Ratsprotokoll vom 28. November 1875

zu werden verspricht, solche Wachleute aber schwer zu finden sind und weil seine von ihm mir mündlich dargestellte Lage wirklich Mitleid einflößen muß. Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderate angenommen. Z 380 praes. 3. Übergehend zur Tages–Ordnung verliest der Vorsitzende den Erlaß des h. k.k. Statthalterei–Präsidiums vom 13. November d.J. Z 3414 mit welchem dasselbe die Statuten der „freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr“ zur Modifikation einiger Punkte derselben und zur Genemigung der hienach modifizirten Statuten durch den Gemeinderat herabmittelte. Er bemerkt, daß die in diesem Sinne abgeänderten Statuten nunmehr von der Feuerwehr dem Gemeinderate zur Genemigung vorgelegt worden seien und ersucht den Gemeinderat Tomitz im Namen des Beratungs–Comitees dessen Antrag bekannt zu geben. G.R. Tomitz verliest sohin nachstehenden Antrag: Das Comitee beantragt, die nachgesuchte Genemigung der vorgelegten Statuten der freiwilligen Feuerwehr in Stadt Steyr zu ertheilen und nunmehr unter der Voraussetzung der Bescheinigung dieser Statuten durch die

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