Ratsprotokoll vom 11. März 1881

thes einstimmig abgelehnt. 4. Anläßlich der in der letzten Sitzung vom Gemeinderathe Math. Perz gestellten Antrag mit allen gesetzlichen Mitteln gegen den immer ärger wer- denden Hausirunfug vorzugehen hat das Amt einen ausführlichen Bericht erstattet, welcher nun verlesen wird. Nach diesen Bericht ist das Amt der Anschauung, daß die Localbehörden auf den ihnen heute zu Gebothe ste- henden Mitteln den Hausirun- fug absolut in keiner genügenden Weise entgegentreten können, da das Gesetz selbst viel zu weit sei. Schlüß- lich wird auf 3 gesetzlich mögliche Maßnahmen aufmerksam gemacht, welche wohl geeignet wären den Hausirhandel in allgemein wün- schenswerther Weise einzuschränken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wären folgende: 1. Der §. 10 des Hausirgesetzes erwähnt ausdrücklich, daß es Orte (Gemeinden)

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