf- nahme in den Gemeindeverband zum Behufe der Erwerbung der oesterrei- chischen Staatsbürgerschaft zu will- fahren wird einstimmig angenommen. 2. Betreffs der vom nun verstorbenen Anton Ritter v. Grimmer vorliegen- den Jubiläumsfestschrift stellt die Section folgenden Antrag. Der Bericht des Herrn Anton Ritter v. Grimmer über die Feier der 900jäh- rigen Gründung der Stadt Steyr und des 500 jährigen Bestandes der Bürgergarde ist, was die Material- sammlung anbelangt, mit Wahrheits- liebe und großem Fleiße zusammen- getragen und erforderte viele Mühe und Arbeit. Wenngleich das zur Prüfung dieser Chronik beauftrag- te Comité diese Arbeit als Preisar- beit nicht bezeichnet, und dem Ver- fasser oder dessen Erben den ausge- schriebenen Preis nicht zuerken- nen kann, so beantragt die Section

unter Hinweis darauf, daß die vor- stehende Arbeit für die Zwecke ei- ner Chronik sehr schätzenswerthe Bei- träge liefert, und der Verfasser keine Mühe für die Materialsamm- lung scheute, der hinterlassenen Wit- we des Verfassers eine Remuneration im Betrage von fünfzig Gulden als Anerkennung der besonderen Mü- hewaltung auszufolgen. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstim- mig angenommen. - Z 13216. 3. Anläßlich einer vorgekommenen Anzeige, wurde vom Amte die Erlas- sung eines Strafverbothes bezüglich des Hinauslehens beim Fensterputzen, auf Grund §. 56 des Gemeinde Statutes beantragt, nachdem dies bezüglich laut Statthalterei Erlasses dto 17. Februar l.Js. für Oberösterreich Z. 1776, keine allgemeine giltige Straf- bestimmung besteht. Letztere Thatsache war nun auch der Section maßgebend gewesen und wurde sonach über deren Antrag die Erlassung eines solchen Strafverbo-

unter Hinweis darauf, daß die vorstehende Arbeit für die Zwecke einer Chronik sehr schätzenswerthe Beiträge liefert, und der Verfasser keine Mühe für die Materialsammlung scheute, der hinterlassenen Witwe des Verfassers eine Remuneration im Betrage von fünfzig Gulden als Anerkennung der besonderen Mühewaltung auszufolgen. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z 13216. 3. Anläßlich einer vorgekommenen Anzeige, wurde vom Amte die Erlassung eines Strafverbothes bezüglich des Hinauslehens beim Fensterputzen, auf Grund §. 56 des Gemeinde Statutes beantragt, nachdem dies bezüglich laut Statthalterei Erlasses dto 17. Februar l.Js. für Oberösterreich Z. 1776, keine allgemeine giltige Strafbestimmung besteht. Letztere Thatsache war nun auch der Section maßgebend gewesen und wurde sonach über deren Antrag die Erlassung eines solchen Strafverbo-

thes einstimmig abgelehnt. 4. Anläßlich der in der letzten Sitzung vom Gemeinderathe Math. Perz gestellten Antrag mit allen gesetzlichen Mitteln gegen den immer ärger werdenden Hausirunfug vorzugehen hat das Amt einen ausführlichen Bericht erstattet, welcher nun verlesen wird. Nach diesen Bericht ist das Amt der Anschauung, daß die Localbehörden auf den ihnen heute zu Gebothe stehenden Mitteln den Hausirunfug absolut in keiner genügenden Weise entgegentreten können, da das Gesetz selbst viel zu weit sei. Schlüßlich wird auf 3 gesetzlich mögliche Maßnahmen aufmerksam gemacht, welche wohl geeignet wären den Hausirhandel in allgemein wünschenswerther Weise einzuschränken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wären folgende: 1. Der §. 10 des Hausirgesetzes erwähnt ausdrücklich, daß es Orte (Gemeinden)

thes einstimmig abgelehnt. 4. Anläßlich der in der letzten Sitzung vom Gemeinderathe Math. Perz gestellten Antrag mit allen gesetzlichen Mitteln gegen den immer ärger wer- denden Hausirunfug vorzugehen hat das Amt einen ausführlichen Bericht erstattet, welcher nun verlesen wird. Nach diesen Bericht ist das Amt der Anschauung, daß die Localbehörden auf den ihnen heute zu Gebothe ste- henden Mitteln den Hausirun- fug absolut in keiner genügenden Weise entgegentreten können, da das Gesetz selbst viel zu weit sei. Schlüß- lich wird auf 3 gesetzlich mögliche Maßnahmen aufmerksam gemacht, welche wohl geeignet wären den Hausirhandel in allgemein wün- schenswerther Weise einzuschränken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wären folgende: 1. Der §. 10 des Hausirgesetzes erwähnt ausdrücklich, daß es Orte (Gemeinden)

gibt, woselbst das Hausiren Jeder mann verbothen ist, und belehrt uns die Vollzugsschrift zu diesem Gesetze Der H.M.E. vom 29. November 1852, Z. 2560 in §. 5, daß wenn auch an anderen Orten (Gemeinden) besondere Gründe zu Tage treten, welche die Gestattung des Hausirhandels daselbst unzulässig erscheinen lassen, die betreffende Be- hörde, also hier die löbliche Gemeinde- Vorstehung Steyr den diesfälligen An- trag im Wege der hochlöblichen kk. o.ö. Statthalterei an das hohe kk. Ministerium des Innern zu unterbreiten habe. In letzteren Zeiten hat das ung. Mini- sterium mehreren Städten des König- reiches Ungarn solche Begünstigungen zugestanden, und ist es wohl nicht un- wahrscheinlich, daß der Stadtgemeinde Steyr dermalen wo die Klagen über die Uibelstände des Hausirhandels immer lauter und häufigen werden, mit ei- nem solchen Ansuchen reüsiren werde, besonders wenn es die laut §.17 des H.G. und mit zweien späteren Ministerial Er- lässen gleichsam zum Hausiren mit be-

gibt, woselbst das Hausiren Jeder mann verbothen ist, und belehrt uns die Vollzugsschrift zu diesem Gesetze Der H.M.E. vom 29. November 1852, Z. 2560 in §. 5, daß wenn auch an anderen Orten (Gemeinden) besondere Gründe zu Tage treten, welche die Gestattung des Hausirhandels daselbst unzulässig erscheinen lassen, die betreffende Behörde, also hier die löbliche GemeindeVorstehung Steyr den diesfälligen Antrag im Wege der hochlöblichen kk. o.ö. Statthalterei an das hohe kk. Ministerium des Innern zu unterbreiten habe. In letzteren Zeiten hat das ung. Ministerium mehreren Städten des Königreiches Ungarn solche Begünstigungen zugestanden, und ist es wohl nicht unwahrscheinlich, daß der Stadtgemeinde Steyr dermalen wo die Klagen über die Uibelstände des Hausirhandels immer lauter und häufigen werden, mit einem solchen Ansuchen reüsiren werde, besonders wenn es die laut §.17 des H.G. und mit zweien späteren Ministerial Erlässen gleichsam zum Hausiren mit be-

stimmten Artikeln privilegirten Bewohnern gewisser armen Gegenden wie z. B. die sogenannten Gottscheer vom Verbothe ausnehmen würde, wie es auch die betreffenden ung. Städte gethann haben. Sollte der löbliche Gemeinderath nun der Meinung sein, daß es für Steyr und den Consumenten daselbst von grossen Vortheil wäre den Hausirhandel vom Gemeindegebiethe Steyr zu verbieten, so müßte ein Beschluß gefaßt werden etwa wie folgt: Der Gemeinderath der Stadt Steyr hat in Folge langjähriger und begründeter Beschwerden von Seite der so bedeutend besteuerten hierortigen Geschäftsleute und auch von Seite der Consumenten beschlossen, den Hausirhandel unter Aufrechthaltung der im § 17 des H.G. und des H.M.E. vom 31. Dezember 1855 Z. 5 Buch 1856 und des M.E. des Innern und der Finanzen vom 5. September 1877 Z. 16944, den Bewohnern gewisser Gegenden der oest-

stimmten Artikeln privilegirten Bewohnern gewisser armen Gegen- den wie z. B. die sogenannten Gottscheer vom Verbothe ausnehmen würde, wie es auch die betreffenden ung. Städte gethann haben. Sollte der löbliche Gemeinderath nun der Meinung sein, daß es für Steyr und den Consumenten daselbst von gros- sen Vortheil wäre den Hausirhandel vom Gemeindegebiethe Steyr zu ver- bieten, so müßte ein Beschluß gefaßt werden etwa wie folgt: Der Gemeinderath der Stadt Steyr hat in Folge langjähriger und be- gründeter Beschwerden von Seite der so bedeutend besteuerten hieror- tigen Geschäftsleute und auch von Seite der Consumenten beschlossen, den Hausirhandel unter Aufrechthaltung der im § 17 des H.G. und des H.M.E. vom 31. Dezember 1855 Z. 5 Buch 1856 und des M.E. des Innern und der Finanzen vom 5. September 1877 Z. 16944, den Be- wohnern gewisser Gegenden der oest-

ung. Monarchie gewährleisteten Rech- te und mit Vorbehalt der im Wege der hochlöblichen kk. oö. Statthalterei einzuholenden kk. Ministerial Geneh- migung gänzlich zu untersagen. Selbst in dem Falle, als das hohe Mini- sterium dieses Verboth nicht geneh- migen sollte, würde dieser Schritt nicht nutzlos bleiben, weil hiedurch jeden falls eine neue Anregung zu der all- seits gewünschten und schon lange ge- planten Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen über den Hausirhandel durch Schaffung eines neuen viel enger gehaltenen Hausirgesetzes gegeben wäre. 2. Was das Hausiren von in Steyr ansäsßigen kleineren Gewerbsleu- ten entweder selbst oder durch Aus- träger betrifft, so kann denselben im Sinne des §. 52 der G.O. auf Grund- lage ihres Gewerbescheines und Steu- erbogens ein Erlaubnisschein hinzu ausgestellt werden. 3. Ferner könnte behufs Kenntzeich- nung der befugten Hausirer, sowie

ung. Monarchie gewährleisteten Rechte und mit Vorbehalt der im Wege der hochlöblichen kk. oö. Statthalterei einzuholenden kk. Ministerial Genehmigung gänzlich zu untersagen. Selbst in dem Falle, als das hohe Ministerium dieses Verboth nicht genehmigen sollte, würde dieser Schritt nicht nutzlos bleiben, weil hiedurch jeden falls eine neue Anregung zu der allseits gewünschten und schon lange geplanten Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen über den Hausirhandel durch Schaffung eines neuen viel enger gehaltenen Hausirgesetzes gegeben wäre. 2. Was das Hausiren von in Steyr ansäsßigen kleineren Gewerbsleuten entweder selbst oder durch Austräger betrifft, so kann denselben im Sinne des §. 52 der G.O. auf Grundlage ihres Gewerbescheines und Steuerbogens ein Erlaubnisschein hinzu ausgestellt werden. 3. Ferner könnte behufs Kenntzeichnung der befugten Hausirer, sowie

in Wien, die Anordnung getroffen werden, daß dieselben ein bei der Stadtgemeinde Vorstehung zu lösendes Zeichen (etwa ein kleines Täfelchen mit N°.) an der Brustseite sichtbar zu tragen haben und sonach wenigstens der unbefugte Hausirer sofort zu erkennen wäre. - Höfner Die Section stellte nur betreffs des I. Punktes einen Antrag nämlich dahin lautend, im Sinne des Amtsberichtes in dieser Angelegenheit bei der competenten Behörde einzuschreiten. Dieser Antrag wird von Anton Mayr, Jacob Kautsch, Perz lebhaft unterstützt. Der Vorsitzende meint, daß dieses gewünschte Einschreiten wohl wenig Erfolg haben werde. Hierauf wird der Sections Antrag mit allen gegen eine Stimme (Werzel beiden Wenhart) angenommen. Die weiVorschläge des Amtsberichtes teren Punkte werden unberücksichtigt gelassen. - Z. 3222. II. Section Referent Gemeinderath Leopold Huber

in Wien, die Anordnung getrof- fen werden, daß dieselben ein bei der Stadtgemeinde Vorstehung zu lösendes Zeichen (etwa ein klei- nes Täfelchen mit N°.) an der Brust- seite sichtbar zu tragen haben und sonach wenigstens der unbefugte Hau- sirer sofort zu erkennen wäre. - Höfner Die Section stellte nur betreffs des I. Punktes einen Antrag nämlich dahin lautend, im Sinne des Amtsberichtes in dieser Angelegenheit bei der compe- tenten Behörde einzuschreiten. Dieser Antrag wird von Anton Mayr, Jacob Kautsch, Perz lebhaft unter- stützt. Der Vorsitzende meint, daß dieses gewünschte Einschreiten wohl wenig Erfolg haben werde. Hierauf wird der Sections Antrag mit allen gegen eine Stimme (Werzel beiden Wenhart) angenommen. Die wei- Vorschläge des Amtsberichtes teren Punkte werden unberücksich- tigt gelassen. - Z. 3222. II. Section Referent Gemeinderath Leopold Huber

5. Kommt folgender Kassaamts Ausweis zur Verlesung: Baarschaft Obligat fl xr fl xr Einnahmen im Monate December 1881 39826 90 1/2 450 1 Hinzu den am 30. November 1880 verbliebenen baaren Kassarest mit 28292 13 1/2 - - daher Einnahmen Summe im December 1880 68119 4 450 1 Hievon abgezogen die im Monate December bestrittenen Ausgaben pr 48052 90 1/2 - - verbleibt für den Monat Jänner 1881 ein baarer Cassarest von 20066 13 1/2 450 1 wovon ein Betrag von 10,000 fl interimistisch in die Sparkasse einge- legt ist zum Behufe der Passiv Zinsen Zahlung im Monate Jänner 1891 Wenn den obigen Einnahmen im Monat December pr 39826 90 1/2 450 1 die seit Beginn dieses Jahres, bis zu Ende des Monates November 1880 stattgefundenen Empfänge zugeschlagen werden mit 164706 54 1/2 - - So erscheint dann bis Ende December 1880 ein Gesammt Empfang von 204533 45 450 1 Und wenn den im Monat December 1880 be- strittenen obigen Ausgaben pr 48052 90 - - Die gesammten Ausgaben seit dem Jaheres- Beginn bis Ende November 1880 zugezält werden mit 136414 41 - - so zeigt sich dann bis zu Ende December 1880 eine Ausgaben Gesammt Summe von 184467 31 1/2 - - Dieser Ausweis zeigt einen am Monats und Jahresschlusse verbliebenen namhaften Cassarest von 20,066 fl 13 1/2 xr, wovon der Betrag von 10,000 fl

5. Kommt folgender Kassaamts Ausweis zur Verlesung: Baarschaft Obligat fl xr fl xr Einnahmen im Monate December 1881 39826 90 1/2 450 1 Hinzu den am 30. November 1880 verbliebenen baaren Kassarest mit 28292 13 1/2 - - daher Einnahmen Summe im December 1880 68119 4 450 1 Hievon abgezogen die im Monate December bestrittenen Ausgaben pr 48052 90 1/2 - - verbleibt für den Monat Jänner 1881 ein baarer Cassarest von 20066 13 1/2 450 1 wovon ein Betrag von 10,000 fl interimistisch in die Sparkasse eingelegt ist zum Behufe der Passiv Zinsen Zahlung im Monate Jänner 1891 Wenn den obigen Einnahmen im Monat December pr 39826 90 1/2 450 1 die seit Beginn dieses Jahres, bis zu Ende des Monates November 1880 stattgefundenen Empfänge zugeschlagen werden mit 164706 54 1/2 - - So erscheint dann bis Ende December 1880 ein Gesammt Empfang von 204533 45 450 1 Und wenn den im Monat December 1880 bestrittenen obigen Ausgaben pr 48052 90 - - Die gesammten Ausgaben seit dem JaheresBeginn bis Ende November 1880 zugezält werden mit 136414 41 - - so zeigt sich dann bis zu Ende December 1880 eine Ausgaben Gesammt Summe von 184467 31 1/2 - - Dieser Ausweis zeigt einen am Monats und Jahresschlusse verbliebenen namhaften Cassarest von 20,066 fl 13 1/2 xr, wovon der Betrag von 10,000 fl

interimistisch in die Sparkasse eingelegt war zum Behufe der PassivInteressen Zahlung für die I. Jahreshälfte 1881, welche sonach auch im Monate Jänner mit 9979 fl 76 xr geleistet worden ist. Der erfreuliche Umstand, daß am Jahresschlusse, nach Erfüllung aller gewöhnlichen Verpflichtungen der Stadt Casse und der vorjährigen grossen ausserordentlichen Auslagen, doch auch 6325 fl an Passiv Kapitals Raten zurückbezahlt werden konnten und noch ein so bedeutender Cassarest verblieben ist, muß wohl Hauptsächlich der hohen Umlagen Zahlung der Waffenfabrik mit 31078 fl (um 11075 fl mehr als präliminirt war) und daß von den vielen anderen im December bestandenen Umlagen Rückständen noch der größte Theil (über 7000 fl) hereingebracht werden konnte, zugeschrieben werden. Jetzt wird vom Casseamt der HauptRechnungs Abschluß für des Jahr 1880 verfaßt und dann zur Revision

interimistisch in die Sparkasse ein- gelegt war zum Behufe der Passiv- Interessen Zahlung für die I. Jahres- hälfte 1881, welche sonach auch im Mo- nate Jänner mit 9979 fl 76 xr geleistet worden ist. Der erfreuliche Umstand, daß am Jahresschlusse, nach Erfüllung aller gewöhnlichen Verpflichtungen der Stadt Casse und der vorjährigen gros- sen ausserordentlichen Auslagen, doch auch 6325 fl an Passiv Kapitals Raten zurückbezahlt werden konnten und noch ein so bedeutender Cassarest verblieben ist, muß wohl Hauptsächlich der hohen Umlagen Zahlung der Waffenfabrik mit 31078 fl (um 11075 fl mehr als präli- minirt war) und daß von den vielen an- deren im December bestandenen Um- lagen Rückständen noch der größte Theil (über 7000 fl) hereingebracht werden konnte, zugeschrieben werden. Jetzt wird vom Casseamt der Haupt- Rechnungs Abschluß für des Jahr 1880 verfaßt und dann zur Revision

und Veröffentlichung vorgelegt wer- den. Steyr am 23. Februar 1881. Willner Cassen Director Paarfusser Controlor Der Secretär Hähnel. Wird nach Sectionsantrag einstim- mig genehmigend zur Kenntniß ge- nommen. - Z. 2660. 6. Uiber Ansuchen des Johann Dallhuber Hausbesitzer Fischergas- se 20 um Uiberlassung eines an seinem Hause angränzenden städtischen Grundstückes, behufs Anlegung ei- ner Düngergrube und eines Abor- dem Johann Dallhuber tes daselbst, wird ihm nach Sections- antrag einstimmig das verlangte Stück Grund gegen einen Jahres- zins pr 1 fl gegen Widerruf pacht- weise überlassen. - Z. 2840 7. Kommt folgender Amtsbericht zur Verlesung: Amtsbericht. In den Anlage ./. wird der Ausweis über den Vermögensstand des zur Erbauung eines neuen Armenhauses seit 1878 gesammelten Fondes am Jahres-

und Veröffentlichung vorgelegt werden. Steyr am 23. Februar 1881. Willner Cassen Director Paarfusser Controlor Der Secretär Hähnel. Wird nach Sectionsantrag einstimmig genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z. 2660. 6. Uiber Ansuchen des Johann Dallhuber Hausbesitzer Fischergasse 20 um Uiberlassung eines an seinem Hause angränzenden städtischen Grundstückes, behufs Anlegung einer Düngergrube und eines Abordem Johann Dallhuber tes daselbst, wird ihm nach Sectionsantrag einstimmig das verlangte Stück Grund gegen einen Jahreszins pr 1 fl gegen Widerruf pachtweise überlassen. - Z. 2840 7. Kommt folgender Amtsbericht zur Verlesung: Amtsbericht. In den Anlage ./. wird der Ausweis über den Vermögensstand des zur Erbauung eines neuen Armenhauses seit 1878 gesammelten Fondes am Jahres-

schlusse 1880 zur erfreulichen Wissenschaft ergebenst überreicht, indem sich das Vermögen im Jahre 1880 durch Interessen und einbezahlte SubscriptionsBeträge wieder um 1771 fl 35 xr vermehrt und am Schlusse: a. an Staatsobligationen im Nennwerth 5500 fl b. an Sparcasse-Einlags Kapital 15335 fl 99 xr c. Kasse Barschaft 10 fl 50 xr Zusammen also der Betrag von 20846 fl 49 xr erreicht hat. Ausser diesem gesammelten Fonde sind aber auch noch andere bedeutende Kapitalien, welche gegenwärtig noch dem Vermögen der Stadt Commune und den besonderen, milden Stiftungen einverleibt sind bereits gemeinderäthlich zur Verwendung zum Armenhausbaue bestimmt, nämlich A. Aus den Capitalien der Stadt Commune die 2 Steyrer-Sparcasse Einlagen Bücher N°. 32823 et 34050 enthaltend die in den Jahren 1877 et 1878 erlangten Sparkasse Geschenke zu sammen pr 8579 fl 68 xr sammt capitalisirten Zinsen bis 31. Dezember 1880 pr 1234 fl 76 xr in Summa also mit 9814 fl 44 xr B. Die Capitalien der Elisabeth Duckart

schlusse 1880 zur erfreulichen Wissen- schaft ergebenst überreicht, indem sich das Vermögen im Jahre 1880 durch Inte- ressen und einbezahlte Subscriptions- Beträge wieder um 1771 fl 35 xr vermehrt und am Schlusse: a. an Staatsobligationen im Nennwerth 5500 fl b. an Sparcasse-Einlags Kapital 15335 fl 99 xr c. Kasse Barschaft 10 fl 50 xr Zusammen also der Betrag von 20846 fl 49 xr erreicht hat. Ausser diesem gesammelten Fonde sind aber auch noch andere bedeutende Kapita- lien, welche gegenwärtig noch dem Ver- mögen der Stadt Commune und den be- sonderen, milden Stiftungen einverleibt sind bereits gemeinderäthlich zur Verwendung zum Armenhausbaue bestimmt, nämlich A. Aus den Capitalien der Stadt Commune die 2 Steyrer-Sparcasse Einlagen Bücher N°. 32823 et 34050 enthaltend die in den Jah- ren 1877 et 1878 erlangten Sparkasse Geschenke zu sammen pr 8579 fl 68 xr sammt capitalisirten Zinsen bis 31. Dezember 1880 pr 1234 fl 76 xr in Summa also mit 9814 fl 44 xr B. Die Capitalien der Elisabeth Duckart

schen Stiftungen aus den Jahren 1868 & 1875 und zwar a. aus dem Jahre 1868 für das Bürgerspital: 1. die Staats Obligation der Noten Rente N°. 17361 pr 20000 fl 2. Das Sparcasse-Einlagen Buch N°. 35722 sammt capitalisirten Zinsen mit 2251 fl 16 xr Zusammen mit 22251 fl 16 xr b. aus dem Jahre 1875 aus ihrem Haus verkaufe die Staats-Obligation der Silber Rente N°. 33831 pr 26700 fl und das Sparcasse Buch N°. 31546 pr 47 fl 40 xr Zusammen mit 22747 fl 40 xr welches Kapital aber während der Lebensdauer der Erbin Hermine Ogris, verehrlichte Plaschek in Prag nicht verwendbar ist. Daher Summa der Capitalien aus dem Elise Duckart'schen Nachlasse 44998 fl 56 xr Nachdem nun die hier in A. und B. aufge- führten Kapitalien nicht mehr der Stadt- Casse und den Duckartschen Stiftungen sondern dem Armenhaus Baufonde ge- hören und über den letzteren sogar ein eigener Stiftbrief errichtet werden muß, so sollen nun dieselben auch aus

schen Stiftungen aus den Jahren 1868 & 1875 und zwar a. aus dem Jahre 1868 für das Bürgerspital: 1. die Staats Obligation der Noten Rente N°. 17361 pr 20000 fl 2. Das Sparcasse-Einlagen Buch N°. 35722 sammt capitalisirten Zinsen mit 2251 fl 16 xr Zusammen mit 22251 fl 16 xr b. aus dem Jahre 1875 aus ihrem Haus verkaufe die Staats-Obligation der Silber Rente N°. 33831 pr 26700 fl und das Sparcasse Buch N°. 31546 pr 47 fl 40 xr Zusammen mit 22747 fl 40 xr welches Kapital aber während der Lebensdauer der Erbin Hermine Ogris, verehrlichte Plaschek in Prag nicht verwendbar ist. Daher Summa der Capitalien aus dem Elise Duckart'schen Nachlasse 44998 fl 56 xr Nachdem nun die hier in A. und B. aufgeführten Kapitalien nicht mehr der StadtCasse und den Duckartschen Stiftungen sondern dem Armenhaus Baufonde gehören und über den letzteren sogar ein eigener Stiftbrief errichtet werden muß, so sollen nun dieselben auch aus

den Stadtkasse- und Duckartschen Stiftungscapitalien ausgeschieden und dem Armenhaus-Baufonde zugeschrieben werden, wozu daher um den diesfälligen Auftrag gebeten wird. Dieser Baufond würde daher am Beginn des Jahres 1881 folgendes Vermögen enthalten: a. Staats-Obligationen im Nennwerthe 48200 fl b. Sparkasse-Einlags-Kapitalien 27448 fl 99 xr c. Casse-Baarschaft 10 fl 50 xr Summa 75659 fl 49 xr wovon aber 22747 fl 40 xr noch durch unbestimmbare Zeit nicht benützbar sein werden. Uiber den schon gegenwärtig verwendbaren Theil dieses Baufondes wird der besondere Ausweis .//. in welchem die Staats-Obligationen nach dem Curswerthe angenommen sind und welcher ein, sogleich realisirbares Vermögen von 46038 fl 9 xr nachweiset, ergebenst angeschlossen. Steyr am 8. März 1881. Willner Cassen Director. Sekretär Hähnel. Die Section stellt folgenden Antrag Auf Grund des vorliegenden Amts-

den Stadtkasse- und Duckartschen Stiftungscapitalien ausgeschieden und dem Armenhaus-Baufonde zugeschrieben werden, wozu da- her um den diesfälligen Auftrag gebeten wird. Dieser Baufond wür- de daher am Beginn des Jahres 1881 folgendes Vermögen enthalten: a. Staats-Obligationen im Nennwerthe 48200 fl b. Sparkasse-Einlags-Kapitalien 27448 fl 99 xr c. Casse-Baarschaft 10 fl 50 xr Summa 75659 fl 49 xr wovon aber 22747 fl 40 xr noch durch unbe- stimmbare Zeit nicht benützbar sein werden. Uiber den schon gegenwär- tig verwendbaren Theil dieses Bau- fondes wird der besondere Ausweis .//. in welchem die Staats-Obligationen nach dem Curswerthe angenommen sind und welcher ein, sogleich realisirbares Vermögen von 46038 fl 9 xr nachweiset, ergebenst angeschlossen. Steyr am 8. März 1881. Willner Cassen Director. Sekretär Hähnel. Die Section stellt folgenden Antrag Auf Grund des vorliegenden Amts-

berichtes vom 8. März 1881 wolle der löbliche Gemeinderath bewilligen daß im Sine dieses Berichtes das dem Armenhaus-Baufonde zugeflossene Geschenk der Sparkasse in Steyr, sowie die beiden Kapitalien der Elisabeth Duckartschen Stiftungen dem genann- ten Armenhausbaufonde in Steyr zugeschrieben und mit dem im Subscri- tionswege erzielten Betrage verei- niget werde. Mit 1. Jänner 1881 entzif- fert sich für den Baufond des Armen- hauses nachstehender Vermögensstand: a. an Staats Obligationen im Nenn- werthe von 48200 fl b. an Sparkasse Einlagen 27448 fl 99 xr c. an Casse Baarschaft 10 fl 50 xr wovon aus der Elisabeth Duckartschen Stiftung ein Betrag von 22767 fl 40 xr mit dem Zinsenbezuge der Frau Her- mine Plaschek auf deren Lebensdau- er belastet ist. Zur Instandsetzung eines Armenhauses in Steyr ist um dermalen verfügbares Vermögen von 46038 fl vorhanden und nachdem

berichtes vom 8. März 1881 wolle der löbliche Gemeinderath bewilligen daß im Sine dieses Berichtes das dem Armenhaus-Baufonde zugeflossene Geschenk der Sparkasse in Steyr, sowie die beiden Kapitalien der Elisabeth Duckartschen Stiftungen dem genannten Armenhausbaufonde in Steyr zugeschrieben und mit dem im Subscritionswege erzielten Betrage vereiniget werde. Mit 1. Jänner 1881 entziffert sich für den Baufond des Armenhauses nachstehender Vermögensstand: a. an Staats Obligationen im Nennwerthe von 48200 fl b. an Sparkasse Einlagen 27448 fl 99 xr c. an Casse Baarschaft 10 fl 50 xr wovon aus der Elisabeth Duckartschen Stiftung ein Betrag von 22767 fl 40 xr mit dem Zinsenbezuge der Frau Hermine Plaschek auf deren Lebensdauer belastet ist. Zur Instandsetzung eines Armenhauses in Steyr ist um dermalen verfügbares Vermögen von 46038 fl vorhanden und nachdem

von dem Armenhausbaucomité noch kein bestimmter Antrag für einen Neu- oder Adaptirungsbau zu diesem Zwecke vorliegt, so dürfte der löbliche Gemeinderath über die Frage ob und in welcher Weise sich die Gemeinde Vertretung Steyr an der am 25. März d. J. stattfindenden, exekutiven Versteigerung des Berger'schen Anwesens betheiligen soll, heute schon schlüssig werden. Hierüber wird einstimmig beschlodaß die vor- im S??? des S??? sen obgenannteBeträge aus der ausgetragen aus bisherigen Veranlagung Gemeindevermögen auszuscheiden und auf Conto des Armenhausbaufondes in Steyr zuzuschreiben sind. Hierauf stellt Gemeinderath Josef Reder den Antrag über die Anschaffung eines Armenhausbaugrundes schon heute schlüssig zu werden, nachdem sich diese Frage endlos in die Länge zu ziehen droht. Der Vorsitzende meint, daß das hiefür

von dem Armenhausbaucomité noch kein bestimmter Antrag für einen Neu- oder Adaptirungs- bau zu diesem Zwecke vorliegt, so dürfte der löbliche Gemeinderath über die Frage ob und in welcher Weise sich die Gemeinde Vertretung Steyr an der am 25. März d. J. statt- findenden, exekutiven Versteigerung des Berger'schen Anwesens be- theiligen soll, heute schon schlüssig werden. Hierüber wird einstimmig beschlo- daß die vor- im S??? des S??? sen obgenannte Beträge aus der ausgetragen aus bisherigen Veranlagung Gemeindevermögen auszuscheiden und auf Conto des Armenhausbau- fondes in Steyr zuzuschreiben sind. Hierauf stellt Gemeinderath Josef Reder den Antrag über die An- schaffung eines Armenhausbau- grundes schon heute schlüssig zu werden, nachdem sich diese Frage endlos in die Länge zu ziehen droht. Der Vorsitzende meint, daß das hiefür

eingesetzte Comité noch keinen dies- bezüglichen definitiven Beschluß ge- faßt habe und dieser abgewartet werden möge. Gemeinderath Josef Reder verlangt die Verlesung eines von Josef Wild Besitzer des sogenannten Bierführergu- tes in Aichet Sierningerstrasse N°. 152, im Amte zu Protokoll gegebenen Ver- kaufsanbothes seines obigen Anwesens um den Preis von 7000 fl Der Vorsitzende sagt, daß dies Gegenstand des Punktes 8 der Tagesordnung sei. Hierauf werden über Antrag des Gemein- derathes Wenzel Wenhart die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung zusammengezogen Z. 332 IV. Section Referent Gemeinderath Wenzel Wenhart 8. Kommt folgendes Protokoll zur Verlesung Protokoll über die am 3. März 1881 in Betreff des Armenhausbaues gepflogene Berathung Gegenwertig: Der Bürgermeister Georg Pointner als Vorsitzeder; die Gemeinderäthe Gu- stav Gschaider, Josef Haller, Josef Huber,

eingesetzte Comité noch keinen diesbezüglichen definitiven Beschluß gefaßt habe und dieser abgewartet werden möge. Gemeinderath Josef Reder verlangt die Verlesung eines von Josef Wild Besitzer des sogenannten Bierführergutes in Aichet Sierningerstrasse N°. 152, im Amte zu Protokoll gegebenen Verkaufsanbothes seines obigen Anwesens um den Preis von 7000 fl Der Vorsitzende sagt, daß dies Gegenstand des Punktes 8 der Tagesordnung sei. Hierauf werden über Antrag des Gemeinderathes Wenzel Wenhart die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung zusammengezogen Z. 332 IV. Section Referent Gemeinderath Wenzel Wenhart 8. Kommt folgendes Protokoll zur Verlesung Protokoll über die am 3. März 1881 in Betreff des Armenhausbaues gepflogene Berathung Gegenwertig: Der Bürgermeister Georg Pointner als Vorsitzeder; die Gemeinderäthe Gustav Gschaider, Josef Haller, Josef Huber,

Leopold Huber, Anton v. Jäger, Josef Reder, Johann Redl, Franz Schachinger und Wenzel Wenhart, der Armenrath Franz Hofman und die Ingenieure Johann Bogacki und Konstantin Melzer: Der Vorsitzend erörtert in kurzen Worten den Zweck der Versammlung, bringt den Mitgliedern derselben die im der Armenhausbau-Angelegenheit vom löblichen Gemeinderathe bereits gefaßten Beschlüße in Erinnerung und ladet sodann die beiden anwesenden Ingenieure ein über die von den hiesigen Baumeistern vorgelegten Pläne und Kostenvoranschläge ihr Gutachten abzugeben. Dieselben unterziehen sich dieser Aufgabe, bezeichnen die Licht und Schattenseiten jedes einzelnen Projektes ebenso auch die Modifikationen unter welchen das eine oder das andere von ihnen zur Annahme empfohlen werden könnte. Sodann theilt der Vorsitzende mit, daß in Vollziehung des Gemeinderathsbe-

Leopold Huber, Anton v. Jäger, Josef Reder, Johann Redl, Franz Schachinger und Wenzel Wenhart, der Armenrath Franz Hofman und die Ingenieure Johann Bogacki und Konstantin Melzer: Der Vorsitzend erörtert in kurzen Worten den Zweck der Versamm- lung, bringt den Mitgliedern dersel- ben die im der Armenhausbau-Ange- legenheit vom löblichen Gemeinderathe bereits gefaßten Beschlüße in Erin- nerung und ladet sodann die beiden anwesenden Ingenieure ein über die von den hiesigen Baumeistern vor- gelegten Pläne und Kostenvoranschlä- ge ihr Gutachten abzugeben. Die- selben unterziehen sich dieser Aufga- be, bezeichnen die Licht und Schattensei- ten jedes einzelnen Projektes ebenso auch die Modifikationen unter wel- chen das eine oder das andere von ihnen zur Annahme empfohlen werden könnte. Sodann theilt der Vorsitzende mit, daß in Vollziehung des Gemeinderathsbe-

schlusses vom 25. Februar 1879 auch ein Plan nebst Kostenberechnung für eine eventuelle Adaptirung des Bergerhauses zur Unterbringung von circa 100 Armen ausgearbeitet wurde. Aus dem diesbezüglichen, den Mitglie- dern der Versammlung ebenfalls vor- gelegten Elaborate geht hervor, daß die fragliche Adaptirung auf 8823 fl 35 xr zu stehen käme und daß durch eine seiner- zeitige Ausdehnung derselben in genann- ten Hause Raum zur Unterbringung von 300 Armen geschaffen werden könnte. Die zur Errichtung eines neuen Armen- hauses dermalen verfügbaren Geldmit- tel beziffern sich auf 44000 fl ÖW. Nach allseitiger Erwägung der für in Betracht kommenden Umstände wird constatirt, daß der vorhin genannte Betrag wohl zum Erwerbung und Adapti- rung des Bergerhauses, kaum aber zum Ankauf eines geeigneten Bauplatzes und zu einem Neubau ausreichen würde. Unter den für einen Neubau vorgeschlage- nen Plätzen wird das Anwesen des Josef

schlusses vom 25. Februar 1879 auch ein Plan nebst Kostenberechnung für eine eventuelle Adaptirung des Bergerhauses zur Unterbringung von circa 100 Armen ausgearbeitet wurde. Aus dem diesbezüglichen, den Mitgliedern der Versammlung ebenfalls vorgelegten Elaborate geht hervor, daß die fragliche Adaptirung auf 8823 fl 35 xr zu stehen käme und daß durch eine seinerzeitige Ausdehnung derselben in genannten Hause Raum zur Unterbringung von 300 Armen geschaffen werden könnte. Die zur Errichtung eines neuen Armenhauses dermalen verfügbaren Geldmittel beziffern sich auf 44000 fl ÖW. Nach allseitiger Erwägung der für in Betracht kommenden Umstände wird constatirt, daß der vorhin genannte Betrag wohl zum Erwerbung und Adaptirung des Bergerhauses, kaum aber zum Ankauf eines geeigneten Bauplatzes und zu einem Neubau ausreichen würde. Unter den für einen Neubau vorgeschlagenen Plätzen wird das Anwesen des Josef

Wild in Aichet (Bierführerhaus) als das geeignetste bezeichnet. Herr Josef Huber stellt darauf den Antrag es sei von dem letztgenannten Objecte der genaue Ankaufspreis zu ermitteln und zum Zwecke der Erbauung eines neuen Armenhauses ein Situationsplan von dem selben zu beschaffen, in welchem auf die angrenzenden Gebäude die Wasserzuleitung und die Kanalisirung zu berücksichtigen wären. Dieser Antrag wird bei der Abstimmung einhellig zum Beschluß erhoben. Herr Leopold Huber stellt den Antrag, die Versammlung wolle in einen dem Herrn Bürgermeister geeignet scheinenden Weise den löbl. Gemeinderath auf die demnächst im Lizitationswege stattfindende Veraeußerung des Berger'schen Anwesens aufmerksam machen und demselben die Erwerbung des fraglichen Objektes empfehlen. Auch dieser Antrag wird mit grosser Majorität angenommen. Nachdem der Herr Vorsitzende sämmt-

Wild in Aichet (Bierführerhaus) als das geeignetste bezeichnet. Herr Josef Huber stellt darauf den Antrag es sei von dem letztgenannten Objecte der genaue Ankaufspreis zu ermitteln und zum Zwecke der Erbauung eines neuen Armenhauses ein Situationsplan von dem selben zu beschaffen, in welchem auf die angrenzenden Gebäude die Wasserzuleitung und die Kanalisi- rung zu berücksichtigen wären. Die- ser Antrag wird bei der Abstimmung einhellig zum Beschluß erhoben. Herr Leopold Huber stellt den An- trag, die Versammlung wolle in ei- nen dem Herrn Bürgermeister geeignet scheinenden Weise den löbl. Gemeinde- rath auf die demnächst im Lizitati- onswege stattfindende Veraeußerung des Berger'schen Anwesens aufmerk- sam machen und demselben die Erwer- bung des fraglichen Objektes empfehlen. Auch dieser Antrag wird mit gros- ser Majorität angenommen. Nachdem der Herr Vorsitzende sämmt-

lichen Anwesenden namentlich dem Herrn Ingenieur Melzes für das der guten Sache gebrachte Opfer an Zeit und Mühe gedankt hatte, wird die Sitzung nach dreistündiger Dauer geschlossen. Georg Pointner. Josef Reder. Johann Redl. Josef Haller. Franz Schachinger. Wenzl Menhart. Nun wird nachstehendes Anbot des ob- genannten Josef Wild verlesen: Protocoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorste- hung Steyr am 9. März 1881. Gegenstand: Es erscheint Herr Josef Wild Hausbe- sitzer N. 439 in Aichet 152 Sierningerstrasse und gibt über Vorhalt an: Ich bin geneigt, das mir und meiner Ehegattin Katharina Wild ei- genthümliche Haus N. 439 in Aichet 152 Sierningerstrasse sammt den laut beiliegenden Katastral Auszug dazu gehörigen Grundstücken an die Gemeinde Steyr um den Betrag von 7000 fl ÖW sage Siebentausens Gulden ÖWhrg käuflich zu überlassen, und erkläre zugleich, daß ich mit diesem Kaufschillingsanbothe der löblichen Gemeinde Steyr durch vier Wo-

lichen Anwesenden namentlich dem Herrn Ingenieur Melzes für das der guten Sache gebrachte Opfer an Zeit und Mühe gedankt hatte, wird die Sitzung nach dreistündiger Dauer geschlossen. Georg Pointner. Josef Reder. Johann Redl. Josef Haller. Franz Schachinger. Wenzl Menhart. Nun wird nachstehendes Anbot des obgenannten Josef Wild verlesen: Protocoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 9. März 1881. Gegenstand: Es erscheint Herr Josef Wild Hausbesitzer N. 439 in Aichet 152 Sierningerstrasse und gibt über Vorhalt an: Ich bin geneigt, das mir und meiner Ehegattin Katharina Wild eigenthümliche Haus N. 439 in Aichet 152 Sierningerstrasse sammt den laut beiliegenden Katastral Auszug dazu gehörigen Grundstücken an die Gemeinde Steyr um den Betrag von 7000 fl ÖW sage Siebentausens Gulden ÖWhrg käuflich zu überlassen, und erkläre zugleich, daß ich mit diesem Kaufschillingsanbothe der löblichen Gemeinde Steyr durch vier Wo-

chen haftend bleibe. Josef Wild. Zur Beglaubigung Amtmann. Hierauf stellt Gemeinderath Josef Reder folgenden Dringlichkeits Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle in seiner heutigen Sitzung beschliessen, daß das sogenannte Bierführergütel zum Zwecke eines Armenhausneubaues um den Preis von 7000 fl sofort angekauft werde, nachdem dieser Grund wie der bereits vom städt. Bauamte ausgearbeitete Plan beweist, vollkommen zweckentsprechend, sehr preiswürdig, und was den Stiftbrief entspricht, auch inner halb des Gemeindegebiethes der Stadt Steyr liege. Nach längerer allgemeiner Debatte wird über Antrag des Gemeinderathes Leopold Putz vom Schriftfühhausbau rer der Armenfonds-Stiftbrief verlesen, wonach das Armenhaus neu und in Steyr zu erbauen sei. Nach längerer allgemeiner erregter Debatte erklärt Herr Gemeinderath Karl Holub, daß die Ge-

chen haftend bleibe. Josef Wild. Zur Beglaubigung Amtmann. Hierauf stellt Gemeinderath Josef Reder folgenden Dringlichkeits Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle in seiner heutigen Sitzung beschlies- sen, daß das sogenannte Bierführergü- tel zum Zwecke eines Armenhausneu- baues um den Preis von 7000 fl sofort angekauft werde, nachdem dieser Grund wie der bereits vom städt. Bauamte ausgearbeitete Plan beweist, vollkommen zweckentspre- chend, sehr preiswürdig, und was den Stiftbrief entspricht, auch inner halb des Gemeindegebiethes der Stadt Steyr liege. Nach längerer allgemeiner Debatte wird über Antrag des Gemeindera- thes Leopold Putz vom Schriftfüh- hausbau rer der Armenfonds-Stiftbrief ver- lesen, wonach das Armenhaus neu und in Steyr zu erbauen sei. Nach längerer allgemeiner erreg- ter Debatte erklärt Herr Gemein- derath Karl Holub, daß die Ge-

meinde das Bierführergütel um 7000 fl kaufen möge und werde er falls dort- selbst das Armenhaus nicht gebaut wer in Folge den und die Gemeinde dieses Anwesen nicht behalten wollte, dasselbe um 7000 fl selbst übernehmen. Nachdem noch für den Ankauf die Gemeinderäthe Anton Mayr, Josef Peyrl, Franz Ploberger und Anton Landsiedl gegen den sofor- tigen Ankauf (nachdem noch kein Be schluß von Seite des Armenhausbau- Comités eingebracht worden) die Ge- meinderäthe Kautsch, Wenhart, der Vicebürgermeister und der Vorsitzende sprechen, stellt Gemeinderath Anton v. Jäger den Antrag über die Dring- lichkeit des Josef Reder'schen Antra- ges abzustimmen. Bei der Abstim- nung wird die Dringlichkeit mit 12 gegen 7 Stimmen angenommen. Uiber Antrag des Vicebürgermeisters wird die Abstimmung über den Josef Reder'schen Antrag, wegen sein Wichtigkeit namentlich vorge- nommen und stimmen betreff der Annahme desselben mit ja:

meinde das Bierführergütel um 7000 fl kaufen möge und werde er falls dortselbst das Armenhaus nicht gebaut wer in Folge den und die Gemeinde dieses Anwesen nicht behalten wollte, dasselbe um 7000 fl selbst übernehmen. Nachdem noch für den Ankauf die Gemeinderäthe Anton Mayr, Josef Peyrl, Franz Ploberger und Anton Landsiedl gegen den sofortigen Ankauf (nachdem noch kein Be schluß von Seite des ArmenhausbauComités eingebracht worden) die Gemeinderäthe Kautsch, Wenhart, der Vicebürgermeister und der Vorsitzende sprechen, stellt Gemeinderath Anton v. Jäger den Antrag über die Dringlichkeit des Josef Reder'schen Antrages abzustimmen. Bei der Abstimnung wird die Dringlichkeit mit 12 gegen 7 Stimmen angenommen. Uiber Antrag des Vicebürgermeisters wird die Abstimmung über den Josef Reder'schen Antrag, wegen sein Wichtigkeit namentlich vorgenommen und stimmen betreff der Annahme desselben mit ja:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2