Ratsprotokoll vom 20. März 1878

gelegenen Häuser die Herstellung einer Dachrinne bei derselben als Bedingung gesetzt wird. Referent hebt gegenüber der im Rekurse aufgestellten Behauptung, daß die Wagenweise mitten in seinem Grunde liege, hervor, daß nach dem vorliegenden Plane dieselbe allerdings mit der Stirnseite an das dortige Quergäßchen, stosse, nachdem aber mit Rücksicht auf die Lage des Grundes durch das abfließende Regenwasser niemand beschädigt werde, so habe die Section geglaubt, es könne von der Herstellung einer Dachrinne abgesehen werden und zwar um so eher, wenn Herr Plochberger vielleicht seine Wagenremise um etwas weiter gegen seinen Grund einwärts setze. G.R. Wenhart unterstützt den SectionsAntrag und bemerkt, man solle dem Herrn Plochberger nicht unnötige Auslagen machen, nachdem er für die Stadt doch schon vieles gethan. G.R. Holub entgegnet, daß es überhaupt gewiß nie in der Absicht der GemeindeVorstehung gelegen gewesen sei, demselben aus persönlichen Rücksichten entgegen zutreten. Früher habe der Bau aus Privatrechtlichen Rücksichten nicht bewilliget werden können, weil

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2