Ratsprotokoll vom 11. März 1881

sich verpflichtet, die Zuleitungs- röhren mindestens 1 Meter unter das Strassen Niveau zu legen und jederzeit über Verlangen der Gemeinde, dieselben auf eigene Kosten umzulegen oder ganz zu entfer- nen - einstimmig genehmigt. b. Dem Ansuchen des Johann Gruber Schlossermeisters in Ennsdorf, ihm wegen Schwerhörigkeit von der Stelle eines Mitgliedes der Wahlcommission für den II. Wahl- körper zu entheben, wird einstim- mig Folge gegeben und für Johann Gruber Ferdinand Mayrhofer Weiß- waarenhändler in Steyerdorf in obige Wahlcommission entsendet. Wird folgender Amtsbericht verlesen. Nach dem mit hochl. kk. Statthalterei Erlaß vom 21. Fe- bruar l.Js. Z. 1756 die Ländeordnung für den Ennsquai im Gemeindege- biethe der kk. I.f. Stadt Steyr ent- giltig genehmigt worden ist, hat

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