Ratsprotokoll vom 28. November 1875

wendung finden. Indem ich nun die Beschlußfassung hierüber dem löblichen Gemeinde- rate anheimstelle, wurde ich mir erlauben, folgenden Vorschlag zu machen, nemlich den Wachmann Adolf Weinelt vorläufig in seiner Anstel- lung zu belassen, jedoch das Defini- tivum zurückzunehmen und seine Stelle auf die Dauer eines halben Jah- res für provisorisch zu erklären. Im Falle sich Weinelt während dieser Zeit tadellos und vollkommen zu friedenstellend verhält, wäre ihm der geschehene Vorgang nachzusehen, da 1/3 der Wachmannschaft verehelicht sein darf und erst hiedurch dieses Drittel voll würde; im Falle der gering- sten Beanständigung würde ich selbst- verständlich mit seiner Entlassung vorgehen. Weiters habe er natürlich so- fort einen Revers auszustellen, mit welchem er auf jeden wie im- mer gearteten Anspruch für seine Familie an die Gemeinde verzich- tet. Ich möchte deswegen die Ge- währung der Nachsicht empfehlen, weil Weinelt ein braver, ordentlicher Mensch ist und ein ganz tüchtiger Wachmann

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