Ratsprotokoll vom 28. November 1875

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 28. November 1875 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 28. November 1875. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer, Vicebürgermeister: Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler, Karl Edelbauer, Josef Ernst, Carl Fellerer, Josef Haller, Franz Hoffmann, Josef Huber, Leopold Huber, Karl v. Koller, Josef Peyrl, Franz Schachinger, Dor Alois Stiegler, Franz Tomitz, Wenzl Wenhart. Schriftführer Gemeinde–Sekretar Iglseder. Beginn der Sitzung: 10 1/4 Uhr. V.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und konstatirt die Anwesenheit der zur

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 28. November 1875. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer, Vicebürgermeister: Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler, Karl Edelbauer, Josef Ernst, Carl Fellerer, Josef Haller, Franz Hoffmann, Josef Huber, Leopold Huber, Karl v. Koller, Josef Peyrl, Franz Schachinger, Dor Alois Stiegler, Franz Tomitz, Wenzl Wenhart. Schriftführer Gemeinde–Sekretar Iglseder. Beginn der Sitzung: 10 1/4 Uhr. V.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und konstatirt die Anwesenheit der zur

Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats–Mitgliedern. Als Grund der heute einberufenen außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates gibt er bekannt, daß von Seite des h. k.k. Statthalterei–Präsidiums die Statuten der neuen freiwilligen Feuerwehr zur Genemigung derselben durch den Gemeinderat herabgelangt und hierüber vom Commando der Feuerwehr das Ersuchen um dringliche Behandlung dieses Gegenstandes gestellt worden sei. Vor Übergang zur Tages–Ordnung bringt der Vorsitzende noch nachfolgendes zur Sprache: 1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. November d.J. die Veräußerung des Ennsdorferschulgebäudes im Wege der freiwilligen Lizitation beschlossen. Da hiezu nach dem kaiserlichen Patent vom 9. August 1854 gemäß § 269 desselben die gerichtliche Genemigung erforderlich ist, so mußte vorerst um diese eingeschritten werden, und wurde demnach das k.k. Kreisgericht unter Vorlage der Lizitationsbedingnisse

Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats–Mitgliedern. Als Grund der heute einberufenen außerordentlichen Sitzung des Ge- meinderates gibt er bekannt, daß von Seite des h. k.k. Statthalterei–Prä- sidiums die Statuten der neuen freiwilligen Feuerwehr zur Gene- migung derselben durch den Gemein- derat herabgelangt und hierüber vom Commando der Feuerwehr das Ersuchen um dringliche Be- handlung dieses Gegenstandes ge- stellt worden sei. Vor Übergang zur Tages–Ordnung bringt der Vorsitzende noch nachfol- gendes zur Sprache: 1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. November d.J. die Veräußerung des Ennsdorferschul- gebäudes im Wege der freiwilligen Lizitation beschlossen. Da hiezu nach dem kaiserlichen Patent vom 9. Au- gust 1854 gemäß § 269 desselben die gerichtliche Genemigung erforderlich ist, so mußte vorerst um diese ein- geschritten werden, und wurde demnach das k.k. Kreisgericht un- ter Vorlage der Lizitationsbedingnisse

hierum ersucht und gebeten, als Lizitations–Termin den von mir in Aussicht genommenen 6. Dezem- ber zu bestimmen. Das k.k. Kreisgericht hat nun laut Bescheid vom 27. November d.J. Z 3332 diesem Ansuchen aus dem Grunde kei- ne Folge gegeben, weil gemäß § 50 P. 1 des Gemeinde–Statutes zur Veräuße- rung dieses den Wert von 5000 fl über- steigenden Hauses ein Landesgesetz er- forderlich ist und dieses noch nicht er- wirkt wurde, während nach §. 269 des zitierten Gesetzes das freie Eigen- thumsrecht des Versteigerers nach- zuweisen ist.– Ich muß hier bemerken, daß die Lizi- tationsbedingnisse ohnehin die Be- stimmung enthielten, daß der Er- steher das Eigenthumsrecht erst nach erfolgter Genemigung des Verkau- fes durch ein Landesgesetz erhalten könne. Nachdem aber das Gericht aus- drücklich die bereits erfolgte Erwir- kung dieses Landesgesetzes nachge- wiesen verlangt, dies aber bei dem Umstande, als der Landtag erst im nächsten Frühjahr wieder zusammentreten wird, gegenwär- tig

hierum ersucht und gebeten, als Lizitations–Termin den von mir in Aussicht genommenen 6. Dezember zu bestimmen. Das k.k. Kreisgericht hat nun laut Bescheid vom 27. November d.J. Z 3332 diesem Ansuchen aus dem Grunde keine Folge gegeben, weil gemäß § 50 P. 1 des Gemeinde–Statutes zur Veräußerung dieses den Wert von 5000 fl übersteigenden Hauses ein Landesgesetz erforderlich ist und dieses noch nicht erwirkt wurde, während nach §. 269 des zitierten Gesetzes das freie Eigenthumsrecht des Versteigerers nachzuweisen ist.– Ich muß hier bemerken, daß die Lizitationsbedingnisse ohnehin die Bestimmung enthielten, daß der Ersteher das Eigenthumsrecht erst nach erfolgter Genemigung des Verkaufes durch ein Landesgesetz erhalten könne. Nachdem aber das Gericht ausdrücklich die bereits erfolgte Erwirkung dieses Landesgesetzes nachgewiesen verlangt, dies aber bei dem Umstande, als der Landtag erst im nächsten Frühjahr wieder zusammentreten wird, gegenwärtig

nicht durchgeführt werden kann und daher die Lizitation des Ennsdorferschulgebäudes sistirt werden muß, so erlaube ich mir an den löbl. Gemeinderat die Anfrage zu stellen, in welcher Weise dieses Haus nunmehr verwendet werden soll. Hierüber wird beschlossen, vorläufig die Wohnungen in diesem Gebäude zu vermieten und den Bürgermeister zur Einleitung der weiteren Schritte zu ermächtigen. — Z. 11250. 2. Er bemerkt weiters: Unterm 15. Juni d.J. Z. 126 praes. wurde eine Sicherheitswachmannstelle zur Besetzung ausgeschrieben und hiebei ausdrücklich bemerkt, daß die Bewerber ledigen Standes sein müssen. Unter der Angabe, ledig zu sein, hat sich als Bewerber auch Adolf Weinelt, Reserve– Gefreiter, damals aufhältig in Mährisch– Trübau gemeldet und habe ich denselben mit Rücksicht auf seine gute Conduite während seiner Militärdienstzeit auch mit Dekret vom 2. August d.J. Z. 145 als provisorischen Wachmann aufgenommen. Da er seine Probedienstzeit in vollkommen zufriedenstellender Weise

nicht durchgeführt werden kann und daher die Lizitation des Ennsdorfer- schulgebäudes sistirt werden muß, so erlaube ich mir an den löbl. Ge- meinderat die Anfrage zu stellen, in welcher Weise dieses Haus nun- mehr verwendet werden soll. Hierüber wird beschlossen, vorläu- fig die Wohnungen in diesem Gebäu- de zu vermieten und den Bürger- meister zur Einleitung der weiteren Schritte zu ermächtigen. — Z. 11250. 2. Er bemerkt weiters: Unterm 15. Juni d.J. Z. 126 praes. wurde eine Sicherheitswachmannstelle zur Beset- zung ausgeschrieben und hiebei ausdrücklich bemerkt, daß die Be- werber ledigen Standes sein müs- sen. Unter der Angabe, ledig zu sein, hat sich als Bewerber auch Adolf Wei- nelt, Reserve– Gefreiter, damals auf- hältig in Mährisch– Trübau gemel- det und habe ich denselben mit Rück- sicht auf seine gute Conduite während seiner Militärdienstzeit auch mit De- kret vom 2. August d.J. Z. 145 als provi- sorischen Wachmann aufgenommen. Da er seine Probedienstzeit in voll- kommen zufriedenstellender Weise

zurücklegte, so habe ich dann denselben mit Dekret vom 24. Oktober Z 326 praes. zum definitiven Wachmann II. Classe ernannt. –Am 24. d.Mts. habe ich nun in Erfahrung gebracht, daß dieser Wachmann bereits seit Jahren verheiratet und Vater zweier Kinder ist. Als Grund seines Vor- ganges gibt er an, daß er bereits seit 2 Jahren sich um eine Anstellung bemüht habe, welche ihm in folge seines ver- heirateten Standes überall abgeschlagen worden sei. So sehr nun dieser Vorgang Weinelt's zu verurteilen ist, da er sich die hiesige Anstellung nur erschlichen hat, so habe ich doch von dem mir zustehenden Rech- te, ihn sofort aus dem Dienste zu ent- lassen oder selben ihm zu kündigen, keinen Gebrauch gemacht, sondern glaubte diesen Fall vorerst beim löblichen Ge- meinderate zur Sprache bringen zu sollen. – Nach § 20. D.I. benötigen die Mitglieder der Wache zum Eingehen einer Ehe der speziellen Bewilligung durch den Gemeinderat. Allerdings treffen diese Bestimmungen nicht vollkommen zu, da die Ehe schon vorher geschlossen war, aber immer hin kann sie eine analoge An-

zurücklegte, so habe ich dann denselben mit Dekret vom 24. Oktober Z 326 praes. zum definitiven Wachmann II. Classe ernannt. –Am 24. d.Mts. habe ich nun in Erfahrung gebracht, daß dieser Wachmann bereits seit Jahren verheiratet und Vater zweier Kinder ist. Als Grund seines Vorganges gibt er an, daß er bereits seit 2 Jahren sich um eine Anstellung bemüht habe, welche ihm in folge seines verheirateten Standes überall abgeschlagen worden sei. So sehr nun dieser Vorgang Weinelt's zu verurteilen ist, da er sich die hiesige Anstellung nur erschlichen hat, so habe ich doch von dem mir zustehenden Rechte, ihn sofort aus dem Dienste zu entlassen oder selben ihm zu kündigen, keinen Gebrauch gemacht, sondern glaubte diesen Fall vorerst beim löblichen Gemeinderate zur Sprache bringen zu sollen. – Nach § 20. D.I. benötigen die Mitglieder der Wache zum Eingehen einer Ehe der speziellen Bewilligung durch den Gemeinderat. Allerdings treffen diese Bestimmungen nicht vollkommen zu, da die Ehe schon vorher geschlossen war, aber immer hin kann sie eine analoge An-

wendung finden. Indem ich nun die Beschlußfassung hierüber dem löblichen Gemeinderate anheimstelle, wurde ich mir erlauben, folgenden Vorschlag zu machen, nemlich den Wachmann Adolf Weinelt vorläufig in seiner Anstellung zu belassen, jedoch das Definitivum zurückzunehmen und seine Stelle auf die Dauer eines halben Jahres für provisorisch zu erklären. Im Falle sich Weinelt während dieser Zeit tadellos und vollkommen zu friedenstellend verhält, wäre ihm der geschehene Vorgang nachzusehen, da 1/3 der Wachmannschaft verehelicht sein darf und erst hiedurch dieses Drittel voll würde; im Falle der geringsten Beanständigung würde ich selbstverständlich mit seiner Entlassung vorgehen. Weiters habe er natürlich sofort einen Revers auszustellen, mit welchem er auf jeden wie immer gearteten Anspruch für seine Familie an die Gemeinde verzichtet.Ich möchte deswegen die Gewährung der Nachsicht empfehlen, weil Weinelt ein braver, ordentlicher Mensch ist und ein ganz tüchtiger Wachmann

wendung finden. Indem ich nun die Beschlußfassung hierüber dem löblichen Gemeinde- rate anheimstelle, wurde ich mir erlauben, folgenden Vorschlag zu machen, nemlich den Wachmann Adolf Weinelt vorläufig in seiner Anstel- lung zu belassen, jedoch das Defini- tivum zurückzunehmen und seine Stelle auf die Dauer eines halben Jah- res für provisorisch zu erklären. Im Falle sich Weinelt während dieser Zeit tadellos und vollkommen zu friedenstellend verhält, wäre ihm der geschehene Vorgang nachzusehen, da 1/3 der Wachmannschaft verehelicht sein darf und erst hiedurch dieses Drittel voll würde; im Falle der gering- sten Beanständigung würde ich selbst- verständlich mit seiner Entlassung vorgehen. Weiters habe er natürlich so- fort einen Revers auszustellen, mit welchem er auf jeden wie im- mer gearteten Anspruch für seine Familie an die Gemeinde verzich- tet. Ich möchte deswegen die Ge- währung der Nachsicht empfehlen, weil Weinelt ein braver, ordentlicher Mensch ist und ein ganz tüchtiger Wachmann

zu werden verspricht, solche Wachleute aber schwer zu finden sind und weil seine von ihm mir mündlich darge- stellte Lage wirklich Mitleid einflößen muß. Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderate angenommen. Z 380 praes. 3. Übergehend zur Tages–Ordnung ver- liest der Vorsitzende den Erlaß des h. k.k. Statthalterei–Präsidiums vom 13. November d.J. Z 3414 mit welchem dasselbe die Statuten der „freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr“ zur Modifikation eini- ger Punkte derselben und zur Genemi- gung der hienach modifizirten Statuten durch den Gemeinderat herabmittelte. Er bemerkt, daß die in diesem Sinne abgeänderten Statuten nunmehr von der Feuerwehr dem Gemeinderate zur Genemigung vorgelegt worden seien und er- sucht den Gemeinderat Tomitz im Na- men des Beratungs–Comitees dessen Antrag bekannt zu geben. G.R. Tomitz verliest sohin nachstehenden Antrag: Das Comitee beantragt, die nach- gesuchte Genemigung der vorgelegten Sta- tuten der freiwilligen Feuerwehr in Stadt Steyr zu ertheilen und nun- mehr unter der Voraussetzung der Be- scheinigung dieser Statuten durch die

zu werden verspricht, solche Wachleute aber schwer zu finden sind und weil seine von ihm mir mündlich dargestellte Lage wirklich Mitleid einflößen muß. Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderate angenommen. Z 380 praes. 3. Übergehend zur Tages–Ordnung verliest der Vorsitzende den Erlaß des h. k.k. Statthalterei–Präsidiums vom 13. November d.J. Z 3414 mit welchem dasselbe die Statuten der „freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr“ zur Modifikation einiger Punkte derselben und zur Genemigung der hienach modifizirten Statuten durch den Gemeinderat herabmittelte. Er bemerkt, daß die in diesem Sinne abgeänderten Statuten nunmehr von der Feuerwehr dem Gemeinderate zur Genemigung vorgelegt worden seien und ersucht den Gemeinderat Tomitz im Namen des Beratungs–Comitees dessen Antrag bekannt zu geben. G.R. Tomitz verliest sohin nachstehenden Antrag: Das Comitee beantragt, die nachgesuchte Genemigung der vorgelegten Statuten der freiwilligen Feuerwehr in Stadt Steyr zu ertheilen und nunmehr unter der Voraussetzung der Bescheinigung dieser Statuten durch die

k.k. Statthalterei dem Ausschuß der freiwilligen Feuerwehr in Erledigung seiner Eingabe vom 14. September d.J. die Geneigtheit auszusprechen, der freiwilligen Feuerwehr den LöschDienst nach Maßgabe des zwischen der Stadt Steyr und dem Turnverein unterm 17. März 1874 abgeschlossenen Vertrages, insbesonders unter Gewährung der gleichen Subvention von jährlich 1500 fl und Aufrechthaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist auf eine bestimmte Zeitdauer zu übertragen. Der Vorsitzende eröffnet die Debatte. G.R. Peyrl bemerkt, daß er zwar selbst der Feuerwehr als Mitglied angehöre und daher in keiner Richtung Gegner dieses Institutes sei; allein heute spreche er in seiner Stellung als Gemeinderat. Da erscheine es ihm nun sonderbar, daß die Feuerwehr positiv auf der Forderung von 1500 Gulden bestehe, obwol sie nicht in der Lage sei nachzuweisen, daß sie diese Summe jemals benötige. In

k.k. Statthalterei dem Ausschuß der frei- willigen Feuerwehr in Erledigung seiner Eingabe vom 14. September d.J. die Geneigtheit auszusprechen, der freiwilligen Feuerwehr den Lösch- Dienst nach Maßgabe des zwischen der Stadt Steyr und dem Turnver- ein unterm 17. März 1874 abgeschlossenen Vertrages, insbesonders unter Ge- währung der gleichen Subvention von jährlich 1500 fl und Aufrechthal- tung einer halbjährigen Kündigungs- frist auf eine bestimmte Zeitdauer zu übertragen. Der Vorsitzende eröffnet die Debatte. G.R. Peyrl bemerkt, daß er zwar selbst der Feuerwehr als Mitglied angehöre und daher in keiner Richtung Gegner dieses Institutes sei; allein heute spreche er in sei- ner Stellung als Gemeinderat. Da erscheine es ihm nun sonder- bar, daß die Feuerwehr positiv auf der Forderung von 1500 Gulden bestehe, obwol sie nicht in der Lage sei nachzuweisen, daß sie diese Summe jemals benötige. In

diesem Vorgang erblicke er daher eine Pression auf die Gemeinde. Diese müße eben ihre finanzielle Lage ins Auge fassen und es werde daher auch mit Recht bei jeder Gelegenheit be- tont, daß gespart werden müße. Er stellt daher den Antrag, entweder die Feuerlöschgeräte unter denselben Bedin- gungen käuflich an sich zu bringen unter welchen sie die Feuerwehr von dem Turnverein übernommen habe, oder weil dem Vernehmen nach der Turn- verein sich beim Verkauf seiner Geräte an die Feuerwehr bedun- gen habe, daß dieselben nicht der Ge- meinde weiter verkauft werden dürften, statt der vom Comite bean- tragten Subvention von 1500 fl. eine solche von 1200 fl zu bewilligen. G.R. Bichler frägt, ob diese vom G.R. Peyrl angeführten Bedingungen tat- sächlich vom Turnverein an die Feuer- wehr gestellt worden seien und bemerkt über erfolgte Bejahung die- ser Frage durch G.R. Edelbauer, daß er diese feindselige Haltung des Turn- vereins bedauern müsse, indem dieselbe hiedurch auf die Gemeinde eine Pression ausübe. G.R. Wenhart macht aufmerksam, daß

diesem Vorgang erblicke er daher eine Pression auf die Gemeinde. Diese müße eben ihre finanzielle Lage ins Auge fassen und es werde daher auch mit Recht bei jeder Gelegenheit betont, daß gespart werden müße. Er stellt daher den Antrag, entweder die Feuerlöschgeräte unter denselben Bedingungen käuflich an sich zu bringen unter welchen sie die Feuerwehr von dem Turnverein übernommen habe, oder weil dem Vernehmen nach der Turnverein sich beim Verkauf seiner Geräte an die Feuerwehr bedungen habe, daß dieselben nicht der Gemeinde weiter verkauft werden dürften, statt der vom Comite beantragten Subvention von 1500 fl. eine solche von 1200 fl zu bewilligen. G.R. Bichler frägt, ob diese vom G.R. Peyrl angeführten Bedingungen tatsächlich vom Turnverein an die Feuerwehr gestellt worden seien und bemerkt über erfolgte Bejahung dieser Frage durch G.R. Edelbauer, daß er diese feindselige Haltung des Turnvereins bedauern müsse, indem dieselbe hiedurch auf die Gemeinde eine Pression ausübe. G.R. Wenhart macht aufmerksam, daß

daß, wenn auch der Turnverein diese Bedingung nicht gestellt hätte, die Gemeinde von der Feuerwehr doch nicht den Verkauf der Geräte verlangen könnte, weil zu dem Abschluße eines Kaufes die Übereinstimmung des Käufers und Verkäufers erforderlich sei, und es daher immer im Belieben der Feuerwehr stehen würde, ob sie ihre angekauften Gerate der Gemeinde käuflich überlassen wolle. G.R. Ernst drückt seine Ansicht dahin aus, daß die Gemeinde mit ihrem Gelde, die Geräte gegenwärtig für die Feuerwehr ankaufen müße und vielleicht später nochmal in die Lage kommen könne, diese Geräte für sich kaufen zu müßen, wenn es der Feuerwehr einfallen würde, den Feuerlöschdienst nicht mehr zu besorgen. G.R. Dr. Stigler erklärt, dass es eben sehr bedauerlich sei, daß die Gemeinde früher auf das Anbot des Turnvereins wegen Verkauf der Löschgeräte nicht eingegangen und seinen diesfälligen Antrag nicht angenommen habe. G.R. Leopold Huber erwiedert hierauf

daß, wenn auch der Turnverein diese Be- dingung nicht gestellt hätte, die Ge- meinde von der Feuerwehr doch nicht den Verkauf der Geräte verlangen könnte, weil zu dem Abschluße ei- nes Kaufes die Übereinstimmung des Käufers und Verkäufers erfor- derlich sei, und es daher immer im Belieben der Feuerwehr stehen würde, ob sie ihre angekauften Gerate der Gemeinde käuflich überlassen wolle. G.R. Ernst drückt seine Ansicht dahin aus, daß die Gemeinde mit ihrem Gelde, die Geräte gegenwärtig für die Feuerwehr ankaufen müße und vielleicht später nochmal in die Lage kommen könne, diese Geräte für sich kaufen zu müßen, wenn es der Feuerwehr einfallen würde, den Feuerlöschdienst nicht mehr zu besorgen. G.R. Dr. Stigler erklärt, dass es eben sehr bedauerlich sei, daß die Gemein- de früher auf das Anbot des Turnver- eins wegen Verkauf der Löschgeräte nicht eingegangen und seinen diesfälligen Antrag nicht ange- nommen habe. G.R. Leopold Huber erwiedert hierauf

daß der Turnverein eben vom Gemein- derate als Kaufpreis um 2000 fl mehr, als von der Feuerwehr verlangt habe. G.R. Peyrl fügt hinzu, daß nicht die Gemeinde die Verhandlungen mit dem Turnverein wegen Ankauf der Lösch- geräte abgebrochen habe; sie habe viel- mehr dem Turnverein ein Anbot gemacht, ohne daß dabei gesagt wor- den wäre, dieses Anbot sei das end- giltige; allein der Turnverein habe sich schon damals sonderbar gegenüber der Gemeinde benommen und die Verhandlungen sofort abgebrochen, wo- durch er zeigte, er habe nie den ernst- lichen Willen gehabt, die Geräte der Gemeinde zu überlassen; daher es ihm so vorkomme, als wollte er hiemit nur Capital schlagen. G.R. Wenhart spricht die Befürchtung aus, daß die Feuerwehr, wenn sich die Gemeinde ihr gegenüber in gleicher Weise, wie gegen den Turnverein benehme, auch die Unterhandlungen abbrechen könnte, wonach die Gemein- de genötigt wäre, den Feuerlöschdienst mit weit größeren Opfern, selbst in die Hand zu nehmen. G.R. v. Koller bemerkt, daß die zwischen

daß der Turnverein eben vom Gemeinderate als Kaufpreis um 2000 fl mehr, als von der Feuerwehr verlangt habe. G.R. Peyrl fügt hinzu, daß nicht die Gemeinde die Verhandlungen mit dem Turnverein wegen Ankauf der Löschgeräte abgebrochen habe; sie habe vielmehr dem Turnverein ein Anbot gemacht, ohne daß dabei gesagt worden wäre, dieses Anbot sei das endgiltige; allein der Turnverein habe sich schon damals sonderbar gegenüber der Gemeinde benommen und die Verhandlungen sofort abgebrochen, wodurch er zeigte, er habe nie den ernstlichen Willen gehabt, die Geräte der Gemeinde zu überlassen; daher es ihm so vorkomme, als wollte er hiemit nur Capital schlagen. G.R. Wenhart spricht die Befürchtung aus, daß die Feuerwehr, wenn sich die Gemeinde ihr gegenüber in gleicher Weise, wie gegen den Turnverein benehme, auch die Unterhandlungen abbrechen könnte, wonach die Gemeinde genötigt wäre, den Feuerlöschdienst mit weit größeren Opfern, selbst in die Hand zu nehmen. G.R. v. Koller bemerkt, daß die zwischen

dem Turn–Verein und der Gemeinde früher gepflogenen Verhandlungen nicht mehr Gegenstand der Beratung seien, nachdem es sich heute bloß um Abmachungen mit der freiwilligen Feuerwehr handle. Diesfalls müße er darauf hinweisen, daß, wenn die Feuerwehr auch in einem Jahre nicht 1500 fl brauche, so werde das erübrigte Geld deswegen doch nicht vergeudet; es verbleibe vielmehr in der Feuerwehrkasse und werde wieder zu Feuerwehrzwecken verwendet. Die Feuerwehr wolle aber sich selbst verwalten und da sie aus Leuten bestehe, welche faktisch etwas leisten, so dürfe man diesen nicht vor den Kopf stossen. Er betont, daß es selbst für die Gemeinde günstiger sei, wenn die Feuerwehr die freie Verwaltung ihres Eigenthums, und ihrer Gerate habe, da letztere weit besser in Stand gehalten würden. Er müße sich daher für die Gewährung einer Subvention von 1500 fl. aussprechen. Dass die Gemeinde seinerzeit die Geräte nicht gekauft habe, bedaure auch er; er kenne aber auch die Motive, warum der

dem Turn–Verein und der Gemeinde früher gepflogenen Verhandlungen nicht mehr Gegenstand der Beratung seien, nachdem es sich heute bloß um Abma- chungen mit der freiwilligen Feuer- wehr handle. Diesfalls müße er da- rauf hinweisen, daß, wenn die Feuer- wehr auch in einem Jahre nicht 1500 fl brauche, so werde das erübrigte Geld deswegen doch nicht vergeudet; es verbleibe vielmehr in der Feuer- wehrkasse und werde wieder zu Feuerwehrzwecken verwendet. Die Feuerwehr wolle aber sich selbst ver- walten und da sie aus Leuten be- stehe, welche faktisch etwas leisten, so dürfe man diesen nicht vor den Kopf stossen. Er betont, daß es selbst für die Gemeinde günstiger sei, wenn die Feuerwehr die freie Ver- waltung ihres Eigenthums, und ih- rer Gerate habe, da letztere weit bes- ser in Stand gehalten würden. Er müße sich daher für die Gewährung einer Subvention von 1500 fl. aus- sprechen. Dass die Gemeinde seiner- zeit die Geräte nicht gekauft habe, bedaure auch er; er kenne aber auch die Motive, warum der

Turnverein die Verhandlungen abge- brochen habe und könne demselben nicht Unrecht geben. Die Gemein- de habe eben damals trotz der von Sachverständigen wiederholt vorgenom- menen Schätzung der Geräte, und ob- wol sie vom Turnverein um ca 11000 fl angeschafft worden seien, ge- sagt, diese um 6000 fl angebotenen Geräte seien bei weitem nicht so viel wert, eine Art der Ablehnung, welche allerdings den Turnverein habe obstinat machen müßen. G.R. Ernst frägt, was zu thun wäre, wenn die Feuerwehr der Gemein- de den Vertrag kündigen und was dann insbesonders mit den Geräten geschehen würde, und ob nicht die Gemeinde in die Lage kom- men könnte, die Gerate wieder an- kaufen zu müßen. G.R. von Koller ersucht um Verlesung der ganzen Statuten, worüber der Vorsitzende dieselben in ihrem Wort- laute verliest. G.R. Ernst bemerkt, daß nunmehr, nachdem die Statuten bekannt seien, sich allerdings die Sachlage anders herausstelle, da im Falle einer Auf- lösung

Turnverein die Verhandlungen abgebrochen habe und könne demselben nicht Unrecht geben. Die Gemeinde habe eben damals trotz der von Sachverständigen wiederholt vorgenommenen Schätzung der Geräte, und obwol sie vom Turnverein um ca 11000 fl angeschafft worden seien, gesagt, diese um 6000 fl angebotenen Geräte seien bei weitem nicht so viel wert, eine Art der Ablehnung, welche allerdings den Turnverein habe obstinat machen müßen. G.R. Ernst frägt, was zu thun wäre, wenn die Feuerwehr der Gemeinde den Vertrag kündigen und was dann insbesonders mit den Geräten geschehen würde, und ob nicht die Gemeinde in die Lage kommen könnte, die Gerate wieder ankaufen zu müßen. G.R. von Koller ersucht um Verlesung der ganzen Statuten, worüber der Vorsitzende dieselben in ihrem Wortlaute verliest. G.R. Ernst bemerkt, daß nunmehr, nachdem die Statuten bekannt seien, sich allerdings die Sachlage anders herausstelle, da im Falle einer Auflösung

der Feuerwehr die Geräte in die Verwahrung der Gemeinde kämen, u. bei derselben so lange zu bleiben hätten, bis sich eine neue Feuerwehr gebildet hätte, in deren Eigenthum sie dann übergingen. Hienach könne die Feuerwehr keineswegs beliebig mit den Gerätschaften schalten und walten, sondern müßten dieselben stets zu Feuerwehrzwecken erhalten bleiben. G.R. Leop. Huber bemerkt, daß er im Comitee seine Ansicht dahin ausgesprochen habe, man möge die Subvention mit 1000 fl. festsetzen und erst im Falle, als die Feuerwehr hiemit das Auslangen nicht finde, noch die verlangten 500 fl nachzahlen. G.R. Peyrl spricht den Wunsch aus, daß zwischen der Gemeinde und der Feuerwehr ein freundschaftliches Zusammengehen stattfinden möge und letztere sich nicht der Gemeinde so positiv entgegenstellen und erklären solle, daß sie sich der Sache nicht annehmen werde, wenn sie nicht so viel erhalte, als sie verlange.

der Feuerwehr die Geräte in die Ver- wahrung der Gemeinde kämen, u. bei derselben so lange zu bleiben hätten, bis sich eine neue Feuer- wehr gebildet hätte, in deren Ei- genthum sie dann übergingen. Hienach könne die Feuerwehr kei- neswegs beliebig mit den Ge- rätschaften schalten und walten, son- dern müßten dieselben stets zu Feuerwehrzwecken erhalten blei- ben. G.R. Leop. Huber bemerkt, daß er im Comitee seine Ansicht dahin aus- gesprochen habe, man möge die Subvention mit 1000 fl. festsetzen und erst im Falle, als die Feuer- wehr hiemit das Auslangen nicht finde, noch die verlangten 500 fl nachzahlen. G.R. Peyrl spricht den Wunsch aus, daß zwischen der Gemeinde und der Feuerwehr ein freundschaftliches Zusammengehen stattfinden möge und letztere sich nicht der Gemeinde so positiv entgegenstellen und er- klären solle, daß sie sich der Sache nicht annehmen werde, wenn sie nicht so viel erhalte, als sie ver- lange.

Es seien aber 2 Körper, welche für das ganze zu sorgen haben und von denen die Gemeinde die Geldbeschaffung auf sich nehme, während die Feuer- wehr die Thätigkeit zu entwickeln habe. Er betont daher nochmals, daß, wenn die Feuerwehr der Gemeinde nicht so positiv entgegentreten würde, viel eher eine Vereinbarung zu er- zielen wäre, und bemerkt schließ- lich, seinen Antrag dahin modifi- ziren zu wollen, die Gemeinde möge sich für den Fall, als die Feuer- wehr mit der von ihm beantragten Subvention von 1200 fl das Auslan- gen nicht finden könne, zur Nach- zahlung eines Betrages von 300 fl verpflichten. G.R. v. Koller erwiedert auf die Aus- führungen des G.R. Peyrl, daß man von der Feuerwehr nicht sagen kön- ne, sie trete der Gemeinde schroff ge- genüber, da sie als solche nur ein einziges freundliches Offert dem Ge- meinderat wegen Übername des Löschdienstes durch ihren Aus- schuß gemacht habe. G.R. Ernst stellt den Antrag, man möge der Feuerwehr, mit Rück- sicht

Es seien aber 2 Körper, welche für das ganze zu sorgen haben und von denen die Gemeinde die Geldbeschaffung auf sich nehme, während die Feuerwehr die Thätigkeit zu entwickeln habe. Er betont daher nochmals, daß, wenn die Feuerwehr der Gemeinde nicht so positiv entgegentreten würde, viel eher eine Vereinbarung zu erzielen wäre, und bemerkt schließlich, seinen Antrag dahin modifiziren zu wollen, die Gemeinde möge sich für den Fall, als die Feuerwehr mit der von ihm beantragten Subvention von 1200 fl das Auslangen nicht finden könne, zur Nachzahlung eines Betrages von 300 fl verpflichten. G.R. v. Koller erwiedert auf die Ausführungen des G.R. Peyrl, daß man von der Feuerwehr nicht sagen könne, sie trete der Gemeinde schroff gegenüber, da sie als solche nur ein einziges freundliches Offert dem Gemeinderat wegen Übername des Löschdienstes durch ihren Ausschuß gemacht habe. G.R. Ernst stellt den Antrag, man möge der Feuerwehr, mit Rücksicht

darauf, daß sie im Anfang mit schwierigen Verhältnissen zu kämpfen habe, eine Subvention von 1500 fl, jedoch vorläufig nur auf ein Jahr bewilligen, nach diesem Zeitraum wäre die Höhe der Dotation neuerlich festzusetzen. G.R. Dr. Stigler bemerkt dem gegenüber, daß hiemit der Feuerwehr wol nicht gedient sei. Die Feuerwehr habe eben wegen Anschaffung der Geräte Verpflichtungen auf sich genommen, sie müße ihre Kaufschillingsraten an den Turnverein zahlen und auch die nötigen Nachschaffungen machen. Die Gemeinde müße vielmehr der Feuerwehr so lange die Subvention pr 1500 fl jährlich geben, bis der Vertrag von dieser oder der Gemeinde halbjährig aufgekündigt würde. Er bemerkt weiters, daß, wenn er auch zugeben müße, daß der Turnverein nicht edelmütig gehandelt habe, sich doch der Gemeinderat auf einen leidenschaftslosen Standpunkt stellen und das Wol der Stadt im Auge behalten müße, und da sei zu bedenken,

darauf, daß sie im Anfang mit schwie- rigen Verhältnissen zu kämpfen habe, eine Subvention von 1500 fl, jedoch vorläufig nur auf ein Jahr bewil- ligen, nach diesem Zeitraum wäre die Höhe der Dotation neuerlich fest- zusetzen. G.R. Dr. Stigler bemerkt dem gegen- über, daß hiemit der Feuerwehr wol nicht gedient sei. Die Feuer- wehr habe eben wegen Anschaf- fung der Geräte Verpflichtungen auf sich genommen, sie müße ihre Kaufschillingsraten an den Turnverein zahlen und auch die nötigen Nachschaffungen machen. Die Gemeinde müße vielmehr der Feuerwehr so lange die Subvention pr 1500 fl jährlich geben, bis der Ver- trag von dieser oder der Gemeinde halbjährig aufgekündigt würde. Er bemerkt weiters, daß, wenn er auch zugeben müße, daß der Turn- verein nicht edelmütig gehandelt habe, sich doch der Gemeinderat auf einen leidenschaftslosen Standpunkt stellen und das Wol der Stadt im Auge behalten müße, und da sei zu bedenken,

daß wol niemand um die glei- chen Bedingungen die Besorgung des Löschdienstes auf sich nehmen wurde. Wenn die Gemeinde nun früher hiefür 1500 fl. gezahlt habe, so sei gar kein Grund vorhanden, für dieselbe Leistung gegenwärtig we- niger zu bewilligen. G.R. v. Koller beantragt Schluß der Debatte. G.R. Dr. Stigler beantragt namentliche Ab- stimmung. G.R. Peyrl erklärt seinen Antrag mit dem des G.R. Ernst insoweit zu ak- komodiren, daß der Gemeinderat der Feuerwehr eine Subvention von 1200 fl, jedoch vorläufig nur auf ein Jahr bewilligen, und nur im Falle, als dieselbe hiemit nicht auslangen könnte noch 300 fl nach- zahlen solle; nach Ablauf eines Jah- res sei die Höhe der Subvention neuerlich zu bestimmen. G.R. Ernst zieht seinen Antrag zurück. Es wird sohin vom Vorsitzenden der Antrag des G.R. Peyrl mit Namens- aufruf zur Abstimmung gebracht und stimmen dagegen: Putz, Kol- ler, Haller, Stigler Hoffmann, Josef

daß wol niemand um die gleichen Bedingungen die Besorgung des Löschdienstes auf sich nehmen wurde. Wenn die Gemeinde nun früher hiefür 1500 fl. gezahlt habe, so sei gar kein Grund vorhanden, für dieselbe Leistung gegenwärtig weniger zu bewilligen. G.R. v. Koller beantragt Schluß der Debatte. G.R. Dr. Stigler beantragt namentliche Abstimmung. G.R. Peyrl erklärt seinen Antrag mit dem des G.R. Ernst insoweit zu akkomodiren, daß der Gemeinderat der Feuerwehr eine Subvention von 1200 fl, jedoch vorläufig nur auf ein Jahr bewilligen, und nur im Falle, als dieselbe hiemit nicht auslangen könnte noch 300 fl nachzahlen solle; nach Ablauf eines Jahres sei die Höhe der Subvention neuerlich zu bestimmen. G.R. Ernst zieht seinen Antrag zurück. Es wird sohin vom Vorsitzenden der Antrag des G.R. Peyrl mit Namensaufruf zur Abstimmung gebracht und stimmen dagegen: Putz, Koller, Haller, Stigler Hoffmann, Josef

Huber, Tomitz, Ernst, Wenhart, Schachinger, Leop. Huber, Bichler; dafür der Antragsteller Peyrl. G.R. Edelbauer enthält sich der Abstimmung. Hierauf wird der Antrag der Section mit allen Stimmen gegen die des G. R. Peyrl angenommen. - Z. 374 praes. Schluß der Sitzung 11 Uhr Vormittags L. Huber Crammer Bürgermeister Iglseder Schriftführer Carl Koller GR

Huber, Tomitz, Ernst, Wenhart, Scha- chinger, Leop. Huber, Bichler; dafür der Antragsteller Peyrl. G.R. Edelbauer enthält sich der Abstim- mung. Hierauf wird der Antrag der Section mit allen Stimmen gegen die des G. R. Peyrl angenommen. - Z. 374 praes. Schluß der Sitzung 11 Uhr Vormittags L. Huber Crammer Bürgermeister Iglseder Schriftführer Carl Koller GR

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