Ratsprotokoll vom 20. März 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 20. März 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die IX. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 30. März 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende, Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Samuel Mauß Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Franz Ploberger Karl Holub Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger von Waldau Franz Schachinger Franz Jäger von Waldau Franz Tomitz Wenzl Wenhart Der Schriftführer Gemeinde-Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung: I. Section 1. 2. 3. Verification der Gemeinderals Walen aus den drei Walkörpern.

Raths-Protokoll über die IX. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 30. März 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende, Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Samuel Mauß Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Franz Ploberger Karl Holub Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger von WaldauFranz Schachinger Franz Jäger von WaldauFranz Tomitz Wenzl Wenhart Der Schriftführer Gemeinde-Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung: I. Section 1. 2. 3. Verification der Gemeinderals Walen aus den drei Walkörpern.

4. Rekurs des Herrn Anton Plochberger, wider eine Entscheidung der Gemeinde-Vorstehung pto Bauführung. III. Section 5. Offert für Brennholz-Lieferung. 6. 7. Offerte für die Kanalisirung von Wieserfeld. IV. Section 8. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Besetzung der Armenvaterstelle für das 12. Viertel. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt vor Übergang zur Tagesordnung nachfolgende Zuschrift der General-Direktion der Kronprinz Rudolfsbahn zur Verlesung: „Z. 3730/IV An die Gemeinde-Vorstehung Steyr. In Erwiederung der geschätzten Zuschrift vom 27. Februar 1878. Z. 2393 beehren wir uns mitzutheilen, daß allerdings rücksichtlich des Miethverhältnisses des Administrations-Gebäudes zwischen dessen Eigenthümer Herrn Josef Werndl und uns Differenzen zu Tage treten, welche, insoferne sie nicht eine friedliche Begleichung finden, die Frage der Unterbringung unserer Betriebs-Direktion in eine andere Lokalität nahe legen

4. Rekurs des Herrn Anton Plochberger, wider eine Entscheidung der Gemeinde-Vorste- hung pto Bauführung. III. Section 5. Offert für Brennholz-Lieferung. 6. 7. Offerte für die Kanalisirung von Wieser- feld. IV. Section 8. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Besetzung der Armenvaterstelle für das 12. Viertel. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konsta- tirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemeinde- rats-Mitgliedern und bringt vor Über- gang zur Tagesordnung nachfolgende Zu- schrift der General-Direktion der Kron- prinz Rudolfsbahn zur Verlesung: „Z. 3730/IV An die Gemeinde-Vorstehung Steyr. In Er- wiederung der geschätzten Zuschrift vom 27. Februar 1878. Z. 2393 beehren wir uns mitzutheilen, daß allerdings rücksicht- lich des Miethverhältnisses des Administra- tions-Gebäudes zwischen dessen Eigen- thümer Herrn Josef Werndl und uns Differenzen zu Tage treten, welche, insoferne sie nicht eine friedliche Be- gleichung finden, die Frage der Unter- bringung unserer Betriebs-Direktion in eine andere Lokalität nahe legen

würden. - Das gegenwärtige Stadium der Auseinandersetzung gestattet uns jedoch nicht sofort näher auf den freundlichen Antrag einzugehen, anderweitige von der ver- ehrten Stadtgemeinde angebotene Ubika- tionen zur Unterbringung der Bureaus zu verwenden, nachdem einem derar- tigen Übereinkommen auch unserer- seits Erhebungen vorhergehen müßten, für deren Vornahme der Zeitpunkt der- malen noch nicht eingetreten ist. Wien, am 19. März 1848 der General-Di- rektor: Morawitz.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß dieses Vor- liegende Schreiben ihn veranlaßt habe, jene Schritte zu machen, zu welchen ihn der Ge- meinderat mit Sitzungsbeschluß vom 25. Februar d.J. ermächtigt habe. Er habe sich da- her persönlich nach Wien begeben und nichts unversucht gelassen, um die Verlegung der Betriebs-Direktion von Steyr, die die Gemeinde schwer treffen würde, von ihr ab- zuwenden. Die maßgebenden Persönlich- keiten, an die er sich in dieser Richtung gewendet habe, hätten ihm denn auch ganz entschieden zugesagt, daß unter allen Verhältnissen, ob es bei der Kündigung des gegenwärtigen Betriebs-Direktions- Gebäudes verbleibe, oder ob selbe rück- gängig gemacht werde, die Betriebs-Di- rection ferner in Steyr belaßen werde.

würden. - Das gegenwärtige Stadium der Auseinandersetzung gestattet uns jedoch nicht sofort näher auf den freundlichen Antrag einzugehen, anderweitige von der verehrten Stadtgemeinde angebotene Ubikationen zur Unterbringung der Bureaus zu verwenden, nachdem einem derartigen Übereinkommen auch unsererseits Erhebungen vorhergehen müßten, für deren Vornahme der Zeitpunkt dermalen noch nicht eingetreten ist. Wien, am 19. März 1848 der General-Direktor: Morawitz.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß dieses Vorliegende Schreiben ihn veranlaßt habe, jene Schritte zu machen, zu welchen ihn der Gemeinderat mit Sitzungsbeschluß vom 25. Februar d.J. ermächtigt habe. Er habe sich daher persönlich nach Wien begeben und nichts unversucht gelassen, um die Verlegung der Betriebs-Direktion von Steyr, die die Gemeinde schwer treffen würde, von ihr abzuwenden. Die maßgebenden Persönlichkeiten, an die er sich in dieser Richtung gewendet habe, hätten ihm denn auch ganz entschieden zugesagt, daß unter allen Verhältnissen, ob es bei der Kündigung des gegenwärtigen Betriebs-DirektionsGebäudes verbleibe, oder ob selbe rückgängig gemacht werde, die Betriebs-Direction ferner in Steyr belaßen werde.

Selbstverständlich wäre es jedoch der Generaldirektion lieber, wenn der Rudolfsbahn das bisherige Gebäude auch fernerhin zur Verfügung gestellt bliebe. Er habe es daher übernommen, mit Herrn Josef Werndl, wenn derselbe von seiner Reise nach Steyr zurückkehre, diesfalls Rücksprache zu pflegen und ihn zu bitten, daß er der Gemeinde aus diesem Übelstand helfe; würde er ihn dazu nicht bewegen können, dann müße eben die Gemeinde das Opfer bringen, für die Unterbringung der Betriebs-Direction in ihre Zinshäuser, wie dies beschlossen sei, zu sorgen, sowie die Bequartirung der in diesen Häusern wohnhaften 9 Beamtenfamilien zu übernehmen, jedenfalls könne der Gemeinderat die Versicherung entgegen nehmen, daß die Betriebs-Direction der Kronprinz Rudolfsbahn in Steyr verbleibe (bravo!) und es freue ihn, heute diese Mit¬ theilung machen zu können. Auch in anderer Richtung habe er seine Schritte gethan, um sonstige Angelegenheiten, bei denen die Gemeinde interessirt erscheint, wie hinsichtlich der VersuchsWerkstätte und der Schulen, zu einer günstigen Austragung zu bringen und behalt er sich vor, hierüber demnächst eingehender Mittheilungen zu machen. Vorläufig könne er nur bemerken, daß er in den Erwartungen, die er an seine Wiener Reise geknüpft, weit übertroffen

Selbstverständlich wäre es jedoch der General- direktion lieber, wenn der Rudolfsbahn das bisherige Gebäude auch fernerhin zur Verfügung gestellt bliebe. Er habe es daher übernommen, mit Herrn Josef Werndl, wenn derselbe von seiner Reise nach Steyr zurückkehre, diesfalls Rücksprache zu pflegen und ihn zu bitten, daß er der Gemeinde aus diesem Übelstand helfe; wür- de er ihn dazu nicht bewegen können, dann müße eben die Gemeinde das Opfer bringen, für die Unterbringung der Betriebs-Direction in ihre Zinshäuser, wie dies beschlossen sei, zu sorgen, sowie die Bequartirung der in diesen Häusern wohnhaften 9 Beamtenfamilien zu übernehmen, jedenfalls könne der Ge- meinderat die Versicherung entgegen nehmen, daß die Betriebs-Direction der Kronprinz Rudolfsbahn in Steyr verbleibe (bravo!) und es freue ihn, heute diese Mit¬ theilung machen zu können. Auch in anderer Richtung habe er seine Schritte gethan, um sonsti- ge Angelegenheiten, bei denen die Gemeinde interessirt erscheint, wie hinsichtlich der Versuchs- Werkstätte und der Schulen, zu einer günstigen Austragung zu bringen und behalt er sich vor, hierüber demnächst eingehender Mittheilungen zu machen. Vorläufig könne er nur bemer- ken, daß er in den Erwartungen, die er an seine Wiener Reise geknüpft, weit übertroffen

worden, und daß ihm alles gelungen sei, was er mit dieser Reise bezweckt habe. (bravo!) G.R. Gschaider stellt den Antrag, der Gemeinde- Rath möge dem Bürgermeister für die Mü- he, deren er sich zum Wohle der Gemeinde mit diesen Schritten unterzogen habe, den Dank durch Aufstehen von den Sitzen votiren. (Ge- schieht) Der Vorsitzende dankt für diese Kundgebung und erklärt, er betrachte dieses nur für seine Schul- digkeit und Pflicht, nachdem er die Ehre habe an der Spitze der Gemeinde zu stehen; es gereiche ihm zur Freude, wenn es ihm ge- gönnt sei, durch sein Wirken der Stadt Steyr nützen zu können. Hienach wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. 2. 3. G.R. Pointer referirt in Angelegen- heit der Verifikation der Gemeinderats- wahlen und erklärt in dieser Richtung eini- ge allgemeine Bemerkungen machen zu müßen, bevor er die Prüfungsresultate der Section zum Vortrag bringe. Referent gibt sohin den Wortlaut der § 21 & 25 des Gemeinde-Statutes bekannt, wel- che über das persönliche Wahlrecht, und die Wal mittelst Vollmacht handeln und betont, daß hinsichtlich dieses Rechtes die Männer gegenüber den

worden, und daß ihm alles gelungen sei, was er mit dieser Reise bezweckt habe. (bravo!) G.R. Gschaider stellt den Antrag, der GemeindeRath möge dem Bürgermeister für die Mühe, deren er sich zum Wohle der Gemeinde mit diesen Schritten unterzogen habe, den Dank durch Aufstehen von den Sitzen votiren. (Geschieht) Der Vorsitzende dankt für diese Kundgebung und erklärt, er betrachte dieses nur für seine Schuldigkeit und Pflicht, nachdem er die Ehre habe an der Spitze der Gemeinde zu stehen; es gereiche ihm zur Freude, wenn es ihm gegönnt sei, durch sein Wirken der Stadt Steyr nützen zu können. Hienach wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. 2. 3. G.R. Pointer referirt in Angelegenheit der Verifikation der Gemeinderatswahlen und erklärt in dieser Richtung einige allgemeine Bemerkungen machen zu müßen, bevor er die Prüfungsresultate der Section zum Vortrag bringe. Referent gibt sohin den Wortlaut der § 21 & 25 des Gemeinde-Statutes bekannt, welche über das persönliche Wahlrecht, und die Wal mittelst Vollmacht handeln und betont, daß hinsichtlich dieses Rechtes die Männer gegenüber den

Frauen im Nachtheile sich befänden; letztere könnten nemlich das Walrecht mittelst Vollmacht ausüben, ob sie in Steyr anwesend seien oder nicht, oder ob sie krank liegen; dieses Recht stünde den Männern nicht zu; das sei ein Mangel, welcher jedoch im Wortlaute des Gemeinde-Statutes begründet und dem gegenwärtig nicht abzuhelfen sei. Was die Wahl mittelst Vollmacht bezüglich jener Personen, die in öffentlichen Geschäften abwesend seien, betreffe, was hauptsächlich bei den Beamten der Kronprinz Rudolfsbahn vorkomme, so müße er bemerken, daß auf den bezüglichen Vollmachten nicht bestätigt erscheine, daß dieselben wirklich in öffentlichen Geschäften abwesend seien, in den Vorjahren sei diese Bemerkung ausdrücklich der Vollmacht beigerückt gewesen und könne er das Unterlassen des Beisetzens dieser Bemerkung nicht für legal erkennen. Das Gemeinde-Statut verlange weiters ausdrücklich die Ausstellung der Vollmacht in gesetzlicher Form. Eine in gesetzlicher Form ausgestellte Vollmacht sei nun seines Erachtens nur die jenige, welche von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben sei, welche weiters den Namen des Bevollmächtigten enthalte, und die endlich ausdrücklich auf den Wahlact laute. Bei Durchsicht der Vollmachten, welche diesmal in Unmaße vorliegen, habe

Frauen im Nachtheile sich befänden; letztere könnten nemlich das Walrecht mittelst Voll- macht ausüben, ob sie in Steyr anwesend sei- en oder nicht, oder ob sie krank liegen; dieses Recht stünde den Männern nicht zu; das sei ein Mangel, welcher jedoch im Wortlaute des Gemeinde-Statutes begründet und dem gegenwärtig nicht abzuhelfen sei. Was die Wahl mittelst Vollmacht bezüglich jener Personen, die in öffentlichen Geschäften abwe- send seien, betreffe, was hauptsächlich bei den Beamten der Kronprinz Rudolfsbahn vorkom- me, so müße er bemerken, daß auf den bezüglichen Vollmachten nicht bestätigt erschei- ne, daß dieselben wirklich in öffentlichen Ge- schäften abwesend seien, in den Vorjahren sei diese Bemerkung ausdrücklich der Vollmacht beigerückt gewesen und könne er das Un- terlassen des Beisetzens dieser Bemerkung nicht für legal erkennen. Das Gemeinde-Sta- tut verlange weiters ausdrücklich die Aus- stellung der Vollmacht in gesetzlicher Form. Eine in gesetzlicher Form ausgestellte Vollmacht sei nun seines Erachtens nur die jenige, welche von dem Aussteller eigen- händig unterschrieben sei, welche weiters den Namen des Bevollmächtigten enthalte, und die endlich ausdrücklich auf den Wahlact laute. Bei Durchsicht der Vollmachten, welche diesmal in Unmaße vorliegen, habe

sich nun herausgestellt, daß Vollmachten, da seien, welche keinen Bevollmächtigten enthalten; diese hätten bereits von der Walkommission ausgeschieden werden sollen, was von der- selben übersehen worden sei. Solche Vollmachten hätten sich 2 vorgefunden; weiters seien Voll- machten vorhanden, hinsichtlich deren man fast mit Gewißheit sagen könne, daß sie nicht von den Aussteller eigenhändig unterschrie- ben worden, daher selbe Falsifikate seien, und als Mißbrauch sich darstellten. In gesetzlicher Form ausgestellte Vollmachten sollten eigent- lich von 2 Zeugen unterfertigt sein, wovon jedoch bisher immer Umgang genommen worden sei, und in welcher Richtung er es dem Gemeinderate überlasse, ob diesfalls der bisherige Modus beibehalten oder eine Ab- änderung getroffen werden solle. Beim III. und I. Walkörper ergäben sich hinsichtlich der Vollmachten allerdings nur wenige Mängel und seien nur einzelne zu beanständen; hingegen käme im II. Walkörper meh- rere mit solchen Mängeln vor, welche auf das Resultat der Wahl offenbar von Ein- fluß seien, und worüber er bei der Be- richterstattung über die Wahl der einzel- nen Walkörper eingehend sprechen werde. Ein weiterer Umstand, den er nicht un- erörtert lassen könne, sei der, daß im I. Walkörper von der Walkommission die Voll- machten nummerirt worden seien; er könne

sich nun herausgestellt, daß Vollmachten, da seien, welche keinen Bevollmächtigten enthalten; diese hätten bereits von der Walkommission ausgeschieden werden sollen, was von derselben übersehen worden sei. Solche Vollmachten hätten sich 2 vorgefunden; weiters seien Vollmachten vorhanden, hinsichtlich deren man fast mit Gewißheit sagen könne, daß sie nicht von den Aussteller eigenhändig unterschrieben worden, daher selbe Falsifikate seien, und als Mißbrauch sich darstellten. In gesetzlicher Form ausgestellte Vollmachten sollten eigentlich von 2 Zeugen unterfertigt sein, wovon jedoch bisher immer Umgang genommen worden sei, und in welcher Richtung er es dem Gemeinderate überlasse, ob diesfalls der bisherige Modus beibehalten oder eine Abänderung getroffen werden solle. Beim III. und I. Walkörper ergäben sich hinsichtlich der Vollmachten allerdings nur wenige Mängel und seien nur einzelne zu beanständen; hingegen käme im II. Walkörper mehrere mit solchen Mängeln vor, welche auf das Resultat der Wahl offenbar von Einfluß seien, und worüber er bei der Berichterstattung über die Wahl der einzelnen Walkörper eingehend sprechen werde. Ein weiterer Umstand, den er nicht unerörtert lassen könne, sei der, daß im I. Walkörper von der Walkommission die Vollmachten nummerirt worden seien; er könne

diesen Vorgang weder billigen noch mißbilligen und überlasse es dem Gemeinderate sich hierüber ein Urtheil zu bilden; nur müße er betonen, daß derselbe im Gemeindestatut nicht begründet sei. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen geht Referent zur Berichterstattung über die Wal der einzelnen Walkörper über und liest: „Der von der Wahlkommission des III. Walkörpers versiegelt übergebene Wahlakt wurde nach § 38 des Gemeinde-Statutes durch die gefertigte Rechtssection geprüft und da keine Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahlen angebracht wurden, so wird dem löblichen Gemeinderate das Ergebnis dieses Walkörpers nachstehend mitgetheilt. Bei der am 15. März 1878 vorgenommenen Wal von drei Mitgliedern des Gemeinderates haben sich 294 Wähler betheiligt, daher die absolute Majorität 148 beträgt. Diese Majorität haben erhalten, Herr Ferdinand Gründler mit 278 Stimmen Herr Josef Peyrl mit 169 Stimmen, Herr Franz Breslmayr mit 153 Stimmen. Die diesem Wahlacte beiliegenden 42 Vollmachten entsprechen fast durchgehends dem bisherigen Modus, und da auch fast keine Anstände sich ergeben haben, so wird die beendete Wahl dem löbl. Gemeinderate zur Bestätigung unterbreitet. - Steyr, 29. März 1878 Gustav Gschaider, K. Holub, Georg

diesen Vorgang weder billigen noch mißbilli- gen und überlasse es dem Gemeinderate sich hierüber ein Urtheil zu bilden; nur müße er betonen, daß derselbe im Ge- meindestatut nicht begründet sei. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen geht Referent zur Berichterstattung über die Wal der einzelnen Walkörper über und liest: „Der von der Wahlkommission des III. Walkörpers versiegelt übergebene Wahl- akt wurde nach § 38 des Gemeinde-Statutes durch die gefertigte Rechtssection geprüft und da keine Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahlen angebracht wurden, so wird dem löblichen Gemeinderate das Ergebnis dieses Walkörpers nachstehend mit- getheilt. Bei der am 15. März 1878 vorge- nommenen Wal von drei Mitgliedern des Gemeinderates haben sich 294 Wähler betheiligt, daher die absolute Majorität 148 beträgt. Diese Majorität haben erhalten, Herr Ferdinand Gründler mit 278 Stimmen Herr Josef Peyrl mit 169 Stimmen, Herr Franz Breslmayr mit 153 Stimmen. Die diesem Wahlacte beiliegenden 42 Vollmach- ten entsprechen fast durchgehends dem bisherigen Modus, und da auch fast keine Anstände sich ergeben haben, so wird die beendete Wahl dem löbl. Gemeinderate zur Bestätigung unterbreitet. - Steyr, 29. März 1878 Gustav Gschaider, K. Holub, Georg

Pointner.“ Referent bemerkt hiezu, daß der mit den min- desten Stimmen gewählte Kanditat 153 Stim- men gehabt habe, während die absolute Majorität 148 betragen habe. Es erscheine daher derselbe mit 5 Stimmen Majorität gewählt, welches Resultat durch die geringen vorliegenden Mängel keine Abänderung erfahre. Der Antrag der Section auf Bestätigung der Wahlen des III. Wahlkörpers wird einstim- mig angenommen. - Z. 3024. G.R. Pointner referirt weiter, indem er liest: „Der versiegelt übernommene Wahlact des II. Wahlkörpers wurde von der gefertigten Rechtssection nach §. 38 des Gemeindestatutes nach Ablauf der Reklamationsfrist geprüft, und wird das Ergebnis dieser Wahl dem löb- lichen Gemeinderate zur weiteren Ent- scheidung nachstehend mitgetheilt: Bei der am 18. März 1878 vorgenommenen Wahl von drei Mitgliedern des Gemeinderates haben 344 Wähler ihre Stimmzettel abgege- ben, daher die absolute Majorität 173 betragt. Diese Majorität haben erhalten: Herr Josef Huber, Maschinenfabrikant mit 319 Stimmen; Herr Josef Haller, Lebzelter, 184 Stimmen, Herr Karl Jäger von Wald- au, Brauereibesitzer, mit 176 Stimmen.

Pointner.“ Referent bemerkt hiezu, daß der mit den mindesten Stimmen gewählte Kanditat 153 Stimmen gehabt habe, während die absolute Majorität 148 betragen habe. Es erscheine daher derselbe mit 5 Stimmen Majorität gewählt, welches Resultat durch die geringen vorliegenden Mängel keine Abänderung erfahre. Der Antrag der Section auf Bestätigung der Wahlen des III. Wahlkörpers wird einstimmig angenommen. - Z. 3024. G.R. Pointner referirt weiter, indem er liest: „Der versiegelt übernommene Wahlact des II. Wahlkörpers wurde von der gefertigten Rechtssection nach §. 38 des Gemeindestatutes nach Ablauf der Reklamationsfrist geprüft, und wird das Ergebnis dieser Wahl dem löblichen Gemeinderate zur weiteren Entscheidung nachstehend mitgetheilt: Bei der am 18. März 1878 vorgenommenen Wahl von drei Mitgliedern des Gemeinderates haben 344 Wähler ihre Stimmzettel abgegeben, daher die absolute Majorität 173 betragt. Diese Majorität haben erhalten: Herr Josef Huber, Maschinenfabrikant mit 319 Stimmen; Herr Josef Haller, Lebzelter, 184 Stimmen, Herr Karl Jäger von Waldau, Brauereibesitzer, mit 176 Stimmen.

Diesem Wahlacte sind 70 Vollmachten angeschlossen, mittelst welchen das Wahlrecht ausgeübt wurde. Bei Prüfung derselben haben sich leider Mängel bemerkbar gemacht, die dem löblichen Gemeinderathe nicht vorenthalten werden können. Bei 2 Vollmachten mangeln die Namen der Bevollmächtigten, eine andere Vollmacht war nicht mit dem wirklichen Vornamen gefertigt, wieder andere Vollmachten haben das nicht unbegründete Bedenken wachgerufen daß dieselben von dem Aussteller gar nicht gefertigt worden sind. Bei diesem Vorgange muß die Gültigkeit der Wahl dem löblichen Gemeinderate anheim gestellt werden. Steyr, 29. März 1878. Gustav Gschaider, K. Holub, Georg Winter.“ Referent bemerkt hiezu, daß, nach dem Herr Karl Jaeger von Waldau, bei einer absoluten Majorität von 173 Stimmen 176 habe, für den Fall, als 4 Vollmachten wirklich gefälscht seien, es in Frage stehe, ob dessen Wahl als gültig angesehen werden könne, weil man nicht wisse, wem diese Vollmachten die Stimmen gegeben hätten. Diese zu beanständigenden Vollmachten lägen hier zur Einsicht des Gemeinderates vor, und wolle er heute vorläufig noch die Namen der Betheiligten verschweigen. Es müßte vorerst vom Amte erhoben werden, ob

Diesem Wahlacte sind 70 Vollmachten angeschlos- sen, mittelst welchen das Wahlrecht ausge- übt wurde. Bei Prüfung derselben haben sich leider Mängel bemerkbar gemacht, die dem löblichen Gemeinderathe nicht vor- enthalten werden können. Bei 2 Voll- machten mangeln die Namen der Bevoll- mächtigten, eine andere Vollmacht war nicht mit dem wirklichen Vornamen gefertigt, wieder andere Vollmachten haben das nicht unbegründete Bedenken wachgerufen daß dieselben von dem Aussteller gar nicht gefertigt worden sind. Bei diesem Vorgange muß die Gültigkeit der Wahl dem löblichen Gemeinderate anheim ge- stellt werden. Steyr, 29. März 1878. Gustav Gschaider, K. Holub, Georg Winter.“ Referent bemerkt hiezu, daß, nach dem Herr Karl Jaeger von Waldau, bei einer absoluten Majorität von 173 Stimmen 176 habe, für den Fall, als 4 Vollmachten wirklich gefälscht seien, es in Frage stehe, ob dessen Wahl als gültig angesehen werden könne, weil man nicht wisse, wem diese Vollmachten die Stimmen gegeben hätten. Diese zu be- anständigenden Vollmachten lägen hier zur Einsicht des Gemeinderates vor, und wolle er heute vorläufig noch die Namen der Betheiligten verschweigen. Es müßte vorerst vom Amte erhoben werden, ob

diese zweifelhaften Vollmachten wirklich mit jenen Mängeln behaftet seien, welche die Prüfungs-Commission entdeckt habe; stelle sich durch diese Untersuchung heraus, daß mehr als 4 Vollmachten wirklich nicht von den Ausstellern selbst unterschrieben wor- den seien, oder daß ihnen sonst an- dere Mängel anhaften, welche die Gil- tigkeit der Vollmacht, als nicht zulässig erscheinen lassen, so müße hinsichtlich des drittgewählten nothwendiger Weise eine Neuwahl veranlaßt oder eine andere Be- stimmung getroffen werden. Auf jenen Kandidaten, welcher 184 Stimmen erhal- ten habe, dürften die Mängel keinen Ein- fluß mehr haben. G.R. Leopold Huber bemerkt, es wäre Sache der Wahlkommission gewesen, diese Unre- gelmäßigkeiten hintanzuhalten, worauf G.R. Pointer entgegnet, daß man der Wahl- Commission nur den Vorwurf machen könne, daß sie 2 Vollmachten, welche kei- nen Bevollmächtigten enthalten, angenommen, statt selbe sofort zurück gewiesen haben den weiterer Umstand, daß auf mehreren Vollmachten die Unterschriften nicht echt seien, könne man ihr nicht zur Last legen, weil das nicht Gegenstand ihrer Beurthei- lung sei. G.R. Reder stellt den Antrag, es sei hinsichtlich

diese zweifelhaften Vollmachten wirklich mit jenen Mängeln behaftet seien, welche die Prüfungs-Commission entdeckt habe; stelle sich durch diese Untersuchung heraus, daß mehr als 4 Vollmachten wirklich nicht von den Ausstellern selbst unterschrieben worden seien, oder daß ihnen sonst andere Mängel anhaften, welche die Giltigkeit der Vollmacht, als nicht zulässig erscheinen lassen, so müße hinsichtlich des drittgewählten nothwendiger Weise eine Neuwahl veranlaßt oder eine andere Bestimmung getroffen werden. Auf jenen Kandidaten, welcher 184 Stimmen erhalten habe, dürften die Mängel keinen Einfluß mehr haben. G.R. Leopold Huber bemerkt, es wäre Sache der Wahlkommission gewesen, diese Unregelmäßigkeiten hintanzuhalten, worauf G.R. Pointer entgegnet, daß man der WahlCommission nur den Vorwurf machen könne, daß sie 2 Vollmachten, welche keinen Bevollmächtigten enthalten, angenommen, statt selbe sofort zurück gewiesen haben den weiterer Umstand, daß auf mehreren Vollmachten die Unterschriften nicht echt seien, könne man ihr nicht zur Last legen, weil das nicht Gegenstand ihrer Beurtheilung sei. G.R. Reder stellt den Antrag, es sei hinsichtlich

der beanständeten Vollmachten durch das Amt durch Einvernehmung der betreffenden Partheien die Untersuchung zu pflegen und hierüber dem Gemeinderate Bericht zu erstatten. Es sei dies um so nothwendiger, weil sonst bei den künftigen Wahlen derartige Unfüge noch mehr zunehmen würden. Der Vorsitzende schließt sich dieser Ansicht an und betont, daß jede Wahl illusorisch würde, wenn solche Unfuge vorkämen. Durch die Annahme des Antrages des G.R. Reder würde zugleich für die Zukunft derartige Fälle möglichst hintangehalten, schon im Vorjahre seien derartige Fälle vorgekommen, von denen man damals habe Umgang nehmen können, nachdem sie auf das Stimmenverhältnis ohne Einfluß gewesen seien, heuer sei dies hingegen nicht der Fall. Referent betont gleichfalls, daß heuer diese Unregelmässigkeiten auf das Resultat der Wahlen von entschiedenem Einfluße seien, weil die Stimmenmehrheit eine sehr geringe sei, und daher eine engere Wahl wahrscheinlich nothwendig gewesen wäre. G.R. Mauß glaubt, daß, nachdem die Wahl-

der beanständeten Vollmachten durch das Amt durch Einvernehmung der betreffenden Partheien die Untersuchung zu pflegen und hierüber dem Gemeinderate Bericht zu erstatten. Es sei dies um so nothwen- diger, weil sonst bei den künftigen Wah- len derartige Unfüge noch mehr zuneh- men würden. Der Vorsitzende schließt sich dieser Ansicht an und betont, daß jede Wahl illusorisch wür- de, wenn solche Unfuge vorkämen. Durch die Annahme des Antrages des G.R. Reder würde zugleich für die Zukunft derartige Fälle möglichst hintangehalten, schon im Vorjahre seien derartige Fälle vor- gekommen, von denen man damals habe Umgang nehmen können, nachdem sie auf das Stimmenverhältnis ohne Einfluß ge- wesen seien, heuer sei dies hingegen nicht der Fall. Referent betont gleichfalls, daß heuer diese Unregelmässigkeiten auf das Resultat der Wahlen von entschiedenem Einfluße seien, weil die Stimmenmehrheit eine sehr geringe sei, und daher eine engere Wahl wahrscheinlich nothwendig gewesen wäre. G.R. Mauß glaubt, daß, nachdem die Wahl-

Commission mit ihrem Amte eine Vertrauens- Stelle übernommen habe, die sie mit ihrem besten Willen durchgeführt hätte, man dieselbe mit einer weiteren Untersuchung nicht beschämen solle. Der Vorsitzende erwiedert, daß von einer Beschämung der Wahlkommission gar nicht die Rede sein könne; dieselbe kenne oft die Wähler gar nicht und könne daher um so weniger wissen, ob einer schreiben könne oder nicht; auch sei die Zeit der Vorname der Wahlhandlung viel zu kurz, als daß sich die Commission in eine eingehende Prüfung einlassen könnte. Er verweist auf das Gemeindestatut, welches es dem Gemein- derate zur Pflicht mache, über die Richtigkeit der Wahl zu entscheiden. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Reder mit grosser Majorität angenommen und beschlossen, die Gültig- keit der Wahl des II. Wahlkörpers bis zur Beendigung der Untersuchung in Suspense zu belassen, wonach der Vorsitzende den Wunsch ausspricht, daß sich die gemachten Beanständigungen, als nicht vorhanden erweisen möchten, um nicht neuen Zwiespalt in die Gemeinde zu bringen. - Z. 3173 G.R. Pointer referirt weiters, indem er liest:

Commission mit ihrem Amte eine VertrauensStelle übernommen habe, die sie mit ihrem besten Willen durchgeführt hätte, man dieselbe mit einer weiteren Untersuchung nicht beschämen solle. Der Vorsitzende erwiedert, daß von einer Beschämung der Wahlkommission gar nicht die Rede sein könne; dieselbe kenne oft die Wähler gar nicht und könne daher um so weniger wissen, ob einer schreiben könne oder nicht; auch sei die Zeit der Vorname der Wahlhandlung viel zu kurz, als daß sich die Commission in eine eingehende Prüfung einlassen könnte. Er verweist auf das Gemeindestatut, welches es dem Gemeinderate zur Pflicht mache, über die Richtigkeit der Wahl zu entscheiden. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Reder mit grosser Majorität angenommen und beschlossen, die Gültigkeit der Wahl des II. Wahlkörpers bis zur Beendigung der Untersuchung in Suspense zu belassen, wonach der Vorsitzende den Wunsch ausspricht, daß sich die gemachten Beanständigungen, als nicht vorhanden erweisen möchten, um nicht neuen Zwiespalt in die Gemeinde zu bringen. - Z. 3173 G.R. Pointer referirt weiters, indem er liest:

„Der versiegelt übernommene Wahlakt des I. Wahlkörpers würde von der gefertigten Rechtssection nach §. 38 des Gemeindestatutes nach Ablauf der Reklamationsfrist geprüft, und wird das Ergebnis dieser Wahl dem löblichen Gemeinderate zur Entscheidung über die Gültigkeit desselben mitgetheilt. Bei der am 20. März 1878 vorgenommenen Wahl zweier Mitglieder des Gemeinderates haben sich 328 Wähler betheiliget, und es beträgt die absolute Majorität 165. Diese Majorität haben erhalten: Herr Gustav Gschaider mit 31 Stimmen, Herr Franz Ploberger mit 182 Stimmen. Die diesem Wahlacte beiliegenden 38 Stück Vollmachten sind fast durchgehends korekt, und beeinflussen in keiner Weise das vorliegende Wahlergebnis. Steyr am 29. März 1878. Gustav Gschaider, K. Holub, Georg Pointner.“ Referent empfiehlt sohin die Wahlen des 7. Wahlkörpers zur Genehmigung. Einhelliger Beschluß nach Antrag. - Z. 3263. 4. G.R. Pointer verliest den Rekurs des Herrn Anton Plochberger wider eine Entscheidung der Gemeinde-Vorstehung, mit welcher demselben anläßlich der Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer Wagenremise im Hofraume seiner in Voglsang

„Der versiegelt übernommene Wahlakt des I. Wahlkörpers würde von der gefertig- ten Rechtssection nach §. 38 des Gemeindesta- tutes nach Ablauf der Reklamationsfrist geprüft, und wird das Ergebnis dieser Wahl dem löblichen Gemeinderate zur Entscheidung über die Gültigkeit desselben mitgetheilt. Bei der am 20. März 1878 vor- genommenen Wahl zweier Mitglieder des Gemeinderates haben sich 328 Wähler betheiliget, und es beträgt die absolute Ma- jorität 165. Diese Majorität haben erhal- ten: Herr Gustav Gschaider mit 31 Stimmen, Herr Franz Ploberger mit 182 Stimmen. Die diesem Wahlacte beiliegenden 38 Stück Vollmachten sind fast durchgehends korekt, und beeinflussen in keiner Weise das vor- liegende Wahlergebnis. Steyr am 29. März 1878. Gustav Gschaider, K. Holub, Georg Point- ner.“ Referent empfiehlt sohin die Wahlen des 7. Wahlkörpers zur Genehmigung. Einhelliger Beschluß nach Antrag. - Z. 3263. 4. G.R. Pointer verliest den Rekurs des Herrn Anton Plochberger wider eine Ent- scheidung der Gemeinde-Vorstehung, mit welcher demselben anläßlich der Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer Wa- genremise im Hofraume seiner in Vogl- sang

gelegenen Häuser die Herstellung einer Dachrin- ne bei derselben als Bedingung gesetzt wird. Referent hebt gegenüber der im Rekurse aufgestellten Behauptung, daß die Wagenweise mitten in seinem Grun- de liege, hervor, daß nach dem vorliegen- den Plane dieselbe allerdings mit der Stirnseite an das dortige Quergäßchen, stosse, nachdem aber mit Rücksicht auf die Lage des Grundes durch das abfließen- de Regenwasser niemand beschädigt werde, so habe die Section geglaubt, es könne von der Herstellung einer Dachrinne ab- gesehen werden und zwar um so eher, wenn Herr Plochberger vielleicht seine Wagenremise um etwas weiter gegen seinen Grund einwärts setze. G.R. Wenhart unterstützt den Sections- Antrag und bemerkt, man solle dem Herrn Plochberger nicht unnötige Aus- lagen machen, nachdem er für die Stadt doch schon vieles gethan. G.R. Holub entgegnet, daß es überhaupt gewiß nie in der Absicht der Gemeinde- Vorstehung gelegen gewesen sei, dem- selben aus persönlichen Rücksichten entgegen zutreten. Früher habe der Bau aus Privatrechtlichen Rücksichten nicht bewilliget werden können, weil

gelegenen Häuser die Herstellung einer Dachrinne bei derselben als Bedingung gesetzt wird. Referent hebt gegenüber der im Rekurse aufgestellten Behauptung, daß die Wagenweise mitten in seinem Grunde liege, hervor, daß nach dem vorliegenden Plane dieselbe allerdings mit der Stirnseite an das dortige Quergäßchen, stosse, nachdem aber mit Rücksicht auf die Lage des Grundes durch das abfließende Regenwasser niemand beschädigt werde, so habe die Section geglaubt, es könne von der Herstellung einer Dachrinne abgesehen werden und zwar um so eher, wenn Herr Plochberger vielleicht seine Wagenremise um etwas weiter gegen seinen Grund einwärts setze. G.R. Wenhart unterstützt den SectionsAntrag und bemerkt, man solle dem Herrn Plochberger nicht unnötige Auslagen machen, nachdem er für die Stadt doch schon vieles gethan. G.R. Holub entgegnet, daß es überhaupt gewiß nie in der Absicht der GemeindeVorstehung gelegen gewesen sei, demselben aus persönlichen Rücksichten entgegen zutreten. Früher habe der Bau aus Privatrechtlichen Rücksichten nicht bewilliget werden können, weil

die Anrainer sich hingegen ausgesprochen hätten; inzwischen sei aber in dieser Hinsicht ein Ausgleich erzielt worden. Der Vorsitzende erörtert den Standpunkt, den die Gemeinde-Vorstehung in der vorliegenden Angelegenheit eingenommen und der mit Rücksicht auf die vorliegenden Vorentscheidungen eine andere Verfügung derselben nicht ermöglicht habe. Der Bau sei ihm ja nicht versagt, sondern es sei bloß eine Bedingung gestellt worden, gegen die zu rekuriren ihm ohnehin freigestanden sei. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 2501 II. Section Der Vorsitzende bemerkt, daß nach Zusammenstellung der Tagesordnung ein Ansuchen des Gendarmerie-Commandos um fernere Überlassung des NeuthorGebäudes zur Unterbringung des hiesigen Postens auf Grund der bisherigen Bedingungen als dringlich eingelangt sei, welches er daher heute zu erledigen ersuche. G.R. Leopold Huber stellt nach Erörterung des Sachverhaltes namens der II. Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat

die Anrainer sich hingegen ausgesprochen hät- ten; inzwischen sei aber in dieser Hinsicht ein Ausgleich erzielt worden. Der Vorsitzende erörtert den Standpunkt, den die Gemeinde-Vorstehung in der vorliegenden Angelegenheit eingenom- men und der mit Rücksicht auf die vorlie- genden Vorentscheidungen eine andere Verfügung derselben nicht ermöglicht habe. Der Bau sei ihm ja nicht versagt, son- dern es sei bloß eine Bedingung gestellt worden, gegen die zu rekuriren ihm ohnehin freigestanden sei. Der Antrag der Section wird angenom- men. - Z. 2501 II. Section Der Vorsitzende bemerkt, daß nach Zusam- menstellung der Tagesordnung ein Ansu- chen des Gendarmerie-Commandos um fernere Überlassung des Neuthor- Gebäudes zur Unterbringung des hiesi- gen Postens auf Grund der bisherigen Bedingungen als dringlich eingelangt sei, welches er daher heute zu erledi- gen ersuche. G.R. Leopold Huber stellt nach Erörterung des Sachverhaltes namens der II. Section den Antrag, der löbl. Gemeinderat

wolle den mit dem k.k. Gendarmerie-Com- mando bestehenden Miethvertrag we- gen Überlassung des Neuthor-Gebäudes unter der Beibehaltung des bisherigen Pachtzinses pr. jährlich 340 fl und der übri- gen Vertrags-Bedingungen wieder erneuern. Beschluß nach Antrag. - Z. 3540. III. Section 5. G.R. Reder führt an, daß wegen Über- nahme der ausgeschriebenen Brennholz- Lieferung nur ein Offert von Herrn Karl Huber eingelangt sei, welches er verliest und womit derselbe sich um die ausgeschriebene Lieferung bewirbt, in- dem er den Preis des harten Holzes pr Raummeter mit 4 fl 45 xr und des weichen mit 3 fl 50 xr stellt. Referent bemerkt hinzu, daß, nachdem ein weiteres Offert nicht eingelangt sei, und der gestellte Preis den Verhältnissen entspreche die Secti- on den Antrag stelle, die Holzlieferung dem Herrn Karl Huber zu überlassen. Über die Bemerkung des G.R. Gschaider, daß er den Preis des Holzes gegenüber jenen im früheren Jahren gezalten bei dem veränderten Masse nicht ge- nau beurtheilen könne, spricht der Vorsitzende die Ansicht und den Wunsch aus

wolle den mit dem k.k. Gendarmerie-Commando bestehenden Miethvertrag wegen Überlassung des Neuthor-Gebäudes unter der Beibehaltung des bisherigen Pachtzinses pr. jährlich 340 fl und der übrigen Vertrags-Bedingungen wieder erneuern. Beschluß nach Antrag. - Z. 3540. III. Section 5. G.R. Reder führt an, daß wegen Übernahme der ausgeschriebenen BrennholzLieferung nur ein Offert von Herrn Karl Huber eingelangt sei, welches er verliest und womit derselbe sich um die ausgeschriebene Lieferung bewirbt, indem er den Preis des harten Holzes pr Raummeter mit 4 fl 45 xr und des weichen mit 3 fl 50 xr stellt. Referent bemerkt hinzu, daß, nachdem ein weiteres Offert nicht eingelangt sei, und der gestellte Preis den Verhältnissen entspreche die Section den Antrag stelle, die Holzlieferung dem Herrn Karl Huber zu überlassen. Über die Bemerkung des G.R. Gschaider, daß er den Preis des Holzes gegenüber jenen im früheren Jahren gezalten bei dem veränderten Masse nicht genau beurtheilen könne, spricht der Vorsitzende die Ansicht und den Wunsch aus

es solle vorerst vom Bauamte eine genaue Berechnung, wie sich der Preis dieses Holzes gegenüber jenem der Vorjahre stelle, dem Gemeinderate vorgelegt werden, welcher dann in seiner nächsten Sitzung über dieses Offert entscheiden könnte. Es wird sohin die Vertagung dieses Gegenstandes im Sinne der vom Vorsitzenden gemachten Bemerkung beschlossen. - Z. 2933. 6. & 7. G.R. Reder führt an, daß wegen Übernahme der Kanalisirungs-Arbeiten in Wieserfeld 2 Offerte eingelaufen sein und zwar von den Baumeister Herrn Franz Arbeshuber und Franz Gerl, welche Referent verliest und wonach ersterer einen 15%, letzterer einen 15 1/2 % Nachlaß gegenüber dem ausgeschriebenen Kostenvoranschlage anbietet. Referent stellt namens der Section unter Hinweis darauf, daß das Offert des Herrn Franz Gerl um 1/4 % billiger sei und im übrigen dem Sinne der Konkursausschreibung vollkommen entspreche, den Antrag, die Ausführung des Kanales dem Herrn Franz Gerl zu übertragen. G.R. Wenhart frägt, ob der Kanal aus Ziegeln oder Steinen hergestellt werde, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß nach dem Plane derselbe aus Steinen herzustellen sei. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 2976 & 3021.

es solle vorerst vom Bauamte eine genaue Berech- nung, wie sich der Preis dieses Holzes gegenüber jenem der Vorjahre stelle, dem Gemeindera- te vorgelegt werden, welcher dann in seiner nächsten Sitzung über dieses Offert entscheiden könnte. Es wird sohin die Vertagung dieses Gegenstan- des im Sinne der vom Vorsitzenden gemach- ten Bemerkung beschlossen. - Z. 2933. 6. & 7. G.R. Reder führt an, daß wegen Über- nahme der Kanalisirungs-Arbeiten in Wie- serfeld 2 Offerte eingelaufen sein und zwar von den Baumeister Herrn Franz Arbeshuber und Franz Gerl, welche Referent verliest und wonach ersterer einen 15%, letzterer ei- nen 15 1/2 % Nachlaß gegenüber dem aus- geschriebenen Kostenvoranschlage anbietet. Referent stellt namens der Section unter Hinweis darauf, daß das Offert des Herrn Franz Gerl um 1/4 % billiger sei und im übrigen dem Sinne der Konkursausschrei- bung vollkommen entspreche, den Antrag, die Ausführung des Kanales dem Herrn Franz Gerl zu übertragen. G.R. Wenhart frägt, ob der Kanal aus Ziegeln oder Steinen hergestellt werde, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß nach dem Plane derselbe aus Steinen herzustellen sei. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 2976 & 3021.

IV. Section 8. G.R. Anton von Jäger führt an, daß Herr Pril- linger in Folge Krankheit um Enthebung von der Stelle eines Armenvaters für das XIII. Vier- tel angesucht und daß die Armen-Commis- sion hiefür den Zuckerbäcker Herrn Max Stra- berger in Vorschlag gebracht habe, und stellt namens der Section den Antrag auf Ge- nehmigung dieses Beschlusses der Armen-Com- mission. Nachdem der Vorsitzende noch bemerkt daß Herr Straberger sich auch bereit erklärt habe, sich diesem Amte zu unterziehenn, wird der Antrag der Section angenommen. Nachdem hienach die Tagesordnung erschöpft er- scheint, ergreift der Vorsitzende das Wort und stellt in Berücksichtigung dessen, daß in Folge der im II. Wahlkörper vorgekom- menen Anstände die Wahlen dieses Wahl- körpers heute hätten noch nicht bestätigt werden können und hierüber noch wei- tere Untersuchungen gepflogen wer- den müssen, an die zur Ausscheidung bestimmten Mitglieder des Gemeinde- rates das Ersuchen, ihre Funktion, als Gemeinderate bis zur Austragung dieses Gegenstandes, respective bis zur Konstituirung des neuen Gemeinderates noch fortzuführen. Hierauf erbittet sich noch G.R. Mauß das Wort

IV. Section 8. G.R. Anton von Jäger führt an, daß Herr Prillinger in Folge Krankheit um Enthebung von der Stelle eines Armenvaters für das XIII. Viertel angesucht und daß die Armen-Commission hiefür den Zuckerbäcker Herrn Max Straberger in Vorschlag gebracht habe, und stellt namens der Section den Antrag auf Genehmigung dieses Beschlusses der Armen-Commission. Nachdem der Vorsitzende noch bemerkt daß Herr Straberger sich auch bereit erklärt habe, sich diesem Amte zu unterziehenn, wird der Antrag der Section angenommen. Nachdem hienach die Tagesordnung erschöpft erscheint, ergreift der Vorsitzende das Wort und stellt in Berücksichtigung dessen, daß in Folge der im II. Wahlkörper vorgekommenen Anstände die Wahlen dieses Wahlkörpers heute hätten noch nicht bestätigt werden können und hierüber noch weitere Untersuchungen gepflogen werden müssen, an die zur Ausscheidung bestimmten Mitglieder des Gemeinderates das Ersuchen, ihre Funktion, als Gemeinderate bis zur Austragung dieses Gegenstandes, respective bis zur Konstituirung des neuen Gemeinderates noch fortzuführen. Hierauf erbittet sich noch G.R. Mauß das Wort

und bemerkt, er habe den ihm gewordenen Auftrage zufolge, die hinter seinem Hause bestandene kleine Mistablagerungsstätte beseitigt, wenn aber nun schon so eine kleine Miststätte sanitätswidrig und feuergefährlich sei, so glaube er, daß viel größere derartige Objecte, deren sich so viele in Steyr und zwar oft mitten zwischen Häusern befinden, um so viel mehr sanitätswidrig und feuergefährlicher sein müß ten. Der Vorsitzende unterbricht den Redner mit dem Bemerken, daß dieses kein Gegenstand sei, der vor das Forum des Gemeinderates gehöre; wenn er eine Beschwerde habe, so solle er dieselbe schriftlich einbringen G.R. Mauß erwiedert, er stelle keinen Antrag, sondern habe diesen Gegenstand nur berühren wollen. Der Vorsitzende bemerkt, es müße mit der Beseitigung solcher Übelstande einmal begonnen werden, G.R. Mauß dürfe nicht glauben, daß der ihm gewordene Auftrag zur Beseitigung der dortigen Miststätte etwa ihm zu trotz geschehen sei. Es sei ihm (Bürgermeister) die Anzeige erstattet worden und es sei nur seine Schuldigkeit und Pflicht, über solche Anzeigen Amt zu

und bemerkt, er habe den ihm gewordenen Auftrage zufolge, die hinter seinem Hau- se bestandene kleine Mistablagerungs- stätte beseitigt, wenn aber nun schon so eine kleine Miststätte sanitätswidrig und feuergefährlich sei, so glaube er, daß viel größere derartige Objecte, deren sich so vie- le in Steyr und zwar oft mitten zwischen Häusern befinden, um so viel mehr sani- tätswidrig und feuergefährlicher sein müß ten. Der Vorsitzende unterbricht den Redner mit dem Bemerken, daß dieses kein Gegenstand sei, der vor das Forum des Gemeindera- tes gehöre; wenn er eine Beschwerde habe, so solle er dieselbe schriftlich einbringen G.R. Mauß erwiedert, er stelle keinen Antrag, sondern habe diesen Gegenstand nur berühren wollen. Der Vorsitzende bemerkt, es müße mit der Beseitigung solcher Übelstande einmal begonnen werden, G.R. Mauß dürfe nicht glauben, daß der ihm gewordene Auftrag zur Beseitigung der dortigen Miststätte etwa ihm zu trotz geschehen sei. Es sei ihm (Bürgermeister) die Anzeige erstattet worden und es sei nur seine Schuldigkeit und Pflicht, über solche Anzeigen Amt zu

handeln und selbe ihrer gesetzlichen Erledigung zuzuführen; überdies habe Herr Mauß an den Gemeinderat rekurirt, welcher die Ver- fügung der Gemeiner Vorstehung bestä- tigt habe. Darauf erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 5 Uhr abends für geschlossen. Die Vorsitzende Franz Tomitz Crammer Gemdth. L.A. Iglseder Schriftführer M.A. Perz

handeln und selbe ihrer gesetzlichen Erledigung zuzuführen; überdies habe Herr Mauß an den Gemeinderat rekurirt, welcher die Verfügung der Gemeiner Vorstehung bestätigt habe. Darauf erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 5 Uhr abends für geschlossen. Die Vorsitzende Franz Tomitz Crammer Gemdth. L.A. Iglseder Schriftführer M.A. Perz

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