Ratsprotokoll vom 1. März 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 1. März 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die VIII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 1. März 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Samuel Mauß Emil Göppl Ferdinand Gründler Anton Mayr Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Franz Ploberger Georg Pointner Josef Huber Leopold Huber Josef Reder Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Tomitz Anton Landsiedl Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Tagesordnung I. Section:

Raths-Protokoll über die VIII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 1. März 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Der Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Samuel Mauß Emil Göppl Ferdinand Gründler Anton Mayr Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Franz Ploberger Georg Pointner Josef Huber Leopold Huber Josef Reder Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Tomitz Anton Landsiedl Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Tagesordnung I. Section:

1. Amtsbericht wegen Auslosung von 8 Mitgliedern des Gemeinderates. 2. Amtsvortrag wegen Festsetzung der Wahlkommission und der Wahltage. 3. Entscheidung über die Reklamationen gegen die Gemeinderats-Wählerlisten. 4. Rekurs des Herrn Samuel Mauß wider eine Verfügung der Gemeinde-Vorstehung wegen Beseitigung einer Mistgrube. 5. Amtsbericht wegen Besetzung der Thurmwächterposten. 6. Zuschrift der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr pcto Vereinigung von Neu-Schönau mit dem Stadtgebiete. II. Section: 7. Sectionsbericht über einen GemeindeGrund auf der Gmain. III. Section: 8. Bericht des städt. Bauamtes über den Brennholzbedarf. 9. Sectionsbericht wegen Regelung des Wagenverkehrs in Steyrdorf. 10. Kostenvoranschlag und Detailplan über die Canalisirung von Wieserfeld. IV. Section: 11. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Besetzung der Armenvaterstelle für das 3. Viertel. 12. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Verleihung der Simon Zachhuber'

1. Amtsbericht wegen Auslosung von 8 Mit- gliedern des Gemeinderates. 2. Amtsvortrag wegen Festsetzung der Wahlkommission und der Wahltage. 3. Entscheidung über die Reklamationen ge- gen die Gemeinderats-Wählerlisten. 4. Rekurs des Herrn Samuel Mauß wider eine Verfügung der Gemeinde-Vorste- hung wegen Beseitigung einer Mist- grube. 5. Amtsbericht wegen Besetzung der Thurmwächterposten. 6. Zuschrift der k.k. Bezirkshauptmann- schaft Steyr pcto Vereinigung von Neu-Schönau mit dem Stadtgebiete. II. Section: 7. Sectionsbericht über einen Gemeinde- Grund auf der Gmain. III. Section: 8. Bericht des städt. Bauamtes über den Brennholzbedarf. 9. Sectionsbericht wegen Regelung des Wagenverkehrs in Steyrdorf. 10. Kostenvoranschlag und Detailplan über die Canalisirung von Wieserfeld. IV. Section: 11. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Besetzung der Armenvater- stelle für das 3. Viertel. 12. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Verleihung der Simon Zachhuber'

schen, Seidenstrumpf-Wirkerspfründe. 13. Rekurs des Herrn Franz Dechansreiter, we- gen Armengeldverweigerung. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konsta- tirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit er- forderlichen Anzal von Gemeinderats-Mit- gliedern und bringt hienach 2 Schreiben zur Verlesung, mit welchen das Stadt- und Vorstadt-Pfarramt zu den am 3. März statt- findenden Dank-Gottesdienst anläßlich der Wahl des neuen Papstes Leo XIII einladen. Werden zur Kenntnis genommen. – Z. 2476 & 2477. Hierauf wird zur Tagesordnung überge- gangen. I. Section 1. G.R. Pointner verließ nachstehenden Amts- bericht: „Löblicher Gemeinderat! Nach § 40 Gemein- de-Statut haben alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglieder von ihren Stellen auszuscheiden, welche dann durch Neugewählte aus dem Wahlkörper, von wel- chen die ausscheidenden Mitglieder gewählt worden waren, besetzt werden. – Dieser Austritt hat, nachdem zufolge Auflösung des früheren Gemeinderates eine Neuwahl desselben im August 1876 stattgefunden hat, im Jahre 1877 und heuer nach Entschei- dung des Loses zu geschehen. – Nach dieser Be- stimmung des Gemeinde-Statutes sind hie- nach

schen, Seidenstrumpf-Wirkerspfründe. 13. Rekurs des Herrn Franz Dechansreiter, wegen Armengeldverweigerung. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt hienach 2 Schreiben zur Verlesung, mit welchen das Stadt- und Vorstadt-Pfarramt zu den am 3. März stattfindenden Dank-Gottesdienst anläßlich der Wahl des neuen Papstes Leo XIII einladen. Werden zur Kenntnis genommen. – Z. 2476 & 2477. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. G.R. Pointner verließ nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Nach § 40 Gemeinde-Statut haben alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglieder von ihren Stellen auszuscheiden, welche dann durch Neugewählte aus dem Wahlkörper, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt worden waren, besetzt werden. – Dieser Austritt hat, nachdem zufolge Auflösung des früheren Gemeinderates eine Neuwahl desselben im August 1876 stattgefunden hat, im Jahre 1877 und heuer nach Entscheidung des Loses zu geschehen. – Nach dieser Bestimmung des Gemeinde-Statutes sind hienach

heuer 8 Mitglieder des gegenwärtigen Gemeinderates auszulesen und an deren Stelle die gleiche Zahl auf die Dauer von 3 Jahren neu zu wählen. – Nachdem von den 24 Mitgliedern des Gemeinderates der Bürgermeister Moriz Crammer als im August 1876 gewählt gemäß § 42. Gemeinde-Statut erst im März 1880, die Gemeinderäte: Leopold Huber, Anton Jaeger v. Waldau, Franz Jaeger v. Waldau, Anton Mayr, Mathias Perz, Josef Reder, Johann Redl und Franz Schachinger als im Jahre 1877 auf 3 Jahre gewählt gleichfalls erst im Jahre 1880, und die Gemeinderäte: Franz Hofman, Karl Holub & Samuel Mauß als im Jahre 1877 auf 2 Jahre gewählt, erst im Jahre 1879 aus dem Gemeinderate auszuscheiden haben, so erübrigen zur Auslösung nur die im August 1876 auf die Dauer von 3 Jahren gewählten: Vice-Bürgermeister Karl Edelbauer und die Gemeinderäte, Emil Göppl, Ferdinand Gründler, Gustav Gschaider, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Anton Landsiedl, Franz Ploberger, Georg Pointner, Franz Tomitz, Wenzl Wenhart und Franz Wickhoff, deren Namen daher in die Wahlurne zu geben wären. – Steyr am 22. Februar 1878. – Iglseder.“ Referent empfielt namens der Section den vorgetragenen Modus dem Gemeinderate zur Annahme. – Beschluß nach Antrag und werden bei der hierauf durch die Gemeinderäte Gschaider & Pointner vorgenommenen Auslosung

heuer 8 Mitglieder des gegenwärtigen Gemein- derates auszulesen und an deren Stelle die gleiche Zahl auf die Dauer von 3 Jahren neu zu wählen. – Nachdem von den 24 Mitgliedern des Gemeinderates der Bürgermeister Moriz Crammer als im August 1876 gewählt gemäß § 42. Gemeinde-Statut erst im März 1880, die Gemeinde- räte: Leopold Huber, Anton Jaeger v. Waldau, Franz Jaeger v. Waldau, Anton Mayr, Mathias Perz, Josef Reder, Johann Redl und Franz Schachinger als im Jahre 1877 auf 3 Jahre gewählt gleichfalls erst im Jahre 1880, und die Gemeinderäte: Franz Hofman, Karl Holub & Samuel Mauß als im Jahre 1877 auf 2 Jahre gewählt, erst im Jahre 1879 aus dem Ge- meinderate auszuscheiden haben, so erübrigen zur Auslösung nur die im August 1876 auf die Dauer von 3 Jahren gewählten: Vice-Bür- germeister Karl Edelbauer und die Gemein- deräte, Emil Göppl, Ferdinand Gründler, Gu- stav Gschaider, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Anton Landsiedl, Franz Ploberger, Georg Point- ner, Franz Tomitz, Wenzl Wenhart und Franz Wickhoff, deren Namen daher in die Wahlur- ne zu geben wären. – Steyr am 22. Februar 1878. – Iglseder.“ Referent empfielt namens der Section den vor- getragenen Modus dem Gemeinderate zur Annahme. – Beschluß nach Antrag und wer- den bei der hierauf durch die Gemeinderäte Gschaider & Pointner vorgenommenen Auslosung

nachstehende Gemeinderäte ausgelost: 1. Anton Landsiedl; 2. Ferdinand Gründler; 3. Franz Plober- ger; 4. Josef Huber; 5. Gustav Gschaider; 6. Franz Tomitz; 7. Emil Göppl; 8. Karl Edelbauer. – Z. 2302. 2. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbe- richt: „Löblicher Gemeinderat! Nach § 35 G.St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates durch eige- ne Wahlkommissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Ge- meinderate für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberechtigten Gemeinde-Mitgliedern niederzusetzen sind. – In dieser Beziehung erlaube ich mir unter Hinweis auf die in mei- nem diesfälligen Amtsvortrage vom 9. März 1877 Z. 2690 angeführten Motive dem Ge- meinderat für die bevorstehenden Gemein- derats-Ergänzungswahlen zu Mitgliedern der Wahlkommissionen vorzuschlagen & zwar: a für dem III. Walkörper die Herren: Johann Millner Bahnbeamter, Leopold Osterberger Messerer, Josef Peyrl Gastwirt, Anton Wichtl Zahnarzt und Franz Wittigschlager Gemein- dekanzellist. b für den II. Walkörper die Herren Mathias Brand- stetter Zwirndler, Johann Eidenböck Caffetier, Josef Fent Büchsenmacher, Ferdinand Mayr- hofer Weißwaarenhändler und Anton Men- zinger Goldarbeiter. c für den I. Walkörper die Herren: Friedrich Brandl Kaufmann, Karl Fellerer Kupferschmid,

nachstehende Gemeinderäte ausgelost: 1. Anton Landsiedl; 2. Ferdinand Gründler; 3. Franz Ploberger; 4. Josef Huber; 5. Gustav Gschaider; 6. Franz Tomitz; 7. Emil Göppl; 8. Karl Edelbauer. – Z. 2302. 2. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Nach § 35 G.St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates durch eigene Wahlkommissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Gemeinderate für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberechtigten Gemeinde-Mitgliedern niederzusetzen sind. – In dieser Beziehung erlaube ich mir unter Hinweis auf die in meinem diesfälligen Amtsvortrage vom 9. März 1877 Z. 2690 angeführten Motive dem Gemeinderat für die bevorstehenden Gemeinderats-Ergänzungswahlen zu Mitgliedern der Wahlkommissionen vorzuschlagen & zwar: a für dem III. Walkörper die Herren: Johann Millner Bahnbeamter, Leopold Osterberger Messerer, Josef Peyrl Gastwirt, Anton Wichtl Zahnarzt und Franz Wittigschlager Gemeindekanzellist. b für den II. Walkörper die Herren Mathias Brandstetter Zwirndler, Johann Eidenböck Caffetier, Josef Fent Büchsenmacher, Ferdinand Mayrhofer Weißwaarenhändler und Anton Menzinger Goldarbeiter. c für den I. Walkörper die Herren: Friedrich Brandl Kaufmann, Karl Fellerer Kupferschmid,

Emil Göppl Apotheker, Karl von Koller Eisenhändler und Anton Landsiedl, Weinhändler. – Zu Wahltagen hätte ich mit Zugrundlegung der im § 32 & 34 G.St. festgesetzten Termine in Aussicht genommen und zwar für den III. Wahlkörper den 15., für den II. den 18. und für den I. den 20. März d.J. – Steyr am 23. Februar 1878. Der Bürgermeister Crammer.“ Er empfielt namens der Section die in Vorschlag gebrachten Mitglieder der Walkommission, sowie die anberaumten Wahltage zur gemeinderätlichen Genemigung. – Wird angenommen. Z. 2308. 3. G.R. Pointner verliest die Kundmachung der Gemeinde–Vorstehung vom 31. Jänner 1878 Z. 1407 betreffend die Auflage der Gemeinderats-Wählerlisten und die Einbringung von Reklamationen hingegen & bemerkt, daß innerhalb der gesetzlichen Frist 2 Reklamationen eingelaufen seien, welche er zur Vorlesung bringt, und worüber das Amt nachstehenden Bericht vorgelegt habe (liest) „Löblicher Gemeinderat! Mit der hierämtlichen Kundmachung vom 31. Jänner d.Js. Z. 1407, welche im Sinne des § 33 G.St. durch Zusendung an sämmtliche Hausbesitzer verlautbart wurde, wurde allgemein

Emil Göppl Apotheker, Karl von Koller Ei- senhändler und Anton Landsiedl, Wein- händler. – Zu Wahltagen hätte ich mit Zugrundlegung der im § 32 & 34 G.St. festgesetzten Termine in Aussicht genommen und zwar für den III. Wahl- körper den 15., für den II. den 18. und für den I. den 20. März d.J. – Steyr am 23. Februar 1878. Der Bürgermei- ster Crammer.“ Er empfielt namens der Section die in Vorschlag gebrachten Mitglieder der Wal- kommission, sowie die anberaumten Wahltage zur gemeinderätlichen Gene- migung. – Wird angenommen. Z. 2308. 3. G.R. Pointner verliest die Kundmachung der Gemeinde–Vorstehung vom 31. Jänner 1878 Z. 1407 betreffend die Auflage der Gemeinderats-Wählerlisten und die Ein- bringung von Reklamationen hinge- gen & bemerkt, daß innerhalb der gesetz- lichen Frist 2 Reklamationen eingelau- fen seien, welche er zur Vorlesung bringt, und worüber das Amt nachste- henden Bericht vorgelegt habe (liest) „Löblicher Gemeinderat! Mit der hierämt- lichen Kundmachung vom 31. Jänner d.Js. Z. 1407, welche im Sinne des § 33 G.St. durch Zusendung an sämmtliche Hausbesitzer verlautbart wurde, wurde allgemein

bekannt gemacht, daß die Wählerlisten für die Gemeinderatswahlen während des Monats Februar durch den vorgeschriebenen 4 wöchent- lichen Termin zu Jedermanns Einsicht hier- amts aufliegen, und daß Reklamationen hiegegen vom 21. bis 28. Februar d.J. einzu- bringen seien. – Es sind nur während dieser Frist 2 Reklamationen eingebracht worden und zwar, wie aus dem beilie- genden Protokolle ersichtlich, von Heinrich Dworczak, Beamten der Kronprinz Rudolfs- bahn, welcher aus Versehen in dem von der Betriebs-Direktion hieher gemittelten Ver- zeichnisse nicht eingetragen war, und der vermöge seiner Steuerzalung mit 6 fl 59 xr in die Wälerliste des III. Walkörpers nachträg- lich einzureichen wäre. – Hiegegen dürfte nach der Ansicht des Amtes der Reklamation des Gastwirtes Herrn Peyrl, welcher seine Versetzung vom III. in den II. Walkörper aus den im Protokolle vom 27. Februar d.J. angeführten Gründen verlangt, nicht statt- zugeben sein. – Derselbe glaubt nemlich, daß die dem Herrn Leopold Huber für sein Wirtsgewerbe vorgeschriebene Erwerb- Steuer von 10 fl 50 xr ihm selbst anzurechnen sei, wonach sich seinerseits gegenüber dem jetzigen Betrage von 3 fl 50 xr ein solcher von 14 fl und sohin seine Vorrückung aus dem III. in den II. Walkörper ergebe; und begrün- det dies damit, daß er laut Vertrag verpflich- tet

bekannt gemacht, daß die Wählerlisten für die Gemeinderatswahlen während des Monats Februar durch den vorgeschriebenen 4 wöchentlichen Termin zu Jedermanns Einsicht hieramts aufliegen, und daß Reklamationen hiegegen vom 21. bis 28. Februar d.J. einzubringen seien. – Es sind nur während dieser Frist 2 Reklamationen eingebracht worden und zwar, wie aus dem beiliegenden Protokolle ersichtlich, von Heinrich Dworczak, Beamten der Kronprinz Rudolfsbahn, welcher aus Versehen in dem von der Betriebs-Direktion hieher gemittelten Verzeichnisse nicht eingetragen war, und der vermöge seiner Steuerzalung mit 6 fl 59 xr in die Wälerliste des III. Walkörpers nachträglich einzureichen wäre. – Hiegegen dürfte nach der Ansicht des Amtes der Reklamation des Gastwirtes Herrn Peyrl, welcher seine Versetzung vom III. in den II. Walkörper aus den im Protokolle vom 27. Februar d.J. angeführten Gründen verlangt, nicht stattzugeben sein. – Derselbe glaubt nemlich, daß die dem Herrn Leopold Huber für sein Wirtsgewerbe vorgeschriebene ErwerbSteuer von 10 fl 50 xr ihm selbst anzurechnen sei, wonach sich seinerseits gegenüber dem jetzigen Betrage von 3 fl 50 xr ein solcher von 14 fl und sohin seine Vorrückung aus dem III. in den II. Walkörper ergebe; und begründet dies damit, daß er laut Vertrag verpflichtet

sei, sämmtliche Steuern selbst zu bezalen. – Allein abgesehen davon, daß der zur Unterstützung dieser Behauptung vorgelegte Vertrag bereits als Erloschen sich darstellt, und die diesbezügliche Angabe des Reklamanten rechtlich nicht erwiesen vorliegt, mithin seine Behauptung durch kein beweiskräftiges Dokument bewahrheitet erscheint, so dürfte die Anrechnung dieser dem Herrn Leopold Huber vorgeschriebenen Steuer überhaupt nicht zulässig sein, da der § 19/G.St. ausdrücklich festsetzt, daß nur diejenigen walberechtigt sind, welche von „ihrem“ Gewerbe eine direkte Steuer entrichten; das Gewerbe aber dem Herrn Leopold Huber gehört, und Herr Peyrl als dessen Pächter es noch nicht „sein“ Gewerbe nennen kann; wie denn auch der Erwerbsteuerschein auf Herrn Huber und nicht Herrn Peyrl lautet. Steyr am 28. Februar 1878. – Iglseder. Referent stellt namens der Section den Antrag, der Reklamation des Heinrich Dworzak sei stattzugeben, und derselbe in die Wählerliste des III. Walkörpers einzureichen. – Was die zweite Reklamation des Herrn Josef Peyrl anbelange, so sei derselben aus den vom Amte angeregten Motiven nicht stattzugeben: – Beschluß nach Antrag. Z. 2472. 4. (G.R. Mauß tritt gemäß § 67. G.St. ab.)

sei, sämmtliche Steuern selbst zu bezalen. – Allein abgesehen davon, daß der zur Unter- stützung dieser Behauptung vorgelegte Ver- trag bereits als Erloschen sich darstellt, und die diesbezügliche Angabe des Reklamanten rechtlich nicht erwiesen vorliegt, mithin sei- ne Behauptung durch kein beweiskräftiges Dokument bewahrheitet erscheint, so dürf- te die Anrechnung dieser dem Herrn Leopold Huber vorgeschriebenen Steuer überhaupt nicht zulässig sein, da der § 19/G.St. ausdrück- lich festsetzt, daß nur diejenigen walberech- tigt sind, welche von „ihrem“ Gewerbe eine direkte Steuer entrichten; das Ge- werbe aber dem Herrn Leopold Huber gehört, und Herr Peyrl als dessen Pächter es noch nicht „sein“ Gewerbe nennen kann; wie denn auch der Erwerbsteuerschein auf Herrn Huber und nicht Herrn Peyrl lautet. Steyr am 28. Februar 1878. – Iglseder. Referent stellt namens der Section den Antrag, der Reklamation des Heinrich Dworzak sei stattzu- geben, und derselbe in die Wählerliste des III. Wal- körpers einzureichen. – Was die zweite Reklama- tion des Herrn Josef Peyrl anbelange, so sei der- selben aus den vom Amte angeregten Motiven nicht stattzugeben: – Beschluß nach Antrag. Z. 2472. 4. (G.R. Mauß tritt gemäß § 67. G.St. ab.)

G.R. Pointner bemerkt, daß Herr Samuel Mauß mit Dekret der Gemeinde-Vorstehung vom 12. Februar d.Js. Z. 1418 aufgefordert worden sei, die zu seinem Hause gehörige, am Seidlfelde lie- gende offene Miststätte zu beseitigen, wogegen derselbe den Rekurs an den Gemeinderat einge- bracht habe, den Referent verliest und womit Rekurrent das Ansuchen stellt, ihm eine Ablage- rungsstätte für Mist am Seidlfelde zu belassen, wogegen er bereit sei, bei deren Neuanlage alle ihm zukommenden Weisungen beachten zu wollen. – Referent stellt namens der Sec- tion den Antrag, die vorliegende Angelegen- heit der Bausection zur weiteren Erhebung des Thatbestandes und sofortiger Abgabe eines Gut- achtens abzutreten. G.R. Reder glaubt, daß sich schon sämmtliche Mitglie- der der Bausaction die Überzeugung verschafft haben werden, daß die beanstandete Miststätte beseitigt werden müsse. G.R. Leopold Huber verweist darauf, daß Herr Mauß sich ja verpflichte, allen bezüglichen Wei- sungen nachzukommen, er wäre daher für die Bewilligung ihrer Belassung, wenn sie ausgemauert und mit starken Pfosten be- legt werden würde. Nachdem nach der Vorsitzende auf die einschlä- gigen strassen-sanitäts- & feuerpolizeilichen

G.R. Pointner bemerkt, daß Herr Samuel Mauß mit Dekret der Gemeinde-Vorstehung vom 12. Februar d.Js. Z. 1418 aufgefordert worden sei, die zu seinem Hause gehörige, am Seidlfelde liegende offene Miststätte zu beseitigen, wogegen derselbe den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht habe, den Referent verliest und womit Rekurrent das Ansuchen stellt, ihm eine Ablagerungsstätte für Mist am Seidlfelde zu belassen, wogegen er bereit sei, bei deren Neuanlage alle ihm zukommenden Weisungen beachten zu wollen. – Referent stellt namens der Section den Antrag, die vorliegende Angelegenheit der Bausection zur weiteren Erhebung des Thatbestandes und sofortiger Abgabe eines Gutachtens abzutreten. G.R. Reder glaubt, daß sich schon sämmtliche Mitglieder der Bausaction die Überzeugung verschafft haben werden, daß die beanstandete Miststätte beseitigt werden müsse. G.R. Leopold Huber verweist darauf, daß Herr Mauß sich ja verpflichte, allen bezüglichen Weisungen nachzukommen, er wäre daher für die Bewilligung ihrer Belassung, wenn sie ausgemauert und mit starken Pfosten belegt werden würde. Nachdem nach der Vorsitzende auf die einschlägigen strassen-sanitäts- & feuerpolizeilichen

Vorschriften aufmerksam gemacht, und erwähnt, daß vom Gemeinderate auch in anderen Fällen die Belassung solcher offenen Miststätten an der Strasse nicht gestattet worden sei, im vorliegenden Falle überdies nach berücksichtigt werden müsse, daß nun in unmittelbarer Nähe die Aufstellung der Markthütten platzgreife, rectifizirt G.R. Pointner mit der Begründung, daß der Obmann der BauSection sich gegen die Belassung dieser Miststätte heute ausgesprochen habe, den Sectionantrag dahin, es sei dem vorliegenden Rekurse keine Folge zugeben, welcher Antrag mit Majorität angenommen wird. – Z. 2286 5. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinderatssitzung vom 25. Jänner d.J. wurde der Beschluß gefaßt, die Bezüge des Stadtpfarrthurmwächters mit einer Jahreslöhnung von 400 fl und jene des Taborthurmwächters mit einer solchen von 300 fl unter Belassung ihres Deputatholzes festzustellen. Nachdem dieser Beschluß, wenigstens seinem Wortlaute nach sich nur ausdrücklich auf die Stelle eines Thurmwächters und nicht auf deren Person bezieht, daher nach der unvorgreiflichen Ansicht des Amtes noch keineswegs damit gesagt erscheint, daß hienach Ignaz Marschhofer, derzeit StadtpfarrThurmwächter, und Anton Heinzl derzeit Taborthurmwächter, ein Anrecht auf diese

Vorschriften aufmerksam gemacht, und erwähnt, daß vom Gemeinderate auch in anderen Fäl- len die Belassung solcher offenen Miststätten an der Strasse nicht gestattet worden sei, im vorliegenden Falle überdies nach berücksich- tigt werden müsse, daß nun in unmit- telbarer Nähe die Aufstellung der Markthüt- ten platzgreife, rectifizirt G.R. Pointner mit der Begründung, daß der Obmann der Bau- Section sich gegen die Belassung dieser Miststät- te heute ausgesprochen habe, den Sectionantrag dahin, es sei dem vorliegenden Rekurse keine Folge zugeben, welcher Antrag mit Majori- tät angenommen wird. – Z. 2286 5. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amts- bericht: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinde- ratssitzung vom 25. Jänner d.J. wurde der Beschluß gefaßt, die Bezüge des Stadtpfarrthurmwächters mit einer Jahreslöhnung von 400 fl und jene des Taborthurmwächters mit einer solchen von 300 fl unter Belassung ihres Deputatholzes fest- zustellen. Nachdem dieser Beschluß, wenig- stens seinem Wortlaute nach sich nur ausdrück- lich auf die Stelle eines Thurmwächters und nicht auf deren Person bezieht, daher nach der unvorgreiflichen Ansicht des Amtes noch keineswegs damit gesagt erscheint, daß hie- nach Ignaz Marschhofer, derzeit Stadtpfarr- Thurmwächter, und Anton Heinzl derzeit Ta- borthurmwächter, ein Anrecht auf diese

erhöhten Bezüge hätten, so erlaubt sich das Amt, um eine diesfällige Weisung zu ersuchen und im Auftrage des Herrn Bürgermeisters hiebei zu beantragen, daß auf Grund des erwähn- ten Gemeinderatsbeschlusses eine Ausschreibung dieser beiden Stellen stattzufinden hätte. Zur Unterstützung dieses Antrages sei angeführt, daß, wie dies die Gemeinde Vorstehung aus ei- gener Wahrnehmung weiß und wie dies durch zalreiche Klagen insbesonders seitens der Feuerwehr erhärtet wird, die gegenwärti- ge Besorgung des Thurmwächterdienstes durch die beiden benannten Wächter außeror- dentlich viel zu wünschen übrig läßt und eine höchst unbefriedigende ist; die mangelhafte Signalisirung sämmtlicher, in jüngster Zeit stattgehabten Brände liefert hiefür die besten Belege. Auch sind in Folge der vom löbl. Gemeinderate gewährten Er- höhung die Bezüge der Thurmwächter gegen- wärtig solche, daß im Falle einer Ausschreibung unter der zu gewärtigenden großen Zahl von Gesuchstellern jedenfalls sehr tüchtige und verwendbare Individuen sich finden werden und daher die Auswahl eine leichtere sein werde, als zu jener Zeit, wo die Be- züge fast, um die Hälfte kleiner waren. Die Lösung des Dienstverhältnißes der jetzi- den Thurmwächter, unterliegt auch keiner Schwierigkeit, da dieselben ja nicht in das Reich der pensions- oder provisions- berech-

erhöhten Bezüge hätten, so erlaubt sich das Amt, um eine diesfällige Weisung zu ersuchen und im Auftrage des Herrn Bürgermeisters hiebei zu beantragen, daß auf Grund des erwähnten Gemeinderatsbeschlusses eine Ausschreibung dieser beiden Stellen stattzufinden hätte. Zur Unterstützung dieses Antrages sei angeführt, daß, wie dies die Gemeinde Vorstehung aus eigener Wahrnehmung weiß und wie dies durch zalreiche Klagen insbesonders seitens der Feuerwehr erhärtet wird, die gegenwärtige Besorgung des Thurmwächterdienstes durch die beiden benannten Wächter außerordentlich viel zu wünschen übrig läßt und eine höchst unbefriedigende ist; die mangelhafte Signalisirung sämmtlicher, in jüngster Zeit stattgehabten Brände liefert hiefür die besten Belege. Auch sind in Folge der vom löbl. Gemeinderate gewährten Erhöhung die Bezüge der Thurmwächter gegenwärtig solche, daß im Falle einer Ausschreibung unter der zu gewärtigenden großen Zahl von Gesuchstellern jedenfalls sehr tüchtige und verwendbare Individuen sich finden werden und daher die Auswahl eine leichtere sein werde, als zu jener Zeit, wo die Bezüge fast, um die Hälfte kleiner waren. Die Lösung des Dienstverhältnißes der jetziden Thurmwächter, unterliegt auch keiner Schwierigkeit, da dieselben ja nicht in das Reich der pensions- oder provisions- berech-

tigten Diener gehören; Anton Heinzl überdies laut Dekret vom 22. Jänner 1869 Z. 116 nur provisorisch angestellt ist, daher ihnen der Dienst ohne weiters gekündet werden kann, wobei ihnen behufs Ermöglichung der Verschaffung einer anderweitigen Anstellung vielleicht eine vierteljährige Kündigung gewährt werden könnte; selbstverständlich bliebe es denselben ja auch unbenommen, um sie in Ausschreibung gelangenden beiden Thurmwächterstellen sich wieder in Kompetenz zu setzen, wie auch deren Wiederbestellung zu diesem Dienste möglich ist, wenn sich unter den Kompetenten nicht tüchtigere Bewerber vorfinden sollten. Aus diesen Erwägungen dürfte sich daher die Ausschreibung der beiden Thurmwächterstellen mit den vom Gemeinderate erhöhten Bezügen empfehlen, wobei bemerkt wird, daß die Flüßigmachung der neuen Bezüge für die gegenwärtigen Thurmwächter aus diesem Grunde bisher noch nicht veranlaßt wurde. – Steyr am 22. Februar 1878. Iglseder.” Hiezu bemerkt Referent, die Section glaube, daß durch Ausschreibung der beiden Thurmwächterstellen in Steyr mit den vom Gemeinderate erhöhten Bezügen geeignete Persönlichkeiten für diesen Zweck gewonnen werden können, und daß der Termin

tigten Diener gehören; Anton Heinzl über- dies laut Dekret vom 22. Jänner 1869 Z. 116 nur provisorisch angestellt ist, daher ihnen der Dienst ohne weiters gekündet werden kann, wobei ihnen behufs Ermöglichung der Verschaffung einer anderweitigen Anstellung vielleicht eine vierteljährige Kündigung gewährt werden könnte; selbst- verständlich bliebe es denselben ja auch un- benommen, um sie in Ausschreibung gelangenden beiden Thurmwächterstellen sich wieder in Kompetenz zu setzen, wie auch deren Wiederbestellung zu diesem Dienste möglich ist, wenn sich unter den Kompetenten nicht tüchtigere Bewerber vorfinden sollten. Aus diesen Erwä- gungen dürfte sich daher die Ausschrei- bung der beiden Thurmwächterstellen mit den vom Gemeinderate erhöhten Bezügen empfehlen, wobei bemerkt wird, daß die Flüßigmachung der neuen Bezüge für die gegenwärtigen Thurmwächter aus diesem Grunde bisher noch nicht veranlaßt wurde. – Steyr am 22. Februar 1878. Iglseder.” Hiezu bemerkt Referent, die Section glaube, daß durch Ausschreibung der beiden Thurmwäch- terstellen in Steyr mit den vom Gemeinde- rate erhöhten Bezügen geeignete Persön- lichkeiten für diesen Zweck gewonnen werden können, und daß der Termin

für die Neubesetzung auf den 1. Juli 1878 fest- gesetzt werden müßte. Mittlerweile könnte den gegenwärtigen beiden Thurmwächtern einvierteljährig gekündet, und ihnen freigestellt werden, sich bei der Wie- derbestellung dieses Dienstes in Kompe- tenz zu setzen. Die Bürgermeister Edelbauer giebt den Bedenken Ausdruck, daß, wenn den gegenwärtigen Thurmwächtern nicht schon jetzt ihre Bezüge nach dem Gemeinderatsbeschluße erhöht wurden, sie dann nochmals Geschenke einsammeln werden. G.R. Mayr betont, es sei bei der betreffen- den Gemeinderats-Sitzung nicht bestimmt worden, daß ein Personenwechsel bei den Thurmwächtern stattzufinden habe, vielmehr seien die erhöhten Bezüge für die bestehenden Thurmwächter ausgesetzt worden; mit dem vorliegenden Amts- berichte werde eine Abänderung dieses Ge- meinderats-Beschlußes erstrebt; er wäre dafür, den jetzigen Thurmwächtern die erhöhten Bezüge anweisen zu lassen. Referent bemerkt, daß die erhöhten Bezüge vom Gemeinderate nicht den Personen der gegenwärtigen Thurmwächter, son- dern für ihre Stellen bewilligt worden sei- en,

für die Neubesetzung auf den 1. Juli 1878 festgesetzt werden müßte. Mittlerweile könnte den gegenwärtigen beiden Thurmwächtern einvierteljährig gekündet, und ihnen freigestellt werden, sich bei der Wiederbestellung dieses Dienstes in Kompetenz zu setzen. Die Bürgermeister Edelbauer giebt den Bedenken Ausdruck, daß, wenn den gegenwärtigen Thurmwächtern nicht schon jetzt ihre Bezüge nach dem Gemeinderatsbeschluße erhöht wurden, sie dann nochmals Geschenke einsammeln werden. G.R. Mayr betont, es sei bei der betreffenden Gemeinderats-Sitzung nicht bestimmt worden, daß ein Personenwechsel bei den Thurmwächtern stattzufinden habe, vielmehr seien die erhöhten Bezüge für die bestehenden Thurmwächter ausgesetzt worden; mit dem vorliegenden Amtsberichte werde eine Abänderung dieses Gemeinderats-Beschlußes erstrebt; er wäre dafür, den jetzigen Thurmwächtern die erhöhten Bezüge anweisen zu lassen. Referent bemerkt, daß die erhöhten Bezüge vom Gemeinderate nicht den Personen der gegenwärtigen Thurmwächter, sondern für ihre Stellen bewilligt worden seien,

und ersucht, den Wortlaut des betreffenden Gemeinderats-Beschlusses zur Verlesung zu bringen, was durch den Schriftführer geschieht. Die betreffende Stelle lautet: „hiezu bemerkt Referent, daß, indem Gemeinderat Gschaider schon am 31. Dezember 1876 den Antrag gestellt habe, es wolle der löbliche Gemeinderat den beiden Thurmwächtern ihre Bezüge aufbessern, damit das Neujahrwünschen an die Hausbesitzer eingestellt werde, vom Amte aus Erhebungen in Linz gepflogen worden seien, welche im Berichte hier aufscheinen; die Section habe sich nun dahin geeinigt, es wolle der löbliche Gemeinderat, wenngleich für das Jahr 1878 in Präliminar nicht vorgesorgt sei, doch beschließen, dem Thurmwächter auf dem Stadtpfarrthurm eine Jahreslöhnung von 400 fl, und dem am Tabor von 300 fl sammt ihrer jetzigen Holzbezüge bewilligen.“ Der Antrag der Section wird angenommen.“ G.R. Wenhart meint, daß die Mitglieder des Gemeinderates mit dem SectionsAntrage einverstanden sein dürften, nur glaubten einige, es soll auch den jetzigen Thurmwächtern der erhöhte Bezug vom Monate Februar ab ausbezalt werden. Dieser Ansicht möchte auch er beipflichten; wenn man denselben untersage

und ersucht, den Wortlaut des betreffenden Gemeinderats-Beschlusses zur Verlesung zu bringen, was durch den Schriftführer geschieht. Die betreffende Stelle lautet: „hiezu bemerkt Referent, daß, indem Gemein- derat Gschaider schon am 31. Dezember 1876 den Antrag gestellt habe, es wolle der löbliche Gemeinderat den beiden Thurmwächtern ihre Bezüge aufbessern, damit das Neujahr- wünschen an die Hausbesitzer eingestellt werde, vom Amte aus Erhebungen in Linz gepflogen worden seien, welche im Berichte hier aufscheinen; die Section habe sich nun dahin geeinigt, es wolle der löbliche Gemeinderat, wenngleich für das Jahr 1878 in Präliminar nicht vorgesorgt sei, doch beschließen, dem Thurmwächter auf dem Stadtpfarrthurm eine Jahreslöhnung von 400 fl, und dem am Tabor von 300 fl sammt ihrer jetzigen Holzbezüge bewilligen.“ Der Antrag der Section wird angenom- men.“ G.R. Wenhart meint, daß die Mitglieder des Gemeinderates mit dem Sections- Antrage einverstanden sein dürften, nur glaubten einige, es soll auch den jetzigen Thurmwächtern der erhöhte Bezug vom Monate Februar ab ausbe- zalt werden. Dieser Ansicht möchte auch er beipflichten; wenn man denselben un- tersage

Geschenke einzusammeln, müsse man doch auf der andern Seite ihre Bezüge erhöhen; das schließe aber keineswegs aus, daß dessen- ungeachtet die Thurmwächterstellen ausge- schrieben werden. – Er stelle daher den Zusatzantrag, daß den beiden bestehenden Thurmwäch- tern ihre erhöhten Bezüge vom 1. Februar ausbezalt werden, während er im übrigen den Sectionsantrag zur Anname empfielt. Bei der Abstimmung wird der Sections- antrag mit dem Zusatzantrage des Ge- meinderates Wenhart mit Majorität angenommen. – Z. 2302. 6. G.R. Pointner referirt über die Ange- legenheit wegen Vereinigung der Ort- schaft Neuschönau mit dem Stadtbezirk Steyr. Referent bemerkt, es werde dem Gemeinderate noch bekannt sein, daß im abgelaufenen Jahre von mehreren Haus- besitzern in Neuschönau an den Ge- meinderat das Ansuchen um Bewilli- gung der Scheidung von Neuschönau aus der Landgemeinde St. Ulrich und Einschlies- sung in den Stadtbezirk gestellt worden sei. Hierüber sei vom Gemeinderate der Sections-Antrag zum Beschluße er- hoben worden, welcher gelautet habe: „Die vorliegende Petition der Bewohnern von Neu- schönau um Einschließung in den Stadt-Bezirk

Geschenke einzusammeln, müsse man doch auf der andern Seite ihre Bezüge erhöhen; das schließe aber keineswegs aus, daß dessenungeachtet die Thurmwächterstellen ausgeschrieben werden. – Er stelle daher den Zusatzantrag, daß den beiden bestehenden Thurmwächtern ihre erhöhten Bezüge vom 1. Februar ausbezalt werden, während er im übrigen den Sectionsantrag zur Anname empfielt. Bei der Abstimmung wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Gemeinderates Wenhart mit Majorität angenommen. – Z. 2302. 6. G.R. Pointner referirt über die Angelegenheit wegen Vereinigung der Ortschaft Neuschönau mit dem Stadtbezirk Steyr. Referent bemerkt, es werde dem Gemeinderate noch bekannt sein, daß im abgelaufenen Jahre von mehreren Hausbesitzern in Neuschönau an den Gemeinderat das Ansuchen um Bewilligung der Scheidung von Neuschönau aus der Landgemeinde St. Ulrich und Einschliessung in den Stadtbezirk gestellt worden sei. Hierüber sei vom Gemeinderate der Sections-Antrag zum Beschluße erhoben worden, welcher gelautet habe: „Die vorliegende Petition der Bewohnern von Neuschönau um Einschließung in den Stadt-Bezirk

Steyr sei vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. – Mit Bezugname auf diese Eingabe sei vorerst ein Situationsplan zu errichten, auf welchem die abzutrennenden Objecte der Steuergemeinde Jägerberg mit Lage und Gränzen veranschaulicht sind, daß sonach das fragliche Operat der löblichen k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr mit dem Ersuchen übergeben werde, wolselbe geruhe die Äußerung der GemeindeVorstehung in St. Ulrich über eine allenfallige Abtrennung des bezeichneten Haus- und Grundbesitzes in der Steuergemeinde Jägerberg abzuverlangen, im Negationsfalle die Weigerungsgründe derselben mitzutheilen; ferners die Willensmeinung der betheiligten Haus- und Grundbesitzer im abzutrennenden Raijon zu erheben, und endlich das ergänzte Operat zur weiteren Beschlußfassung des hiesigen Gemeinderates seinerzeit in Vorlage zu bringen.“ Es sei nun vom Amte ein Situationsplan angefertigt worden, in welchem jene Theile der Gemeinde St. Ulrich, der dem Stadtgebiete einzuverleiben wären, mit einer rothen Linie angezeigt erscheinen. Referent läßt den Plan circulieren und bemerkt dann weiters, daß hienach der ganze Akt sammt Plan der Bezirkshauptmannschaft Steyr zur Vorname der nachgesuchten Erhebungen übermittelt worden sei. Die Bezirkshauptmannschaft habe die

Steyr sei vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. – Mit Bezugname auf diese Eingabe sei vorerst ein Si- tuationsplan zu errichten, auf welchem die ab- zutrennenden Objecte der Steuergemeinde Jä- gerberg mit Lage und Gränzen veranschau- licht sind, daß sonach das fragliche Operat der löblichen k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr mit dem Ersuchen übergeben werde, wol- selbe geruhe die Äußerung der Gemeinde- Vorstehung in St. Ulrich über eine allenfal- lige Abtrennung des bezeichneten Haus- und Grundbesitzes in der Steuergemeinde Jägerberg abzuverlangen, im Negationsfalle die Wei- gerungsgründe derselben mitzutheilen; ferners die Willensmeinung der betheilig- ten Haus- und Grundbesitzer im abzutren- nenden Raijon zu erheben, und endlich das ergänzte Operat zur weiteren Beschluß- fassung des hiesigen Gemeinderates seinerzeit in Vorlage zu bringen.“ Es sei nun vom Amte ein Situationsplan angefertigt worden, in welchem jene Theile der Gemeinde St. Ulrich, der dem Stadt- gebiete einzuverleiben wären, mit einer rothen Linie angezeigt erscheinen. Referent läßt den Plan circulieren und bemerkt dann weiters, daß hienach der ganze Akt sammt Plan der Bezirkshaupt- mannschaft Steyr zur Vorname der nach- gesuchten Erhebungen übermittelt worden sei. Die Bezirkshauptmannschaft habe die

Einvername der betreffenden Haus & Grund- besitzer von St. Ulrich, sowie der Gemeinde- Vertretung von St. Ulrich veranlasst. Das mit den ersteren aufgenommene Protokoll laute: „Protokoll! Aufgenommen im Berger-Hause zu Jägerberg von der Ge- meinde-Vorstehung St. Ulrich den 17. No- vember 1877. Gegenstand: Ist die Vernehmung der Haus und Grundbesitzer der Ortschaft Jä- gerberg über ihre Willensmeinung in Be- treff der beantragten Lostrennung von der Gemeinde St. Ulrich und Einverleibung zur Stadtgemeinde Steyr, zu welchem Behufe auch die Haus- und Grundbesitzer der Ort- schaft Neu-Schönau unter Einem ein- vernommen worden. Wie aus dem vorgelegten Plane ersichtlich ist, sollen erstlich die Gebäude der Herren Karl und Franz von Jäger, dann das Gangl- bauer-Object, und sonach der ganze Grund sammt den darauf befindlichen Objecten des Herrn Josef Reder und weiters die sogenannte Schlögelwiese nebst einigen Äkern, welche Eigenthum des Johann Stöger, Mathias Weinberger und Josef Bergmaier sind, dann das Haus des Franz Küchholzer, das des Michael Schaumberger, das des Jo- sef Brückner und das des Simon Küch- holzer, dann der ganze Grund des Herrn Ferdinand Berger sammt den darauf be- findlichen Objecten, und endlich das

Einvername der betreffenden Haus & Grundbesitzer von St. Ulrich, sowie der GemeindeVertretung von St. Ulrich veranlasst. Das mit den ersteren aufgenommene Protokoll laute: „Protokoll! Aufgenommen im Berger-Hause zu Jägerberg von der Gemeinde-Vorstehung St. Ulrich den 17. November 1877. Gegenstand: Ist die Vernehmung der Haus und Grundbesitzer der Ortschaft Jägerberg über ihre Willensmeinung in Betreff der beantragten Lostrennung von der Gemeinde St. Ulrich und Einverleibung zur Stadtgemeinde Steyr, zu welchem Behufe auch die Haus- und Grundbesitzer der Ortschaft Neu-Schönau unter Einem einvernommen worden. Wie aus dem vorgelegten Plane ersichtlich ist, sollen erstlich die Gebäude der Herren Karl und Franz von Jäger, dann das Ganglbauer-Object, und sonach der ganze Grund sammt den darauf befindlichen Objecten des Herrn Josef Reder und weiters die sogenannte Schlögelwiese nebst einigen Äkern, welche Eigenthum des Johann Stöger, Mathias Weinberger und Josef Bergmaier sind, dann das Haus des Franz Küchholzer, das des Michael Schaumberger, das des Josef Brückner und das des Simon Küchholzer, dann der ganze Grund des Herrn Ferdinand Berger sammt den darauf befindlichen Objecten, und endlich das

Haus des Johann Baumgartner der Stadtgemeinde Steyr zur Einverleibung zufallen. Es wurden alle diese vorgenannten Hausund Grundbesitzer über ihre Willensmeinung gefragt, und haben leider Alle einstimmig erklärt, unter keiner Bedingung von der Gemeinde St. Ulrich sich zur Stadtgemeinde Steyr transferiren zu lassen. Die Haus und Grundbesitzer der Ortschaft NeuSchönau erklärt sich ebenfalls bis nur auf jene fünf Herren: Franz Stohl, Franz Gerl, Mathias Weinberger, Leopold Hausleitner und Alois Kreger bei der Gemeinde St. Ulrich zu bleiben, und unter keiner Bedingung zur Stadtgemeinde Steyr sich einverleiben zu lassen, wofür sie auch ihre frühere Handlung, nämlich ihre Namensfertigung im Gesuche bereuen, und erklären zugleich, daß sie nur in Unüberlegtheit überrascht worden sind, und nun mit reifen Entschluße widerruffen, was sie aus Unvorsicht gethan haben. („Heiterkeit“) Somit wurde das Protokoll geschlossen und allseitig gefertigt. Franz Küchholzer, Simon Küchholzer, Michael Schaumberger, Josef Bruckner, Johann Stöger, Josef Bergmair, Mathias Kleinberger, Johann Baumgartner, Ferdinand Berger, Johann Greischner, Johann Wenzl, Stefan Metz, Rosalia Ganglbaur, Gustav Rueff, Johann Klaffenböck, Carl Jaeger von Waldau

Haus des Johann Baumgartner der Stadtgemein- de Steyr zur Einverleibung zufallen. Es wurden alle diese vorgenannten Haus- und Grundbesitzer über ihre Willensmei- nung gefragt, und haben leider Alle ein- stimmig erklärt, unter keiner Bedingung von der Gemeinde St. Ulrich sich zur Stadtge- meinde Steyr transferiren zu lassen. Die Haus und Grundbesitzer der Ortschaft Neu- Schönau erklärt sich ebenfalls bis nur auf jene fünf Herren: Franz Stohl, Franz Gerl, Mathias Weinberger, Leopold Hausleitner und Alois Kreger bei der Gemeinde St. Ulrich zu bleiben, und unter keiner Bedingung zur Stadtgemeinde Steyr sich einverleiben zu lassen, wofür sie auch ihre frühere Hand- lung, nämlich ihre Namensfertigung im Gesuche bereuen, und erklären zugleich, daß sie nur in Unüberlegtheit überrascht worden sind, und nun mit reifen Entschluße widerruffen, was sie aus Un- vorsicht gethan haben. („Heiterkeit“) Somit wurde das Protokoll geschlossen und allseitig gefertigt. Franz Küchhol- zer, Simon Küchholzer, Michael Schaum- berger, Josef Bruckner, Johann Stöger, Josef Bergmair, Mathias Kleinberger, Johann Baum- gartner, Ferdinand Berger, Johann Greischner, Johann Wenzl, Stefan Metz, Rosalia Ganglbaur, Gustav Rueff, Johann Klaffenböck, Carl Jaeger von Waldau

Franz Jaeger von Waldau.“ Die Äusserung der Gemeinde-Vertretung von St. Ulrich laute: „Nachdem am 17. Novem- ber 1877 alle Haus- und Grundbesitzer der Ortschaft Jägerberg und Neu-Schönau in Betreff Lostrennung von der Gemeinde St. Ulrich und Einverleibung zur Stadtge- meine Steyr über ihre Willensmeinung protocollarisch vernommen wurden, und nur fünf Besitzer die Lostrennung verlangen, so ergiebt sich, daß die Ma- jorität diesem Gesuche entgegen steht, weshalb auch der Ausschuß, nachdem keine Gründe vorliegen, keineswegs die Zustim- mung zur Lostrennung geben kann, sondern verlangt, daß das Gesuch in An- gelegenheit dieser Sache ehestens dem Ge- meindeausschuße zur Einsicht und Prü- fung der Gründe vorgelegt werde, was auch zum Beschlusse erhoben wurde.“ Weiters sei noch von der k.k. Bezirkshauptmann- schaft der Ausweis über die Steuerlei- stung der betreffenden Grund und Hausbe- sitzer hieher gesendet worden; nachdemselben seien 22 steuerpflichtige Partheien, welche an Grund- und Hausklassensteuer zusammen 163 fl 61 xr zalen, wovon aber auf Herrn Josef Reder, von dem keine Äusserung vor- liege, ob er mit der Einverleibung unver- standen sei, 105 fl 16 xr und Herrn Berger

Franz Jaeger von Waldau.“ Die Äusserung der Gemeinde-Vertretung von St. Ulrich laute: „Nachdem am 17. November 1877 alle Haus- und Grundbesitzer der Ortschaft Jägerberg und Neu-Schönau in Betreff Lostrennung von der Gemeinde St. Ulrich und Einverleibung zur Stadtgemeine Steyr über ihre Willensmeinung protocollarisch vernommen wurden, und nur fünf Besitzer die Lostrennung verlangen, so ergiebt sich, daß die Majorität diesem Gesuche entgegen steht, weshalb auch der Ausschuß, nachdem keine Gründe vorliegen, keineswegs die Zustimmung zur Lostrennung geben kann, sondern verlangt, daß das Gesuch in Angelegenheit dieser Sache ehestens dem Gemeindeausschuße zur Einsicht und Prüfung der Gründe vorgelegt werde, was auch zum Beschlusse erhoben wurde.“ Weiters sei noch von der k.k. Bezirkshauptmannschaft der Ausweis über die Steuerleistung der betreffenden Grund und Hausbesitzer hieher gesendet worden; nachdemselben seien 22 steuerpflichtige Partheien, welche an Grund- und Hausklassensteuer zusammen 163 fl 61 xr zalen, wovon aber auf Herrn Josef Reder, von dem keine Äusserung vorliege, ob er mit der Einverleibung unverstanden sei, 105 fl 16 xr und Herrn Berger

Ferdinand, der sich gegen die Einverleibung ausgesprochen habe, 30 fl 32 xr entfielen, daher nach Abzug dieser beiden Posten nur ca. 30 fl übrig blieben; die Hauszinssteuer betrage gegenwärtig 199 fl 53 xr und werde nach Ablauf der Steuerfreiheit um 285 fl 5 xr mehr abwerfen; die Erwerbsteuer betrage gegenwärtig 63 fl, die Einkommensteuer 28 fl 40 xr, die gesammte gegenwärtig bestehende Steuer belaufe sich nur auf ca. 4–500 fl und ward auch nach Ende der Steuerfreiheit nicht mehr als 8–900 fl betragen; das hienach auf die Gemeindeumlage entfallende Erträgnis sei daher ein ganz geringes. Die Section meine daher, daß die angestrebte Vereinigung von NeuSchönau mit dem Stadtbezirke Steyr keinen günstigen Verlauf genommen habe; einzelne Petenten seien von ihrem Einschreiten zurückgetreten, die Gemeinde-Vertretung von St. Ulrich und die Mehrzal der Haus- und Grundbesitzer im Grenzgebiethe hätten sich in dieser Angelegenheit verneinend ausgesprochen. Der löbl. Gemeinderat in Steyr wolle demnach von der angeregten Einbeziehung dieses Vorortes in den Stadtbezirk Steyr vorläufig absehen; in Anbetracht des Umstandes aber, daß die schulpflichtigen Kinder aus diesem Vororte sämmtlich die Volksschulen in Steyr besuchen,

Ferdinand, der sich gegen die Einverleibung ausgesprochen habe, 30 fl 32 xr entfielen, daher nach Abzug dieser beiden Posten nur ca. 30 fl übrig blieben; die Hauszinssteu- er betrage gegenwärtig 199 fl 53 xr und werde nach Ablauf der Steuerfreiheit um 285 fl 5 xr mehr abwerfen; die Erwerbsteuer betrage gegenwärtig 63 fl, die Einkommen- steuer 28 fl 40 xr, die gesammte gegenwär- tig bestehende Steuer belaufe sich nur auf ca. 4–500 fl und ward auch nach Ende der Steuerfreiheit nicht mehr als 8–900 fl be- tragen; das hienach auf die Gemeindeum- lage entfallende Erträgnis sei daher ein ganz geringes. Die Section meine daher, daß die angestrebte Vereinigung von Neu- Schönau mit dem Stadtbezirke Steyr kei- nen günstigen Verlauf genommen habe; einzelne Petenten seien von ih- rem Einschreiten zurückgetreten, die Gemeinde-Vertretung von St. Ulrich und die Mehrzal der Haus- und Grund- besitzer im Grenzgebiethe hätten sich in dieser Angelegenheit verneinend ausgesprochen. Der löbl. Gemeinderat in Steyr wolle demnach von der angereg- ten Einbeziehung dieses Vorortes in den Stadtbezirk Steyr vorläufig absehen; in Anbetracht des Umstandes aber, daß die schulpflichtigen Kinder aus diesem Vororte sämmtlich die Volksschulen in Steyr besuchen,

und die Schullokalitäten daselbst in Bezug des vorgeschriebenen Rauminhaltes nicht genü- gen, wolle der löbl. Gemeinderat beschlies- sen und anstreben, daß die schulpflichtigen Kinder aus dem Gemeindebezirke St. Ulrich dem dortigen Schulbezirke einverleibt, und aus dem Bezirke der Stadt Steyr aus- geschult werden. Referent begründet dies damit, daß, nachdem die Besitzer der betreffenden Realitäten dem Stadtgebiethe nicht angehören wollten, auch die Gemeinde Steyr auf sie keine weitere Rücksicht zu nehmen habe und daher beschließen solle, sie solle ihre Kinder in ihre eigene Schule einreichen lassen. G.R. Ploberger bemerkt, daß nicht die Gemein- de Steyr um die Einverleibung dieser Ort- schaft angesucht habe; dieselbe habe kein Bedürfnis darnach gehabt, der Gemeinderat habe daher über die vorliegende Ange- legenheit nichts weiter zu beschließen, da sie als abgethan erscheine. Nach der Bemerkung des Vorsitzenden, daß die Angelegenheit doch ihrer Erledigung zugeführt werden müße, und nicht einfach in den Papierkorb ge- worfen werden könne, führt G.R. Ploberger fort, er möchte den Antrag stel- len, daß die Schulkinder der nicht zu Steyr gehörigen Ortschaften, beispielsweise von

und die Schullokalitäten daselbst in Bezug des vorgeschriebenen Rauminhaltes nicht genügen, wolle der löbl. Gemeinderat beschliessen und anstreben, daß die schulpflichtigen Kinder aus dem Gemeindebezirke St. Ulrich dem dortigen Schulbezirke einverleibt, und aus dem Bezirke der Stadt Steyr ausgeschult werden. Referent begründet dies damit, daß, nachdem die Besitzer der betreffenden Realitäten dem Stadtgebiethe nicht angehören wollten, auch die Gemeinde Steyr auf sie keine weitere Rücksicht zu nehmen habe und daher beschließen solle, sie solle ihre Kinder in ihre eigene Schule einreichen lassen. G.R. Ploberger bemerkt, daß nicht die Gemeinde Steyr um die Einverleibung dieser Ortschaft angesucht habe; dieselbe habe kein Bedürfnis darnach gehabt, der Gemeinderat habe daher über die vorliegende Angelegenheit nichts weiter zu beschließen, da sie als abgethan erscheine. Nach der Bemerkung des Vorsitzenden, daß die Angelegenheit doch ihrer Erledigung zugeführt werden müße, und nicht einfach in den Papierkorb geworfen werden könne, führt G.R. Ploberger fort, er möchte den Antrag stellen, daß die Schulkinder der nicht zu Steyr gehörigen Ortschaften, beispielsweise von

Gründberg, Sierning, Garsten usw. aus den hiesigen Schulen auszuschulen seien, weil die Schulen der Gemeinde ohnehin viel Geld kosten, und die außerhalb der Gemeinde wohnenden Partheien an den betreffenden Lasten nicht mittragen; er wünsche daher diese Frage geregelt zu wissen, wodurch in den hierstädtischen Schulen wieder mehr Platz geschaffen wurde, und möge in dieser Richtung der nächsten Gemeinderatsitzung ein Amtsbericht vorgelegt werden. G.R. Wenhart erklärt mit der Anschauung des G.R. Ploberger einverstanden zu sein, nur möchte er sich auf den bestehenden Unterschied aufmerksam zu machen erlauben; es seien nemlich gegenwärtig 36 oder 38 Häuser von Gründberg gesetzlich der Schule von Aichet eingeschult; ebenso seien von der Gmain ca. 30 oder 40 Häuser den hiesigen Schulen eingeschult. Die hiesigen Schulen seien daher gegenwärtig verpflichtet, die Kinder aus diesen Ortschaften in die Schulen aufzunemen, etwas anderes sei es mit den Häusern von Neu-Schönau, welche nicht in die hiesigen Schulen eingeschult seien. Hinsichtlich der erst bezeichneten Ortschaften müßte daher erst ein Antrag eingebracht werden, der dahin gehe, es sei die Ausschulung dieser Ortschaften anzustreben.

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