Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1878

welcher der Hauptsache nach die Bestimmung ent- halten solle, daß der erzielte Betrag und seine Zin- sen als Fond für Erbauung eines ein Armen-Ver- sorgungshauses in Steyr, respective als Fond für die Verpflegung der in denselben untergebrachten Armen zu behandeln sei, daß dieser Betrag aber niemals zu irgend einem anderen Zwecke, auch nicht zur Restaurirung oder Erweiterung der be- reits bestehenden Armen und Versorgungshäuser verwendet werden dürfe, sowie daß jährlich über die Verwaltung dieses Fondes öffentlicher Ausweis gepflogen werde. Zur Durchführung dieser An- träge beschloß der Gemeinderat in der erwähnten Sitzung, die I. Section zu beauftragen, sich mit den Delegirten des Comitées in Betreff der Abfassung des Stiftbriefes auf kurzem Wege ins Einverneh- men zu setzen und das aus den diesfälligen Verhandlungen hervorgehende Schriftstück dem Gemeinderate zur Ratification vorzulegen. Der auf Grund dieses Beschlusses vereinbarte Stift- brief-Entwurf wurde auch mit Gemeinderats- Sitzungsbeschluß vom 9. August d.J. angenommen. Die k.k. Statthalterei, der dieser Stiftbrief als Stif- tungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wurde, erklärte mit hohem Erlasse vom 25. September 1878 Z. 9932 im Prinzipe hiezu ih- re Zustimmung, bezeichnete es jedoch als empfeh- lenswerth, mit dessen Sanction zuzuwarten, bis auch die bereits subscribirten, jedoch noch nicht ein- gezalten Beträge eingeflossen seien. - Nachdem jedoch für diese noch aushaftenden Einzalungen nach

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