Ratsprotokoll vom 1. März 1878

Vorschriften aufmerksam gemacht, und erwähnt, daß vom Gemeinderate auch in anderen Fäl- len die Belassung solcher offenen Miststätten an der Strasse nicht gestattet worden sei, im vorliegenden Falle überdies nach berücksich- tigt werden müsse, daß nun in unmit- telbarer Nähe die Aufstellung der Markthüt- ten platzgreife, rectifizirt G.R. Pointner mit der Begründung, daß der Obmann der Bau- Section sich gegen die Belassung dieser Miststät- te heute ausgesprochen habe, den Sectionantrag dahin, es sei dem vorliegenden Rekurse keine Folge zugeben, welcher Antrag mit Majori- tät angenommen wird. – Z. 2286 5. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amts- bericht: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinde- ratssitzung vom 25. Jänner d.J. wurde der Beschluß gefaßt, die Bezüge des Stadtpfarrthurmwächters mit einer Jahreslöhnung von 400 fl und jene des Taborthurmwächters mit einer solchen von 300 fl unter Belassung ihres Deputatholzes fest- zustellen. Nachdem dieser Beschluß, wenig- stens seinem Wortlaute nach sich nur ausdrück- lich auf die Stelle eines Thurmwächters und nicht auf deren Person bezieht, daher nach der unvorgreiflichen Ansicht des Amtes noch keineswegs damit gesagt erscheint, daß hie- nach Ignaz Marschhofer, derzeit Stadtpfarr- Thurmwächter, und Anton Heinzl derzeit Ta- borthurmwächter, ein Anrecht auf diese

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