Ratsprotokoll vom 28. November 1875

Es seien aber 2 Körper, welche für das ganze zu sorgen haben und von denen die Gemeinde die Geldbeschaffung auf sich nehme, während die Feuer- wehr die Thätigkeit zu entwickeln habe. Er betont daher nochmals, daß, wenn die Feuerwehr der Gemeinde nicht so positiv entgegentreten würde, viel eher eine Vereinbarung zu er- zielen wäre, und bemerkt schließ- lich, seinen Antrag dahin modifi- ziren zu wollen, die Gemeinde möge sich für den Fall, als die Feuer- wehr mit der von ihm beantragten Subvention von 1200 fl das Auslan- gen nicht finden könne, zur Nach- zahlung eines Betrages von 300 fl verpflichten. G.R. v. Koller erwiedert auf die Aus- führungen des G.R. Peyrl, daß man von der Feuerwehr nicht sagen kön- ne, sie trete der Gemeinde schroff ge- genüber, da sie als solche nur ein einziges freundliches Offert dem Ge- meinderat wegen Übername des Löschdienstes durch ihren Aus- schuß gemacht habe. G.R. Ernst stellt den Antrag, man möge der Feuerwehr, mit Rück- sicht

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