Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 25. Oktober 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll über die XXI. Sitzung des Gemeinde-Rates der Stadt Steyr am 25. Oktober 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Matthias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Josef Haller Franz Ploberger Karl Holub Georg Pointner Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mittheilungen. I. Section: 2. Äusserung der Bürgerschul-Direction wegen definiti- ver

Protokoll über die XXI. Sitzung des Gemeinde-Rates der Stadt Steyr am 25. Oktober 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Matthias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Josef Haller Franz Ploberger Karl Holub Georg Pointner Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. WaldauWenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde, Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mittheilungen. I. Section: 2. Äusserung der Bürgerschul-Direction wegen definiti- ver

Anstellung des Bürgerschuldieners. 3. Rekurs der Josefa Bischof wegen verweigerter ArmenUnterstützung. 4. Rekurs des Alois Kaltenrinner wegen verweigerter Armengeld-Erhöhung. II. Section: 5. Kassaamtsbericht über die Kassagebahrung im September 1878. 6. Kassamtsbericht über die Einhebung des Marktgefälles im Herbste 1878. 7. Lizitations-Protokoll wegen Vermietung des Verschleißgewölbes I beim Bürgerspital. 8. Amtsbericht wegen Auszalung des StadthebammenSustentationsbeitrages für Frau Barbara Faunie. 9. Gesuch des Herrn Johann Wöll pto Einhebung des BierVerzehrungssteuerzuschlages. III. Section: 10. Eingabe des Herrn Guido Schneider wegen Verbesserung der Beleuchtung in der Schweizergasse. 11. Eingabe des Herrn Johann John pto Regulirung des sogenannten Simaderberges. 12. Bauamtsbericht über die Wasserleitung zum ExJesuitengebäude. 13. Bauamtsbericht zur Rechnung des Herrn Franz Arbeshuber für Arbeiten im Rathause. 14. Kostenvoranschlag für Herstellung eines FeuerSignalisirungs-Apparates. IV. Section: 15. Zuschrift der städtischen Armenkommission wegen Ernennung eines Armenvaters für das 20. Viertel. (In vertraulicher Sitzung) 16. Erlaß des kk. Statthalter-Präsidiums pto Errich-

Anstellung des Bürgerschuldieners. 3. Rekurs der Josefa Bischof wegen verweigerter Armen- Unterstützung. 4. Rekurs des Alois Kaltenrinner wegen verweigerter Armengeld-Erhöhung. II. Section: 5. Kassaamtsbericht über die Kassagebahrung im September 1878. 6. Kassamtsbericht über die Einhebung des Marktgefälles im Herbste 1878. 7. Lizitations-Protokoll wegen Vermietung des Ver- schleißgewölbes I beim Bürgerspital. 8. Amtsbericht wegen Auszalung des Stadthebammen- Sustentationsbeitrages für Frau Barbara Faunie. 9. Gesuch des Herrn Johann Wöll pto Einhebung des Bier- Verzehrungssteuerzuschlages. III. Section: 10. Eingabe des Herrn Guido Schneider wegen Verbesse- rung der Beleuchtung in der Schweizergasse. 11. Eingabe des Herrn Johann John pto Regulirung des sogenannten Simaderberges. 12. Bauamtsbericht über die Wasserleitung zum Ex- Jesuitengebäude. 13. Bauamtsbericht zur Rechnung des Herrn Franz Arbes- huber für Arbeiten im Rathause. 14. Kostenvoranschlag für Herstellung eines Feuer- Signalisirungs-Apparates. IV. Section: 15. Zuschrift der städtischen Armenkommission wegen Ernennung eines Armenvaters für das 20. Viertel. (In vertraulicher Sitzung) 16. Erlaß des kk. Statthalter-Präsidiums pto Errich-

tung eines Reserve-Spitales für Militär-Personen. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erfor- derlichen Anzal von Gemeinderats-Mitglie- dern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Einen Erlaß des k.k. Statthalterei-Präsidiums, welcher lautet: „Z 2962 / Praes. — An den Herrn Bürgermeister in Steyr. — Zufolge Erlasses des Herrn Ministerpräsidenten vom 20. Dec. Z. 558/M.P. haben Seine k.u.k. apost. Maje- stät in anerkennenden Rückblicke auf die anläßlich der Mobilisirung eines Theiles des stehenden Heeres und der Landwehren über- all kundgegebene Pflichttreue und patrio- tischen Opferwilligkeit, so wie in allgemei- ner Anerkennung der allenthalben an den Tag getretenen Fürsorge für das Loos der Reservistenfamilien und insbesondere für jenes der Verwundeten und Kranken, das in der anliegenden Verlautbarung enthal- tene Allerhöchste Handschreiben zu erlassen geruht. Indem ich Euer Wolgeboren hievon im hohen Auftrage zur angenehmen Wis- senschaft in die Kenntnis setze, ersuche ich Euer Wolgeboren zugleich, die weiters mitfolgenden Exemplare durch Affigirung zu verlautbaren. — Linz am 23. Okto- ber 1878. — Der k.k. Statthalter Widmann.“ Diese Kundmachung lautet: „Seine k.u.k. apost.

tung eines Reserve-Spitales für Militär-Personen. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. Einen Erlaß des k.k. Statthalterei-Präsidiums, welcher lautet: „Z 2962 / Praes. — An den Herrn Bürgermeister in Steyr. — Zufolge Erlasses des Herrn Ministerpräsidenten vom 20. Dec. Z. 558/M.P. haben Seine k.u.k. apost. Majestät in anerkennenden Rückblicke auf die anläßlich der Mobilisirung eines Theiles des stehenden Heeres und der Landwehren überall kundgegebene Pflichttreue und patriotischen Opferwilligkeit, so wie in allgemeiner Anerkennung der allenthalben an den Tag getretenen Fürsorge für das Loos der Reservistenfamilien und insbesondere für jenes der Verwundeten und Kranken, das in der anliegenden Verlautbarung enthaltene Allerhöchste Handschreiben zu erlassen geruht. Indem ich Euer Wolgeboren hievon im hohen Auftrage zur angenehmen Wissenschaft in die Kenntnis setze, ersuche ich Euer Wolgeboren zugleich, die weiters mitfolgenden Exemplare durch Affigirung zu verlautbaren. — Linz am 23. Oktober 1878. — Der k.k. Statthalter Widmann.“ Diese Kundmachung lautet: „Seine k.u.k. apost.

Majestät haben im anerkennenden Rückblicke auf die anläßlich der Mobilisirung eines Theiles des stehenden Heeres und der Landwehren überall kundgegebene Pflichttreue und patriotische Opferwilligkeit, sowie in Allergnädigster Anerkennung der allenthalben an den Tag getretenen Fürsorge für das Loos der Reservisten Familien und insbesonders für jenes der Verwundeten und Kranken, das nachfolgende Allerhöchste Handschreiben zu erlassen geruht: „ Lieber Fürst Auersperg! Als die politischen Verhältnisse die Mobilmachung eines Theiles des stehenden Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehren im Laufe des Sommers bedingten, war es das erste Mal seit dem Inslebentreten der allgemeinen Wehrpflicht, daß Angehörige aller Stände und Berufsrichtungen unter die Waffen gerufen wurden, um die schwerste ihrer Pflichten als Staatsbürger zu erfüllen. Mit hoher Befriedigung muß ich es anerkennen, daß bei allen Truppenkörper die Einrückung der Reservisten, der Landwehrmänner und Ersatzreserven mit einer Raschheit und Pünktlichkeit erfolgte, welche es ermöglichte, mit einer die Erwartungen übertreffenden Schnelligkeit größere Armeekörper zu mobilisiren, in Kriegsbereitschaft zu setzen und hiedurch die Dauer der Operationen wesentlich abzukürzen. Dieses erfreuliche Resultat gibt erneuert den Beweis von dem regen Pflichtgefühl, von der Opferwillig keit und der Vaterlandsliebe jedes einzelnen,

Majestät haben im anerkennenden Rückblicke auf die anläßlich der Mobilisirung eines Theiles des stehen- den Heeres und der Landwehren überall kundge- gebene Pflichttreue und patriotische Opferwillig- keit, sowie in Allergnädigster Anerkennung der allenthalben an den Tag getretenen Fürsor- ge für das Loos der Reservisten Familien und insbesonders für jenes der Verwundeten und Kranken, das nachfolgende Allerhöchste Handschrei- ben zu erlassen geruht: „ Lieber Fürst Auersperg! Als die politischen Verhältnisse die Mobilmachung eines Theiles des stehenden Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehren im Laufe des Sommers be- dingten, war es das erste Mal seit dem Insle- bentreten der allgemeinen Wehrpflicht, daß Angehörige aller Stände und Berufsrichtungen unter die Waffen gerufen wurden, um die schwerste ihrer Pflichten als Staatsbürger zu er- füllen. Mit hoher Befriedigung muß ich es anerkennen, daß bei allen Truppenkörper die Einrückung der Reservisten, der Landwehr- männer und Ersatzreserven mit einer Rasch- heit und Pünktlichkeit erfolgte, welche es er- möglichte, mit einer die Erwartungen übertref- fenden Schnelligkeit größere Armeekörper zu mobilisiren, in Kriegsbereitschaft zu set- zen und hiedurch die Dauer der Operationen wesentlich abzukürzen. Dieses erfreuli- che Resultat gibt erneuert den Beweis von dem regen Pflichtgefühl, von der Opferwillig keit und der Vaterlandsliebe jedes einzelnen,

durch die allgemeine Wehrpflicht betroffenen Staats- bürgers, gibt jedoch auch den Beweis von dem gu- ten Willen und der Thätigkeit der Gemeinden sowie von der zweckmässigen Einwirkung aller politischen Verwaltungsstellen und Orga- ne, und freudig sehe Ich mich bewogen, Sie zu beauftragen, der gesammten Bevölkerung wie auch den Gemeinde Ämtern und Ihrer Leitung unterstehenden politischen Organen Meine vollste Anerkennung und Meinen Dank auszusprechen. Bei diesem Anlas- se kann Ich es nicht verschweigen, wie wohl es Meinem Herzen thut, in allen Theilen der Monarchie für Unser brave Armee von Neuen die regste Theilname angefacht zu sehen, welche sich vor Allem in der unbegrenzten Opferwilligkeit und Fürsorge für das Loos der Reservisten- familien, insbesondere aber für jenes der Verwundeten und Kranken kundgibt. Ich beauftrage Sie, auch in dieser Hinsicht jetzt schon der Bevölkerung einen kai- serlichen Dank kundzugeben. — Gödöllö am 19. Oktober 1878 - Franz Josef m.p.“ Es gereicht mir zur besonderen Freude, die- se Allergnädigste Kundmachung Sr. Maje- stät des Kaisers zur allgemeinen Kennt- nis zu bringen. Linz, am 23. Oktober 1878. — Der k.k. Statthalter Widmann mp.“ Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11454. b. Einen Erlaß des hohen Landtages, mit wel- chem

durch die allgemeine Wehrpflicht betroffenen Staatsbürgers, gibt jedoch auch den Beweis von dem guten Willen und der Thätigkeit der Gemeinden sowie von der zweckmässigen Einwirkung aller politischen Verwaltungsstellen und Organe, und freudig sehe Ich mich bewogen, Sie zu beauftragen, der gesammten Bevölkerung wie auch den Gemeinde Ämtern und Ihrer Leitung unterstehenden politischen Organen Meine vollste Anerkennung und Meinen Dank auszusprechen. Bei diesem Anlasse kann Ich es nicht verschweigen, wie wohl es Meinem Herzen thut, in allen Theilen der Monarchie für Unser brave Armee von Neuen die regste Theilname angefacht zu sehen, welche sich vor Allem in der unbegrenzten Opferwilligkeit und Fürsorge für das Loos der Reservistenfamilien, insbesondere aber für jenes der Verwundeten und Kranken kundgibt. Ich beauftrage Sie, auch in dieser Hinsicht jetzt schon der Bevölkerung einen kaiserlichen Dank kundzugeben. — Gödöllö am 19. Oktober 1878 - Franz Josef m.p.“ Es gereicht mir zur besonderen Freude, diese Allergnädigste Kundmachung Sr. Majestät des Kaisers zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Linz, am 23. Oktober 1878. — Der k.k. Statthalter Widmann mp.“ Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11454. b. Einen Erlaß des hohen Landtages, mit wel- chem

derselbe bekannt giebt, daß derselbe in seiner Sitzung vom 4. Oktober d.J. beschlossen habe, in die zufolge Gemeinderats-Sitzungsbeschluß vom 6. Juli 1877 eingebrachte Petition um Ausdehnung des Landesgesetzes vom 5. Dezember 1874 über die Breite der Radfelgen von Lastwägen auf Landes- und Bezirkstrassen auf die Gemeindestrassen Steyr nicht eingegangen ist. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11083. c. Nachstehenden Vortrag: „Löblicher Gemeinderat! Wie dem löbl. Gemeinderate bekannt ist, wurde in der Gemeinderats-Sitzung vom 26. Juli d.J. der Bericht des Comité wegen Erbauung eines neuen Armenhauses, mit welchem dasselbe das Ergebnis der zu Gunsten der Erbauung eines neuen Armenhauses, respective für die Verpflegung der Armen eingeleiteten Subscription bekannt gab, zur Kenntnis genommen und die von demselben hiezugestellten Anträge acceptirt. – Diese Anträge giengen, dahin 1. daß die Gemeinde Vorsehung die aufgebrachten Beträge, respective die aus der Sammlung noch einzukassirenden Raten und aushaftenden Leistungen sammt den Original-Subscriptionsisten übernehme, und daß 2. die Gemeinde Vertretung dieses auf Grund eines zwischen derselben und den Delegirten des Comitées zu vereinbarenden Stiftbriefes zu thun bereit sei,

derselbe bekannt giebt, daß derselbe in seiner Sitzung vom 4. Oktober d.J. beschlossen habe, in die zufolge Gemeinderats-Sitzungsbeschluß vom 6. Juli 1877 eingebrachte Petition um Ausdehnung des Landesgesetzes vom 5. De- zember 1874 über die Breite der Radfel- gen von Lastwägen auf Landes- und Be- zirkstrassen auf die Gemeindestrassen Steyr nicht eingegangen ist. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11083. c. Nachstehenden Vortrag: „Löblicher Gemein- derat! Wie dem löbl. Gemeinderate be- kannt ist, wurde in der Gemeinderats-Sit- zung vom 26. Juli d.J. der Bericht des Comité wegen Erbauung eines neuen Armenhau- ses, mit welchem dasselbe das Ergebnis der zu Gunsten der Erbauung eines neuen Ar- menhauses, respective für die Verpflegung der Armen eingeleiteten Subscription be- kannt gab, zur Kenntnis genommen und die von demselben hiezugestellten Anträ- ge acceptirt. – Diese Anträge giengen, dahin 1. daß die Gemeinde Vorsehung die aufgebrachten Beträge, respective die aus der Sammlung noch einzukassirenden Ra- ten und aushaftenden Leistungen sammt den Original-Subscriptionsisten über- nehme, und daß 2. die Gemeinde Vertre- tung dieses auf Grund eines zwischen der- selben und den Delegirten des Comitées zu vereinbarenden Stiftbriefes zu thun bereit sei,

welcher der Hauptsache nach die Bestimmung ent- halten solle, daß der erzielte Betrag und seine Zin- sen als Fond für Erbauung eines ein Armen-Ver- sorgungshauses in Steyr, respective als Fond für die Verpflegung der in denselben untergebrachten Armen zu behandeln sei, daß dieser Betrag aber niemals zu irgend einem anderen Zwecke, auch nicht zur Restaurirung oder Erweiterung der be- reits bestehenden Armen und Versorgungshäuser verwendet werden dürfe, sowie daß jährlich über die Verwaltung dieses Fondes öffentlicher Ausweis gepflogen werde. Zur Durchführung dieser An- träge beschloß der Gemeinderat in der erwähnten Sitzung, die I. Section zu beauftragen, sich mit den Delegirten des Comitées in Betreff der Abfassung des Stiftbriefes auf kurzem Wege ins Einverneh- men zu setzen und das aus den diesfälligen Verhandlungen hervorgehende Schriftstück dem Gemeinderate zur Ratification vorzulegen. Der auf Grund dieses Beschlusses vereinbarte Stift- brief-Entwurf wurde auch mit Gemeinderats- Sitzungsbeschluß vom 9. August d.J. angenommen. Die k.k. Statthalterei, der dieser Stiftbrief als Stif- tungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wurde, erklärte mit hohem Erlasse vom 25. September 1878 Z. 9932 im Prinzipe hiezu ih- re Zustimmung, bezeichnete es jedoch als empfeh- lenswerth, mit dessen Sanction zuzuwarten, bis auch die bereits subscribirten, jedoch noch nicht ein- gezalten Beträge eingeflossen seien. - Nachdem jedoch für diese noch aushaftenden Einzalungen nach

welcher der Hauptsache nach die Bestimmung enthalten solle, daß der erzielte Betrag und seine Zinsen als Fond für Erbauung eines ein Armen-Versorgungshauses in Steyr, respective als Fond für die Verpflegung der in denselben untergebrachten Armen zu behandeln sei, daß dieser Betrag aber niemals zu irgend einem anderen Zwecke, auch nicht zur Restaurirung oder Erweiterung der bereits bestehenden Armen und Versorgungshäuser verwendet werden dürfe, sowie daß jährlich über die Verwaltung dieses Fondes öffentlicher Ausweis gepflogen werde. Zur Durchführung dieser Anträge beschloß der Gemeinderat in der erwähnten Sitzung, die I. Section zu beauftragen, sich mit den Delegirten des Comitées in Betreff der Abfassung des Stiftbriefes auf kurzem Wege ins Einvernehmen zu setzen und das aus den diesfälligen Verhandlungen hervorgehende Schriftstück dem Gemeinderate zur Ratification vorzulegen. Der auf Grund dieses Beschlusses vereinbarte Stiftbrief-Entwurf wurde auch mit GemeinderatsSitzungsbeschluß vom 9. August d.J. angenommen. Die k.k. Statthalterei, der dieser Stiftbrief als Stiftungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wurde, erklärte mit hohem Erlasse vom 25. September 1878 Z. 9932 im Prinzipe hiezu ihre Zustimmung, bezeichnete es jedoch als empfehlenswerth, mit dessen Sanction zuzuwarten, bis auch die bereits subscribirten, jedoch noch nicht eingezalten Beträge eingeflossen seien. - Nachdem jedoch für diese noch aushaftenden Einzalungen nach

den Intentionen der Stifter ein zweijähriger Termin in Aussicht genommen erscheint und daher die Übergabe der bereits eingeflossenen Spenden sich so lange hinausgezogen hätte, so wurde das Comité eingeladen, dieselben schon jetzt der Gemeinde gegen Austausch des vereinbarten Stiftbriefes zur Verwaltung zu übergeben, wogegen sich die Gemeinde Vorstehung verpflichte die oberbehördliche Genehmigung zu dem Stiftbriefe nach Abschluß der Einzalungen einzuholen. Diesem Antrage ertheilte das Comité seine Zustimmung und so wurde dann laut vorliegendem Protokolle die Übergabe der bereits einbezalten Gelder und SubscriptionsBogen an die Gemeinde unter Intervention der Herren Leopold Putz, Georg Arminger, Ludwig Werndl und Anton Mayr als Comité Mitglieder, der Herrn Johann Redl und Leopold Huber als Vertreter der Gemeinde, und des Herrn Gemeine Sekretärs und Herrn Kassendirektors als Zeugen, in meiner Gegenwart am 15. d.M. vorgenommen, der im obigen Sinne modifizirte Stiftbrief gegenseitig unterzeichnet, & hievon ein Exemplar dem Obmanne des Comités Herrn Leopold Putz eingehändigt, während das zweite zu den Akten genommen wurde. Der erlegte Geldbetrag, bestehend in 10694 fl 48 xr baar, 4950 fl Papier & 550 fl Silberrenten, wovon 10,403 fl 98 baar, 4950 fl Papier- & 450 fl Silberrente für den Bau eines neuen Armenhauses, und 290 fl 50 xr baar und 100 fl Silberren te

den Intentionen der Stifter ein zweijähriger Termin in Aussicht genommen erscheint und daher die Übergabe der bereits eingeflossenen Spenden sich so lange hinausgezogen hätte, so wurde das Comité eingeladen, dieselben schon jetzt der Gemeinde gegen Austausch des vereinbarten Stiftbriefes zur Verwaltung zu übergeben, wogegen sich die Gemeinde Vorstehung verpflichte die oberbehördliche Genehmigung zu dem Stift- briefe nach Abschluß der Einzalungen einzu- holen. Diesem Antrage ertheilte das Comité seine Zustimmung und so wurde dann laut vorliegendem Protokolle die Übergabe der be- reits einbezalten Gelder und Subscriptions- Bogen an die Gemeinde unter Intervention der Herren Leopold Putz, Georg Arminger, Lud- wig Werndl und Anton Mayr als Comité Mitglie- der, der Herrn Johann Redl und Leopold Huber als Vertreter der Gemeinde, und des Herrn Ge- meine Sekretärs und Herrn Kassendirektors als Zeugen, in meiner Gegenwart am 15. d.M. vorgenommen, der im obigen Sinne modifi- zirte Stiftbrief gegenseitig unterzeichnet, & hievon ein Exemplar dem Obmanne des Co- mités Herrn Leopold Putz eingehändigt, wäh- rend das zweite zu den Akten genommen wurde. Der erlegte Geldbetrag, bestehend in 10694 fl 48 xr baar, 4950 fl Papier & 550 fl Silber- renten, wovon 10,403 fl 98 baar, 4950 fl Papier- & 450 fl Silberrente für den Bau eines neuen Ar- menhauses, und 290 fl 50 xr baar und 100 fl Silberren te

für die Verpflegung der Armen entfallen, wurde vom städtischen Cassamte übernommen und wurden von dem Baargelde sofort 2 Spar- kassa-Büchel, lautend auf beide Stiftungszwec- ke angekauft, welche nebst den Rentenpa- pieren am 22. Oktober d.J. in der städtischen Depositenkassa hinterlegt wurden. Gleich zei- tig wurde das Cassaamt angewiesen, die fälli- gen Interessen der Rentenpapiere nach Maß- gabe ihrer Widmung in die beiden Sparkassa- büchel jeweilig einzulegen und über diesen Stiftungsfond alljährlich im Monate Jänner separate Rechnung vorzulegen, welche dem Gemeinderate immer zugemittelt werden wird. Weiters wurden die Subscrip- tionsbogen vom Amte übernommen und wird von demselben ein eigener Kataster angelegt, in welchem die Spender mit den gezeichneten Beträgen und die Art der gewünschten Einza- lung verzeichnet werden, um auf Grund dieses Katasters sonach mit der Einhebung dieser Betrage, welche selbstverständlich nach Maßgabe ihres Einganges fruktifizirt werden, vorge- hen zu können. Indem ich dieses dem löbl. Gemeinderate zur gefäl- ligen Wissenschaftsname zur Kenntnis bringe und der Freude Ausdruck gebe, daß durch die opfer- willigen Bemühungen des mehr erwähnten Comités und die stets bewährte Humanität der hiesigen Bewohnerschaft ein so bedeutender Fond für dieses Unternehmen geschaffen wurde,

für die Verpflegung der Armen entfallen, wurde vom städtischen Cassamte übernommen und wurden von dem Baargelde sofort 2 Sparkassa-Büchel, lautend auf beide Stiftungszwecke angekauft, welche nebst den Rentenpapieren am 22. Oktober d.J. in der städtischen Depositenkassa hinterlegt wurden. Gleich zeitig wurde das Cassaamt angewiesen, die fälligen Interessen der Rentenpapiere nach Maßgabe ihrer Widmung in die beiden Sparkassabüchel jeweilig einzulegen und über diesen Stiftungsfond alljährlich im Monate Jänner separate Rechnung vorzulegen, welche dem Gemeinderate immer zugemittelt werden wird. Weiters wurden die Subscriptionsbogen vom Amte übernommen und wird von demselben ein eigener Kataster angelegt, in welchem die Spender mit den gezeichneten Beträgen und die Art der gewünschten Einzalung verzeichnet werden, um auf Grund dieses Katasters sonach mit der Einhebung dieser Betrage, welche selbstverständlich nach Maßgabe ihres Einganges fruktifizirt werden, vorgehen zu können. Indem ich dieses dem löbl. Gemeinderate zur gefälligen Wissenschaftsname zur Kenntnis bringe und der Freude Ausdruck gebe, daß durch die opferwilligen Bemühungen des mehr erwähnten Comités und die stets bewährte Humanität der hiesigen Bewohnerschaft ein so bedeutender Fond für dieses Unternehmen geschaffen wurde,

glaube ich bei diesem Anlasse noch kurz dem Gemeinderate bekannt geben zu sollen, wie hoch sich der für die Erbauung eines neuen Armenhauses der Gemeinde bereits zur Verfügung stehende Fond dermalen belauft. — Für diesen Zweck sind, nemlich bereits vorhanden: 1. in baaren, fruchtbringend angelegt in der Sparkassa a. durch Sammlung des Comités 10403 fl 48 xr b. hiezu ein baarer Überschuß von 3 52 c. Antheil aus dem Sparkasse Reservefond pro 1875 4051 06 d. eingeflossene Interessen hievon 101 27 e. Antheil aus dem Sparkasse Reservefond pro 1876 4562 08 2. In Renten-Papieren a. durch Sammlung des Comitées 5400 — b Stiftung der Frau Elisabeth Dukart deren Verwendung für diesen Zweck mit Erlaß der k. k. Statthalterei vom 25. September 1849 Z. 9932 genehmigt und wovon aus den fälligen Interessen bereits ein Betrag von 1300 fl Nennwerth für die Erfüllung der anderen Stiftungsbedingungen ausgeschieden wurde. 20,000 — 3. Gleichfalls für den Bau eines Armenhauses verwendbar, jedoch dermalen noch mit lebenslänglichem Interessengenuß für Frau Hermine Blaschek behaftet, die 2te Elisabet Dukart' sche Stiftung mit 22,700 —

glaube ich bei diesem Anlasse noch kurz dem Gemein- derate bekannt geben zu sollen, wie hoch sich der für die Erbauung eines neuen Armenhau- ses der Gemeinde bereits zur Verfügung ste- hende Fond dermalen belauft. — Für diesen Zweck sind, nemlich bereits vorhanden: 1. in baaren, fruchtbringend angelegt in der Sparkassa a. durch Sammlung des Comités 10403 fl 48 xr b. hiezu ein baarer Überschuß von 3 〃52 〃 c. Antheil aus dem Sparkasse Re- servefond pro 1875 4051 〃06 〃 d. eingeflossene Interessen hievon 101 〃 27 〃 e. Antheil aus dem Sparkasse Reserve- fond pro 1876 4562 〃 08 〃 2. In Renten-Papieren a. durch Sammlung des Comitées 5400 〃 — 〃 b Stiftung der Frau Elisabeth Dukart deren Verwendung für diesen Zweck mit Erlaß der k. k. Statthal- terei vom 25. September 1849 Z. 9932 genehmigt und wovon aus den fäl- ligen Interessen bereits ein Betrag von 1300 fl Nennwerth für die Erfül- lung der anderen Stiftungsbedin- gungen ausgeschieden wurde. 20,000 〃 — 〃 3. Gleichfalls für den Bau eines Armen- hauses verwendbar, jedoch dermalen noch mit lebenslänglichem Interes- sengenuß für Frau Hermine Bla- schek behaftet, die 2te Elisabet Dukart' sche Stiftung mit 22,700 〃 — 〃

in Renten-Papieren; und 47 fl 40 xr in baaren. 4. die für den Bau des Armenhauses bereits gezeichneten, jedoch erst einzuhebenden Beiträge in Baaren mit 9982 〃 25 〃 und in Renten mit 2050 〃 — 〃 Es beläuft sich daher das ganze Ka- pital für Erbauung eines Armen- hauses auf baar 29,151 〃 56 〃 und in Renten Papieren auf 50,150 fl oder selbe zu einem Kurse von 60% berechnet mit 30,090 〃 — 〃 daher zusammen auf den reel- len Betrag von 59,241 fl 56 xr wovon 19,121 fl 91 xr baar, und 20,000 fl Papier- Renten oder 12,000 fl voller Werth, daher zusammen 31,121 fl 91 xe jeden Tag verfügbar sind, während der Restbetrag theils erst einzuheben ist, theils erst nach dem Ableben der Nutznießerin liquid wird. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11393. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen I. Section 2. (Vice-Bürgermeister Gschaider tritt für diesen Punkt gemäß §. 67 G. S. ab) G.R. Pointner führt an, daß Koloman Gschaider mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom

in Renten-Papieren; und 47 fl 40 xr in baaren. 4. die für den Bau des Armenhauses bereits gezeichneten, jedoch erst einzuhebenden Beiträge in Baaren mit 9982 25 und in Renten mit 2050 — Es beläuft sich daher das ganze Kapital für Erbauung eines Armenhauses auf baar 29,151 56 und in Renten Papieren auf 50,150 fl oder selbe zu einem Kurse von 60% berechnet mit 30,090 — daher zusammen auf den reellen Betrag von 59,241 fl 56 xr wovon 19,121 fl 91 xr baar, und 20,000 fl PapierRenten oder 12,000 fl voller Werth, daher zusammen 31,121 fl 91 xe jeden Tag verfügbar sind, während der Restbetrag theils erst einzuheben ist, theils erst nach dem Ableben der Nutznießerin liquid wird. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11393. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen I. Section 2. (Vice-Bürgermeister Gschaider tritt für diesen Punkt gemäß §. 67 G. S. ab) G.R. Pointner führt an, daß Koloman Gschaider mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates vom

14. Dezember 1877 zum Diener der Bürgerschule mit dem Bemerken angestellt worden sei, daß diese Anstellung bis zum Beginne des nächsten Schuljahres eine provisorische sei und er mit diesem Zeitpunkt unter der Voraussetzung eines befriedigenden Verlaufes dieser Probedienstzeit zur definitiven werde. Mit Rücksicht auf diese Bedingung habe das Amt über das bisherige Verhalten dieses Dieners von der Bürgerschuldirektion eine Äußerung eingeholt, welche dieselbe mit Eingabe vom 15. Oktober 1878 J. 25 erstattet habe. — Referent verließ dieselbe, wonach bestätiget wird, daß sich der provisorische Schuldiener Coloman Gschaider, während der Zeit seiner Dienstleistung an der Bürgerschule, d.i. vom 1. Februar 1878 bis gegenwärtig nicht nur allen demselben obliegenden Verrichtungen gerne und willig unterzogen und dieselben zur Zufriedenheit ausgeführt, sondern auch ein gefälliges, artiges und zuvorkommendes Benehmen gegen die Direktion, das gesammte Lehrpersonale und die Schuljugend an den Tag gelegt, auch während dieser Zeit nie Veranlassung zu einer Klage oder besonderer Unzufriedenheit gegeben habe. Derselbe sei thätig und fleißig, dienstfertig und willig, und eigne sich für diese Stelle vollkommen. Hiezu bemerkt Referent, da nach dem Berichte der löbl. Direktion der hiesigen Bürgerschule

14. Dezember 1877 zum Diener der Bürgerschule mit dem Bemerken angestellt worden sei, daß diese An- stellung bis zum Beginne des nächsten Schuljahres eine provisorische sei und er mit diesem Zeit- punkt unter der Voraussetzung eines befriedi- genden Verlaufes dieser Probedienstzeit zur defi- nitiven werde. Mit Rücksicht auf diese Bedin- gung habe das Amt über das bisherige Verhal- ten dieses Dieners von der Bürgerschuldirek- tion eine Äußerung eingeholt, welche dieselbe mit Eingabe vom 15. Oktober 1878 J. 25 erstattet habe. — Referent verließ dieselbe, wonach bestätiget wird, daß sich der provisorische Schuldiener Colo- man Gschaider, während der Zeit seiner Dienst- leistung an der Bürgerschule, d.i. vom 1. Fe- bruar 1878 bis gegenwärtig nicht nur allen demselben obliegenden Verrichtungen ger- ne und willig unterzogen und dieselben zur Zufriedenheit ausgeführt, sondern auch ein gefälliges, artiges und zuvorkommen- des Benehmen gegen die Direktion, das ge- sammte Lehrpersonale und die Schuljugend an den Tag gelegt, auch während dieser Zeit nie Veranlassung zu einer Klage oder beson- derer Unzufriedenheit gegeben habe. Der- selbe sei thätig und fleißig, dienstfertig und willig, und eigne sich für diese Stelle voll- kommen. Hiezu bemerkt Referent, da nach dem Berichte der löbl. Direktion der hiesigen Bürgerschule

d.d. Steyr 15. Oktober 1878 Z. 25 der provisorische Schul- diener Coloman Gschaider für diese Stelle als voll- kommen geeignet in Betracht genommen wird, so dürfte ihm die definitive Eigenschaft der Ver- liehenen Stelle mit dem Zeitpunkte vom 15. September 1878 durch den löbl. Gemeinderat zuerkannt werden. Beschluß nach Antrag. — Z. 11171. 3. G.R. Pointer referirt über den Rekurs der Josefa Bischof wider den Beschluß der städtischen Armen- Commission vom 7. Oktober d.J., mit welchem de- ren Ansuchen um eine Armen Unterstützung abgewiesen wurde, verließ das ärztliche Gut- achten und stellt nach Erörterung des Sachver- haltes namens der Section den Antrag, der Rekurs der 41 Jahre alten Josefa Bischof sei zu rückzuweisen, weil ihre gänzliche Erwerbsun- fähigkeit nicht vorliege, und bei dem etwai- gen Eintritte derselben in erster Linie der le- bende Ehegatte für den Unterhalt seiner Gat- tin zu sorgen habe. Der Antrag der Section wird angenommen. — Z. 11215. 4. G.R. Poitner referirt über den Rekurs des Alois Kalterinner wider den Beschluß der städt. Armen-Commission vom 7. Oktober d.J. mit welchem seinem Ansuchen um Erhöhung seiner Sondersichenhaus-Pfründe keine Folge gegeben wurde, erörtert den Sachverhalt

d.d. Steyr 15. Oktober 1878 Z. 25 der provisorische Schuldiener Coloman Gschaider für diese Stelle als vollkommen geeignet in Betracht genommen wird, so dürfte ihm die definitive Eigenschaft der Verliehenen Stelle mit dem Zeitpunkte vom 15. September 1878 durch den löbl. Gemeinderat zuerkannt werden. Beschluß nach Antrag. — Z. 11171. 3. G.R. Pointer referirt über den Rekurs der Josefa Bischof wider den Beschluß der städtischen ArmenCommission vom 7. Oktober d.J., mit welchem deren Ansuchen um eine Armen Unterstützung abgewiesen wurde, verließ das ärztliche Gutachten und stellt nach Erörterung des Sachverhaltes namens der Section den Antrag, der Rekurs der 41 Jahre alten Josefa Bischof sei zu rückzuweisen, weil ihre gänzliche Erwerbsunfähigkeit nicht vorliege, und bei dem etwaigen Eintritte derselben in erster Linie der lebende Ehegatte für den Unterhalt seiner Gattin zu sorgen habe. Der Antrag der Section wird angenommen. — Z. 11215. 4. G.R. Poitner referirt über den Rekurs des Alois Kalterinner wider den Beschluß der städt. Armen-Commission vom 7. Oktober d.J. mit welchem seinem Ansuchen um Erhöhung seiner Sondersichenhaus-Pfründe keine Folge gegeben wurde, erörtert den Sachverhalt

und stellt sohin unter Hinweis darauf, daß nach der vorliegenden Erhebungen eine besondere Dürftigkeit des Rekurrenten nicht dargethan sei, namens der Section den Antrag, dem Rekurse nicht stattzugeben. Wird angenommen. — Z. 11163. II. Section. 5. G.R. Leopold Huber referirt über den KassaamtsBericht über den Monat September 1878, wonach sich die Einnahmen in diesem Monat auf 5032 fl 97 xr und die Ausgaben auf 8908 fl 27 xr belaufen haben und für den Monat Oktober ein barer Cassarest mit 4280 fl 15 xr verblieben sei. Hiezu bemerkt Referent, daß das Cassa-Journal durch die G. A. Gründler & Perz geprüft und richtig befunden worden sei, Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11291. 6. G.R. Leopold Huber referirt über den Bericht des städt. Cassa-Amtes, mit welchem dasselbe das finanzielle Ergebnis des Herbstjahrmarktes anzeigt und wonach sich dieses Ergebnis auf 520 fl 45 1/2 xr daher um 30 fl 89 1/2 xr mehr als im Herbst-Jahrmarkt 1877 beziffern. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11310. 7. G.R. Leopold Huber erstattet Bericht über die am 18. Oktober d.J. stattgehabte Lizitation des Verschleiß-Gewölbes I beim Bürgerspital, bei welcher der Schuhhändler Matthäus Dreyer

und stellt sohin unter Hinweis darauf, daß nach der vorliegenden Erhebungen eine besondere Dürftigkeit des Rekurrenten nicht dargethan sei, namens der Section den Antrag, dem Rekurse nicht stattzugeben. Wird angenommen. — Z. 11163. II. Section. 5. G.R. Leopold Huber referirt über den Kassaamts- Bericht über den Monat September 1878, wonach sich die Einnahmen in diesem Monat auf 5032 fl 97 xr und die Ausgaben auf 8908 fl 27 xr belaufen haben und für den Monat Oktober ein barer Cassarest mit 4280 fl 15 xr verblieben sei. Hiezu bemerkt Referent, daß das Cassa-Journal durch die G. A. Gründler & Perz geprüft und rich- tig befunden worden sei, Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11291. 6. G.R. Leopold Huber referirt über den Bericht des städt. Cassa-Amtes, mit welchem dasselbe das finanzielle Ergebnis des Herbstjahrmark- tes anzeigt und wonach sich dieses Ergebnis auf 520 fl 45 1/2 xr daher um 30 fl 89 1/2 xr mehr als im Herbst-Jahrmarkt 1877 beziffern. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11310. 7. G.R. Leopold Huber erstattet Bericht über die am 18. Oktober d.J. stattgehabte Lizitation des Verschleiß-Gewölbes I beim Bürgerspital, bei welcher der Schuhhändler Matthäus Dreyer

als einziger Lizitant erschienen sei, und daß Gewölbe auch um den Ausrufpreis von 135 fl erstanden habe. — Referent stellt namens der Section den An- trag, hiezu die Ratification zu ertheilen. Wird angenommen. — Z. 11239. 8. G.R. Leopold Huber verließ nachstehenden Amtsbericht: „z. Z. 10676 — Löblicher Gemeinderat. Laut Bescheid des Ma- gistrates Steyr vom 8. April 1848 Z. 2178 wurde der Frau Barbara Faunie der damals in Erledigung gekomme- ne Stadthebammen-Sustentationsbeitrag von jährlich 24 fl Conv. Münze gegen dem verliehen, daß selbe den Armen stets sogleich, unverdrossen und unentgeldlich beispringe, und ihnen jede Hilfe an- gedeihen lasse. Nachdem nun aber Barbara Fau- nie in Folge eingetretener Lähmung ihrem Berufe nicht mehr nachgehen kann, nicht mehr in Steyr domizilirt und mit Rücksicht auf ihre Erwerbsun- fähigkeit von der städtischen Armen-Commission seit August d.J. ein Armengeld pr monatlich 5 fl bezieht, so beehrt sich das Amt anläßlich der ih- rerseits erfolgten Überreichung der anliegenden Quittung über den Sustentationsbeitrag als Stadthebamme die Anfrage zu stellen, ob dersel- ber diese Sustentation auch fernerhin ausbezalt wer- den solle. — Steyr am 3. Oktober 1878. — Iglseder.“ Referent stellt hiezu names der Section der An- trag, der Frau Barbara Faunie ihre Bestallung noch bis zu Neujahr 1879 auszuzalen, und deren Stelle nicht wieder zu besetzen.

als einziger Lizitant erschienen sei, und daß Gewölbe auch um den Ausrufpreis von 135 fl erstanden habe. — Referent stellt namens der Section den Antrag, hiezu die Ratification zu ertheilen. Wird angenommen. — Z. 11239. 8. G.R. Leopold Huber verließ nachstehenden Amtsbericht: „z. Z. 10676 — Löblicher Gemeinderat. Laut Bescheid des Magistrates Steyr vom 8. April 1848 Z. 2178 wurde der Frau Barbara Faunie der damals in Erledigung gekommene Stadthebammen-Sustentationsbeitrag von jährlich 24 fl Conv. Münze gegen dem verliehen, daß selbe den Armen stets sogleich, unverdrossen und unentgeldlich beispringe, und ihnen jede Hilfe angedeihen lasse. Nachdem nun aber Barbara Faunie in Folge eingetretener Lähmung ihrem Berufe nicht mehr nachgehen kann, nicht mehr in Steyr domizilirt und mit Rücksicht auf ihre Erwerbsunfähigkeit von der städtischen Armen-Commission seit August d.J. ein Armengeld pr monatlich 5 fl bezieht, so beehrt sich das Amt anläßlich der ihrerseits erfolgten Überreichung der anliegenden Quittung über den Sustentationsbeitrag als Stadthebamme die Anfrage zu stellen, ob derselber diese Sustentation auch fernerhin ausbezalt werden solle. — Steyr am 3. Oktober 1878. — Iglseder.“ Referent stellt hiezu names der Section der Antrag, der Frau Barbara Faunie ihre Bestallung noch bis zu Neujahr 1879 auszuzalen, und deren Stelle nicht wieder zu besetzen.

G.R. Mayr gibt unter Erörterung ihrer dürftigen Lage zu erwägen, ob ihr nicht diese Bestallung auf ihre Lebensdauer zu belassen sei, was vom G.R. Schachiger unterstützt wird. G.R. Holub macht aufmerksam, daß sie bisher darum nicht angesucht habe, daher empfehle er vorläufig den Sections-Antrag zur Annahme, wonach es dem Gemeinderate immer vorbehalten bleibe, später, wenn sie darum ansucht, in irgend einer Form eine Unterstützung zu gewähren. G.R. Peyrl frägt, ob die Stelle einer Stadthebamme nicht wieder besetzt werde, worüber G.R. Pointner auf die diesfalls bestehenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam macht und der Ansicht Ausdruck giebt, daß, wenn der Bürgermeister mit Rücksicht auf die große Anzal der vorhandenen Hebammen eine Wiederbesetzung dieser Stelle nicht für nötig halte, ihm dieses frei stehe. Im Übrigen befürwortet er, sowie Vice-Bürgermeister Gschaider den Sections-Antrag, welcher auch zum Beschlusse erhoben wird. — Z. 10676. 9. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des Herrn Johann Wöll, Bierbrauer in Stadtkirchen, mit welchem derselbe unter Hinweis darauf, daß er nur braunes Bier erzeuge, das Ersuchen stellt, es möge von seinem, nach Steyr eingeführten Bier der 30% Gemeindezuschlag als von einem nur 10 gradigen Bier mit 50 xr pr Hectoliter eingehoben werden.

G.R. Mayr gibt unter Erörterung ihrer dürftigen Lage zu erwägen, ob ihr nicht diese Bestallung auf ihre Lebensdauer zu belassen sei, was vom G.R. Schachiger unterstützt wird. G.R. Holub macht aufmerksam, daß sie bisher darum nicht angesucht habe, daher empfehle er vorläufig den Sections-Antrag zur Annahme, wonach es dem Gemeinderate immer vorbehalten bleibe, später, wenn sie darum ansucht, in irgend einer Form eine Unterstützung zu gewähren. G.R. Peyrl frägt, ob die Stelle einer Stadthebamme nicht wieder besetzt werde, worüber G.R. Pointner auf die diesfalls bestehenden gesetzlichen Bestimmun- gen aufmerksam macht und der Ansicht Ausdruck giebt, daß, wenn der Bürgermeister mit Rück- sicht auf die große Anzal der vorhandenen Hebam- men eine Wiederbesetzung dieser Stelle nicht für nötig halte, ihm dieses frei stehe. Im Übrigen be- fürwortet er, sowie Vice-Bürgermeister Gschai- der den Sections-Antrag, welcher auch zum Beschlus- se erhoben wird. — Z. 10676. 9. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des Herrn Johann Wöll, Bierbrauer in Stadtkirchen, mit wel- chem derselbe unter Hinweis darauf, daß er nur braunes Bier erzeuge, das Ersuchen stellt, es mö- ge von seinem, nach Steyr eingeführten Bier der 30% Gemeindezuschlag als von einem nur 10 gradigen Bier mit 50 xr pr Hectoliter eingehoben werden.

Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Abweisung des Gesuches, nachdem die Berech- nung nicht nach der Gradhältigkeit, sondern nach Hectoliter erfolge. Nach einigen Anfragen um Aufklärung über den Einhebungs-Modus ersucht der Vorsitzende den dem Gesuche beigefügten Amtsbericht zur Vorlesung zu bringen, wonach Referent die- sen Bericht verliest, mit dem ausgeführt wird, daß für die Einhebung des Verzehrungssteuer- Gemeindezuschlages lediglich die Instruction vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 maßgebend sei, welche eine derartige Berechnung dieses Zuschla- ges, wie sie im Gesuche begehrt werde, nicht kenne. Hienach wird der Sections-Antrag zum Beschlus- se erhoben. — Z. 10515. III. Section 10. G.R. Josef Huber verliest eine Eingabe des Herrn Guido Scheider, mit welcher derselbe als Besit- zer der Häuser N° 381 & 382 Schweizergasse die Bitte um Aufstellung einer neuere Gasla- terne in dieser Strasse mit Rücksicht auf deren mangelhafte Beleuchtung stellt; weiters den hiezu vorliegenden Bericht des städt. Bauamtes welcher lautet: „Es ist in der That die Entfernung der Gaslaternen in der Schweizergasse zu groß und es wäre angezeigt, die obere Laterne (mitt- lere) weiter zu versetzen und zwischen dieser und der am städt. Zinshause eine nur Gaslaterne

Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Abweisung des Gesuches, nachdem die Berechnung nicht nach der Gradhältigkeit, sondern nach Hectoliter erfolge. Nach einigen Anfragen um Aufklärung über den Einhebungs-Modus ersucht der Vorsitzende den dem Gesuche beigefügten Amtsbericht zur Vorlesung zu bringen, wonach Referent diesen Bericht verliest, mit dem ausgeführt wird, daß für die Einhebung des VerzehrungssteuerGemeindezuschlages lediglich die Instruction vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 maßgebend sei, welche eine derartige Berechnung dieses Zuschlages, wie sie im Gesuche begehrt werde, nicht kenne. Hienach wird der Sections-Antrag zum Beschlusse erhoben. — Z. 10515. III. Section 10. G.R. Josef Huber verliest eine Eingabe des Herrn Guido Scheider, mit welcher derselbe als Besitzer der Häuser N° 381 & 382 Schweizergasse die Bitte um Aufstellung einer neuere Gaslaterne in dieser Strasse mit Rücksicht auf deren mangelhafte Beleuchtung stellt; weiters den hiezu vorliegenden Bericht des städt. Bauamtes welcher lautet: „Es ist in der That die Entfernung der Gaslaternen in der Schweizergasse zu groß und es wäre angezeigt, die obere Laterne (mittlere) weiter zu versetzen und zwischen dieser und der am städt. Zinshause eine nur Gaslaterne

einzuschalten. Dadurch kann die ganze Schweizergasse bedeutend besser beleuchtet werden. Städt. Bauamt Steyr am 16. Oktober 1878. Bogacky.“ Referent stellt sohin namens der Section den Antrag auf zweckentsprechende Anbringung einer neue Galaterne in dieser Gasse. G.R. Karl von Jäger betont, daß er sich durch persönliche Anschauung die Überzeugung verschafft habe, daß die Beleuchtung in dieser Gasse zwar nicht gerade die beste, aber immerhin genügend sei. Vice-Bürgermeister Gschaider vertritt die entgegengesetzte Ansicht und behauptet, es gebe fast nirgends eine so schlechte Beleuchtung, wie in dieser Gasse, wobei überdies zu beachten sei, daß dieselbe von der arbeitenden Bevölkerung stark frequentirt werde, und daß eine gute Beleuchtung um so nothwendiger sei, als die Strasse ohnehin sich in einem schlechten Zustande befinde. G.R. Wenhart glaubt, daß die Schuld der ungenügenden Beleuchtung nicht so sehr in dem Mangel an Laternen, sondern mehr in der Krümmung der Strasse liege, welche das Leuchten der vorhandenen Laterne hindere. Im übrigen erklärt er sich für den SectionsAntrag, der auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 11890.

einzuschalten. Dadurch kann die ganze Schweizer- gasse bedeutend besser beleuchtet werden. Städt. Bauamt Steyr am 16. Oktober 1878. Bogacky.“ Referent stellt sohin namens der Section den Antrag auf zweckentsprechende Anbringung einer neue Galaterne in dieser Gasse. G.R. Karl von Jäger betont, daß er sich durch persön- liche Anschauung die Überzeugung verschafft habe, daß die Beleuchtung in dieser Gasse zwar nicht gerade die beste, aber immerhin genügend sei. Vice-Bürgermeister Gschaider vertritt die entge- gengesetzte Ansicht und behauptet, es gebe fast nirgends eine so schlechte Beleuchtung, wie in dieser Gasse, wobei überdies zu beachten sei, daß dieselbe von der arbeitenden Bevölke- rung stark frequentirt werde, und daß ei- ne gute Beleuchtung um so nothwendiger sei, als die Strasse ohnehin sich in einem schlech- ten Zustande befinde. G.R. Wenhart glaubt, daß die Schuld der unge- nügenden Beleuchtung nicht so sehr in dem Man- gel an Laternen, sondern mehr in der Krüm- mung der Strasse liege, welche das Leuch- ten der vorhandenen Laterne hindere. Im übrigen erklärt er sich für den Sections- Antrag, der auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 11890.

11. G.R. Josef Huber verliest die Eingabe des Herrn Johann John, Hausbesitzers Nro. 58 Steyrdorf, mit welcher derselbe die Anzeige erstattet, daß der Simader Berg im unteren Ort wegen des schlech- ten Zustandes der dortigen Stadtmauer gefähr- lich zu befahren sei, und sich zugleich behufs Min- derung der Steilheit und Erweiterung der Stras- senstrecke bereit erklärt, einen Theil von sei- nem zu obigen Hause gehörigen Gartengrund unentgeldlich abzutreten; weiters den hiezu vom Bauamte erstatteten Bericht, welcher lau- tet. An der vorerwähnten Mauer ist auf einer kurzen Strecke die Verkleidung des Felsen schad- haft, welche ausgebessert werden müßte, was auch in der nächsten Woche veranlaßt wird. Was die Strasse anbelangt, so ist eine Regulirung des Gefälles nicht thunlich und durch Erweiterung der Strasse mit Benützung des Gartens von Herrn John wird dem Übelstande, welcher darin be- steht, daß die Ausfahrt auf den Quai zu scharf ist, nicht abgeholfen. Es müßte nur der Quai auf dieser Stelle erbreitert und erhöht werden, was jedoch nicht die Sache der Gemeinde, sondern des Ärars ist. — Nachdem diese Ausfahrt wirklich sehr gefährlich ist, wovon sich der Gefertigte per- sönlich überzeugt hat, so wäre es angezeigt, entsprechende Schritte zu thun. Städt. Bauamt Steyr am 16. Oktober 1878. — Bogacki.“ Referent bemerkt hinzu: „Was die Schadhaftigkeit der Mauer anbelangt, so ist selbe bereits zur Ausbesserung in Angriff genommen. — Was

11. G.R. Josef Huber verliest die Eingabe des Herrn Johann John, Hausbesitzers Nro. 58 Steyrdorf, mit welcher derselbe die Anzeige erstattet, daß der Simader Berg im unteren Ort wegen des schlechten Zustandes der dortigen Stadtmauer gefährlich zu befahren sei, und sich zugleich behufs Minderung der Steilheit und Erweiterung der Strassenstrecke bereit erklärt, einen Theil von seinem zu obigen Hause gehörigen Gartengrund unentgeldlich abzutreten; weiters den hiezu vom Bauamte erstatteten Bericht, welcher lautet. An der vorerwähnten Mauer ist auf einer kurzen Strecke die Verkleidung des Felsen schadhaft, welche ausgebessert werden müßte, was auch in der nächsten Woche veranlaßt wird. Was die Strasse anbelangt, so ist eine Regulirung des Gefälles nicht thunlich und durch Erweiterung der Strasse mit Benützung des Gartens von Herrn John wird dem Übelstande, welcher darin besteht, daß die Ausfahrt auf den Quai zu scharf ist, nicht abgeholfen. Es müßte nur der Quai auf dieser Stelle erbreitert und erhöht werden, was jedoch nicht die Sache der Gemeinde, sondern des Ärars ist. — Nachdem diese Ausfahrt wirklich sehr gefährlich ist, wovon sich der Gefertigte persönlich überzeugt hat, so wäre es angezeigt, entsprechende Schritte zu thun. Städt. Bauamt Steyr am 16. Oktober 1878. — Bogacki.“ Referent bemerkt hinzu: „Was die Schadhaftigkeit der Mauer anbelangt, so ist selbe bereits zur Ausbesserung in Angriff genommen. — Was

jedoch die Regulirung des sogenannten SimaderBerges anbelangt, kann selbst bei Abtretung eines Theiles vom Gartengrund, nichts Zweckentsprechendes hergestellt werden, da der Ennquai, welcher dem hohen Wasserärar gehört, für diesen Zweck viel zu tief liegt, daher auf Abweisung dieses Gesuches die Section den Antrag stelle." Beschluß nach Antrag. — Z. 11140. 12. G.R. Josef Huber verliest den Bericht des städtischen Bauamtes über die zufolge GemeinderatsSitzungsbeschluß vom 4. Oktober 1878 vorgenommene Untersuchung der Wasserleitung zum Ex-Jesuitengebäude, welcher lautet: „Nach gepflogener Untersuchung dieser Wasserleitung stellte sich heraus, daß die Ergiebigkeit der Quelle bei dem jetzigen schlechten Zustande der Leitung und der Brunnenstube, und besonders derjenigen Strecke vom Hause des Herrn Ferdinand Edelbauer in der Kirchengasse bis zum Ex-Jesuiten-Gebäude nicht konstatirbar ist. Es müßte daher vor Allem die Leitung und die Brunnenstube ausgebessert werden, damit man vom Wasserverluste in Folge der vorerwähnten Mängel gesichert ist, und erst dann könnte die Ergiebigkeit der Quelle geprüft und aus dem Erfolge dieser Prüfung geschlossen werden, ob man die Abzapfung in den Pfarrhof gestatten könnte. Der jetzige Zustand der Leitung, besonders derjenige Theil vom Hause des Herrn Edelbauer bis zum Ex-Jesuitengebäude liefert kein günstiges Resultat.

jedoch die Regulirung des sogenannten Simader- Berges anbelangt, kann selbst bei Abtretung eines Theiles vom Gartengrund, nichts Zweckent- sprechendes hergestellt werden, da der Ennquai, welcher dem hohen Wasserärar gehört, für diesen Zweck viel zu tief liegt, daher auf Abweisung dieses Gesuches die Section den Antrag stelle." Beschluß nach Antrag. — Z. 11140. 12. G.R. Josef Huber verliest den Bericht des städti- schen Bauamtes über die zufolge Gemeinderats- Sitzungsbeschluß vom 4. Oktober 1878 vorgenom- mene Untersuchung der Wasserleitung zum Ex-Jesuitengebäude, welcher lautet: „Nach gepflo- gener Untersuchung dieser Wasserleitung stellte sich heraus, daß die Ergiebigkeit der Quelle bei dem jetzigen schlechten Zustande der Lei- tung und der Brunnenstube, und besonders derjenigen Strecke vom Hause des Herrn Fer- dinand Edelbauer in der Kirchengasse bis zum Ex-Jesuiten-Gebäude nicht konstatirbar ist. Es müßte daher vor Allem die Leitung und die Brun- nenstube ausgebessert werden, damit man vom Wasserverluste in Folge der vorerwähnten Män- gel gesichert ist, und erst dann könnte die Ergie- bigkeit der Quelle geprüft und aus dem Erfolge dieser Prüfung geschlossen werden, ob man die Abzapfung in den Pfarrhof gestatten könnte. Der jetzige Zustand der Leitung, besonders derje- nige Theil vom Hause des Herrn Edelbauer bis zum Ex-Jesuitengebäude liefert kein günstiges Resultat.

Nach Aussage des Brunnengräbers müßte die Leitung vom Hause des Edelbauer bis zum Ex-Jesuiten Ge- bäude beinahe ganz und gemacht werden, da die hölzenen Röhren größtentheils schlecht sein dürften, um welchen Falle es angezeigt wäre, diese Strecke mit eisernen Röhren zu legen, was cirka 500 550 fl. kosten wurde. — Städt. Bauamt Steyr, am 15. Oktober 1878. — Bogacki.“ Referent stellt auf Grund dessen namens der Section den Antrag, diesen Gegenstand auf das nächste Jahr zu vertagen. Der Vorsitzende erörtert des Näheren den Sachver- halt und bemerkt, daß sich eben heuer mit Rück- sicht auf die bereits vorgeschrittene Jahreszeit nichts mehr machen lasse, daher die Section die weiteren Erhebungen aufs nächste Frühjahr zu vertagen beantrage. Vice-Bürgermeister Gschaider bezeichnet es als wünschenswerth, im Ex-Jesuitengebäude einen ordentlichen Wasserzufluß zu haben und spricht sich daher gegen die Vertagung aus. Er macht hiebei auch aufmerksam, daß Herr Josef Reder, welcher dort einen Pferdestall gemietet habe gleichfalls Interesse an der Herstellung der Was- serleitung habe, und daher vielleicht zu einer Beitragsleistung sich herbeilassen wurde; daher bei dem Umstande, als auch hiezu der Herr Vor- stadtpfarrer herbeigezogen wurde, auf die Gemeinde nicht mehr so viel entfalle.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2