Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1878

vorzugsweise durch Bestellung eigener Vereins-Re- servespitäler mit einem Belagsräume von mindestens 20 Betten, dann durch die ausgie- bige Mitbenützung bereits bestehender Zivil- heilanstalten erreicht wurde, während die Übergabe von Militär-Personen in geringerer Anzal zur Privat-Pflege an einzelne Familien oder Personen, sowol aus sanitären, als administrativen Grün- den nur bei Reconvaleszeiten und aus- nahmsweise auch bei einzelnen Schwerver- wundeten eine bedingungsweise An- wendung finden kann. Behufs Erzie- lung eines gleichmässigen Vorganges bei der Unterbringung Kranker, & Verwun- deter in der freiwilligen Sanitätspflege und zur thunlichsten Vereinfachung und Be- schleunigung der diesbezüglichen Verhand- lungen wurden von Seite des k.k. Reichs- Kriegs-Ministeriums mit dem Ministerium für Landesvertheidigung kommissionell zweckentsprechende Bestimmungen ver- einbart, welche durch das Normal-Verord- nungsblatt für das kk. Heer (46 Stück vom 21. v.M.) kundgemacht und gleichzeitig in Form einer Broschüre gedruckt wurden, um dieselben den weiterten Kreisen der Be- völkerung zur Kenntnis zu bringen, weil nur durch eine solche Verlautbarung, die an- gestrebte Unterstützung geschaffen wer- den kann. Indem ich Euer Wolgeboren in

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