Ratsprotokoll vom 1. März 1878

Steyr sei vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. – Mit Bezugname auf diese Eingabe sei vorerst ein Si- tuationsplan zu errichten, auf welchem die ab- zutrennenden Objecte der Steuergemeinde Jä- gerberg mit Lage und Gränzen veranschau- licht sind, daß sonach das fragliche Operat der löblichen k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr mit dem Ersuchen übergeben werde, wol- selbe geruhe die Äußerung der Gemeinde- Vorstehung in St. Ulrich über eine allenfal- lige Abtrennung des bezeichneten Haus- und Grundbesitzes in der Steuergemeinde Jägerberg abzuverlangen, im Negationsfalle die Wei- gerungsgründe derselben mitzutheilen; ferners die Willensmeinung der betheilig- ten Haus- und Grundbesitzer im abzutren- nenden Raijon zu erheben, und endlich das ergänzte Operat zur weiteren Beschluß- fassung des hiesigen Gemeinderates seinerzeit in Vorlage zu bringen.“ Es sei nun vom Amte ein Situationsplan angefertigt worden, in welchem jene Theile der Gemeinde St. Ulrich, der dem Stadt- gebiete einzuverleiben wären, mit einer rothen Linie angezeigt erscheinen. Referent läßt den Plan circulieren und bemerkt dann weiters, daß hienach der ganze Akt sammt Plan der Bezirkshaupt- mannschaft Steyr zur Vorname der nach- gesuchten Erhebungen übermittelt worden sei. Die Bezirkshauptmannschaft habe die

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