Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1879

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 31. Jänner 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rats-Protocoll über die II. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 31. Jänner 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Burgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Mattias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointer Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags Tages Ordnung 1. Mitteilungen.

Rats-Protocoll über die II. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 31. Jänner 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Burgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Mattias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointer Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags Tages Ordnung 1. Mitteilungen.

I. Section 2. Amtsbericht wegen Anschaffung von Säbeln und Geweren für die städt. Sicherheitswache. 3. Gesuch des hochw. Herrn evang. Pfarrers um Verleihung des Walrechtes. 4. Rekurs der österr. Waffenfabriks-Gesellschaft wider eine Verfügung der GemeindeVorstehung pcto Beseitigung von Aborten. 5. Amtsbericht wegen Beheitzung der k.k. Versuchsanstalt. II. Section 6. Cassaatsbericht über die Bier-Erzeugung im Jare 1878. 7. Protocollargesuch des H. Johann Schüttengruber wegen Miete des Verschleißgewölbes N° 2 im Ölberg. 8. Bauamtsbericht wegen Verpachtung des städt. Grundes am Kolanger. 9. Bauamtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes in Reichenschwall. 10. Lizitations-Protocoll über das VerschleißGewölbe N° 5 an der Schloßmauer. III. Section 11. Kostenvoranschlag für die Kanalisirung von Wieserfeld. 12. Bauamtsbericht wegen Auszalung einer Rechnung für Pflasterungsarbeiten. 13. Amtsbericht wegen der Häusernummerrung. 14. Zuschrift des H. Peter Vasold wegen Holzlieferung.

I. Section 2. Amtsbericht wegen Anschaffung von Säbeln und Geweren für die städt. Sicherheitswache. 3. Gesuch des hochw. Herrn evang. Pfarrers um Verleihung des Walrechtes. 4. Rekurs der österr. Waffenfabriks-Gesell- schaft wider eine Verfügung der Gemeinde- Vorstehung pcto Beseitigung von Aborten. 5. Amtsbericht wegen Beheitzung der k.k. Versuchsanstalt. II. Section 6. Cassaatsbericht über die Bier-Erzeugung im Jare 1878. 7. Protocollargesuch des H. Johann Schütten- gruber wegen Miete des Verschleißge- wölbes N° 2 im Ölberg. 8. Bauamtsbericht wegen Verpachtung des städt. Grundes am Kolanger. 9. Bauamtsbericht wegen Verpachtung ei- nes städt. Grundes in Reichenschwall. 10. Lizitations-Protocoll über das Verschleiß- Gewölbe N° 5 an der Schloßmauer. III. Section 11. Kostenvoranschlag für die Kanalisirung von Wieserfeld. 12. Bauamtsbericht wegen Auszalung ei- ner Rechnung für Pflasterungsarbeiten. 13. Amtsbericht wegen der Häusernummer- rung. 14. Zuschrift des H. Peter Vasold wegen Holz- lieferung.

IV. Section 15. Zuschrift der Direction der kk. Ober-Real- schule pcto Schuldienerangelegenheit. /: In vertraulicher Sitzung :/ 16. Comité Bericht pcto Loyalitäts-Kundge- bung zum 25. Jarstag der Vermälung des Allerhöchsten Herrscherpaares. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bemerkt, daß es ihm zum besonderen Ver- gnügen gereiche, nach längerer Zeit wieder eine Sitzung leiten zu können; er giebt der Hoffnung Ausdruck, daß ihn der Gemeinderat wir bisher mit seinen vollen Kräften unter- stützen werde und bitte nur um Nachsicht, nach dem es nicht seine Schuld gewesen, sondern er durch das Schicksal auf das Krankenlagen gewor- fen worden sei; er werde wir bisher alle seine Kräfte aufbieten, um, wenn schon nicht das Ver- säumte einzuholen, doch wenigstens teilweise das zu ersetzen, was er bisher versäumt habe; er bittet den Gemeinderat die Versicherung entge- genzunemen, daß es sein volles Bestreben sein werde, allen Anforderungen und seinen Pflich- ten in jeder Richtung gerecht zu werden. /: Bravo :/ Hiernach ersucht der Vorsitzende den Schriftfürer, die vorhandenen Mitteilungen dem Gemein- derate zur Kenntnis zu bringen. 1. der Schriftführer bringt sohin nachstehende Akten-

IV. Section 15. Zuschrift der Direction der kk. Ober-Realschule pcto Schuldienerangelegenheit. /: In vertraulicher Sitzung :/ 16. Comité Bericht pcto Loyalitäts-Kundgebung zum 25. Jarstag der Vermälung des Allerhöchsten Herrscherpaares. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bemerkt, daß es ihm zum besonderen Vergnügen gereiche, nach längerer Zeit wieder eine Sitzung leiten zu können; er giebt der Hoffnung Ausdruck, daß ihn der Gemeinderat wir bisher mit seinen vollen Kräften unterstützen werde und bitte nur um Nachsicht, nach dem es nicht seine Schuld gewesen, sondern er durch das Schicksal auf das Krankenlagen geworfen worden sei; er werde wir bisher alle seine Kräfte aufbieten, um, wenn schon nicht das Versäumte einzuholen, doch wenigstens teilweise das zu ersetzen, was er bisher versäumt habe; er bittet den Gemeinderat die Versicherung entgegenzunemen, daß es sein volles Bestreben sein werde, allen Anforderungen und seinen Pflichten in jeder Richtung gerecht zu werden. /: Bravo :/ Hiernach ersucht der Vorsitzende den Schriftfürer, die vorhandenen Mitteilungen dem Gemeinderate zur Kenntnis zu bringen. 1. der Schriftführer bringt sohin nachstehende Akten-

tenstücke zur Verlesung: a. folgenden Bericht des städt. Cassamtes: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung .- Hiemit wird ergebenst angezeigt, daß aus der StadtCassa für die besitzenden 5 Real-HypotecarDarlehen aus der hiesigen Sparkasse im Gesammtbetrage von 378,875 fl - xr die anticipativen 5 ½ proc. Interessen sammt Stempelgebüren für die Zeit vom 1. Jänner bis 1. Juli 1879 mit dem Betrage pr 10459 fl 6 xr an die Sparkasse bezalt worden sind; wozu die zu diesem Zwecke bestimmte SparsasseInterims-Einlage pr 10,000 fl verwendet worden ist. Steyr am 20. Jänner 1879. Willner, Cassen-Director.“ b. folgende Kundmachung: „Z. 1064. Kundmachung. Gemäß §. 33 G.St. wurden über alle walberechtigten Gemeinde-Mitglieder nach den Walkörpern abgesonderte Wälerlisten verfaßt, welche von heute ab durch vier Wochen, d.i. bis incl. 24. Februar d.J., im Gemeinde-Expedite, Rathaus I. Stock rückwärts zu Jedermanns Einsicht aufliegen. - Allfällige Einwendungen gegen dieselben sind vom 17. bis 24. Februar d.J. mündlich oder schriftlich hieramts einzubringen. Die Herrn Hausbesitzer werden ersucht, ihre Partei von dieser Kundmachung zu verständigen. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr am 27. Jänner 1879. Der Bürgermeister: Cammer.“

tenstücke zur Verlesung: a. folgenden Bericht des städt. Cassamtes: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung .- Hiemit wird ergebenst angezeigt, daß aus der Stadt- Cassa für die besitzenden 5 Real-Hypotecar- Darlehen aus der hiesigen Sparkasse im Ge- sammtbetrage von 378,875 fl - xr die anticipativen 5 ½ proc. Interessen sammt Stempelgebüren für die Zeit vom 1. Jänner bis 1. Juli 1879 mit dem Betrage pr 10459 fl 6 xr an die Sparkasse bezalt worden sind; wozu die zu diesem Zwecke bestimmte Sparsasse- Interims-Einlage pr 10,000 fl verwendet wor- den ist. Steyr am 20. Jänner 1879. Willner, Cassen-Director.“ b. folgende Kundmachung: „Z. 1064. Kundma- chung. Gemäß §. 33 G.St. wurden über alle walberechtigten Gemeinde-Mitglieder nach den Walkörpern abgesonderte Wä- lerlisten verfaßt, welche von heute ab durch vier Wochen, d.i. bis incl. 24. Februar d.J., im Gemeinde-Expedite, Rathaus I. Stock rückwärts zu Jedermanns Einsicht aufliegen. - Allfällige Einwendungen gegen diesel- ben sind vom 17. bis 24. Februar d.J. münd- lich oder schriftlich hieramts einzubringen. Die Herrn Hausbesitzer werden ersucht, ihre Partei von dieser Kundmachung zu verständigen. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr am 27. Jänner 1879. Der Bürger- meister: Cammer.“

c. Nachstehendes Schreiben der freiwilligen Feuer- wer in Steyr: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung Steyr. – In Beantwortung der geschätzten Zuschrift vom 11. d.M. Z. 466 beert sich das gefertigte Ober- Commando die Ansicht des Ausschusses der frei- willigen Feuerwer zur Kenntnis zu brin- gen, daß nach Errichtung einer Wachstube der städt. Sicherheitswache mit ständigen Bereit- schaftsposten im Mitter-Hause Nr. 240 und Ausrüstung derselben mit einem vollstän- digen Signalisirungs-Apparate die An- bringung eines Glocken- Allarm-Signales in der Wonung des Commando-Signalisten genüge. Der Ausschuß hegt hiebei die Über- zeugung, daß, falls die letzt genannte Signali- sirungs Vorrichtung sich seinerzeit etwa als ungenügend herausstellen würde, eine löbl. Gemeinde Vorstehung sodann im In- teresse der Stadt für eine Vervollständig- ung derselben Sorge tragen werde. Steyr, 13 Januar 1879. Das Ober-Commando der freiwilligen Feuerwer, Klein Ob. Cmdt.“ d. Nachstehendes Schreiben des Teater-Direk- tors Herrn Josef Friedl: „Steyr 31./1. 1879. Hochgeertester Herr Bürgermeister! Ge- preßten Herzens muß ich nach beinahe 5 järiger Tätigkeit heute meine Direkti- onsfürung niederlegen, indem ich aus- ser Stande bin meine Verpflichtungen zu erfüllen. Ich habe gekämpft und gerun- gen bis über meine Kräfte, nun muß

c. Nachstehendes Schreiben der freiwilligen Feuerwer in Steyr: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung Steyr. – In Beantwortung der geschätzten Zuschrift vom 11. d.M. Z. 466 beert sich das gefertigte OberCommando die Ansicht des Ausschusses der freiwilligen Feuerwer zur Kenntnis zu bringen, daß nach Errichtung einer Wachstube der städt. Sicherheitswache mit ständigen Bereitschaftsposten im Mitter-Hause Nr. 240 und Ausrüstung derselben mit einem vollständigen Signalisirungs-Apparate die Anbringung eines Glocken- Allarm-Signales in der Wonung des Commando-Signalisten genüge. Der Ausschuß hegt hiebei die Überzeugung, daß, falls die letzt genannte Signalisirungs Vorrichtung sich seinerzeit etwa als ungenügend herausstellen würde, eine löbl. Gemeinde Vorstehung sodann im Interesse der Stadt für eine Vervollständigung derselben Sorge tragen werde. Steyr, 13 Januar 1879. Das Ober-Commando der freiwilligen Feuerwer, Klein Ob. Cmdt.“ d. Nachstehendes Schreiben des Teater-Direktors Herrn Josef Friedl: „Steyr 31./1. 1879. Hochgeertester Herr Bürgermeister! Gepreßten Herzens muß ich nach beinahe 5 järiger Tätigkeit heute meine Direktionsfürung niederlegen, indem ich ausser Stande bin meine Verpflichtungen zu erfüllen. Ich habe gekämpft und gerungen bis über meine Kräfte, nun muß

ich ermattet den Kampf aufgeben, denn ich habe Nichts mehr, was ich mein nennen kann. Meine Bitte geht nun dahin, im Falle die Mitglieder noch einige Vorstellungen unter sich geben würden, denselben hiezu die Bewilligung zu erteilen und sie nach Möglichkeit zu unterstützen, um den dringendsten Mangel von ihnen ferne zu halten. Die Gagen habe ich bis 16. Jänner 1879 gedeckt. Die Reste von da ab werde ich aus dem Erlöse meiner noch übriggebliebenen Effecten zu decken suchen. - Hochachtungsvoll Friedl.“ Der Vorsitzende ersucht über diesen Brief noch heute schlüßig zu werden, ob der Gemeinderat gesonnen sei, daß den Bünenmitgliedern das weitere Fortspielen für einige Gastvorstellungen gestattet werde. Er macht auf die traurige Lage aufmerksam, in der sich dieselben durch diesen Vorfall befinden und giebt seiner Meinung Ausdruck, daß man dieselben doch nicht vor die Tür setzen könne; auch seien hiebei viele Abonnenten interessirt, gegen welche der Teater-Director noch Verpflichtungen habe, die freilich die Mitglieder nicht direkte berüren. Jedenfalls sei der Zustand der Gesellschaft dermalen ein pitoyabler. Der Gemeinderat möge sich daher aussprechen ob der Gesellschaft des Fortspielen gestattet werden solle.

ich ermattet den Kampf aufgeben, denn ich ha- be Nichts mehr, was ich mein nennen kann. Meine Bitte geht nun dahin, im Falle die Mitglieder noch einige Vorstellungen unter sich geben würden, denselben hie- zu die Bewilligung zu erteilen und sie nach Möglichkeit zu unterstützen, um den dringendsten Mangel von ihnen fer- ne zu halten. Die Gagen habe ich bis 16. Jänner 1879 gedeckt. Die Reste von da ab werde ich aus dem Erlöse meiner noch übriggebliebenen Effecten zu decken su- chen. - Hochachtungsvoll Friedl.“ Der Vorsitzende ersucht über diesen Brief noch heute schlüßig zu werden, ob der Gemeinderat gesonnen sei, daß den Bünenmitgliedern das weitere Fortspielen für einige Gast- vorstellungen gestattet werde. Er macht auf die traurige Lage aufmerksam, in der sich dieselben durch diesen Vorfall befin- den und giebt seiner Meinung Ausdruck, daß man dieselben doch nicht vor die Tür setzen könne; auch seien hiebei viele Abon- nenten interessirt, gegen welche der Tea- ter-Director noch Verpflichtungen habe, die freilich die Mitglieder nicht direkte be- rüren. Jedenfalls sei der Zustand der Ge- sellschaft dermalen ein pitoyabler. Der Gemeinderat möge sich daher aussprechen ob der Gesellschaft des Fortspielen gestattet werden solle.

Nachdem sich merere Mitglieder für die Erteilung der Bewilligung hiezu ausspre- chen, erbittet sich G.R. Mayr das Wort und erklärt es befürwor- ten zu müssen, daß den engagirten Schauspie- lern das Fortspielen gestattet werden möge. Dieselben hätten das Engagement für die gan- ze Winter-Saison abgeschlossen, und seien ohne ihr Verschulden nur durch die mißlichen Ver- hältnisse des Teater-Directors in die gegen- wärtige traurige Lage gekommen. Die Frage des G.R. Pointner, ob Herr Friedl bei der Gemeinde keine Caution erliegen habe, ver- neint der Vorsitzende, welcher weiters bemerkt, daß auch die Gemeinde-Vorstehung gegen Herrn Friedl zur Hereinbringung eines von demselben an das Armen-Institut zu zalenden Betrages pr 21 fl das Bagatell-Verfaren durch- gefürt habe, voraussichtlich aber natürlich ohne Erfolg. G.R. Wenhart hält es für notwendig, daß seitens der Gesellschaft eine Persönlichkeit als Interims-Direktor namhaft gemacht werde, damit doch jemand vorhanden sei, der eventuell zur Verantwortung ge- zogen werden könne. Der Vorsitzende erwiedert, daß bisher von

Nachdem sich merere Mitglieder für die Erteilung der Bewilligung hiezu aussprechen, erbittet sich G.R. Mayr das Wort und erklärt es befürworten zu müssen, daß den engagirten Schauspielern das Fortspielen gestattet werden möge. Dieselben hätten das Engagement für die ganze Winter-Saison abgeschlossen, und seien ohne ihr Verschulden nur durch die mißlichen Verhältnisse des Teater-Directors in die gegenwärtige traurige Lage gekommen. Die Frage des G.R. Pointner, ob Herr Friedl bei der Gemeinde keine Caution erliegen habe, verneint der Vorsitzende, welcher weiters bemerkt, daß auch die Gemeinde-Vorstehung gegen Herrn Friedl zur Hereinbringung eines von demselben an das Armen-Institut zu zalenden Betrages pr 21 fl das Bagatell-Verfaren durchgefürt habe, voraussichtlich aber natürlich ohne Erfolg. G.R. Wenhart hält es für notwendig, daß seitens der Gesellschaft eine Persönlichkeit als Interims-Direktor namhaft gemacht werde, damit doch jemand vorhanden sei, der eventuell zur Verantwortung gezogen werden könne. Der Vorsitzende erwiedert, daß bisher von

Seite der Gesellschaft selbst wegen der Gestattung zum Fortspielen ein Ansuchen noch nicht vorliege; würde ein solches einlangen, dann wäre dies allerdings dem Gemeinderat, oder wenn dieser es ihm übertrage, ihm selbst /: Bürgermeister :/ anzuzeigen; wenn daher der Gemeinderat hiemit einverstanden wäre, so würde er es für das Zweckmässigste halten, daß von seiner Seite mit Vertrauensmännern der Gesellschaft unterhandelt und hiebei der nötigen Vereinbarungen getroffen würden. G.R. Holub stellt den Antrag, den Bürgermeister in diesem Sinne zu ermächtigen welcher Antrag angenommen wird. - Z. 1273. I. Section. 2. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. - In der Gemeinderats-Sitzung vom 20. Dezember 1878 wurde der Beschluß gefaßt, die städt. Sicherheitswache mit neuen Säbeln wie solche bei der Linzer Sicherheitswache eingefürt sind, auszurüsten, und wurde hiefür ein Betrag von 100 fl ins Praeliminare eingestellt. Das gefertigte Amt hat sich nun wegen Beschaffung solcher Säbeln an 2 Firmen gewendet,

Seite der Gesellschaft selbst wegen der Ge- stattung zum Fortspielen ein Ansuchen noch nicht vorliege; würde ein solches einlan- gen, dann wäre dies allerdings dem Gemeinderat, oder wenn dieser es ihm übertrage, ihm selbst /: Bürger- meister :/ anzuzeigen; wenn daher der Ge- meinderat hiemit einverstanden wäre, so würde er es für das Zweckmässigste halten, daß von seiner Seite mit Vertrau- ensmännern der Gesellschaft unterhan- delt und hiebei der nötigen Vereinbarun- gen getroffen würden. G.R. Holub stellt den Antrag, den Bürger- meister in diesem Sinne zu ermächtigen welcher Antrag angenommen wird. - Z. 1273. I. Section. 2. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amts- bericht: „Löblicher Gemeinderat. - In der Gemeinderats-Sitzung vom 20. Dezem- ber 1878 wurde der Beschluß gefaßt, die städt. Sicherheitswache mit neuen Säbeln wie solche bei der Linzer Sicherheitswache eingefürt sind, auszurüsten, und wur- de hiefür ein Betrag von 100 fl ins Prae- liminare eingestellt. Das gefertigte Amt hat sich nun wegen Beschaffung solcher Säbeln an 2 Firmen gewendet,

und zwar an Herrn Karl Sternitzky, Schwert- feger in Linz, welcher auch die Säbeln für die Wache in Linz geliefert hat, nach dem hierüber von demselben eingelangten Schreiben würde sich deren Kostenauf- wand für 10 Säbeln auf 120 fl belaufen, nachdem die Anschaffung von Koppeln wegfällt. Ein zweites Offert liegt vom Hof-Waffenfabrikanten Oligs & Söne aus Wien vor, wornach deren Kosten sich auf 80 fl. belaufen würden. Von beiden Säbeln liegt ein Mustersäbel vor, und zwar ist der mit Korb von Sternitzky. Das Amt würde sich trotz des etwas höhe- ren Kostenaufwandes für diesen letz- teren Säbel aussprechen, und glaubt nur, daß selbe etwas kürzer gemacht werden könnten. In derselben Sit- zung wurde auch von einer Seite ange- regt, es seien die bei der Sicherheitswache vorhandenen Gewere, welche in ihrem derzeitigen Zustande nicht gebrauchsfähig sind, einer Untersuchung in der Richtung zu unterziehen, ob und mit welchem Kostenaufwande sich dieselben wieder im Stand setzen ließen. Es würde sich demnach in diesem Sinne an die Dire- tion der hiesigen Waffen-Fabrik um Abgabe eines Gutachtens gewendet, und hierüber von derselben die in ./. beiliegende Auskunft erteilt, wor- nach

und zwar an Herrn Karl Sternitzky, Schwertfeger in Linz, welcher auch die Säbeln für die Wache in Linz geliefert hat, nach dem hierüber von demselben eingelangten Schreiben würde sich deren Kostenaufwand für 10 Säbeln auf 120 fl belaufen, nachdem die Anschaffung von Koppeln wegfällt. Ein zweites Offert liegt vom Hof-Waffenfabrikanten Oligs & Söne aus Wien vor, wornach deren Kosten sich auf 80 fl. belaufen würden. Von beiden Säbeln liegt ein Mustersäbel vor, und zwar ist der mit Korb von Sternitzky. Das Amt würde sich trotz des etwas höheren Kostenaufwandes für diesen letzteren Säbel aussprechen, und glaubt nur, daß selbe etwas kürzer gemacht werden könnten. In derselben Sitzung wurde auch von einer Seite angeregt, es seien die bei der Sicherheitswache vorhandenen Gewere, welche in ihrem derzeitigen Zustande nicht gebrauchsfähig sind, einer Untersuchung in der Richtung zu unterziehen, ob und mit welchem Kostenaufwande sich dieselben wieder im Stand setzen ließen. Es würde sich demnach in diesem Sinne an die Diretion der hiesigen Waffen-Fabrik um Abgabe eines Gutachtens gewendet, und hierüber von derselben die in ./. beiliegende Auskunft erteilt, wornach

sich diese Kosten pr Stück auf 3 Gulden, mithin für die vorhandenen 7 Stück Gewere auf 21 fl belaufen würden. Weiters beert sich das Amt ein Schreiben der öst. Waffen-Fabriks-Gesellschaft betreffend die Lieferung von nen Geweren in Vorlage zu bringen. - Schließlich sei noch auf § 10 der Dienstes-Instruction hingewiesen, wornach das Feuergewer einen Bestandteil der Ausrüstung des einzelnen Wachmannes bildet, daher im Falle der Reconstruirung der vorhandenen Gewere sich mit Rücksicht auf den Stand von 10 Wachmännern /: den Inspector und Gefangen Aufseher nicht mitgerechnet :/ ein Abgang von 3 Geweren zeigen würde. Ein Stück der vorhandenen Gewere, sowie ein Karabiner sammt Bayonett wird zur Besichtigung vorgelegt. Steyr am 23. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß hinsichtlich der Ausbesserung der vorhandenen Gewere ein schriftliches Gutachten der WaffenFabriks-Direktion vorliege, nach welchen selbe hiefür pr Stück 3 fl berechne. Die Gewere seien aber so schadhaft, daß selbst um dieses Geld schade wäre. - Referent verliest sodann ein zweites Schreiben der Waffenfabrik, mit welchem

sich diese Kosten pr Stück auf 3 Gulden, mit- hin für die vorhandenen 7 Stück Ge- were auf 21 fl belaufen würden. Weiters beert sich das Amt ein Schrei- ben der öst. Waffen-Fabriks-Gesell- schaft betreffend die Lieferung von nen Geweren in Vorlage zu brin- gen. - Schließlich sei noch auf § 10 der Dienstes-Instruction hingewiesen, wornach das Feuergewer einen Be- standteil der Ausrüstung des ein- zelnen Wachmannes bildet, daher im Falle der Reconstruirung der vor- handenen Gewere sich mit Rücksicht auf den Stand von 10 Wachmännern /: den Inspector und Gefangen Auf- seher nicht mitgerechnet :/ ein Abgang von 3 Geweren zeigen würde. Ein Stück der vorhandenen Gewere, sowie ein Karabiner sammt Bayonett wird zur Besichtigung vorgelegt. Steyr am 23. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß hinsichtlich der Ausbesserung der vorhandenen Gewere ein schriftliches Gutachten der Waffen- Fabriks-Direktion vorliege, nach wel- chen selbe hiefür pr Stück 3 fl berechne. Die Gewere seien aber so schadhaft, daß selbst um dieses Geld schade wäre. - Referent verliest sodann ein zweites Schreiben der Waffenfabrik, mit wel- chem

selbe die Anschaffungskosten von neuen Ge- weren bekannt giebt und wonach ein Stück Wendl-Karabiner nach dem Modelle 1873 I. Qualität nebst Säbelbayonett und Scheide auf 31 fl 60 xr und II. Qualität auf 21 fl zu stehen komme. Hinsichtlich der Lieferung von neu- en Säbeln seien auch zwei Schreiben vor- liegend und zwar von Oligs & Söhne Hof- Waffenfabrikant in Wien und von Karl Sternitzky, Schwertfeger in Linz, welche Referent verliest und wornach ersterer sich zur Liefe- rung von 10 Stück Säbeln à pr. 8 fl in 8 Tagen und Letzterer à pr 12 fl in 4 Wochen bereit erklärt. Referent bemerkt weiters, daß die Muster sowol von den neuen und alten Geweren, als auch von den Säbeln vorlie- gen, und stellt sohin namens der Section den Antrag, zum Dienste der hierstädtischen Sicherheitswache 12 Stück Werndl-Carabiner mit Säbelbayonetten sammt Scheiden II. Qualität zu dem offerirten Preise pr Stück 21 fl anzu- kaufen; auf Bestellung neuer Säbeln nach vorliegenden Mustern jedoch nicht einzura- ten, da die bei den Werndl-Carabinern befindlichen Säbelbayonette zur Verwen- dung im Dienste ohnehin vollkommen entsprechen. Referent bemerkt hiezu noch, daß der Umstand, daß in einer früheren Gemeinderats-Sitzung der Ankauf von neuen Säbel beantragt worden sei, auf §. 10 der Instruction für die

selbe die Anschaffungskosten von neuen Geweren bekannt giebt und wonach ein Stück Wendl-Karabiner nach dem Modelle 1873 I. Qualität nebst Säbelbayonett und Scheide auf 31 fl 60 xr und II. Qualität auf 21 fl zu stehen komme. Hinsichtlich der Lieferung von neuen Säbeln seien auch zwei Schreiben vorliegend und zwar von Oligs & Söhne HofWaffenfabrikant in Wien und von Karl Sternitzky, Schwertfeger in Linz, welche Referent verliest und wornach ersterer sich zur Lieferung von 10 Stück Säbeln à pr. 8 fl in 8 Tagen und Letzterer à pr 12 fl in 4 Wochen bereit erklärt. Referent bemerkt weiters, daß die Muster sowol von den neuen und alten Geweren, als auch von den Säbeln vorliegen, und stellt sohin namens der Section den Antrag, zum Dienste der hierstädtischen Sicherheitswache 12 Stück Werndl-Carabiner mit Säbelbayonetten sammt Scheiden II. Qualität zu dem offerirten Preise pr Stück 21 fl anzukaufen; auf Bestellung neuer Säbeln nach vorliegenden Mustern jedoch nicht einzuraten, da die bei den Werndl-Carabinern befindlichen Säbelbayonette zur Verwendung im Dienste ohnehin vollkommen entsprechen. Referent bemerkt hiezu noch, daß der Umstand, daß in einer früheren Gemeinderats-Sitzung der Ankauf von neuen Säbel beantragt worden sei, auf §. 10 der Instruction für die

städt. Sicherheitswache beruhe, welcher lautet: „§. 10. Amtskleidung. Die Sicherheitswache hat im Dienste stets in der Uniform mit dem Dienstzeichen und mit dem Seitengewer, über besondere Anordnung der Gemeinde Vorstehung auch mit dem Feuergewer versehen zu erscheinen, ausgenommen die Fälle, in welchen das Erscheinen in Civilkleidern ausdrücklich angeordnet wird, in diesem Fall müssen die betreffenden Wachmänner mit einer Legitimation versehen sein.“ Nun glaube er, daß das Säbelbayonett ohnehin die Stelle des Seitengewers vertreten könnte; wenn man aber viel leicht darauf hinweisen sollte, daß bei allen Gemeinden für die Sicherheitswachen Säbel gebräuchlich seien und sie daher die Gemeinde Vorstehung für nötig erachte, so könnten die gegenwärtig vorhandenen Säbel in Verwendung bleiben. /: Der Bürgermeister übergiebt den Vorsitz an den Vice-Bürgermeister:/ G.R. Peyrl hält das Beibehalten der bisherigen Säbeln nicht für praktisch, wovon sich jederman überzeugt habe, indem selbe statt dem Manne einen Schutz zu

städt. Sicherheitswache beruhe, welcher lautet: „§. 10. Amtskleidung. Die Sicherheitswa- che hat im Dienste stets in der Uniform mit dem Dienstzeichen und mit dem Sei- tengewer, über besondere Anordnung der Gemeinde Vorstehung auch mit dem Feuergewer versehen zu erschei- nen, ausgenommen die Fälle, in wel- chen das Erscheinen in Civilkleidern ausdrücklich angeordnet wird, in diesem Fall müssen die betreffenden Wachmänner mit einer Legitimati- on versehen sein.“ Nun glaube er, daß das Säbelbayonett ohne- hin die Stelle des Seitengewers ver- treten könnte; wenn man aber viel leicht darauf hinweisen sollte, daß bei allen Gemeinden für die Sicherheitswa- chen Säbel gebräuchlich seien und sie da- her die Gemeinde Vorstehung für nötig erachte, so könnten die gegenwärtig vorhandenen Säbel in Verwendung bleiben. /: Der Bürgermeister übergiebt den Vorsitz an den Vice-Bürgermeister:/ G.R. Peyrl hält das Beibehalten der bisheri- gen Säbeln nicht für praktisch, wovon sich jederman überzeugt habe, indem selbe statt dem Manne einen Schutz zu

gewären, ihm eher ein Hindernis seien, er möch- te daher wol befürworten, daß die Anschaf- fung eines Seitengewers beschlossen werde, was für eines sei eben Sache des Gemeinderates. Wenn das von der Section beantragte Säbelbayonett den Anforderungen entspreche, so möge man selbes einfüren, er möchte nur be- antragen, daß die alten Säbeln unter allen Umständen beseitigt würden. G.R. Ploberger empfielt den Sectionsan- trag zur Anname, nachdem dieser für die Gemeinde auch am billigsten komme. G.R. Schachinger schließt sich gleichfalls dem Sectionsantrage an und weiß darauf hin, daß auch bei dem Militär das Ba- yonett das Seitengewer bilde. G.R. Peyrl fragt, ob nicht für den Fall, daß das Säbel-Bayonett als Seitengewer eingefürt würde, es möglich wäre, das- selbe etwas länger zu gestalten, worüber G.R. Holub bemerkt, daß längere Bayonet- te unpraktisch seien, was sich hinsichtlich der im Jahre1867 eingefürten Bayonet- te, die um 4 Zoll länger gewesen seien bewärt habe, daher selbe alle in den siebzi- ger Jaren zur Umgestaltung gebracht, auf 18" Länge verkürzt worden seien.

gewären, ihm eher ein Hindernis seien, er möchte daher wol befürworten, daß die Anschaffung eines Seitengewers beschlossen werde, was für eines sei eben Sache des Gemeinderates. Wenn das von der Section beantragte Säbelbayonett den Anforderungen entspreche, so möge man selbes einfüren, er möchte nur beantragen, daß die alten Säbeln unter allen Umständen beseitigt würden. G.R. Ploberger empfielt den Sectionsantrag zur Anname, nachdem dieser für die Gemeinde auch am billigsten komme. G.R. Schachinger schließt sich gleichfalls dem Sectionsantrage an und weiß darauf hin, daß auch bei dem Militär das Bayonett das Seitengewer bilde. G.R. Peyrl fragt, ob nicht für den Fall, daß das Säbel-Bayonett als Seitengewer eingefürt würde, es möglich wäre, dasselbe etwas länger zu gestalten, worüber G.R. Holub bemerkt, daß längere Bayonette unpraktisch seien, was sich hinsichtlich der im Jahre1867 eingefürten Bayonette, die um 4 Zoll länger gewesen seien bewärt habe, daher selbe alle in den siebziger Jaren zur Umgestaltung gebracht, auf 18" Länge verkürzt worden seien.

Hiernach wird der Sectionsantrag angenommen. - Z. 935. 3. G.R. Pointer verließ nachstehende Eingabe. „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. - Aus Anlaß der Revision der Gemeinde-Statuten für die Stadt Steyr, bittet der hochachtungsvollst Gefertigte: Eine löbl. Gemeinde-Vorstehung wolle bei Durchführung derselben auf Grund der staatsrechtlichen Parität der römisch-katolischen Kirche und der evangelischen Kirche und ihrer Organe auch dem Pfarrer der evang. Kirchengemeinde Steyr das active und passive Walrecht in der politischen Gemeinde geneigtest zusichern und gewärleisten. Einer löbl. Gemeinde Vorstehung hochachtungsvollst, Carl Freyler evang. Pfarrer. - Steyr am 13. Jänner 1879.“ Hiezu beantragt Referent namens der Section, dieses Einschreiten dem Comité zur Revision des Gemeinde-Statutes zuzuweisen. Beschluß nach Antrag. - Z. 645. 4. G.R. Pointer fürt an, daß die Waffenfabrik anläßlich der Errichtung des Eiskellers nächst dem Mitterwasser die früher bestandenen Aborte durch Aufstellung

Hiernach wird der Sectionsantrag angenom- men. - Z. 935. 3. G.R. Pointer verließ nachstehende Eingabe. „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. - Aus Anlaß der Revision der Gemeinde-Sta- tuten für die Stadt Steyr, bittet der hochachtungsvollst Gefertigte: Eine löbl. Gemeinde-Vorstehung wolle bei Durchführung derselben auf Grund der staatsrechtlichen Parität der rö- misch-katolischen Kirche und der evan- gelischen Kirche und ihrer Organe auch dem Pfarrer der evang. Kirchen- gemeinde Steyr das active und passive Walrecht in der politischen Gemeinde geneigtest zusichern und gewärlei- sten. Einer löbl. Gemeinde Vorste- hung hochachtungsvollst, Carl Freyler evang. Pfarrer. - Steyr am 13. Jänner 1879.“ Hiezu beantragt Referent namens der Section, dieses Einschreiten dem Comité zur Revision des Gemeinde-Statutes zu- zuweisen. Beschluß nach Antrag. - Z. 645. 4. G.R. Pointer fürt an, daß die Waffen- fabrik anläßlich der Errichtung des Eis- kellers nächst dem Mitterwasser die früher bestandenen Aborte durch Aufstel- lung

eines neuen reconstruirt habe, der von Seite der Ge- meinde Vorstehung beanständet worden sei, nachdem hiezu keine Bewilligung eingeholt worden sei; ob für die frühe- ren Aborte eine Bewilligung seiner- zeit eingeholt worden sei, wisse er nicht. Gegen diese Verfügung habe nun die Waf- fen-Fabrik einen Rekurs eingebracht, den Referent verlesen will, worüber aber der Vorsitzende bemerkt, daß mit Rücksicht auf den zu stellenden Sections- Antrag von dessen Vorlesung Umgang genommen werden könnte, wornach Referent namens der Section den Antrag stellt, diese Angelegenheit der Bausection zur Vorname eines Augenscheines und weiterer Berichterstattung abzutreten. G.R. Josef Huber betont, daß dieser Gegen- stand der Bausection ohnehin vollkommen bekant sein dürfte; die betreffenden Aborte seien nach allen Vorschriften aus- gefürt, und befinden sich directe an der Wasser-Mauer, so daß die Abfälle un- mittelbar ins Wasser fallen; er glaube daher, daß eine weitere Kommission überflüssig sei, und daß man die Sache so belassen könne, wie hingegenwärtig gestaltet sei, daher auf die Beseitigung nicht einzugehen wäre.

eines neuen reconstruirt habe, der von Seite der Gemeinde Vorstehung beanständet worden sei, nachdem hiezu keine Bewilligung eingeholt worden sei; ob für die früheren Aborte eine Bewilligung seinerzeit eingeholt worden sei, wisse er nicht. Gegen diese Verfügung habe nun die Waffen-Fabrik einen Rekurs eingebracht, den Referent verlesen will, worüber aber der Vorsitzende bemerkt, daß mit Rücksicht auf den zu stellenden SectionsAntrag von dessen Vorlesung Umgang genommen werden könnte, wornach Referent namens der Section den Antrag stellt, diese Angelegenheit der Bausection zur Vorname eines Augenscheines und weiterer Berichterstattung abzutreten. G.R. Josef Huber betont, daß dieser Gegenstand der Bausection ohnehin vollkommen bekant sein dürfte; die betreffenden Aborte seien nach allen Vorschriften ausgefürt, und befinden sich directe an der Wasser-Mauer, so daß die Abfälle unmittelbar ins Wasser fallen; er glaube daher, daß eine weitere Kommission überflüssig sei, und daß man die Sache so belassen könne, wie hingegenwärtig gestaltet sei, daher auf die Beseitigung nicht einzugehen wäre.

G.R. Ploberger giebt der Meinung Ausdruck, daß es warscheinlich nur ein Versehen gewesen sei, daß die Einzeichnung des Abortes in den Plan nicht erfolgt sei. G.R. Holub erwänt, daß die Aborte ohnehin bestanden hätten und nur reconstruirt worden seien. /: Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz :/ Referent G.R. Pointer hebt hervor, daß nach der Aktenlage die Abfälle auf trockenem Lande liegen bleiben; in dem Rekurse der Waffenfabrik sei, aber angefürt, daß seither ein Graben gezogen worden sei, was also offenbar erst nach der erfloßenen Verfügung der Gemeinde geschehen sei. Wenn es wirklich der Fall wäre, daß die Abfälle weggeschwemmt würden so glaube er auch nicht, daß man die Aborte beanständigen solle, wenn dieselben aber auf trockenem Lande liegen bleiben, dann sei die Gemeinde Vorstehung im vollen Rechte gewesen, wenn sie dieses beanständet habe. G.R. Josef Huber wirft ein, daß man sich

G.R. Ploberger giebt der Meinung Aus- druck, daß es warscheinlich nur ein Versehen gewesen sei, daß die Einzeich- nung des Abortes in den Plan nicht erfolgt sei. G.R. Holub erwänt, daß die Aborte ohne- hin bestanden hätten und nur recon- struirt worden seien. /: Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz :/ Referent G.R. Pointer hebt hervor, daß nach der Aktenlage die Abfälle auf trockenem Lande liegen bleiben; in dem Rekurse der Waffenfabrik sei, aber angefürt, daß seither ein Gra- ben gezogen worden sei, was also of- fenbar erst nach der erfloßenen Ver- fügung der Gemeinde geschehen sei. Wenn es wirklich der Fall wäre, daß die Abfälle weggeschwemmt würden so glaube er auch nicht, daß man die Ab- orte beanständigen solle, wenn diesel- ben aber auf trockenem Lande liegen bleiben, dann sei die Gemeinde Vor- stehung im vollen Rechte gewesen, wenn sie dieses beanständet habe. G.R. Josef Huber wirft ein, daß man sich

gegenwärtig, obwol ein sehr kleiner Was- serstand sei, die Überzeugung verschaffen kön- ne, daß alles weggeschwemmt werde. G.R. Pointer färt fort, daß gerade die Secti- on beantragt habe, es sei seitens der Bausection hierüber ein Augenschein vorzunemen: Wenn aber der Bericht des G.R. Huber heute schon als maßgebend betrachtet werde, so sei er auch damit einverstanden, daß schon heute über den Gegenstand abgestimmt werde. G.R. Josef Huber stellt den bestimmten An- trag, es sei die Belassung der Aborte zu gestatten, ohne daß noch eine weitere Com- mission hierüber abzuhalten sei. Dieser Antrag wird angenommen. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß die Ge- meinde-Vorstehung wol ebenso in Kennt- nis des Bestandes sein dürfte, wie G.R. Huber, stellt die Übelstände nochmals dar und erklärt, daß sich die Gemeindevorstehung daher vorbehalte, über diesen Gegenstand seinerzeit zu entscheiden. 5. G.R. Pointner fürt an, daß zwischen der Versuchsanstalt und der Gemeinde Vorste- hung hinsichtlich des Bezuges des Beheitzungs-

gegenwärtig, obwol ein sehr kleiner Wasserstand sei, die Überzeugung verschaffen könne, daß alles weggeschwemmt werde. G.R. Pointer färt fort, daß gerade die Section beantragt habe, es sei seitens der Bausection hierüber ein Augenschein vorzunemen: Wenn aber der Bericht des G.R. Huber heute schon als maßgebend betrachtet werde, so sei er auch damit einverstanden, daß schon heute über den Gegenstand abgestimmt werde. G.R. Josef Huber stellt den bestimmten Antrag, es sei die Belassung der Aborte zu gestatten, ohne daß noch eine weitere Commission hierüber abzuhalten sei. Dieser Antrag wird angenommen. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß die Gemeinde-Vorstehung wol ebenso in Kenntnis des Bestandes sein dürfte, wie G.R. Huber, stellt die Übelstände nochmals dar und erklärt, daß sich die Gemeindevorstehung daher vorbehalte, über diesen Gegenstand seinerzeit zu entscheiden. 5. G.R. Pointner fürt an, daß zwischen der Versuchsanstalt und der Gemeinde Vorstehung hinsichtlich des Bezuges des Beheitzungs-

Materiales eine divergirende Ansicht bestehe; die Direktion der Anstalt habe nemlich jetzt, weil im Gebäude Maler und Anstreicherarbeiten vorgenommen worden seien, viel BeheitzungsMaterial gebraucht, als welches sie größtenteils Coaks verwende. Die Gemeinde Vorstehung sei diesem starken Verbrauch entgegen getreten und habe geglaubt, daß die Anstalt mit weniger Brennmaterial, zu dessen Beistellung sie allerdings zufolge Gemeinderats Beschluße verpflichtet sei, ihr Auskommen finden könnte. Die Direction habe hinwiederum in einem langen Schreiben darzulegen gesucht, daß diese Verwendung nötig sei. Nachdem nun aber dermalen gegen die Verfügung der Gemeinde von Seite der Direktion keine Beschwerde vorliege, sondern nur ein Ersuchen um die fernere Bewilligung des Beheitzungsmateriales, so habe die Section geglaubt, daß es dem Herrn Bürgermeister in erster Linie überlassen werden solle, hierüber selbst eine Verfügung zu treffen und diese Anzeige lediglich zur Kenntnis zu nemen, wärend nach dem Amtsberichte der Gemeinderat um Abgabe eines Urteils ersucht werde. G.R. Ploberger bemerkt, die Gemeinde

Materiales eine divergirende Ansicht be- stehe; die Direktion der Anstalt habe nem- lich jetzt, weil im Gebäude Ma- ler und Anstreicherarbeiten vorgenom- men worden seien, viel Beheitzungs- Material gebraucht, als welches sie größ- tenteils Coaks verwende. Die Gemein- de Vorstehung sei diesem starken Ver- brauch entgegen getreten und habe ge- glaubt, daß die Anstalt mit weniger Brennmaterial, zu dessen Beistellung sie allerdings zufolge Gemeinderats Be- schluße verpflichtet sei, ihr Auskommen finden könnte. Die Direction habe hin- wiederum in einem langen Schreiben darzulegen gesucht, daß diese Verwen- dung nötig sei. Nachdem nun aber der- malen gegen die Verfügung der Ge- meinde von Seite der Direktion keine Beschwerde vorliege, sondern nur ein Ersuchen um die fernere Bewilligung des Beheitzungsmateriales, so habe die Section geglaubt, daß es dem Herrn Bür- germeister in erster Linie überlassen werden solle, hierüber selbst eine Ver- fügung zu treffen und diese Anzeige lediglich zur Kenntnis zu nemen, wärend nach dem Amtsberichte der Gemeinderat um Abgabe eines Urteils ersucht werde. G.R. Ploberger bemerkt, die Gemeinde

habe seinerzeit beschlossen, für die Versuchs- Anstalt 1000 fl zu bewilligen, nicht mehr und nicht weniger, mit diesem Betra- ge solle sie machen, was sie wolle, nach- dem der Gemeinderat ohnehin nicht ein- mal das Recht habe hineinzugehen. Er sei gegen jeden Kreuzer, den die Gemeinde ausgebe, nachdem es ohnehin mit der Sache nichts sei. Der Vorsitzende erwiedert, daß G.R. Ploberger über den Gegenstand nicht informirt zu sein scheine, es sei seiner Zeit vom Ge- meinderate der Beschluß gefaßt worden daß der Bürgermeister die nötigen Auf- schlüße zu geben habe; er sei nun ge- genwärtig noch nicht so weit hergestellt und müße daher noch um einige Nach- sicht bitten, er werde aber sobald als mög- lich dem Gemeinderate die vollkomme- nen Nachweise liefern, worüber der- selbe dann entscheiden könne. Der Ge- genstand aber, den G.R. Ploberger eben berürt habe, stünde heute nicht auf der Tagesordnung. G.R. Ploberger erwiedert, er selbst habe seiner- zeit den Antrag gestellt, daß sich die Gemein- de zu keiner größeren Beitragsleitung als 1000 fl herbeilassen solle, und das sei an- genommen worden. Die Anstalt könne auch um 2 oder 300 fl Holz anschaffen, ihm aber

habe seinerzeit beschlossen, für die VersuchsAnstalt 1000 fl zu bewilligen, nicht mehr und nicht weniger, mit diesem Betrage solle sie machen, was sie wolle, nachdem der Gemeinderat ohnehin nicht einmal das Recht habe hineinzugehen. Er sei gegen jeden Kreuzer, den die Gemeinde ausgebe, nachdem es ohnehin mit der Sache nichts sei. Der Vorsitzende erwiedert, daß G.R. Ploberger über den Gegenstand nicht informirt zu sein scheine, es sei seiner Zeit vom Gemeinderate der Beschluß gefaßt worden daß der Bürgermeister die nötigen Aufschlüße zu geben habe; er sei nun gegenwärtig noch nicht so weit hergestellt und müße daher noch um einige Nachsicht bitten, er werde aber sobald als möglich dem Gemeinderate die vollkommenen Nachweise liefern, worüber derselbe dann entscheiden könne. Der Gegenstand aber, den G.R. Ploberger eben berürt habe, stünde heute nicht auf der Tagesordnung. G.R. Ploberger erwiedert, er selbst habe seinerzeit den Antrag gestellt, daß sich die Gemeinde zu keiner größeren Beitragsleitung als 1000 fl herbeilassen solle, und das sei angenommen worden. Die Anstalt könne auch um 2 oder 300 fl Holz anschaffen, ihm aber

sei leid um das Geld. Vice-Bürgermeister Gschaider verweist hierüber auf den seinerzeitigen Gemeinderatsbeschluß, wodurch sich die Gemeinde zur Bestellung der Beheitzung verpflichtet habe; im vorliegenden Falle habe sich aber eben gerade der Bürgermeister gegen den zustarken Verbrauch von Heitzmateriale aufgehalten. G.R. Mayr möchte unter Hinweis auf den Umstand, daß es heiße, es wurden hinsichtlich des Kolenverbrauchs von der Anstalt große Anforderungen gemacht, um die Bekanntgabe ersuchen, wie viele Kolen selbe verbraucht. Referent G. R. Pointner erwiedert, daß die Anstalt pr Woche 200 Kilo Koaks begere, wovon 5 Räume geheitzt würden, darunter das große Arbeitszimmer, hinsichtlich dessen die Direction angebe, daß überdies die Fenster schlecht seien. Die Direction habe sich auch an den Fabrikanten Gebart in Wien gewendet, um dessen Ansicht über den Verbrauch von Heitzungsmateriale einzuholen, der sich auch dahin ausgesprochen habe, daß 2 Füllungen, eine mit 15 Kilo Koaks genügen, daher pr Tag 30 K Koaks aufgebraucht würden.

sei leid um das Geld. Vice-Bürgermeister Gschaider verweist hierüber auf den seinerzeitigen Gemein- deratsbeschluß, wodurch sich die Gemeinde zur Bestellung der Beheitzung verpflich- tet habe; im vorliegenden Falle habe sich aber eben gerade der Bürgermeister ge- gen den zustarken Verbrauch von Heitzma- teriale aufgehalten. G.R. Mayr möchte unter Hinweis auf den Umstand, daß es heiße, es wurden hinsicht- lich des Kolenverbrauchs von der Anstalt große Anforderungen gemacht, um die Be- kanntgabe ersuchen, wie viele Kolen selbe verbraucht. Referent G. R. Pointner erwiedert, daß die Anstalt pr Woche 200 Kilo Koaks begere, wovon 5 Räume geheitzt würden, darunter das große Arbeitszimmer, hinsichtlich des- sen die Direction angebe, daß überdies die Fenster schlecht seien. Die Direction habe sich auch an den Fabrikanten Gebart in Wien gewendet, um dessen Ansicht über den Verbrauch von Heitzungsmateriale einzuholen, der sich auch dahin ausgespro- chen habe, daß 2 Füllungen, eine mit 15 Kilo Koaks genügen, daher pr Tag 30 K Koaks aufgebraucht würden.

G.R. Peyerl fürt an, er habe gehört, daß es im betreffenden Vertrage heißen solle, daß die Gemeinde nur teilweise die Beheit- zung zu beschaffen hätte, und zwar nur für einzelne und nicht für alle Lokalitä- ten. Der Vorsitzende entgegnet, daß die gesamm- te Beheitzung die Gemeinde angehe und nur die Feuerungs Anlagen zum Werk- stätten Betriebe von der Gemeinde nicht beizustellen sei. Er glaube, daß der Gemeinderat vollkommen beruhigt sein könne, indem er in der Sache ge- naue Untersuchung pflegen und in Kürze hierüber Bericht erstatten werde. G.R. Pointner giebt bekannt, daß bisher von Seite der Gemeinde 750 Kilo directe u. von der Gasfabrik 1250 Kilo Koaks für die Anstalt bezogen und auch bereits verwen- det worden seien. G.R. Gründer glaubt, daß der Diener der Anstalt keinen Anspruch auf Beheitzung habe. G.R. Mayr wünscht die Verlesung des Schrei- bens der Anstalts-Direktion, wovon je- doch mit Rücksicht auf dessen Länge Um- gang genommen wird.

G.R. Peyerl fürt an, er habe gehört, daß es im betreffenden Vertrage heißen solle, daß die Gemeinde nur teilweise die Beheitzung zu beschaffen hätte, und zwar nur für einzelne und nicht für alle Lokalitäten. Der Vorsitzende entgegnet, daß die gesammte Beheitzung die Gemeinde angehe und nur die Feuerungs Anlagen zum Werkstätten Betriebe von der Gemeinde nicht beizustellen sei. Er glaube, daß der Gemeinderat vollkommen beruhigt sein könne, indem er in der Sache genaue Untersuchung pflegen und in Kürze hierüber Bericht erstatten werde. G.R. Pointner giebt bekannt, daß bisher von Seite der Gemeinde 750 Kilo directe u. von der Gasfabrik 1250 Kilo Koaks für die Anstalt bezogen und auch bereits verwendet worden seien. G.R. Gründer glaubt, daß der Diener der Anstalt keinen Anspruch auf Beheitzung habe. G.R. Mayr wünscht die Verlesung des Schreibens der Anstalts-Direktion, wovon jedoch mit Rücksicht auf dessen Länge Umgang genommen wird.

Hiernach wird der Antrag der Section zum Beschluße erhoben. - Z. 985. II. Section 6. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. Die Bier-Consumtion in Steyr im Jare 1878 war folgende: Hectl. Liter a. Erzeugung in Steyr 21989 90 3/10 b Einfur in Steyr 19424 41 zusammen 41414 - 31 3/10 davon ab die Ausfur aus dem Stadtbezirke pr 12812 - 22/100 ergiebt sich die Consumtion in in Steyr mit 28602 31 8/100 weniger als im Jare 1877 und 5118 3 82/100 welcher Ausfall seinen Grund in der nun 2703 Hctl. 9 6/10 Ltr. geringeren Erzeugung und um 957 Hctl. 36 3/10 Ltr. sich verminderten Bier-Einfür, dagegen um 1457 Hctl. 58 Ltr. gestiegenen Bier-Ausfur hat. Der Ertrag der 30 % Verzerungs-Steuer-Gemeinde Zuschläge für durchaus 12° Bier mit 60 12/100 xr vom Hectlit war: a. von der Erzeugung in Steyr 13220 fl 5 1/2 xr b. " " Einfur fremden Bieres 11678 9 zusammen also 24898 fl 14 ½ xr und nach Abzug der diesfälligen Rückzalung für die Ausfur als 10° Bier mit 50.1 xr von Hectl. pr 6412 60 verbleibt ein Netto-Ertrag von 18485 fl 54 1/2 xr um 2936 fl 55 xr weniger als anno 1877.

Hiernach wird der Antrag der Section zum Beschluße erhoben. - Z. 985. II. Section 6. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. Die Bier-Consumtion in Steyr im Jare 1878 war folgende: Hectl. Liter a. Erzeugung in Steyr 21989 90 3/10 b Einfur in Steyr 19424 41 zusammen 41414 - 31 3/10 davon ab die Ausfur aus dem Stadtbezirke pr 12812 - 22/100 ergiebt sich die Consumtion in in Steyr mit 28602 31 8/100 weniger als im Jare 1877 und 5118 3 82/100 welcher Ausfall seinen Grund in der nun 2703 Hctl. 9 6/10 Ltr. geringeren Erzeugung und um 957 Hctl. 36 3/10 Ltr. sich verminder- ten Bier-Einfür, dagegen um 1457 Hctl. 58 Ltr. gestiegenen Bier-Ausfur hat. Der Ertrag der 30 % Verzerungs-Steuer-Gemein- de Zuschläge für durchaus 12° Bier mit 60 12/100 xr vom Hectlit war: a. von der Erzeugung in Steyr 13220 fl 5 1/2 xr b. " " Einfur fremden Bieres 11678 9 zusammen also 24898 fl 14 ½ xr und nach Abzug der diesfälligen Rückzalung für die Ausfur als 10° Bier mit 50.1 xr von Hectl. pr 6412 60 verbleibt ein Netto-Ertrag von 18485 fl 54 1/2 xr um 2936 fl 55 xr weniger als anno 1877.

Von diesem Betrage sind aber noch die Percepti- ons Kosten für die Einhebung der Verzerungs- Steuer-Gemeinde Zuschläge für die Bier Ein- fur und für die Controlirung der Bier-Ein-, Aus- und Durchfur nach Vorschrift der ge- meindrämtlichen Instruction vom 28. Oktober 1856 an die bei den Einbruch- Stationen aufgestellten Einnemer und controlirenden Schrankenzieher mit je 2% Remuneration von den eingehobenen Geldbeträgen auszuzalen u. zwar bei der I. Station in Aichet: für die eingeho- benen Gemeinde Zuschläge pr 171 fl 85 dem Einnemer Filip Mühlberger 3 fl 44 xr dem Schrankenzieher 3 fl 44 xr II. Station am Schnallen-Tor: für 2511 fl 54 xr dem Einnemer Severin Dunger 50 fl 23 xr Schrankenzieher 50 fl 23 xr III. Station in Ennsdorf: für 2963 fl 4 1/3 xr dem Einnemer J.M. Peteler 59 fl 27 xr Schrankenzieher 59 fl 27 xr IV. & V. Station, Banhof, Schönau: für 6031 fl 65 xr dem Einnemer Franz Begcha 120 fl 63 xr Schrankenzieher 120 fl 63 xr V. Station nächst der Stadtpfarrkirche wo keine Einfur stattgefun- den hat, wäre dem Schranken ziehen für die Controlirung der Latus 467 fl 14 xr

Von diesem Betrage sind aber noch die Perceptions Kosten für die Einhebung der VerzerungsSteuer-Gemeinde Zuschläge für die Bier Einfur und für die Controlirung der Bier-Ein-, Aus- und Durchfur nach Vorschrift der gemeindrämtlichen Instruction vom 28. Oktober 1856 an die bei den EinbruchStationen aufgestellten Einnemer und controlirenden Schrankenzieher mit je 2% Remuneration von den eingehobenen Geldbeträgen auszuzalen u. zwar bei der I. Station in Aichet: für die eingehobenen Gemeinde Zuschläge pr 171 fl 85 dem Einnemer Filip Mühlberger 3 fl 44 xr dem Schrankenzieher 3 fl 44 xr II. Station am Schnallen-Tor: für 2511 fl 54 xr dem Einnemer Severin Dunger 50 fl 23 xr Schrankenzieher 50 fl 23 xr III. Station in Ennsdorf: für 2963 fl 4 1/3 xr dem Einnemer J.M. Peteler 59 fl 27 xr Schrankenzieher 59 fl 27 xr IV. & V. Station, Banhof, Schönau: für 6031 fl 65 xr dem Einnemer Franz Begcha 120 fl 63 xr Schrankenzieher 120 fl 63 xr V. Station nächst der Stadtpfarrkirche wo keine Einfur stattgefunden hat, wäre dem Schranken ziehen für die Controlirung der Latus 467 fl 14 xr

Translatus 467 fl 14 xr Bier- Aus- und Durchfur wieder die bisherige Remuneration anzuweisen mit 10 fl und für eben diese Amtshandlung auch dem Schrankenzieher in der Station I., welcher wegen der geringen Einfur nur 3 fl 44 xr erhalten würde, wieder wie im Vorjare eine solche mit 10 fl ebenso dem dortigen Einnemer Mülberger eine solche mit 10 fl daher Summa der Perceptions-Kosten 297 fl 14 xr welche demnach zur Zalung anzuweisen wären an folgende Percipienten I. Station: in Aichet: dem Einnemer Filip Mülberger 13 fl 44 xr Schranzenz. Josef Moritz 13 fl 44 xr II. Station am Schnallentor: dem Einnemer Sev. Dunger 50 fl 23 xr Schrankenz. Josef Kinz 50 fl 23 xr III. Station in Ennsdorf: dem Einnemer M. Peteler 59 fl 27 xr Schrankenz. Josef Putz 59 fl 27 xr IV. & V. Station am Banhof & Schönau: dem Einnemer Franz Bregha 120 fl 63 xr Latus 366 fl 51 xr

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