Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1879

städt. Sicherheitswache beruhe, welcher lautet: „§. 10. Amtskleidung. Die Sicherheitswache hat im Dienste stets in der Uniform mit dem Dienstzeichen und mit dem Seitengewer, über besondere Anordnung der Gemeinde Vorstehung auch mit dem Feuergewer versehen zu erscheinen, ausgenommen die Fälle, in welchen das Erscheinen in Civilkleidern ausdrücklich angeordnet wird, in diesem Fall müssen die betreffenden Wachmänner mit einer Legitimation versehen sein.“ Nun glaube er, daß das Säbelbayonett ohnehin die Stelle des Seitengewers vertreten könnte; wenn man aber viel leicht darauf hinweisen sollte, daß bei allen Gemeinden für die Sicherheitswachen Säbel gebräuchlich seien und sie daher die Gemeinde Vorstehung für nötig erachte, so könnten die gegenwärtig vorhandenen Säbel in Verwendung bleiben. /: Der Bürgermeister übergiebt den Vorsitz an den Vice-Bürgermeister:/ G.R. Peyrl hält das Beibehalten der bisherigen Säbeln nicht für praktisch, wovon sich jederman überzeugt habe, indem selbe statt dem Manne einen Schutz zu

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